Hafenstrategie der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/4768)
Text
Hafenstrategie der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/4768)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5172
21. Wahlperiode 01.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Swantje Henrike
Michaelsen, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4768 –
Hafenstrategie der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutschen Seehäfen haben eine zentrale Bedeutung für ganz
Deutschland – verkehrs-, energie-, wirtschafts- und zunehmend auch
sicherheitspolitisch.
Sie erfüllen einen Dreiklang von Aufgaben: Sie stellen Import- und
Exportstrukturen für Energieträger sicher, sie sind Produktionsstandorte erneuerbarer
Energien sowie Ausgangspunkt und Verkehrsknoten für effiziente und
energiesparende Gütertransporte. Für die wirtschaftliche Entwicklung des
gesamten Bundesgebietes spielen sie eine große Rolle.
Generell ist die Finanzierung der Seehäfen Ländersache. Der Bund beteiligt
sich jedoch durch den sogenannten Hafenlastenausgleich bei den Ländern mit
jährlich 38 Mio. Euro. Zusätzlich fördert der Bund Infrastrukturmaßnahmen in
Seehäfen von nationaler Bedeutung. Die letzte Bundesregierung hatte
gemeinsam mit den Bundesländern, der Hafenwirtschaft, den Verbänden und der
Gewerkschaft eine nationale Hafenstrategie erarbeitet und in der Hafenpolitik
bewusst eine koordinierende Rolle eingenommen.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der jetzigen
Bundesregierung wird die Bedeutung einer „wettbewerbsfähige[n] Hafeninfrastruktur mit
guter Hinterlandanbindung“ betont und angekündigt, dass „die nationale
Hafenstrategie mit Hochsee- und Binnenhäfen als gesamtstaatliche Aufgabe“
umgesetzt wird, sowie dass sich die Bundesregierung „über die Finanzierung
der Maßnahmen mit den Ländern in der ersten Hälfte der Legislaturperiode“
verständigen wird.
Ein neuer Titel im Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“
(KTF) „Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ stellt in den kommenden
vier Jahren 400 Mio. Euro für die Umsetzung der Nationalen Hafenstrategie
und des Nationalen Aktionsplans klimafreundliche Schifffahrt bereit. Diese
Summe liegt aber weit hinter den identifizierten Bedarfen, z. B. in dem
Ergebnisbericht der Studie „Energiehäfen der Zukunft“ der Deutschen Energie-
Agentur (dena; www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/WS/ergebnisbericht-ene
rgiehaefen-der-zukunft.pdf?__blob=publicationFile). Diese Studie wurde
ursprünglich zur weiteren Umsetzung der Nationalen Hafenstrategie in Auf-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 1. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
trag gegeben, um Bedarfe und Kapazitäten der Häfen für die Energiewende,
bei Off- und Onshore, für den Import von erneuerbaren Energieträgern sowie
für die Antriebswende in der Schifffahrt zu identifizieren. Die dort
identifizierten Bedarfe liegen nicht nur weit über den eingestellten 400 Mio. Euro, sie
zeigt auch Optionen für Spezialisierungen der Häfen auf. Die Studie
verdeutlicht auch die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung der Hafenpolitik
durch Bund, Länder und Hafenbetreiber, denn nicht jeder Hafen wird alle
Aufgaben vollumfänglich übernehmen können: Die wichtigsten Ressourcen, Geld
und Fläche, sind knapp.
Maßnahmen für eine koordinierte Finanzierung und einen gesamtdeutschen
strategischen Ausbau der Seehäfen durch die Bundesregierung und die
schwarzrote Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD blieben nach
Ansicht der fragestellenden Fraktion bislang aus. Zwar wurden mit dem
Haushalt 2026 rund 1,35 Mrd. Euro für den Ausbau und die Ertüchtigung der
militärisch nutzbaren Infrastruktur in Bremerhaven beschlossen, jedoch ohne jede
Einbindung in eine strategische Finanzierung der gesamten deutschen
Hafenlandschaft.
1. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung, wie in
der Nationalen Hafenstrategie (S. 17) beschrieben,
„Hafenentwicklungsplanungen und hafenbezogene Infrastrukturinvestitionen zwischen Bund
und Ländern“ abgestimmt?
