Compliance-Regeln für Mitglieder der Bundesregierung und Vermeidung von Interessenkonflikten der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
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Compliance-Regeln für Mitglieder der Bundesregierung und Vermeidung von Interessenkonflikten der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/763
21. Wahlperiode 07.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Andreas Audretsch, Dr. Julia Verlinden, Michael Kellner,
Dr. Sandra Detzer, Dr. Alaa Alhamwi, Sandra Stein, Julian Joswig, Katrin Uhlig
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Compliance-Regeln für Mitglieder der Bundesregierung und Vermeidung von
Interessenkonflikten der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Ein Wechsel von der Führungsetage eines Energiekonzerns ins
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erfordert nach Ansicht der
Fragesteller höchste Transparenz. Um Interessenkonflikte zu vermeiden und die
Demokratie vor wirtschaftlicher Einflussnahme und privaten Interessen zu schützen,
ist die vollständige Offenlegung aller Aktien- und Fondsanteile sowie sonstiger
Unternehmensbeteiligungen zum Zeitpunkt der Amtsübernahme von
Bundesministerin Katherina Reiche und zum heutigen Zeitpunkt unverzichtbar.
Mit Artikel 66 des Grundgesetzes (GG), dem Bundesministergesetz (BMinG)
sowie der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
existieren klare Vorgaben, mit denen Interessenkonflikte, also das Zusammentreffen
der Pflichten eines Kabinettsmitglieds mit persönlichen Interessen vermieden
werden sollen. Ergänzt werden diese Regeln durch Regelungen der
Korruptionsprävention, die für die Bundesverwaltung insgesamt gelten, und eine interne
„Orientierungshilfe zu den Rechtsverhältnissen der Mitglieder der
Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und
Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes“ der 20. Legislaturperiode aus dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Gleichzeitig sind Bundesministerinnen und Bundesminister nach § 1 Absatz 12
des Geldwäschegesetzes (GwG) als politisch exponierte Personen (PEP)
eingestuft; Finanzinstitute unterliegen daher erhöhten Sorgfaltspflichten. Öffentliche
Transparenz über die tatsächlichen Vermögenswerte von Kabinettsmitgliedern
besteht bislang aber nur, wenn sie zugleich dem Deutschen Bundestag
angehören und unter § 45 ff. des Abgeordnetengesetzes fallen.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung in der Antwort auf die
Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Andreas Audretsch auf
Bundestagsdrucksache 21/297 auf das Vorliegen potenzieller Interessenkonflikte bei
der neuen Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche,
verwiesen, ohne die einschlägigen Prüfkriterien oder den Umfang ihrer
Vermögenswerte offenzulegen.
Am 5. Juni 2025 teilte das BMWE anschließend mit, Bundesministerin
Katherina Reiche halte Anteile an einer „Gesellschaft, in welche drei Grundstücke
eingebracht sind und die ausschließlich der familiären Vermögensverwaltung
dient“, sowie Optionen des schwedischen Batteriespeicher-Start-ups Ingrid
Capacity im Wert von rund 3 000 Euro, die sich „im Veräußerungsprozess“
befinden. Allerdings gab die Bundesministerin nicht bekannt, welche
Vermögenswerte sie zum Zeitpunkt ihrer Amtsübernahme hielt und seit wann der
Veräußerungsprozess angestoßen ist.
Zusätzliche offene Fragen ergeben sich aus Bundesministerin Katherina
Reiches Nähe zum Ludwig-Erhard-Gipfel (LEG), einem jährlich am Tegernsee
stattfindenden Forum mit wirtschaftsliberalem bis konservativem Profil, das
laut Aussagen der Mitveranstalterin Christiane Goetz-Weimer als „Keimzelle
der neuen Bundesregierung“ gilt (www.merkur.de/politik/gipfeltreffen-am-tege
rnsee-sind-quasi-die-keimzelle-der-neuen-bundesregierung-zr-93697375.html).
Die Veranstaltung wird durch Sponsoren aus Wirtschaft und Finanzwelt
finanziert und von der privatwirtschaftlich organisierten Weimer Media Group
durchgeführt, die gleichzeitig publizistisch mit Formaten wie „The European“,
„Markt und Mittelstand“ oder „Börse am Sonntag“ Meinungsbildung betreibt.
