Compliance-Regeln für Mitglieder der Bundesregierung und Vermeidung von Interessenkonflikten der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/763)
Text
Compliance-Regeln für Mitglieder der Bundesregierung und Vermeidung von Interessenkonflikten der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/763)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1136
21. Wahlperiode 04.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Audretsch, Dr. Julia
Verlinden, Michael Kellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/763 –
Compliance-Regeln für Mitglieder der Bundesregierung und Vermeidung von
Interessenkonflikten der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Wechsel von der Führungsetage eines Energiekonzerns ins
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erfordert nach Ansicht der
Fragesteller höchste Transparenz. Um Interessenkonflikte zu vermeiden und die
Demokratie vor wirtschaftlicher Einflussnahme und privaten Interessen zu
schützen, ist die vollständige Offenlegung aller Aktien- und Fondsanteile sowie
sonstiger Unternehmensbeteiligungen zum Zeitpunkt der Amtsübernahme von
Bundesministerin Katherina Reiche und zum heutigen Zeitpunkt
unverzichtbar.
Mit Artikel 66 des Grundgesetzes (GG), dem Bundesministergesetz (BMinG)
sowie der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
existieren klare Vorgaben, mit denen Interessenkonflikte, also das
Zusammentreffen der Pflichten eines Kabinettsmitglieds mit persönlichen Interessen
vermieden werden sollen. Ergänzt werden diese Regeln durch Regelungen der
Korruptionsprävention, die für die Bundesverwaltung insgesamt gelten, und
eine interne „Orientierungshilfe zu den Rechtsverhältnissen der Mitglieder der
Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und
Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes“ der 20. Legislaturperiode aus dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Gleichzeitig sind Bundesministerinnen und Bundesminister nach § 1
Absatz 12 des Geldwäschegesetzes (GwG) als politisch exponierte Personen
(PEP) eingestuft; Finanzinstitute unterliegen daher erhöhten
Sorgfaltspflichten. Öffentliche Transparenz über die tatsächlichen Vermögenswerte von
Kabinettsmitgliedern besteht bislang aber nur, wenn sie zugleich dem Deutschen
Bundestag angehören und unter § 45 ff. des Abgeordnetengesetzes fallen.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung in der Antwort auf die
Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Andreas Audretsch auf
Bundestagsdrucksache 21/297 auf das Vorliegen potenzieller Interessenkonflikte bei
der neuen Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche,
verwiesen, ohne die einschlägigen Prüfkriterien oder den Umfang ihrer
Vermögenswerte offenzulegen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
4. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Am 5. Juni 2025 teilte das BMWE anschließend mit, Bundesministerin
Katherina Reiche halte Anteile an einer „Gesellschaft, in welche drei
Grundstücke eingebracht sind und die ausschließlich der familiären
Vermögensverwaltung dient“, sowie Optionen des schwedischen Batteriespeicher-Start-ups
Ingrid Capacity im Wert von rund 3 000 Euro, die sich „im
Veräußerungsprozess“ befinden. Allerdings gab die Bundesministerin nicht bekannt, welche
Vermögenswerte sie zum Zeitpunkt ihrer Amtsübernahme hielt und seit wann
der Veräußerungsprozess angestoßen ist.
Zusätzliche offene Fragen ergeben sich aus Bundesministerin Katherina
Reiches Nähe zum Ludwig-Erhard-Gipfel (LEG), einem jährlich am Tegernsee
stattfindenden Forum mit wirtschaftsliberalem bis konservativem Profil, das
laut Aussagen der Mitveranstalterin Christiane Goetz-Weimer als „Keimzelle
der neuen Bundesregierung“ gilt (www.merkur.de/politik/gipfeltreffen-am-teg
ernsee-sind-quasi-die-keimzelle-der-neuen-bundesregierung-zr-9369737
5.html). Die Veranstaltung wird durch Sponsoren aus Wirtschaft und
Finanzwelt finanziert und von der privatwirtschaftlich organisierten Weimer Media
Group durchgeführt, die gleichzeitig publizistisch mit Formaten wie „The
European“, „Markt und Mittelstand“ oder „Börse am Sonntag“
Meinungsbildung betreibt.
Die personelle und strukturelle Nähe zwischen Veranstaltern und aktuellen
Regierungsmitgliedern wirft nach Ansicht der Fragesteller zusätzliche Fragen
zur Unabhängigkeit politischer Entscheidungsprozesse auf: Die Ernennung
von Wolfram Weimer zum Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien erfolgte unmittelbar nach seiner langjährigen Rolle als
Hauptorganisator des LEG. Wenige Tage vor seiner Berufung übertrug er formal seine
Geschäftsanteile an der Weimer Media Group an seine Ehefrau, die weiterhin als
Verlegerin und Veranstalterin des LEG auftritt – laut zivilgesellschaftlichen
Organisationen wie LobbyControl reicht diese Maßnahme jedoch nicht aus,
um Interessenkonflikte strukturell zu vermeiden. Zusätzlich auffällig ist, dass
Bundesministerin Katherina Reiche – zuvor CEO bei Westenergie, einem
Hauptsponsor des LEG – ihre erste öffentliche Rede im neuen Amt auf
ebendiesem Forum hielt. Dabei betonte sie, es sei bereits der elfte Besuch des
Treffens. Auch der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung,
Karsten Wildberger, war 2025 zu Gast beim LEG.
