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Rede von Joachim Bloch (AfD) – Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen

dip / rede 30.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 57. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen.

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Rede von Joachim Bloch (AfD) – Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bisher ist eine Lebendnierenspende nur zulässig, soweit nicht auf eine Organentnahme nach festgestelltem Gehirntod zurückgegriffen werden kann, und nur für Personen, die in einem besonders engen Näheverhältnis zueinander stehen. Der Gesetzentwurf zielt auf die Erweiterung des Organspender- und Organempfängerkreises ab. Dies soll mit der sogenannten Überkreuz-Lebendnierenspende und der sogenannten nicht gerichteten anonymen Nierenspende erreicht werden. Die Überkreuz-Lebendnierenspende ist die Spende von Nieren zwischen zwei oder mehr in sich inkompatiblen Organspendepaaren. Diese hat die Alternative für Deutschland bereits mit ihrem Antrag vom 12.09.2025, Drucksache 21/1566, gefordert. Schön, dass Sie sich von uns inspirieren lassen. Bei der nicht gerichteten anonymen Nierenspende spendet eine Person ihre Niere an einen ihr nicht bekannten Empfänger, zum Beispiel an einen solchen auf der Warteliste. Der Entwurf der Bundesregierung hat positive Ansätze. Allerdings gibt es insbesondere in Anlehnung an unseren Antrag auch Defizite. So entstehen unter anderem ein erhöhter Bürokratieaufwand, eine Schwächung des Datenschutzes und eine Integration in eine intendierte Widerspruchslösung. Darüber hinaus sind mögliche Folgen der Lebendnierenspende unter anderem, dass bis zu 20 Prozent der Spender mit dauerhaft relevanten Erschöpfungssymptomen, bis zu 75 Prozent mit Alltagseinschränkungen und rund 50 Prozent mit chronischer Niereninsuffizienz zu kämpfen haben. Zudem werden Folgeschäden von den Versicherungen häufig bestritten. Anerkennungen erfolgen meist nur nach jahrelangen Gerichtsverfahren. Kurzum: Die Absicherung geschädigter Lebendspender ist faktisch unzureichend. Fazit: Der Gesetzentwurf ist derzeit nicht ausgereift, unvollständig und bedarf daher einer Überarbeitung. Im Übrigen ist das Verhalten dieser und der vorherigen Regierung so zu deuten, dass mittelfristig die sogenannte Widerspruchslösung in Deutschland umgesetzt werden soll. Das heißt, jeder soll automatisch als Organspender gelten, sofern er dem nicht aktiv widersprochen hat. Die Alternative für Deutschland stellt sich gegen die Widerspruchslösung. Der Mensch darf nicht als potenzielles Ersatzteillager angesehen und behandelt werden. Herzlichen Dank.

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