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Rede von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

dip / rede 16.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 54. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 27a und 27b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrec.

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Rede von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. – Zwischen „keine Obergrenze“ und der aktuell herrschenden 30-Euro-Obergrenze liegt ja ein ziemlich großer Spielraum. Halten Sie es für richtig, dass der Bund eine Gebührenobergrenze von 30 Euro festsetzt, obwohl in vielen Kommunen vor Ort darüber gesprochen wird, dass der öffentliche Raum mehr wert ist, und die Kommunen selber andere Gebühren erheben wollen? Und mit Blick auf die Obergrenze: Sind Sie dann dafür, einfach eine höhere Obergrenze als die 30 Euro anzusetzen, und werden Sie sich in den Beratungen dafür einsetzen?

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