Protokoll der 1065. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1065. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1065
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1065. Sitzung
Berlin, Freitag, den 8. Mai 2026
I n h a l t :
Begrüßung von Mitgliedern des Leitenden
Ausschusses der Konferenz der Schweizer
Kantonsregierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
Würdigung der Verdienste des
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg,
Winfried Kretschmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
Würdigung der Verdienste des
Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, Alexander
Schweitzer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
Dank an die Bevollmächtigte des Landes
Rheinland-Pfalz, Staatssekretärin Heike Raab 200
Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 200
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte zur
Ausstellung „16/16 – Geschichten aus dem
Deutschen Auswandererhaus“ . . . . . . . . . . . . . . . . 200
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
1. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für
Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung – gemäß § 12 Absatz 4 GO BR –
(Drucksache 216/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
Beschluss: Minister Robert Crumbach
(Brandenburg) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . 200
2. Gesetz zur Durchführung der Verordnung
(EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren
aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei
Gasgeräten und PSA und zur Änderung des
Siebten Buches Sozialgesetzbuch
(Drucksache 203/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 246*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243*
3. Gesetz zur Durchführung der Verordnung
(EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 13. Dezember 2023 über
harmonisierte Vorschriften für einen fairen
Datenzugang und eine faire Datennutzung
sowie zur Änderung der Verordnung (EU)
2017/2394 und der Richtlinie (EU)
2020/1828 (Drucksache 204/26, zu
Drucksache 204/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243*
4. Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung
über europäische Daten-Governance (Daten-
Governance-Gesetz – DGG)
(Drucksache 205/26, zu Drucksache 205/26) . . . . . . 217
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243*
5. Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten
privaten Altersvorsorge
(Altersvorsorgereformgesetz) (Drucksache 206/26) . . . . . . 218
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 4 Satz 1
GG – Annahme einer Entschließung . . . . 218
6. Neuntes Gesetz zur Änderung des
Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung
weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 223/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201
Winfried Kretschmann (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201
Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 203
Beschluss: Keine Zustimmung gemäß
Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5
Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203
7. Gesetz zur Beschleunigung der
Anerkennungsverfahren ausländischer
Berufsqualifikationen in Heilberufen (Drucksache 207/26) 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 244*
8. Drittes Gesetz zur Änderung des
Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen
zur Lebendorganspende und weitere
Änderungen (Drucksache 208/26) . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243*
9. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
und zur Regelung der Förderung
klimaneutraler Mobilität (Drucksache 209/26, zu
Drucksache 209/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243*
10. a) Gesetz zur weiteren Digitalisierung der
Zwangsvollstreckung (Drucksache 210/26)
b) Dritte Verordnung zur Änderung der
Zwangsvollstreckungsformular-
Verordnung (Drucksache 161/26, zu
Drucksache 161/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 243*
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 244*
11. Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der
Treibhausgasminderungs-Quote
(Drucksache 224/26, zu Drucksache 224/26) . . . . . . . 218
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218
12. Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens
für intelligente Verkehrssysteme im
Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu
anderen Verkehrsträgern und die
Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
(Drucksache 211/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243*
13. Fünftes Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 212/26, zu Drucksache 212/26) . . . . . . 218
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 218
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
14. Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe
öffentlicher Aufträge (Drucksache 225/26,
zu Drucksache 225/26) . . . . . . . . . . . . . . . 211
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 211
Colette Boos-John (Thüringen) . . . . . 212
Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 212
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 213
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin
bei der Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . 214
Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 243*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme
einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . 214
15. Gesetz zur Durchführung einer Verordnung
der Europäischen Union zum
Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur
Durchsetzung von Diskriminierungsverboten
der Europäischen Union (Drucksache 226/26,
zu Drucksache 226/26) . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243*
16. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem
Mehrseitigen Übereinkommen vom 24.
November 2016 zur Umsetzung
steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur
Verhinderung der Gewinnverkürzung und
Gewinnverlagerung (Drucksache 213/26) . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244*
17. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-
Leerverkaufsgeschäften sowie bei
Einziehungsbeteiligten – Antrag der Länder Hessen und
Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 134/26
(neu)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . 219
Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . 220
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221
18. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Asylgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
– Antrag des Freistaates Sachsen –
(Drucksache 154/26)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
19. Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung
der Leugnung des Existenzrechts des
Staates Israel – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Landes Hessen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 227/26) . . . . . . 221
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 221
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 222
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223
20. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes zur Normierung
allgemeiner wirtschaftspolitischer Leitlinien –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 135/26) . . 223
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 223
21. Entschließung des Bundesrates
„Zweckbindung von Sozialleistungen sichern –
Rechtsdurchsetzung stärken –
Subventionierung von dauerhaften Missständen in
Problemimmobilien beenden“ – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 148/26) 224
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 224
22. Entschließung des Bundesrates
„Betriebsratswahlen besser schützen – Behinderung
von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt
ausgestalten“ – Antrag der Länder Niedersachsen
und Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 228/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 224
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 224
Dr. Claudia Schilling (Bremen) . . . . . . 225
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226
23. Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen
zur Verbesserung der Zulassungssituation
von Pflanzenschutzmitteln“ – Antrag des
Freistaates Sachsen – (Drucksache 155/26) . 226
Colette Boos-John (Thüringen) . . . . . . 226
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 227
24. Entschließung des Bundesrates: Regional-
und Minderheitensprachen im EU-
Markenrecht schützen – Antrag der Länder
Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen,
Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 218/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 215
Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 215
Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss
für Fragen der Europäischen Union . . . . . 215
25. Entschließung des Bundesrates „Stärkung der
ambulanten ärztlichen und
sektorenübergreifenden Versorgung: Zeitnah die Weichen für
ein Primärversorgungssystem stellen“ –
Antrag der Länder Baden-Württemberg und
Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 219/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 227
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 227
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
26. Entschließung des Bundesrates:
Zulassungsstopp für die Teilnahme an
Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG
zurücknehmen – Antrag der Länder Bremen,
Niedersachsen und Hamburg, Rheinland-
Pfalz – (Drucksache 151/26) . . . . . . . . . . . 228
Dr. Claudia Schilling (Bremen) . . . . . 228
Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 229
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 247*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 230
27. Entschließung des Bundesrates
„Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln“ –
Antrag des Saarlandes – (Drucksache 133/26) 230
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 230
28. Entschließung des Bundesrates: Einbindung
von Flexibilitäten in die Stromnetze als
Schlüssel zur Kostensenkung – Antrag des
Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 144/26)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
29. Entschließung des Bundesrates zur
Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den
Zapfsäulen und der Einführung einer
Übergewinnsteuer – Antrag der Länder Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen, Saarland – (Drucksache 166/26)
in Verbindung mit
83. Entschließung des Bundesrates zur weiteren
Senkung der Kraftstoffpreise – Antrag der
Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-
Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 277/26)
und
84. Entschließung des Bundesrates zur
krisenbedingten Unterstützung des Transport- und
Logistikgewerbes und der Landwirtschaft
– Antrag der Länder Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 278/26) . . . . . . . . . . 203
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 204
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 205
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 206
Beschluss zu 29: Die Entschließung wird
nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207
Mitteilung zu 83 und 84: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 207
30. Entschließung des Bundesrates
„Gaspreiskrise rechtzeitig abwenden,
Speicherfüllstände langfristig sichern“ – Antrag der Länder
Saarland und Mecklenburg-Vorpommern –
(Drucksache 172/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 230
31. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung
eines antragslosen Kindergeldes
(Drucksache 175/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 244*
32. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 196/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215
Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . . 216
Robert Crumbach (Brandenburg) . . . . . 217
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
33. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von
Medizinregistern und zur Verbesserung der
Medizinregisterdatennutzung
(Drucksache 176/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245*
34. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der
Förderung des Spitzensports und weiterer
Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im
Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-
Agentur (Sportfördergesetz – SpoFöG)
(Drucksache 177/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Dr. Christiane Schenderlein,
Staatsministerin beim Bundeskanzler . . . . . . . 233
Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 251*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234
35. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2024/1260 über die
Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
(Drucksache 178/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 244*
36. Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei
Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im
Straßenverkehr (Drucksache 179/26) . . . . . 234
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 235
37. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Designrechts (Drucksache 180/26) . . . . 217
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245*
38. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Rechte von Verletzten insbesondere
schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf
psychosoziale Prozessbegleitung
(Drucksache 181/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 252*
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253*
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin
bei der Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . 254*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
39. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der
Reparatur von Waren (Drucksache 182/26) 235
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
40. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und
Modernisierung des Anwaltsnotariats –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 183/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 244*
41. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und
der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die
Richtlinie (EU) 2024/2749 in das
Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das
Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren
bei einem Binnenmarkt-Notfall – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 184/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 244*
42. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Preisangabenrechts zur Sanktionierung von
Verstößen gegen nationale und europäische
Regelungen über Preisangaben
(Drucksache 185/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 244*
43. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer
energierechtlicher Vorschriften zur
Umsetzung des Europäischen Gas- und
Wasserstoff-Binnenmarktpakets – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 186/26) . . 235
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236
44. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Französischen Republik über
die Deutsch-Französischen Gymnasien und
das Deutsch-Französische Abitur
(Drucksache 187/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 244*
45. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001, (EU)
2019/944 und (EU) 2024/1788 im Hinblick
auf die Beschleunigung der
Genehmigungsverfahren
COM(2025) 1007 final; Ratsdok. 16775/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 90/26, zu Drucksache 90/26) . . 236
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 236
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 237
46. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinien (EU) 2016/2341 und
2016/97 im Hinblick auf die Stärkung des
Rahmens für die betriebliche
Altersversorgung
COM(2025) 842 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 72/26, zu Drucksache 72/26) . . 237
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 237
47. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über saubere
Unternehmensfahrzeuge
COM(2025) 994 final; Ratsdok. 17016/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 57/26, zu Drucksache 57/26) . . 237
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 238
48. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament und den Rat über das Bürger-
Energiepaket
COM(2026) 115 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 137/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 245*
49. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Investitionsstrategie
für saubere Energie
COM(2026) 116 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 138/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 238
50. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu
einem 28. Regime für EU-Unternehmen
COM(2026) 320 final; Ratsdok. 7527/26
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 188/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 238
51. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen über die
Industriestrategie der EU für die maritime Wirtschaft
COM(2026) 111 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 195/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 245*
52. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Strategie für die
Häfen der EU
COM(2026) 112 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 189/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 238
53. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Bekämpfung des unerlaubten Handels mit
Feuerwaffen und anderer Straftaten im
Zusammenhang mit Feuerwaffen und zur Änderung
der Richtlinie (EU) 2024/1260 des
Europäischen Parlaments und des Rates
COM(2026) 102 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 171/26, zu Drucksache 171/26) 217
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245*
54. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Agentur der Europäischen Union für
Cybersicherheit (ENISA), den europäischen Rahmen
für die Cybersicherheitszertifizierung und die
Sicherheit der IKT-Lieferketten sowie zur
Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/881
(Cybersicherheitsverordnung 2)
COM(2026) 11 final; Ratsdok. 5611/26
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 150/26, zu Drucksache 150/26) 217
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245*
55. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2555 im
Hinblick auf Vereinfachungsmaßnahmen und die
Angleichung an den [Vorschlag für die
Cybersicherheitsverordnung 2]
COM(2026) 13 final; Ratsdok. 5627/26
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 149/26, zu Drucksache 149/26) 217
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245*
56. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 und
(EU) 2017/746 zwecks Vereinfachung der
Vorschriften über Medizinprodukte und
In-vitro-Diagnostika und Reduzierung des
mit ihnen verbundenen Aufwands sowie zur
Änderung der Verordnung (EU) 2022/123
hinsichtlich der Unterstützung der
Expertengremien für Medizinprodukte durch die
Europäische Arzneimittel-Agentur und zur
Änderung der Verordnung (EU) 2024/1689
hinsichtlich der in ihrem Anhang I enthaltenen
Liste der Harmonisierungsrechtsvorschriften
der Union
COM(2025) 1023 final; Ratsdok. 16919/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 152/26, zu Drucksache 152/26) 238
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239
57. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001,
(EG) Nr. 1829/2003, (EG) Nr. 1831/2003,
(EG) Nr. 852/2004, (EG) Nr. 853/2004, (EG)
Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1099/2009, (EG)
Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 528/2012 und (EU)
2017/625 im Hinblick auf die Vereinfachung
und Verschärfung der Anforderungen an die
Lebens- und Futtermittelsicherheit
COM(2025) 1030 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 190/26, zu Drucksache 190/26) 239
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239
58. Vorschlag für einen Beschluss des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814
hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von
Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve
COM(2026) 153 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 201/26, zu Drucksache 201/26) 239
Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239
59. a) Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat,
den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen: Ein dynamischer EU-
Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der
Mehrjährige Finanzrahmen 2028–2034
COM(2025) 570 final; Ratsdok. 11690/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 333/25)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates
zur Festlegung des Mehrjährigen
Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis
2034
COM(2025) 571 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 334/25)
c) Vorschlag für einen Beschluss des Rates
über das Eigenmittelsystem der
Europäischen Union und zur Aufhebung des
Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053
COM(2025) 574 final; Ratsdok. 11705/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 335/25, zu Drucksache 335/25)
d) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für
wirtschaftlichen, sozialen und
territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und
den ländlichen Raum, Fischerei und
Meere, Wohlstand und Sicherheit für den
Zeitraum 2028–2034 sowie zur Änderung
der Verordnung (EU) 2023/955 und der
Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509
COM(2025) 565 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 460/25, zu Drucksache 460/25) 207
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 207
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 208
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209
Gunther Krichbaum, Staatsminister beim
Bundesminister des Auswärtigen . . . 210
Beschluss zu a) bis d): Stellungnahme . . . . . 211
60. Verordnung zur Anpassung von
Luftgrenzwerten im Anhang der Verordnung zur
arbeitsmedizinischen Vorsorge an die Richtlinie
(EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 13. März 2024 und zur
Änderung der Biostoffverordnung
(Drucksache 110/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244*
61. Verordnung zur Änderung der Verordnung
über Vermarktungsnormen für Eier, der
Obst-Gemüse-Vermarktungsnormen-
Durchführungsverordnung sowie der
Milchproduktqualitätsverordnung und weiterer
Verordnungen des Milchproduktrechts
(Drucksache 156/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244*
62. Vierundzwanzigste Verordnung zur
Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung (Drucksache 157/26) . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244*
63. a) Verordnung über die schädigenden
Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen
im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des
Häftlingshilfegesetzes (HHGSchäV)
(Drucksache 158/26)
b) Verordnung über die schädigenden
Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen
im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des
Verwaltungsrechtlichen
Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaGSchäV)
(Drucksache 159/26)
c) Verordnung über die schädigenden
Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen
im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
(StrRehaGSchäV) (Drucksache 160/26) . . 239
Beschluss zu a) bis c): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 240
64. Zwanzigste Verordnung zur Änderung der
Aufenthaltsverordnung (Drucksache 197/26) 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245*
65. Dritte Verordnung zur Änderung der Geräte-
und Maschinenlärmschutzverordnung
(Drucksache 162/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244*
66. Verordnung über den Lärmschutz bei
öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien
über die Fußball-Weltmeisterschaft der
Männer 2026 (WM2026LärmSchV)
(Drucksache 173/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244*
67. Verordnung zur Änderung der EU/EWR-
Handwerk-Verordnung (Drucksache 163/26) 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244*
68. a) Zweite Verordnung zur Änderung der
Verordnung zur Gleichstellung von
Prüfungszeugnissen der Staatlichen
Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über
das Bestehen der Abschluss- und
Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
(Drucksache 164/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
b) Verordnung zur Gleichstellung von
Prüfungszeugnissen der Glasfachschule NRW
Berufskolleg Glas.Technik.Medien.Design
mit den Zeugnissen über das Bestehen der
Abschluss- und Gesellenprüfung in
Ausbildungsberufen (Rheinbach-
Gleichstellungsverordnung – GlPrZRheinbachV2025)
(Drucksache 165/26) . . . . . . . . . . . . . . . 240
Beschluss zu a) und b): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . 245*, 240
69. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Eisenbahninfrastrukturbeirat –
gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des
Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 237/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 237/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 246*
70. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 199/26) . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 246*
71. Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung
des Handels mit Gegenständen von Opfern
aus der Zeit des Nationalsozialismus –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 248/26) . . . . . 223
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224
72. Entschließung des Bundesrates: Substanzielle
Erhöhung des Basisfördersatzes in der
Gigabitförderung 2.0 des Bundes – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 242/26) . . . . . . . . . . . . . 240
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240
73. Entschließung des Bundesrates
„Bürokratieabbau im Gesundheitswesen –
Gesundheitshandwerk stärken – Präqualifizierung in
der GKV überprüfen“ – Antrag der Länder
Thüringen und Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 246/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 230
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
74. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
der gesamtstaatlichen Resilienz – Antrag
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 249/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240
75. Entschließung des Bundesrates „Reduzierung
der Anzahl der anerkannten
Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung“ –
Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 241/26) . . . . . 231
Conrad Clemens (Sachsen) . . . . . . . . 248*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
76. Entschließung des Bundesrates zum Schutz
von Mietern vor Versorgungssperren:
Einführung eines Straftatbestandes bei
vorsätzlicher zweckwidriger Verwendung oder
pflichtwidrigem Zurückhalten von
Betriebskostenvorauszahlungen durch Vermieter –
Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 247/26) . . . 231
Beate Meißner (Thüringen) . . . . . . . . 231
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
77. Entschließung des Bundesrates: Verlässliche
Umsetzung des Offshore-
Windenergieausbaus – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 245/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
78. Entschließung des Bundesrates „Effizienz
durch Deregulierung“ zur Vereinfachung,
Entbürokratisierung und Beschleunigung des
Vergaberechts – Antrag des Landes
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 250/26) . . . . . . . . . . 240
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
79. Benennung eines Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4
Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes
Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 240/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 240/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 246*
80. Vorschlag für die Berufung der Mitglieder
des Verwaltungsrates der Bundesagentur
für Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1
Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377
Absatz 2 und § 379 Absatz 2 Nummer 2
SGB III – Antrag der Länder Sachsen, Baden-
Württemberg, Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 274/26) . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 274/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 246*
81. Entschließung des Bundesrates „Moratorium
für Berichtspflichten: Stärkung der
Wirtschaft durch spürbaren Bürokratieabbau“ –
Antrag des Landes Mecklenburg-
Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 275/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
82. Entschließung des Bundesrates zur
Wiederaufnahme und Verstetigung des
Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur
Einrichtung einer vergleichbaren investiven
Kinoförderung auf Bundesebene – Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland,
Sachsen-Anhalt, Thüringen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 276/26) . . . . . 232
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Rainer Robra (Sachsen-Anhalt) . . . . . 250*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
85. Wahl des Präsidenten des
Bundesrechnungshofes – gemäß § 5 Absatz 1
Bundesrechnungshofgesetz – (Drucksache 244/26) . 200
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 244/26 . . . . . . . . . . . . . . . . 201
86. Gesetz über den Zugang zu
Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher
(Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) –
Geschäftsordnungsantrag des Landes
Niedersachsen – (Drucksache 701/25, zu
Drucksache 701/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
Beschluss: Keine Zustimmung gemäß
Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . 241
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l -
t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator
für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
und Senator für Kultur der Freien Hansestadt
Bremen
Vizepräsident H e n d r i k W ü s t ,
Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – zeitweise –
Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r -
m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden-
Württemberg – zeitweise –
Amtierender Präsident D r . F l o r i a n
H e r r m a n n , Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien des Freistaates Bayern – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Nancy Böhning (Bremen)
Thorsten Bischoff (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Dr. Danyal Bayaz, Minister für Finanzen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und
Sport
Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit
und Integration
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Eric Beißwenger, Staatsminister für
Europaangelegenheiten und Internationales
B e r l i n :
Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und
Verbraucherschutz
B r a n d e n b u r g :
Robert Crumbach, Minister für Infrastruktur und
Landesplanung
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Dr. Eva Högl, Senatorin für Inneres und Sport
Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und
Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Behörde für
Finanzen und Bezirke
Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für
Justiz und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration,
Jugend und Soziales
Christian Heinz, Minister der Justiz und für den
Rechtsstaat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
N i e d e r s a c h s e n :
Olaf Lies, Ministerpräsident
Daniela Behrens, Ministerin für Inneres, Sport und
Digitalisierung
Dr. Kathrin Wahlmann, Justizministerin
Grant Hendrik Tonne, Minister für Wirtschaft, Bauen
und Verkehr
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Alexander Schweitzer, Ministerpräsident
Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen,
Kultur und Integration
Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Conrad Clemens, Staatsminister für Kultus
S a c h s e n - A n h a l t :
Sven Schulze, Ministerpräsident
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend,
Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
T h ü r i n g e n :
Mario Voigt, Ministerpräsident
Katja Wolf, Finanzministerin
Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und
Landesentwicklung
Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der
Thüringer Staatskanzlei
Colette Boos-John, Ministerin für Wirtschaft,
Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Beate Meißner, Ministerin für Justiz, Migration und
Verbraucherschutz
Katharina Schenk, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Arbeit und Familie
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Michael Meister, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Dr. Christiane Schenderlein, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Dr. Wolfram Weimer, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern
Gunther Krichbaum, Staatsminister beim
Bundesminister des Auswärtigen
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Katja Mast, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr
Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit
Silvia Breher, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
1065. Sitzung
Berlin, den 8. Mai 2026
Beginn: 09.36 Uhr
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine
sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1065. Sitzung des Bundesrates.