2. Wie plant die Bundesregierung, künftig „Hafenentwicklungsplanungen
und hafenbezogene Infrastrukturinvestitionen zwischen Bund und
Ländern“ abzustimmen (bitte geplante Termine und zu beteiligende Akteure
auflisten)?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass nicht
jeder Hafen alle Aufgaben (Vorhaltung von Import-, Export- und
Bunkerstrukturen für Energieträger, Produktionsstandort erneuerbarer
Energien und Energieanlagen, Container- und Massengutumschlag)
vollumfänglich wird übernehmen können, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Zuständigkeit für Häfen liegt bei den Ländern. Sie stellen
Hafenentwicklungspläne auf und sind für die Hafeninfrastruktur zuständig. Eine Einbindung
der Bundesregierung ist bislang nicht erfolgt und müsste von den Ländern
ausgehen.
4. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zusammen mit den
Ländern, um die Instandhaltung, die Ertüchtigung und den Ausbau der
deutschen Seehäfen stärker zu koordinieren (bitte Maßnahmen,
Gesprächskreise etc. aufführen)?
5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zusammen mit
den Ländern eine stärkere Kooperation und Arbeitsteilung zwischen den
deutschen Seehäfen zu fördern, und wenn sie keine Maßnahmen ergreift,
warum nicht (bitte nach Themenbereichen Wasserstoff- [H2] und
Wasserstoffderivateimport, Wasserstoff- und Wasserstoffderivatebunkerung und
Produktion, Sicherheit, Offshore-Windbau und Wartung, CO2-Transport
und Güterumschlag aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der Zuständigkeit der Länder für Häfen müssen diesbezügliche
Impulse von den Ländern ausgehen.
6. Wann und wo soll die Vollversion der dena-Studie „Energiehäfen der
Zukunft“ veröffentlicht werden (aktuell als 15-seitiger Ergebnisbericht
unter www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/WS/ergebnisbericht-energie
haefen-der-zukunft.pdf?__blob=publicationFile und als 39-seitige
Präsentation unter www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/WS/energiehaefe
n-praesentation.pdf?__blob=publicationFile einsehbar), und wenn sie
nicht veröffentlicht werden soll, warum nicht?
Die Studie wird nicht veröffentlicht, da diese Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse enthält.
7. Wird die Bundesregierung die Handlungsempfehlungen der dena-Studie
in ihre Hafenpolitik mit aufnehmen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum
nicht, insbesondere zu den Aspekten
a) Ausbau von Onshore- und Offshore-Windenergie (Kapitel 4.1 des
Ergebnisberichts),
b) Hafenumschlag von erneuerbaren Energieträgern (Kapitel 4.2 des
Ergebnisberichts) und
c) Finanzielle Unterstützung des Bundes (Kapitel 4.3 des
Ergebnisberichts)?
Die Bundesregierung prüft die Aufnahme der Handlungsempfehlungen in ihre
Hafenpolitik.
8. Sieht die Bundesregierung vor, den Vorschlägen der Studie zu folgen
„wie nationale Redundanzen vermieden und Gelder effektiv genutzt
werden können, um schnelle Fortschritte beim Hafeninfrastrukturausbau
erzielen zu können“, wenn ja, wie, mit welchen Maßnahmen, und wenn
nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
9. Mit welchen Maßnahmen geht die Bundesregierung vor, um der
Empfehlung der dena-Studie zu einer „transnationalen Perspektive, um
Ressourceneffizienzen zu heben“ sowie einer „starken Kooperation zwischen den
europäischen Seehäfen zur Optimierung der Hafenkapazitäten“ zu
folgen, und mit welchen europäischen Ländern an Nord- und Ostsee ist sie
diesbezüglich im Austausch (bitte Gesprächstermine der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche und des
Bundesministers für Verkehr Patrick Schnieder auflisten)?
Die Bundesregierung hat sich an der Erarbeitung der Europäischen
Hafenstrategie beteiligt und wird deren Umsetzung unterstützen. Die Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie hat am 26. Januar 2026 am North Sea Summit 2026 in
Hamburg zur Intensivierung der europäischen Kooperation beim Ausbau der
Offshore Windenergie teilgenommen.
10. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen fördert der Bund, wie in der
Nationalen Hafenstrategie (S. 21) beschrieben, die
„Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und korridorbezogene Ansätze“ für die
Transformation der Energie- und Rohstoffimporte?
Mit den im KTF-Titel „Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ geplanten und
derzeit in der Abstimmung befindlichen Förderprogrammen sollen auch grüne
Schifffahrtskorridore einschließlich des Aufbaus von Lade- und
Tankinfrastrukturen gefördert werden.
11. Wie genau sollen die 400 Mio. Euro des neuen KTF-Titels
„Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ verausgabt werden, welche laut
Homepage des Bundesministeriums für Verkehr (BMV; www.bmv.de/Sh
aredDocs/DE/Artikel/K/klima.html) u. a. „zum Aufbau von
Hafeninfrastrukturen für Landstrom- und Bunkeranlagen, zur Etablierung von
grünen Schifffahrtskorridoren, zur Verkehrsverlagerung von ÖPNV [
öffentlichem Personennahverkehr] und urbanen Wirtschaftsverkehren auf
emissionsarme Wasserfahrzeuge beitragen“ sollen, und wann wird die
ersten Förderrichtlinie veröffentlicht werden (bitte nach geplanter
Förderung, vorgesehenen Mitteln pro Jahr und pro Förderung sowie geplanter
Überjährigkeit und Verpflichtungsermächtigungen auflisten)?
Die Entwürfe der Förderrichtlinien befinden sich im regierungsinternen
Abstimmungsprozess, daher können aktuell keine Aussagen zu den angefragten
Daten getroffen werden. Die ersten Förderrichtlinien werden voraussichtlich
Ende des zweiten Quartals 2026 veröffentlicht. Im Übrigen wird auf den
Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds verwiesen.
12. Inwiefern kompensieren Finanzierungen aus dem neuen KTF-Titel
ausgelaufene Förderprogramme, die bisher zur Weiterentwicklung von
Hafeninfrastrukturen zur Verfügung standen (z. B. im Bereich des
Landstromausbaus), und wie hoch ist daher der Anteil der 400 Mio. Euro, die
den Häfen als tatsächlich neue und zusätzliche finanzielle Mittel
zugutekommen?
Es findet derzeit keine Kompensation statt. Aus dem KTF-Titel werden neue
Förderprogramme gespeist.
13. Teilt die Bundesregierung die Schätzung von Branchenverbänden, dass
der Gesamtinvestitionsbedarf in den deutschen Seehäfen bei rund
15 Mrd. Euro liege (https://zds-seehaefen.de/2025/06/23/zds-fordert-inve
stitionsoffensive-fuer-deutsche-seehaefen-mit-3-aus-dem-sondervermoeg
en-infrastruktur-sanierungsstau-beenden-militaerische-zeitenwende-mitd
enken/), und wenn nein, warum nicht, und welche Schätzungen legt die
Bundesregierung ihren Finanzierungsvorschlägen stattdessen zugrunde?
Zu Einschätzungen einzelner Interessenvertreter äußert sich die
Bundesregierung nicht.
14. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwiefern und in welcher
Höhe die Bundesländer das Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität für die Finanzierung des schrittweisen Abbaus des
Investitionsstaus in den deutschen Häfen verwenden, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat darüber keine Kenntnisse.
15. Wie will die Bundesregierung die Planungssicherheit bei der
Fördermittelvergabe für die Häfen erhöhen, insbesondere unter dem Aspekt, dass
Mittel des Sondervermögens zeitlich begrenzt verfügbar sind und zu
kurzfristig angelegte Programme keine langfristigen Planungen
erlauben?
Die Aufstellung des Bundeshaushalts unterliegt dem Haushaltsgrundsatz der
Jährlichkeit. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag. Planungssicherheit für den
Antragsteller wird durch die Bewilligung von Fördermitteln generiert. Das
Sondervermögen KTF unterliegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel grundsätzlich keiner zeitlichen Begrenzung.