Die personelle und strukturelle Nähe zwischen Veranstaltern und aktuellen
Regierungsmitgliedern wirft nach Ansicht der Fragesteller zusätzliche Fragen zur
Unabhängigkeit politischer Entscheidungsprozesse auf: Die Ernennung von
Wolfram Weimer zum Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien erfolgte unmittelbar nach seiner langjährigen Rolle als Hauptorganisator des
LEG. Wenige Tage vor seiner Berufung übertrug er formal seine
Geschäftsanteile an der Weimer Media Group an seine Ehefrau, die weiterhin als Verlegerin
und Veranstalterin des LEG auftritt – laut zivilgesellschaftlichen
Organisationen wie LobbyControl reicht diese Maßnahme jedoch nicht aus, um
Interessenkonflikte strukturell zu vermeiden. Zusätzlich auffällig ist, dass
Bundesministerin Katherina Reiche – zuvor CEO bei Westenergie, einem Hauptsponsor des
LEG – ihre erste öffentliche Rede im neuen Amt auf ebendiesem Forum hielt.
Dabei betonte sie, es sei bereits der elfte Besuch des Treffens. Auch der
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger, war
2025 zu Gast beim LEG.
Zudem möchte Bundesministerin Katherina Reiche nach jüngster
Presseberichterstattung (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wirtschaftsministeri
n-reiche-will-neuen-beraterkreis-aus-oekonomen-einrichten/100133956.html)
einen informellen Beraterkreis einsetzen, dem auch die Wirtschaftsweise
Dr. Veronika Grimm angehören soll. Dr. Veronika Grimm bezieht zugleich als
Aufsichtsrätin der Siemens Energy AG eine jährliche Grundvergütung von rund
120 000 Euro zzgl. Sitzungsgeldern, was auf einen möglichen zu klärenden
Interessenkonflikt hindeutet.
Es besteht Klärungsbedarf nach Ansicht der Fragesteller hinsichtlich der
tatsächlichen Vermögenssituation und der Unternehmensbeteiligungen von
Bundesministerin Katherina Reiche, Bundesminister Karsten Wildberger,
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sowie der Parlamentarischen Staatssekretärin
Gitta Connemann und des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Rouenhoff.
Zu klären sind außerdem die angewandten Compliance-Verfahren, die Rolle
privat finanzierter Foren bei der Regierungsbildung in Deutschland, die Rolle
von Interessenkonflikten bei Mitgliedern von Katherina Reiches Beraterkreis
und etwaige Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung von
Interessenkonflikten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Hat die Bundesregierung die Übersicht, welche bundes- und
untergesetzlichen Regelungen Mitglieder der Bundesregierung derzeit zur
Anzeige, Offenlegung oder Veräußerung von Unternehmensanteilen,
Fondsbeteiligungen oder vergleichbaren Vermögenswerten
verpflichten, und welche sind das (bitte einzeln aufführen)?
b) Welche Schwellenwerte und Fristen enthalten sie für die Meldung und
Veräußerung, und welche Sanktionen sind bei Verstößen vorgesehen?
2. Welche hausinternen Compliance-Regeln gelten im Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie (BMWE) für die Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, und welche Aspekte der
Compliance-Regeln verpflichten derzeit Mitglieder der Bundesregierung
zur Anzeige, Offenlegung oder Veräußerung von Unternehmensanteilen,
Fondsbeteiligungen oder vergleichbaren Vermögenswerten?
a) Wurden diese Compliance-Regeln durch die Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, eingehalten?
b) Wurden die Compliance-Regeln im Unterschied zur letzten
Legislaturperiode verändert?
3. a) Welche zusätzlichen (über die unter Nummer 1 und 2 fallenden
Regelungen hinausgehende) Verhaltensempfehlungen enthält die in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannte „Orientierungshilfe zu den
Rechtsverhältnissen der Mitglieder der Bundesregierung und der
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretäre des Bundes“ der 20. Legislaturperiode aus dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat?
b) Stellt sie den aktuellen Stand dar, oder gibt es eine überarbeitete
Version?
4. Bei welcher Stelle (BMWE, Bundeskanzleramt, Korruptionsprävention im
Bundesministerium des Innern (BMI) o. Ä.) und anhand welcher
Compliance-Regeln hat Bundesministerin Katherina Reiche Auskunft
über ihre Vermögenswerte bzw. Auskunft darüber, dass sie keine besitzt,
angezeigt, und in welchen Abständen sind Aktualisierungen
vorzunehmen?
5. Über welche Unternehmensanteile, stillen Beteiligungen, Anteile an
Investment- oder Private-Equity-Fonds, derivativen Finanzinstrumenten
oder sonstigen Vermögenswerten verfügte Bundesministerin Katherina
Reiche am Tag ihrer Amtsübernahme als Ministerin und zum Stichtag
13. Juni 2025 (bitte Positionen am jeweiligen Unternehmen unter Angabe
von Unternehmen bzw. Fonds, Art des Engagements, Anzahl bzw.
