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Protokoll der 1065. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 08.05.2026 · WP 21 · 1065 · Original ↗

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Protokoll der 1065. Sitzung des Bundesrates Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1065 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1065. Sitzung Berlin, Freitag, den 8. Mai 2026 I n h a l t : Begrüßung von Mitgliedern des Leitenden Ausschusses der Konferenz der Schweizer Kantonsregierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 Würdigung der Verdienste des Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 Würdigung der Verdienste des Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 Dank an die Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz, Staatssekretärin Heike Raab 200 Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 200 Präsident Dr. Andreas Bovenschulte zur Ausstellung „16/16 – Geschichten aus dem Deutschen Auswandererhaus“ . . . . . . . . . . . . . . . . 200 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 1. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – gemäß § 12 Absatz 4 GO BR – (Drucksache 216/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 Beschluss: Minister Robert Crumbach (Brandenburg) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . 200 2. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 203/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 246* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243* 3. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Drucksache 204/26, zu Drucksache 204/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243* 4. Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten- Governance-Gesetz – DGG) (Drucksache 205/26, zu Drucksache 205/26) . . . . . . 217 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243* 5. Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) (Drucksache 206/26) . . . . . . 218 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 GG – Annahme einer Entschließung . . . . 218 6. Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Drucksache 223/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 Winfried Kretschmann (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 203 Beschluss: Keine Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 7. Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (Drucksache 207/26) 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 244* 8. Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Drucksache 208/26) . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243* 9. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität (Drucksache 209/26, zu Drucksache 209/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243* 10. a) Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Drucksache 210/26) b) Dritte Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular- Verordnung (Drucksache 161/26, zu Drucksache 161/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 243* Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 244* 11. Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Drucksache 224/26, zu Drucksache 224/26) . . . . . . . 218 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 12. Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt (Drucksache 211/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243* 13. Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 212/26, zu Drucksache 212/26) . . . . . . 218 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 218 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 14. Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Drucksache 225/26, zu Drucksache 225/26) . . . . . . . . . . . . . . . 211 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 211 Colette Boos-John (Thüringen) . . . . . 212 Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 212 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 213 Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . 214 Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 243* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 15. Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union (Drucksache 226/26, zu Drucksache 226/26) . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243* 16. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Drucksache 213/26) . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244* 17. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex- Leerverkaufsgeschäften sowie bei Einziehungsbeteiligten – Antrag der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 134/26 (neu)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . 219 Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . 220 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221 18. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 154/26) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 19. Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 227/26) . . . . . . 221 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 221 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 222 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 20. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Normierung allgemeiner wirtschaftspolitischer Leitlinien – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 135/26) . . 223 Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 223 21. Entschließung des Bundesrates „Zweckbindung von Sozialleistungen sichern – Rechtsdurchsetzung stärken – Subventionierung von dauerhaften Missständen in Problemimmobilien beenden“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 148/26) 224 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 224 22. Entschließung des Bundesrates „Betriebsratswahlen besser schützen – Behinderung von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt ausgestalten“ – Antrag der Länder Niedersachsen und Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 228/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 224 Dr. Claudia Schilling (Bremen) . . . . . . 225 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 23. Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln“ – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 155/26) . 226 Colette Boos-John (Thüringen) . . . . . . 226 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 227 24. Entschließung des Bundesrates: Regional- und Minderheitensprachen im EU- Markenrecht schützen – Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 218/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 215 Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 215 Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss für Fragen der Europäischen Union . . . . . 215 25. Entschließung des Bundesrates „Stärkung der ambulanten ärztlichen und sektorenübergreifenden Versorgung: Zeitnah die Weichen für ein Primärversorgungssystem stellen“ – Antrag der Länder Baden-Württemberg und Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 219/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 227 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 26. Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen – Antrag der Länder Bremen, Niedersachsen und Hamburg, Rheinland- Pfalz – (Drucksache 151/26) . . . . . . . . . . . 228 Dr. Claudia Schilling (Bremen) . . . . . 228 Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 229 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 247* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 230 27. Entschließung des Bundesrates „Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln“ – Antrag des Saarlandes – (Drucksache 133/26) 230 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 230 28. Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 144/26) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 29. Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer – Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, Saarland – (Drucksache 166/26) in Verbindung mit 83. Entschließung des Bundesrates zur weiteren Senkung der Kraftstoffpreise – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen- Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 277/26) und 84. Entschließung des Bundesrates zur krisenbedingten Unterstützung des Transport- und Logistikgewerbes und der Landwirtschaft – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 278/26) . . . . . . . . . . 203 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 204 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 206 Beschluss zu 29: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 Mitteilung zu 83 und 84: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 207 30. Entschließung des Bundesrates „Gaspreiskrise rechtzeitig abwenden, Speicherfüllstände langfristig sichern“ – Antrag der Länder Saarland und Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 172/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 230 31. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (Drucksache 175/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 244* 32. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 196/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . . 216 Robert Crumbach (Brandenburg) . . . . . 217 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 33. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung (Drucksache 176/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245* 34. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport- Agentur (Sportfördergesetz – SpoFöG) (Drucksache 177/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Dr. Christiane Schenderlein, Staatsministerin beim Bundeskanzler . . . . . . . 233 Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 251* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 35. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (Drucksache 178/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 244* 36. Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (Drucksache 179/26) . . . . . 234 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 235 37. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts (Drucksache 180/26) . . . . 217 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245* 38. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung (Drucksache 181/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 252* Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253* Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . 254* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 39. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Drucksache 182/26) 235 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 40. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 183/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 244* 41. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 184/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 244* 42. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben (Drucksache 185/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 244* 43. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 186/26) . . 235 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 44. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur (Drucksache 187/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 244* 45. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001, (EU) 2019/944 und (EU) 2024/1788 im Hinblick auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren COM(2025) 1007 final; Ratsdok. 16775/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 90/26, zu Drucksache 90/26) . . 236 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 236 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 237 46. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2016/2341 und 2016/97 im Hinblick auf die Stärkung des Rahmens für die betriebliche Altersversorgung COM(2025) 842 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 72/26, zu Drucksache 72/26) . . 237 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 237 47. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über saubere Unternehmensfahrzeuge COM(2025) 994 final; Ratsdok. 17016/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 57/26, zu Drucksache 57/26) . . 237 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 238 48. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Bürger- Energiepaket COM(2026) 115 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 137/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 245* 49. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsstrategie für saubere Energie COM(2026) 116 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 138/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 238 50. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem 28. Regime für EU-Unternehmen COM(2026) 320 final; Ratsdok. 7527/26 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 188/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 238 51. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Industriestrategie der EU für die maritime Wirtschaft COM(2026) 111 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 195/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 245* 52. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Häfen der EU COM(2026) 112 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 189/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 238 53. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und anderer Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2024/1260 des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2026) 102 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 171/26, zu Drucksache 171/26) 217 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245* 54. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA), den europäischen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung und die Sicherheit der IKT-Lieferketten sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/881 (Cybersicherheitsverordnung 2) COM(2026) 11 final; Ratsdok. 5611/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 150/26, zu Drucksache 150/26) 217 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245* 55. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2555 im Hinblick auf Vereinfachungsmaßnahmen und die Angleichung an den [Vorschlag für die Cybersicherheitsverordnung 2] COM(2026) 13 final; Ratsdok. 5627/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 149/26, zu Drucksache 149/26) 217 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245* 56. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 zwecks Vereinfachung der Vorschriften über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika und Reduzierung des mit ihnen verbundenen Aufwands sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/123 hinsichtlich der Unterstützung der Expertengremien für Medizinprodukte durch die Europäische Arzneimittel-Agentur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1689 hinsichtlich der in ihrem Anhang I enthaltenen Liste der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union COM(2025) 1023 final; Ratsdok. 16919/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 152/26, zu Drucksache 152/26) 238 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239 57. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 1829/2003, (EG) Nr. 1831/2003, (EG) Nr. 852/2004, (EG) Nr. 853/2004, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1099/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 528/2012 und (EU) 2017/625 im Hinblick auf die Vereinfachung und Verschärfung der Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelsicherheit COM(2025) 1030 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 190/26, zu Drucksache 190/26) 239 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239 58. Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve COM(2026) 153 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 201/26, zu Drucksache 201/26) 239 Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239 59. a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU- Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028–2034 COM(2025) 570 final; Ratsdok. 