Zu Beginn möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die
Ehrentribüne lenken. Dort haben Mitglieder des
Leitenden Ausschusses der Konferenz der
Kantonsregierungen Platz genommen. – Wir freuen uns sehr, Sie, liebe
Gäste aus der Schweiz, heute in unserem Haus begrüßen
zu können. Herzlich willkommen im Bundesrat!
(Beifall)
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, wende ich
mich an den Ministerpräsidenten des Landes Baden-
Württemberg, Herrn Winfried K r e t s c h m a n n ,
der heute zum letzten Mal als Mitglied des Bundesrates
im Plenum anwesend ist.
Sehr geehrter Herr Kollege, lieber Winfried, seit fast
15 Jahren gehören Sie dem Bundesrat für Baden-
Württemberg an. In diesen Zeitraum fielen 182
Plenarsitzungen, in denen Sie über 40-mal das Wort ergriffen
haben. Zuletzt waren Sie der dienstälteste
Ministerpräsident in unserer Runde.
Im Geschäftsjahr 2012/2013 – wer sich noch erinnern
kann! – standen Sie dem Haus als Präsident vor. Unsere
föderale Ordnung bezeichneten Sie in Ihrer Antrittsrede –
ich zitiere – „als Garant unseres freiheitlich-
demokratischen Gemeinwesens“. Politische Entscheidungen von
unten nach oben zu denken und die Menschen in unserem
Land in die Willensbildung einzubeziehen, war für Sie
immer von besonderer Bedeutung. Als große Stärken des
Föderalismus hoben Sie hierbei seine Möglichkeit, die
Vielfalt der Interessen in Einklang zu bringen, sowie
insbesondere seine Bürgernähe hervor. Nicht zuletzt
deshalb waren Sie stets und immer ein bekennender
Föderalist.
Als Bundesratspräsident setzten Sie sich dafür ein, das
Verfahren und die Abläufe im Bundesrat für die
Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer und transparenter zu
gestalten. Ihnen war es wichtig, dass der Bundesrat in der
Öffentlichkeit als ein Ort lebendiger und sachorientierter
Diskussionen wahrgenommen wird, der sich offen
gegenüber Neuem zeigt. Die Liveübertragung von
Bundesratssitzungen im Internet, die während Ihrer
Präsidentschaft startete, war hierfür ein wichtiger Meilenstein.
Zentrale Elemente des Bundesratsverfahrens waren für
Sie immer Konsens und Kompromissfähigkeit. Gerade
für Letzteres lobten Sie auch den Vermittlungsausschuss,
als dessen langjähriges Mitglied Sie sich als geschickter
Verhandler dafür eingesetzt haben, die unterschiedlichen
Interessen zu einen und konstruktive Lösungen zu finden.
Sehr geehrter Herr Kretschmann, lieber Winfried, mit
Ihrer authentischen und pragmatischen Art waren Sie
weit mehr als ein Jahrzehnt fester Bestandteil des
Bundesrates. Für die ausgezeichnete langjährige
Zusammenarbeit sowie Ihr außerordentliches Engagement möchte
ich Ihnen an dieser Stelle im Namen des gesamten
Hauses ganz herzlich danken. Ich wünsche Ihnen für die
Zukunft alles erdenklich Gute. Herzlichen Dank, lieber
Winfried! Auf eine wunderbare und gute Zukunft!
(Anhaltender Beifall)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Nächstes
möchte ich meine Worte an unseren Kollegen, den
Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, Herrn
Alexander S c h w e i t z e r , richten, der heute ebenfalls
das letzte Mal als Mitglied des Bundesrates an einer
Plenarsitzung teilnimmt.
Sehr geehrter Kollege, lieber Alexander, insgesamt
über sechs Jahre gehörten Sie unserem Haus an, zunächst
zweimal als Minister für Arbeit und Soziales des Landes
Rheinland-Pfalz und ab 2024 als rheinland-pfälzischer
Ministerpräsident. In dieser Zeit haben Sie die Debatten
im Bundesrat mitgeprägt und bereichert. Mit insgesamt
21 Reden meldeten Sie sich hier im Plenum zu Wort.
Auch außerhalb des Plenarsaals waren Sie für den
Bundesrat aktiv: Bei den Feierlichkeiten zum 75.
Jahrestag der Schuman-Erklärung im Mai 2025 gehörten Sie
mit der damaligen Bundesratspräsidentin, Frau
Ministerpräsidentin Rehlinger, zu den Ehrengästen im
französischen Département de la Moselle, um das Jubiläum der
Geburtsstunde der EU mit unseren europäischen
Nachbarn zu feiern.
Für den Zusammenhalt in Europa zu werben und den
besonderen Stellenwert der europäischen Versöhnung zu
unterstreichen, war Ihnen ein besonderes Anliegen. In
einer Rede anlässlich einer Entschließung zum
80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges hier im
Bundesrat, betonten Sie – ich zitiere –: „Wir müssen uns
als Länder, als wiedervereinigtes Deutschland und als
gemeinsames Europa weiterhin für einen dauerhaften
Frieden und für die Sicherheit in Europa starkmachen.“
Lieber Herr Kollege Schweitzer, lieber Alexander, ich
möchte Ihnen an dieser Stelle im Namen des gesamten
Hauses für die sehr gute Zusammenarbeit sowie Ihr
großes Engagement ganz herzlich danken. Auch Ihnen
wünsche ich für die Zukunft alles erdenklich Gute. Lieber
Alexander, ganz herzlichen Dank für deinen Einsatz und
deine Leistung!
(Lebhafter Beifall)
Herzlich danken möchte ich an dieser Stelle zudem der
rheinland-pfälzischen Bevollmächtigten, Frau
Staatssekretärin R a a b , die als derzeit dienstältestes Mitglied
des Ständigen Beirats unser Haus ebenfalls verlassen
wird. – Sehr geehrte Frau Raab, liebe Heike, fast elf Jahre
gehörten Sie dem Ständigen Beirat an. Für die über ein
Jahrzehnt währende vertrauensvolle und engagierte
Zusammenarbeit im Ständigen Beirat spreche ich Ihnen im
Namen des gesamten Hauses meinen Dank aus und
wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute!
(Beifall)
Außerdem möchte ich noch die Gelegenheit nutzen,
unserem Kollegen, Herrn Ministerpräsidenten L i e s , im
Namen des Hauses zu seinem Geburtstag zu gratulieren. –
Herzlichen Glückwunsch, lieber Olaf! Es gibt keinen
schöneren Ort als hier, um heute zu feiern.
(Beifall)
Erlauben Sie mir abschließend noch einen Hinweis auf
die heute am Rande des Plenums stattfindende Eröffnung
der Ausstellung „16/16 – Geschichten aus dem
Deutschen Auswandererhaus“, die Bremen im Rahmen seiner
Bundesratspräsidentschaft hier im Haus präsentiert.
Erzählt werden die Lebensgeschichten von 16 Menschen,
die zu verschiedenen Zeiten und aus unterschiedlichen
Motiven ihre Heimat verlassen haben. Am Tag des sich
heute zum 81. Mal jährenden Endes des Zweiten
Weltkrieges, der Grund für Flucht und Vertreibung von
Millionen von Menschen war, sollen die 16 Biografien
exemplarisch daran erinnern, dass Migration zur Geschichte,
Gegenwart und Zukunft unseres Landes gehört. Die
Ausstellung ist bis zum 31. Oktober 2026 im Bundesrat zu
sehen und lässt sich im Rahmen einer Hausführung
besichtigen.
Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 86 Punkten vor.
TOP 18 und TOP 28 werden abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Punkte 85, 6
sowie die verbundenen Punkte 29, 83 und 84 aufgerufen.
Im Anschluss werden die Punkte 59, 14, 24 und 32 – in
dieser Reihenfolge – beraten. Nach TOP 20 wird der
Punkt 71 behandelt. Nach TOP 30 werden die Punkte 73,
75, 76, 77 und 82 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Im
Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für
Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
(Drucksache 216/26)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Herrn Minister Robert C r u m b a c h
(Brandenburg) zum Vorsitzenden des Ausschusses für
das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich
um ein Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Herr Crumbach, ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl
annehmen. – Herzlichen Glückwunsch! Ich wünsche alles
Gute für die künftige Tätigkeit.
Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 85:
TOP 85
Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
(Drucksache 244/26)
Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden.
Der Bundesrat hat darüber zu entscheiden, ob er
dem Vorschlag der Bundesregierung, Herrn Ansgar
H e v e l i n g zum Präsidenten des
Bundesrechnungshofes zu wählen, zustimmt.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dem
Vorschlag zuzustimmen, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Vorschlag zugestimmt.
Dann ist Herr Ansgar Heveling, den ich auf der
Besuchertribüne ganz herzlich begrüße, gewählt.
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die neue
Aufgabe!
(Beifall)
Damit komme ich zu Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Neuntes Gesetz zur Änderung des
Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer
steuerrechtlicher Vorschriften (Drucksache 223/26)
Hier liegen mir Wortmeldungen vor. Als Erstes rufe
ich in den Zeugenstand: Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann aus Baden-Württemberg.
Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Es gibt in der Politik ein ziemlich hartes
Sprichwort: Das Gegenteil von gut gemacht ist gut
gemeint. Die freiwillige, individuelle und steuerfreie
Entlastungsprämie von bis zu 1 000 Euro ist sicher gut
gemeint. Aber ist sie auch gut gemacht? Denn wer wird sie
am Ende kriegen? Und vor allem: Wer soll sie bezahlen?
Das erinnert mich an so manche Gesetzesvorhaben des
Bundes, die wir hier beraten haben und die darauf
hinausliefen: Hier ist unsere Idee. Macht was draus, ihr Länder
und Kommunen! – Aber ich glaube, so funktioniert der
Föderalismus nicht. Sie merken, ich möchte eine Ansage
machen. Es empfiehlt sich in der Regel nicht, sich mit
Ansagen zu verabschieden. Aber da ich davon ausgehe,
dass Sie meine Ansagen, die jetzt kommen, im Großen
und Ganzen teilen werden, riskiere ich es doch. Also:
Anhand mancher Beispiele scheint mir, dass im Bund das
Gespür für einen gut funktionierenden Föderalismus
zunehmend abhandengekommen ist.
Wir müssen doch sehen: Deutschland hat eine
jahrhundertealte föderale Tradition. Die Einteilung in
Reichskreise mit Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und
Verwaltung trug schon im 16. Jahrhundert föderale Züge.
Auch Schulen und Universitäten gehörten in die
Zuständigkeit der Reichskreise und ihrer Herrschaften. So weit
reicht die Kulturhoheit der Länder zurück. Und die
Länder waren kulturell enorm produktiv. 1790 gab es im
Deutschen Reich 38 Universitäten. In England waren es
gerade mal zwei. Man sieht also: Der Föderalismus hat
Deutschland gutgetan und ist ein Teil seiner
Erfolgsgeschichte – auch als Bollwerk gegen zentralistische
Allmachtsfantasien. Deshalb war es folgerichtig, nach dem
Zusammenbruch der Nazidiktatur, die ja alles
gleichschalten wollte und das auch getan hat, an diese Tradition
anzuknüpfen.
In unserer Verfassung genießt der Föderalismus sogar
eine Ewigkeitsgarantie, wie wir alle wissen. Er kann also
nicht verboten werden. Aber er kann verbogen werden.
Und das wird er leider seit vielen Jahren: zum einen
durch das Streben des Bundes, immer mehr Aufgaben
zentralstaatlich zu regeln, zum anderen durch die sich
immer weiter öffnende Schere zwischen
Aufgabenerfüllung und Finanzausstattung in den Ländern und
Kommunen. Der Ertrag der Gemeinschaftsteuern wird ja in den
Kommunen und Ländern erwirtschaftet. Doch statt
Länder und Kommunen bei seinen eigenen Initiativen
auskömmlich und nachhaltig finanziell auszustatten, plant
der Bund regelmäßig nur Anschubfinanzierungen ein,
und die Kosten bleiben dann am Ende bei den Ländern
und Kommunen hängen. Wir haben eine große Debatte
zum Begriff „Veranlassungskonnexität“ gehabt, aber wir
müssen ehrlicherweise sagen, dass wir noch nicht so
richtig weitergekommen sind. Schon mein Kollege
Volker Bouffier sagte dazu in seiner Abschiedsrede vor
vier Jahren:
Wenn man das ein bisschen länger betrachtet,
stellt man Folgendes fest: In einer solchen
Situation herrscht jenseits der Parteienlehre das
Grundgefühl „Das kann man jetzt nicht
ablehnen, das versteht niemand, also sagen wir Ja“.
Anschließend kommen die Probleme. Und was
ist dann die Antwort? – Ihr habt doch
zugestimmt. Ihr habt doch zugestimmt, und jetzt
kommt ihr hinterher als kleine Beckmesser und
wollt noch mehr Geld.
So weit das Zitat von Volker Bouffier. Und wenn wir
Nein sagen, fließt halt gar nichts.
Welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen? Wir
brauchen eine gründliche Reform der Beziehung von
Bund und Ländern, bei den Aufgaben und bei den
Finanzen. Das ist die Lösung. Wir werben dafür seit vielen
Jahren – auch ich. Ich tue das nicht nur, weil ich ein in
der Wolle gefärbter Föderalist bin, sondern auch, weil
wir heute sehen, dass es nicht anders geht. Wir müssen
nur die Lage der Kommunen betrachten, dann wissen
wir: Es geht so einfach nicht mehr weiter. Wir müssen
die Dinge neu ordnen, um wieder eine gute Ordnung der
Dinge zu bekommen. Das können wir auch, davon bin
ich überzeugt. Ich möchte Sie dazu wirklich ermutigen.
Ich war selbst in zwei Föderalismuskommissionen. Diese
haben nun nicht ganz das gebracht, was man erwartet
hatte. Aber das muss ja nicht heißen, dass man nicht
wieder eine Kommission einsetzen kann, in der es andere
Ergebnisse gibt als damals. Meine dringende Empfehlung
an Sie ist, das wirklich zu machen. Nur mit einem
Hinund-Her in einzelnen Fragen kommen wir nicht weiter.
Wir müssen das wirklich grundsätzlich neu ordnen.