Stückzahl bzw. Nominalwert, Anschaffungswert in Euro, Ankaufdatum und
prozentualem Anteil auflisten)?
6. Welche der in Frage 5 erfragten Positionen fallen in den fachlichen
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(insbesondere Energie-, Industrie- und Rohstoffsektor)?
7. Über welche Unternehmensanteile, stillen Beteiligungen, Anteile an
Investment- oder Private-Equity-Fonds, derivativen Finanzinstrumenten
oder sonstigen Vermögenswerten verfügte Bundesminister Karsten
Wildberger am Tag seiner Amtsübernahme sowie zum Stichtag 13. Juni 2025
(bitte Positionen am jeweiligen Unternehmen unter Angabe von
Unternehmen bzw. Fonds, Art des Engagements, Anzahl bzw. Stückzahl bzw.
Nominalwert, Anschaffungswert in Euro, Ankaufdatum und prozentualem
Anteil auflisten)?
8. Welche der in Frage 7 erfragten Positionen fallen in den fachlichen
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung?
9. Halten Bundesministerin Katherina Reiche und Bundesminister Karsten
Wildberger Aktien, Derivate oder andere Vermögenswerte der E.ON SE,
der Westenergie AG oder weiterer Unternehmen der Energiewirtschaft
(wenn ja, bitte ebenfalls nach den in Frage 4 genannten Kriterien
aufschlüsseln)?
a) Hält Bundesministerin Katherina Reiche Aktien, Derivate oder andere
Vermögenswerte von Unternehmen, bei denen sie zuletzt Mitglied des
Aufsichtsrats war, insbesondere des Auto- und Industriezulieferers
Schaeffler AG, der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung
GmbH, des Batterieentwicklers Ingrid Capacity oder jeweiliger
Tochterunternehmen?
b) Mit welchen Verbänden, Institutionen und Unternehmen der
Energiebranche war Bundesministerin Katherina Reiche seit ihrem
Amtsantritt im Austausch, und welche Themen waren der jeweilige Anlass
für diese Treffen?
10. Nach welchen quantitativen und qualitativen Kriterien beurteilt die
Bundesregierung, ob bei einem Kabinettsmitglied ein Interessenkonflikt
vorliegt?
11. Welche Maßnahmen (z. B. Verkauf, Übertragung in einen Blind Trust,
Ruhendstellung von Stimmrechten, Walling-off) wurden Bundesministerin
Katherina Reiche und Bundesminister Karsten Wildberger bislang
auferlegt oder empfohlen, und sind sie diesen Auflagen bzw. Empfehlungen
gefolgt?
12. Für welche der in Frage 5 genannten Vermögenswerte plant
Bundesministerin Katherina Reiche nach Kenntnis der Bundesregierung einen Verkauf
oder eine andere Form der Verfügung, und bis zu welchem Datum sollen
diese Maßnahmen abgeschlossen sein?
13. Welche Stellen kontrollieren die Umsetzung der in Frage 11 genannten
Maßnahmen, und welche Konsequenzen sind bei Nichtbefolgung
vorgesehen?
14. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt werden die Angaben aus den
Antworten zu den Fragen 5 und 7 der Öffentlichkeit, dem Deutschen
Bundestag, dem Transparenzregister oder anderen Stellen zugänglich
gemacht?
15. Welche Hinweise oder Berichte haben die Bundesregierung oder
nachgeordnete Behörden (z. B. die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Financial Intelligence Unit (FIU)) seit Amtsantritt von
Bundesministerin Katherina Reiche und Bundesminister KarstenWildberger
aufgrund ihrer PEP-Einstufung erhalten (bitte Datum, Berichtsquelle und
Kernaussage angeben)?
16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die bank- und
aufsichtsrechtlichen PEP-Sorgfaltspflichten im Fall von Bundesministerin Katherina
Reiche und Bundesminister Karsten Wildberger tatsächlich angewandt
werden?
17. Gab es in der 21. Legislaturperiode – wie in der 20. Legislaturperiode, in
der der damalige Staatssekretär Udo Philipp dem damaligen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor Amtsantritt
freiwillig Beteiligungen an verschiedenen Fonds und Unternehmen angezeigt
hatte – ebenfalls freiwillige Angaben von Parlamentarischen oder
beamteten Staatssekretären bzw. Staatsministern zu möglichen Beteiligungen an
Unternehmen oder Fonds,
a) wenn ja, bitte die entsprechenden Angaben nach Parlamentarischen
und beamteten Staatssekretären bzw. Staatsministern auflisten,
b) und wenn nein, geht die Bundesregierung davon aus, dass es dann
keinerlei Beteiligungen von parlamentarischen und beamteten
Staatssekretären bzw. Staatsministern gibt?