16. Wie viele grüne Schifffahrtskorridore sollen eingerichtet und nach
welchen Kriterien sollen die Standorte in Deutschland dafür ausgewählt
werden, und wenn schon Häfen eingeplant sind, um welche handelt es sich?
17. Welche Menge an Tonnen CO2 sollen durch die grünen
Schifffahrtskorridore bis wann eingespart werden?
18. Wie viele Handelsschiffe sollen für den Betrieb auf den Korridoren fit
gemacht werden, und wie hoch soll die Unterstützung durch den Bund
sein?
19. Wie viele Betankungsinfrastrukturen sollen für die grünen Korridore
geschaffen werden (bitte nach H2, Methanol oder Ammoniak sowie
geplanter Förderhöhe aufschlüsseln)?
Die Fragen 16 bis 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit dem neuen KTF-Titel „Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ (Kapitel
6092 Titel 893 13) und einem Finanzvolumen von insgesamt 400 Mio. Euro für
die nächsten vier Jahre (2026 bis 2029) wird das BMV Schifffahrt und Häfen
bei ihrer Transformation unterstützen. Entsprechende Förderrichtlinien werden
aktuell ausgearbeitet und umfassen z. B. grüne Schifffahrtskorridore. Die
Entwürfe der Förderrichtlinien werden derzeit hausintern abgestimmt, gleichfalls
werden Verbände und die Länder beteiligt, danach folgt noch die Beteiligung
der Ressorts und des BRH. Vor diesem Hintergrund sind Aussagen zu den
angefragten Daten derzeit nicht möglich.
20. Wann soll der Nationale Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt
(NAPS) veröffentlicht werden, der laut Webseite des BMV „aktuell unter
gemeinsamer Federführung von BMV und BMWE [Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie] erarbeitet wird“ (www.bmv.de/SharedDocs/
DE/Artikel/K/klima.html, Webseite vom 31. Juli 2025) und in dem laut
Webseite des BMV (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2
0 2 5 / 0 4 8 - g r u e n e - s c h i f f f a h r t s k o r r i d o r e .html) das Thema
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schifffahrtkorridore und damit die
kanadische Initiative zum Ausbau grüner Schifffahrtskorridore weiterverfolgt
werden soll?
Der Nationale Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt soll im zweiten
Quartal diesen Jahres veröffentlicht werden. Einige Maßnahmen befinden sich
bereits in der Umsetzung. Das Thema der grünen Schifffahrtskorridore wird von
der Bundesregierung seit der Verabschiedung der Clydebank-Erklärung im
November 2021 kontinuierlich begleitet und unterstützt, auch in Umsetzung des
gemeinsamen „Memorandum of Understanding“ mit Kanada.
21. Welche Schlussfolgerungen in Bezug auf Fördermaßnahmen und
regulatorische Anpassungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der
Now GmbH vom April 2024 „Potenzialstudie zu
Betankungsinfrastrukturen für kohlenstoffarme und erneuerbare Schiffskraftstoffe in
Deutschland“?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
22. Welche Hafeninfrastruktur soll zukünftig an welchen Standorten
ausgebaut bzw. neu gebaut werden, um genügend Platz für den steigendem
Materialbestand (Fregatten etc.) der Deutschen Marine zu sichern?
Der Bedarf an Hafeninfrastruktur im Sinne der Fragestellung wird derzeit noch
geprüft.
23. Wie ist der Umsetzungsstand der Ertüchtigung der deutschen
militärischen Hafeninfrastruktur an den jeweiligen Standorten im Rahmen der
deutlich veränderten Bedrohungslage?
Die Ertüchtigung der deutschen militärischen Hafeninfrastruktur ist ein
fortlaufender Prozess. Erste infrastrukturelle Maßnahmen zur Verstärkung der
Sicherheit wurden bereits eingeleitet.
24. Gibt es Lessons-learned und Best Practices für die zivil-militärische
Kooperation bei der Nutzung der deutschen Hafeninfrastruktur, und wenn
ja, welche?
Die regelmäßige Durchführung nationaler und multinationaler Übungen trägt
zu einer verbesserten zivil-militärischen Kooperation bei.
25. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Sicherstellung des
militärischen Betriebs, zur Nutzung ziviler Hafeninfrastruktur für militärische
Zwecke als Drehscheibe der NATO, zur Energieversorgung der
Infrastruktur im Spannungs- und Krisenfall sowie zur Regelung der zivil-
militärischen Führungsorganisation im Spannungs- und Krisenfall, und wenn
ja, welche?
Zur Sicherstellung des militärischen Betriebes von verteidigungswichtiger
Infrastruktur werden Heimatschutzkräfte ausgeplant, zivile Hafeninfrastruktur
wird identifiziert und bei Bedarf ertüchtigt. Die Sicherstellung der
Energieversorgung liegt grundsätzlich beim Betreiber, anlassbezogen finden Erörterungen
zwischen Bundeswehr und Betreiber statt. Die zivil-militärische
Zusammenarbeit wird im Spannungs- und Krisenfall durch das Operative
Führungskommando der Bundeswehr koordiniert.
26. Plant die Bundesregierung ein Seesicherheitsgesetz, um Zuständigkeiten
und Befugnisse von Polizeien und Marine auch im Fall hybrider Angriffe
auf See eindeutiger zu regeln, und wenn nein, warum nicht?
Die Vorlage eines Entwurfs für ein Seesicherheitsgesetz ist nicht beabsichtig.
Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundespolizei auf See sind bereits durch
die geltenden Gesetze, insbesondere § 3 Absatz 2 des Seeaufgabengesetzes in
Verbindung mit der Seeschifffahrtsaufgaben-Übertragungsverordnung und § 6
des Bundespolizeigesetzes, geregelt. Gleiches gilt für die Zuständigkeiten und
Befugnisse der Bundeswehr. Diese kann im Rahmen ihres
Verteidigungsauftrages tätig werden sowie anderen Behörden technische Amtshilfe leisten.
27. Wie viele Angriffe, Spionage- oder Sabotageaktionen sind der
Bundesregierun im Kontext Seehäfen bekannt, auch und gerade hinsichtlich der
Teile der Seehäfen, die schon heute als kritische Infrastrukturen
(KRITIS) definiert sind, und gibt es ein Gesamtlagebild mit Blick auf
entsprechende Vorkommnisse in Seehäfen, wenn ja, wer erstellt es in
welchen Zyklen, und wenn nein, warum nicht?
Vorkommnisse im Sinne der Fragestellung fallen in die Zuständigkeit der
Länder. Die Bundesregierung selbst führt keine Statistik im Sinne der Anfrage.
Auch erstellt die Bundesregierung zu der Thematik kein Gesamtlagebild.
28. Gibt es Schätzungen aufseiten der Bundesregierung, wie viele
Teilgebiete, Komponenten und Betreiberfirmen durch die im Zuge der Umsetzung
der CER- (Critical Entities Resilience) und NIS-2-Richtlinie (NIS =
Network and Information Security) in nationales Recht sich abzeichnenden,
deutlichen Absenkungen der Schwellenwerte zukünftig unter die
KRITIS-Definition fallen, und wenn ja, wie viele konkret (bitte
möglichst genau aufschlüsseln), wenn nein, warum nicht, und bis wann sollen
diese, auch auf Verordnungsweg zu klärenden Fragen, durch die
Bundesregierung beantwortet werden können?
Im KRITIS-Dachgesetz, welches die Richtlinie (EU) 2022/2557 zur Stärkung
der Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) umsetzt sowie im BSI-
Gesetz (novelliert durch die zweite Richtlinie (EU) 2022/2555 zur Netzwerk-
und Informationssicherheit, sog. NIS-2-Richtlinie) werden Betreiber kritischer
Anlagen künftig durch eine gemeinsame KRITIS-Identifizierungsverordnung
identifiziert.
Dabei wird sich an dem bestehenden Identifizierungssystem des BSI-Gesetzes
und der BSI-Kritisverordnung orientiert und der Regelschwellenwert von
500 000 zu versorgenden Einwohnern zugrunde gelegt. Das heißt, dass
überwiegend die Unternehmen identifiziert werden, die auch bisher unter der BSI-
Kritisverordnung im Rahmen der IT-Sicherheit identifiziert wurden. Das
betrifft auch die Anlagenkategorien bezüglich Häfen im Sektor Transport und
Verkehr im Bereich See- und Binnenschifffahrt.