Wir haben zur Modernisierung des Staates gute
Vorschläge auf dem Tisch – von der Initiative für einen
handlungsfähigen Staat oder auch in unserer föderalen
Modernisierungsagenda, die wir im Dezember letzten
Jahres verabschiedet haben. Darin steckt viel Gutes und
Konstruktives. Jetzt muss es aber auch konsequent
umgesetzt werden.
Ich will Artikel 30 GG zitieren: „Die Ausübung der
staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen
Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses
Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.“ Der Geist
dieses Artikels hat sich mehr und mehr verflüchtigt. In
der Praxis hat der Bund in der konkurrierenden
Gesetzgebung immer mehr Dinge an sich gezogen. Jetzt gab es
wichtige Signale, etwa mit der Öffnungsklausel bei der
Grundsteuer, wo die Länder wieder
Entscheidungskompetenzen zurückbekommen haben. Das müssen wir
einfach wieder auf die Agenda nehmen: das erneut
durchzudenken nach den vielen Jahren und den großen Krisen, in
denen wir uns nun mal befinden. Wir müssen es eben als
Chance begreifen, dass man in solchen Krisen auch die
Möglichkeit hat und der Druck da ist, die Dinge wirklich
neu und vernünftig zu ordnen. Dazu möchte ich Sie alle
ermutigen.
Ich nehme ein markantes Beispiel: In der letzten
Legislaturperiode haben wir dem Bund 49 eigene
Gesetzentwürfe zugeleitet. Lediglich zwei wurden vom
Bundestag beschlossen. Zwei von 49! Bei den Bitten um
Fristverkürzung ist es umgekehrt. Unsere Sachen werden auf
die lange Bank geschoben, obwohl es in Artikel 76
Absatz 3 GG heißt, dass der Bundestag sich mit den
Initiativen des Bundesrats „in angemessener Frist“ zu befassen
habe. Und das wird einfach nicht gemacht. Ich finde, das
ist nicht nur eine Respektlosigkeit gegenüber der zweiten
Kammer, es ist auch eine Respektlosigkeit dem
Grundgesetz gegenüber. Ich will das nur als Beispiel dafür
nennen, dass sich da etwas verschoben hat. So geht es
eigentlich nicht, denn wir bewegen uns verfassungsrechtlich
nun mal auf derselben Ebene, und „angemessen“ heißt
nicht „nach Gutdünken“ oder „gar nicht“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen aus
unterschiedlichen Ländern mit eigener Geschichte, Identität,
Leistungsfähigkeit. Die Unterschiede sollen und wollen
wir nicht verwischen. Im Gegenteil: Ich finde, sie
machen den Reichtum und die Besonderheit Deutschlands
aus, gerade auch im kulturellen Bereich. Ich meine das
ganz weit gefasst. Wir wollen aber bei allen
Unterschieden immer auch unsere Verbundenheit und Solidarität
miteinander pflegen. Denn nur zusammen sind wir stark.
Föderalismus bedeutet eben beides: Einheit in der
Vielfalt und Vielfalt in der Einheit. Mal ist es Wettbewerb,
mal ist es Kooperation.
Ich will wiederholen, was ich hier schon öfter gesagt
habe. Die katholische Kirche hat der Gesellschaft ein
großes Geschenk gemacht: die Subsidiaritätslehre, dass
wir die Gesellschaft von unten nach oben denken und
dass wir sie auch so gestalten. Insofern gehören
Gemeindefreiheit, das, was wir heute „kommunale
Selbstverwaltung“ nennen, und Föderalismus zu dem, was der
deutschsprachige Raum in die europäische
Demokratiegeschichte eingebracht hat. Das sollten wir pflegen, das
ist wirklich ein Erfolgskonzept. Gerade dieser
Subsidiaritätsgedanke, nur das nach oben zu verlagern, was unten
nicht genauso gut oder besser gemacht werden kann, ist
ein tragender, höchst aktueller Gedanke, gerade auch,
wenn wir nach Europa schauen. Wie sollte es anders
funktionieren als föderal? Insofern ist das Schicksal
Kooperation, weil Europa kein Staat ist, und das geht nur
über föderale Prinzipien. Wir sehen zum Beispiel in der
Bürokratisierungsdebatte, dass sich die EU weniger
kleinteiligen Dingen widmen sollte als lieber großen
Fragen. Es ist wieder das Subsidiaritätsprinzip: Wo soll
was gestaltet werden?
Warum ist das ein hervorragendes Ordnungsprinzip?
Weil es bürgernah ist, dort die Aufgaben zu erledigen, wo
sie am besten erledigt werden können – möglichst weit
unten –, aber dort, wo es nicht geht, die Dinge nach oben
zu verlagern. Das muss man immer im Einzelfall
unterscheiden. Und es ist eine gute Ordnung der politischen
Dinge. Es ist gut, dass wir das in Deutschland haben.
Bitte halten Sie immer daran fest, gegen alle Kritik!
Ich weiß natürlich: Die Deutschen sehen den
Föderalismus sehr ambivalent. Wehe, du willst zwei Länder
zusammenlegen! Vollkommen ausgeschlossen! Wer das
versucht, gerät leicht unter die 5-Prozent-Hürde. Aber
alle wollen ein einheitliches Schulbuch. Das ist die große
Ambivalenz, die wir in Deutschland haben, im Gegensatz
zu anderen Staaten, wo das ein bisschen anders ist.
Trotzdem gibt es keinen Grund, nicht eisern daran
festzuhalten, weil das eine gute Ordnung der politischen
Dinge ist. Darin will ich Sie zum Abschied noch einmal
bestärken. Halten Sie daran fest, und zwar selbstbewusst
und stark, auch gegenüber dem Bund!
In diesem Sinne darf ich mich jetzt von Ihnen
verabschieden und mich für das außerordentlich kollegiale
Miteinander bedanken. Ich habe das als sehr positiv
empfunden. Die Ministerpräsidentenkonferenz und der
Bundesrat sind eigentlich Konsensmaschinen. Andere Länder
beneiden uns darum. Im Bundestag kämpfen die Parteien
um Profil, um Differenz und müssen zeigen, dass sie
anders sind als die anderen. Das gehört genauso zur
Demokratie wie wir, die wir hier immer sehr pragmatisch
den Konsens suchen und versuchen, das dann auch
abzufedern, damit es in der Praxis gelingt und funktioniert.
Das ist eine gute Ordnung der politischen Dinge. Halten
Sie selbstbewusst daran fest!
Ich wünsche Ihnen alles Gute und danke Ihnen ganz
herzlich für die großartige Zeit, die ich hier erleben
durfte. Ihnen alles Gute und Gottes Segen! – Danke!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz
herzlichen Dank, Herr Kollege! – Das Wort hat Herr
Senator Dressel aus Hamburg.
Dr. Andreas Dressel (Hamburg): Sehr verehrter
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als
Mitglied der Finanzministerkonferenz kann ich den
Worten des Ministerpräsidenten zum Thema
Finanzföderalismus nur zustimmen. Einige Kollegen aus unserer
Ministerkonferenz sind im Raum. Ich glaube, für sie gilt das
auch. Diese Worte müssen wir uns vor allem dann zu
Herzen nehmen, wenn hier wieder steuerliche
Veränderungen anstehen, die langfristig strukturell in unsere
Haushalte eingreifen. Ich hoffe, dass wir dann beim
Applaus bleiben und uns dessen erinnern, denn das wird ja
vermutlich irgendwann in diesem Jahr der Fall sein.
Heute geht es als Teil des Steuerberatungsgesetzes um
eine Einmalmaßnahme. Insofern muss ich nach diesen
Worten wieder in die Niederungen des deutschen Finanz-
und Steuerrechts hinabsteigen. Die Erwartungen an das
Instrument der Entlastungsprämie sind öffentlich
wahrscheinlich etwas zu groß gewesen. Dennoch will ich ein
Stück weit eine Lanze dafür brechen, denn wir hatten
dieses Instrument schon mal in der Coronakrise und dann
nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die
Ukraine. Damals hat es sich als ein Instrument bewährt, das
wir als Länderarbeitgeber in Tarifverhandlungen genutzt
haben. Wir haben uns im Länderkreis abgestimmt.
Tatsächlich ist es nicht opportun, dieses Instrument jetzt zu
nutzen, weil wir gerade einen frischen Tarifvertrag haben
– und auch aus anderen guten Gründen nicht. Aber es
gibt woanders Tarifverhandlungen, auch in Ihren
Ländern, wo eine Entlastungsprämie als ein Instrument der
Konsensfindung genutzt werden kann. Es ist ein
Angebot, kein Muss. Insofern ist manches, was in den letzten
Wochen an Fundamentalkritik geäußert wurde, aus
meiner Sicht ein bisschen übertrieben.
Wir müssen aber über die Frage reden, wie wir mit
Mindereinnahmen, die sich daraus ergeben können,
umgehen. Und da bin ich schon ein wenig enttäuscht, denn
wir haben im Finanzausschuss einen Weg gewiesen in
Richtung Bundesregierung, wie man vielleicht damit
umgehen kann. Die Prämie würde in den nächsten Jahren
zu Steuermindereinnahmen von insgesamt geschätzt
2,8 Milliarden Euro führen. Ein Drittel entfiele auf die
Länder, 1 Milliarde, und auf die Kommunen 700
Millionen Euro. Der Bund hat für eine Gegenfinanzierung
gesorgt, aber nur bei sich, mit der Tabaksteuer. Dass das
hier in dieser Runde auf Kritik stößt, ist verständlich und
absolut nachvollziehbar. Deswegen haben wir in der
Finanzministerkonferenz versucht, einen Weg zu weisen,
indem wir nämlich sagen: Zumindest einmal die
kommunalen Minderausgaben, 700 Millionen Euro, werden
ausgeglichen. Denn die Kommunen kommen ja
ansonsten bei uns an und sagen: Liebes Land, hilf mir an dieser
Stelle! Und es ist schon ein Stück weit enttäuschend, dass
diese Hand, diese Möglichkeit nicht ergriffen wurde, um
hier zu einem Konsens zu kommen. Aber wenn das
Gesetz in irgendeiner Form in die Montagehalle zurückgeht,
dann ist das ja vielleicht eine Gelegenheit, auf diese
Beschlussempfehlung Bezug zu nehmen.
Mein zweiter Punkt liegt ein bisschen außerhalb des
Brennglases der Öffentlichkeit, aber ich will Ihnen das
einmal nahebringen. In diesem Gesetz ist nämlich auch
enthalten, dass wir uns um die Gewerbesteueroasen –
auch ein großes Thema aus der kommunalen
Wirklichkeit – kümmern wollen. Sehr verdienstvoll! Der Bund
sagt, der Mindesthebesatz soll auf 280 Prozent
angehoben werden. Wer ein bisschen die Gelegenheit hat, im
Internet zu schauen, erfährt: 280 Prozent sind nur ein
Tropfen auf den heißen Stein. Der Städtetag hat uns ins
Stammbuch geschrieben, der Mindesthebesatz sollte
mindestens bei 320 Prozent liegen, weil es ja nicht sein
kann, dass wir in bestimmten Kommunen Steuerdumping
erleben, und das eben zulasten der Kommunen, die
dringend auf diese Einnahmebasis angewiesen sind. Das
heißt, sollte das Gesetz an irgendeiner Stelle eine
Überarbeitung erfahren, haben wir auch dazu einen Vorschlag
vorgelegt: mindestens auf 300 Prozent Mindesthebesatz
zu kommen. Damit, glaube ich, würden wir wirklich
etwas für die Kommunen tun, die es in diesen Zeiten sehr
schwer haben.
Insofern haben wir die Hand bei diesem Gesetz, das
öffentlich zu vielen Diskussionen geführt hat,
ausgestreckt und eine Möglichkeit für einen Kompromiss
aufgezeigt. Wir würden uns freuen, wenn der Bund diese
Hand ergreifen würde. – Vielen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen
Dank, Herr Senator Dr. Dressel!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wer dem Gesetz gemäß Ziffer 1 zustimmen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz n i c h t
zugestimmt.
Eine Abstimmung über die in Ziffern 2 und 3
empfohlene Entschließung erübrigt sich mithin.
Die Tagesordnungspunkte 29, 83 und 84 rufe ich zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 29
29. Entschließung des Bundesrates zur
Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den
Zapfsäulen und der Einführung einer
Übergewinnsteuer – Antrag der Länder Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen, Saarland – (Drucksache 166/26)
in Verbindung mit
TOP 83
83. Entschließung des Bundesrates zur weiteren
Senkung der Kraftstoffpreise – Antrag der
Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-
Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 277/26)
und
TOP 84
84. Entschließung des Bundesrates zur
krisenbedingten Unterstützung des Transport- und
Logistikgewerbes und der Landwirtschaft –
Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 278/26)
Zu Wort hat sich gemeldet: Herr Bürgermeister
Dr. Bovenschulte, Bremen.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den
Ausschussberatungen stimmen wir heute final über unsere Bremer
Initiative ab, der sich Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland angeschlossen
haben. Sowohl aus dem Wirtschafts- als auch aus dem
Finanzausschuss liegt uns die Empfehlung zum Fassen
der Entschließung vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor allem aus den unionsgeführten Ländern, ich würde
mir sehr wünschen, dass wir dieser fachlichen
Empfehlung heute im Plenum folgen. Denn eines ist uns doch
allen klar: Diese Krise wird in acht Wochen nicht vorbei
sein. Die Sprit- und Energiepreise werden weiter hoch
sein, das zarte Pflänzlein des Wirtschaftswachstums droht
einzugehen, und wir müssen uns einer drohenden
Inflationsspirale entgegenstemmen.
Ich begrüße, dass die Bundesregierung erste
Maßnahmen getroffen hat. Es wird in Zukunft mehr Preisregeln
und mehr Kontrollen an den Zapfsäulen geben. Das
Kartellrecht wird gegen mögliche Preisabsprachen
verschärft. Deutschland beteiligt sich an der Freigabe
strategischer Ölreserven, um Preise zu stabilisieren. Erst vor
zwei Wochen haben wir hier im Haus in einer
Sondersitzung den Tankrabatt beschlossen. Die Energiesteuer auf
Benzin und Diesel wird für zwei Monate gesenkt. Das
soll zu einer zügigen Entlastung für Verbraucherinnen
und Verbraucher und Unternehmen führen. Der Vorgang
zeigt, dass wir zusammen, Bund und Länder, schnell
handlungsfähig sein können. Umso unverständlicher ist
es, dass die Idee einer Sonder-MPK zu Energie und
Wirtschaft vom Bundeskanzler bisher nicht aufgegriffen
wurde. Denn eines ist klar: Die beschlossenen Maßnahmen
können nur der Anfang sein.
Wir brauchen dringend weitere Maßnahmen, um den
Wirtschaftsstandort zu stärken und Bürgerinnen und
Bürger zu entlasten. Dabei liegen schon viele gute Ideen
auf dem Tisch, auch heute hier im Plenum. Gerade haben
wir über den – dann leider abgelehnten – Gesetzentwurf
zur steuer- und abgabefreien Entlastungsprämie in Höhe
von 1 000 Euro diskutiert. Die Initiative aus dem
Saarland zur Einführung von Obergrenzen für
Kraftstoffpreise, wie man dies zum Beispiel in Luxemburg praktiziert,
werden wir gleich noch diskutieren. Auch der
Entschließungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern bietet
genügend Anregungen für weitere Maßnahmen.
In unserem Antrag unterstreichen wir die Forderung,
die Stromsteuer kurzfristig für alle Nutzerinnen und
Nutzer auf das europäische Mindestmaß abzusenken und
dauerhaft auf diesem Niveau zu stabilisieren.
Insbesondere die internationale Wettbewerbsfähigkeit
energieintensiver Industrien ist in Deutschland durch zu hohe
Strompreise erheblich beeinträchtigt. Insofern fordern wir die
Bundesregierung mit unserer Entschließung erneut auf,
kurzfristig den genehmigten Industriestrompreis für
energieintensive Unternehmen umzusetzen.
Langfristig bleibt unsere Position klar: Der wirksamste
Schutz vor Verwerfungen auf den internationalen
Energiemärkten ist die Entkoppelung des deutschen
Energiesystems von der fossilen Welt. Wir dürfen in der
Umsetzung der Energiewende nicht nachlassen und brauchen
einen konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien und
eine Elektrifizierung aller Sektoren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die beschriebenen
Maßnahmen kosten alle Geld und belasten unsere
Haushalte. Das ist eine große fiskalische Herausforderung.
Deshalb finde ich es umso unverständlicher, dass wir die
größten Profiteure der Energiekrise nicht in den
Bewältigungsmechanismus einbeziehen. Wir brauchen zur
Gegenfinanzierung dringend eine Übergewinnsteuer, mit der
unangemessene Extraprofite zugunsten der Allgemeinheit
abgeschöpft werden. Es kann nicht angehen, dass erneut
Großkonzerne von den Konflikten weltweit profitieren
und sich die Taschen vollmachen, während die
Bürgerinnen und Bürger die Zeche zahlen. Gerade erst gestern hat
Shell seine Gewinnsituation für das vergangene Quartal
deutlich gemacht. Was ist dabei herausgekommen? Die
Gewinne von Shell haben sich gegenüber dem Vorquartal
verdoppelt und auch gegenüber dem Vorjahreszeitraum
ganz massiv verändert. Bei der Verdoppelung reden wir
nicht von Minimalbeträgen, da reden wir von 3,3
Milliarden Dollar zusätzlicher Gewinne gegenüber dem
Vorquartal. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, wenn das kein Grund ist, einzugreifen, dann
weiß ich es auch nicht! Warum sollten wir denn aus teuer
erwirtschafteten Steuergeldern die Entlastungen bezahlen
und nicht diejenigen heranziehen, die für ihre
Übergewinne den Verbraucherinnen und Verbrauchern das Geld
aus der Tasche ziehen? Das ist inakzeptabel und
unanständig. Eine Übergewinnsteuer ist doch nicht nur eine
Frage der Finanzierungssystematik, sondern vor allem
eine Frage der Gerechtigkeit und damit des sozialen
Friedens in unserem Land.