18. a) Welche Rechtsform hat die Grundstücksgesellschaft, „in welche drei
Grundstücke eingebracht sind und die ausschließlich der familiären
Vermögensverwaltung dient“, von der das BMWE am 5. Juni 2025
mitteilte, dass Bundesministerin Katherina Reiche Anteile an ihr halte
(bitte sämtliche Gesellschafterinnen und Gesellschafter, ihre
Kapitalbzw. Stimmrechtsanteile und den aktuellen Buch- bzw. Verkehrswert
der drei eingebrachten Immobilien angeben)?
b) Wurden die Immobilien- und Optionswerte durch externe Gutachten
bewertet, und wenn ja, durch welche Gutachterstellen, auf welcher
Bewertungsbasis (z. B. Ertrags- oder Vergleichswertverfahren), und zu
welchem Stichtag?
c) Welche Kriterien wurden herangezogen, um zu dem Ergebnis zu
gelangen, dass weder die Grundstücksgesellschaft noch die Optionen bei
Ingrid Capacity im Wert von rund 3 000 Euro, die sich laut BMWE
„im Veräußerungsprozess“ befinden, „zu einem Interessenkonflikt
führen könnten“, obwohl Ingrid Capacity Batteriespeicher entwickelt
und damit in den Zuständigkeitsbereich des BMWE fällt?
d) Existieren neben den genannten Optionen weitere, bislang nicht
veräußerte Aktienoptionen, Restricted Stock Units, Phantom Shares oder
vergleichbare Bonusprogramme aus früheren Managementtätigkeiten
von Bundesministerin Katherina Reiche (etwa bei Westenergie bzw.
E.ON) (wenn ja, bitte Emittent, Typ des Instruments, Ausübungspreis,
Laufzeit und gegenwärtigen Markt- oder Fair Value angeben)?
e) In welchem Stadium befindet sich der „Veräußerungsprozess“ der
Ingrid-Capacity-Optionen, und auf welches Konto bzw. welche
Zweckbindung sollen die Verkaufserlöse fließen?
f) Beziehen sich die gemeldeten Grundstücke ausschließlich auf in
Deutschland belegenes Grundvermögen, oder befinden sich auch
Immobilien im Ausland im Besitz der Gesellschaft bzw. von
Bundesministerin Katherina Reiche persönlich (bitte nach Lage, Nutzungsart
und Schätzwert aufschlüsseln)?
g) Wurden der Financial Intelligence Unit oder der BaFin im Rahmen der
PEP-Sorgfaltspflichten seit dem 6. Mai 2025 verdachtsunabhängige
Hinweise zu Vermögensbewegungen auf Bundesministerin Katherina
Reiche gemeldet (wenn ja, bitte Datum, meldendes Institut und Anlass
skizzieren (ohne personenbezogene Kundendaten Dritter
offenzulegen))?
19. Welche Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften halten
nach Kenntnis der Bundesregierung die Parlamentarische Staatssekretärin
Gitta Connemann und der Parlamentarische Staatssekretär Stefan
Rouenhoff, welche internen Schwellenwerte lösen bei ihnen Melde- oder
Veräußerungspflichten aus, und welche Schritte unternimmt die
Bundesregierung, um daraus resultierende Interessenkonflikte auszuschließen?
20. Welche gesetzgeberischen oder administrativen Schritte erwägt die
Bundesregierung, um künftig Vermögensbeteiligungen von Mitgliedern der
Bundesregierung transparenter zu gestalten, und bis wann ist
gegebenenfalls mit einem entsprechenden Vorschlag zu rechnen?
21. a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass vorherigen Arbeitgebern
von Bundesministerin Katherina Reiche keine besonderen Vorteile aus
ihren Beziehungen zur Ministerin entstehen?
b) Muss sich Bundesministerin Katherina Reiche aus der Besorgnis der
Befangenheit heraus aus Sicht der Bundesregierung aus bestimmten
Entscheidungen oder Verfahren heraushalten, die Unternehmen direkt
betreffen, für die Bundesministerin Katherina Reiche zuvor entgeltlich
tätig war?
22. Hält die Bundesregierung eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung von
Unternehmensbeteiligungen durch Kabinettsmitglieder sowie
Staatssekretärinnen und Staatssekretären für erforderlich, und plant sie diesbezüglich
eigene Initiativen, und wenn nein, warum nicht?
