Schriftliche Frage 188 von Stefan Henze (AfD): Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der Planung der Aus- und Neubaustrecke (ABS/NBS) Hamburg–Hannover als Mischverkehrsst…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 188 von Stefan Henze (AfD): Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der Planung der Aus- und Neubaustrecke (ABS/NBS) Hamburg–Hannover als Mischverkehrsst…
Frage 188 (Stefan Henze, AfD):
Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der Planung der Aus- und Neubaustrecke (ABS/NBS) Hamburg–Hannover als Mischverkehrsstrecke zugrunde, anstatt eine ausschließlich dem Personenverkehr vorbehaltene Strecke vorzusehen, und welche Auswirkungen hat die Einbeziehung des Güterverkehrs auf das Nutzen- Kosten-Verhältnis (NKV) im Rahmen der volkswirtschaftlichen Bewertung des Projekts?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 2. April 2026:
Aus- bzw. Neubauvorhaben des Bedarfsplans Schiene müssen die Erfüllung der verkehrlichen Anforderungen der Bundesverkehrswegeplanung gewährleisten. Neben Fahrzeitvorgaben aus dem Zielfahrplan sind insbesondere die kapazitativen Anforderungen aus der Verkehrsprognose des Bundes maßgeblich. Im Fall der ABS/NBS Hannover–Hamburg können diese im Ergebnis der Planungen nur mit zwei zusätzlichen und für alle Verkehrsarten nutzbaren Gleisen zwischen Hannover und Hamburg erfüllt werden. Darüber hinaus trägt die Auslegung der NBS für Personen- und Güterverkehr zur Resilienz des Netzes und zu betrieblicher Flexibilität bei. Ein Nutzen-Kosten-Verhältnis für Mischverkehrs- Varianten trägt dem Rechnung. Die 2024 vorgelegte Bedarfsplanüberprüfung bestätigt auf Basis der Verkehrsprognose 2040 den Bedarf der ABS/NBS Hannover–Hamburg auch für den Güterverkehr.
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