Ich danke dem Bundesfinanzminister ausdrücklich,
dass er unseren Vorschlag aufgenommen hat und auf den
verschiedenen Ebenen für die Einführung einer
Übergewinnsteuer kämpft. Durch eine solche werden schlicht
und ergreifend die entstehenden Kosten
verursachergerecht zugeordnet und unsere öffentlichen Haushalte
entlastet. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung.
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Herr
Kollege Dr. Bovenschulte! – Das Wort hat Frau
Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Wir haben hier vor zwei Wochen in einer
Sondersitzung über die wirtschaftlichen Folgen der
Situation im Nahen Osten, der Sperrung der Straße von
Hormus diskutiert. Es wird deutlich, dass die Wirtschaft, aber
auch die Bevölkerung massiv unter steigenden
Energiepreisen, insbesondere Spritpreisen, leiden. Das kommt zu
wirtschaftlichen Problemen hinzu, die längst bestehen.
Das ist nach der Coronapandemie, nach der Energiekrise
2022 die nächste Krise, die unsere Wirtschaft, vor allem
die kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber
auch die Bevölkerung, die Pendlerinnen und Pendler, die
Arbeiter, die Pflegekräfte, die Rentnerinnen und Rentner
stark belastet. Ich gehe davon aus: Wenn diese Situation
dauerhaft anhält, werden die wirtschaftlichen Schäden
noch größer sein. Insofern ist es richtig, dass wir heute
mehrere Initiativen der Länder beraten.
Was können wir beitragen zur Entlastung der
Wirtschaft, vor allem von kleinen Unternehmen und
Mittelstand, aber auch der Bevölkerung? Ich will an dieser
Stelle, sehr geehrter Herr Meister, meine Forderung
wiederholen. Wir sind in einer Krisensituation – die
Absenkung der Prognose für das Wirtschaftswachstum gestern
zeigt es –, was ja auch steuerliche Folgen hat. Wir sind in
einer Situation in Deutschland, in der es um die Frage
geht: Was können wir tun, um die Wirtschaft wieder zu
stärken, die Energiepreise zu senken, die sozialen
Sicherungssysteme zu stabilisieren? Diese Situation hat eine
Dimension erreicht, wo es notwendig ist, dass der
Kanzler mit den Ministerpräsidenten und auch mit den
Sozialpartnern zusammenkommt, um umfangreiche
Maßnahmen zu besprechen.
Wir Länder haben hier heute mehrere Initiativen
eingebracht. Wir als Mecklenburg-Vorpommern
unterstützen ausdrücklich die Senkung der Spritpreise durch einen
Preisdeckel, so wie es Luxemburg macht. Das ist eine
Initiative aus dem Saarland. Wir unterstützen die
Übergewinnsteuer, wie sie der Kollege Bovenschulte aus
Bremen gerade vorgestellt hat, weil es nicht sein kann,
dass Handwerker, Spediteure, kleine Unternehmen und
der Mittelstand die Übergewinne von großen Konzernen
finanzieren. Das hat nichts mehr mit sozialer
Marktwirtschaft zu tun. Deshalb unterstützen wir die Forderung
nach einer Übergewinnsteuer, um den Tankrabatt zu
kompensieren. Nur mit Preisdeckel und
Übergewinnsteuer kann die Steuerentlastung tatsächlich beim
Verbraucher ankommen.
Ich finde, die Bundesregierung und auch unser
Bundeskanzler dürfen nicht länger zuschauen, wenn
Bundestag und Bundesrat wie zuletzt eine Entlastung für
Wirtschaft und Verbraucher beschließen und zur gleichen Zeit
die Konzerne die Spritpreise erhöhen, wodurch die
Steuerentlastung aufgefressen wird. Insofern ist es richtig, das
Kartellrecht zu schärfen. Wir brauchen aber, wie in
anderen Krisen auch, noch zielgenauere Maßnahmen. Deshalb
gibt es die Initiative von Mecklenburg-Vorpommern und
Sachsen-Anhalt, die wir jetzt in den Ausschüssen beraten
wollen. Dabei bitte ich um Unterstützung aller Länder.
In jeder Krise sind bestimmte Branchen besonders
stark belastet. In der Coronapandemie war das zum
Beispiel die Gastronomie. Jetzt sind andere Branchen stark
belastet, zum Beispiel die Spediteure, deren Maut in
diesem Jahr verdoppelt wurde und die gleichzeitig die
hohen Spritpreise zu zahlen haben. Die Spediteure sind
aber wichtig für die Versorgungssicherheit. Sie müssen
fahren, sie müssen die Lebensmittel von A nach B
bringen. Genauso geht es gerade den Landwirten. Deswegen
schlagen wir wie schon in anderen Krisen vor, für
bestimmte Branchen, wie zum Beispiel Speditionswesen
und Landwirtschaft, zu einer zielgenauen Entlastung zu
kommen.
Beim Thema „zielgenaue Entlastung“ möchte ich auch
sagen: Das Ansinnen der Bundesregierung, mit der
Entlastungsprämie für Entlastung zu sorgen, ist im
Grundsatz richtig. Nur haben wir festgestellt, dass diese
Entlastungsprämie bei uns zumindest – ich glaube, davon sind
viele ostdeutsche Flächenländer betroffen – gar nicht
ankommen würde, weil kleine und mittelständische
Unternehmen, also 90 Prozent unserer Unternehmen,
weniger als 20 Arbeitnehmer haben und sagen: Wir können
das nicht mehr so leisten wie in der Coronapandemie
oder in der Energiekrise. Die sozialen Arbeitgeber sagen:
Wir werden das nicht leisten können für unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch wir als öffentlicher Dienst
sagen: Wir können das nicht. – Wenn man die Leute
entlasten will, aber feststellt, dass das so bei vielen nicht
ankommen würde und damit auch sozialer Unfrieden
entstehen würde, wird es Zeit, zu überlegen, ob es andere
Möglichkeiten gibt. Deshalb spreche ich mich hier ganz
deutlich dafür aus, dass wir zügig zu einer
Einkommensteuerreform kommen sollten, die vor allem die kleinen
und mittleren Einkommen dauerhaft entlastet. Natürlich
gehört dazu, um das auch mitzufinanzieren, dass
diejenigen, die die höchsten Einkommen haben, dabei nicht
entlastet werden dürfen, sondern etwas beitragen, für
soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Stabilität.
Der letzte Punkt: Wir müssen über mehr Resilienz
sprechen. Wir müssen darüber sprechen, wie wir uns in
Energiefragen noch unabhängiger machen können. Wie
können wir für schwierige Situationen besser vorsorgen,
Länder und Bund gemeinsam? Wir haben damit
angefangen, zum Beispiel mit dem KRITIS-Dachgesetz, und da
wollen wir gern weitermachen. Dazu gibt es einen
weiteren Antrag unseres Bundeslandes, den wir gern
gemeinsam beraten wollen.
Aber noch mal: Einzelmaßnahmen allein helfen uns
nicht mehr weiter. Wir brauchen jetzt ein Gesamtpaket,
um die Wirtschaft zu stärken, die Energiepreise zu
senken, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten, und
auch eine Gesundheitsreform, eine Rentenreform sind
gemeinsam zu gestalten, um in Deutschland wieder für
wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit zu
sorgen. Das kann man nicht im Klein-Klein machen. Da
geht es auch nicht, dass jeden Tag etwas Neues diskutiert
wird. Wir brauchen ein Gesamtpaket, das die
Bundesregierung vorlegt und das wir dann gemeinsam
beschließen, damit es bei der Bevölkerung ankommt. – Vielen
Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Herzlichen Dank,
Frau Kollegin Schwesig! – Das Wort hat Frau
Ministerpräsidentin Rehlinger aus dem Saarland.
Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Der Konflikt im Nahen Osten
hat erhebliche Auswirkungen, auch große wirtschaftliche
Auswirkungen auf Deutschland. Wir spüren das jetzt
schon, und wir dürfen sicherlich auch jetzt schon
festhalten: Selbst wenn dieser Konflikt morgen beendet würde,
würden diese Auswirkungen noch viele Monate anhalten
und die Wirtschaft in Deutschland und in Europa
insgesamt beeinträchtigen. Wir müssen allerdings auch
festhalten, dass nicht alles, was jetzt an Auswirkungen eintritt,
tatsächlich Folge von geopolitischen Verwerfungen ist.
Vielmehr ist dies nicht nur das Ergebnis von Marktmacht,
sondern – ich würde an dieser Stelle sagen – auch das
Ergebnis von Marktmissbrauch. Deshalb ist es an uns,
dort entgegenzusteuern.
Die Bundesregierung hat und auch wir haben bei der
letzten Sitzung einen Beitrag dazu geleistet – ich
verweise auf die Absenkung der Energiesteuer, auf die
17 Cent. Nachdem wir beim letzten Mal den Weg dafür
freigemacht haben, müssen wir aber heute die Frage
aufwerfen: Was kommt davon an? Denn am Ende des
Tages fragen uns die Bürgerinnen und Bürger in erster
Linie nicht, wofür wir hier die Hand gehoben haben und
was wir damit bezwecken wollten, sondern sie fragen,
was wir damit erreicht haben. Stand heute müssen wir
leider festhalten, dass ein Teil dessen, was wir damit
erreichen wollten, nicht erreicht wurde, und zwar, weil
die Mineralölkonzerne sich offensichtlich immer noch in
der Lage sehen, ihr Geschäft voranzutreiben und ohne
Rücksicht, weder auf den Staat noch auf die
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Wirtschaft und die
Unternehmen, Dinge einfach deutlich über das Maß dessen,
was man als vertretbar betrachten kann, hinaus
auszugestalten. Offensichtlich kann allenfalls noch die
Leidensfähigkeit von Autofahrerinnen und Autofahrern dem
Ganzen eine Grenze setzen, wenn es um die Preisbildung
geht.
Während wir in guter Absicht und den Vorschlägen
der Bundesregierung und des Bundestages folgend bereit
wären, weiter auf Steuermilliarden zu verzichten, melden
Konzerne wie BP außergewöhnlich gute Gewinne, meine
sehr verehrten Damen und Herren. Ich glaube, das kann
man nicht unwidersprochen stehen lassen, und man muss
sagen: Hier geht es nicht um eine punktuelle Frage,
sondern es geht offenkundig um ein strukturelles Problem.
Ein strukturelles Problem braucht keine
Einzelsubventionierung, sondern es braucht eben auch eine strukturelle
Antwort. Das ist im eigentlichen Sinne kein
Marktversagen mehr, sondern es ist schlicht und ergreifend
Marktmissbrauch. Insofern geht es vor allem darum, dass wir
eine Stufe vorher ansetzen: nicht indem wir mit
Steuergeldern Unternehmen subventionieren, die den Markt
missbrauchen, sondern indem wir die Strukturen so
ausgestalten, dass überhaupt keine Notwendigkeit zur
steuerlichen Subvention eintritt. Die Instrumente sind
vorhanden; wir müssen nur die Bereitschaft dazu haben, sie
letztendlich auch zu ergreifen.
Ich unterstütze ausdrücklich die Initiative zum Thema
Übergewinnsteuer – sehr wohl wissend, dass es dafür
eine europäische Initiative braucht. Ich finde, wir sollten
aus diesem Haus noch einmal deutlich machen, dass
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil unsere
Unterstützung findet, wenn er diese Initiative auf europäischer
Ebene vorantreibt, damit auch klar ist, dass dieser Weg
der Konzerne nicht uneingeschränkt gegangen werden
kann und dass das eine Drohkulisse ist, die wir in der
Lage sind, aufzubauen.
Ich will noch einmal auf den zweiten Ansatz zu einer
strukturellen Verhinderung solcher Marktmissbräuche
hinweisen: das Luxemburger Modell einer
Spritpreisbremse. Aus dem Saarland heraus, quasi kurz über die
Grenze blickend, sehe ich nun einmal, dass es
funktioniert. Man kann dem Luxemburger Staat auch sicherlich
nicht vorwerfen, dass er sich als ein sozialistisches
Experimentierfeld versteht. Es herrscht dort auch keine
Spritknappheit, sondern es funktioniert entlang der gesamten
Kette.
Ich bin fest davon überzeugt: Wir brauchen mehr Mut
zur Regulierung, wo der Markt die Menschen im Stich
lässt. Ölkonzerne brauchen keine Steuersubventionen. Sie
brauchen klare Leitplanken. Übergewinnsteuer und ein
Spritpreisdeckel könnten genau solche klaren Leitplanken
sein. Deshalb bitte ich um Zustimmung für die
entsprechenden Anträge. Es geht darum, die Wirtschaft und die
Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich ein Stück
weit zu entlasten. Es geht aber auch darum, zu beweisen,
dass Politik handlungsfähig ist und nicht nur Politik
simuliert. Bislang könnten die Verbraucherinnen und
Verbraucher letzteren Eindruck haben. Dem sollten wir
nachdrücklich entgegentreten. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Frau
Kollegin Rehlinger!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir beginnen mit der Abstimmung zu Punkt 29.
Hierzu liegt Ihnen ein Antrag des Saarlandes vor. Ich
frage zunächst, wer diesem Antrag zustimmen möchte.
Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit.
Wer ist dafür, die Entschließung unverändert zu
fassen? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir fahren fort mit Punkt 83. Ich weise diese Vorlage –
federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie –
mitberatend – dem Finanzausschuss, dem
Umweltausschuss und dem Verkehrsausschuss zu.
Die Vorlage unter Punkt 84 weise ich – federführend –
dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Agrarausschuss und dem Finanzausschuss zu.
Die Tagesordnungspunkte 59 a) bis d) rufe ich zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 59a)
a) Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer
EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der
Mehrjährige Finanzrahmen 2028–2034
COM(2025) 570 final; Ratsdok. 11690/25
(Drucksache 333/25)
TOP 59b)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur
Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens
für die Jahre 2028 bis 2034
COM(2025) 571 final
(Drucksache 334/25)
TOP 59c)
c) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das
Eigenmittelsystem der Europäischen Union und
zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom)
2020/2053
COM(2025) 574 final; Ratsdok. 11705/25
(Drucksache 335/25, zu Drucksache 335/25)
TOP 59d)
d) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Einrichtung des
Europäischen Fonds für wirtschaftlichen,
sozialen und territorialen Zusammenhalt,
Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei
und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den
Zeitraum 2028–2034 sowie zur Änderung der
Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung
(EU, Euratom) 2024/2509
COM(2025) 565 final
(Drucksache 460/25, zu Drucksache 460/25)
Wortmeldungen liegen vor. – Herr Bürgermeister
Dr. Bovenschulte, Bremen, bitte schön!
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Die aktuellen Verhandlungen
zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen
Union für die Jahre 2028 bis 2034 und die geplante
Einführung des neuen Nationalen und Regionalen
Partnerschaftsplans für Deutschland, kurz DNRPP, sind in
vollem Gang. Wir Länder sind dazu intensiv mit der
Bundesregierung und den europäischen Institutionen im
Gespräch. Wir haben uns mit einem bunten Strauß von
Beschlüssen auf Ebene des Bundesrats, der
Ministerpräsidentenkonferenz und der Europaministerinnen- und
Europaministerkonferenz aktiv und konstruktiv in die
Debatte eingebracht und werden das auch weiterhin tun,
insbesondere zur Frage der maßgeblichen
Berücksichtigung der Länderinteressen. Um unsere Position noch
einmal zu verdeutlichen, wollen wir heute den
vorliegenden Antrag beschließen. Er zeugt vom großen Konsens
und der guten Zusammenarbeit der Länder in dieser
Frage. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen
bedanken, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte nur kurz zwei zentrale Punkte
hervorheben, die für die Zukunftsfähigkeit unserer Regionen und
die künftige Wirksamkeit der EU-Förderung in den
Ländern von entscheidender Bedeutung sind.
Erstens. Die geplante neue Förderstruktur droht, die
Steuerung und Verwaltung der europäischen
Förderpolitik, die ja ohnehin nicht die einfachste der Welt ist,
erheblich zu verkomplizieren. Bisher klar getrennte
Politikfelder wie die Gemeinsame Agrarpolitik, die Strukturfonds
EFRE und ESF, die jeder kennt, sowie der Asyl-,
Migrations- und Integrationsfonds AMIF sollen künftig in einem
gemeinsamen Fonds zusammengeführt werden. Bisher
klare Trennlinien zwischen den Förderprogrammen
werden verwischt. Vergleiche mit der Förderperiode 2021 bis
2027 werden erschwert. Eventuelle Kürzungen fallen
dann auch weniger auf. Ein Schelm, wer Böses dabei
denkt! Hinzu kommt: Originäre Kompetenzen der Länder
im föderalen Verbund drohen im Rahmen dieser
Operation Neustrukturierung zu erodieren. Liebe Kolleginnen
und Kollegen, dem müssen wir einen Riegel vorschieben.
Zweitens. Das Gesamtvolumen des nächsten
Mehrjährigen Finanzrahmens ist schlicht zu knapp bemessen, und
seine Binnenstruktur beschwört Verteilungskämpfe
herauf. Als Vertreter der Länder schließe ich mich deshalb
der Positionierung des Europäischen Parlaments an. Der
Vorschlag des Parlaments sieht nämlich im Unterschied
zum Vorschlag der Kommission etwa 10 Prozent mehr
Mittel für die Förderprogramme in den drei
fachpolitischen Säulen des Mehrjährigen Finanzrahmens vor, stellt
also sicher, dass beispielsweise bei den Strukturfonds
EFRE und ESF nicht gekürzt werden muss. Ich fordere
die Bundesregierung dringend auf, für eine
auskömmliche Finanzierung der Europäischen Union in dieser
Hinsicht einzutreten. Ja, das kostet Geld, aber die
Bundesregierung weiß ganz genau, dass der volkswirtschaftliche
Mehrwert, den Deutschland aus seiner Mitgliedschaft in
der EU zieht, erheblich höher ist als der finanzielle
Beitrag, den unser Land nach Abzug der Rückflüsse unter
dem Strich leisten muss.
