Schriftliche Frage 18 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Unternehmen und andere KRITIS- Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Ablauf der Nachfrist am 31. Juli 2026…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 18 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Unternehmen und andere KRITIS- Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Ablauf der Nachfrist am 31. Juli 2026…
Frage 18 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele Unternehmen und andere KRITIS- Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Ablauf der Nachfrist am 31. Juli 2026 ihrer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der NIS-2 Umsetzung nachgekommen, und welche Konsequenzen sieht das BSI nun für diejenigen Unternehmen vor, die sich trotz Ablauf der Nachfrist nicht registriert haben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. August 2026:
Bis 31. Juli 2026 sind insgesamt 19.058 Registrierungen erfolgt. Die Gesamtzahl untergliedert sich wie folgt: – wichtige Einrichtungen: 12.354, – besonders wichtige Einrichtungen: 6.487, – Anteil von KRITIS an besonders wichtige Einrichtungen: 1.378. Zusätzlich wurde das Statistische Bundesamt durch das Bundesministerium des Innern gebeten, die Schätzungen zur Anzahl der betroffenen Unternehmen für den Erfüllungsaufwand aus dem NIS2-Umsetzungsgesetz zu verifizieren und eventuelle Diskrepanzen zwischen den Registrierungszahlen und Schätzungen aufzuklären. Gemäß § 65 Absatz 2 Nummer 6 des BSI-Gesetzes in Verbindung mit § 33 Absatz 4 des BSI-Gesetzes wird das BSI im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Unternehmen vorgehen, die einer Registrierung nicht nachkommen, sobald es Kenntnis darüber erlangt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dem BSI registrierungspflichtige Einrichtungen in der Regel namentlich nicht bekannt sind. Um gegen Einrichtungen vorgehen zu können, die sich rechtswidrig nicht registriert haben, müssen diese zunächst zeitintensiv und im Einzelnen ermittelt werden. Das BSI beteiligt zudem regelmäßig Multiplikatoren (z. B. Handelskammern, Verbände, Social Media), um auf die Registrierungspflicht hinzuweisen.
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