Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Festlegung der Zahl der Stellvertreter des
Teil von Protokoll der 1. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 5: Festlegung der Zahl der Stellvertreter des.
Text
Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Festlegung der Zahl der Stellvertreter des
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Wir müssen nunmehr über die Anzahl der
Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages abstimmen. Die
Fraktion der Grünen hat darum gebeten, dass wir
darüber nicht nur abstimmen, sondern auch kurz
debattieren. Darum möchte ich für unsere Fraktion unsere
Haltung begründen.
Bei der Frage, wie viele Vizepräsidenten es im
Bundestag geben soll, besteht eigentlich Konsens über das
Prinzip, wie wir das entscheiden wollen. Dieser Konsens
findet Ausdruck in der geltenden Geschäftsordnung.Dort ist nämlich geregelt, dass jede Fraktion mindestens
einen Vizepräsidenten stellt. Das macht den Gedanken
deutlich, der dieses Prinzip trägt: Der Gedanke der
Repräsentation soll die Zahl der Vizepräsidenten
bestimmen.
Nicht etwa der Gedanke Kosten sparender Effizienz
soll hier maßgeblich sein. Es wird nicht gesagt: Wir
haben einen Präsidenten, dem dann zwei Vizepräsidenten
zur Seite gestellt werden. Vielmehr soll der Gedanke der
Repräsentation entscheidend sein. Dieser Gedanke ist
nicht zuletzt auch Ausdruck der Berücksichtigung der
Interessen der kleineren Fraktionen, die, wenn die Zahl
der Vizepräsidenten kleiner wäre, dann im Präsidium
möglicherweise nicht berücksichtigt werden könnten.
In der Logik dieses Gedankens der Repräsentation
liegt es, dass nunmehr die sozialdemokratische Fraktion
des Bundestages als zweitstärkste Fraktion einen
Anspruch darauf hat, zwei Vizepräsidenten zu stellen; denn
die Repräsentation – das ist ein durchgängiges Prinzip
unserer Arbeitsordnung – hängt auch davon ab, wie stark
die Fraktionen sind. Für die SPD-Fraktion wäre es im
Verhältnis zur kleinsten Fraktion des Bundestages, die
51 Mitglieder stellt, nicht fair und keine angemessene
Repräsentation, wenn diese die gleiche Zahl von
Vizepräsidenten erhielte wie die SPD-Fraktion, die 222
Abgeordnete stellt, also mehr als viermal so viel.
Auch im Verhältnis zu den beiden großen Fraktionen
ist es nicht angemessen, wenn man der SPD-Fraktion
nur einen Vizepräsidenten gewährte. Die CDU/CSU-
Fraktion hat vier Sitze mehr als die SPD-Fraktion. Das
ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, wie wir in den
letzten Tagen und Wochen bemerkt haben. Gelegentlich
kommt es ganz entscheidend auf diesen Unterschied
eines kleinen Stimmenvorsprungs an, aber er spielt keine
Rolle bei der Repräsentation im Präsidium. Es wäre
nicht richtig, wenn die Unionsfraktion, die vier Sitze
mehr hat als die SPD-Fraktion, einen Präsidenten und
einen Vizepräsidenten stellte und eine große Fraktion wie
die SPD-Fraktion nur mit einem Vizepräsidenten im
Präsidium vertreten wäre. Das empfänden wir als nicht
richtig.
Die Unionsfraktion hat in dieser Frage seit über zehn
Jahren immer wieder dieselbe Position vertreten. Wir
haben 1994 die Initiative der grünen Fraktion unterstützt,
die Regelung einzufügen, dass jede Fraktion einen
Vizepräsidenten stellt. Damals war die SPD benachteiligt. Sie
musste auf einen Vizepräsidenten verzichten, um die
kleine neue Fraktion berücksichtigen zu können. Wir
haben dem ausdrücklich zugestimmt und 1994 diese neue
Regelung begrüßt.
Ich führe den Gedanken der Repräsentation deshalb
so ausführlich aus, weil ich Sie dafür kritisieren möchte,
dass Sie dem Gedanken der Repräsentation zustimmen,
solange er Ihre Interessen berücksichtigt, dass aber Ihre
Zustimmung an dem Punkt endet, wo er andere
begünstigt. Wir haben den Gedanken, den ich gerade ausführe,
bereits in der letzten Legislaturperiode vertreten. Wir
waren damals der Auffassung, dass die ungefähr gleich
großen Fraktionen der CDU/CSU und der SPD mit
jeweils zwei Mitgliedern im Präsidium vertreten sein soll-
Dr. Norbert Röttgenten. Wir wären damals die Begünstigten gewesen. Wir
halten auch in der gegenwärtigen Situation, in der die
SPD-Fraktion durch diese Regelung begünstigt wird, an
unserer Auffassung fest.
Wir sind der Auffassung – auch das ist ein Thema, das
in den letzten Wochen eine Rolle gespielt hat –, dass es
in unserer parlamentarischen Demokratie ein paar
Regeln geben sollte, die bei dem, was uns prägt –
Kontroverse, Auseinandersetzung, Streit –, unabhängig davon
gelten, wer gerade Minderheit oder Mehrheit ist. Ich
glaube, dass solche Stabilität erzeugenden Regelungen
für die Arbeit in einer parlamentarischen Demokratie
sinnvoll sind.
(Beifall bei CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Darum bleiben wir im Sinne der Repräsentation bei
unserer Auffassung. Das kann man durchaus anders
sehen. Ich wollte diese Position unserer Fraktion noch
einmal begründen.
Ich möchte abschließend zu diesem Thema noch die
Bitte äußern, dass wir in einer sehr wichtigen Frage
– auch wenn man in der Sache unterschiedlicher
Auffassung sein kann – den Konsens der Demokraten
erhalten und auch verteidigen, nämlich gegenüber den immer
wieder festzustellenden Bestrebungen, unter
fadenscheinigen Kostenargumenten die Institutionen der
parlamentarischen Demokratie zu diskreditieren. Diese
Bemühungen gibt es immer wieder.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD)
Diejenigen, die diese Bestrebungen verfolgen, meinen es
mit unserer parlamentarischen Demokratie nicht gut.
Wir sollten denjenigen entschieden entgegentreten, die
sagen, Demokratie solle so organisiert werden, dass es
am billigsten ist. Wir sollten Demokratie so organisieren,
dass wir eine möglichst lebendige, stabile und
repräsentative Demokratie haben. Das ist unser Auftrag und das
ist ein hohes Gut, das wir alle gemeinsam über Grenzen
hinweg verteidigen sollten. Von diesem Gedanken ist
auch unser Antrag getragen.
Relationen
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