Fazit: So, wie es jetzt geplant ist, sollte es nicht
kommen. Ich bitte daher um Zustimmung zum vorliegenden
Folgebeschluss gemäß § 45a Absatz 4 der
Geschäftsordnung des Bundesrates. – Ganz herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte! –
Als Nächstes hat das Wort: Herr Ministerpräsident
Schulze aus Sachsen-Anhalt.
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich habe bereits am 21. November 2025 hier
im Bundesrat zu diesem Thema gesprochen. Es gab in
dieser Sitzung klare Kritik von mir, auch von Kollegen.
Die Stellungnahme des Bundesrates war aus meiner Sicht
sehr eindeutig. Wir haben die Bundesregierung
aufgefordert, bei den Verhandlungen unsere wesentlichen
Kritikpunkte aufzugreifen. Wenn man jetzt, fast sechs Monate
später, schaut, was passiert ist, dann muss ich sagen, dass
so ziemlich keines der Anliegen, die wir hier im
Bundesrat vorgetragen haben, bisher Berücksichtigung in den
Verhandlungen gefunden hat. Deswegen erlaube ich es
mir, die einzelnen Punkte noch mal aufzugreifen.
Das erste Thema ist der Nationale und Regionale
Partnerschaftsplan, dieser gemeinsame Fonds. Ich stelle mir –
aus Sachsen-Anhalt kommend, wo Europa für die
Menschen leider nicht immer im Mittelpunkt steht – ja die
Frage, wie man denn auf die Idee kommen kann, etwas,
das gut funktioniert, zu zerstören. Ich nenne Ihnen einmal
ein Beispiel, das Sie alle kennen: die LEADER-
Programme.
Da fährst du in ein Dorf, eröffnest das erneuerte
Dorfgemeinschaftshaus. Da sagt dann der Bürgermeister:
Vielen Dank, Herr Schulze, für die finanzielle
Unterstützung aus Magdeburg! – Dann sage ich: Die kommt nicht
aus Magdeburg. – Der Bürgermeister sagt: Dann danke
ich Berlin. – Dann sage ich: Nein, es kommt auch nicht
aus Berlin, es kommt aus Brüssel. – Und dann wird
erstaunt gefragt: Wir kriegen das Geld aus Brüssel? – Der
eine oder andere Bürgermeister weiß es vielleicht, aber
manch anderer nicht. Das ist ein schönes Beispiel, wie in
kleinen Gemeinden, auf kommunaler Ebene Subsidiarität
gelebt werden kann. Da ist dann die Europaflagge dran.
Damit konnten wir über Jahre hinweg auch in ländlichen
Räumen zeigen, wie Europa wirkt, gerade auch dort, wo
Europa vielleicht manchmal kritisch gesehen wird. Das
wird mit diesem Fonds so einfach nicht mehr möglich
sein.
Zweites Thema: Zusammenlegung von Agrarpolitik
und Kohäsionspolitik. Dieses Gegeneinander-Ausspielen
ist doch wirklich verrückt. Wie kann man denn meinen,
dass Agrarpolitik und Kohäsionspolitik zusammengelegt
werden können? Das sind doch zwei völlig
unterschiedliche Ziele. Vielleicht könnte man es bei mir in Sachsen-
Anhalt noch irgendwie begründen, weil es bei beidem um
Unterstützung für den ländlichen Raum geht. Aber wenn
ich nach Bayern oder Baden-Württemberg schaue, muss
ich sagen: Dort hat die Agrarpolitik, haben die
finanziellen Mittel ein ganz anderes Ziel als die Kohäsionspolitik
bei uns in Sachsen-Anhalt. Das ist also auch eine
Thematik, wo wir sagen: Das bringt nichts. Im Gegenteil! Es
bringt übrigens auch keine Entbürokratisierung. Es bringt
vielmehr Probleme.
Ein weiteres Thema: die Kofinanzierung. Wenn das so
bleibt, wie es im Moment geplant ist, dass wir an
einzelnen Stellen mehr kofinanzieren müssen, dann kann ich
für Sachsen-Anhalt nur sagen: Das können wir uns nicht
leisten. Dann wäre nicht nur Sachsen-Anhalt, sondern
dann wären auch viele andere Bundesländer abgekoppelt
von diesen finanziellen Unterstützungen, die aus Brüssel
kommen. Das funktioniert am Ende so nicht.
Jetzt kommt eines meiner Lieblingsthemen – leider
Gottes im negativen Sinne –: Kappung und Degression
im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen
Agrarpolitik. Ich sage Ihnen eins: Jeder Hektar in Deutschland
muss den gleichen Wert haben. Es muss egal sein, ob es
ein Unternehmen mit 150 Hektar oder mit 1 500 Hektar
ist. Jeder Hektar hat den gleichen Wert, wenn es darum
geht, die Ernährungssicherheit oder Umweltleistungen
sicherzustellen. Darauf haben wir uns geeinigt, als ich
damals noch Sprecher der Unionslandwirtschaftsminister
war. Egal ob Frau Kaniber aus Bayern, ich aus Sachsen-
Anhalt oder Herr Backhaus aus Mecklenburg-
Vorpommern – wir haben gesagt: Wir vertreten die
Meinung, dass jeder Hektar gleich viel wert ist. Deswegen,
liebe Bundesregierung, dürfen Sie den Weg, den Sie im
Moment beim Thema Kappung/Degression gehen, nicht
weiterverfolgen. Sie müssen bitte im Interesse der Länder
hier ganz klar nachsteuern.
Die Bundesrepublik Deutschland, das weiß ich aus
meinen sieben Jahren Mitgliedschaft im Europäischen
Parlament, hat – zum Glück jetzt wieder; das war im Fall
der letzten Regierung nicht so – in Brüssel ein enormes
Gewicht bei jeder Verhandlung. Das sollte man nutzen.
Man hört auf Deutschland. Bitte sorgen Sie als
Bundesregierung dafür, dass wir die Mechanismen, die gut
funktioniert haben, nicht in den nächsten Jahren zerstören!
Das würde dem Ansehen Europas nicht nur bei mir in
Sachsen-Anhalt, sondern auch in anderen Ländern
wirklich nicht guttun. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Als Nächstes hat
um das Wort gebeten: Frau Ministerin Martin aus
Mecklenburg-Vorpommern. – Bitte!
Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Stand der Diskussion um den neuen Mehrjährigen
Finanzrahmen bereitet uns in den Ländern erhebliche
Sorgen; das haben wir bei beiden Vorrednern bereits
gehört. Unsere Ministerpräsidentin hat heute schon zur
wirtschaftlichen Situation in Deutschland und dem, was
ansteht, gesprochen. Ich glaube, auch diese Diskussion
spielt in diesem Kontext eine große Rolle. Ich habe leider
den Eindruck, dass auf Bundesebene noch nicht so richtig
angekommen ist, wie viel für die Zukunft der Menschen
vor Ort dabei auf dem Spiel steht. Deshalb möchte auch
ich das hier aus der Perspektive Mecklenburg-
Vorpommerns, eines ostdeutschen Flächenlandes, noch
einmal deutlich machen.
Wir haben in den vergangenen 35 Jahren ganz
erheblich von der europäischen Kohäsions- und Agrarpolitik
profitiert. Die EU ist seit Jahrzehnten der zentrale Motor
für die wirtschaftliche Entwicklung und auch für den
sozialen Zusammenhalt bei uns in MV. Seit der
Wiedervereinigung sind rund 12 Milliarden Euro aus den
Strukturfonds und weitere 12 Milliarden Euro für die
Landwirtschaft in unser Bundesland geflossen. Ohne diese
Investitionen wäre der Aufholprozess unseres
Bundeslandes nach der Wende keinesfalls so erfolgreich
gelaufen, wie er gelaufen ist. Die europäische Förderpolitik ist
bisher also eine ganz klare Erfolgsgeschichte.
Doch die derzeitigen Pläne zum neuen MFR und die
Positionierung der Bundesregierung setzen die
Fortsetzung dieser Erfolgsgeschichte aufs Spiel, zum Beispiel
durch die geplanten Veränderungen in der Agrarpolitik.
Sollte es tatsächlich zu den angekündigten drastischen
Kürzungen bei der GAP kommen, sollten Kappung und
Degression tatsächlich Realität werden, würden in MV
mehr als die Hälfte der Direktzahlungen wegfallen. Mehr
als die Hälfte unserer Landwirtschaftsbetriebe wäre
betroffen. Sie alle wissen: Mecklenburg-Vorpommern ist
ein Agrarland mit historisch gewachsen großen
landwirtschaftlichen Betrieben. Die Auswirkungen wären also
wirklich drastisch.
Auch die zweite Säule, die Entwicklung der ländlichen
Räume durch ELER oder LEADER, ist für das ländlich
geprägte MV unverzichtbar. Dass diese erfolgreichen
Förderinstrumente keine Rolle mehr spielen sollen, ist die
falsche Prioritätensetzung. Wir brauchen sie weiterhin,
nicht nur in MV; denn sie helfen, zu verhindern, dass die –
übrigens europaweite – Spaltung zwischen städtischen
und ländlichen Räumen voranschreitet. Da müssen und
können wir mit diesen Instrumenten dagegenhalten.
Womit wir auch schon beim Thema, beim Stichwort
Kohäsion sind. Lassen Sie mich dazu als Ministerin, die
in MV auch für politische Bildung zuständig ist, ein
Beispiel nennen: Unser Landesprogramm für Demokratie
und Toleranz wird neben den Landes- und Bundesmitteln
zu mehr als 60 Prozent aus dem ESF finanziert. Auch die
Schulsozialarbeit, absolut unverzichtbar für unsere
Schulen, läuft über den ESF. Von sozialer Beratungsarbeit bis
zum Exzellenzforschungsprogramm unseres Landes: Hier
wirken Kohäsionsmittel.
Wenn das wegbricht, braucht doch niemand in Berlin
zu glauben, dass wir das als Länder finanziell auffangen
könnten. Wenn Brüssel all das zurückfährt, hätte das für
die Regionen tiefe Strukturbrüche zur Folge. Das kann
auch in Berlin niemand wollen. Der Bund hat hier eine
Verantwortung. Sollten EU-Mittel gekürzt werden, muss
er innerstaatlich für einen Ausgleich sorgen. Auch diese
Forderung wurde vom Europaausschuss des Bundesrates
einstimmig unterstützt.
Die Verhandlungen zum MFR berühren aber nicht nur
die finanzielle Ausstattung, sondern gehen wirklich an
die Grundfesten unseres föderalen Systems. Wir Länder
haben bisher auf allen Ebenen deutlich gemacht, dass es
auch um die Wahrung unserer Eigenverantwortung geht.
Das geplante Modell der NRPP sehen wir in MV, sehen
wir als Länder insgesamt deshalb besonders kritisch.
Eines der Erfolgsrezepte der bisherigen EU-Förderpolitik
liegt darin, dass wir als Regionen, also jedes Bundesland
für sich, selbst entscheiden können, wo und wie wir vor
Ort sinnvoll investieren können. Wir vor Ort wissen das
am besten und sorgen dafür, dass der positive Effekt –
wir haben es eben aus Sachsen-Anhalt gehört – auch vor
Ort bei den Bürgerinnen und Bürgern spürbar ist. Dass
ausgerechnet das von Brüssel infrage gestellt wird,
können wir angesichts der wachsenden Europaskepsis nicht
verstehen. Denn damit machen wir ein Feld auf für die
Europaskeptiker, die Rechtspopulisten, die hämisch auf
Brüssel zeigen und sagen: Die da oben sind weit weg! –
Genau dagegen müssen wir angehen.
Das alles ist kontraproduktiv. Deswegen bin ich den
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sehr
dankbar, dass sie neben der Stellungnahme, die wir im
November beschlossen haben, bei der
Ministerpräsidentenkonferenz Ende des vergangenen Jahres die Abgabe
einer Protokollerklärung durch die Bundesregierung
erwirken konnten, die beinhaltet, dass die Förderung in
den Ländern weiterhin in eigenen Regionalkapiteln
verankert bleiben soll und die Länder weiterhin bilateral mit
der EU-Kommission verhandeln können. Das ist ein
guter und wichtiger Schritt. Aber die bisherigen
Diskussionen mit der Bundesregierung zeigen auch, dass wir
noch lange nicht am Ziel sind. Der NRPP reicht massiv in
die Verwaltungsstrukturen und -verfahren der Länder
hinein. Für einen solchen Fall sagt das Grundgesetz sehr
klar: Die Länder müssen von der Bundesregierung
maßgeblich in den Verhandlungsprozess eingebunden
werden. Auf der Europaministerkonferenz in der
vergangenen Woche hat uns der Staatssekretär des Auswärtigen
Amtes, Herr von Geyr, versichert, wir würden angehört.
Anhören reicht leider nicht. Wir, die Länder, müssen
aktiv in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden;
das ist unsere Erwartung. Hier ist noch sehr viel Luft
nach oben.
Noch ein letzter Punkt: Einig sind wir uns alle, dass
der neue MFR Bürokratie abbauen und Prozesse
verschlanken soll und muss. Das Gegenteil passiert, wenn
der NRPP so kommt wie bisher geplant. Es gibt also bis
zur Entscheidung im Rat noch viele offene Enden für
eine einheitliche deutsche Position. Und nebenbei betont:
Für uns stellt diese Frage ein ganz wichtiges Thema dar.
Das müsste Chefsache sein, sollte also am besten auch
vom Bundeskanzler und dem Bundeskanzleramt
verhandelt werden. Es ist also keine technokratische
europapolitische Debatte. Vielmehr geht es ans Eingemachte für die
Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Insofern freue ich mich
auf die weiteren Verhandlungen, auf die weiteren
Gespräche. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Frau Kollegin Martin! – Als Nächster hat
um das Wort gebeten: Herr Staatsminister Krichbaum aus
dem Auswärtigen Amt. – Bitte, Herr Staatsminister!
Gunther Krichbaum, Staatsminister beim
Bundesminister des Auswärtigen: Herr Präsident! Werte
Mitglieder des Bundesrates! Sie wissen, die Kommission hat
im Juli des letzten Jahres ihren Vorschlag für eine
Neuausrichtung des Mehrjährigen Finanzrahmens vorgelegt.
Immerhin: Das Volumen beträgt 1,763 Billionen Euro.
Das muss man sich schon einmal auf der Zunge zergehen
lassen. Wer gestern die Nachrichten zu den neuesten
Haushaltsschätzungen vernommen hat, der weiß, dass wir
bis zum Jahr 2030 mit Steuerausfällen von an die
90 Milliarden Euro zu rechnen haben. Das heißt, die
Verteilungsspielräume sind nicht größer geworden,
sondern kleiner. Aber eines gilt doch – und das unterstützen
wir als Bundesregierung ausdrücklich –: Wir müssen den
Mehrjährigen Finanzrahmen neu ausrichten.
Ja, man könnte natürlich so tun, als hätte sich die Welt
in den letzten sieben Jahren nicht verändert, und wir
könnten einfach so weitermachen wie bisher. Ich brauche
hier nur die Namen der Länder zu nennen, und Sie
wissen, um was es geht: Russland, China, leider auch die
USA, vom Mittleren und Nahen Osten ganz zu
schweigen. Die Welt hat sich verändert, also müssen auch wir
uns verändern. Deswegen ist es zunächst richtig, dass wir
mit der neuen Rubrizierung des MFR nicht für ein
Korsett sorgen, sondern ganz im Gegenteil für mehr
Flexibilität. Das betrifft auch die neue Rubrik 1, in der
Landwirtschaft, Kohäsion und Migration zusammengefasst
werden. Sie als Länder sollen die Möglichkeit haben –
dafür setzen wir uns als Bundesregierung ein –, mit der
Kommission in direkten Kontakt zu treten und zu
verhandeln.
Rubrik 2: Wettbewerbsfähigkeit. Geht es uns denn als
Bundesrepublik Deutschland, als Industrieland nicht
genau um diesen Punkt der Wettbewerbsfähigkeit, der
Exportstärke, der Sicherung der Arbeitsplätze? Das ist
ein Bereich, in dem wir mit mehr Mittelrückflüssen zu
rechnen haben – ganz besonders natürlich hier auch der
Bereich Sicherheit und Verteidigung. Von Rubrik 3,
Global Europe, will ich jetzt gar nicht anfangen.
Aber ich will eines als Bild mit auf den Weg geben.
Wenn wir die Europäische Union heute neu erfinden
würden – mal rein theoretisch, wir hätten sie nicht, ich
hätte hier einen Resetbutton, auf den ich drücken
könnte –, würden wir nicht mit der Landwirtschaftspolitik
beginnen. Das war die richtige Entscheidung in der
zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts. Selbstverständlich
bleibt die Landwirtschaftspolitik weiterhin wichtig. Aber
wenn wir heute die Europäische Union neu erfinden
würden, würden wir mit Sicherheit, mit Defense, mit
Wettbewerbsfähigkeit, mit künstlicher Intelligenz
beginnen. Das sind doch die Themen, aus denen wir in den
nächsten 10, 20 Jahren versuchen werden und versuchen
müssen, unsere Wertschöpfung zu generieren. Nicht zu
vergessen: Space. All das sind die Themen, bei denen wir
auch an die nächste Generation denken müssen. Das
erscheint mir wichtig.
Ich weiß, dass wir in sehr gutem Kontakt stehen, Bund
und Länder. Wir haben vielfältigste Formate, und ich bin
ja nicht zum ersten Mal hier, um über dieses Thema zu
sprechen. Selbstverständlich werden Ihre Bedenken
aufgenommen. Wir sind ja in regelmäßigem Kontakt: Bund-
Länder-AG zum MFR im Auswärtigen Amt, zusätzlich
eine eigene AG zur Umsetzung der NRPPs im BMWE.
