Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Maßnahmen gegen steigende Bestandsmieten angesichts der Daten des Statistischen Bundesamts, wonach Menschen in Deutschland durchschnittlich jeden vierten Euro fürs Wohnen ausgeben, und, wenn ja, welche, und warum steht die Absenkung der Kappungsgrenze in dieser Koalition bislang nicht zur Debatte (Quelle: www.zeit.de/wirtschaft/2025-05/wohnen-kosten-deutschland-eu-vergleich)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Bezahlbares Wohnen ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um eine Dämpfung des Anstiegs von Neuvertragsmieten und Bestandsmieten zu erreichen. So soll etwa durch eine erweiterte Regulierung möblierter Vermietung und Kurzzeitvermietung für eine bessere Durchsetzung der Mietpreisbremse gesorgt werden. Durch eine Regulierung der Indexmieten wollen wir dafür Sorge tragen, dass starke Steigerungen in Zeiten besonders hoher Inflation für Mietende abgefedert werden. Zudem werden wir die Regelungen zur Schonfristzahlung anpassen, um Menschen davor zu schützen, ihre Wohnung zu verlieren. Einen entsprechenden Referentenentwurf wollen wir noch bis Ende des Jahres vorlegen. Eine Absenkung der Kappungsgrenze wurde nicht im Koalitionsvertrag vereinbart.
Die mietrechtliche Expertengruppe, die im September 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat, befasst sich jedoch – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – neben den Fragen der Präzisierung der bestehenden Bußgeldvorschrift zur Mietpreisüberhöhung und einer neuen Bußgeldvorschrift zur Durchsetzung der Mietpreisbremse auch mit der Thematik „Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften“. Unter diesem Punkt kann die Gruppe auch Maßnahmen im Hinblick auf die Regulierung von Bestandsmieten erörtern. Den Ergebnissen der Expertengruppe können und wollen wir nicht vorgreifen.
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