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Rede von Stephan Brandner (AfD) – Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz

dip / rede 29.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 56. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 16: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Rainer Galla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten .

Das Protokoll 21/56 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 03.02.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Stephan Brandner (AfD) – Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz Das verbindet uns. Ich hoffe auch immer darauf, und dann kommen ja die Zwischenfragen von Ihrer Fraktion. Herr Kollege, Sie haben gefragt, warum wir Ihnen was verheimlichen. Ich frage zurück: Wie kommen Sie darauf, dass wir irgendwas verheimlichen? Erst am letzten Dienstag hat ja der ach so staatsferne öffentlich-rechtliche Rundfunk genau die gleichen Fragen gestellt wie Sie heute auch. Man könnte fast meinen, Sie haben sich abgesprochen. Wir beantworten sie immer wieder gerne. § 188 – Sie haben darauf hingewiesen – ist geltendes Recht. Ja, ich mache auch nicht alles gerne, was im geltenden Recht steht, beispielsweise Rundfunkbeiträge bezahlen oder Einkommensteuer zahlen. Trotzdem mache ich das, weil es geltendes Recht ist. Und solange Recht gilt, muss man sich daran halten – Punkt eins. Punkt zwei ist ja auch – –

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