Rede von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Teil von Protokoll der 15. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 31a und 31b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Text
Rede von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Frau Kollegin, Sie haben ja jetzt relativ fröhlich vorgetragen, dass Sie Menschen ihre Rechte nicht zugestehen wollen. Sie haben viel über Privilegien gesprochen; aber es heißt ja „Wahlrecht“, nicht „Wahlprivileg“. In meinem Wahlkreis Berlin-Mitte, in dem wir uns hier befinden – alles hier drumherum –, haben 51 Prozent der Menschen eine Migrationsgeschichte; 37 Prozent der Bevölkerung haben hier keine deutsche Staatsbürgerschaft, sind formal Ausländer. Sie leben hier, sie zahlen ihre Steuern, sie sorgen fürs Zusammenleben. Es würde ohne unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht funktionieren.
Meine Frage an Sie ist: Wie rechtfertigen Sie, dass jeder Dritte hier nicht wählen darf? Warum wollen Sie es wieder schwieriger machen? Denn die Menschen, mit denen ich gesprochen habe, waren sehr dankbar dafür – sie haben es als Zeichen der Anerkennung ihrer Leistung gesehen –, dass wir das Staatsbürgerschaftsrecht reformiert haben. Wie rechtfertigen Sie, dass Sie Menschen ihre demokratischen Rechte unnötig lange verwehren wollen?
Relationen
- part_of → Protokoll der 15. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen ermöglichen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften
- spoke_in ← Hanna Steinmüller (Rede)