Zudem möchte Bundesministerin Katherina Reiche nach jüngster
Presseberichterstattung (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wirtschaftsminister
in-reiche-will-neuen-beraterkreis-aus-oekonomen-einrichten/100133956.html)
einen informellen Beraterkreis einsetzen, dem auch die Wirtschaftsweise
Dr. Veronika Grimm angehören soll. Dr. Veronika Grimm bezieht zugleich als
Aufsichtsrätin der Siemens Energy AG eine jährliche Grundvergütung von
rund 120 000 Euro zzgl. Sitzungsgeldern, was auf einen möglichen zu
klärenden Interessenkonflikt hindeutet.
Es besteht Klärungsbedarf nach Ansicht der Fragesteller hinsichtlich der
tatsächlichen Vermögenssituation und der Unternehmensbeteiligungen von
Bundesministerin Katherina Reiche, Bundesminister Karsten Wildberger,
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sowie der Parlamentarischen Staatssekretärin
Gitta Connemann und des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan
Rouenhoff. Zu klären sind außerdem die angewandten Compliance-Verfahren,
die Rolle privat finanzierter Foren bei der Regierungsbildung in Deutschland,
die Rolle von Interessenkonflikten bei Mitgliedern von Katherina Reiches
Beraterkreis und etwaige Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung von
Interessenkonflikten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatsekretärinnen und
Parlamentarische Staatsekretäre unterliegen aufgrund der Bedeutung ihrer
Staatsämter besonders hohen Integritätsstandards. Die Achtung der
Anforderungen an Integrität und die Vermeidung von Interessenkonflikten durch sie
sind grundlegend, um das Vertrauen in demokratische Willensbildungsprozesse
auf Bundesebene aufrechtzuerhalten.
Der Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten ergibt sich aus
Artikel 66 des Grundgesetzes und findet sich u. a. in § 5 des Gesetzes über die
Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz
– BMinG) wieder. Dies gilt nach § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse
der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) entsprechend für
Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre.
1. a) Hat die Bundesregierung die Übersicht, welche bundes- und
untergesetzlichen Regelungen Mitglieder der Bundesregierung derzeit zur
Anzeige, Offenlegung oder Veräußerung von Unternehmensanteilen,
Fondsbeteiligungen oder vergleichbaren Vermögenswerten
verpflichten, und welche sind das (bitte einzeln aufführen)?
b) Welche Schwellenwerte und Fristen enthalten sie für die Meldung
und Veräußerung, und welche Sanktionen sind bei Verstößen
vorgesehen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1a und 1b gemeinsam
beantwortet.
Für den Personenkreis im Sinne der Fragestellung sind Anzeige- und
Genehmigungspflichten abschließend im BMinG geregelt. Offenlegungspflichten sowie
Pflichten zur Veräußerung von Unternehmensanteilen, Fondsbeteiligungen oder
vergleichbaren Vermögenswerten sieht das BMinG nicht vor.
2. Welche hausinternen Compliance-Regeln gelten im Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie (BMWE) für die Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, und welche Aspekte der
Compliance-Regeln verpflichten derzeit Mitglieder der Bundesregierung zur
Anzeige, Offenlegung oder Veräußerung von Unternehmensanteilen,
Fondsbeteiligungen oder vergleichbaren Vermögenswerten?
a) Wurden diese Compliance-Regeln durch die Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, eingehalten?
b) Wurden die Compliance-Regeln im Unterschied zur letzten
Legislaturperiode verändert?
Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet.
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gab und gibt es
keine speziellen Compliance-Regelungen für die Bundesministerin oder den
Bundesminister, es gelten vielmehr die für die Mitglieder der Bundesregierung
geltenden Regeln für Integrität und Korruptionsprävention (s. Vorbemerkung
der Bundesregierung und Antwort zu Frage 1). Zusätzlich gibt es Informations-
und Beratungsdokumente für alle Beschäftigten und auch die Leitung in Form
von Leitfäden und Checklisten. Diese wurden 2023 erstellt und werden
unverändert verwendet.
3. a) Welche zusätzlichen (über die unter Nummer 1 und 2 fallenden
Regelungen hinausgehende) Verhaltensempfehlungen enthält die in
der Vorbemerkung der Fragesteller genannte „Orientierungshilfe zu
den Rechtsverhältnissen der Mitglieder der Bundesregierung und der
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretäre des Bundes“ der 20. Legislaturperiode aus dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat?
