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Rede von Stephan Brandner (AfD) – Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz

dip / rede 29.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 56. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 16: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Rainer Galla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten .

Das Protokoll 21/56 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 03.02.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Stephan Brandner (AfD) – Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Wegge, zu dem, was Sie gerade gesagt haben: Der Frontalangriff auf die Demokratie ging ja von Herrn Spahn aus. Nicht ohne Grund ist sein Platz jetzt wahrscheinlich frei. Meine Damen und Herren, Freiheit, vor allem die Freiheit der Meinungsäußerung, ist für uns von der AfD von überragender Bedeutung. Deshalb waren wir bereits bei der Verschärfung dieses Maulkorb- bzw. Majestätsbeleidigungsparagrafen 188 StGB im Jahre 2020 dagegen, übrigens als einzige demokratische Fraktion hier im Hause. Die anderen fanden die Drangsalierung und Kriminalisierung der Bürger entweder gut – so wie SPD, CDU und CSU –, oder sie war ihnen wurscht – wie den Grünen oder der damals noch real existierenden FDP. Angeblich – Frau Wegge hat darauf hingewiesen – sollten Kommunalpolitiker besser geschützt werden. Schon 2020 war das aber eine durchschaubare Vertuschung der wahren Absichten. In Wahrheit geht und ging es Ihrem nicht mehr so genannt werden dürfenden Altparteienkartell aus selbsternannten Qualitätsdemokraten um ihren eigenen Schutz vor Kritik und Satire durch Kriminalisierung der Bürger und die Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Und genau so kam es dann auch: Tausende von Strafverfahren durch Anzeigen von Habeck, Baerbock, Strack-Zimmermann, Fritze Merz und vielen anderen politisch Mächtigen. Rund 1 400 Verfahren im Jahre 2022, 2 600 Verfahren schon im Jahre 2023, 4 500 Verfahren im Jahre 2024: explosionsartige Zuwächse also und massenhaft absurde und eines Rechtsstaats völlig unwürdige Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen. Ich nenne nur beispielhaft die Kreuzzüge der Justiz – dieser willfährigen Justiz – gegen Stefan Niehoff wegen des Habeck-Schwachkopf-Falls oder die Verfolgung des Chefredakteurs des „Deutschland-Kuriers“, David Bendels, wegen einer völlig harmlosen und im Kern korrekten Fotomontage zur damals noch mächtigen, inzwischen Gott sei Dank langsam in Vergessenheit geratenen Innenministerin Faeser. Es folgten auf diese harmlosen Kritik- und Satireaktionen Hausdurchsuchungen und Anklagen. Drakonische Haftstrafen wegen Kritik und Meinungsäußerungen, das muss man sich mal vorstellen, und das in Ihrer Demokratie in Deutschland, in der Sie es sich so bequem eingerichtet haben. Das freiheits- und bürgerfeindliche System funktionierte also genau so, wie Sie es von vornherein geplant hatten. Wir von der Alternative für Deutschland wollen das ändern und legten deshalb bereits im September letzten Jahres einen Gesetzentwurf – diesen Gesetzentwurf – vor, der die Abschaffung des § 188, dieses Sonderstrafrechts zugunsten der Politiker, vorsieht. Unsere Auffassung von Freiheit und Gleichheit ist nämlich welche? Gleiches Recht für alle, ganz einfach. Und weil für alle die allgemeinen Paragrafen zu Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede – §§ 185 bis 187 StGB – gelten, braucht es kein Sonderstrafrecht. Wir hatten das eingebracht. Aber was gab es in der ersten Lesung? Hass, Hetze, substanzlose Pöbelei der Altparteienschar gegen unseren Entwurf, bis auf den Kollegen Wiegelmann von der CDU – den habe ich noch im Ohr –, der im Kern eigentlich zustimmte, der aber heute nicht reden darf. Herr Wiegelmann, was haben Sie da verbrochen?

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