Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter bei der geplanten Steuerfreistellung von Mehrarbeitszuschlägen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie möchte die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossenen Plan, "Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei" (Koalitionsvertrag, S. 18) zu stellen und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 – 8 AZR 370/20 zum Thema Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigten miteinander in Einklang bringen, ohne dabei entsprechend des Urteils Teilzeitbeschäftigte schlechter zu behandeln sowie Frauen (die beim Anteil der Teilzeitkräfte 80 Prozent ausmachen) zu diskriminieren?
Zeitachse
- 01.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1089 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.