In der Ständigen Vertretung in Brüssel laufen Gespräche
und gibt es Informationen. Insofern haben wir schon
einen sehr regen Austausch. Und ich bin in Kürze wieder
bei den 16 Bevollmächtigten des Ständigen Beirates. Ja,
es ist wichtig, dass wir dabei Hand in Hand gehen. Aber
ich möchte auch dafür werben, dass wir uns hier in
Europa, auch als Bundesrepublik Deutschland, neu aufstellen
müssen.
Ich möchte meine Redezeit nicht missbrauchen, Herr
Präsident, aber ich möchte noch eine persönliche
Bemerkung an das Ende meines Redebeitrages setzen. – Das
betrifft Sie, lieber Herr Ministerpräsident Kretschmann.
Sie hatten vorhin gesagt, Sie seien ein in der Wolle
gefärbter Föderalist. Für mich waren Sie immer auch ein in
der Wolle gefärbter Europäer, mit einem klaren Kompass
für Menschlichkeit, für Zusammenstehen, für
Zusammengehörigkeit und immer in dem Bewusstsein, dass wir
zusammen mehr erreichen können als jeder für sich
allein. Es gibt Herausforderungen in der Welt, für die jedes
Mitgliedsland zu klein ist, und sei es noch so groß – das
war immer Ihre Überzeugung, mit einem klaren Kompass
versehen. Dafür bin ich persönlich Ihnen sehr dankbar,
sind wir Ihnen sehr dankbar. Sie sind einfach ein
wunderbarer Mensch. Ein ganz herzliches Dankeschön für
Ihre Arbeit, die Sie geleistet haben, nicht nur für Baden-
Württemberg, nicht nur für Deutschland, sondern ganz
besonders auch für Europa! – Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Staatsminister!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 7, zunächst ohne Satz 2! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Satz 2 der Ziffer 7! –
Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Nun bitte ich um Ihr Handzeichen für die übrigen
Ziffern der Ausschussempfehlungen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe
öffentlicher Aufträge (Drucksache 225/26, zu
Drucksache 225/26)
Es liegen einige Wortmeldungen vor, als erste die von
Frau Ministerpräsidentin Rehlinger aus dem Saarland. –
Frau Ministerpräsidentin, bitte!
Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Vor gut einem Jahr
haben wir hier gemeinsam den Weg frei gemacht für das
Sondervermögen Infrastruktur. Das war eine wichtige
Entscheidung für Deutschland. Ich bin froh, dass wir das
gemeinsam hinbekommen haben, dass die
Bundesregierung, der Bundestag, aber auch der Bundesrat sich dieser
wichtigen Aufgabe gestellt haben. Wir haben damals in
unseren Reden deutlich gemacht, dass wir wissen, wie
wichtig es ist, dass das notwendige Geld dafür zur
Verfügung gestellt wird, aber gleichzeitig auch, dass allein
durch dieses Geld die Infrastruktur noch nicht sofort und
gleich und auch nicht auf dem schnellstmöglichen Wege
in Ordnung gebracht werden kann, sondern dass es
weitere Umsetzungsschritte braucht. Dazu gehören
Beschleunigung, Vereinfachung, Flexibilisierung, soweit es zum
Beispiel das Planungs- und Genehmigungsrecht angeht –
sicherlich ein Punkt, mit dem wir dauerhaft beschäftigt
sein werden –, aber eben auch, soweit es das
Vergaberecht angeht.
Die Notwendigkeit bestand auch schon vor der
Einführung des Sondervermögens, es ist aber jetzt umso
dringlicher geworden. Wir können in den Ländern selbst
Regelungen ändern und anpassen. Wir haben das bei uns
im Saarland bereits getan, haben Schwellenwerte
angehoben und damit der Wirtschaft deutlich gemacht: Wir
wollen aufs Tempo drücken. Wir können damit, dass das
jetzt auf den Weg gebracht wird, deutlich machen: Dieser
Staat ist und bleibt handlungsfähig, und wir wollen
gemeinsam mit der Wirtschaft in einem Kraftakt in den
nächsten Jahren dieses Land wieder auf Vordermann
bringen. Vor diesem Hintergrund ist es gut und auch eine
gute Nachricht für unser Land, dass wir heute hier über
die Beschleunigung von Vergaben miteinander reden und
dies auf den Weg bringen.
Ich will allerdings noch einen Aspekt hinzufügen,
denn ich glaube, dass uns mit dieser Novellierung eine
Möglichkeit eröffnet wird, die wir nicht ungenutzt lassen
sollten. In dem Maße, in dem wir jetzt in der Lage sind,
Aufträge zu vergeben, sind wir als Staat ein sehr
maßgeblicher Nachfrager und können über diese Nachfrage
Impulse setzen, können Regeln vorgeben, können deutlich
machen, in welcher Art und Weise wir glauben, dass
Dinge ausgeführt werden sollten. Das gehört nicht
hierher, wird an anderer Stelle diskutiert. Das ist im Rahmen
des Tariftreuegesetzes sicherlich ein wichtiger Punkt.
Dort wird das auch deutlich.
Wir haben insofern auch die Möglichkeit, hier als
Nachfrager für einen Markt einzutreten. Ich meine damit
die Notwendigkeit zur Initialisierung von grünen
Leitmärkten. Diese Möglichkeit besteht jetzt auch, wenn wir
das Vergaberecht klug modernisieren, und auf diesen
Aspekt wollte ich und wollen wir als Saarland mit
unserem Antrag hinweisen. Wenn man eine Ziffer hinzufügt,
können wir uns diese Möglichkeit erarbeiten, wenn es
unter anderem um einen grünen Leitmarkt für grünen
Stahl oder aber auch für Zement geht. Das ist etwas, das
abstrakt schon an vielen Stellen immer wieder diskutiert
worden ist und kaum Widerrede gefunden hat. Nur: Aus
diesen abstrakten Diskussionen wird nur dann gute reale
Politik, wenn man die Gelegenheiten nutzt, die sich
einem bieten, um es dann auch wirklich durchzuführen.
Deshalb plädieren wir hier für eine Ergänzung, damit der
Staat und die öffentliche Hand als mächtige Einkäufer
diesen Impuls setzen können, indem wir sagen, dass es
sich um grünen Stahl handeln muss, und indem wir
darauf hinweisen, dass nicht nur der grüne Leitmarkt das
Ziel ist, sondern dass die kluge Ausführung auch dazu
führen kann, dass wir wirtschaftliche Resilienz erreichen,
und zwar für einen europäischen Leitmarkt, bei dem es
um europäische Produkte geht. Denn am Ende des Tages
kann es ja nicht allein das Ziel sein, einen grünen
Leitmarkt für irgendwen zu schaffen. Vielmehr geht es
darum, einen grünen Leitmarkt für europäische
Wirtschaftsunternehmen zu schaffen. Dafür will ich mich an
dieser Stelle starkmachen.
Es geht um einen grünen Leitmarkt. Es geht darum,
dass wir uns an dieser Stelle für den Gedanken des „Buy
European“ starkmachen und die Gelegenheit im Rahmen
dieser Gesetzesnovelle nicht ungenutzt lassen. Dafür
werbe ich und bitte um entsprechende Unterstützung,
damit wir – im Zweifelsfall dann auch im Rahmen des
Vermittlungsausschusses – die Gelegenheit bekommen,
das an dieser Stelle einzuführen. – In diesem Sinne:
Herzlichen Dank und Glück auf!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! – Als Nächstes
erteile ich das Wort Frau Ministerin Boos-John aus
Thüringen. – Bitte, Frau Kollegin!
Colette Boos-John (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns mit der
öffentlichen Vergabe – einer Gesetzesnovellierung, deren
Genese zeigt, dass Politik handlungs- und
kompromissfähig ist und verantwortungsbewusst handelt. Die
Entfesselung des Staates und gute Bedingungen für kleine und
mittelständische Unternehmen werden berücksichtigt.
Das Gesetz setzt ganz konsequent auf Vereinfachung und
Beschleunigung, und das ist gut so. Höhere Wertgrenzen
für Direktaufträge des Bundes ermöglichen eine
vereinfachte Vergabe. Die Eigenerklärung wird gestärkt.
Nachweis- und Dokumentationspflichten werden
reduziert und digitalisiert. In der Entlastung der Wirtschaft
und der Verwaltung gleichermaßen besteht eine weitere
gute Möglichkeit für unseren Staat, sich schlanker zu
machen, und dies schafft Planungssicherheit für die
Wirtschaft. Gleichzeitig bleibt der effektive Rechtsschutz
gewahrt, vor allen Dingen für unsere kleinen und
mittelständischen Unternehmen. Unternehmen können
weiterhin gegen fehlerhafte Vergaben vorgehen.
Lassen Sie mich auf den zentralen und vielleicht
umstrittensten Punkt eingehen: die Losvergabe. Die
Losvergabe bleibt als Grundprinzip erhalten. Für den
Mittelstand ist das ein enorm wichtiges Signal, für Thüringen
ebenfalls. Über 90 Prozent der Unternehmen in
Thüringen sind mittelständische und kleine Unternehmen. Dass
der Losgrundsatz als solcher nicht infrage gestellt wird,
ist ein zentrales und wichtiges Anliegen. Er ist ein
zentrales Instrument zum Schutz unseres Mittelstandes. So hat
der Mittelstand, der als Rückgrat unserer Gesellschaft
gesehen wird, das Rückgrat unserer deutschen
Volkswirtschaft ist, weiterhin eine faire Chance, öffentliche
Aufträge zu erhalten.
Ja, es können Ausnahmen für Großprojekte gelten. Bei
Investitionen aus dem Sondervermögen können künftig
neben wirtschaftlichen und technischen Gründen auch
zeitliche Gründe eine Abweichung vom Losgrundsatz
rechtfertigen. Es ist richtig, dass wir hier mehr
Flexibilität schaffen und Beschleunigung ermöglichen. So kann
das Sondervermögen buchstäblich schneller auf die
Straße kommen. Und das, sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen, ist eine wichtige Voraussetzung, um mit den
Mitteln des Sondervermögens schnell und gezielt
Wachstumsimpulse für unsere Volkswirtschaft zu generieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Gesetz
verfolgte Neuregelung für Vergaben ist zu begrüßen,
insbesondere aus der Sicht des Mittelstandes. Als
ehemalige Unternehmerin in der Baubranche und als
ehemaliges Mitglied des Thüringer Normenkontrollrats darf ich
an alle appellieren: Lassen Sie uns gemeinsam aus dem
Bundesrat heraus mit der Zustimmung ein Zeichen für
die Entfesselung des Staates, aber auch der Wirtschaft
setzen! – Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Frau Kollegin! – Als Nächstes hat um das
Wort gebeten: Herr Minister Tonne aus Niedersachsen. –
Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der
Investitionsstau bei unserer Infrastruktur ist erheblich; das wissen wir
alle. Gleichzeitig gibt es eine hohe Erwartungshaltung:
Löst ihn auf, am besten bis gestern! Noch größer ist die
Einigkeit darüber, dass die öffentliche Hand schneller
planen soll, schneller vergeben soll, schneller bauen
können muss. Es braucht also Tempo. Es kommt nicht
jedes Mal vor, dass wir hier in dieser Runde zusammen
sind und Richtung Bundestag und Bundesregierung
signalisieren: Das ist ein richtiger und ein wichtiger Schritt. –
Hier ist es aber so.
Beim Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe
öffentlicher Aufträge können wir, glaube ich, den Anspruch, zu
mehr Vereinfachung, mehr Flexibilität, mehr
Digitalisierung und damit auch mehr Geschwindigkeit zu kommen,
tatsächlich umsetzen. Denn wichtig ist, dass die Mittel
aus dem Sondervermögen nicht nur bereitstehen, sondern
auch zügig und wirksam abfließen. Das wollen wir alle.
Dafür werden auch in den Ländern viele Maßnahmen
umgesetzt. Die neuen Regelungen schaffen hierfür die
notwendige Grundlage, und es liegt jetzt an den
Vergabestellen, diese Spielräume pragmatisch, rechtssicher und
im Sinne einer echten Beschleunigung zu nutzen. Denn
bei aller notwendigen Beschleunigung – das wurde eben
schon richtigerweise angesprochen – dürfen wir nicht aus
dem Blick verlieren: Das Fundament unserer Wirtschaft
sind Mittelstand und Handwerk. Kleine und mittlere
Unternehmen sind auf faire und erreichbare Zugänge zu
öffentlichen Aufträgen angewiesen. Der
vergaberechtliche Mittelstandsgrundsatz ist deshalb nicht nur eine
schlichte rechtliche Vorgabe, keine formale Quälerei,
sondern ein wirtschaftspolitisches Leitprinzip, dessen
wichtigstes Instrument nun einmal die Losvergabe ist und
bleibt.
Meine Damen und Herren, wenn sich die Architekten,
die Ingenieure, das Baugewerbe, die Bauwirtschaft
melden und auf dieses Leitprinzip hinweisen, dann sind wir
gut beraten, zuzuhören. Der nun gefundene Kompromiss
stellt aus unserer Sicht eine gute und auch ausgewogene
Lösung dar. Wir sollten ihn nicht weiter aufweichen. Er
ermöglicht mehr Flexibilität dort, wo sie für schnellere
Verfahren notwendig ist, ohne von diesem grundlegenden
Mittelstandsschutz abzuweichen. Besonders hervorheben
möchte ich die Möglichkeit, dass Auftragnehmer
verpflichtet werden können, bei der Erteilung von
Unteraufträgen die Interessen kleinerer und mittlerer
Unternehmen besonders zu berücksichtigen. Auch das ist richtig.
Das stärkt die tatsächliche Beteiligung des Mittelstandes,
gerade auch dann, wenn größere Gesamtvergaben
erfolgen. Gleichzeitig wird verhindert, dass der Losgrundsatz
in einer Weise aufgeweicht wird, der seine
Schutzfunktion aushöhlen würde. Denn klar ist auch: Eine übermäßige
Bündelung von Aufträgen würde den Wettbewerb
verengen, würde die Teilhabe vieler leistungsfähiger Betriebe
erschweren, und das kann nun mal nicht richtig sein. Der
gefundene Kompromiss wahrt nach unserer Einschätzung
die richtige Balance. Er ermöglicht es, Verfahren
effizienter zu gestalten, ohne die Struktur unserer Wirtschaft
zu gefährden. Und er sorgt dafür, dass Beschleunigung
nicht auf Kosten von Vielfalt, von Innovation und
übrigens auch regionaler Wertschöpfung geht.
Meine Damen und Herren, damit gelingt ein
zugegebenermaßen anspruchsvoller Spagat, aber er gelingt:
mehr Tempo bei Investitionen, zugleich ein verlässlicher
Schutz des Mittelstandes. Für Niedersachsen ist klar: Wir
brauchen beides, die schnellen Verfahren, aber auch eine
starke mittelständische Struktur. Wir werben
ausdrücklich für den jetzt gefundenen Kompromiss. – Herzlichen
Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Kollege! – Als Nächstes hat das Wort:
Herr Staatsminister Mansoori aus Hessen. – Bitte, Herr
Kollege!
Kaweh Mansoori (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich durfte in
dieser Woche in Hessen einen großen
Wirtschaftskongress eröffnen und habe mir dort sechs Impulsvorträge
aus der Wirtschaft angehört. Da war vom mittelständisch
geprägten Weltmarktführer aus der Nachbarschaft über
den global operierenden Konzern bis hin zur
Finanzindustrie alles dabei. Was ich ganz spannend fand, war,
dass sich durch alle Vorträge die Haltung durchgezogen
hat, dass es für wirtschaftlichen Erfolg Flexibilität,
Anpassungsfähigkeit, Risikobereitschaft, Entscheidungsmut
und Tempo braucht. Vielleicht ahnen Sie schon, auf
welche rhetorische Frage ich hinauswill: Sind das die
Eigenschaften, die die Regeln unseres öffentlichen
Wirtschaftsrechts ausmachen? Wohl kaum!
Das Vergaberecht, liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren, ist am Ende
exemplarisch für die Regeln in unserem Land: gut
gemeint, um zu verhindern, dass Wettbewerb eingeschränkt
wird und Ihr aller Steuergeld zum Fenster rausgeworfen
wird, aber in der Praxis so sperrig, dass Verfahren
verzögert werden und dass rechtssichere Entscheidungen durch
die Vergabestellen in vernünftiger Zeit kaum möglich
sind, wie ich aus jahrelanger rechtsanwaltlicher
Beratungspraxis bestätigen kann. Insofern ist es gut, dass sich
diese Reform einreiht in die lange Reihe der Reformen,
die wir in den letzten Monaten gemeinsam, Länder und
Bund, auf den Weg gebracht haben, um unsere
Wirtschaft am Ende fit für die Zukunft zu machen. Ich will
ausdrücklich das unterstützen, was meine Vorredner
gesagt haben: Vereinfachung, Digitalisierung, all das
geht in die richtige Richtung.
Erlauben Sie mir, noch einen kritischen Satz in dieser
Debatte zu sagen, weil der Losgrundsatz so häufig
hervorgehoben worden ist! Wir sollten aufpassen, dass wir
aus dem Losgrundsatz kein Losdogma machen. Ich bin
auch dafür, dass wir das mittelständische Herz unserer
Gesellschaft und unserer Wirtschaft stärken. Aber die
Koordinierung von komplexen Beschaffungsvorhaben
gehört nun wirklich nicht zur Kernkompetenz der
Verwaltung. Deswegen ist es manchmal einfach notwendig,
wenn man die innovativsten Lösungen haben will, die
Dinge zur Koordinierung in eine Hand zu legen. Im
Bereich Tiefbau gehen wir beispielsweise in Hessen den
Weg, das wir funktional ausschreiben, indem wir Planen
und Bauen in eine Hand geben. Das verspricht weniger
Reibungsverluste und vor allem eine schnelle
Umsetzung, beispielsweise von komplexen Brückenvorhaben.