11690/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 333/25) b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 COM(2025) 571 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 334/25) c) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 COM(2025) 574 final; Ratsdok. 11705/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 335/25, zu Drucksache 335/25) d) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028–2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 COM(2025) 565 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 460/25, zu Drucksache 460/25) 207 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 207 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 208 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 Gunther Krichbaum, Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen . . . 210 Beschluss zu a) bis d): Stellungnahme . . . . . 211 60. Verordnung zur Anpassung von Luftgrenzwerten im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge an die Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 und zur Änderung der Biostoffverordnung (Drucksache 110/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244* 61. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, der Obst-Gemüse-Vermarktungsnormen- Durchführungsverordnung sowie der Milchproduktqualitätsverordnung und weiterer Verordnungen des Milchproduktrechts (Drucksache 156/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244* 62. Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (Drucksache 157/26) . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244* 63. a) Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes (HHGSchäV) (Drucksache 158/26) b) Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaGSchäV) (Drucksache 159/26) c) Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaGSchäV) (Drucksache 160/26) . . 239 Beschluss zu a) bis c): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 240 64. Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (Drucksache 197/26) 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245* 65. Dritte Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (Drucksache 162/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244* 66. Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 (WM2026LärmSchV) (Drucksache 173/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244* 67. Verordnung zur Änderung der EU/EWR- Handwerk-Verordnung (Drucksache 163/26) 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244* 68. a) Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (Drucksache 164/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 b) Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Glasfachschule NRW Berufskolleg Glas.Technik.Medien.Design mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (Rheinbach- Gleichstellungsverordnung – GlPrZRheinbachV2025) (Drucksache 165/26) . . . . . . . . . . . . . . . 240 Beschluss zu a) und b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . 245*, 240 69. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 237/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 237/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 246* 70. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 199/26) . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 246* 71. Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 248/26) . . . . . 223 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 72. Entschließung des Bundesrates: Substanzielle Erhöhung des Basisfördersatzes in der Gigabitförderung 2.0 des Bundes – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 242/26) . . . . . . . . . . . . . 240 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 73. Entschließung des Bundesrates „Bürokratieabbau im Gesundheitswesen – Gesundheitshandwerk stärken – Präqualifizierung in der GKV überprüfen“ – Antrag der Länder Thüringen und Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 246/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 230 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 74. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 249/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 75. Entschließung des Bundesrates „Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung“ – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 241/26) . . . . . 231 Conrad Clemens (Sachsen) . . . . . . . . 248* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 76. Entschließung des Bundesrates zum Schutz von Mietern vor Versorgungssperren: Einführung eines Straftatbestandes bei vorsätzlicher zweckwidriger Verwendung oder pflichtwidrigem Zurückhalten von Betriebskostenvorauszahlungen durch Vermieter – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 247/26) . . . 231 Beate Meißner (Thüringen) . . . . . . . . 231 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 77. Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore- Windenergieausbaus – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 245/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 78. Entschließung des Bundesrates „Effizienz durch Deregulierung“ zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung des Vergaberechts – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 250/26) . . . . . . . . . . 240 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 79. Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 240/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 240/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 246* 80. Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377 Absatz 2 und § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III – Antrag der Länder Sachsen, Baden- Württemberg, Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 274/26) . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 274/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 246* 81. Entschließung des Bundesrates „Moratorium für Berichtspflichten: Stärkung der Wirtschaft durch spürbaren Bürokratieabbau“ – Antrag des Landes Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 275/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 82. Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren investiven Kinoförderung auf Bundesebene – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 276/26) . . . . . 232 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Rainer Robra (Sachsen-Anhalt) . . . . . 250* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 85. Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes – gemäß § 5 Absatz 1 Bundesrechnungshofgesetz – (Drucksache 244/26) . 200 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 244/26 . . . . . . . . . . . . . . . . 201 86. Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) – Geschäftsordnungsantrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 701/25, zu Drucksache 701/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 Beschluss: Keine Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . 241 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l - t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen Vizepräsident H e n d r i k W ü s t , Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – zeitweise – Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r - m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden- Württemberg – zeitweise – Amtierender Präsident D r . F l o r i a n H e r r m a n n , Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des Freistaates Bayern – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Nancy Böhning (Bremen) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Dr. Danyal Bayaz, Minister für Finanzen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Eric Beißwenger, Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales B e r l i n : Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz B r a n d e n b u r g : Robert Crumbach, Minister für Infrastruktur und Landesplanung B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Dr. Eva Högl, Senatorin für Inneres und Sport Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Behörde für Finanzen und Bezirke Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten N i e d e r s a c h s e n : Olaf Lies, Ministerpräsident Daniela Behrens, Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung Dr. Kathrin Wahlmann, Justizministerin Grant Hendrik Tonne, Minister für Wirtschaft, Bauen und Verkehr N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Ministerpräsident Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Conrad Clemens, Staatsminister für Kultus S a c h s e n - A n h a l t : Sven Schulze, Ministerpräsident Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung T h ü r i n g e n : Mario Voigt, Ministerpräsident Katja Wolf, Finanzministerin Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei Colette Boos-John, Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum Beate Meißner, Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz Katharina Schenk, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Michael Meister, Staatsminister beim Bundeskanzler Dr. Christiane Schenderlein, Staatsministerin beim Bundeskanzler Dr. Wolfram Weimer, Staatsminister beim Bundeskanzler Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Gunther Krichbaum, Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katja Mast, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit Silvia Breher, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 1065. Sitzung Berlin, den 8. Mai 2026 Beginn: 09.36 Uhr Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1065. Sitzung des Bundesrates. Zu Beginn möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Ehrentribüne lenken. Dort haben Mitglieder des Leitenden Ausschusses der Konferenz der Kantonsregierungen Platz genommen. – Wir freuen uns sehr, Sie, liebe Gäste aus der Schweiz, heute in unserem Haus begrüßen zu können. Herzlich willkommen im Bundesrat! (Beifall) Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, wende ich mich an den Ministerpräsidenten des Landes Baden- Württemberg, Herrn Winfried K r e t s c h m a n n , der heute zum letzten Mal als Mitglied des Bundesrates im Plenum anwesend ist. Sehr geehrter Herr Kollege, lieber Winfried, seit fast 15 Jahren gehören Sie dem Bundesrat für Baden- Württemberg an. In diesen Zeitraum fielen 182 Plenarsitzungen, in denen Sie über 40-mal das Wort ergriffen haben. Zuletzt waren Sie der dienstälteste Ministerpräsident in unserer Runde. Im Geschäftsjahr 2012/2013 – wer sich noch erinnern kann! – standen Sie dem Haus als Präsident vor. Unsere föderale Ordnung bezeichneten Sie in Ihrer Antrittsrede – ich zitiere – „als Garant unseres freiheitlich- demokratischen Gemeinwesens“. Politische Entscheidungen von unten nach oben zu denken und die Menschen in unserem Land in die Willensbildung einzubeziehen, war für Sie immer von besonderer Bedeutung. Als große Stärken des Föderalismus hoben Sie hierbei seine Möglichkeit, die Vielfalt der Interessen in Einklang zu bringen, sowie insbesondere seine Bürgernähe hervor. Nicht zuletzt deshalb waren Sie stets und immer ein bekennender Föderalist. Als Bundesratspräsident setzten Sie sich dafür ein, das Verfahren und die Abläufe im Bundesrat für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer und transparenter zu gestalten. Ihnen war es wichtig, dass der Bundesrat in der Öffentlichkeit als ein Ort lebendiger und sachorientierter Diskussionen wahrgenommen wird, der sich offen gegenüber Neuem zeigt. Die Liveübertragung von Bundesratssitzungen im Internet, die während Ihrer Präsidentschaft startete, war hierfür ein wichtiger Meilenstein. Zentrale Elemente des Bundesratsverfahrens waren für Sie immer Konsens und Kompromissfähigkeit. Gerade für Letzteres lobten Sie auch den Vermittlungsausschuss, als dessen langjähriges Mitglied Sie sich als geschickter Verhandler dafür eingesetzt haben, die unterschiedlichen Interessen zu einen und konstruktive Lösungen zu finden. Sehr geehrter Herr Kretschmann, lieber Winfried, mit Ihrer authentischen und pragmatischen Art waren Sie weit mehr als ein Jahrzehnt fester Bestandteil des Bundesrates. Für die ausgezeichnete langjährige Zusammenarbeit sowie Ihr außerordentliches Engagement möchte ich Ihnen an dieser Stelle im Namen des gesamten Hauses ganz herzlich danken. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles erdenklich Gute. Herzlichen Dank, lieber Winfried! Auf eine wunderbare und gute Zukunft! (Anhaltender Beifall) Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Nächstes möchte ich meine Worte an unseren Kollegen, den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, Herrn Alexander S c h w e i t z e r , richten, der heute ebenfalls das letzte Mal als Mitglied des Bundesrates an einer Plenarsitzung teilnimmt. Sehr geehrter Kollege, lieber Alexander, insgesamt über sechs Jahre gehörten Sie unserem Haus an, zunächst zweimal als Minister für Arbeit und Soziales des Landes Rheinland-Pfalz und ab 2024 als rheinland-pfälzischer Ministerpräsident. In dieser Zeit haben Sie die Debatten im Bundesrat mitgeprägt und bereichert. Mit insgesamt 21 Reden meldeten Sie sich hier im Plenum zu Wort. Auch außerhalb des Plenarsaals waren Sie für den Bundesrat aktiv: Bei den Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag der Schuman-Erklärung im Mai 2025 gehörten Sie mit der damaligen Bundesratspräsidentin, Frau Ministerpräsidentin Rehlinger, zu den Ehrengästen im französischen Département de la Moselle, um das Jubiläum der Geburtsstunde der EU mit unseren europäischen Nachbarn zu feiern. Für den Zusammenhalt in Europa zu werben und den besonderen Stellenwert der europäischen Versöhnung zu unterstreichen, war Ihnen ein besonderes Anliegen. In einer Rede anlässlich einer Entschließung zum 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges hier im Bundesrat, betonten Sie – ich zitiere –: „Wir müssen uns als Länder, als wiedervereinigtes Deutschland und als gemeinsames Europa weiterhin für einen dauerhaften Frieden und für die Sicherheit in Europa starkmachen.“ Lieber Herr Kollege Schweitzer, lieber Alexander, ich möchte Ihnen an dieser Stelle im Namen des gesamten Hauses für die sehr gute Zusammenarbeit sowie Ihr großes Engagement ganz herzlich danken. Auch Ihnen wünsche ich für die Zukunft alles erdenklich Gute. Lieber Alexander, ganz herzlichen Dank für deinen Einsatz und deine Leistung! (Lebhafter Beifall) Herzlich danken möchte ich an dieser Stelle zudem der rheinland-pfälzischen Bevollmächtigten, Frau Staatssekretärin R a a b , die als derzeit dienstältestes Mitglied des Ständigen Beirats unser Haus ebenfalls verlassen wird. – Sehr geehrte Frau Raab, liebe Heike, fast elf Jahre gehörten Sie dem Ständigen Beirat an. Für die über ein Jahrzehnt währende vertrauensvolle und engagierte Zusammenarbeit im Ständigen Beirat spreche ich Ihnen im Namen des gesamten Hauses meinen Dank aus und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute! (Beifall) Außerdem möchte ich noch die Gelegenheit nutzen, unserem Kollegen, Herrn Ministerpräsidenten L i e s , im Namen des Hauses zu seinem Geburtstag zu gratulieren. – Herzlichen Glückwunsch, lieber Olaf! Es gibt keinen schöneren Ort als hier, um heute zu feiern. (Beifall) Erlauben Sie mir abschließend noch einen Hinweis auf die heute am Rande des Plenums stattfindende Eröffnung der Ausstellung „16/16 – Geschichten aus dem Deutschen Auswandererhaus“, die Bremen im Rahmen seiner Bundesratspräsidentschaft hier im Haus präsentiert. Erzählt werden die Lebensgeschichten von 16 Menschen, die zu verschiedenen Zeiten und aus unterschiedlichen Motiven ihre Heimat verlassen haben. Am Tag des sich heute zum 81. Mal jährenden Endes des Zweiten Weltkrieges, der Grund für Flucht und Vertreibung von Millionen von Menschen war, sollen die 16 Biografien exemplarisch daran erinnern, dass Migration zur Geschichte, Gegenwart und Zukunft unseres Landes gehört. Die Ausstellung ist bis zum 31. Oktober 2026 im Bundesrat zu sehen und lässt sich im Rahmen einer Hausführung besichtigen. Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 86 Punkten vor. TOP 18 und TOP 28 werden abgesetzt. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Punkte 85, 6 sowie die verbundenen Punkte 29, 83 und 84 aufgerufen. Im Anschluss werden die Punkte 59, 14, 24 und 32 – in dieser Reihenfolge – beraten. Nach TOP 20 wird der Punkt 71 behandelt. Nach TOP 30 werden die Punkte 73, 75, 76, 77 und 82 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Drucksache 216/26) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Minister Robert C r u m b a c h (Brandenburg) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Herr Crumbach, ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. – Herzlichen Glückwunsch! Ich wünsche alles Gute für die künftige Tätigkeit. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 85: TOP 85 Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes (Drucksache 244/26) Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Der Bundesrat hat darüber zu entscheiden, ob er dem Vorschlag der Bundesregierung, Herrn Ansgar H e v e l i n g zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes zu wählen, zustimmt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dem Vorschlag zuzustimmen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Vorschlag zugestimmt. Dann ist Herr Ansgar Heveling, den ich auf der Besuchertribüne ganz herzlich begrüße, gewählt. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die neue Aufgabe! (Beifall) Damit komme ich zu Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Drucksache 223/26) Hier liegen mir Wortmeldungen vor. Als Erstes rufe ich in den Zeugenstand: Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann aus Baden-Württemberg. Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt in der Politik ein ziemlich hartes Sprichwort: Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint. Die freiwillige, individuelle und steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1 000 Euro ist sicher gut gemeint. Aber ist sie auch gut gemacht? Denn wer wird sie am Ende kriegen? Und vor allem: Wer soll sie bezahlen? Das erinnert mich an so manche Gesetzesvorhaben des Bundes, die wir hier beraten haben und die darauf hinausliefen: Hier ist unsere Idee. Macht was draus, ihr Länder und Kommunen! – Aber ich glaube, so funktioniert der Föderalismus nicht. Sie merken, ich möchte eine Ansage machen. Es empfiehlt sich in der Regel nicht, sich mit Ansagen zu verabschieden. Aber da ich davon ausgehe, dass Sie meine Ansagen, die jetzt kommen, im Großen und Ganzen teilen werden, riskiere ich es doch. Also: Anhand mancher Beispiele scheint mir, dass im Bund das Gespür für einen gut funktionierenden Föderalismus zunehmend abhandengekommen ist. Wir müssen doch sehen: Deutschland hat eine jahrhundertealte föderale Tradition. Die Einteilung in Reichskreise mit Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung trug schon im 16. Jahrhundert föderale Züge. Auch Schulen und Universitäten gehörten in die Zuständigkeit der Reichskreise und ihrer Herrschaften. So weit reicht die Kulturhoheit der Länder zurück. Und die Länder waren kulturell enorm produktiv. 1790 gab es im Deutschen Reich 38 Universitäten. In England waren es gerade mal zwei. Man sieht also: Der Föderalismus hat Deutschland gutgetan und ist ein Teil seiner Erfolgsgeschichte – auch als Bollwerk gegen zentralistische Allmachtsfantasien. Deshalb war es folgerichtig, nach dem Zusammenbruch der Nazidiktatur, die ja alles gleichschalten wollte und das auch getan hat, an diese Tradition anzuknüpfen. In unserer Verfassung genießt der Föderalismus sogar eine Ewigkeitsgarantie, wie wir alle wissen. Er kann also nicht verboten werden. Aber er kann verbogen werden. Und das wird er leider seit vielen Jahren: zum einen durch das Streben des Bundes, immer mehr Aufgaben zentralstaatlich zu regeln, zum anderen durch die sich immer weiter öffnende Schere zwischen Aufgabenerfüllung und Finanzausstattung in den Ländern und Kommunen. Der Ertrag der Gemeinschaftsteuern wird ja in den Kommunen und Ländern erwirtschaftet. Doch statt Länder und Kommunen bei seinen eigenen Initiativen auskömmlich und nachhaltig finanziell auszustatten, plant der Bund regelmäßig nur Anschubfinanzierungen ein, und die Kosten bleiben dann am Ende bei den Ländern und Kommunen hängen. Wir haben eine große Debatte zum Begriff „Veranlassungskonnexität“ gehabt, aber wir müssen ehrlicherweise sagen, dass wir noch nicht so richtig weitergekommen sind. Schon mein Kollege Volker Bouffier sagte dazu in seiner Abschiedsrede vor vier Jahren: Wenn man das ein bisschen länger betrachtet, stellt man Folgendes fest: In einer solchen Situation herrscht jenseits der Parteienlehre das Grundgefühl „Das kann man jetzt nicht ablehnen, das versteht niemand, also sagen wir Ja“. Anschließend kommen die Probleme. Und was ist dann die Antwort? – Ihr habt doch zugestimmt. Ihr habt doch zugestimmt, und jetzt kommt ihr hinterher als kleine Beckmesser und wollt noch mehr Geld. So weit das Zitat von Volker Bouffier. Und wenn wir Nein sagen, fließt halt gar nichts. Welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen? Wir brauchen eine gründliche Reform der Beziehung von Bund und Ländern, bei den Aufgaben und bei den Finanzen. Das ist die Lösung. Wir werben dafür seit vielen Jahren – auch ich. Ich tue das nicht nur, weil ich ein in der Wolle gefärbter Föderalist bin, sondern auch, weil wir heute sehen, dass es nicht anders geht. Wir müssen nur die Lage der Kommunen betrachten, dann wissen wir: Es geht so einfach nicht mehr weiter. Wir müssen die Dinge neu ordnen, um wieder eine gute Ordnung der Dinge zu bekommen. Das können wir auch, davon bin ich überzeugt. Ich möchte Sie dazu wirklich ermutigen. Ich war selbst in zwei Föderalismuskommissionen. Diese haben nun nicht ganz das gebracht, was man erwartet hatte. Aber das muss ja nicht heißen, dass man nicht wieder eine Kommission einsetzen kann, in der es andere Ergebnisse gibt als damals. Meine dringende Empfehlung an Sie ist, das wirklich zu machen. Nur mit einem Hinund-Her in einzelnen Fragen kommen wir nicht weiter. Wir müssen das wirklich grundsätzlich neu ordnen. Wir haben zur Modernisierung des Staates gute Vorschläge auf dem Tisch – von der Initiative für einen handlungsfähigen Staat oder auch in unserer föderalen Modernisierungsagenda, die wir im Dezember letzten Jahres verabschiedet haben. Darin steckt viel Gutes und Konstruktives. Jetzt muss es aber auch konsequent umgesetzt werden. Ich will Artikel 30 GG zitieren: „Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.“ Der Geist dieses Artikels hat sich mehr und mehr verflüchtigt. In der Praxis hat der Bund in der konkurrierenden Gesetzgebung immer mehr Dinge an sich gezogen. Jetzt gab es wichtige Signale, etwa mit der Öffnungsklausel bei der Grundsteuer, wo die Länder wieder Entscheidungskompetenzen zurückbekommen haben. Das müssen wir einfach wieder auf die Agenda nehmen: das erneut durchzudenken nach den vielen Jahren und den großen Krisen, in denen wir uns nun mal befinden. Wir müssen es eben als Chance begreifen, dass man in solchen Krisen auch die Möglichkeit hat und der Druck da ist, die Dinge wirklich neu und vernünftig zu ordnen. Dazu möchte ich Sie alle ermutigen. Ich nehme ein markantes Beispiel: In der letzten Legislaturperiode haben wir dem Bund 49 eigene Gesetzentwürfe zugeleitet. Lediglich zwei wurden vom Bundestag beschlossen. Zwei von 49! Bei den Bitten um Fristverkürzung ist es umgekehrt. Unsere Sachen werden auf die lange Bank geschoben, obwohl es in Artikel 76 Absatz 3 GG heißt, dass der Bundestag sich mit den Initiativen des Bundesrats „in angemessener Frist“ zu befassen habe. Und das wird einfach nicht gemacht. Ich finde, das ist nicht nur eine Respektlosigkeit gegenüber der zweiten Kammer, es ist auch eine Respektlosigkeit dem Grundgesetz gegenüber. Ich will das nur als Beispiel dafür nennen, dass sich da etwas verschoben hat. So geht es eigentlich nicht, denn wir bewegen uns verfassungsrechtlich nun mal auf derselben Ebene, und „angemessen“ heißt nicht „nach Gutdünken“ oder „gar nicht“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen aus unterschiedlichen Ländern mit eigener Geschichte, Identität, Leistungsfähigkeit. Die Unterschiede sollen und wollen wir nicht verwischen. Im Gegenteil: Ich finde, sie machen den Reichtum und die Besonderheit Deutschlands aus, gerade auch im kulturellen Bereich. Ich meine das ganz weit gefasst. Wir wollen aber bei allen Unterschieden immer auch unsere Verbundenheit und Solidarität miteinander pflegen. Denn nur zusammen sind wir stark. Föderalismus bedeutet eben beides: Einheit in der Vielfalt und Vielfalt in der Einheit. Mal ist es Wettbewerb, mal ist es Kooperation. Ich will wiederholen, was ich hier schon öfter gesagt habe. Die katholische Kirche hat der Gesellschaft ein großes Geschenk gemacht: die Subsidiaritätslehre, dass wir die Gesellschaft von unten nach oben denken und dass wir sie auch so gestalten. Insofern gehören Gemeindefreiheit, das, was wir heute „kommunale Selbstverwaltung“ nennen, und Föderalismus zu dem, was der deutschsprachige Raum in die europäische Demokratiegeschichte eingebracht hat. Das sollten wir pflegen, das ist wirklich ein Erfolgskonzept. Gerade dieser Subsidiaritätsgedanke, nur das nach oben zu verlagern, was unten nicht genauso gut oder besser gemacht werden kann, ist ein tragender, höchst aktueller Gedanke, gerade auch, wenn wir nach Europa schauen. Wie sollte es anders funktionieren als föderal? Insofern ist das Schicksal Kooperation, weil Europa kein Staat ist, und das geht nur über föderale Prinzipien. Wir sehen zum Beispiel in der Bürokratisierungsdebatte, dass sich die EU weniger kleinteiligen Dingen widmen sollte als lieber großen Fragen. Es ist wieder das Subsidiaritätsprinzip: Wo soll was gestaltet werden? Warum ist das ein hervorragendes Ordnungsprinzip? Weil es bürgernah ist, dort die Aufgaben zu erledigen, wo sie am besten erledigt werden können – möglichst weit unten –, aber dort, wo es nicht geht, die Dinge nach oben zu verlagern. Das muss man immer im Einzelfall unterscheiden. Und es ist eine gute Ordnung der politischen Dinge. Es ist gut, dass wir das in Deutschland haben. Bitte halten Sie immer daran fest, gegen alle Kritik! Ich weiß natürlich: Die Deutschen sehen den Föderalismus sehr ambivalent. Wehe, du willst zwei Länder zusammenlegen! Vollkommen ausgeschlossen! Wer das versucht, gerät leicht unter die 5-Prozent-Hürde. Aber alle wollen ein einheitliches Schulbuch. Das ist die große Ambivalenz, die wir in Deutschland haben, im Gegensatz zu anderen Staaten, wo das ein bisschen anders ist. Trotzdem gibt es keinen Grund, nicht eisern daran festzuhalten, weil das eine gute Ordnung der politischen Dinge ist. Darin will ich Sie zum Abschied noch einmal bestärken. Halten Sie daran fest, und zwar selbstbewusst und stark, auch gegenüber dem Bund! In diesem Sinne darf ich mich jetzt von Ihnen verabschieden und mich für das außerordentlich kollegiale Miteinander bedanken. Ich habe das als sehr positiv empfunden. Die Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesrat sind eigentlich Konsensmaschinen. Andere Länder beneiden uns darum. Im Bundestag kämpfen die Parteien um Profil, um Differenz und müssen zeigen, dass sie anders sind als die anderen. Das gehört genauso zur Demokratie wie wir, die wir hier immer sehr pragmatisch den Konsens suchen und versuchen, das dann auch abzufedern, damit es in der Praxis gelingt und funktioniert. Das ist eine gute Ordnung der politischen Dinge. Halten Sie selbstbewusst daran fest! Ich wünsche Ihnen alles Gute und danke Ihnen ganz herzlich für die großartige Zeit, die ich hier erleben durfte. Ihnen alles Gute und Gottes Segen! – Danke! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege! – Das Wort hat Herr Senator Dressel aus Hamburg. Dr. Andreas Dressel (Hamburg): Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Mitglied der Finanzministerkonferenz kann ich den Worten des Ministerpräsidenten zum Thema Finanzföderalismus nur zustimmen. Einige Kollegen aus unserer Ministerkonferenz sind im Raum. Ich glaube, für sie gilt das auch. Diese Worte müssen wir uns vor allem dann zu Herzen nehmen, wenn hier wieder steuerliche Veränderungen anstehen, die langfristig strukturell in unsere Haushalte eingreifen. Ich hoffe, dass wir dann beim Applaus bleiben und uns dessen erinnern, denn das wird ja vermutlich irgendwann in diesem Jahr der Fall sein. Heute geht es als Teil des Steuerberatungsgesetzes um eine Einmalmaßnahme. Insofern muss ich nach diesen Worten wieder in die Niederungen des deutschen Finanz- und Steuerrechts hinabsteigen. Die Erwartungen an das Instrument der Entlastungsprämie sind öffentlich wahrscheinlich etwas zu groß gewesen. Dennoch will ich ein Stück weit eine Lanze dafür brechen, denn wir hatten dieses Instrument schon mal in der Coronakrise und dann nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Damals hat es sich als ein Instrument bewährt, das wir als Länderarbeitgeber in Tarifverhandlungen genutzt haben. Wir haben uns im Länderkreis abgestimmt. Tatsächlich ist es nicht opportun, dieses Instrument jetzt zu nutzen, weil wir gerade einen frischen Tarifvertrag haben – und auch aus anderen guten Gründen nicht. Aber es gibt woanders Tarifverhandlungen, auch in Ihren Ländern, wo eine Entlastungsprämie als ein Instrument der Konsensfindung genutzt werden kann. Es ist ein Angebot, kein Muss. Insofern ist manches, was in den letzten Wochen an Fundamentalkritik geäußert wurde, aus meiner Sicht ein bisschen übertrieben. Wir müssen aber über die Frage reden, wie wir mit Mindereinnahmen, die sich daraus ergeben können, umgehen. Und da bin ich schon ein wenig enttäuscht, denn wir haben im Finanzausschuss einen Weg gewiesen in Richtung Bundesregierung, wie man vielleicht damit umgehen kann. Die Prämie würde in den nächsten Jahren zu Steuermindereinnahmen von insgesamt geschätzt 2,8 Milliarden Euro führen. Ein Drittel entfiele auf die Länder, 1 Milliarde, und auf die Kommunen 700 Millionen Euro. Der Bund hat für eine Gegenfinanzierung gesorgt, aber nur bei sich, mit der Tabaksteuer. Dass das hier in dieser Runde auf Kritik stößt, ist verständlich und absolut nachvollziehbar. Deswegen haben wir in der Finanzministerkonferenz versucht, einen Weg zu weisen, indem wir nämlich sagen: Zumindest einmal die kommunalen Minderausgaben, 700 Millionen Euro, werden ausgeglichen. Denn die Kommunen kommen ja ansonsten bei uns an und sagen: Liebes Land, hilf mir an dieser Stelle! Und es ist schon ein Stück weit enttäuschend, dass diese Hand, diese Möglichkeit nicht ergriffen wurde, um hier zu einem Konsens zu kommen. Aber wenn das Gesetz in irgendeiner Form in die Montagehalle zurückgeht, dann ist das ja vielleicht eine Gelegenheit, auf diese Beschlussempfehlung Bezug zu nehmen. Mein zweiter Punkt liegt ein bisschen außerhalb des Brennglases der Öffentlichkeit, aber ich will Ihnen das einmal nahebringen. In diesem Gesetz ist nämlich auch enthalten, dass wir uns um die Gewerbesteueroasen – auch ein großes Thema aus der kommunalen Wirklichkeit – kümmern wollen. Sehr verdienstvoll! Der Bund sagt, der Mindesthebesatz soll auf 280 Prozent angehoben werden. Wer ein bisschen die Gelegenheit hat, im Internet zu schauen, erfährt: 280 Prozent sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Städtetag hat uns ins Stammbuch geschrieben, der Mindesthebesatz sollte mindestens bei 320 Prozent liegen, weil es ja nicht sein kann, dass wir in bestimmten Kommunen Steuerdumping erleben, und das eben zulasten der Kommunen, die dringend auf diese Einnahmebasis angewiesen sind. Das heißt, sollte das Gesetz an irgendeiner Stelle eine Überarbeitung erfahren, haben wir auch dazu einen Vorschlag vorgelegt: mindestens auf 300 Prozent Mindesthebesatz zu kommen. Damit, glaube ich, würden wir wirklich etwas für die Kommunen tun, die es in diesen Zeiten sehr schwer haben. Insofern haben wir die Hand bei diesem Gesetz, das öffentlich zu vielen Diskussionen geführt hat, ausgestreckt und eine Möglichkeit für einen Kompromiss aufgezeigt. Wir würden uns freuen, wenn der Bund diese Hand ergreifen würde. – Vielen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen Dank, Herr Senator Dr. Dressel! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer dem Gesetz gemäß Ziffer 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz n i c h t zugestimmt. Eine Abstimmung über die in Ziffern 2 und 3 empfohlene Entschließung erübrigt sich mithin. Die Tagesordnungspunkte 29, 83 und 84 rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 29 29. Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer – Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, Saarland – (Drucksache 166/26) in Verbindung mit TOP 83 83. Entschließung des Bundesrates zur weiteren Senkung der Kraftstoffpreise – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen- Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 277/26) und TOP 84 84. Entschließung des Bundesrates zur krisenbedingten Unterstützung des Transport- und Logistikgewerbes und der Landwirtschaft – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 278/26) Zu Wort hat sich gemeldet: Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte, Bremen. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Ausschussberatungen stimmen wir heute final über unsere Bremer Initiative ab, der sich Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland angeschlossen haben. Sowohl aus dem Wirtschafts- als auch aus dem Finanzausschuss liegt uns die Empfehlung zum Fassen der Entschließung vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem aus den unionsgeführten Ländern, ich würde mir sehr wünschen, dass wir dieser fachlichen Empfehlung heute im Plenum folgen. Denn eines ist uns doch allen klar: Diese Krise wird in acht Wochen nicht vorbei sein. Die Sprit- und Energiepreise werden weiter hoch sein, das zarte Pflänzlein des Wirtschaftswachstums droht einzugehen, und wir müssen uns einer drohenden Inflationsspirale entgegenstemmen. Ich begrüße, dass die Bundesregierung erste Maßnahmen getroffen hat. Es wird in Zukunft mehr Preisregeln und mehr Kontrollen an den Zapfsäulen geben. Das Kartellrecht wird gegen mögliche Preisabsprachen verschärft. Deutschland beteiligt sich an der Freigabe strategischer Ölreserven, um Preise zu stabilisieren. Erst vor zwei Wochen haben wir hier im Haus in einer Sondersitzung den Tankrabatt beschlossen. Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel wird für zwei Monate gesenkt. Das soll zu einer zügigen Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen führen. Der Vorgang zeigt, dass wir zusammen, Bund und Länder, schnell handlungsfähig sein können. Umso unverständlicher ist es, dass die Idee einer Sonder-MPK zu Energie und Wirtschaft vom Bundeskanzler bisher nicht aufgegriffen wurde. Denn eines ist klar: Die beschlossenen Maßnahmen können nur der Anfang sein. Wir brauchen dringend weitere Maßnahmen, um den Wirtschaftsstandort zu stärken und Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Dabei liegen schon viele gute Ideen auf dem Tisch, auch heute hier im Plenum. Gerade haben wir über den – dann leider abgelehnten – Gesetzentwurf zur steuer- und abgabefreien Entlastungsprämie in Höhe von 1 000 Euro diskutiert. Die Initiative aus dem Saarland zur Einführung von Obergrenzen für Kraftstoffpreise, wie man dies zum Beispiel in Luxemburg praktiziert, werden wir gleich noch diskutieren. Auch der Entschließungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern bietet genügend Anregungen für weitere Maßnahmen. In unserem Antrag unterstreichen wir die Forderung, die Stromsteuer kurzfristig für alle Nutzerinnen und Nutzer auf das europäische Mindestmaß abzusenken und dauerhaft auf diesem Niveau zu stabilisieren. Insbesondere die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien ist in Deutschland durch zu hohe Strompreise erheblich beeinträchtigt. Insofern fordern wir die Bundesregierung mit unserer Entschließung erneut auf, kurzfristig den genehmigten Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen umzusetzen. Langfristig bleibt unsere Position klar: Der wirksamste Schutz vor Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten ist die Entkoppelung des deutschen Energiesystems von der fossilen Welt. Wir dürfen in der Umsetzung der Energiewende nicht nachlassen und brauchen einen konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien und eine Elektrifizierung aller Sektoren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die beschriebenen Maßnahmen kosten alle Geld und belasten unsere Haushalte. Das ist eine große fiskalische Herausforderung. Deshalb finde ich es umso unverständlicher, dass wir die größten Profiteure der Energiekrise nicht in den Bewältigungsmechanismus einbeziehen. Wir brauchen zur Gegenfinanzierung dringend eine Übergewinnsteuer, mit der unangemessene Extraprofite zugunsten der Allgemeinheit abgeschöpft werden. Es kann nicht angehen, dass erneut Großkonzerne von den Konflikten weltweit profitieren und sich die Taschen vollmachen, während die Bürgerinnen und Bürger die Zeche zahlen. Gerade erst gestern hat Shell seine Gewinnsituation für das vergangene Quartal deutlich gemacht. Was ist dabei herausgekommen? Die Gewinne von Shell haben sich gegenüber dem Vorquartal verdoppelt und auch gegenüber dem Vorjahreszeitraum ganz massiv verändert. Bei der Verdoppelung reden wir nicht von Minimalbeträgen, da reden wir von 3,3 Milliarden Dollar zusätzlicher Gewinne gegenüber dem Vorquartal. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn das kein Grund ist, einzugreifen, dann weiß ich es auch nicht! Warum sollten wir denn aus teuer erwirtschafteten Steuergeldern die Entlastungen bezahlen und nicht diejenigen heranziehen, die für ihre Übergewinne den Verbraucherinnen und Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen? Das ist inakzeptabel und unanständig. Eine Übergewinnsteuer ist doch nicht nur eine Frage der Finanzierungssystematik, sondern vor allem eine Frage der Gerechtigkeit und damit des sozialen Friedens in unserem Land. Ich danke dem Bundesfinanzminister ausdrücklich, dass er unseren Vorschlag aufgenommen hat und auf den verschiedenen Ebenen für die Einführung einer Übergewinnsteuer kämpft. Durch eine solche werden schlicht und ergreifend die entstehenden Kosten verursachergerecht zugeordnet und unsere öffentlichen Haushalte entlastet. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Bovenschulte! – Das Wort hat Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier vor zwei Wochen in einer Sondersitzung über die wirtschaftlichen Folgen der Situation im Nahen Osten, der Sperrung der Straße von Hormus diskutiert. Es wird deutlich, dass die Wirtschaft, aber auch die Bevölkerung massiv unter steigenden Energiepreisen, insbesondere Spritpreisen, leiden. Das kommt zu wirtschaftlichen Problemen hinzu, die längst bestehen. Das ist nach der Coronapandemie, nach der Energiekrise 2022 die nächste Krise, die unsere Wirtschaft, vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch die Bevölkerung, die Pendlerinnen und Pendler, die Arbeiter, die Pflegekräfte, die Rentnerinnen und Rentner stark belastet. Ich gehe davon aus: Wenn diese Situation dauerhaft anhält, werden die wirtschaftlichen Schäden noch größer sein. Insofern ist es richtig, dass wir heute mehrere Initiativen der Länder beraten. Was können wir beitragen zur Entlastung der Wirtschaft, vor allem von kleinen Unternehmen und Mittelstand, aber auch der Bevölkerung? Ich will an dieser Stelle, sehr geehrter Herr Meister, meine Forderung wiederholen. Wir sind in einer Krisensituation – die Absenkung der Prognose für das Wirtschaftswachstum gestern zeigt es –, was ja auch steuerliche Folgen hat. Wir sind in einer Situation in Deutschland, in der es um die Frage geht: Was können wir tun, um die Wirtschaft wieder zu stärken, die Energiepreise zu senken, die sozialen Sicherungssysteme zu stabilisieren? Diese Situation hat eine Dimension erreicht, wo es notwendig ist, dass der Kanzler mit den Ministerpräsidenten und auch mit den Sozialpartnern zusammenkommt, um umfangreiche Maßnahmen zu besprechen. Wir Länder haben hier heute mehrere Initiativen eingebracht. Wir als Mecklenburg-Vorpommern unterstützen ausdrücklich die Senkung der Spritpreise durch einen Preisdeckel, so wie es Luxemburg macht. Das ist eine Initiative aus dem Saarland. Wir unterstützen die Übergewinnsteuer, wie sie der Kollege Bovenschulte aus Bremen gerade vorgestellt hat, weil es nicht sein kann, dass Handwerker, Spediteure, kleine Unternehmen und der Mittelstand die Übergewinne von großen Konzernen finanzieren. Das hat nichts mehr mit sozialer Marktwirtschaft zu tun. Deshalb unterstützen wir die Forderung nach einer Übergewinnsteuer, um den Tankrabatt zu kompensieren. Nur mit Preisdeckel und Übergewinnsteuer kann die Steuerentlastung tatsächlich beim Verbraucher ankommen. Ich finde, die Bundesregierung und auch unser Bundeskanzler dürfen nicht länger zuschauen, wenn Bundestag und Bundesrat wie zuletzt eine Entlastung für Wirtschaft und Verbraucher beschließen und zur gleichen Zeit die Konzerne die Spritpreise erhöhen, wodurch die Steuerentlastung aufgefressen wird. Insofern ist es richtig, das Kartellrecht zu schärfen. Wir brauchen aber, wie in anderen Krisen auch, noch zielgenauere Maßnahmen. Deshalb gibt es die Initiative von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, die wir jetzt in den Ausschüssen beraten wollen. Dabei bitte ich um Unterstützung aller Länder. In jeder Krise sind bestimmte Branchen besonders stark belastet. In der Coronapandemie war das zum Beispiel die Gastronomie. Jetzt sind andere Branchen stark belastet, zum Beispiel die Spediteure, deren Maut in diesem Jahr verdoppelt wurde und die gleichzeitig die hohen Spritpreise zu zahlen haben. Die Spediteure sind aber wichtig für die Versorgungssicherheit. Sie müssen fahren, sie müssen die Lebensmittel von A nach B bringen. Genauso geht es gerade den Landwirten. Deswegen schlagen wir wie schon in anderen Krisen vor, für bestimmte Branchen, wie zum Beispiel Speditionswesen und Landwirtschaft, zu einer zielgenauen Entlastung zu kommen. Beim Thema „zielgenaue Entlastung“ möchte ich auch sagen: Das Ansinnen der Bundesregierung, mit der Entlastungsprämie für Entlastung zu sorgen, ist im Grundsatz richtig. Nur haben wir festgestellt, dass diese Entlastungsprämie bei uns zumindest – ich glaube, davon sind viele ostdeutsche Flächenländer betroffen – gar nicht ankommen würde, weil kleine und mittelständische Unternehmen, also 90 Prozent unserer Unternehmen, weniger als 20 Arbeitnehmer haben und sagen: Wir können das nicht mehr so leisten wie in der Coronapandemie oder in der Energiekrise. Die sozialen Arbeitgeber sagen: Wir werden das nicht leisten können für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch wir als öffentlicher Dienst sagen: Wir können das nicht. – Wenn man die Leute entlasten will, aber feststellt, dass das so bei vielen nicht ankommen würde und damit auch sozialer Unfrieden entstehen würde, wird es Zeit, zu überlegen, ob es andere Möglichkeiten gibt. Deshalb spreche ich mich hier ganz deutlich dafür aus, dass wir zügig zu einer Einkommensteuerreform kommen sollten, die vor allem die kleinen und mittleren Einkommen dauerhaft entlastet. Natürlich gehört dazu, um das auch mitzufinanzieren, dass diejenigen, die die höchsten Einkommen haben, dabei nicht entlastet werden dürfen, sondern etwas beitragen, für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Stabilität. Der letzte Punkt: Wir müssen über mehr Resilienz sprechen. Wir müssen darüber sprechen, wie wir uns in Energiefragen noch unabhängiger machen können. Wie können wir für schwierige Situationen besser vorsorgen, Länder und Bund gemeinsam? Wir haben damit angefangen, zum Beispiel mit dem KRITIS-Dachgesetz, und da wollen wir gern weitermachen. Dazu gibt es einen weiteren Antrag unseres Bundeslandes, den wir gern gemeinsam beraten wollen. Aber noch mal: Einzelmaßnahmen allein helfen uns nicht mehr weiter. Wir brauchen jetzt ein Gesamtpaket, um die Wirtschaft zu stärken, die Energiepreise zu senken, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten, und auch eine Gesundheitsreform, eine Rentenreform sind gemeinsam zu gestalten, um in Deutschland wieder für wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit zu sorgen. Das kann man nicht im Klein-Klein machen. Da geht es auch nicht, dass jeden Tag etwas Neues diskutiert wird. Wir brauchen ein Gesamtpaket, das die Bundesregierung vorlegt und das wir dann gemeinsam beschließen, damit es bei der Bevölkerung ankommt. – Vielen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Herzlichen Dank, Frau Kollegin Schwesig! – Das Wort hat Frau Ministerpräsidentin Rehlinger aus dem Saarland. Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Konflikt im Nahen Osten hat erhebliche Auswirkungen, auch große wirtschaftliche Auswirkungen auf Deutschland. Wir spüren das jetzt schon, und wir dürfen sicherlich auch jetzt schon festhalten: Selbst wenn dieser Konflikt morgen beendet würde, würden diese Auswirkungen noch viele Monate anhalten und die Wirtschaft in Deutschland und in Europa insgesamt beeinträchtigen. Wir müssen allerdings auch festhalten, dass nicht alles, was jetzt an Auswirkungen eintritt, tatsächlich Folge von geopolitischen Verwerfungen ist. Vielmehr ist dies nicht nur das Ergebnis von Marktmacht, sondern – ich würde an dieser Stelle sagen – auch das Ergebnis von Marktmissbrauch. Deshalb ist es an uns, dort entgegenzusteuern. Die Bundesregierung hat und auch wir haben bei der letzten Sitzung einen Beitrag dazu geleistet – ich verweise auf die Absenkung der Energiesteuer, auf die 17 Cent. Nachdem wir beim letzten Mal den Weg dafür freigemacht haben, müssen wir aber heute die Frage aufwerfen: Was kommt davon an? Denn am Ende des Tages fragen uns die Bürgerinnen und Bürger in erster Linie nicht, wofür wir hier die Hand gehoben haben und was wir damit bezwecken wollten, sondern sie fragen, was wir damit erreicht haben. Stand heute müssen wir leider festhalten, dass ein Teil dessen, was wir damit erreichen wollten, nicht erreicht wurde, und zwar, weil die Mineralölkonzerne sich offensichtlich immer noch in der Lage sehen, ihr Geschäft voranzutreiben und ohne Rücksicht, weder auf den Staat noch auf die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Wirtschaft und die Unternehmen, Dinge einfach deutlich über das Maß dessen, was man als vertretbar betrachten kann, hinaus auszugestalten. Offensichtlich kann allenfalls noch die Leidensfähigkeit von Autofahrerinnen und Autofahrern dem Ganzen eine Grenze setzen, wenn es um die Preisbildung geht. Während wir in guter Absicht und den Vorschlägen der Bundesregierung und des Bundestages folgend bereit wären, weiter auf Steuermilliarden zu verzichten, melden Konzerne wie BP außergewöhnlich gute Gewinne, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich glaube, das kann man nicht unwidersprochen stehen lassen, und man muss sagen: Hier geht es nicht um eine punktuelle Frage, sondern es geht offenkundig um ein strukturelles Problem. Ein strukturelles Problem braucht keine Einzelsubventionierung, sondern es braucht eben auch eine strukturelle Antwort. Das ist im eigentlichen Sinne kein Marktversagen mehr, sondern es ist schlicht und ergreifend Marktmissbrauch. Insofern geht es vor allem darum, dass wir eine Stufe vorher ansetzen: nicht indem wir mit Steuergeldern Unternehmen subventionieren, die den Markt missbrauchen, sondern indem wir die Strukturen so ausgestalten, dass überhaupt keine Notwendigkeit zur steuerlichen Subvention eintritt. Die Instrumente sind vorhanden; wir müssen nur die Bereitschaft dazu haben, sie letztendlich auch zu ergreifen. Ich unterstütze ausdrücklich die Initiative zum Thema Übergewinnsteuer – sehr wohl wissend, dass es dafür eine europäische Initiative braucht. Ich finde, wir sollten aus diesem Haus noch einmal deutlich machen, dass Bundesfinanzminister Lars Klingbeil unsere Unterstützung findet, wenn er diese Initiative auf europäischer Ebene vorantreibt, damit auch klar ist, dass dieser Weg der Konzerne nicht uneingeschränkt gegangen werden kann und dass das eine Drohkulisse ist, die wir in der Lage sind, aufzubauen. Ich will noch einmal auf den zweiten Ansatz zu einer strukturellen Verhinderung solcher Marktmissbräuche hinweisen: das Luxemburger Modell einer Spritpreisbremse. Aus dem Saarland heraus, quasi kurz über die Grenze blickend, sehe ich nun einmal, dass es funktioniert. Man kann dem Luxemburger Staat auch sicherlich nicht vorwerfen, dass er sich als ein sozialistisches Experimentierfeld versteht. Es herrscht dort auch keine Spritknappheit, sondern es funktioniert entlang der gesamten Kette. Ich bin fest davon überzeugt: Wir brauchen mehr Mut zur Regulierung, wo der Markt die Menschen im Stich lässt. Ölkonzerne brauchen keine Steuersubventionen. Sie brauchen klare Leitplanken. Übergewinnsteuer und ein Spritpreisdeckel könnten genau solche klaren Leitplanken sein. Deshalb bitte ich um Zustimmung für die entsprechenden Anträge. Es geht darum, die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich ein Stück weit zu entlasten. Es geht aber auch darum, zu beweisen, dass Politik handlungsfähig ist und nicht nur Politik simuliert. Bislang könnten die Verbraucherinnen und Verbraucher letzteren Eindruck haben. Dem sollten wir nachdrücklich entgegentreten. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Frau Kollegin Rehlinger! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir beginnen mit der Abstimmung zu Punkt 29. Hierzu liegt Ihnen ein Antrag des Saarlandes vor. Ich frage zunächst, wer diesem Antrag zustimmen möchte. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit. Wer ist dafür, die Entschließung unverändert zu fassen? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Wir fahren fort mit Punkt 83. Ich weise diese Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Finanzausschuss, dem Umweltausschuss und dem Verkehrsausschuss zu. Die Vorlage unter Punkt 84 weise ich – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Agrarausschuss und dem Finanzausschuss zu. Die Tagesordnungspunkte 59 a) bis d) rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 59a) a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028–2034 COM(2025) 570 final; Ratsdok. 11690/25 (Drucksache 333/25) TOP 59b) b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 COM(2025) 571 final (Drucksache 334/25) TOP 59c) c) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 COM(2025) 574 final; Ratsdok. 11705/25 (Drucksache 335/25, zu Drucksache 335/25) TOP 59d) d) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028–2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 COM(2025) 565 final (Drucksache 460/25, zu Drucksache 460/25) Wortmeldungen liegen vor. – Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte, Bremen, bitte schön! Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die aktuellen Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 und die geplante Einführung des neuen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans für Deutschland, kurz DNRPP, sind in vollem Gang. Wir Länder sind dazu intensiv mit der Bundesregierung und den europäischen Institutionen im Gespräch. Wir haben uns mit einem bunten Strauß von Beschlüssen auf Ebene des Bundesrats, der Ministerpräsidentenkonferenz und der Europaministerinnen- und Europaministerkonferenz aktiv und konstruktiv in die Debatte eingebracht und werden das auch weiterhin tun, insbesondere zur Frage der maßgeblichen Berücksichtigung der Länderinteressen. Um unsere Position noch einmal zu verdeutlichen, wollen wir heute den vorliegenden Antrag beschließen. Er zeugt vom großen Konsens und der guten Zusammenarbeit der Länder in dieser Frage. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte nur kurz zwei zentrale Punkte hervorheben, die für die Zukunftsfähigkeit unserer Regionen und die künftige Wirksamkeit der EU-Förderung in den Ländern von entscheidender Bedeutung sind. Erstens. Die geplante neue Förderstruktur droht, die Steuerung und Verwaltung der europäischen Förderpolitik, die ja ohnehin nicht die einfachste der Welt ist, erheblich zu verkomplizieren. Bisher klar getrennte Politikfelder wie die Gemeinsame Agrarpolitik, die Strukturfonds EFRE und ESF, die jeder kennt, sowie der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds AMIF sollen künftig in einem gemeinsamen Fonds zusammengeführt werden. Bisher klare Trennlinien zwischen den Förderprogrammen werden verwischt. Vergleiche mit der Förderperiode 2021 bis 2027 werden erschwert. Eventuelle Kürzungen fallen dann auch weniger auf. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Hinzu kommt: Originäre Kompetenzen der Länder im föderalen Verbund drohen im Rahmen dieser Operation Neustrukturierung zu erodieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem müssen wir einen Riegel vorschieben. Zweitens. Das Gesamtvolumen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens ist schlicht zu knapp bemessen, und seine Binnenstruktur beschwört Verteilungskämpfe herauf. Als Vertreter der Länder schließe ich mich deshalb der Positionierung des Europäischen Parlaments an. Der Vorschlag des Parlaments sieht nämlich im Unterschied zum Vorschlag der Kommission etwa 10 Prozent mehr Mittel für die Förderprogramme in den drei fachpolitischen Säulen des Mehrjährigen Finanzrahmens vor, stellt also sicher, dass beispielsweise bei den Strukturfonds EFRE und ESF nicht gekürzt werden muss. Ich fordere die Bundesregierung dringend auf, für eine auskömmliche Finanzierung der Europäischen Union in dieser Hinsicht einzutreten. Ja, das kostet Geld, aber die Bundesregierung weiß ganz genau, dass der volkswirtschaftliche Mehrwert, den Deutschland aus seiner Mitgliedschaft in der EU zieht, erheblich höher ist als der finanzielle Beitrag, den unser Land nach Abzug der Rückflüsse unter dem Strich leisten muss. Fazit: So, wie es jetzt geplant ist, sollte es nicht kommen. Ich bitte daher um Zustimmung zum vorliegenden Folgebeschluss gemäß § 45a Absatz 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates. – Ganz herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Ministerpräsident Schulze aus Sachsen-Anhalt. Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits am 21. November 2025 hier im Bundesrat zu diesem Thema gesprochen. Es gab in dieser Sitzung klare Kritik von mir, auch von Kollegen. Die Stellungnahme des Bundesrates war aus meiner Sicht sehr eindeutig. Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, bei den Verhandlungen unsere wesentlichen Kritikpunkte aufzugreifen. Wenn man jetzt, fast sechs Monate später, schaut, was passiert ist, dann muss ich sagen, dass so ziemlich keines der Anliegen, die wir hier im Bundesrat vorgetragen haben, bisher Berücksichtigung in den Verhandlungen gefunden hat. Deswegen erlaube ich es mir, die einzelnen Punkte noch mal aufzugreifen. Das erste Thema ist der Nationale und Regionale Partnerschaftsplan, dieser gemeinsame Fonds. Ich stelle mir – aus Sachsen-Anhalt kommend, wo Europa für die Menschen leider nicht immer im Mittelpunkt steht – ja die Frage, wie man denn auf die Idee kommen kann, etwas, das gut funktioniert, zu zerstören. Ich nenne Ihnen einmal ein Beispiel, das Sie alle kennen: die LEADER- Programme. Da fährst du in ein Dorf, eröffnest das erneuerte Dorfgemeinschaftshaus. Da sagt dann der Bürgermeister: Vielen Dank, Herr Schulze, für die finanzielle Unterstützung aus Magdeburg! – Dann sage ich: Die kommt nicht aus Magdeburg. – Der Bürgermeister sagt: Dann danke ich Berlin. – Dann sage ich: Nein, es kommt auch nicht aus Berlin, es kommt aus Brüssel. – Und dann wird erstaunt gefragt: Wir kriegen das Geld aus Brüssel? – Der eine oder andere Bürgermeister weiß es vielleicht, aber manch anderer nicht. Das ist ein schönes Beispiel, wie in kleinen Gemeinden, auf kommunaler Ebene Subsidiarität gelebt werden kann. Da ist dann die Europaflagge dran. Damit konnten wir über Jahre hinweg auch in ländlichen Räumen zeigen, wie Europa wirkt, gerade auch dort, wo Europa vielleicht manchmal kritisch gesehen wird. Das wird mit diesem Fonds so einfach nicht mehr möglich sein. Zweites Thema: Zusammenlegung von Agrarpolitik und Kohäsionspolitik. Dieses Gegeneinander-Ausspielen ist doch wirklich verrückt. Wie kann man denn meinen, dass Agrarpolitik und Kohäsionspolitik zusammengelegt werden können? Das sind doch zwei völlig unterschiedliche Ziele. Vielleicht könnte man es bei mir in Sachsen- Anhalt noch irgendwie begründen, weil es bei beidem um Unterstützung für den ländlichen Raum geht. Aber wenn ich nach Bayern oder Baden-Württemberg schaue, muss ich sagen: Dort hat die Agrarpolitik, haben die finanziellen Mittel ein ganz anderes Ziel als die Kohäsionspolitik bei uns in Sachsen-Anhalt. Das ist also auch eine Thematik, wo wir sagen: Das bringt nichts. Im Gegenteil! Es bringt übrigens auch keine Entbürokratisierung. Es bringt vielmehr Probleme. Ein weiteres Thema: die Kofinanzierung. Wenn das so bleibt, wie es im Moment geplant ist, dass wir an einzelnen Stellen mehr kofinanzieren müssen, dann kann ich für Sachsen-Anhalt nur sagen: Das können wir uns nicht leisten. Dann wäre nicht nur Sachsen-Anhalt, sondern dann wären auch viele andere Bundesländer abgekoppelt von diesen finanziellen Unterstützungen, die aus Brüssel kommen. Das funktioniert am Ende so nicht. Jetzt kommt eines meiner Lieblingsthemen – leider Gottes im negativen Sinne –: Kappung und Degression im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik. Ich sage Ihnen eins: Jeder Hektar in Deutschland muss den gleichen Wert haben. Es muss egal sein, ob es ein Unternehmen mit 150 Hektar oder mit 1 500 Hektar ist. Jeder Hektar hat den gleichen Wert, wenn es darum geht, die Ernährungssicherheit oder Umweltleistungen sicherzustellen. Darauf haben wir uns geeinigt, als ich damals noch Sprecher der Unionslandwirtschaftsminister war. Egal ob Frau Kaniber aus Bayern, ich aus Sachsen- Anhalt oder Herr Backhaus aus Mecklenburg- Vorpommern – wir haben gesagt: Wir vertreten die Meinung, dass jeder Hektar gleich viel wert ist. Deswegen, liebe Bundesregierung, dürfen Sie den Weg, den Sie im Moment beim Thema Kappung/Degression gehen, nicht weiterverfolgen. Sie müssen bitte im Interesse der Länder hier ganz klar nachsteuern. Die Bundesrepublik Deutschland, das weiß ich aus meinen sieben Jahren Mitgliedschaft im Europäischen Parlament, hat – zum Glück jetzt wieder; das war im Fall der letzten Regierung nicht so – in Brüssel ein enormes Gewicht bei jeder Verhandlung. Das sollte man nutzen. Man hört auf Deutschland. Bitte sorgen Sie als Bundesregierung dafür, dass wir die Mechanismen, die gut funktioniert haben, nicht in den nächsten Jahren zerstören! Das würde dem Ansehen Europas nicht nur bei mir in Sachsen-Anhalt, sondern auch in anderen Ländern wirklich nicht guttun. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Als Nächstes hat um das Wort gebeten: Frau Ministerin Martin aus Mecklenburg-Vorpommern. – Bitte! Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Stand der Diskussion um den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen bereitet uns in den Ländern erhebliche Sorgen; das haben wir bei beiden Vorrednern bereits gehört. Unsere Ministerpräsidentin hat heute schon zur wirtschaftlichen Situation in Deutschland und dem, was ansteht, gesprochen. Ich glaube, auch diese Diskussion spielt in diesem Kontext eine große Rolle. Ich habe leider den Eindruck, dass auf Bundesebene noch nicht so richtig angekommen ist, wie viel für die Zukunft der Menschen vor Ort dabei auf dem Spiel steht. Deshalb möchte auch ich das hier aus der Perspektive Mecklenburg- Vorpommerns, eines ostdeutschen Flächenlandes, noch einmal deutlich machen. Wir haben in den vergangenen 35 Jahren ganz erheblich von der europäischen Kohäsions- und Agrarpolitik profitiert. Die EU ist seit Jahrzehnten der zentrale Motor für die wirtschaftliche Entwicklung und auch für den sozialen Zusammenhalt bei uns in MV. Seit der Wiedervereinigung sind rund 12 Milliarden Euro aus den Strukturfonds und weitere 12 Milliarden Euro für die Landwirtschaft in unser Bundesland geflossen. Ohne diese Investitionen wäre der Aufholprozess unseres Bundeslandes nach der Wende keinesfalls so erfolgreich gelaufen, wie er gelaufen ist. Die europäische Förderpolitik ist bisher also eine ganz klare Erfolgsgeschichte. Doch die derzeitigen Pläne zum neuen MFR und die Positionierung der Bundesregierung setzen die Fortsetzung dieser Erfolgsgeschichte aufs Spiel, zum Beispiel durch die geplanten Veränderungen in der Agrarpolitik. Sollte es tatsächlich zu den angekündigten drastischen Kürzungen bei der GAP kommen, sollten Kappung und Degression tatsächlich Realität werden, würden in MV mehr als die Hälfte der Direktzahlungen wegfallen. Mehr als die Hälfte unserer Landwirtschaftsbetriebe wäre betroffen. Sie alle wissen: Mecklenburg-Vorpommern ist ein Agrarland mit historisch gewachsen großen landwirtschaftlichen Betrieben. Die Auswirkungen wären also wirklich drastisch. Auch die zweite Säule, die Entwicklung der ländlichen Räume durch ELER oder LEADER, ist für das ländlich geprägte MV unverzichtbar. Dass diese erfolgreichen Förderinstrumente keine Rolle mehr spielen sollen, ist die falsche Prioritätensetzung. Wir brauchen sie weiterhin, nicht nur in MV; denn sie helfen, zu verhindern, dass die – übrigens europaweite – Spaltung zwischen städtischen und ländlichen Räumen voranschreitet. Da müssen und können wir mit diesen Instrumenten dagegenhalten. Womit wir auch schon beim Thema, beim Stichwort Kohäsion sind. Lassen Sie mich dazu als Ministerin, die in MV auch für politische Bildung zuständig ist, ein Beispiel nennen: Unser Landesprogramm für Demokratie und Toleranz wird neben den Landes- und Bundesmitteln zu mehr als 60 Prozent aus dem ESF finanziert. Auch die Schulsozialarbeit, absolut unverzichtbar für unsere Schulen, läuft über den ESF. Von sozialer Beratungsarbeit bis zum Exzellenzforschungsprogramm unseres Landes: Hier wirken Kohäsionsmittel. Wenn das wegbricht, braucht doch niemand in Berlin zu glauben, dass wir das als Länder finanziell auffangen könnten. Wenn Brüssel all das zurückfährt, hätte das für die Regionen tiefe Strukturbrüche zur Folge. Das kann auch in Berlin niemand wollen. Der Bund hat hier eine Verantwortung. Sollten EU-Mittel gekürzt werden, muss er innerstaatlich für einen Ausgleich sorgen. Auch diese Forderung wurde vom Europaausschuss des Bundesrates einstimmig unterstützt. Die Verhandlungen zum MFR berühren aber nicht nur die finanzielle Ausstattung, sondern gehen wirklich an die Grundfesten unseres föderalen Systems. Wir Länder haben bisher auf allen Ebenen deutlich gemacht, dass es auch um die Wahrung unserer Eigenverantwortung geht. Das geplante Modell der NRPP sehen wir in MV, sehen wir als Länder insgesamt deshalb besonders kritisch. Eines der Erfolgsrezepte der bisherigen EU-Förderpolitik liegt darin, dass wir als Regionen, also jedes Bundesland für sich, selbst entscheiden können, wo und wie wir vor Ort sinnvoll investieren können. Wir vor Ort wissen das am besten und sorgen dafür, dass der positive Effekt – wir haben es eben aus Sachsen-Anhalt gehört – auch vor Ort bei den Bürgerinnen und Bürgern spürbar ist. Dass ausgerechnet das von Brüssel infrage gestellt wird, können wir angesichts der wachsenden Europaskepsis nicht verstehen. Denn damit machen wir ein Feld auf für die Europaskeptiker, die Rechtspopulisten, die hämisch auf Brüssel zeigen und sagen: Die da oben sind weit weg! – Genau dagegen müssen wir angehen. Das alles ist kontraproduktiv. Deswegen bin ich den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass sie neben der Stellungnahme, die wir im November beschlossen haben, bei der Ministerpräsidentenkonferenz Ende des vergangenen Jahres die Abgabe einer Protokollerklärung durch die Bundesregierung erwirken konnten, die beinhaltet, dass die Förderung in den Ländern weiterhin in eigenen Regionalkapiteln verankert bleiben soll und die Länder weiterhin bilateral mit der EU-Kommission verhandeln können. Das ist ein guter und wichtiger Schritt. Aber die bisherigen Diskussionen mit der Bundesregierung zeigen auch, dass wir noch lange nicht am Ziel sind. Der NRPP reicht massiv in die Verwaltungsstrukturen und -verfahren der Länder hinein. Für einen solchen Fall sagt das Grundgesetz sehr klar: Die Länder müssen von der Bundesregierung maßgeblich in den Verhandlungsprozess eingebunden werden. Auf der Europaministerkonferenz in der vergangenen Woche hat uns der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Herr von Geyr, versichert, wir würden angehört. Anhören reicht leider nicht. Wir, die Länder, müssen aktiv in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden; das ist unsere Erwartung. Hier ist noch sehr viel Luft nach oben. Noch ein letzter Punkt: Einig sind wir uns alle, dass der neue MFR Bürokratie abbauen und Prozesse verschlanken soll und muss. Das Gegenteil passiert, wenn der NRPP so kommt wie bisher geplant. Es gibt also bis zur Entscheidung im Rat noch viele offene Enden für eine einheitliche deutsche Position. Und nebenbei betont: Für uns stellt diese Frage ein ganz wichtiges Thema dar. Das müsste Chefsache sein, sollte also am besten auch vom Bundeskanzler und dem Bundeskanzleramt verhandelt werden. Es ist also keine technokratische europapolitische Debatte. Vielmehr geht es ans Eingemachte für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Insofern freue ich mich auf die weiteren Verhandlungen, auf die weiteren Gespräche. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Frau Kollegin Martin! – Als Nächster hat um das Wort gebeten: Herr Staatsminister Krichbaum aus dem Auswärtigen Amt. – Bitte, Herr Staatsminister! Gunther Krichbaum, Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Sie wissen, die Kommission hat im Juli des letzten Jahres ihren Vorschlag für eine Neuausrichtung des Mehrjährigen Finanzrahmens vorgelegt. Immerhin: Das Volumen beträgt 1,763 Billionen Euro. Das muss man sich schon einmal auf der Zunge zergehen lassen. Wer gestern die Nachrichten zu den neuesten Haushaltsschätzungen vernommen hat, der weiß, dass wir bis zum Jahr 2030 mit Steuerausfällen von an die 90 Milliarden Euro zu rechnen haben. Das heißt, die Verteilungsspielräume sind nicht größer geworden, sondern kleiner. Aber eines gilt doch – und das unterstützen wir als Bundesregierung ausdrücklich –: Wir müssen den Mehrjährigen Finanzrahmen neu ausrichten. Ja, man könnte natürlich so tun, als hätte sich die Welt in den letzten sieben Jahren nicht verändert, und wir könnten einfach so weitermachen wie bisher. Ich brauche hier nur die Namen der Länder zu nennen, und Sie wissen, um was es geht: Russland, China, leider auch die USA, vom Mittleren und Nahen Osten ganz zu schweigen. Die Welt hat sich verändert, also müssen auch wir uns verändern. Deswegen ist es zunächst richtig, dass wir mit der neuen Rubrizierung des MFR nicht für ein Korsett sorgen, sondern ganz im Gegenteil für mehr Flexibilität. Das betrifft auch die neue Rubrik 1, in der Landwirtschaft, Kohäsion und Migration zusammengefasst werden. Sie als Länder sollen die Möglichkeit haben – dafür setzen wir uns als Bundesregierung ein –, mit der Kommission in direkten Kontakt zu treten und zu verhandeln. Rubrik 2: Wettbewerbsfähigkeit. Geht es uns denn als Bundesrepublik Deutschland, als Industrieland nicht genau um diesen Punkt der Wettbewerbsfähigkeit, der Exportstärke, der Sicherung der Arbeitsplätze? Das ist ein Bereich, in dem wir mit mehr Mittelrückflüssen zu rechnen haben – ganz besonders natürlich hier auch der Bereich Sicherheit und Verteidigung. Von Rubrik 3, Global Europe, will ich jetzt gar nicht anfangen. Aber ich will eines als Bild mit auf den Weg geben. Wenn wir die Europäische Union heute neu erfinden würden – mal rein theoretisch, wir hätten sie nicht, ich hätte hier einen Resetbutton, auf den ich drücken könnte –, würden wir nicht mit der Landwirtschaftspolitik beginnen. Das war die richtige Entscheidung in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts. Selbstverständlich bleibt die Landwirtschaftspolitik weiterhin wichtig. Aber wenn wir heute die Europäische Union neu erfinden würden, würden wir mit Sicherheit, mit Defense, mit Wettbewerbsfähigkeit, mit künstlicher Intelligenz beginnen. Das sind doch die Themen, aus denen wir in den nächsten 10, 20 Jahren versuchen werden und versuchen müssen, unsere Wertschöpfung zu generieren. Nicht zu vergessen: Space. All das sind die Themen, bei denen wir auch an die nächste Generation denken müssen. Das erscheint mir wichtig. Ich weiß, dass wir in sehr gutem Kontakt stehen, Bund und Länder. Wir haben vielfältigste Formate, und ich bin ja nicht zum ersten Mal hier, um über dieses Thema zu sprechen. Selbstverständlich werden Ihre Bedenken aufgenommen. Wir sind ja in regelmäßigem Kontakt: Bund- Länder-AG zum MFR im Auswärtigen Amt, zusätzlich eine eigene AG zur Umsetzung der NRPPs im BMWE. In der Ständigen Vertretung in Brüssel laufen Gespräche und gibt es Informationen. Insofern haben wir schon einen sehr regen Austausch. Und ich bin in Kürze wieder bei den 16 Bevollmächtigten des Ständigen Beirates. Ja, es ist wichtig, dass wir dabei Hand in Hand gehen. Aber ich möchte auch dafür werben, dass wir uns hier in Europa, auch als Bundesrepublik Deutschland, neu aufstellen müssen. Ich möchte meine Redezeit nicht missbrauchen, Herr Präsident, aber ich möchte noch eine persönliche Bemerkung an das Ende meines Redebeitrages setzen. – Das betrifft Sie, lieber Herr Ministerpräsident Kretschmann. Sie hatten vorhin gesagt, Sie seien ein in der Wolle gefärbter Föderalist. Für mich waren Sie immer auch ein in der Wolle gefärbter Europäer, mit einem klaren Kompass für Menschlichkeit, für Zusammenstehen, für Zusammengehörigkeit und immer in dem Bewusstsein, dass wir zusammen mehr erreichen können als jeder für sich allein. Es gibt Herausforderungen in der Welt, für die jedes Mitgliedsland zu klein ist, und sei es noch so groß – das war immer Ihre Überzeugung, mit einem klaren Kompass versehen. Dafür bin ich persönlich Ihnen sehr dankbar, sind wir Ihnen sehr dankbar. Sie sind einfach ein wunderbarer Mensch. Ein ganz herzliches Dankeschön für Ihre Arbeit, die Sie geleistet haben, nicht nur für Baden- Württemberg, nicht nur für Deutschland, sondern ganz besonders auch für Europa! – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Staatsminister! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 7, zunächst ohne Satz 2! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Satz 2 der Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Nun bitte ich um Ihr Handzeichen für die übrigen Ziffern der Ausschussempfehlungen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Drucksache 225/26, zu Drucksache 225/26) Es liegen einige Wortmeldungen vor, als erste die von Frau Ministerpräsidentin Rehlinger aus dem Saarland. – Frau Ministerpräsidentin, bitte! Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor gut einem Jahr haben wir hier gemeinsam den Weg frei gemacht für das Sondervermögen Infrastruktur. Das war eine wichtige Entscheidung für Deutschland. Ich bin froh, dass wir das gemeinsam hinbekommen haben, dass die Bundesregierung, der Bundestag, aber auch der Bundesrat sich dieser wichtigen Aufgabe gestellt haben. Wir haben damals in unseren Reden deutlich gemacht, dass wir wissen, wie wichtig es ist, dass das notwendige Geld dafür zur Verfügung gestellt wird, aber gleichzeitig auch, dass allein durch dieses Geld die Infrastruktur noch nicht sofort und gleich und auch nicht auf dem schnellstmöglichen Wege in Ordnung gebracht werden kann, sondern dass es weitere Umsetzungsschritte braucht. Dazu gehören Beschleunigung, Vereinfachung, Flexibilisierung, soweit es zum Beispiel das Planungs- und Genehmigungsrecht angeht – sicherlich ein Punkt, mit dem wir dauerhaft beschäftigt sein werden –, aber eben auch, soweit es das Vergaberecht angeht. Die Notwendigkeit bestand auch schon vor der Einführung des Sondervermögens, es ist aber jetzt umso dringlicher geworden. Wir können in den Ländern selbst Regelungen ändern und anpassen. Wir haben das bei uns im Saarland bereits getan, haben Schwellenwerte angehoben und damit der Wirtschaft deutlich gemacht: Wir wollen aufs Tempo drücken. Wir können damit, dass das jetzt auf den Weg gebracht wird, deutlich machen: Dieser Staat ist und bleibt handlungsfähig, und wir wollen gemeinsam mit der Wirtschaft in einem Kraftakt in den nächsten Jahren dieses Land wieder auf Vordermann bringen. Vor diesem Hintergrund ist es gut und auch eine gute Nachricht für unser Land, dass wir heute hier über die Beschleunigung von Vergaben miteinander reden und dies auf den Weg bringen. Ich will allerdings noch einen Aspekt hinzufügen, denn ich glaube, dass uns mit dieser Novellierung eine Möglichkeit eröffnet wird, die wir nicht ungenutzt lassen sollten. In dem Maße, in dem wir jetzt in der Lage sind, Aufträge zu vergeben, sind wir als Staat ein sehr maßgeblicher Nachfrager und können über diese Nachfrage Impulse setzen, können Regeln vorgeben, können deutlich machen, in welcher Art und Weise wir glauben, dass Dinge ausgeführt werden sollten. Das gehört nicht hierher, wird an anderer Stelle diskutiert. Das ist im Rahmen des Tariftreuegesetzes sicherlich ein wichtiger Punkt. Dort wird das auch deutlich. Wir haben insofern auch die Möglichkeit, hier als Nachfrager für einen Markt einzutreten. Ich meine damit die Notwendigkeit zur Initialisierung von grünen Leitmärkten. Diese Möglichkeit besteht jetzt auch, wenn wir das Vergaberecht klug modernisieren, und auf diesen Aspekt wollte ich und wollen wir als Saarland mit unserem Antrag hinweisen. Wenn man eine Ziffer hinzufügt, können wir uns diese Möglichkeit erarbeiten, wenn es unter anderem um einen grünen Leitmarkt für grünen Stahl oder aber auch für Zement geht. Das ist etwas, das abstrakt schon an vielen Stellen immer wieder diskutiert worden ist und kaum Widerrede gefunden hat. Nur: Aus diesen abstrakten Diskussionen wird nur dann gute reale Politik, wenn man die Gelegenheiten nutzt, die sich einem bieten, um es dann auch wirklich durchzuführen. Deshalb plädieren wir hier für eine Ergänzung, damit der Staat und die öffentliche Hand als mächtige Einkäufer diesen Impuls setzen können, indem wir sagen, dass es sich um grünen Stahl handeln muss, und indem wir darauf hinweisen, dass nicht nur der grüne Leitmarkt das Ziel ist, sondern dass die kluge Ausführung auch dazu führen kann, dass wir wirtschaftliche Resilienz erreichen, und zwar für einen europäischen Leitmarkt, bei dem es um europäische Produkte geht. Denn am Ende des Tages kann es ja nicht allein das Ziel sein, einen grünen Leitmarkt für irgendwen zu schaffen. Vielmehr geht es darum, einen grünen Leitmarkt für europäische Wirtschaftsunternehmen zu schaffen. Dafür will ich mich an dieser Stelle starkmachen. Es geht um einen grünen Leitmarkt. Es geht darum, dass wir uns an dieser Stelle für den Gedanken des „Buy European“ starkmachen und die Gelegenheit im Rahmen dieser Gesetzesnovelle nicht ungenutzt lassen. Dafür werbe ich und bitte um entsprechende Unterstützung, damit wir – im Zweifelsfall dann auch im Rahmen des Vermittlungsausschusses – die Gelegenheit bekommen, das an dieser Stelle einzuführen. – In diesem Sinne: Herzlichen Dank und Glück auf! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! – Als Nächstes erteile ich das Wort Frau Ministerin Boos-John aus Thüringen. – Bitte, Frau Kollegin! Colette Boos-John (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns mit der öffentlichen Vergabe – einer Gesetzesnovellierung, deren Genese zeigt, dass Politik handlungs- und kompromissfähig ist und verantwortungsbewusst handelt. Die Entfesselung des Staates und gute Bedingungen für kleine und mittelständische Unternehmen werden berücksichtigt. Das Gesetz setzt ganz konsequent auf Vereinfachung und Beschleunigung, und das ist gut so. Höhere Wertgrenzen für Direktaufträge des Bundes ermöglichen eine vereinfachte Vergabe. Die Eigenerklärung wird gestärkt. Nachweis- und Dokumentationspflichten werden reduziert und digitalisiert. In der Entlastung der Wirtschaft und der Verwaltung gleichermaßen besteht eine weitere gute Möglichkeit für unseren Staat, sich schlanker zu machen, und dies schafft Planungssicherheit für die Wirtschaft. Gleichzeitig bleibt der effektive Rechtsschutz gewahrt, vor allen Dingen für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen. Unternehmen können weiterhin gegen fehlerhafte Vergaben vorgehen. Lassen Sie mich auf den zentralen und vielleicht umstrittensten Punkt eingehen: die Losvergabe. Die Losvergabe bleibt als Grundprinzip erhalten. Für den Mittelstand ist das ein enorm wichtiges Signal, für Thüringen ebenfalls. Über 90 Prozent der Unternehmen in Thüringen sind mittelständische und kleine Unternehmen. Dass der Losgrundsatz als solcher nicht infrage gestellt wird, ist ein zentrales und wichtiges Anliegen. Er ist ein zentrales Instrument zum Schutz unseres Mittelstandes. So hat der Mittelstand, der als Rückgrat unserer Gesellschaft gesehen wird, das Rückgrat unserer deutschen Volkswirtschaft ist, weiterhin eine faire Chance, öffentliche Aufträge zu erhalten. Ja, es können Ausnahmen für Großprojekte gelten. Bei Investitionen aus dem Sondervermögen können künftig neben wirtschaftlichen und technischen Gründen auch zeitliche Gründe eine Abweichung vom Losgrundsatz rechtfertigen. Es ist richtig, dass wir hier mehr Flexibilität schaffen und Beschleunigung ermöglichen. So kann das Sondervermögen buchstäblich schneller auf die Straße kommen. Und das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist eine wichtige Voraussetzung, um mit den Mitteln des Sondervermögens schnell und gezielt Wachstumsimpulse für unsere Volkswirtschaft zu generieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Gesetz verfolgte Neuregelung für Vergaben ist zu begrüßen, insbesondere aus der Sicht des Mittelstandes. Als ehemalige Unternehmerin in der Baubranche und als ehemaliges Mitglied des Thüringer Normenkontrollrats darf ich an alle appellieren: Lassen Sie uns gemeinsam aus dem Bundesrat heraus mit der Zustimmung ein Zeichen für die Entfesselung des Staates, aber auch der Wirtschaft setzen! – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Frau Kollegin! – Als Nächstes hat um das Wort gebeten: Herr Minister Tonne aus Niedersachsen. – Herr Kollege, Sie haben das Wort. Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Investitionsstau bei unserer Infrastruktur ist erheblich; das wissen wir alle. Gleichzeitig gibt es eine hohe Erwartungshaltung: Löst ihn auf, am besten bis gestern! Noch größer ist die Einigkeit darüber, dass die öffentliche Hand schneller planen soll, schneller vergeben soll, schneller bauen können muss. Es braucht also Tempo. Es kommt nicht jedes Mal vor, dass wir hier in dieser Runde zusammen sind und Richtung Bundestag und Bundesregierung signalisieren: Das ist ein richtiger und ein wichtiger Schritt. – Hier ist es aber so. Beim Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge können wir, glaube ich, den Anspruch, zu mehr Vereinfachung, mehr Flexibilität, mehr Digitalisierung und damit auch mehr Geschwindigkeit zu kommen, tatsächlich umsetzen. Denn wichtig ist, dass die Mittel aus dem Sondervermögen nicht nur bereitstehen, sondern auch zügig und wirksam abfließen. Das wollen wir alle. Dafür werden auch in den Ländern viele Maßnahmen umgesetzt. Die neuen Regelungen schaffen hierfür die notwendige Grundlage, und es liegt jetzt an den Vergabestellen, diese Spielräume pragmatisch, rechtssicher und im Sinne einer echten Beschleunigung zu nutzen. Denn bei aller notwendigen Beschleunigung – das wurde eben schon richtigerweise angesprochen – dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren: Das Fundament unserer Wirtschaft sind Mittelstand und Handwerk. Kleine und mittlere Unternehmen sind auf faire und erreichbare Zugänge zu öffentlichen Aufträgen angewiesen. Der vergaberechtliche Mittelstandsgrundsatz ist deshalb nicht nur eine schlichte rechtliche Vorgabe, keine formale Quälerei, sondern ein wirtschaftspolitisches Leitprinzip, dessen wichtigstes Instrument nun einmal die Losvergabe ist und bleibt. Meine Damen und Herren, wenn sich die Architekten, die Ingenieure, das Baugewerbe, die Bauwirtschaft melden und auf dieses Leitprinzip hinweisen, dann sind wir gut beraten, zuzuhören. Der nun gefundene Kompromiss stellt aus unserer Sicht eine gute und auch ausgewogene Lösung dar. Wir sollten ihn nicht weiter aufweichen. Er ermöglicht mehr Flexibilität dort, wo sie für schnellere Verfahren notwendig ist, ohne von diesem grundlegenden Mittelstandsschutz abzuweichen. Besonders hervorheben möchte ich die Möglichkeit, dass Auftragnehmer verpflichtet werden können, bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen kleinerer und mittlerer Unternehmen besonders zu berücksichtigen. Auch das ist richtig. Das stärkt die tatsächliche Beteiligung des Mittelstandes, gerade auch dann, wenn größere Gesamtvergaben erfolgen. Gleichzeitig wird verhindert, dass der Losgrundsatz in einer Weise aufgeweicht wird, der seine Schutzfunktion aushöhlen würde. Denn klar ist auch: Eine übermäßige Bündelung von Aufträgen würde den Wettbewerb verengen, würde die Teilhabe vieler leistungsfähiger Betriebe erschweren, und das kann nun mal nicht richtig sein. Der gefundene Kompromiss wahrt nach unserer Einschätzung die richtige Balance. Er ermöglicht es, Verfahren effizienter zu gestalten, ohne die Struktur unserer Wirtschaft zu gefährden. Und er sorgt dafür, dass Beschleunigung nicht auf Kosten von Vielfalt, von Innovation und übrigens auch regionaler Wertschöpfung geht. Meine Damen und Herren, damit gelingt ein zugegebenermaßen anspruchsvoller Spagat, aber er gelingt: mehr Tempo bei Investitionen, zugleich ein verlässlicher Schutz des Mittelstandes. Für Niedersachsen ist klar: Wir brauchen beides, die schnellen Verfahren, aber auch eine starke mittelständische Struktur. Wir werben ausdrücklich für den jetzt gefundenen Kompromiss. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Kollege! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Staatsminister Mansoori aus Hessen. – Bitte, Herr Kollege! Kaweh Mansoori (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich durfte in dieser Woche in Hessen einen großen Wirtschaftskongress eröffnen und habe mir dort sechs Impulsvorträge aus der Wirtschaft angehört. Da war vom mittelständisch geprägten Weltmarktführer aus der Nachbarschaft über den global operierenden Konzern bis hin zur Finanzindustrie alles dabei. Was ich ganz spannend fand, war, dass sich durch alle Vorträge die Haltung durchgezogen hat, dass es für wirtschaftlichen Erfolg Flexibilität, Anpassungsfähigkeit, Risikobereitschaft, Entscheidungsmut und Tempo braucht. Vielleicht ahnen Sie schon, auf welche rhetorische Frage ich hinauswill: Sind das die Eigenschaften, die die Regeln unseres öffentlichen Wirtschaftsrechts ausmachen? Wohl kaum! Das Vergaberecht, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist am Ende exemplarisch für die Regeln in unserem Land: gut gemeint, um zu verhindern, dass Wettbewerb eingeschränkt wird und Ihr aller Steuergeld zum Fenster rausgeworfen wird, aber in der Praxis so sperrig, dass Verfahren verzögert werden und dass rechtssichere Entscheidungen durch die Vergabestellen in vernünftiger Zeit kaum möglich sind, wie ich aus jahrelanger rechtsanwaltlicher Beratungspraxis bestätigen kann. Insofern ist es gut, dass sich diese Reform einreiht in die lange Reihe der Reformen, die wir in den letzten Monaten gemeinsam, Länder und Bund, auf den Weg gebracht haben, um unsere Wirtschaft am Ende fit für die Zukunft zu machen. Ich will ausdrücklich das unterstützen, was meine Vorredner gesagt haben: Vereinfachung, Digitalisierung, all das geht in die richtige Richtung. Erlauben Sie mir, noch einen kritischen Satz in dieser Debatte zu sagen, weil der Losgrundsatz so häufig hervorgehoben worden ist! Wir sollten aufpassen, dass wir aus dem Losgrundsatz kein Losdogma machen. Ich bin auch dafür, dass wir das mittelständische Herz unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft stärken. Aber die Koordinierung von komplexen Beschaffungsvorhaben gehört nun wirklich nicht zur Kernkompetenz der Verwaltung. Deswegen ist es manchmal einfach notwendig, wenn man die innovativsten Lösungen haben will, die Dinge zur Koordinierung in eine Hand zu legen. Im Bereich Tiefbau gehen wir beispielsweise in Hessen den Weg, das wir funktional ausschreiben, indem wir Planen und Bauen in eine Hand geben. Das verspricht weniger Reibungsverluste und vor allem eine schnelle Umsetzung, beispielsweise von komplexen Brückenvorhaben. Das muss kein Widerspruch zum Schutz der mittelständischen Wirtschaft sein, wie es ja auch anhand des heute vorliegenden Kompromisses deutlich wird. In Fällen der Gesamtvergabe können und sollen bei den Unteraufträgen die Interessen der mittelständischen Wirtschaft berücksichtigt werden. Wenn wir uns ehrlich machen, müssen wir sagen: Gerade mit Blick auf das Sondervermögen ist so viel Geld im Umlauf, dass das einige wenige allein gar nicht werden erledigen können. Insofern hat natürlich auch die mittelständische Wirtschaft, haben kleine und handwerklich geprägte Betriebe einen Platz, und zwar auch dort, wo man an einen Generalunternehmer vergibt, um Koordinierungsvorteile und innovative Lösungen zu erreichen. Ich will noch mal darauf hinweisen, dass dieses Gesetz dazu da ist, sich in der Praxis zu bewähren. Deswegen sollte man auch auf das schauen, was aus der Praxis zurückgemeldet wird. Insofern ist es sicherlich richtig, Ausnahmen von der Fach- und Teillosvergabe möglich zu machen. Aber wenn wir beispielsweise wollen, dass die vollen Potenziale von serieller und industrieller Produktion im Bauwesen zum Tragen kommen, dann wird das wahrscheinlich nur möglich sein, wenn wir diesen Weg am Ende weitergehen. Der Kompromiss ist für heute ein sehr guter. Aber trotzdem lohnt es sich, glaube ich, mit Blick auf die Probezeit bis 2027, sich die Dinge in der Praxis anzuschauen, daraus möglicherweise zu lernen und uns vielleicht auch zu trauen, künftig auch größere Risiken einzugehen. Am Ende, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zählt nicht, wie viele Gesetze wir beschließen und wie viele Maßnahmen wir auf den Weg bringen und welche Mondzahlen wir in irgendwelche Haushalte einstellen für Infrastrukturen, die Modernisierung unserer Gesellschaft. Am Ende zählt, ob die Investitionen für die Menschen sichtbar werden, ob sie über die Brücken fahren können, die in unseren Haushalten stehen. Dafür ist entscheidend, dass die Projekte zeitnah umgesetzt werden. Hierfür leistet das heute vorliegende Gesetz in der Kompromissfassung einen wichtigen Beitrag. Deswegen wird Hessen zustimmen. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Kollege Mansoori! – Für die Bundesregierung hat um das Wort gebeten: Frau Parlamentarische Staatssekretärin Connemann aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. – Bitte, Frau Staatssekretärin! Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Kennen Sie die Friesenbrücke bei Leer? Sie wurde vor elf Jahren durch einen Frachter zerstört. Hoffentlich werden wir diese Eisenbahnbrücke Ende des Jahres wieder in Betrieb nehmen können! Eine gefühlt unendliche Geschichte, wie wir sie aus allen Ländern kennen, egal ob im Norden, Osten, Süden, Westen. Übrigens mit verheerenden Folgen: Alle warten – Pendler im Stau, Unternehmen auf Aufträge, öffentliche Auftraggeber darauf, endlich anfangen zu dürfen. Darunter leiden aber nicht nur Bürgerinnen und Bürger, Betriebe oder Kommunen, sondern am Ende auch unsere Demokratie. Denn die Funktionsfähigkeit unseres Staates wird daran festgemacht, ob es uns gelingt und wie es uns gelingt, den Bau von Schulen, die Sanierung von Straßen und Brücken, die Ausstattung von Polizei und Feuerwehr voranzubringen. Genau an diesen Beispielen wird der Staat nämlich sichtbar und zeigt, ob er funktioniert oder nicht. Genau daran hakt es aber heute häufig. Früher hakte es am Geld. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur haben wir gemeinsam die finanziellen Voraussetzungen für Investitionen in historischem Umfang geschaffen. Nun machen wir in Deutschland auch die Verfahren schneller, flexibler, unkomplizierter, und dafür bringen wir heute das Vergabebeschleunigungsgesetz auf den Weg – gemeinsam. Deutschland erhält damit ein Vergaberecht, das nicht mehr lähmt, sondern ermöglicht, das nicht Stillstand organisiert, sondern den Fortschritt, das nicht jede Entscheidung unter Generalverdacht stellt, sondern vertraut. Dafür entrümpeln wir Verfahren. Wir bauen Regulierungen ab, wir digitalisieren Prozesse, wir ermöglichen mehr Pragmatismus für die Entscheider vor Ort. Wir vertrauen, indem wir Nachweispflichten reduzieren. Als Grundsatz gilt zukünftig: Eigenerklärungen reichen aus. Das ist ein Kulturwandel. Statistische und Meldepflichten für Vergabestellen werden reduziert. Nachprüfungsverfahren werden beschleunigt, etwa durch den Wegfall der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde. Start-ups erhalten mehr Chancen bei öffentlichen Aufträgen. Die allgemeine Wertgrenze für Direktaufträge wird auf 50 000 Euro erhöht. Die Nachforderung von Unterlagen wird deutlich vereinfacht und so weiter und so fort. Damit entlasten wir übrigens die öffentliche Verwaltung um fast 280 Millionen Euro und die Wirtschaft um rund 100 Millionen Euro. Wir stellen heute unter Beweis, dass Mittelstandsfreundlichkeit und Vergabebeschleunigung kein Gegensatz sind. Sie können Hand in Hand gehen. Wir halten am Losgrundsatz fest und damit an der Mittelstandsklausel. Das ist gut so. Denn 98 Prozent der Bauunternehmen und Handwerksbetriebe in Deutschland haben weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 90 Prozent der Planungsbüros weniger als 50 Arbeitnehmer, viele Architekturbüros weniger als 10 Mitarbeiter. Sie brauchen und verdienen Fairness und den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Das Gesetz erlaubt Ausnahmen – und auch das ist gut so –, um Gesamtvergaben zu erleichtern, auch aus zeitlichen Gründen, und so Beschaffung zu beschleunigen. Das gilt insbesondere für Investitionen aus dem Sondervermögen. Klar begrenzt. Damit ist ein guter Kompromiss gefunden worden zwischen Mittelstand und Handwerk auf der einen Seite und Beschleunigung auf der anderen Seite. Es ist ein Spagat. Aber er ist gelungen. Und weil uns ein messbarer Erfolg wichtig ist, wollen wir dieses Gesetz, das zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll, sehr schnell evaluieren, und zwar schon zum 30. September 2027. Ich bitte Sie eindringlich darum, dem Vergabebeschleunigungsgesetz in der vorliegenden Form ohne Aufweichungen zuzustimmen, damit schneller gebaut und investiert werden kann, aber vor allem als Signal an Bürgerinnen und Bürger, Betriebe, Wirtschaft und Kommunen: Ja, Deutschland kann sich modernisieren; ja, Deutschland kann Tempo; und ja, wir als Staat können Probleme lösen, gemeinsam. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Antrag des Saarlandes auf Anrufung des Vermittlungsausschusses sowie ein Entschließungsantrag von Hamburg vor. Ich frage zunächst, ob allgemein ein Vermittlungsverfahren gewünscht wird? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Staatssekretär Bischoff (Saarland) gibt eine Erklärung zu Protokoll1. Ich frage nun, wer dem Gesetz gemäß Ziffer 4 der Ausschussempfehlungen zustimmen möchte. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es bleibt abzustimmen über die beantragte Entschließung. Ich frage daher, wer dem Antrag Hamburgs zustimmt. – Mehrheit. 1 Anlage 1 Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 24: TOP 24 Entschließung des Bundesrates: Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht schützen – Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 218/26) Es liegt dazu eine Wortmeldung vor, und zwar von Ministerpräsident Günther aus Schleswig-Holstein. – Bitte, Herr Ministerpräsident! Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sprache ist Allgemeingut. Sie gehört uns allen. Redewendungen und Begriffe, mit denen wir Dinge beschreiben, sind elementare Bestandteile von Sprache, die jeder frei nutzen kann, auch zu wirtschaftlichen Zwecken. Zum Beispiel darf jede Bäckerin ihren Betrieb „Bäckerei“ nennen. Das scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein. Alltagssprache kann nicht markenrechtlich geschützt werden. Das sollte man jedenfalls meinen. Für die Minderheiten in Europa und für ihre Redewendungen, für ihre Begrifflichkeiten sieht die Realität anders aus. Zwar gilt Artikel 7 der EU- Markenrechtsverordnung einheitlich für alle Sprachen in der Europäischen Union. Danach sind beschreibende Begriffe, allgemein gebräuchliche Ausdrücke oder auch Redewendungen nicht eintragungsfähig. Sie dürfen also nicht markenrechtlich geschützt werden. Allerdings wird in der Praxis bei der markenrechtlichen Prüfung geschaut, ob ein Begriff von einem erheblichen Teil der angesprochenen Öffentlichkeit verstanden wird. Bei Regional- und Minderheitensprachen führt das zu einem strukturellen Problem. Kleine Sprachgemeinschaften werden als nicht signifikant bewertet. Ihre Begriffe gelten deshalb nicht als beschreibend. Damit wird eine Eintragung als geschützte Marke doch möglich. Dass die EU formal zuständig ist, die Mitgliedstaaten das EU-Recht aber dezentral anwenden, kommt erschwerend hinzu. Das führt zu unterschiedlichen Bewertungen gleicher Sachverhalte. Gründe dafür sind mangelnde Sprachkenntnisse bei Behörden oder, dass ein besonderer Schutzstatus nicht berücksichtigt wird. Für die Regional- und Minderheitensprachen in Europa bedeutet das eine Diskrepanz zwischen Norm und Anwendung im EU- Markenrecht. Oder anders gesagt: Große Sprachen sind geschützt, kleine Sprachen sind es faktisch nicht. Das hat ganz konkrete Folgen für den Alltag von betroffenen Menschen. Die kommerzielle Nutzung von Wendungen und Begriffen, zum Beispiel für Produktnamen oder in der Werbung, wird für die Sprachgemeinschaften eingeschränkt. Für lokale Betriebe und Institutionen besteht permanent eine Rechtsunsicherheit. Abmahnungen oder Klagen gegen sie sind jederzeit möglich. Besonders kritisch ist: Dritte können sich Rechte an Wörtern sichern, die Teil der kulturellen Identität einer Minderheit oder Volksgruppe sind. Für den privaten und alltäglichen Sprachgebrauch müssen Angehörige der Minderheiten keine Einschränkungen fürchten. Aber im geschäftlichen Kontext kann ihnen eine Nutzung untersagt werden. Und genau dort entsteht der Konflikt für die regionale Wirtschaft, für die Kultur und für die Außendarstellung von kleinen Sprachgemeinschaften, wenn sie eigene Begriffe, etwa auf Bannern, Flyern, Werbeartikeln oder in ihren Medien, nicht mehr verwenden dürfen. Einzelne Fälle gibt es bereits bei uns in Schleswig-Holstein bei der friesischen Minderheit. Der friesische Begriff, die Bezeichnung für etwas, das von der Insel Amrum stammt, „Öömrang“, wurde von einem US-amerikanischen Spirituosenhersteller als Marke eingetragen. Seitdem ist die Nutzung für die Betriebe auf der Insel eingeschränkt. Wir reden hier also von einem sehr realen Problem. Mit unserem Antrag wollen wir die Bundesregierung auffordern, sich auf europäischer Ebene für eine Anpassung von Artikel 7 des EU-Markenrechts einzusetzen. Konkret fordern wir, gemeinsam mit anderen Ländern, die unsere Initiative unterstützen, dass Artikel 7 um einen Passus ergänzt wird. In diesem sollen die von der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschützten Sprachen explizit genannt werden. Wir fordern eine Abkehr vom Signifikanzkriterium. Der lokale Sprachraum, in dem eine Sprache gebraucht und verstanden wird, soll stärker berücksichtigt werden. Meine Damen und Herren, diese Initiative adressiert eine strukturelle Lücke im EU-Recht. Der derzeitige Rahmen schützt wirtschaftliche Interessen mehr als die sprachliche Vielfalt. Eine Präzisierung zugunsten von Regional- und Minderheitensprachen ist notwendig für die Gleichberechtigung aller Bürgerinnen und Bürger in der EU. Wir wollen, dass eine vermeintliche Selbstverständlichkeit für alle Menschen in Deutschland und in der Europäischen Union auch tatsächlich selbstverständlich ist. Darum bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Unterstützung für diesen Antrag. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 32: TOP 32 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (Drucksache 196/26) Dazu liegen zwei Wortmeldungen vor. Zunächst Herr Ministerpräsident Rhein aus Hessen! Boris Rhein (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor gut zwei Wochen am Flughafen Frankfurt die Eröffnung des neuen Terminals 3 gefeiert. Es ist mit rund 4 Milliarden Euro das größte privat finanzierte Infrastrukturprojekt in Europa, das kann man schon sagen. Und es ist eben nicht nur ein Bauwerk aus Beton, Glas und Stahl – ich setze das „nur“ aufgrund der architektonischen Leistung in Anführungsstriche –, sondern das, was dort entstanden ist, ist auch ein sichtbares Bekenntnis: Es ist ein Bekenntnis zur Wirtschaftskraft. Es ist ein Bekenntnis zu Wachstum. Im Übrigen – das passt gut zu dem, was Gitta Connemann gerade gesagt hat – zeigt es, was in unserem Land möglich ist, was entgegen all dieser Dysfunktionalitätsstories von Radikalen nach wie vor geht. Das ist die eigentliche Dimension dieser Eröffnung, die wir am Terminal 3 in Frankfurt gefeiert haben. Das Terminal 3 in Frankfurt, all unsere großen Flughäfen in Deutschland – sie stehen für einen modernen, sie stehen für einen leistungsfähigen und auch für einen weltoffenen Standort. Aber uns ist auch klar, dass ein neues Terminal allein noch keinen starken Luftverkehrsstandort ausmacht. Dafür braucht es die richtigen politischen Rahmenbedingungen. Und genau darüber reden wir heute bei diesem Tagesordnungspunkt. Die Luftverkehrsbranche ist eine Schlüsselbranche für Deutschland – das kann man mit Fug und Recht behaupten –, weil sie Mobilität schafft, weil sie Wertschöpfung schafft, weil sie Beschäftigung schafft. Der Luftverkehr verbindet Unternehmen mit Kunden, mit Zulieferern und mit Investoren. Damit sichert er im Übrigen auch unsere Lieferketten, und er sichert unsere internationale Anbindung. Unsere deutsche Erfolgsgeschichte als Exportnation, als mehrfacher Exportweltmeister wäre undenkbar ohne unsere Luftverkehrsbranche und unsere Flughäfen. Ich sage selbstbewusst dazu, in aller Bescheidenheit: Diese Erfolgsgeschichte ist undenkbar ohne den Flughafen Frankfurt am Main, weil dieser Grundlage unseres Wohlstandes ist, nicht nur für Hessen, sondern auch für ganz Deutschland. Insofern treibt es mich um – das will ich bei diesem Tagesordnungspunkt sehr deutlich sagen – , dass der deutsche Luftverkehr deutlich langsamer wächst als der Luftverkehr in anderen Ländern in Europa. Die deutsche Luftfahrt steckt in einer veritablen Krise. Es ist eine veritable Krise, mit der wir es zu tun haben, und das Paradoxe an dieser Krise ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass sie in großen Teilen politisch verursacht ist. Wir sind der teuerste Standort in Europa. Wir haben zu hohe Steuern, wir haben zu hohe Gebühren, wir haben zu hohe Abgaben, und wir haben nach wie vor zu viel Regulierung. All das zusammen ist eine gefährliche, eine toxische Melange, weil es dafür sorgt, dass Airlines ihre Flotten aus Deutschland abziehen und Passagierzahlen langsamer steigen. Wir haben beim Sitzplatzangebot mit 93 Prozent noch immer nicht den Stand von 2019 erreicht. Und das ist der Stand vor Corona. Wenn wir die Länder um uns herum betrachten, sehen wir, dass sich diese weitaus schneller erholen als wir. In Europa ist das Angebot an Sitzplätzen mit 116 Prozent deutlich höher als 2019. Das heißt: Andere wachsen, und Deutschland fällt zurück. Natürlich hat das Folgen, die ja alle spüren. In den vergangenen zehn Jahren haben wir rund 200 Strecken und 40 direkt erreichbare Ziele verloren. Die Folge davon ist wiederum sehr bitter. Denn alle wachsen, nur wir in Deutschland stagnieren. Das müssen wir dringend wieder umdrehen. Wir müssen diesen Trend umdrehen, und zwar im Interesse unseres Wohlstandes. Ein internationales Drehkreuz wie Deutschland kann sich staatlich verordnete Wettbewerbsnachteile einfach nicht länger leisten. Wir müssen diese staatlich verordneten Wettbewerbsnachteile dringend zurückschneiden. Insofern ist die Senkung der Luftverkehrsteuer auf das Niveau von 2024 ein so richtiger und ein so wichtiger Schritt. Ich will klar sagen, dass es sehr positiv ist, dass wir das jetzt machen. Ich teile aber auch die Kritik der Branche, dass noch etwas mehr drin gewesen wäre, dass eine weitergehende Rückkehr zu den im Jahre 2024 tatsächlich geltenden Steuersätzen noch besser gewesen wäre. Trotzdem gilt: Die Rücknahme der Erhöhung ist überfällig. Sie ist ein sehr wichtiges Signal. Aber sie ist eben nur ein Signal. Das ist noch keine Trendwende, und deswegen müssen diesem Signal weitere wichtige Schritte folgen: bei der Begrenzung der Flugsicherungskosten, bei der Senkung der Luftsicherheitsgebühren, bei der Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer, bei den Standortkosten insgesamt. Der Staat darf kein Standortnachteil sein. Es ist ja, wie gesagt, eine paradoxe Situation, aber genau das ist es, was Airlines und Airports in Deutschland erleben. Insofern brauchen wir den klaren Kurswechsel, den die Bundesregierung vereinbart hat. Dafür sind wir dankbar. Das Entlastungspaket für den nationalen Luftverkehr vom November 2025 muss jetzt rasch umgesetzt werden. Ich will abschließend eines anmerken – das wurde in den Ausschüssen ja bereits intensiv diskutiert –: Die Gegenfinanzierung zur Senkung der Luftverkehrsteuer darf nicht zulasten wichtiger Verkehrsinfrastrukturvorhaben und weiterer Entlastungsschritte für die Luftverkehrsbranche gehen. Zukunftsfähige Verkehrsinfrastrukturen und nachhaltige Technologien sind einfach zu wichtig. Sie dürfen nicht darunter leiden, und es hätte keinen Sinn, wenn das so laufen würde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heutigen Beschluss zur Senkung der Luftverkehrsteuer setzen wir, wie gesagt, ein sehr wichtiges Signal. Aber ich will betonen: Der Standort Deutschland braucht in dieser Frage noch mehr. Lassen Sie uns deswegen auch bei den anderen Punkten aus dem Entlastungspaket und darüber hinaus entschlossen und zügig die nächsten Schritte gehen mit einem klaren Ziel, das da lautet: 2026 muss zum Comeback-Jahr der deutschen Luftfahrt werden – in unser aller Interesse, im Interesse unseres Wachstums, im Interesse unseres Wohlstandes. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Als Nächstes hat um das Wort gebeten: Herr Minister Crumbach aus Brandenburg. – Bitte, Herr Kollege! Robert Crumbach (Brandenburg): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Rhein hat es erwähnt: Während nahezu alle anderen europäischen Luftverkehrsmärkte bei der Zahl der Flüge und Verbindungen das Vor-Corona-Niveau wieder erreicht und zum Teil sogar überschritten haben, bleiben wir in Deutschland nach wie vor weit dahinter zurück. Die Absenkung der Luftverkehrsteuer ist daher ein notwendiger Schritt für die Belebung unseres Luftverkehrsstandortes. Ein Grund für die schwache Entwicklung in Deutschland sind nämlich die hohen Standortkosten: Flugsicherungskosten, Luftsicherheitsgebühren, Flughafenentgelte und eben auch die Luftverkehrsteuer. Der vorliegende sächsische Plenarantrag zeigt auf, welche weitergehenden Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten notwendig sind. Auch der Flughafenverband schlägt mit eindringlichen Worten im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit Alarm. Sehr geehrte Damen und Herren, ich will hier aber noch etwas anderes betonen: dass es auch darüber hinaus weitere Schritte zur Belebung eines wirklich gesamtdeutschen Luftverkehrs braucht. Denn gerade aus ostdeutscher Perspektive besteht dringender Handlungsbedarf. Die Ministerpräsidentenkonferenz Ost hat kürzlich zu Recht darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Flugverbindungen vom zentralen ostdeutschen und auch Hauptstadtflughafen, unserem BER, nicht akzeptabel ist, was die Langstreckenverbindungen angeht. Ich könnte sie an zwei Händen abzählen. Von Berlin werden weniger als zehn Langstreckenziele angeflogen. Wenn ich nach Hessen schaue: In Frankfurt sind es über 100. In München fast 60. Von den weiteren Flughäfen in Ostdeutschland aus sind es gar keine. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Konnektivität, die Direktverbindungen, aber auch die Wirtschaftspotenziale und selbstverständlich auf die Flugpreise in der Region. Es ist also notwendig, dass das Langstreckenangebot in Ostdeutschland am BER ausgebaut wird und im Übrigen auch zusätzliche Start- und Landerechte im Frachtverkehr geschaffen werden. Es gab hierzu durchaus positive Signale von der Bundesregierung. Konkrete Maßnahmen fehlen allerdings bis heute. Vielleicht hilft ja dieser Appell. Uns ist klar, dass man die gewachsenen Strukturen des deutschen Luftverkehrsmarktes nicht von heute auf morgen umwälzen kann. Aber, und das will ich hier betonen, wir fordern von Ihnen keine Almosen. Wir fordern Fairness ein. Wir fordern Fairness für einen Wirtschaftsraum, der es in der Vergangenheit nicht immer einfach hatte. Ein Land, das zusammenhalten will, darf den Osten nicht länger auf Warteschleife lassen. Gleiche Chancen am Himmel sind keine Frage der Geografie, sondern des Respekts und des Zusammenhalts. Ich bitte Sie eindringlich, dass wir hierüber im Gespräch bleiben und unsere berechtigten ostdeutschen Interessen aus allen anderen Himmelsrichtungen Unterstützung finden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Kollege! Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen. Ziffer 1 rufe ich nach Buchstaben getrennt auf: Buchstabe a! – Minderheit. Buchstaben b und d gemeinsam! – Minderheit. Buchstabe c! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Wir kommen zu Ziffer 3, zunächst ohne den Buchstaben d. – Minderheit. Ihr Handzeichen für den Buchstaben d! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5 rufe ich nach Sätzen getrennt auf: Bitte Ihr Handzeichen für Satz 1 bis 3! – Minderheit. Dann bitte Ihr Handzeichen für Satz 4! – Minderheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für den Antrag des Freistaates Sachsen, dem die Länder Hessen und Sachsen- Anhalt beigetreten sind! – Minderheit. Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 4/20261 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 2 bis 4, 7 bis 10, 12, 15, 16, 31, 33, 35, 37, 40 bis 42, 44, 48, 51, 53 bis 55, 60 bis 62, 64 bis 68 a), 69, 70, 79 und 80. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit ist das so beschlossen. Eine Erklärung zu Protokoll2 hat abgegeben: zu Punkt 2 Frau Ministerin Schenk (Thüringen). 1 Anlage 2 2 Anlage 3 Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) (Drucksache 206/26) Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor. Eine Erklärung zu Protokoll1 hat abgegeben: Herr Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen). Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer dem Gesetz gemäß Ziffer 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben allerdings nun noch über die empfohlene Entschließung abzustimmen. Ziffer 2 stimmen wir wunschgemäß in vier Schritten ab: Zunächst bitte Absatz 1! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für Absatz 2, zunächst ohne die Buchstaben b und c! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für: Buchstabe b! – Mehrheit. Buchstabe c! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu TOP 11: TOP 11 Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Drucksache 224/26, zu Drucksache 224/26) Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor. Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 212/26, zu Drucksache 212/26) 1 Anlage 4 Hierzu liegt eine Wortmeldung vor, und zwar von Herrn Minister Hermann aus Baden-Württemberg. – Bitte, Herr Kollege! Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute wieder mal das Straßenverkehrsrecht. Zu Recht! Das Straßenverkehrsgesetz muss modernisiert werden. Das wird heute hiermit auch geleistet. Wir stellen die Weichen für ein modernes, digitaleres Gesetz, das bürgerfreundlicher, einfacher und unbürokratischer ist. So wird es in Zukunft möglich sein, dass der Führerschein digital vorhanden ist, dass man keinen Lappen – wie man früher gesagt hat – mehr mitnehmen muss. Vielmehr kann man ihn sozusagen auf dem Handy mitführen. Wir ermöglichen die digitale Parkraumkontrolle. Das erleichtert insgesamt das Überprüfen von Parken und Falschparken, ob gezahlt wurde oder nicht gezahlt wurde. Eine neue Technologie, die es europaweit schon länger gibt, führen wir hiermit ein. Wir haben in Baden- Württemberg bereits damit begonnen, und das wird jetzt bundesweit ausgerollt. Auch in der Frage des automatisierten, des autonomen Fahrens gibt es Erleichterungen. Zukünftig können Erprobungsfahrten einfacher genehmigt werden. Das ist dringend notwendig, damit wir in der Entwicklung dieser Technologie vorankommen. Wichtig ist auch, dass zukünftig zielgruppenorientierte Parkausweise ausgestellt werden können, beispielsweise für Handwerker oder für Menschen mit Einschränkungen. Auch das ist, glaube ich, eine richtig gute Erleichterung. Und es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, der den gewerbsmäßigen Punktehandel sanktioniert. Was ist das? Es gibt tatsächlich Menschen, die Geschäfte damit machen, dass sie anderen Punkte abnehmen. Das soll zukünftig besser unterbunden werden. Das ist eine gewerbsmäßige Täuschung von Behörden. Das muss eingeschränkt werden. So weit, so gut. Wir werden der Novelle gern zustimmen seitens Baden-Württembergs. Wir hätten uns aber gewünscht, dass noch etwas mehr dazukommt. Wir haben zum Beispiel in Baden-Württemberg ein Landesmobilitätsgesetz, durch das es möglich ist, dass Kommunen Abgaben von Fahrzeughaltern oder von Bürgerinnen und Bürgern für die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs erheben – ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs. Dazu braucht es Möglichkeiten der Abfrage, eben zum Beispiel Fahrzeughalterabfragen. Das ist heute schwierig und nur sehr bürokratisch möglich. Wir hätten uns gewünscht, dass in diesem Gesetz die Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass die vorhandenen Daten einfach, schnell und unbürokratisch an die Kommunen weitergereicht werden können. Das wäre eine echte bürokratische Entlastung gewesen. Die Kommunen können auf diese Art und Weise eben einfach und schnell Einnahmen erzielen. Wir hätten uns auch gewünscht, dass es soziale Kriterien bei der Parkraumbewirtschaftung gibt. Denn beispielsweise in Freiburg wurde das eingeführt, aber vom Bundesverwaltungsgericht zurückgenommen, weil es keine gesetzliche Grundlage für eine soziale Staffelung von Parkausweisgebühren gibt, etwa in Wohngebieten. Doch das ist, glaube ich, sinnhaft und notwendig, denn es braucht faire Preise, und die kann man sozial gestalten. Bislang geht das nicht. Vielmehr ist das immer nur einheitlich möglich. Meine Damen und Herren, nach 15 Jahren ein persönliches Wort: Seit 15 Jahren bin ich im Bundesrat. Dies wird heute meine letzte Rede sein. Ich war zuvor 13 Jahre im Bundestag. Als ich meine erste Rede hier gehalten habe, war ich ziemlich irritiert, dass keiner geklatscht hat. Obwohl ich eine gute Rede gehalten hatte! Da dachte ich: Was ist das für eine Friedhofsveranstaltung? Warum so wenige Emotionen? Aber der Vorteil war wiederum: Keiner hat gebuht und dazwischengerufen. Ich habe zunehmend gemerkt: Es gibt hier etwas Besonderes. Weil keiner klatscht und keiner buht, kann man sehr ruhig, sehr sachlich reden. Obwohl der Bundesrat kein richtiges Parlament im eigentlichen Sinne ist, hat er einige parlamentarische Tugenden, die dringend von anderen Parlamenten übernommen werden sollten: sachliche Rede, man hört zu. Man hält sich kurz – in der Regel fünf Minuten –, wird nicht geschwätzig. Man k

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