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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 14.08.2026 · WP 21 · 21/7573 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7573 21. Wahlperiode 14.08.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 15, 110 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 10 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 11 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 16, 61 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 96, 97, 98, 99 Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 18, 19, 87 Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 12, 35, 36 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 81, 82 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Abgeordnete Nummer der Frage Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 83 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 89, 90, 91 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 104 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118, 119 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 74, 105 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 22 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 84 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112, 120, 121 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 75, 76 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 106 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 37 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24, 25 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 26, 113, 114 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 27, 63, 64 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 28, 65 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 77 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 115, 116 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . 66, 67, 68, 69 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abgeordnete Nummer der Frage Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 93 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 85 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 31, 53 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 107, 108 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 101 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 73 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 54, 55, 56 Abgeordnete Nummer der Frage Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Schmidt, Paul, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . 57, 58, 59, 60 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 94 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 39 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 7, 70 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 79, 80 Drucksache 21/7573 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 6 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 7 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Seite Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21, 22 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7573 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Schmidt, Paul, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . 39, 40, 41, 42 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Seite Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 61, 62 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 65, 66 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 69 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Drucksache 21/7573 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 76, 77 Seite Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/7573 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Peter Bohnhof (AfD) Hat der Bundeskanzler anlässlich der Vorgänge in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla (30. Juli 2026 fortfolgende) den Nationalen Sicherheitsrat einberufen, und wenn nein, warum nicht (vgl. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/ 2026/massenansturm-ist-das-ziel-der-ceuta-migra nten-deutschland/)? 2. Abgeordneter Peter Bohnhof (AfD) Haben Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrats gemäß § 2 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung (Bundestagsdrucksache 21/1460) anlässlich der Vorgänge in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla (30. Juli 2026 fortfolgende) bis dato beim Bundeskanzler die Einberufung des Nationalen Sicherheitsrats beantragt, und wenn ja, welche (vgl. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2026/ massenansturm-ist-das-ziel-der-ceuta-migranten-d eutschland/)? Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 11. August 2026 Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Der Nationale Sicherheitsrat tagt grundsätzlich geheim. Der Nationale Sicherheitsrat kann anlassbezogen entscheiden, Informationen zu einzelnen Sitzungen oder zu einzelnen Beschlüsse zu veröffentlichen. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zählt. Die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrats bzw. der Bundesregierung tauschen sich fortlaufend zum Zwecke des regierungsinternen Meinungs-, Entscheidungs- und Willensbildungsprozesses aus. Auch die in der Fragestellung genannten Vorgänge sind Gegenstand regierungsinterner Beratungen. Wann, wo und in welcher Form diese vertraulichen, regierungsinternen Gespräche stattfinden, fällt jedoch in den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung. Bereits die Bestätigung oder das Dementi, dass die Beratung eines Themas im Nationalen Sicherheitsrat durch eines oder mehrere seiner Mitglieder beantragt wurde, lässt direkte Rückschlüsse auf die strategischen Prioritäten, den aktuellen Erkenntnisstand und den zeitlichen Ablauf regierungsinterner Abstimmungen zu aktuellen sicherheitspolitischen Fragestellungen zu und würde daher Offenheit und Unbefangenheit dieser Abstimmungen auf höchster politischer Ebene beeinträchtigen. Ein parlamentarischer Informationsanspruch besteht nach gefestigter verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung zudem regelmäßig dann nicht, wenn die begehrten Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen können, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. abgeschlossene Vorgänge. Sie umfasst ausdrücklich nicht das Recht, durch das Verlangen von Zwischenständen, Tagesordnungspunkten oder Beratungsdaten begleitend oder steuernd in noch laufende Verhandlungen und die vertrauliche Entscheidungsvorbereitung des Nationalen Sicherheitsrates einzugreifen. Daher ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen – auch in eingestufter Form – nicht erfolgen kann. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen. 3. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchem Grund hat der Bundeskanzler Friedrich Merz den Brief der italienischen Regierungschefin Giorgia Meloni und der dänischen Ministerpräsidentin Mette Frederiksen unterzeichnet, in welchem die Migrationspolitik der spanischen Regierung als ein entscheidender Faktor für die Vorkommnisse in Ceuta beschrieben wird, wobei auch berichtet wird, dass sehr wahrscheinlich eine Kombination aus gezielt verbreiteten Falschinformationen und Verhaltensweisen der marokkanischen Behörden entscheidend waren (www.tagesspiegel.de/internationales/krise-in-ceu ta-marokko-macht-falschinformationen-mitverant wortlich-15898668.html), und wie gedenkt die Bundesregierung mit der Unterzeichnung des Briefes den Zusammenhalt der EU in dieser Situation, vergleichbar mit Situationen an der östlichen Außengrenze der EU, die gezielt zur Destabilisierung genutzt werden sollten (www.rnd.de/p olitik/bis-zu-60-000-migranten-in-ceuta-welche-r olle-spielen-marokko-und-russland-TJAVDZVA7 5GBRKT5OIEHQOINLU.html), zu stärken und die EU in dieser geostrategischen Lage zu einen? Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 10. August 2026 Der Bundeskanzler hat am 1. August in einem gemeinsamen Schreiben von 22 europäischen Staats- und Regierungschefinnen und -chefs an den Präsidenten des Europäischen Rates, die Präsidentin der Europäischen Kommission und an den Präsidenten des Rates die übereinstimmende Besorgnis der Unterzeichnenden über die Vorkommnisse in Ceuta zum Ausdruck gebracht. Das Schreiben verweist dabei ausdrücklich auf die Gefahr von hybriden Bedrohungen und einer Instrumentalisierung von Migration, hingegen nicht auf die spanische Migrationspolitik als entscheidenden Faktor für die Vorkommnisse in Ceuta. Ausdrücklich wird auch die Zusammenarbeit Spaniens mit Marokko gewürdigt. Die im Schreiben zudem erbetene außerordentliche Videokonferenz der Innenministerinnen und -minister – die dann am 4. August stattgefunden hat – diente einer genauen Lageanalyse und der Verabredung einer gemeinsamen, koordinierten europäischen Antwort – und damit ganz kon- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. kret dem Ziel, die Europäische Union in dieser geostrategischen Lage zu einen und zu stärken. 4. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Inwiefern gilt der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Stellenabbau in der Bundesverwaltung um zwei Prozent jährlich bzw. acht Prozent bis zum planmäßigen Ende der Legislaturperiode 2029 (Zeilen 1684/85) auch für das Bundeskanzleramt, das bereits vor der anstehenden Erweiterung der größte Regierungssitz weltweit war (www.bundesstiftung-helmut-koh l.de/aktuelles/detail/auf-den-spuren-von-helmut-k ohl-in-berlin), und aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Erweiterung des Bundeskanzleramts nach wie vor ggf. für angebracht? Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 10. August 2026 Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Stellenabbau von acht Prozent bis zum Jahr 2029 gilt auch für das Bundeskanzleramt und wird für das laufenden Jahr durch § 17 HG 2026 umgesetzt. Der Bedarf für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes besteht unverändert. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Beschäftigten, die zum Bundeskanzleramt gehören und aus arbeitsorganisatorischen Gründen wieder auf einer Liegenschaft zusammengeführt werden sollen. Planungsänderungen sind im jetzigen Projektstadium nicht mehr vorgesehen. 5. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Welcher Betrag der institutionellen Bundesförderung der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB) wurde im Jahr 2026 dem Gropius Bau zugewiesen (bitte auch den Anteil dieser Mittel für die Ausstellung „Marina Abramović: Balkan Erotic Epic. The Exhibition“ angeben), und welche Vorgaben, Ziele oder Erwartungen macht die Bundesregierung hinsichtlich der inhaltlichen Verwendung der Bundesmittel der KBB durch die einzelnen Geschäftsbereiche? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 12. August 2026 Der Martin-Gropius-Bau gehört zum Geschäftsbereich des Hauses der Berliner Festspiele. Das Haus der Berliner Festspiele ist einer von drei künstlerischen Geschäftsbereichen der Kulturveranstaltung des Bundes in Berlin GmbH (KBB). Der Bund fördert die KBB institutionell. Der Martin-Gropius-Bau verausgabt laut Wirtschaftsplan 2026 Mittel in Höhe von rund 3,6 Mio. Euro. Die Ausstellung „Balkan Erotic Epic“ wird überwiegend aus Mitteln des Hauptstadtkulturfonds und Eintritts- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. geldern finanziert. 2025 wurden zur Vorbereitung der Ausstellung zudem 48 T Euro aus institutionellen Mitteln verwendet. Unternehmensgegenstand der KBB ist gemäß des Gesellschaftsvertrages die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Veranstaltungen im kulturellen Bereich in der Hauptstadt Berlin. Dieser Zweck spiegelt sich in wiederkehrenden Festivals, interdisziplinären Schwerpunktprogrammen, Reihen sowie Einzelveranstaltungen wider. Dies schließt die Präsentation herausragender Festspielproduktionen im In- und Ausland sowie vom Gesellschafter veranlasste Sonderveranstaltungen ein. Die Mittel aus der institutionellen Zuwendung müssen für diesen Zweck verwendet werden. Konkrete Vorgaben hinsichtlich der Mittelverwendung werden im Zuwendungsbescheid geregelt. Dieser beinhaltet u. a. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I). Die künstlerische Ausgestaltung des Programms im Martin-Gropius-Bau wird von der Direktorin des Martin-Gropius-Baus und dem Intendanten des Hauses der Berliner Festspiele verantwortet. Die künstlerische Freiheit wird durch Artikel 5 Absatz 3 GG geschützt. 6. Abgeordnete Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum wurden bisher keiner der seit 2024 überjährig zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 600.000 Euro im Etat des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) für die Finanzierung von der Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten verausgabt, und wie begründet die Bundesregierung, dass die Mittel im BKM-Haushalt verortet sind, obwohl die Zuständigkeit für Restitution beim Auswärtigen Amt liegt? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 10. August 2026 Die einmalige Etatisierung von 600.000 Euro für die Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten im Haushalt 2024 des BKM erfolgte durch den Deutschen Bundestag. Innerhalb der Bundesregierung ist das Auswärtige Amt für Rückgabeersuchen ausländischer Staaten zuständig und koordiniert in enger Abstimmung mit den Trägern und Einrichtungen in Bund, Ländern und Kommunen Repatriierungen und Rückgaben an selbige. Im vergangenen Jahr wurde zudem ein Koordinierungsrat geschaffen, der die bestehende enge Bund-Länder-Abstimmung ergänzt und der vor allem staatlichen Kommissionen der Herkunftsstaaten als zentraler Ansprechpartner in Deutschland dient. Voraussetzung für die Finanzierung von Rückführungen durch den BKM ist das Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen. Bisher lag dem BKM kein bewilligungsfähiger Antrag für die Finanzierung der Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Kann die Bevölkerung vor dem Hintergrund, dass die gesetzlichen Schutzfristen für die Veröffentlichung der NSDAP-Mitgliederkartei Ende 2027 auslaufen und Archivportale wie die der ZEIT oder des SPIEGEL stark nachgefragt wurden, damit rechnen, ab dem Jahr 2028 über das Bundesarchiv auf die vollständige NSDAP- Mitgliederkartei zugreifen zu können, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bereits heute, um nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen eine möglichst zeitnahe Veröffentlichung sicherzustellen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 10. August 2026 Die Benutzung der NSDAP-Mitgliederkartei ist im Bundesarchiv bereits seit Übernahme der Unterlagen im Jahre 1994 im Rahmen der archivrechtlichen Regelungen möglich. Nutzende können Anfragen stellen und erhalten zeitnah Auskunft. Für die Online-Stellung und Durchsuchbarkeit der Kartei nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen sind technische Voraussetzungen zu schaffen, zu denen aktuell noch keine Auskunft gegeben werden kann. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 8. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist sich die Bundesregierung den Auswirkungen auf die kommunale Handlungsfähigkeit durch unzureichende Gegenfinanzierung von wachsenden Aufgaben durch den Bund bewusst, zu dessen Ergebnis eine Unternehmensbefragung des IHK Niedersachsen kommt (www.ihk.de/blueprint/ser vlet/resource/blob/7137792/c42f89ce52ad6382d7 9877a126103535/ihk-niedersachsen-beleuchtet-k ommunalfinanzen-data.pdf), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie mit Blick auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen aus dieser Lage, und wenn nein, liegen ihr eigene Erkenntnisse zu den Ergebnissen von der IHK Niedersachsen Befragung zu Kommunalfinanzen vor, und wenn ja, welche (www.kreiszeitung-wochenblatt.de/buchh olz/c-wirtschaft/kommunen-unter-druck-handlung sbedarf-bei-finanzen-verwaltung-und-investitione n_a413858), und welche bundesweiten und länderspezifischen wirtschaftlichen Folgen sieht die Bundesregierung durch die angespannte Lage der Kommunalfinanzen (bitte, falls möglich, beziffern und nach Bundesland aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 14. August 2026 Die Bundesregierung nimmt die Studie zur Kenntnis. Sie kommentiert externe Studien grundsätzlich nicht. 9. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kann die Bundesregierung inzwischen beantworten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 21/2979 und vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 36 im Plenarprotokoll 21/67), aus welchen konkreten Titeln des Einzelplans 12 ab 2027 die Gegenfinanzierung der Senkung der Luftverkehrsteuer erfolgen soll? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 10. August 2026 Im Rahmen der Aufstellung des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 haben sich im Einzelplan 12 geringere Ausgaben gegenüber der bisherigen Finanzplanung ergeben. Für die Absenkung konkreter Titel zur Gegenfinanzierung der Senkung der Luftverkehrssteuer als Konsolidierungsbeitrag bestand daher keine Notwendigkeit mehr. 10. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesregierung ihre Unterstützung der Rats-Position vom Juli 2026 zum EU-Budget 2027, die eine Absenkung der Mittel für das Bildungsprogramm „Erasmus+“ um rund 159 Mio. Euro vorsieht, und welche konkreten Einschnittsrisiken für deutsche Stipendiaten ergeben sich daraus, sollte sich diese Position in den finalen Haushaltsverhandlungen im Herbst durchsetzen (https://data.consilium.europa.eu/doc/docu ment/ST-11544-2026-INIT/en/pdf)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 12. August 2026 Die Bundesregierung hat im AStV-2 dem Standpunkt des Rates für den EU-Jahreshaushalt 2027 zugestimmt, weil er einen für alle Mitgliedstaaten tragbaren Kompromiss darstellt. Die Kürzungen folgen dem horizontalen Ansatz der Ratspräsidentschaft, über alle Rubriken des Jahreshaushalts hinweg im Vorschlag der Europäischen Kommission enthaltene Aufstockungen abzumildern, die Absorptionsfähigkeit