Die „Orientierungshilfe zu den Rechtsverhältnissen der Mitglieder der
Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und
Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes“ dient als Informationsübersicht zu den
wesentlichen statusrechtlichen Rechten und Pflichten dieser Personengruppe
sowie zu deren Sensibilisierung. Sie enthält keine Empfehlungen, welche über
die unter Nummer 1 und 2 fallenden Regelungen hinausgehen.
b) Stellt sie den aktuellen Stand dar, oder gibt es eine überarbeitete
Version?
Die Orientierungshilfe wurde im Vorfeld der 21. Legislaturperiode aktualisiert.
4. Bei welcher Stelle (BMWE, Bundeskanzleramt, Korruptionsprävention
im Bundesministerium des Innern (BMI) o. Ä.) und anhand welcher
Compliance-Regeln hat Bundesministerin Katherina Reiche Auskunft
über ihre Vermögenswerte bzw. Auskunft darüber, dass sie keine besitzt,
angezeigt, und in welchen Abständen sind Aktualisierungen
vorzunehmen?
Eine Anzeigepflicht im Sinne der Fragestellung existiert nicht. In Bezug auf
wirtschaftliche Unvereinbarkeiten von Mitgliedern der Bundesregierung wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen. Unabhängig davon hat die Bundesministerin Katherina Reiche
freiwillig über ihre Vermögensverhältnisse informiert (siehe Antwort zu Frage 5).
5. Über welche Unternehmensanteile, stillen Beteiligungen, Anteile an
Investment- oder Private-Equity-Fonds, derivativen Finanzinstrumenten
oder sonstigen Vermögenswerten verfügte Bundesministerin Katherina
Reiche am Tag ihrer Amtsübernahme als Ministerin und zum Stichtag
13. Juni 2025 (bitte Positionen am jeweiligen Unternehmen unter
Angabe von Unternehmen bzw. Fonds, Art des Engagements, Anzahl bzw.
Stückzahl bzw. Nominalwert, Anschaffungswert in Euro, Ankaufdatum
und prozentualem Anteil auflisten)?
Das BMWE hat bereits die entsprechende Schriftliche Frage 77 des
Abgeordneten Andreas Audretsch zu Vermögenswerten beantwortet
(Bundestagsdrucksache 21/469): Bundesministerin Katherina Reiche besitzt Anteile an einer
Gesellschaft, in welche drei Grundstücke eingebracht sind. Diese dient
ausschließlich der familiären Vermögensverwaltung. Zudem besaß sie Optionen des
Unternehmens Ingrid Capacity im Wert von ca. 3 000 Euro, welche sich zum
Zeitpunkt der Beantwortung der oben genannten Schriftlichen Frage wie dort
mitgeteilt im Veräußerungsprozess befanden. Der Veräußerungsprozess ist
inzwischen abgeschlossen.
6. Welche der in Frage 5 erfragten Positionen fallen in den fachlichen
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(insbesondere Energie-, Industrie- und Rohstoffsektor)?
Lediglich bei den Optionen des Unternehmens Ingrid Capacity bestand – in
sehr allgemeiner Form – ein Bezug zu Zuständigkeiten des BMWE. Die
Bundesministerin Katherina Reiche ist nicht mehr Inhaberin dieser Optionen (siehe
Antwort zu Frage 5).
7. Über welche Unternehmensanteile, stillen Beteiligungen, Anteile an
Investment- oder Private-Equity-Fonds, derivativen Finanzinstrumenten
oder sonstigen Vermögenswerten verfügte Bundesminister Karsten
Wildberger am Tag seiner Amtsübernahme sowie zum Stichtag 13. Juni
2025 (bitte Positionen am jeweiligen Unternehmen unter Angabe von
Unternehmen bzw. Fonds, Art des Engagements, Anzahl bzw. Stückzahl
bzw. Nominalwert, Anschaffungswert in Euro, Ankaufdatum und
prozentualem Anteil auflisten)?
8. Welche der in Frage 7 erfragten Positionen fallen in den fachlichen
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 und 8 gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 43
und 44 der Abgeordneten Anne-Mieke Bremer auf Bundestagsdrucksache
21/512 verwiesen.
9. Halten Bundesministerin Katherina Reiche und Bundesminister Karsten
Wildberger Aktien, Derivate oder andere Vermögenswerte der E.ON SE,
der Westenergie AG oder weiterer Unternehmen der Energiewirtschaft
(wenn ja, bitte ebenfalls nach den in Frage 4 genannten Kriterien
aufschlüsseln)?
Betreffend der Bundesministerin Reiche hat das BMWE bereits auf die
Schriftliche Frage 77 des Abgeordneten Andreas Audretsch zu Vermögenswerten
allgemein (Bundestagsdrucksache 21/469) und speziell zu Unternehmensanteilen
und Vermögenswerten des Unternehmens E.ON auf die Schriftliche Frage 45
des Abgeordneten Andreas Audretsch (Bundestagsdrucksache 21/297)
beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
Betreffend des Bundesministers Wildberger wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
a) Hält Bundesministerin Katherina Reiche Aktien, Derivate oder andere
Vermögenswerte von Unternehmen, bei denen sie zuletzt Mitglied des
Aufsichtsrats war, insbesondere des Auto- und Industriezulieferers
Schaeffler AG, der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung
GmbH, des Batterieentwicklers Ingrid Capacity oder jeweiliger
Tochterunternehmen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
b) Mit welchen Verbänden, Institutionen und Unternehmen der
Energiebranche war Bundesministerin Katherina Reiche seit ihrem
Amtsantritt im Austausch, und welche Themen waren der jeweilige Anlass
für diese Treffen?
