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Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)

dip / rede 18.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 64. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Forderungen nach einer Herabsetzung der Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre, und welche Konsequenzen (zum Beispiel rechtlich, kriminalpolitisch, gesellschaftlich) sieht sie im Falle einer solchen Änderung? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die Bundesregierung beobachtet die aktuelle Entwicklung im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität und deren Ursachen mit besonderer Aufmerksamkeit. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität entgegenzuwirken. Sowohl für die Opfer als auch die Täter ist es wichtig, dass die Taten angemessen aufgearbeitet werden. Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt geben wir eine Studie in Auftrag, die auch gesetzgeberische Handlungsoptionen erfassen soll. Sollten sich hierbei neue Erkenntnisse auch zur Reifeentwicklung junger Menschen ergeben, wird die Bundesregierung diese im Rahmen ihrer fortlaufenden Überprüfung der Strafmündigkeitsgrenze einbeziehen. Den Ergebnissen dieser Studie soll nicht vorgegriffen werden.

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