zu steigern sowie ausreichende Margen für unvorhergesehene Ereignisse vorzusehen. Etwaige Auswirkungen der in der Ratsposition vorgesehenen Anpassungen der Mittel auf die Förderung deutscher Stipendiatinnen und Stipendiaten sind abhängig vom Ausgang der Verhandlungen zum EU- Haushalt 2027 und Lassen sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch ist der Anteil von Energiepreisentlastungen, und wie hoch der Anteil investiver Ausgaben an den Gesamtausgaben des Klima- und Transformationsfonds nach Planung der Bundesregierung im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 (bitte absolute Zahlen, Anteil in Prozent und jeweilige Titel angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 12. August 2026 Im Regierungsentwurf des Wirtschaftsplans 2027 des Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind für das Jahr 2027 Entlastungen bei den Energiekosten in Höhe von insgesamt 13,3 Mrd. Euro (rd. 33 Prozent der Programmausgaben) vorgesehen. Mit den Entlastungen bei den Energiekosten soll die Dekarbonisierung der Industrie weiter vorangebracht werden indem die Kosten für elektrifizierte Produktionsprozesse gesenkt werden. Titel Entlastungen bei Energiekosten RegE Wpl. 2027 (in T Euro) 683 01 Ausgleich der Gasspeicherumlage 24.000 683 03 Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen 5.000.000 683 06 Industriestrompreis zur Entlastung des Strompreises energieintensiver Unternehmen 2.445.000 683 09 Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 5.525.000 697 02 Finanzielle Kompensationen nach § 11 BEHG 256.156 Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf zum KTF-Wirtschaftsplan 2027 führt die Bundesregierung ihre Investitionsoffensive weiter fort und ergänzt damit den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 und zum Finanzplan bis 2030. Die im KTF geplanten Investitionen betragen 22,8 Mrd. Euro. Das entspricht einem Anteil von rd. 57 Prozent der Programmausgaben des KTF. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht der Titel mit investiven Ausgaben. Titel Zweckbestimmung RegE Wpl. 2027 (in T Euro) 836 01 Tropical Forest Forever Facility (TFFF) und Maßnahmen der Internationalen Transformation 178.600 882 02 Finanzhilfen an die Länder zum Bau von Radschnellwegen 20.000 882 03 Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ 276.000 882 04 Naturschutz und Klimaanpassung 126.433 883 01 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel 207.916 891 01 Förderung der aktiven Mobilität 78.604 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Titel Zweckbestimmung RegE Wpl. 2027 (in T Euro) 891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 215.139 891 04 Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen 18.772 892 01 Dekarbonisierung der Industrie 664.207 892 02 Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion 1.619.508 892 03 Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie 1.252.522 892 04 Förderung von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Kraftstoffe und Antriebstechnologien für die Luft- sowie Schifffahrt 82.000 892 05 Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr 128.623 892 06 Zuschüsse zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr 40.118 892 08 Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie 75.000 892 11 Negativemissionen 82.883 892 12 Zuschüsse für Investitionen zur Förderung von umweltfreundlicher Bordstrom- und mobiler Landstromversorgung für See- und Binnenschiffe 6.600 892 13 Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe 918.781 893 01 Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge 1 893 02 Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur 1.631.871 893 04 Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher 500.000 893 08 Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben 150.000 893 09 Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben 130.061 893 10 Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich 12.555.000 893 11 Nationales Flottenerneuerungsprogramm für Nutzfahrzeuge 200 893 12 Umsetzung nationale Kraftwerksstrategie 250 893 13 Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen 79.000 893 17 Investionsförderung für Maßnahmen zum Klimaschutz in der Landwirtschaft und Landnutzung 56.565 893 18 Sozial gestaffelte Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen 803.000 896 01 Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft – Internationale Kooperation Wasserstoff 219.792 896 02 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland 612.476 892 14 CO2-Differenzverträge 100.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Regierungsentwurf des Wirtschaftsplans 2027 des KTF gemeinsam mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2027 und der Finanzplanung bis 2030 am 12. August 2026 dem Parlament zugeleitet wird. 12. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne der US- und der venezolanischen Regierung, ein Umschuldungsprogramm für Venezuela außerhalb des Common Frameworks for Debt Treatments umzusetzen, das private vor öffentlichen Gläubigern zu bevorzugen scheint (https://erlassjahr.de/blog/venezuela-von-einem-d er-unter-die-raeuber-fiel/), und wie hoch beziffert die Bundesregierung zum aktuellsten verfügbaren Stichtag die bilateralen Forderungen Deutschlands gegenüber Venezuela einschließlich Forderungen aus entschädigten Exportkreditgarantien/ Hermesdeckungen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 10. August 2026 Die der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse zu den in der Anfrage genannten Restrukturierungsplänen decken sich mit den in internationalen Medien berichteten Informationen. Die bilateralen Forderungen Deutschlands gegenüber Venezuela beliefen sich zum 31. Dezember 2025 auf 364,9 Mio. Euro. 13. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Aktionsplans gegen die Organisierte Kriminalität ergriffen, um die Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen, insbesondere in den Bereichen Logistik, Spedition, Hafenwirtschaft und Immobilien durch organisierte Tätergruppierungen zu verhindern, und welche weiteren Maßnahmen sind bis Ende 2026 geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 11. August 2026 Die Bundesregierung hat seit der Verabschiedung des „Gemeinsamen Aktionsplans gegen die Organisierte Kriminalität sowie Finanz- und Rauschgiftkriminalität“ eine ressortübergreifende Task Force eingerichtet Derzeit liegt der Schwerpunkt auf dem Aufbau der im Aktionsplan vorgesehenen Kooperations- und Analyseverfahren sowie der Vorbereitung neuer gemeinsamer Organisationsstrukturen. Bis Ende 2026 sind weitere Schritte geplant, die sich auf den organisatorischen Aufbau und die sukzessive Implementierung der vorgesehenen Maßnahmen konzentrieren. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. phänomen- und branchenübergreifend ausgestaltet und richten sich nicht ausschließlich gegen einzelne Wirtschaftsbereiche. 14. Abgeordneter Marcel Queckemeyer (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Stiftung Hof Hasemann als gemeinnützig anerkannt ist bzw. in der Vergangenheit als gemeinnützig anerkannt war? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 12. August 2026 Die Stiftung Hof Hasemann ist im Zuwendungsempfängerregister(ZER), das auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (zer.bzst.de) öffentlich zugänglich ist, als steuerbegünstigte Körperschaft aufgeführt. Das ZER hat keine konstitutive Wirkung. Weitere Informationen liegen hier nicht vor, da die Durchführung des Besteuerungsverfahrens und die Entscheidung im konkreten steuerlichen Einzelfall nach den Grundsätzen unserer Finanzverfassung den Finanzbehörden der Länder obliegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 15. Abgeordneter Dr. Michael Arndt (Die Linke) Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der „Verfestigung des Antisemitismus auf Rekordniveau“ (Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland) mit in den Jahren 2024 und 2025 jeweils über 8.000 beim Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) gemeldeten antisemitischen Vorfällen, die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS) weiterzuentwickeln, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen oder zusätzlichen Fördermitteln in den fünf Handlungsfeldern (bitte auflisten), und wie wird sie angesichts der angekündigten Kürzungen beim Bundesprogramm „Demokratie leben“ sicherstellen, dass langfristige zivilgesellschaftliche Netzwerke, die im letzten Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bekämpfung des Antisemitismus (Bundestagsdrucksache 20/14490) als „wertvolle Basis für demokratische Strukturen“ bewertet werden, wie beispielsweise die im Kompetenznetzwerk Antisemitismus (KOMPAS) zusammengeschlossenen Einrichtungen Anne-Frank Zentrum (AFZ), Bildungsstätte Anne Frank, Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus (KigA e. V.), RIAS und Kompetenzzentrum für antisemitismuskritische Bildung und Forschung der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. (ZWST), kontinuierlich weiterarbeiten und somit ohne Einschränkungen zum Erreichen der Ziele der NASAS beitragen können (Quelle zu Zahlen, Übergriffen und Zitat: www.tagesscha u.de/inland/gesellschaft/antisemitismus-bericht-ri as-meldestelle-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. August 2026 Im November 2022 legte die Bundesregierung, die unter Federführung des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus erarbeitete, erste Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS) vor. Sie bietet einen Handlungsrahmen, um laufende und künftige Maßnahmen von Bundesregierung, Ländern, Organisationen, Vereinen oder Unternehmen zu überprüfen. Die NASAS definiert fünf Handlungsfelder und drei Querschnittsdimensionen, denen Maßnahmen im Bereich von Antisemitismusbekämpfung und jüdisches Leben zuzuordnen sind: 1. Datenerhebung, Forschung und Lagebild, 2. Bildung als Antisemitismusprävention, 3. Erinnerungskultur, Geschichtsbewusstsein und Gedenken, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Repressive Antisemitismusbekämpfung und Sicherheit, 5. Jüdische Gegenwart und Geschichte. Die Ziele der fünf Handlungsfelder sind miteinander verbunden. In alle fünf Handlungsfelder fließen zudem Handlungsaufträge aus den drei Querschnittsdimensionen A) Betroffenenperspektive, B) Strukturbildung und C) Digitalität ein. Hieraus ergibt sich ein 5x3-Modell, in welches sich auch die Fördermaßnahmen der Bundesregierung einordnen lassen sollten. Im Gegensatz zu einem Aktionsplan, der einzelne erforderliche Handlungsschritte zur Erreichung von Zielen auflistet, benennt die NASAS eher abstrakte, übergeordnete Ziele und weniger konkrete Maßnahmen – letztere können die Akteure – und das sind neben Bund und Ländern die vielen engagierten Kräfte in der Zivilgesellschaft – auf den entsprechenden Ebenen nach ihrer jeweils eigenen Bestandsaufnahme zielgerichtet selbst festlegen oder anpassen. Die durch die Bundesregierung durchgeführten Maßnahmen und geförderten Projekte werden kontinuierlich weiterentwickelt und bewegen sich häufig in mehreren Handlungsfeldern. Eine beschränkende Zuordnung in ein Handlungsfeld würde der Komplexität und des Umfangs zahlreicher Maßnahmen und Projekte nicht gerecht werden. Die Sicherheitsbehörden des Bundes bearbeiten jegliche Formen extremistischer Einflussnahme auf Gesellschaft und Politik in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages. Sie gehen Hinweisen zu möglichen extremistischen Bestrebungen wie auch strafrechtlich relevanten Handlungen konsequent nach und prüfen kontinuierlich sämtliche Bekämpfungsmöglichkeiten des Antisemitismus, die der Rechtsstaat bereithält (Handlungsfeld 4). Hierbei ist ein übergreifender Ansatz von repressiven Maßnahmen zur Zurückdrängung existierender antisemitischer Ideologien und der Begleitung dieser durch präventive Maßnahmen essentiell. Einen präventiven Beitrag zur Sensibilisierung zum Thema Antisemitismus leistet