Das BMWE hat bereits die gleichlautende Schriftliche Frage 54 der
Abgeordneten Dr. Julia Verlinden zum Stichtag 17. Juni 2025 beantwortet
(Bundestagsdrucksache 21/664). Im Zeitraum vom 18. Juni 2025 bis zum 17. Juli 2025
haben folgende Treffen zwischen der Bundesministerin Katherina Reiche und
Verbänden, Institutionen und Unternehmen der Energiebranche stattgefunden:
– 23 Juni 2025: Siemens Energy, Gespräch mit Dr. Busch, CEO
– 23. Juni 2025: Breakthrough Energy, Gespräch mit Bill Gates
– 28. Juni 2025: Petersberger Sommerdialog, TN: u. a. Andreas Feicht,
Rheinenergie AG
– 30. Juni 2025: VIK, Antrittsgespräch mit Gilles Le Van (Vorsitzender
VIK Verband der Industriellen Energie- und
Kraftwirtschaft e. V.)
– 1. Juli 2025: VKU, Gespräch mit Dr. Ulf Kämpfer, Ingbert Liebing
und Kai Roger Lobo (Verband Kommunaler
Unternehmen – VKU)
– 1. Juli 2025: IGBCE, Telefonat mit Michael Vassiliadis
– 2. Juli 2025: Uniper, Virtuelles Gespräch mit Michael Lewis, CEO
– 10. Juli 2025: German UAE Business Council, TN: u. a. Dr. Markus
Krebber, CEO RWE, Dr. Georg Stamatelopoulos, CEO
EnBW sowie Friedbert Pflueger, Clean Energy Forum
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Mitglieder der Bundesregierung,
Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre
bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung
Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen
pflegen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch
Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder
rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden
öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B.
sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder
entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die
aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig.
10. Nach welchen quantitativen und qualitativen Kriterien beurteilt die
Bundesregierung, ob bei einem Kabinettsmitglied ein Interessenkonflikt
vorliegt?
Das BMinG enthält keine derartigen Kriterien. Vielmehr bedarf es einer
individuellen Bewertung im konkreten Einzelfall. In jedem Ressort ist eine
Ansprechperson für Korruptionsprävention bestellt, die im Bedarfsfall zur Frage
des Vorliegens eines Interessenskonflikts beraten kann.
11. Welche Maßnahmen (z. B. Verkauf, Übertragung in einen Blind Trust,
Ruhendstellung von Stimmrechten, Walling-off) wurden
Bundesministerin Katherina Reiche und Bundesminister Karsten Wildberger bislang
auferlegt oder empfohlen, und sind sie diesen Auflagen bzw.
Empfehlungen gefolgt?
Ein entsprechendes Vorgehen war und ist nicht veranlasst und ist nicht erfolgt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die
Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antworten zu den Fragen 7 bis 9 verwiesen.
12. Für welche der in Frage 5 genannten Vermögenswerte plant
Bundesministerin Katherina Reiche nach Kenntnis der Bundesregierung einen
Verkauf oder eine andere Form der Verfügung, und bis zu welchem
Datum sollen diese Maßnahmen abgeschlossen sein?
Die Bundesministerin Reiche ist nicht mehr Inhaberin der Optionen bei Ingrid
Capacity; der Veräußerungsprozess ist abgeschlossen.
13. Welche Stellen kontrollieren die Umsetzung der in Frage 11 genannten
Maßnahmen, und welche Konsequenzen sind bei Nichtbefolgung
vorgesehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
14. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt werden die Angaben aus den
Antworten zu den Fragen 5 und 7 der Öffentlichkeit, dem Deutschen
Bundestag, dem Transparenzregister oder anderen Stellen zugänglich
gemacht?
Betreffend der Bundesministerin Katherina Reiche wurden die Angaben aus
Frage 5 gegenüber dem Deutschen Bundestag in Form der Beantwortung der
Schriftlichen Frage 77 des Abgeordneten Andreas Audretsch bekannt gemacht,
die auch veröffentlicht wurde (Bundestagsdrucksache 21/469).
Betreffend des Bundesministers Karsten Wildberger wird auf auf die
Beantwortung der Schriftlichen Frage 43 der Abgeordneten Anne-Mieke Bremer
verwiesen, die auch veröffentlicht wurde (Bundestagsdrucksache 21/512).
15. Welche Hinweise oder Berichte haben die Bundesregierung oder
nachgeordnete Behörden (z. B. die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Financial Intelligence Unit (FIU)) seit Amtsantritt von
Bundesministerin Katherina Reiche und Bundesminister Karsten
Wildberger aufgrund ihrer PEP-Einstufung erhalten (bitte Datum,
Berichtsquelle und Kernaussage angeben)?
