Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)
Teil von Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)
Warum findet sich in der vorliegenden Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn kein Hinweis auf die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, im Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am 22. Mai 2025 angekündigte Erweiterung der Mietpreisbremse, die auch Gebäude aus den Baujahren 2014 bis 2019 in Deutschland erfassen sollte, und wie viele zusätzliche Wohnungen wären nach Kenntnis der Bundesregierung von dieser Maßnahme betroffen gewesen?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme:
Die Bundesregierung hat die angesprochene Formulierungshilfe auf den Weg gebracht, um möglichst zeitnah die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 zu erreichen. Eine schnelle Verlängerung ist auch dringend notwendig, damit die Mietpreisbremse nicht Ende des Jahres ausläuft. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Ressortabstimmung darauf verständigt, sich auf diesen Aspekt zu konzentrieren und den Stichtag für die Neubauten zunächst zu belassen.
Nach groben Schätzungen wären von einer Neuregelung deutschlandweit 360 000 Mietwohnungen betroffen gewesen.
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