beispielsweise das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), welches mit verschiedenen Publikationen, Pressemitteilungen und Hintergrundbeiträgen auf der BfV-Website (www.verfassungsschutz.de) die Öffentlichkeit über die verschiedenen Erscheinungsformen des Antisemitismus in Deutschland aufklärt. Zuletzt im Mai 2026 veröffentlichte das BfV beispielsweise die Broschüre „Versteckte Botschaften – Antisemitische Codes und Chiffren“, welche einen kompakten Überblick über Erscheinungsformen von Antisemitismus bietet und dabei helfen soll, Antisemitismus zu verstehen, zu erkennen und einzuordnen. Daneben geht das Bundesministerium des Innern (BMI) auch mit vereinsrechtlichen Maßnahmen seit Jahrzehnten entschlossen gegen Vereinigungen vor, die antisemitische Ideologien verbreiten. Vereinsverbote sind Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. So wurden am 4. August 2023 die „Artgemeinschaft- Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ und am 13. Mai 2025 die größte Vereinigung der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene in Deutschland „Königreich Deutschland“ durch das BMI verboten. Diese Verbote stellten ebenso einen Beitrag zur Bekämpfung des Antisemitismus dar. Außerdem fördert das BMI zahlreiche Akteure und Projekte, die sich für die Stärkung und Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Deutschland engagieren und somit beispielsweise für das Handlungsfeld 5 besonders relevant sind. Im Vertrag vom 27. Januar 2003 verpflichtet sich die Bun- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. desregierung, den Zentralrat der Juden in Deutschland (ZdJ) bei der Erfüllung seiner überregionalen, integrationspolitischen und sozialen Aufgaben, der Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes und dem Aufbau einer jüdischen Gemeinschaft finanziell zu unterstützen. Der Betrag wurde 2023 auf jährlich 22 Mio. Euro erhöht. Auch der Jüdische Kulturfonds wurde auf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein, mit zwei Mio. Euro erstmals im Jahr 2024 in den Bundeshaushalt aufgenommen und zielt auf die Förderung niedrigschwelliger Projekte zur Stärkung jüdischer Gegenwartskultur. Im Jahr 2026 erfolgte eine Erhöhung der Mittel auf 2,1 Mio. Euro. Im Bereich der politischen Bildung werden durch die Bundeszentrale für politische Bildung (Geschäftsbereich des BMI) ebenfalls zahlreiche Projekte gefördert, insbesondere auch von einigen Trägern, die in der Frage namentlich genannt werden. Das Budget der Bundeszentrale für politische Bildung für Projekte gegen Antisemitismus beträgt 2026 rund 1,1 Mio. Euro. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt im Zeitraum von 2026 bis 2030 als neue Maßnahme im Handlungsfeld 1 der NASAS im Rahmen der Förderrichtlinie „Ursachen und Dynamiken des aktuellen Antisemitismus“ 14 Einzel- und Verbundvorhaben zur Erforschung der aktuellen Herausforderungen des Antisemitismus für die Gesellschaft mit einem Gesamtvolumen von bis zu 17 Mio. Euro. Darüber hinaus hat das BMFTR seit Dezember 2024 das Kompetenznetzwerk Antisemitismusprävention an Hochschulen (KoNHAP) bei der Hochschulrektorenkonferenz aufgestockt, das nun mit einem Gesamtvolumen von knapp 1,5 Mio. Euro im Zeitraum von Ende 2024 bis Ende 2027 gefördert wird. Als Beitrag zum Handlungsfeld 5 hat das BMFTR außerdem im Juli 2026 eine Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zum Thema „Jüdische Gegenwartsforschung“ veröffentlicht, wofür bis zu 16 Mio. Euro vorgesehen sind. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert das Jüdische Museum Berlin jährlich mit mehr als 25 Mio. Euro. Im Haushalt des BKM wurden für 2026 zudem insgesamt 30 Mio. Euro für die institutionelle Förderung von zwölf erinnerungskulturellen Einrichtungen zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen etatisiert. Zusätzlich stellt der BKM über fünf Mio. Euro im Haushaltsjahr 2026 für die Projektförderung nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes zur Verfügung, mit denen Gedenkstätten in die Lage versetzt werden, ihre Vermittlungsangebote zu erneuern, auszubauen oder modellhafte Formate zu entwickeln. Die Förderung des Kompetenznetzwerks gegen Antisemitismus (KOM- PAS) über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wurde bereits mit dem Ende der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms (Laufzeit 2020 bis 2024) beendet. Seit 2025 wird ein Kooperationsverband gegen Antisemitismus (KOVA), der zusätzlich zu den in der Frage genannten Organisationen noch um den Zentralrat der Juden in Deutschland ergänzt wurde, im Bereich der Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur noch bis Ende des Jahres gefördert. Die Förderung der Kooperationsverbünde zur Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Stattdessen startet 2027 auf Bundesebene die „Bundesoffensive Demokratiebildung und Extremismusprävention“ mit neuem pluralistischem Ansatz, der Breitenwirkung in der Mitte der Gesellschaft entfalten soll. Antisemitis- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. mus wird dabei als zentrales Themenfeld weiterhin breit und im Sinn der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus adressiert. Alle bisherigen sowie auch neue Projektträger können sich, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, erneut um eine Förderung bewerben. 16. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils die Beihilfeausgaben des Bundes für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, und wie hoch war in den jeweiligen Jahren die personenbezogen nach der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung gekappte Summe der Dienst- und Versorgungsbezüge dieses Personenkreises? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. August 2026 Die Ausgaben für Beihilfen im Bereich des Bundes sind öffentlich zugänglich im Bundeshaushalt erfasst und können unter www.bundeshaus halt.de, Hauptgruppe 4, Obergruppe 44, Titel 441 und 446 eingesehen werden. Die erbetene Angabe einer „personenbezogenen, nach der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung gekappten Summe der Dienst- und Versorgungsbezüge“ liegt der Bundesregierung nicht vor. 17. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Auf welche empirischen Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung bei der von der Bundeszentrale für politische Bildung angekündigten stärkeren inhaltlichen Ausrichtung auf die Themenfelder Linksextremismus und Islamismus, angesichts dessen, dass der Phänomenbereich PMK-rechts 2025 mit 42.544 Straftaten und 1.598 Gewaltdelikten weiterhin der mit Abstand fallzahlenstärkste ist (vgl. Politisch motivierte Kriminalität – Bundesweite Fallzahlen 2025, S. 4) und das rechtsextremistische Personenpotenzial laut Verfassungsschutzbericht 2025 um knapp 17 Prozent auf 58.700 Personen gestiegen ist (www.verfassu ngsschutz.de/DE/verfassungsschutz/der-bericht/vs b-rechtsextremismus/2025-vsb-rechtsextremismu s_artikel.html), und hält die Bundesregierung an der Aussage des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt vom 9. Juni 2026 fest, wonach die größte Gefahr aktuell vom Rechtsextremismus ausgehe (www.bmi.bund.de/SharedDocs/ pressemitteilungen/DE/2026/06/pmk2025-p m.html)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. August 2026 Alle Extremismusformen erfordern die nötige Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, da jedwede Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eine nicht zu unterschätzende Bedrohung darstellt. Der Rechtsextremismus ist dabei insbesondere aufgrund seiner Verbreitung und vor dem Hintergrund der im Folgenden dargestellten Parameter aktuell weiter die größte extremistische Bedrohung für die Demokratie in Deutschland. Darauf weist u. a. der mit Abstand höchste Anteil der Straftaten im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -rechts- an der Gesamtzahl der im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfassten Delikte hin. Zugleich geht auch vom Linksextremismus eine wachsende Bedrohung aus. So sind die linksmotivierten Gewaltdelikte ausweislich der PMK-Fallzahlen 2025 im vergangenen Jahr um 42,65 Prozent gestiegen. Darüber hinaus weist der aktuelle Verfassungsschutzbericht einen deutlichen Anstieg des linksextremistischen Personenpotentials von 38.000 (2024) auf 42.200 (2025) aus. Die BpB wird weiterhin vielfältige Inhalte, Veranstaltungen und Projektförderungen zu allen Formen von Extremismus anbieten. Ein Beispiel ist der aktuelle Förderaufruf zum Thema Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) mit dem Titel „Erinnerung und Bilden im Kontext des NSU-Komplexes“. Unter anderem im Rahmen des Planungsanlasses 2027 „50 Jahre Deutscher Herbst“ werden vermehrt Angebote zum Thema Linksextremismus veröffentlicht. Das Thema wird dabei nicht nur historisierend, sondern auch gegenwartsbezogen bearbeitet. Zudem werden die Maßnahmen zum Thema Antisemitismus und jüdisches Leben ausgebaut. 18. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Unternehmen und andere KRITIS- Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Ablauf der Nachfrist am 31. Juli 2026 ihrer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der NIS-2 Umsetzung nachgekommen, und welche Konsequenzen sieht das BSI nun für diejenigen Unternehmen vor, die sich trotz Ablauf der Nachfrist nicht registriert haben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. August 2026 Bis 31. Juli 2026 sind insgesamt 19.058 Registrierungen erfolgt. Die Gesamtzahl untergliedert sich wie folgt: – wichtige Einrichtungen: 12.354, – besonders wichtige Einrichtungen: 6.487, – Anteil von KRITIS an besonders wichtige Einrichtungen: 1.378. Zusätzlich wurde das Statistische Bundesamt durch das Bundesministerium des Innern gebeten, die Schätzungen zur Anzahl der betroffenen Unternehmen für den Erfüllungsaufwand aus dem NIS2-Umsetzungsge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. setz zu verifizieren und eventuelle Diskrepanzen zwischen den Registrierungszahlen und Schätzungen aufzuklären. Gemäß § 65 Absatz 2 Nummer 6 des BSI-Gesetzes in Verbindung mit § 33 Absatz 4 des BSI-Gesetzes wird das BSI im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Unternehmen vorgehen, die einer Registrierung nicht nachkommen, sobald es Kenntnis darüber erlangt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dem BSI registrierungspflichtige Einrichtungen in der Regel namentlich nicht bekannt sind. Um gegen Einrichtungen vorgehen zu können, die sich rechtswidrig nicht registriert haben, müssen diese zunächst zeitintensiv und im Einzelnen ermittelt werden. Das BSI beteiligt zudem regelmäßig Multiplikatoren (z. B. Handelskammern, Verbände, Social Media), um auf die Registrierungspflicht hinzuweisen. 19. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welcher Datengrundlage hat das Statistische Bundesamt die dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz zugrunde gelegte Zahl von rund 29.500 betroffenen Unternehmen und anderen KRITIS-Einrichtungen ermittelt (bitte Methodik angeben), und welche Annahmen etwa zu Unternehmensgrößen, Sektorzuordnung und Schwellenwerten sind in diese Schätzung eingeflossen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 14. August 2026 Bei den Zahlen im Sinne der Fragestellung handelt es sich um das Ergebnis eines mehrjährigen Schätzprozesses zum Erfüllungsaufwand aus dem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung. Ziel einer solchen Ex-ante-Schätzung ist es immer, den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit durch das Statistisches Bundesamt (DeStatis) ein realitätsnahes Bild der Be- und Entlastung der Normadressaten zu bieten. Da es sich um eine auf Annahmen basierende und notwendigerweise mit Unsicherheiten behaftete Schätzung handelt, kann von diesen Zahlen nicht auf die tatsächliche Anzahl betroffener Unternehmen geschlossen werden. Im Zuge der vorliegenden Schätzung hat DeStatis in Abstimmung mit den fachlich zuständigen Stellen anhand der Anhänge I und II der NIS-2-Richtlinie Annahmen