18 g) Wurden der Financial Intelligence Unit oder der BaFin im Rahmen
der PEP-Sorgfaltspflichten seit dem 6. Mai 2025
verdachtsunabhängige Hinweise zu Vermögensbewegungen auf Bundesministerin
Katherina Reiche gemeldet (wenn ja, bitte Datum, meldendes Institut
und Anlass skizzieren (ohne personenbezogene Kundendaten Dritter
offenzulegen))?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 15 und 18g gemeinsam
beantwortet.
Das BMF und der BaFin liegen keine Informationen vor.
Die Beantwortung bzgl. FIU kann nicht offen erfolgen, sondern wird gemäß
der Verschlusssachenanweisung (VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und mit gesonderter Anlage beantwortet.
Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder mindestens nachteilig sein. Entsprechend den
internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) und den
europarechtlichen Vorgaben handelt die FIU eigenständig und ist in ihrer
operativen Analyse unabhängig. Ihre Arbeitsabläufe und Analyseschritte unterliegen
strengen Geheimschutzregelungen. Ein Bekanntwerden der Arbeitsweise der
FIU wäre daher für entsprechende Ermittlungserfolge und somit die Sicherheit
und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland mindestens nachteilig. Eine
Bekanntgabe hierzu würde Rückschlüsse auf die Analysetätigkeit der FIU
zulassen und dadurch die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags gefährden. Die
erbetenen Angaben sind daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
einzustufen. Der eingestufte Antwortteil (VS – Nur für den Dienstgebrauch) ist in
einer als VS-NfD eingestuften Anlage beigefügt.*
16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die bank- und
aufsichtsrechtlichen PEP-Sorgfaltspflichten im Fall von Bundesministerin Katherina
Reiche und Bundesminister Karsten Wildberger tatsächlich angewandt
werden?
Die Erfüllung der geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf
politisch exponierte Personen (PEP) obliegt den Verpflichteten. Die Erfüllung
dieser Pflichten wird durch die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht,
welche ihrerseits unter der Rechts- und/oder Fachaufsicht der zuständigen
Behörden stehen. Im Falle der BaFin und der FIU übt das BMF diese
Aufsichtsbefugnisse aus.
17. Gab es in der 21. Legislaturperiode – wie in der 20. Legislaturperiode, in
der der damalige Staatssekretär Udo Philipp dem damaligen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor Amtsantritt
freiwillig Beteiligungen an verschiedenen Fonds und Unternehmen
angezeigt hatte – ebenfalls freiwillige Angaben von Parlamentarischen oder
beamteten Staatssekretären bzw. Staatsministern zu möglichen
Beteiligungen an Unternehmen oder Fonds,
Gegenüber dem BMWE erfolgten keine entsprechenden Angaben. Auch in der
Vergangenheit erfolgten entsprechende Angaben nur in Einzelfällen (zu StS
Philipp s. www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Meldung/202
3/20230518-veroffentlichung-unternehmensbeteiligungen.html).
Deshalb lassen sich daraus, dass Angaben gemacht oder nicht gemacht werden,
keine Schlussfolgerungen über das Bestehen oder Nichtbestehen von
Beteiligungen ziehen.
a) wenn ja, bitte die entsprechenden Angaben nach Parlamentarischen
und beamteten Staatssekretären bzw. Staatsministern auflisten,
Entfällt.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
b) und wenn nein, geht die Bundesregierung davon aus, dass es dann
keinerlei Beteiligungen von parlamentarischen und beamteten
Staatssekretären bzw. Staatsministern gibt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
18. a) Welche Rechtsform hat die Grundstücksgesellschaft, „in welche drei
Grundstücke eingebracht sind und die ausschließlich der familiären
Vermögensverwaltung dient“, von der das BMWE am 5. Juni 2025
mitteilte, dass Bundesministerin Katherina Reiche Anteile an ihr
halte (bitte sämtliche Gesellschafterinnen und Gesellschafter, ihre
Kapital- bzw. Stimmrechtsanteile und den aktuellen Buch- bzw.
Verkehrswert der drei eingebrachten Immobilien angeben)?
b) Wurden die Immobilien- und Optionswerte durch externe Gutachten
bewertet, und wenn ja, durch welche Gutachterstellen, auf welcher
Bewertungsbasis (z. B. Ertrags- oder Vergleichswertverfahren), und
zu welchem Stichtag?
