Frage von Iris Nieland (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)
Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Iris Nieland (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)
Wie begründet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die vom Bundesrechnungshof in seinen „Bemerkungen 2025“ festgestellten überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 586 Millionen Euro beim Kinderzuschlag sowie für die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) ungenehmigte, aber laut Erklärung des BMF einwilligungsfähige Mehrausgabe von 10,2 Millionen Euro beim Kindergeld?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand:
Eine deutlich erhöhte Inanspruchnahme des Kinderzuschlags führte zu Mehrausgaben und zur Überschreitung des veranschlagten Ausgabeansatzes. Diese Entwicklung konnte im Vorfeld des Regierungsentwurfs sowie während des parlamentarischen Verfahrens zum Haushaltsgesetz 2024 noch nicht vorhergesehen werden.
Beim Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz ist die Zahl der Kinder, für die die Leistung bezogen wird, aufgrund der Vielschichtigkeit der Anspruchsberechtigung schwer zu prognostizieren. In den Jahren 2021 und 2022 stagnierten die Zahlen bzw. waren im Jahr 2023 rückläufig. Aufgrund dieser Entwicklung wurde bei der Haushaltsanmeldung davon ausgegangen, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzt, sodass ein Haushaltsansatz in 2024 von 210 Millionen Euro ausreichend erschien. Tatsächlich ist die Zahl der Kinder, für die Kindergeld nach dem BKGG bezogen wurde, jedoch wieder gestiegen. Daher ergab sich aufgrund der Ausgabenentwicklung im Laufe des Jahres ein unvorhergesehener Bedarf.
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