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Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)

dip / rede 04.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298) Warum wird der bereits seit Langem vorliegende Beschluss des Bundesrates zur Regulierung der Vermietung möblierter Wohnungen nicht direkt im Zuge der Verlängerung der Mietpreisbremse in die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn übernommen, obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine erweiterte Regulierung von Indexmieten, möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten vereinbart wurde? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Die Bundesregierung hat die angesprochene Formulierungshilfe auf den Weg gebracht, um möglichst zeitnah die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 zu erreichen. Eine schnelle Verlängerung ist auch dringend notwendig, damit die Mietpreisbremse nicht Ende des Jahres ausläuft. Vor diesem Hintergrund haben wir uns bewusst auf diesen Aspekt konzentriert und darauf verzichtet, in die Formulierungshilfe weitere Regelungsvorschläge aufzunehmen, insbesondere um das Auslaufen der Mietpreisbremse Ende des Jahres sicher zu vermeiden und den Ländern, die die ausgestalteten Rechtsverordnungen noch erlassen müssen, die nötige Zeit zu verschaffen. Den dringenden Bedarf zur Regulierung der Vermietung von möbliertem Wohnraum sowie von Kurzzeitvermietungen und Indexmieten sehen wir natürlich auch. Vorschläge auch dazu wollen wir möglichst zeitnah vorlegen.

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