Auswirkungen der Contergan-Urteile des OVG NRW und des BVerwG auf Verfahrensstandards der Conterganstiftung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit besteht nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der Contergan-Urteile des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfahlen (OVG NRW 16 A 1884/22 – Urteil vom 23. November 2023) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 5 C 2.24 – Urteil vom 9. Juli 2025) weiterer Änderungsbedarf an der neuen Geschäftsordnung der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung (https://contergan-infoporta l.de/fileadmin/user_upload/documents/Rechte/Geschaeftsordnung_Medizinische_Kommission/Geschaeftsordnung_MK_final.pdf), und ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung die Conterganstiftung nun aufgrund des Bundesverwaltungsgericht-Urteils verpflichtet, im Rahmen ihrer Amtsaufklärungspflicht bei Zweifelsfällen in Anerkennungsverfahren genauer zu ermitteln als bislang und z. B. auch Gentests durchführen zu lassen, um genetische Ursachen auszuschließen (Antwort bitte begründen)?<br /> <br /> Wird die Conterganstiftung in allen Fällen, bei denen in den vergangenen Jahren Anträge auf Anerkennung von Conterganschäden nach dem rechtsfehlerhaften Verfahren bearbeitet und beschieden wurden (siehe: BVerwG 5 C 2.24 – Urteil vom 9. Juli 2025), eine Überprüfung von Amts wegen einleiten oder alternativ alle Antragstellenden der vergangenen 20 Jahre, die einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, darauf hinweisen (z. B. per Post oder über die StiftungsWebsite), dass der Bescheid möglicherweise rechtsfehlerhaft ergangen ist und auf Antrag überprüft werden kann (Antwort bitte begründen)?
Zeitachse
- 01.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1089 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.