Zusätzlich wurde der Adressatenkreis der Regelungen des BSI-Gesetzes über
die Betreiber kritischer Infrastrukturen hinaus auf sogenannte besonders
wichtige und wichtige Einrichtungen erweitert. In der Branche Schifffahrt sind dabei
drei weitere Einrichtungsarten vorgesehen. Ein Unternehmen gilt als besonders
wichtige Einrichtung bzw. wichtige Einrichtung in diesem Sinne, wenn die
dafür in § 28 Absatz 1 bzw. Absatz 2 des BSI-Gesetzes definierten
Voraussetzungen vorliegen. Maßgebliche Kriterien sind hierbei die Zahl der Mitarbeiter, der
Jahresumsatz sowie die Jahresbilanzsumme des betreffenden Unternehmens.
Die von besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen zu treffenden
Risikomanagementmaßnahmen ergeben sich aus § 30 des BSI-Gesetzes.
29. Steht die Bundesregierung und bzw. oder stehen die ihr nachgeordneten
Behörden wie beispielsweise das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) oder das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
bereits mit den Betreibern im Austausch, um diese Fragen gemeinsam zu
erörtern und Beratung bei der Umsetzung der neuen KRITIS-
Gesetzgebung anzubieten, und wenn ja, wie konkret, wenn nein, warum nicht, und
ist dies geplant?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
unterstützt alle Prozesse des KRITIS-Dachgesetzes durch Koordinierung,
methodische Vorgaben und fachliche Begleitung. Es stellt Betreibern kritischer
Anlagen Vorlagen, Muster und Leitlinien zur Umsetzung der Verpflichtungen nach
diesem Gesetz zur Verfügung und kann zu diesem Zweck auch Beratungen,
Schulungen und Übungen anbieten. Das BBK bleibt auch zentral zuständig für
Registrierung, Störungsmonitoring sowie die Koordinierung und Auswertung
nationaler Risikobewertungen aller Sektoren.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat zusätzlich zu den
bereits bestehenden umfangreichen Informationsangeboten für die bereits seit
längerem identifizierten Betreiber kritischer Anlagen (siehe Antwort zu
Frage 28), zusätzlich Informationsveranstaltungen, Kampagnen und
Onlinetools (BSI – NIS-2-Betroffenheitsprüfung www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regul
ierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-Betroffenheitspruefung/
nis-2-betroffenheitspruefung_node.html) für alle neu betroffenen Unternehmen
entwickelt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat nach § 16 Absatz 1
BVerfSchG die Informationsaufgabe des präventiven Wirtschaftsschutzes. Es
informiert und sensibilisiert zu Bedrohungen durch sicherheitsgefährdende oder
geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Mächte oder gewaltbereiten
Extremismus über seine regelmäßigen Publikationen und anlassbedingten
Sicherheitshinweise. Darüber hinaus erfolgen lagebezogene ad-hoc Sensibilisierungen
besonders gefährdeter Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung. Ferner ist
der Bereich Wirtschaft- und Wissenschaftsschutz des BfV Ansprechpartner für
Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Bezug auf Sicherheitsanfragen
oder Verdachtsfälle.
30. Welche konkreten Maßnahmen zieht die Bundesregierung aus der
Risikoanalyse für den Zivilschutz (Bundestagsdrucksache 21/3600)
hinsichtlich des Schutzes von Häfen als Teil der kritischen Infrastruktur
insbesondere im Rahmen der zivilen Gesamtverteidigung?
Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 zur Stärkung der Resilienz
kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) sowie der Richtlinie (EU) 2022/2555
zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) steigern wir die
Resilienz von KRITIS und tragen zu einer höheren Versorgungssicherheit in
Deutschland und Europa bei.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten und
erhöht angesichts der anhaltend angespannten Cyberbedrohungslage die
Resilienz unserer Wirtschaft wie auch der Bundesverwaltung erheblich.
Das KRITIS-Dachgesetz nimmt den physischen Schutz in den Blick und ist am
17. März 2026 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz nehmen wir die Gefahren
für kritische Infrastrukturen systematisch in den Blick und machen die
kritischen Infrastrukturen in Deutschland resilienter.