Die Fragen 18a und 18b werden zusammen beantwortet.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 5 ausgeführt wurde, handelt es sich um
eine Gesellschaft, in welche drei Grundstücke eingebracht sind und die
ausschließlich der familiären Vermögensverwaltung dient (es handelt sich um
Grundstücke der Familie in Brandenburg). Mit Blick darauf ist nicht erkennbar,
welches Interesse an den Einzelheiten besteht, nach denen gefragt wird. Die
Informationen unterliegen zudem dem Persönlichkeitsrecht und Schutz
personenbezogener Daten der Bundesministerin, zumal die erfolgten Angaben
ohnehin freiwillig und proaktiv erfolgten. Dies gilt im Übrigen auch für die
weiteren Anteilseigner an der Gesellschaft.
c) Welche Kriterien wurden herangezogen, um zu dem Ergebnis zu
gelangen, dass weder die Grundstücksgesellschaft noch die Optionen bei
Ingrid Capacity im Wert von rund 3 000 Euro, die sich laut BMWE
„im Veräußerungsprozess“ befinden, „zu einem Interessenkonflikt
führen könnten“, obwohl Ingrid Capacity Batteriespeicher entwickelt und
damit in den Zuständigkeitsbereich des BMWE fällt?
Die Frage lässt sich bei den genannten Vermögensgegenständen nur im
konkreten Einzelfall beurteilen. Bei den Optionen des Unternehmens Ingrid Capacity
bestand ein Bezug zu den Zuständigkeiten des BMWE nur in sehr allgemeiner
Form. Die Bundesministerin Katherina Reiche ist nicht mehr Inhaberin der
Optionen. Bei der Grundstücksgesellschaft fehlt jeder spezifische Bezug zu den
Zuständigkeiten des BMWE.
d) Existieren neben den genannten Optionen weitere, bislang nicht
veräußerte Aktienoptionen, Restricted Stock Units, Phantom Shares oder
vergleichbare Bonusprogramme aus früheren Managementtätigkeiten
von Bundesministerin Katherina Reiche (etwa bei Westenergie bzw.
E.ON) (wenn ja, bitte Emittent, Typ des Instruments, Ausübungspreis,
Laufzeit und gegenwärtigen Markt- oder Fair Value angeben)?
Die Bundesministerin Katherina Reiche besitzt keine der genannten
Vermögenswerte.
e) In welchem Stadium befindet sich der „Veräußerungsprozess“ der
Ingrid-Capacity-Optionen, und auf welches Konto bzw. welche
Zweckbindung sollen die Verkaufserlöse fließen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
f) Beziehen sich die gemeldeten Grundstücke ausschließlich auf in
Deutschland belegenes Grundvermögen, oder befinden sich auch
Immobilien im Ausland im Besitz der Gesellschaft bzw. von
Bundesministerin Katherina Reiche persönlich (bitte nach Lage, Nutzungsart
und Schätzwert aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu den Fragen 18a und 18b wird verwiesen.
g) Wurden der Financial Intelligence Unit oder der BaFin im Rahmen der
PEP-Sorgfaltspflichten seit dem 6. Mai 2025 verdachtsunabhängige
Hinweise zu Vermögensbewegungen auf Bundesministerin Katherina
Reiche gemeldet (wenn ja, bitte Datum, meldendes Institut und Anlass
skizzieren (ohne personenbezogene Kundendaten Dritter
offenzulegen))?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 15 und 18g (siehe Antwort zu Frage 15)
Bezug genommen.
19. Welche Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften halten
nach Kenntnis der Bundesregierung die Parlamentarische
Staatssekretärin Gitta Connemann und der Parlamentarische Staatssekretär Stefan
Rouenhoff, welche internen Schwellenwerte lösen bei ihnen Melde- oder
Veräußerungspflichten aus, und welche Schritte unternimmt die
Bundesregierung, um daraus resultierende Interessenkonflikte auszuschließen?
Für PSt’in Gitta Connemann und PSt Stefan Rouenhoff gelten als Mitglieder
des Deutschen Bundestages die Veröffentlichungspflichten nach dem
Abgeordnetengesetz. Als Parlamentarische Staatssekretäre unterliegen sie – wie
Bundesminister – keinen allgemeinen Melde- oder Veräußerungspflichten.
20. Welche gesetzgeberischen oder administrativen Schritte erwägt die
Bundesregierung, um künftig Vermögensbeteiligungen von Mitgliedern der
Bundesregierung transparenter zu gestalten, und bis wann ist
gegebenenfalls mit einem entsprechenden Vorschlag zu rechnen?
22. Hält die Bundesregierung eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung von
Unternehmensbeteiligungen durch Kabinettsmitglieder sowie
Staatssekretärinnen und Staatssekretären für erforderlich, und plant sie
diesbezüglich eigene Initiativen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 20 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu
den Fragen 1a und 1b verwiesen. Weitere Schritte sind derzeit nicht
beabsichtigt.
21. a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass vorherigen Arbeitgebern
von Bundesministerin Katherina Reiche keine besonderen Vorteile
aus ihren Beziehungen zur Ministerin entstehen?
b) Muss sich Bundesministerin Katherina Reiche aus der Besorgnis der
Befangenheit heraus aus Sicht der Bundesregierung aus bestimmten
Entscheidungen oder Verfahren heraushalten, die Unternehmen
direkt betreffen, für die Bundesministerin Katherina Reiche zuvor
entgeltlich tätig war?
