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Rede von Stefan Zierke (SPD) – Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

dip / rede 16.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 54. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 27a und 27b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrec.

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Text

Rede von Stefan Zierke (SPD) – Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch über den Grünenantrag sprechen, und ich freue mich, dass ihr einen Antrag eingebracht habt; denn von einigen Rednern, die vor mir gesprochen haben, erwarte ich keinen Antrag. Es ist gut, im Plenum über solche Anträge zu reden. Und von daher: Danke. Zum Parlamentarismus gehört eben auch, dass wir uns Anträge anschauen, dass da Ideen diskutiert werden, und zwar sachlich und fachlich diskutiert werden, aber nicht so, wie die AfD es eben getan hat mit beleidigenden Aussagen. Von daher ist es schon toll, dass ihr das gemacht habt. Euer Antrag drückt aus, für Gerechtigkeit und Fairness zu stehen. Ich finde es aber nicht fair, dass ihr sagt, die Gebühren könnten sozusagen bis ins Unendliche angehoben werden, weil es da keine Grenze gäbe. Gebühren sollen eigentlich dazu dienen, dass die Parkraumbewirtschaftung in der Verwaltung kostenmäßig ausgeglichen ist und nicht dazu, dass die Kassen entsprechend gefüllt werden, um Dinge zu finanzieren, über die man sich vielleicht woanders nicht einigen kann. Wir müssen auch zwischen den Anwohnerparkausweisen in Relation zu den Parkgebühren unterscheiden. Das wurde eben alles ein bisschen durcheinandergebracht, und Kollege Truels Reichardt hat es ja schon gesagt, dass wir auch jetzt zukünftig eben andere dort mit dem Parkausweis, mit dem Anwohnerausweis reinbringen möchten.

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