23. a) Wie begründet die Bundesregierung, dass Deutschland die
Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) VIII der
fünften Evaluierungsrunde zu Deutschland noch nicht umgesetzt hat, und
wann und in welchem Gesetzesrahmen plant die Bundesregierung
diese umzusetzen?
b) Warum erklärte die Bundesregierung 2020 gegenüber GRECO (rm.co
e.int/funfte-evaluierungsrunde-korruptionspravention-und-integritatsfo
rderun/1680a0b8d9), die Offenlegung von
Unternehmensbeteiligungen ihrer Mitglieder sei verfassungsrechtlich unzulässig, während sie
nun die Beteiligungen von Bundesministerin Katharina Reiche
öffentlich machen konnte?
24. Hat die Bundesregierung eine Bewertung des Umstandes, dass
Bundesministerin Katherina Reiche ihre erste öffentliche Rede als
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie beim Ludwig-Erhard-Gipfel hielt – einer
privatwirtschaftlich finanzierten Konferenz, bei der ihr früherer
Arbeitgeber Westenergie als Hauptsponsor auftrat –, und welche Maßnahmen
wurden im Vorfeld getroffen, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden
(z. B. Compliance-Prüfungen, Befangenheitserklärungen,
Einschränkungen in der Aufgabenwahrnehmung), und wenn ja, wie lauten diese?
25. Hat die Bundesregierung vor der Berufung von Herrn Wolfram Weimer
zum Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geprüft, ob
seine langjährige unternehmerische und organisatorische Tätigkeit für die
privatwirtschaftlich finanzierte Weimer Media Group – insbesondere als
Mitinitiator und langjähriger Gastgeber des Ludwig-Erhard-Gipfels – mit
den bestehenden Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten auf
Ministerebene vereinbar ist, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang
die Aussage von Christiane Goetz-Weimer, der Ludwig-Erhard-Gipfel sei
die „Keimzelle der neuen Bundesregierung“?
26. Wie viele Regierungsmitglieder der aktuellen Bundesregierung sind –
Stand Juni 2025 – laut Kenntnis der Bundesregierung aktuell oder
ehemals wirtschaftlich mit Unternehmen oder Medienakteuren verbunden, die
Sponsoren oder aktive Teilnehmende des Ludwig-Erhard-Gipfels waren,
und wie bewertet die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte
daraus?
27. Welche Regierungsmitglieder der aktuellen Bundesregierung sind – Stand
Juni 2025 – bereits teilnehmend und bzw. oder Redner des Ludwig-
Erhard-Gipfels gewesen (bitte jeweils nach vollständiger Namensliste,
Jahr bzw. Jahren der Teilnahme und Teilnahmeform (Rednerin bzw.
Redner, Teilnehmende bzw. Teilnehmender) aufschlüsseln)?
28. Welche konkreten Schritte hat das Bundeskanzleramt seit Amtsantritt von
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ergriffen, um Interessenkonflikte
aus seiner früheren Beteiligung an der Weimer Media Group und der
fortdauernden Tätigkeit seiner Ehefrau als Geschäftsführerin und LEG-
Veranstalterin zu verhindern (bitte nach Datum, Maßnahme und
Kontrollinstanz aufschlüsseln)?
29. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der
Transparenz bei personellen und institutionellen Überschneidungen
zwischen privatwirtschaftlich finanzierten Netzwerken und
Regierungsentscheidungen – insbesondere im Hinblick auf die wiederholt von Lobby-
Control kritisierte strukturelle Schwäche der Integritätsregelwerke für
Mitglieder der Bundesregierung im EU-Vergleich?
30. Vor dem Hintergrund, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche
laut Medienberichten einen neuen, informell arbeitenden „Beraterkreis“
unter anderem mit Dr. Veronika Grimm besetzen möchte, die zugleich als
Aufsichtsrätin der Siemens Energy AG tätig ist und hierfür eine jährlich
vergütete Nebentätigkeit von mindestens 120 000 Euro ausübt,
a) welche formalen Prüf-, Offenlegungs- und Compliance-Vorgaben
(einschließlich Cooling-off-Regeln, Transparenzpflichten zu
Nebentätigkeiten und Vergütungen sowie Umgang mit Insiderinformationen) hat
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereits etabliert
oder beabsichtigt, bis zur Konstituierung des Beraterkreises
einzuführen, um tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte bei
sämtlichen Mitgliedern – insbesondere bei Dr. Veronika Grimm – wirksam
auszuschließen, und
b) welche Ergebnisse einer ministeriellen Interessenkonfliktprüfung
hinsichtlich der Person Dr. Veronika Grimm liegen vor (wenn ja, mit
welcher Begründung und welchem Ergebnis, und wenn nein, warum
wurde auf eine solche Prüfung verzichtet)?
Berlin, den 3. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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