Das muss kein Widerspruch zum Schutz der
mittelständischen Wirtschaft sein, wie es ja auch anhand des heute
vorliegenden Kompromisses deutlich wird. In Fällen der
Gesamtvergabe können und sollen bei den
Unteraufträgen die Interessen der mittelständischen Wirtschaft
berücksichtigt werden. Wenn wir uns ehrlich machen,
müssen wir sagen: Gerade mit Blick auf das Sondervermögen
ist so viel Geld im Umlauf, dass das einige wenige allein
gar nicht werden erledigen können. Insofern hat natürlich
auch die mittelständische Wirtschaft, haben kleine und
handwerklich geprägte Betriebe einen Platz, und zwar
auch dort, wo man an einen Generalunternehmer vergibt,
um Koordinierungsvorteile und innovative Lösungen zu
erreichen.
Ich will noch mal darauf hinweisen, dass dieses Gesetz
dazu da ist, sich in der Praxis zu bewähren. Deswegen
sollte man auch auf das schauen, was aus der Praxis
zurückgemeldet wird. Insofern ist es sicherlich richtig,
Ausnahmen von der Fach- und Teillosvergabe möglich
zu machen. Aber wenn wir beispielsweise wollen, dass
die vollen Potenziale von serieller und industrieller
Produktion im Bauwesen zum Tragen kommen, dann wird
das wahrscheinlich nur möglich sein, wenn wir diesen
Weg am Ende weitergehen. Der Kompromiss ist für
heute ein sehr guter. Aber trotzdem lohnt es sich, glaube
ich, mit Blick auf die Probezeit bis 2027, sich die Dinge
in der Praxis anzuschauen, daraus möglicherweise zu
lernen und uns vielleicht auch zu trauen, künftig auch
größere Risiken einzugehen.
Am Ende, meine sehr verehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen, zählt nicht, wie viele
Gesetze wir beschließen und wie viele Maßnahmen wir
auf den Weg bringen und welche Mondzahlen wir in
irgendwelche Haushalte einstellen für Infrastrukturen, die
Modernisierung unserer Gesellschaft. Am Ende zählt, ob
die Investitionen für die Menschen sichtbar werden, ob
sie über die Brücken fahren können, die in unseren
Haushalten stehen. Dafür ist entscheidend, dass die Projekte
zeitnah umgesetzt werden. Hierfür leistet das heute
vorliegende Gesetz in der Kompromissfassung einen
wichtigen Beitrag. Deswegen wird Hessen zustimmen. –
Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Kollege Mansoori! – Für die
Bundesregierung hat um das Wort gebeten: Frau
Parlamentarische Staatssekretärin Connemann aus dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. – Bitte, Frau
Staatssekretärin!
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Herr
Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Kennen Sie die
Friesenbrücke bei Leer? Sie wurde vor elf Jahren durch
einen Frachter zerstört. Hoffentlich werden wir diese
Eisenbahnbrücke Ende des Jahres wieder in Betrieb
nehmen können! Eine gefühlt unendliche Geschichte, wie
wir sie aus allen Ländern kennen, egal ob im Norden,
Osten, Süden, Westen. Übrigens mit verheerenden
Folgen: Alle warten – Pendler im Stau, Unternehmen auf
Aufträge, öffentliche Auftraggeber darauf, endlich
anfangen zu dürfen. Darunter leiden aber nicht nur
Bürgerinnen und Bürger, Betriebe oder Kommunen, sondern am
Ende auch unsere Demokratie. Denn die
Funktionsfähigkeit unseres Staates wird daran festgemacht, ob es uns
gelingt und wie es uns gelingt, den Bau von Schulen, die
Sanierung von Straßen und Brücken, die Ausstattung von
Polizei und Feuerwehr voranzubringen. Genau an diesen
Beispielen wird der Staat nämlich sichtbar und zeigt, ob
er funktioniert oder nicht. Genau daran hakt es aber heute
häufig.
Früher hakte es am Geld. Mit dem Sondervermögen
Infrastruktur haben wir gemeinsam die finanziellen
Voraussetzungen für Investitionen in historischem Umfang
geschaffen. Nun machen wir in Deutschland auch die
Verfahren schneller, flexibler, unkomplizierter, und dafür
bringen wir heute das Vergabebeschleunigungsgesetz auf
den Weg – gemeinsam. Deutschland erhält damit ein
Vergaberecht, das nicht mehr lähmt, sondern ermöglicht,
das nicht Stillstand organisiert, sondern den Fortschritt,
das nicht jede Entscheidung unter Generalverdacht stellt,
sondern vertraut. Dafür entrümpeln wir Verfahren. Wir
bauen Regulierungen ab, wir digitalisieren Prozesse, wir
ermöglichen mehr Pragmatismus für die Entscheider vor
Ort. Wir vertrauen, indem wir Nachweispflichten
reduzieren. Als Grundsatz gilt zukünftig: Eigenerklärungen
reichen aus. Das ist ein Kulturwandel. Statistische und
Meldepflichten für Vergabestellen werden reduziert.
Nachprüfungsverfahren werden beschleunigt, etwa durch
den Wegfall der aufschiebenden Wirkung der sofortigen
Beschwerde. Start-ups erhalten mehr Chancen bei
öffentlichen Aufträgen. Die allgemeine Wertgrenze für
Direktaufträge wird auf 50 000 Euro erhöht. Die Nachforderung
von Unterlagen wird deutlich vereinfacht und so weiter
und so fort. Damit entlasten wir übrigens die öffentliche
Verwaltung um fast 280 Millionen Euro und die
Wirtschaft um rund 100 Millionen Euro.
Wir stellen heute unter Beweis, dass
Mittelstandsfreundlichkeit und Vergabebeschleunigung kein
Gegensatz sind. Sie können Hand in Hand gehen. Wir halten am
Losgrundsatz fest und damit an der Mittelstandsklausel.
Das ist gut so. Denn 98 Prozent der Bauunternehmen und
Handwerksbetriebe in Deutschland haben weniger als
100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 90 Prozent der
Planungsbüros weniger als 50 Arbeitnehmer, viele
Architekturbüros weniger als 10 Mitarbeiter. Sie brauchen und
verdienen Fairness und den Zugang zu öffentlichen
Aufträgen.
Das Gesetz erlaubt Ausnahmen – und auch das ist gut
so –, um Gesamtvergaben zu erleichtern, auch aus
zeitlichen Gründen, und so Beschaffung zu beschleunigen.
Das gilt insbesondere für Investitionen aus dem
Sondervermögen. Klar begrenzt. Damit ist ein guter
Kompromiss gefunden worden zwischen Mittelstand und
Handwerk auf der einen Seite und Beschleunigung auf der
anderen Seite. Es ist ein Spagat. Aber er ist gelungen.
Und weil uns ein messbarer Erfolg wichtig ist, wollen wir
dieses Gesetz, das zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll,
sehr schnell evaluieren, und zwar schon zum
30. September 2027. Ich bitte Sie eindringlich darum,
dem Vergabebeschleunigungsgesetz in der vorliegenden
Form ohne Aufweichungen zuzustimmen, damit
schneller gebaut und investiert werden kann, aber vor allem als
Signal an Bürgerinnen und Bürger, Betriebe, Wirtschaft
und Kommunen: Ja, Deutschland kann sich
modernisieren; ja, Deutschland kann Tempo; und ja, wir als Staat
können Probleme lösen, gemeinsam. – Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Antrag des Saarlandes auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses sowie ein Entschließungsantrag
von Hamburg vor.
Ich frage zunächst, ob allgemein ein
Vermittlungsverfahren gewünscht wird? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Staatssekretär Bischoff (Saarland) gibt eine
Erklärung zu Protokoll1.
Ich frage nun, wer dem Gesetz gemäß Ziffer 4 der
Ausschussempfehlungen zustimmen möchte. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Es bleibt abzustimmen über die beantragte
Entschließung.
Ich frage daher, wer dem Antrag Hamburgs zustimmt. –
Mehrheit.
1 Anlage 1
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 24:
TOP 24
Entschließung des Bundesrates: Regional- und
Minderheitensprachen im EU-Markenrecht
schützen – Antrag der Länder Schleswig-Holstein,
Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 218/26)
Es liegt dazu eine Wortmeldung vor, und zwar von
Ministerpräsident Günther aus Schleswig-Holstein. –
Bitte, Herr Ministerpräsident!
Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Sprache ist Allgemeingut. Sie gehört uns allen.
Redewendungen und Begriffe, mit denen wir Dinge
beschreiben, sind elementare Bestandteile von Sprache, die jeder
frei nutzen kann, auch zu wirtschaftlichen Zwecken. Zum
Beispiel darf jede Bäckerin ihren Betrieb „Bäckerei“
nennen. Das scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein.
Alltagssprache kann nicht markenrechtlich geschützt
werden. Das sollte man jedenfalls meinen.
Für die Minderheiten in Europa und für ihre
Redewendungen, für ihre Begrifflichkeiten sieht die Realität
anders aus. Zwar gilt Artikel 7 der EU-
Markenrechtsverordnung einheitlich für alle Sprachen in der Europäischen
Union. Danach sind beschreibende Begriffe, allgemein
gebräuchliche Ausdrücke oder auch Redewendungen
nicht eintragungsfähig. Sie dürfen also nicht
markenrechtlich geschützt werden. Allerdings wird in der Praxis
bei der markenrechtlichen Prüfung geschaut, ob ein
Begriff von einem erheblichen Teil der angesprochenen
Öffentlichkeit verstanden wird. Bei Regional- und
Minderheitensprachen führt das zu einem strukturellen
Problem. Kleine Sprachgemeinschaften werden als nicht
signifikant bewertet. Ihre Begriffe gelten deshalb nicht als
beschreibend. Damit wird eine Eintragung als geschützte
Marke doch möglich.
Dass die EU formal zuständig ist, die Mitgliedstaaten
das EU-Recht aber dezentral anwenden, kommt
erschwerend hinzu. Das führt zu unterschiedlichen Bewertungen
gleicher Sachverhalte. Gründe dafür sind mangelnde
Sprachkenntnisse bei Behörden oder, dass ein besonderer
Schutzstatus nicht berücksichtigt wird. Für die Regional-
und Minderheitensprachen in Europa bedeutet das eine
Diskrepanz zwischen Norm und Anwendung im EU-
Markenrecht. Oder anders gesagt: Große Sprachen sind
geschützt, kleine Sprachen sind es faktisch nicht. Das hat
ganz konkrete Folgen für den Alltag von betroffenen
Menschen. Die kommerzielle Nutzung von Wendungen
und Begriffen, zum Beispiel für Produktnamen oder in
der Werbung, wird für die Sprachgemeinschaften
eingeschränkt. Für lokale Betriebe und Institutionen besteht
permanent eine Rechtsunsicherheit. Abmahnungen oder
Klagen gegen sie sind jederzeit möglich. Besonders
kritisch ist: Dritte können sich Rechte an Wörtern sichern,
die Teil der kulturellen Identität einer Minderheit oder
Volksgruppe sind.
Für den privaten und alltäglichen Sprachgebrauch
müssen Angehörige der Minderheiten keine
Einschränkungen fürchten. Aber im geschäftlichen Kontext kann
ihnen eine Nutzung untersagt werden. Und genau dort
entsteht der Konflikt für die regionale Wirtschaft, für die
Kultur und für die Außendarstellung von kleinen
Sprachgemeinschaften, wenn sie eigene Begriffe, etwa auf
Bannern, Flyern, Werbeartikeln oder in ihren Medien, nicht
mehr verwenden dürfen. Einzelne Fälle gibt es bereits bei
uns in Schleswig-Holstein bei der friesischen Minderheit.
Der friesische Begriff, die Bezeichnung für etwas, das
von der Insel Amrum stammt, „Öömrang“, wurde von
einem US-amerikanischen Spirituosenhersteller als
Marke eingetragen. Seitdem ist die Nutzung für die Betriebe
auf der Insel eingeschränkt. Wir reden hier also von
einem sehr realen Problem.
Mit unserem Antrag wollen wir die Bundesregierung
auffordern, sich auf europäischer Ebene für eine
Anpassung von Artikel 7 des EU-Markenrechts einzusetzen.
Konkret fordern wir, gemeinsam mit anderen Ländern,
die unsere Initiative unterstützen, dass Artikel 7 um einen
Passus ergänzt wird. In diesem sollen die von der
Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen
geschützten Sprachen explizit genannt werden. Wir
fordern eine Abkehr vom Signifikanzkriterium. Der lokale
Sprachraum, in dem eine Sprache gebraucht und
verstanden wird, soll stärker berücksichtigt werden.
Meine Damen und Herren, diese Initiative adressiert
eine strukturelle Lücke im EU-Recht. Der derzeitige
Rahmen schützt wirtschaftliche Interessen mehr als die
sprachliche Vielfalt. Eine Präzisierung zugunsten von
Regional- und Minderheitensprachen ist notwendig für
die Gleichberechtigung aller Bürgerinnen und Bürger in
der EU. Wir wollen, dass eine vermeintliche
Selbstverständlichkeit für alle Menschen in Deutschland und in der
Europäischen Union auch tatsächlich selbstverständlich
ist. Darum bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen,
um Unterstützung für diesen Antrag. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss
für Fragen der Europäischen Union zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 32:
TOP 32
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Luftverkehrsteuergesetzes (Drucksache 196/26)
Dazu liegen zwei Wortmeldungen vor. Zunächst Herr
Ministerpräsident Rhein aus Hessen!
Boris Rhein (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Wir haben vor gut zwei Wochen am Flughafen
Frankfurt die Eröffnung des neuen Terminals 3 gefeiert.
Es ist mit rund 4 Milliarden Euro das größte privat
finanzierte Infrastrukturprojekt in Europa, das kann man schon
sagen. Und es ist eben nicht nur ein Bauwerk aus Beton,
Glas und Stahl – ich setze das „nur“ aufgrund der
architektonischen Leistung in Anführungsstriche –, sondern
das, was dort entstanden ist, ist auch ein sichtbares
Bekenntnis: Es ist ein Bekenntnis zur Wirtschaftskraft. Es
ist ein Bekenntnis zu Wachstum. Im Übrigen – das passt
gut zu dem, was Gitta Connemann gerade gesagt hat –
zeigt es, was in unserem Land möglich ist, was entgegen
all dieser Dysfunktionalitätsstories von Radikalen nach
wie vor geht. Das ist die eigentliche Dimension dieser
Eröffnung, die wir am Terminal 3 in Frankfurt gefeiert
haben. Das Terminal 3 in Frankfurt, all unsere großen
Flughäfen in Deutschland – sie stehen für einen
modernen, sie stehen für einen leistungsfähigen und auch für
einen weltoffenen Standort. Aber uns ist auch klar, dass
ein neues Terminal allein noch keinen starken
Luftverkehrsstandort ausmacht. Dafür braucht es die richtigen
politischen Rahmenbedingungen. Und genau darüber
reden wir heute bei diesem Tagesordnungspunkt.
Die Luftverkehrsbranche ist eine Schlüsselbranche für
Deutschland – das kann man mit Fug und Recht
behaupten –, weil sie Mobilität schafft, weil sie Wertschöpfung
schafft, weil sie Beschäftigung schafft. Der Luftverkehr
verbindet Unternehmen mit Kunden, mit Zulieferern und
mit Investoren. Damit sichert er im Übrigen auch unsere
Lieferketten, und er sichert unsere internationale
Anbindung. Unsere deutsche Erfolgsgeschichte als
Exportnation, als mehrfacher Exportweltmeister wäre undenkbar
ohne unsere Luftverkehrsbranche und unsere Flughäfen.
Ich sage selbstbewusst dazu, in aller Bescheidenheit:
Diese Erfolgsgeschichte ist undenkbar ohne den
Flughafen Frankfurt am Main, weil dieser Grundlage unseres
Wohlstandes ist, nicht nur für Hessen, sondern auch für
ganz Deutschland. Insofern treibt es mich um – das will
ich bei diesem Tagesordnungspunkt sehr deutlich sagen –
, dass der deutsche Luftverkehr deutlich langsamer
wächst als der Luftverkehr in anderen Ländern in Europa.
Die deutsche Luftfahrt steckt in einer veritablen Krise.
Es ist eine veritable Krise, mit der wir es zu tun haben,
und das Paradoxe an dieser Krise ist, meine sehr geehrten
Damen und Herren, dass sie in großen Teilen politisch
verursacht ist. Wir sind der teuerste Standort in Europa.
Wir haben zu hohe Steuern, wir haben zu hohe Gebühren,
wir haben zu hohe Abgaben, und wir haben nach wie vor
zu viel Regulierung. All das zusammen ist eine
gefährliche, eine toxische Melange, weil es dafür sorgt, dass
Airlines ihre Flotten aus Deutschland abziehen und
Passagierzahlen langsamer steigen. Wir haben beim
Sitzplatzangebot mit 93 Prozent noch immer nicht den Stand
von 2019 erreicht. Und das ist der Stand vor Corona.
Wenn wir die Länder um uns herum betrachten, sehen
wir, dass sich diese weitaus schneller erholen als wir. In
Europa ist das Angebot an Sitzplätzen mit 116 Prozent
deutlich höher als 2019. Das heißt: Andere wachsen, und
Deutschland fällt zurück.
Natürlich hat das Folgen, die ja alle spüren. In den
vergangenen zehn Jahren haben wir rund 200 Strecken
und 40 direkt erreichbare Ziele verloren. Die Folge davon
ist wiederum sehr bitter. Denn alle wachsen, nur wir in
Deutschland stagnieren. Das müssen wir dringend wieder
umdrehen. Wir müssen diesen Trend umdrehen, und zwar
im Interesse unseres Wohlstandes. Ein internationales
Drehkreuz wie Deutschland kann sich staatlich
verordnete Wettbewerbsnachteile einfach nicht länger leisten. Wir
müssen diese staatlich verordneten Wettbewerbsnachteile
dringend zurückschneiden. Insofern ist die Senkung der
Luftverkehrsteuer auf das Niveau von 2024 ein so
richtiger und ein so wichtiger Schritt.
