Frage von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, noch offene oder unverfallbare Ansprüche aus virtuellen Aktienprogrammen, Performance-Plänen, Phantom Shares oder vergleichbaren aktienkursbezogenen Vergütungsprogrammen von E.ON, Westenergie oder verbundenen Unternehmen, und welche dieser Ansprüche hat die Bundesministerin seit ihrem Amtsantritt angezeigt (bitte nach aktuellem Barwert oder Fair Value, möglichem Auszahlungsbetrag und Laufzeit auflisten)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff:
Es besteht für Bundesministerinnen und Bundesminister generell keine Verpflichtung zur Anzeige eventueller Ansprüche aus Aktienprogrammen oder ähnlichem im Sinne der Fragestellung.
Darüber hinaus wurde die Frage bereits in der Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem August 2025 beantwortet; vergleiche BT-Drucksache 21/1136, Antworten auf Fragen 5 (Seite 4) und 9 (Seite 5).
Relationen
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