Das KRITIS-Dachgesetz tritt neben das BSI-Gesetz, das bereits entsprechende
Regelungen für die Cybersicherheit Kritischer Infrastrukturen enthält, worunter
auch der Sektor Transport und Verkehr mit der Branche See- und
Binnenschifffahrt und entsprechenden Anlagenkategorien von Häfen fällt.
31. Wie beteiligt das Bundesministerium für Verteidigung die Hafenbetreiber
in Deutschland, um die für militärische Zwecke notwendige Infrastruktur
zu unterhalten und zu sichern, und
a) gibt es hierfür regelmäßige Gespräche mit einzelnen Betreibern,
b) gibt es hierfür regelmäßige Gespräche mit mehreren Betreibern
gemeinsam, sodass eine hafenseitige Koordinierung und gegenseitige
Unterstützung ermöglicht wird,
c) welche Betreiber welcher Häfen wurden bisher deswegen kontaktiert
und eingebunden,
d) nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt,
e) wurden Vertreterinnen und Vertreter der Häfen Emden,
Wilhelmshaven, Bremerhaven, Cuxhaven, Brunsbüttel, Stade, Hamburg, Kiel,
Lübeck, Rostock und Sassnitz eingebunden, und wenn nein, warum
nicht (bitte für jeden Hafen einzeln ausführen)?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom
10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Fragen zu Gesprächen mit möglichen Vertragspartnern zu Hafeninfrastruktur
sowie zu Kriterien zur Auswahl von Hafeninfrastruktur für die militärische
Nutzung würde sensible Informationen enthalten. Die erfragten Informationen
könnten genutzt werden, um kritische Hafeninfrastruktur zu identifizieren und
so die Planung und Durchführung von Angriffen oder Sabotageakten durch
potenzielle Gegner zu erleichtern. Dies könnte zu einer Gefährdung des Personals
vor Ort und Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit führen und wäre damit
nachteilig für die Bundesrepublik Deutschland.
Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch
einerseits und den obengenannten Gründen andererseits wurden die erbetenen
Informationen eingestuft.*
32. Welche Kapazitäten stünden aktuell in deutschen Häfen zur Verfügung,
um Schiffe der sogenannten russischen „Schattenflotte“ u. a. bei Verstoß
gegen EU-Umweltauflagen oder falscher Kennung der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation (IMO) festsetzen zu können?
Aufgrund der Länderzuständigkeit liegen der Bundesregierung zu den
Kapazitäten in deutschen Häfen keine Informationen vor.
* Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
a) Wie viele Schiffe der sogenannten russischen „Schattenflotte“ sind der
Bundesregierung derzeit bekannt (vgl. u. a. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 21/3970), und warum handelt die
Bundesregierung trotz vorhandener Möglichkeiten (vgl. www.tagessch
au.de/investigativ/ndr-wdr/schattenflotte-russland-104.html) nicht
engagierter, wenn es darum geht, entsprechende Schiffe sehr viel
stärker als bisher zu kontrollieren, um so u. a. Sanktionsverstöße zu
ahnden?
Derzeit sind durch die EU-Sanktionspakete rund 600 Schiffe gelistet.
Gegenständliche Schiffe passieren lediglich die deutschen Ausschließlichen
Wirtschaftszonen (AWZ) in der Nord- und Ostsee und meiden Küstengewässer und
Häfen mit international anerkannten Hafenstaatkontrollen.
Im Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 50 der Abgeordneten Donata Vogtschmidt auf Bundestagsdrucksache
21/1089 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3970
verwiesen.
b) Wie viele Überprüfungen von Schiffen, bei denen ein Verdacht
bestand, dass sie der russischen „Schattenflotte“ zuzurechnen sind,
haben im vergangenen Jahr durch wen konkret stattgefunden?
Im Sinne der Fragestellung hat die Zollverwaltung in einem Einzelfall eine
Überprüfung eines Schiffes der sogenannten Schattenflotte vorgenommen und
aufgrund eines Sanktionsverstoßes weitergehende Maßnahmen eingeleitet. Im
Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3970
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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