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Rede von Stephan Brandner (AfD) – Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz

dip / rede 12.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 22. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 23: Erste Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Rainer Galla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs ein.

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Rede von Stephan Brandner (AfD) – Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz Herr Müller, Ihr tiefgründiger Humor scheint nicht überall anzukommen. Vielleicht tanzen Sie gleich noch mal den Witz vor, den Sie da machen wollten. Mir geht es um Folgendes: Mein Vorredner hat ja gerade schon unsere Fraktionsvorsitzende, Frau Alice Weidel, im Zusammenhang mit § 188 StGB angesprochen. Dazu wollte ich nur Folgendes sagen: Es gab Fälle, völlig klar. Aber Sie kennen den Amtsermittlungsgrundsatz in § 188 StGB, sodass manche Fälle gar nicht aktiv betrieben werden müssen, um trotzdem in den Mühlen der Justiz zu landen. Worauf ich aber hinauswill, ist Folgendes: § 188 StGB ist – ich glaube, da sind wir uns einig – geltendes Recht. Wir wollen das geltende Recht abschaffen. Und jetzt sagen Sie, weil wir als Alternative für Deutschland uns bzw. Alice Weidel sich an geltendes Recht hält, es sei verwerflich, zu sagen, dass wir das abschaffen wollen. Wissen Sie was? Geltendes Recht ist auch das Einkommensteuergesetz. Ich mag das auch nicht in allen Facetten, und trotzdem zahle ich meine Steuern. Geltendes Recht ist auch, Zwangsgebühren für den Staatsfunk zu bezahlen. Auch das mache ich nicht gerne, trotzdem muss ich es machen, weil es mir so vorgeschrieben ist. Also bitte schön, warum reiten Sie als sogenannte CDU und vermeintliche Rechtsstaatspartei darauf rum, dass von geltendem Recht Gebrauch gemacht wird? Ich verstehe das nicht. Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Herr Kollege, die Frage ist gut, und ich bin froh, dass Sie sie genau so gestellt haben; denn darauf gibt es eine einfache Antwort: Erstens sind in den Fällen durch Ihre Fraktionsvorsitzende – ich hoffe, Sie stellen sie zur Rede – Strafanträge gestellt worden. Zweitens – und das ist eben besonders entlarvend für Ihre Partei – sollten Sie sich dringend an geltendes Recht halten. Das gelingt auch Ihnen persönlich leider sehr selten. Ich kann mich beispielsweise daran erinnern, dass ich in der Presse gelesen habe, dass Sie schon etliche Zehntausend Euro an Menschen haben zahlen müssen, die Opfer Ihrer Beleidigungen und Herabsetzungen geworden sind. Das ist eben Ihr Geschäftsmodell. – Unterbrechen Sie mich nicht! Besonders beeindruckend ist es immer, wenn sich eine politische Kaste wie Ihre nicht nur an das geltende Recht hält, sondern vor allen Dingen auch an die eigenen Vorstellungen. Und das gelingt Ihnen ja gerade nicht. Wenn Sie also sagen, § 188 StGB sei Majestätsrecht, dann würde ich Ihnen dringend nahelegen, Ihre eigenen Grundsätze für Ihr eigenes Verhalten zu beachten. Ich erinnere mich daran, dass das relativ gut ankommt. Ich erinnere mich daran, dass wir auch schon mal Minister hatten, die beispielsweise Regulierungen im Bereich des Maklerrechtes für andere forderten, sich selbst zunächst aber nicht daran gehalten haben, sondern erst im Nachgang. – Bleiben Sie bitte stehen, solange ich Ihre Frage beantworte. – Ja.

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