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Frage von Maximilian Kneller (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)

dip / rede 05.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Maximilian Kneller (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487) Mit welcher Begründung verzichtet die Bundesregierung bei der Planung einer Trassenneubaustrecke zwischen Hannover und Hamburg auf die Einbeziehung der Prüfung einer möglichen Magnetschwebebahntrasse auf Grundlage einer bereits vorliegenden Planung aus dem Jahr 1988? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Das Vorhaben ABS/NBS Hannover–Hamburg ist im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege enthalten und ist damit gesetzlich verankert. Die im Gesetz festgelegte Zielstellung für die NBS Hannover–Hamburg ist die Schaffung von erforderlichen weiteren Kapazitäten, insbesondere auch für den Güterverkehr. Die Vorhabenträgerin DB InfraGO AG hat unter Berücksichtigung der maßgeblichen verkehrlichen und wirtschaftlichen Kriterien sowie unter Beachtung der relevanten Schutzgüter zielerfüllende Streckenvarianten ermittelt. Im Ergebnis liegt eine Vorzugstrasse vor. Diese weicht von der bekannten Planung einer Magnetschwebebahntrasse aus dem Jahr 1988 ab.

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