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Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)

dip / rede 04.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zunahme der Delinquenz von nach geltendem Recht generell schuldunfähigen Kindern, vor allem auch im Bereich der Gewaltkriminalität – sei es in Gestalt der Ausübung einfacher körperlicher Gewalt oder unter Einsatz von gefährlichen Werkzeugen oder Waffen, wie insbesondere Messern –, und, wenn ja, hält die Bundesregierung eine Herabsetzung des Alters für die Strafmündigkeit von 14 Jahren auf eine niedrigere Altersstufe, wodurch individuell Reifegrad und Steuerungsfähigkeit im jeweiligen Einzelfall geprüft werden könnten, für angezeigt, bzw. welche anderen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Eindämmung dieser Entwicklung zu ergreifen, oder, wenn nein, hält es die Bundesregierung gleichwohl für geboten, eine Reform der Strafmündigkeit, des Jugendstrafrechts bzw. des Jugendhilferechts anzugehen (bitte im Einzelnen ausführen; www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/straftaten-kinder-100.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Die Gesamtzahl der polizeilich registrierten tatverdächtigen Kinder unter 14 Jahre war über viele Jahre hinweg rückläufig. Seit 2021 sind – wie insgesamt – auch für diese Altersgruppe nun erhebliche Anstiege zu verzeichnen, insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität. Die Bundesregierung beobachtet diese Entwicklung mit großer Sorge. Im Koalitionsvertrag ist deshalb auch vereinbart, der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität entgegenzuwirken. Gerade das Thema Gewaltkriminalität treibt uns dabei besonders um. Daher werden wir zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt eine Studie in Auftrag geben, die das Thema umfassend beleuchten und dabei auch gesetzgeberische Handlungsoptionen erfassen soll. Sollten sich hierbei neue Erkenntnisse auch zur Reifeentwicklung junger Menschen ergeben, wird die Bundesregierung diese bei weiteren Maßnahmen einbeziehen.

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