Die Fragen 21a und 21b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesministerin Katherina Reiche hat vor Amtsantritt alle früheren
beruflichen Tätigkeiten und Mandate beendet. Ob sich die Bundesministerin
Katherina Reiche aus einer Besorgnis der Befangenheit an bestimmten
Entscheidungen oder Verfahren nicht beteiligten dürfte, die Unternehmen wie in
der Frage formuliert direkt betreffen, für die sie zuvor tätig war, ist eine –
hypothetische – Frage, die erst beurteilt werden kann bzw. müsste, falls ein solcher
Fall eintritt.
23. a) Wie begründet die Bundesregierung, dass Deutschland die
Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) VIII der
fünften Evaluierungsrunde zu Deutschland noch nicht umgesetzt hat, und
wann und in welchem Gesetzesrahmen plant die Bundesregierung
diese umzusetzen?
Die Bundesregierung erachtet eine anlasslose Offenlegungspflicht finanzieller
Interessen der betroffenen Entscheidungsträgerinnen und -träger zur
Korruptionsbekämpfung weder als zielführend noch als erforderlich.
Im Übrigen wird auf die bereits im Umsetzungsbericht zur 5.
Evaluierungsrunde veröffentlichten Ausführungen verwiesen https://rm.coe.int/fifth-evaluation-
round-preventing-corruption-and-promoting-integrity-i/1680aa89f0.
b) Warum erklärte die Bundesregierung 2020 gegenüber GRECO (rm.co
e.int/funfte-evaluierungsrunde-korruptionspravention-und-integritatsfo
rderun/1680a0b8d9), die Offenlegung von
Unternehmensbeteiligungen ihrer Mitglieder sei verfassungsrechtlich unzulässig, während sie
nun die Beteiligungen von Bundesministerin Katharina Reiche
öffentlich machen konnte?
Die Bundesministerin Katherina Reiche hat Beteiligungen ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht freiwillig offengelegt.
24. Hat die Bundesregierung eine Bewertung des Umstandes, dass
Bundesministerin Katherina Reiche ihre erste öffentliche Rede als
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie beim Ludwig-Erhard-Gipfel hielt – einer
privatwirtschaftlich finanzierten Konferenz, bei der ihr früherer
Arbeitgeber Westenergie als Hauptsponsor auftrat –, und welche Maßnahmen
wurden im Vorfeld getroffen, um mögliche Interessenkonflikte zu
vermeiden (z. B. Compliance-Prüfungen, Befangenheitserklärungen,
Einschränkungen in der Aufgabenwahrnehmung), und wenn ja, wie lauten
diese?
Es handelt sich um eine von zahlreichen Reden, die die Bundesministerin
Katherina Reiche zu Beginn ihrer Tätigkeit gehalten hat. Mit Blick auf die
genannten Veranstaltungen gab es keine Interessenkonflikte, insbesondere auch
nicht mit Blick auf frühere berufliche Tätigkeiten von Bundesministerin
Katherina Reiche, die zum Zeitpunkt der Rede alle beendet waren (s. Antwort
zu Frage 21). Dass Politikerinnen und Politiker auf Veranstaltungen sprechen,
bei denen Unternehmen als Sponsor auftreten, ist üblich. Die – zahlreichen –
Sponsoren der Veranstaltung sind im Übrigen auf der Homepage des
Veranstalters einsehbar.
25. Hat die Bundesregierung vor der Berufung von Herrn Wolfram Weimer
zum Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geprüft,
ob seine langjährige unternehmerische und organisatorische Tätigkeit für
die privatwirtschaftlich finanzierte Weimer Media Group – insbesondere
als Mitinitiator und langjähriger Gastgeber des Ludwig-Erhard-Gipfels –
mit den bestehenden Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten
auf Ministerebene vereinbar ist, und wie bewertet sie in diesem
Zusammenhang die Aussage von Christiane Goetz-Weimer, der Ludwig-
Erhard-Gipfel sei die „Keimzelle der neuen Bundesregierung“?
Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat die Geschäftsführung der Weimer
Media Group mit seinem ersten Amtstag als Staatsminister niedergelegt und die
Verlagsgruppe verlassen.
26. Wie viele Regierungsmitglieder der aktuellen Bundesregierung sind –
Stand Juni 2025 – laut Kenntnis der Bundesregierung aktuell oder
ehemals wirtschaftlich mit Unternehmen oder Medienakteuren verbunden,
die Sponsoren oder aktive Teilnehmende des Ludwig-Erhard-Gipfels
waren, und wie bewertet die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte
daraus?
Die Regelungen des § 5 Absatz 1 BMinG stellen als Wiederholung und
Ergänzung des Verbots aus Artikel 66 des Grundgesetzes (GG) sicher, dass höchste
Staatsämter auf geeignete Art und Weise von privatgeschäftlichen Bindungen
freigehalten und Interessenkollisionen vermieden werden. Demnach dürfen die
Mitglieder der Bundesregierung neben ihrem Amt kein anderes besoldetes
Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie dürfen zudem nicht dem
Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten
Unternehmens angehören. Ausnahmen von diesem Verbot bedürfen der Zustimmung
des Deutschen Bundestages. Darüberhinausgehende Inkompatibilitäten
hinsichtlich privatgeschäftlicher Bindungen der Mitglieder der Bundesregierung
sehen weder GG noch BMinG vor.