Ich will klar sagen, dass es sehr positiv ist, dass wir
das jetzt machen. Ich teile aber auch die Kritik der
Branche, dass noch etwas mehr drin gewesen wäre, dass eine
weitergehende Rückkehr zu den im Jahre 2024
tatsächlich geltenden Steuersätzen noch besser gewesen wäre.
Trotzdem gilt: Die Rücknahme der Erhöhung ist
überfällig. Sie ist ein sehr wichtiges Signal. Aber sie ist eben nur
ein Signal. Das ist noch keine Trendwende, und
deswegen müssen diesem Signal weitere wichtige Schritte
folgen: bei der Begrenzung der Flugsicherungskosten, bei
der Senkung der Luftsicherheitsgebühren, bei der
Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer, bei den Standortkosten
insgesamt. Der Staat darf kein Standortnachteil sein. Es
ist ja, wie gesagt, eine paradoxe Situation, aber genau das
ist es, was Airlines und Airports in Deutschland erleben.
Insofern brauchen wir den klaren Kurswechsel, den die
Bundesregierung vereinbart hat. Dafür sind wir dankbar.
Das Entlastungspaket für den nationalen Luftverkehr
vom November 2025 muss jetzt rasch umgesetzt werden.
Ich will abschließend eines anmerken – das wurde in
den Ausschüssen ja bereits intensiv diskutiert –: Die
Gegenfinanzierung zur Senkung der Luftverkehrsteuer
darf nicht zulasten wichtiger
Verkehrsinfrastrukturvorhaben und weiterer Entlastungsschritte für die
Luftverkehrsbranche gehen. Zukunftsfähige
Verkehrsinfrastrukturen und nachhaltige Technologien sind einfach zu
wichtig. Sie dürfen nicht darunter leiden, und es hätte
keinen Sinn, wenn das so laufen würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem
heutigen Beschluss zur Senkung der Luftverkehrsteuer
setzen wir, wie gesagt, ein sehr wichtiges Signal. Aber ich
will betonen: Der Standort Deutschland braucht in dieser
Frage noch mehr. Lassen Sie uns deswegen auch bei den
anderen Punkten aus dem Entlastungspaket und darüber
hinaus entschlossen und zügig die nächsten Schritte
gehen mit einem klaren Ziel, das da lautet: 2026 muss zum
Comeback-Jahr der deutschen Luftfahrt werden – in
unser aller Interesse, im Interesse unseres Wachstums, im
Interesse unseres Wohlstandes. – Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Als Nächstes hat
um das Wort gebeten: Herr Minister Crumbach aus
Brandenburg. – Bitte, Herr Kollege!
Robert Crumbach (Brandenburg): Herr Präsident!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Rhein hat
es erwähnt: Während nahezu alle anderen europäischen
Luftverkehrsmärkte bei der Zahl der Flüge und
Verbindungen das Vor-Corona-Niveau wieder erreicht und zum
Teil sogar überschritten haben, bleiben wir in
Deutschland nach wie vor weit dahinter zurück. Die Absenkung
der Luftverkehrsteuer ist daher ein notwendiger Schritt
für die Belebung unseres Luftverkehrsstandortes. Ein
Grund für die schwache Entwicklung in Deutschland sind
nämlich die hohen Standortkosten: Flugsicherungskosten,
Luftsicherheitsgebühren, Flughafenentgelte und eben
auch die Luftverkehrsteuer. Der vorliegende sächsische
Plenarantrag zeigt auf, welche weitergehenden
Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten notwendig sind. Auch
der Flughafenverband schlägt mit eindringlichen Worten
im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit Alarm.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will hier aber
noch etwas anderes betonen: dass es auch darüber hinaus
weitere Schritte zur Belebung eines wirklich
gesamtdeutschen Luftverkehrs braucht. Denn gerade aus
ostdeutscher Perspektive besteht dringender Handlungsbedarf.
Die Ministerpräsidentenkonferenz Ost hat kürzlich zu
Recht darauf hingewiesen, dass die Anzahl der
Flugverbindungen vom zentralen ostdeutschen und auch
Hauptstadtflughafen, unserem BER, nicht akzeptabel ist, was
die Langstreckenverbindungen angeht. Ich könnte sie an
zwei Händen abzählen. Von Berlin werden weniger als
zehn Langstreckenziele angeflogen. Wenn ich nach
Hessen schaue: In Frankfurt sind es über 100. In München
fast 60. Von den weiteren Flughäfen in Ostdeutschland
aus sind es gar keine. Das hat natürlich Auswirkungen
auf die Konnektivität, die Direktverbindungen, aber auch
die Wirtschaftspotenziale und selbstverständlich auf die
Flugpreise in der Region. Es ist also notwendig, dass das
Langstreckenangebot in Ostdeutschland am BER
ausgebaut wird und im Übrigen auch zusätzliche Start- und
Landerechte im Frachtverkehr geschaffen werden. Es gab
hierzu durchaus positive Signale von der
Bundesregierung. Konkrete Maßnahmen fehlen allerdings bis heute.
Vielleicht hilft ja dieser Appell.
Uns ist klar, dass man die gewachsenen Strukturen des
deutschen Luftverkehrsmarktes nicht von heute auf
morgen umwälzen kann. Aber, und das will ich hier betonen,
wir fordern von Ihnen keine Almosen. Wir fordern
Fairness ein. Wir fordern Fairness für einen Wirtschaftsraum,
der es in der Vergangenheit nicht immer einfach hatte.
Ein Land, das zusammenhalten will, darf den Osten nicht
länger auf Warteschleife lassen. Gleiche Chancen am
Himmel sind keine Frage der Geografie, sondern des
Respekts und des Zusammenhalts. Ich bitte Sie
eindringlich, dass wir hierüber im Gespräch bleiben und unsere
berechtigten ostdeutschen Interessen aus allen anderen
Himmelsrichtungen Unterstützung finden. – Herzlichen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Kollege!
Wir kommen zur Abstimmung.
Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und
ein Landesantrag vor.
Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen.
Ziffer 1 rufe ich nach Buchstaben getrennt auf:
Buchstabe a! – Minderheit.
Buchstaben b und d gemeinsam! – Minderheit.
Buchstabe c! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Wir kommen zu Ziffer 3, zunächst ohne den
Buchstaben d. – Minderheit.
Ihr Handzeichen für den Buchstaben d! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5 rufe ich nach Sätzen getrennt auf:
Bitte Ihr Handzeichen für Satz 1 bis 3! – Minderheit.
Dann bitte Ihr Handzeichen für Satz 4! – Minderheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für den Antrag des
Freistaates Sachsen, dem die Länder Hessen und Sachsen-
Anhalt beigetreten sind! – Minderheit.
Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 4/20261
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
2 bis 4, 7 bis 10, 12, 15, 16, 31, 33, 35, 37, 40
bis 42, 44, 48, 51, 53 bis 55, 60 bis 62, 64 bis
68 a), 69, 70, 79 und 80.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit ist das so beschlossen.
Eine Erklärung zu Protokoll2 hat abgegeben: zu
Punkt 2 Frau Ministerin Schenk (Thüringen).
1 Anlage 2
2 Anlage 3
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten
privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
(Drucksache 206/26)
Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.
Eine Erklärung zu Protokoll1 hat abgegeben: Herr
Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen).
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wer dem Gesetz gemäß Ziffer 1 zustimmen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben allerdings nun noch über die empfohlene
Entschließung abzustimmen.
Ziffer 2 stimmen wir wunschgemäß in vier Schritten ab:
Zunächst bitte Absatz 1! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für Absatz 2, zunächst ohne
die Buchstaben b und c! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für:
Buchstabe b! – Mehrheit.
Buchstabe c! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Wir kommen zu TOP 11:
TOP 11
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der
Treibhausgasminderungs-Quote (Drucksache 224/26, zu
Drucksache 224/26)
Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.
Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Fünftes Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 212/26, zu
Drucksache 212/26)
1 Anlage 4
Hierzu liegt eine Wortmeldung vor, und zwar von
Herrn Minister Hermann aus Baden-Württemberg. –
Bitte, Herr Kollege!
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir
beraten heute wieder mal das Straßenverkehrsrecht. Zu
Recht! Das Straßenverkehrsgesetz muss modernisiert
werden. Das wird heute hiermit auch geleistet. Wir
stellen die Weichen für ein modernes, digitaleres Gesetz, das
bürgerfreundlicher, einfacher und unbürokratischer ist.
So wird es in Zukunft möglich sein, dass der
Führerschein digital vorhanden ist, dass man keinen Lappen –
wie man früher gesagt hat – mehr mitnehmen muss.
Vielmehr kann man ihn sozusagen auf dem Handy
mitführen.
Wir ermöglichen die digitale Parkraumkontrolle. Das
erleichtert insgesamt das Überprüfen von Parken und
Falschparken, ob gezahlt wurde oder nicht gezahlt wurde.
Eine neue Technologie, die es europaweit schon länger
gibt, führen wir hiermit ein. Wir haben in Baden-
Württemberg bereits damit begonnen, und das wird jetzt
bundesweit ausgerollt. Auch in der Frage des
automatisierten, des autonomen Fahrens gibt es Erleichterungen.
Zukünftig können Erprobungsfahrten einfacher
genehmigt werden. Das ist dringend notwendig, damit wir in
der Entwicklung dieser Technologie vorankommen.
Wichtig ist auch, dass zukünftig zielgruppenorientierte
Parkausweise ausgestellt werden können, beispielsweise
für Handwerker oder für Menschen mit Einschränkungen.
Auch das ist, glaube ich, eine richtig gute Erleichterung.
Und es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, der den
gewerbsmäßigen Punktehandel sanktioniert. Was ist das?
Es gibt tatsächlich Menschen, die Geschäfte damit
machen, dass sie anderen Punkte abnehmen. Das soll
zukünftig besser unterbunden werden. Das ist eine
gewerbsmäßige Täuschung von Behörden. Das muss
eingeschränkt werden.
So weit, so gut. Wir werden der Novelle gern
zustimmen seitens Baden-Württembergs. Wir hätten uns aber
gewünscht, dass noch etwas mehr dazukommt. Wir haben
zum Beispiel in Baden-Württemberg ein
Landesmobilitätsgesetz, durch das es möglich ist, dass Kommunen
Abgaben von Fahrzeughaltern oder von Bürgerinnen und
Bürgern für die Förderung des öffentlichen
Personennahverkehrs erheben – ein wichtiges Instrument zur
Verbesserung der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs.
Dazu braucht es Möglichkeiten der Abfrage, eben zum
Beispiel Fahrzeughalterabfragen. Das ist heute schwierig
und nur sehr bürokratisch möglich. Wir hätten uns
gewünscht, dass in diesem Gesetz die Voraussetzung dafür
geschaffen wird, dass die vorhandenen Daten einfach,
schnell und unbürokratisch an die Kommunen
weitergereicht werden können. Das wäre eine echte bürokratische
Entlastung gewesen. Die Kommunen können auf diese
Art und Weise eben einfach und schnell Einnahmen
erzielen.
Wir hätten uns auch gewünscht, dass es soziale
Kriterien bei der Parkraumbewirtschaftung gibt. Denn
beispielsweise in Freiburg wurde das eingeführt, aber vom
Bundesverwaltungsgericht zurückgenommen, weil es
keine gesetzliche Grundlage für eine soziale Staffelung
von Parkausweisgebühren gibt, etwa in Wohngebieten.
Doch das ist, glaube ich, sinnhaft und notwendig, denn es
braucht faire Preise, und die kann man sozial gestalten.
Bislang geht das nicht. Vielmehr ist das immer nur
einheitlich möglich.
Meine Damen und Herren, nach 15 Jahren ein
persönliches Wort: Seit 15 Jahren bin ich im Bundesrat. Dies
wird heute meine letzte Rede sein. Ich war zuvor 13 Jahre
im Bundestag. Als ich meine erste Rede hier gehalten
habe, war ich ziemlich irritiert, dass keiner geklatscht hat.
Obwohl ich eine gute Rede gehalten hatte! Da dachte ich:
Was ist das für eine Friedhofsveranstaltung? Warum so
wenige Emotionen? Aber der Vorteil war wiederum:
Keiner hat gebuht und dazwischengerufen. Ich habe
zunehmend gemerkt: Es gibt hier etwas Besonderes. Weil
keiner klatscht und keiner buht, kann man sehr ruhig,
sehr sachlich reden. Obwohl der Bundesrat kein richtiges
Parlament im eigentlichen Sinne ist, hat er einige
parlamentarische Tugenden, die dringend von anderen
Parlamenten übernommen werden sollten: sachliche Rede,
man hört zu. Man hält sich kurz – in der Regel fünf
Minuten –, wird nicht geschwätzig. Man k
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Begrüßung von Mitgliedern des Leitenden Ausschusses der Konferenz der Schweizer Kantonsregierungen (Ansprache)
- part_of_vorgang → Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Dank an die Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz, Staatssekretärin Heike Raab (Ansprache)
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Dritte Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Dritte Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Betriebsratswahlen besser schützen - Behinderung von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt ausgestalten" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken - Präqualifizierung in der GKV überprüfen" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Effizienz durch Deregulierung" zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung des Vergaberechts (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung (Absetzung von der TO)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Gaspreiskrise rechtzeitig abwenden, Speicherfüllstände langfristig sichern" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Moratorium für Berichtspflichten: Stärkung der Wirtschaft durch spürbaren Bürokratieabbau" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht schützen (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Stärkung der ambulanten ärztlichen und sektorenübergreifenden Versorgung: Zeitnah die Weichen für ein Primärv (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Substanzielle Erhöhung des Basisfördersatzes in der Gigabitförderung 2.0 des Bundes (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zum Schutz von Mietern vor Versorgungssperren: Einführung eines Straftatbestandes bei vorsätzlicher zweckwidri (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur krisenbedingten Unterstützung des Transport- und Logistikgewerbes und der Landwirtschaft (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur weiteren Senkung der Kraftstoffpreise (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Zweckbindung von Sozialleistungen sichern - Rechtsdurchsetzung stärken - Subventionierung von dauerhaften Mis (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wass (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Normierung allgemeiner wirtschaftspolitischer Leitlinien (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zu (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vor (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskr (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führ (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträg (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spi (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften sowie bei Einziehungsbeteiligten (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektroma (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Vorsor (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Glückwünsche zum Geburtstag (Ansprache)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan zur Drohnen- und Drohnenabwehrsicherheit KOM(2026) 81 endg.; (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement KOM(2026) 45 en (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Bürger-Energiepaket KOM(2026) 115 endg.; Ratsdok. 7214/26 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Präsident Dr. Andreas Bovenschulte zur Ausstellung "16/16 - Geschichten aus dem Deutschen Auswandererhaus" (Ansprache)
- part_of_vorgang → Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 (WM2026Lärm (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des Strafrechtlichen Rehabil (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Re (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes (H (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung der EU/EWR-Handwerk-Verordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, der Obst-Gemüse-Vermarktungsnormen-Durchführungsverordnung sowie de (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Anpassung von Luftgrenzwerten im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge an die Richtlinie (EU) 2024/869 des (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Glasfachschule NRW Berufskolleg Glas.Technik.Medien.Design mit den Zeugnissen über (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigk (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 20 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2555 im Hinblick auf Vereinfac (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2016/2341 und 2016/97 im Hinblick (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001, (EU) 2019/944 und (EU) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und anderer S (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA), (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über saubere Unternehmensfahrzeuge KOM(2025) 994 endg.; Ratsdok. 170 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 1829/2003, (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 zwecks (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, soziale (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsd (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes (Wahl)
- part_of_vorgang → Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wahl)
- part_of_vorgang → Würdigung der Verdienste des Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Ansprache)
- part_of_vorgang → Würdigung der Verdienste des Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer (Ansprache)
- part_of_vorgang → Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugni (BR-Sitzung)
- spoke_in ← Andreas Bovenschulte (Rede)
- spoke_in ← Andreas Dressel (Rede)
- spoke_in ← Anette Kramme (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Anke Rehlinger (Rede)
- spoke_in ← Beate Meißner (Rede)
- spoke_in ← Benjamin Limbach (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Bettina Martin (Rede)
- spoke_in ← Björn Fecker (Rede)
- spoke_in ← Boris Rhein (Rede)
- spoke_in ← Christiane Schenderlein (Rede)
- spoke_in ← Christian Heinz (Rede)
- spoke_in ← Claudia Schilling (Rede)
- spoke_in ← Colette Boos-John (Rede)
- spoke_in ← Conrad Clemens (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Daniela Behrens (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Daniel Günther (Rede)
- spoke_in ← Gitta Connemann (Rede)
- spoke_in ← Grant Hendrik Tonne (Rede)
- spoke_in ← Gunther Krichbaum (Rede)
- spoke_in ← Heike Hofmann (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Katharina Binz (Rede)
- spoke_in ← Katharina Schenk (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Kathrin Wahlmann (Rede)
- spoke_in ← Kaweh Mansoori (Rede)
- spoke_in ← Manfred Lucha (Rede)
- spoke_in ← Manfred Pentz (Rede)
- spoke_in ← Manuela Schwesig (Rede)
- spoke_in ← Mona Neubaur (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Nathanael Liminski (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Rainer Robra (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Robert Crumbach (Rede)
- spoke_in ← Sven Schulze (Rede)
- spoke_in ← Thomas Strobl (Rede)
- spoke_in ← Thorsten Bischoff (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Winfried Hermann (Rede)
- spoke_in ← Winfried Kretschmann (Rede)