Privatgeschäftliche Bindungen der aktuellen Bundesregierung im Sinne der
Inkompatibilitäten des § 5 Absatz 1 BMinG existieren, auch unabhängig von
etwaigen Verbindungen zum Ludwig-Erhard-Gipfel, nicht.
Soweit sich die Fragestellung auch auf etwaige Verbindungen in der
Vergangenheit bezieht, verweist die Bundesregierung darauf, dass sich das
parlamentarische Fragerecht als politisches Kontrollrecht nicht auf Gegenstände
erstreckt, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung
gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Etwaige Verbindungen der aktuellen
Regierungsmitglieder vor ihrer Berufung in die Bundesregierung sind daher
grundsätzlich nicht vom parlamentarischen Fragerecht umfasst, soweit kein
unmittelbarer sachlicher Zusammenhang zur Amtsausübung besteht.
27. Welche Regierungsmitglieder der aktuellen Bundesregierung sind –
Stand Juni 2025 – bereits teilnehmend und bzw. oder Redner des
Ludwig-Erhard-Gipfels gewesen (bitte jeweils nach vollständiger
Namensliste, Jahr bzw. Jahren der Teilnahme und Teilnahmeform (Rednerin
bzw. Redner, Teilnehmende bzw. Teilnehmender) aufschlüsseln)?
Soweit der Bundesregierung bekannt bzw. mit zumutbarem Aufwand
ermittelbar, waren von den Mitgliedern der aktuellen Bundesregierung seit Amtsantritt
der Bundesministerin Katherina Reiche und des Bundesminister Thorsten Frei
(je 2025) Redner bzw. Teilnehmer auf einer Veranstaltung des Ludwig-Erhard-
Gipfels. Teilnahmen und Reden in digitaler Form wurden berücksichtigt. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
28. Welche konkreten Schritte hat das Bundeskanzleramt seit Amtsantritt
von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ergriffen, um
Interessenkonflikte aus seiner früheren Beteiligung an der Weimer Media Group und
der fortdauernden Tätigkeit seiner Ehefrau als Geschäftsführerin und
LEG-Veranstalterin zu verhindern (bitte nach Datum, Maßnahme und
Kontrollinstanz aufschlüsseln)?
Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat die Geschäftsführung der Weimer
Media Group mit seinem ersten Amtstag als Staatsminister niedergelegt und die
Verlagsgruppe verlassen.
29. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung
der Transparenz bei personellen und institutionellen Überschneidungen
zwischen privatwirtschaftlich finanzierten Netzwerken und
Regierungsentscheidungen – insbesondere im Hinblick auf die wiederholt von
LobbyControl kritisierte strukturelle Schwäche der Integritätsregelwerke für
Mitglieder der Bundesregierung im EU-Vergleich?
Nein, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
30. Vor dem Hintergrund, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina
Reiche laut Medienberichten einen neuen, informell arbeitenden
„Beraterkreis“ unter anderem mit Dr. Veronika Grimm besetzen möchte, die
zugleich als Aufsichtsrätin der Siemens Energy AG tätig ist und hierfür
eine jährlich vergütete Nebentätigkeit von mindestens 120 000 Euro
ausübt,
a) welche formalen Prüf-, Offenlegungs- und Compliance-Vorgaben
(einschließlich Cooling-off-Regeln, Transparenzpflichten zu
Nebentätigkeiten und Vergütungen sowie Umgang mit
Insiderinformationen) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereits
etabliert oder beabsichtigt, bis zur Konstituierung des Beraterkreises
einzuführen, um tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte bei
sämtlichen Mitgliedern – insbesondere bei Dr. Veronika Grimm –
wirksam auszuschließen, und
b) welche Ergebnisse einer ministeriellen Interessenkonfliktprüfung
hinsichtlich der Person Dr. Veronika Grimm liegen vor (wenn ja, mit
welcher Begründung und welchem Ergebnis, und wenn nein, warum
wurde auf eine solche Prüfung verzichtet)?
Die Fragen 30 bis 30b werden zusammen beantwortet.
Die Arbeitsweise des geplanten Beraterkreises ist noch nicht im Einzelnen
festgelegt und wird auch maßgeblich von den Mitgliedern selbst bestimmt werden.
Es wird sich um ein rein beratendes, wissenschaftliches Gremium handeln.
Die vorgesehenen Regelungen zu dem Beraterkreis sehen vor, potenzielle
Interessenkonflikte gegenüber dem BMWE anzuzeigen.
Für die geplante Tätigkeit des Beratungsgremiums ergibt sich nach erster
Prüfung aus der genannten Aufsichtsrats-Mitgliedschaft kein generelles Risiko von
Interessenkonflikten, zumal diese allen Beteiligten bereits bekannt ist.
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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