getroffen, wie viele Unternehmen als „besonders wichtige“ und „wichtige“ Einrichtungen zu klassifizieren sind. Die angesprochene Zahl von 29.500 Unternehmen setzt sich aus diesen beiden Gruppen zusammen. Hierfür wurden für verschiedene Sektoren und Untersektoren eigene Zahlen ermittelt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Auswertungen aus dem Statistischen Unternehmensregister sowie um Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE, damals BMWK) und des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie deren Geschäftsbereichsbehörden. Ferner wurde auf Unternehmensdatenbanken, öffentliche Statistiken und vorherige Schätzungen zurückgegriffen. Die Datenbasis ist folglich sehr heterogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Diese Aspekte gilt es bei der Bewertung der angenommenen Anzahl von 29.500 Unternehmen zu berücksichtigen. Die tatsächliche Anzahl der aktuell vom Gesetz betroffenen Unternehmen ist nicht bekannt. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Quellen zu Sektoren und Untersektoren aufgelistet: Sector & Subsector Einzelquellen und Annahmen Sectors of high criticality Energy (a) Electricity Angaben von BMWK, BMI und BSI (b) District heating & cooling Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 35.3) (c) Oil www.mwv.de/wp-content/uploads/2019/09/190906_MWV_Standortk arte.pdf, https://ed-info.de/raffinerielandschaft_in_deutschland/, www.bveg.de/Der-BVEG/Organisation/Mitglieder2/Exploration-Prod uktion, IBEG Niedersachsen Jahresbericht 2019, S. 54 (d) Gas Angaben von BMWK und BMI (e) Hydrogen MARKUS Unternehmensdatenbank Transport (a) Air Angaben des BMI, www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Form ulare/B1/B11_Genehmigungen/Merkblaetter_Info/B1_LstLU.pdf;jses sionid=049BC2672D6321FCC77B72C16B9B9A8D.live21301?__blo b=publicationFile&v=71 (Annahme von 50 Prozent) (b) Rail Angaben des BMI (c) Water Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Codes 50.1, 50.2, 50.3 und 50.4), aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 52.22.2) (d) Road Banking Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank (online abrufbar: www.b undesbank.de/resource/blob/804010/5ecd878ffc945a225a824b68a698 c2f0/mL/iv-strukturzahlen-gesamtinstitute-data.pdf) Financial market infrastructures Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 66.11) Health Fachserie 2 Reihe 1.6.1 des StBA, ERN-Suchfunktion der Europäischen Kommission, Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 21) mit eigener Berechnung auf die Größenklassen, MARKUS Unternehmensdatenbank Digital infrastructure Angaben aus Nachmessungen zum Erfüllungsaufwand, Angaben von BMWK und BMI, MARKUS Unternehmensdatenbank, https://esigna ture.ec.europa.eu/efda/tl-browser/#/screen/tl/DE ICT service management (B2B) Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Codes 62.03) Space Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Codes 61.3) Other critical sectors Postal and courier services Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 53) mit eigener Berechnung auf die Größenklassen Waste management Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 38) mit eigener Imputation auf die WZ-Codes 38.1 und 38.2 Manufacture, production and distribution of chemicals Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 20) mit eigener Berechnung auf die Größenklassen, Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 46.75) Food production, processing and distribution Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Codes 64.3 abzüglich 64.35, 10.1, 10.2, 10.3, 10.4, 10.5, 10.6, 10.7, 10.8 und 11) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Sector & Subsector Einzelquellen und Annahmen Manufacturing (a) Manufacture of medical devices and in vitro diagnostic medical devices Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 32.5) (b) Manufacture of computer, electronic and optical products Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 26) (c) Manufacture of electrical equipment Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 27) (d) Manufacture of machinery and equipment n.e.c. Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 28) (e) Manufacture of motor vehicles, trailers and semi-trailers Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 29) (f) Manufacture of other transport equipment Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 30) Digital providers Angaben des BMI, Abschnitt VI 4 des Entwurfes zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz 20. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Wie waren die konkreten Rahmenbedingungen der Abschiebung von 31 Afghanen, darunter 30 Straftätern, nach Kabul per Charterflug in der Nacht auf den 28./29. Juli 2026 (www.tagesscha u.de/inland/innenpolitik/abschiebeflug-afghanen- 1 0 2 .html; bitte ausführen und dabei angeben: Dauer der Planung der Maßnahme; Anzahl der beteiligten Bundesländer; Anzahl der Bundesländer, die eine Mitwirkung abgelehnt haben; Gesamtkosten der Maßnahme; reine Kosten des (Charter)Flugs für Hin- und Rückreise; Anzahl der Begleitpersonen wie Bundespolizisten, medizinischem Personal, Dolmetschern oder Geistlichen; Anzahl der verbliebenen ungenutzten Plätze), und wurden die frei gewordenen Platzkapazitäten beim Rückflug genutzt, um Personen aus Afghanistan neu nach Deutschland einzufliegen, ggf. über einen Zwischenhalt in Pakistan, nachdem im Frühjahr dort noch etwa 280 Menschen auf die Einreise nach Deutschland warteten (www.spiegel.de/politik/aufnahmeprogramm-noc h-rund-280-afghanenwarten-auf-einreise-nach-de utschland-a-c2cb3b2d-59b5-4ea1-a3ff-2245f8a3 698e; bitte ausführen und Anzahl der eingeflogenen Personen angeben, aufgeschlüsselt nach Männern/Frauen sowie Personen unter 18 Jahren)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 10. August 2026 Sammelrückführungsmaßnahmen werden grundsätzlich mehrere Wochen bis Monate vor der Durchführung geplant. An der Maßnahme haben sich neun Länder beteiligt. Kein Land hat seine Mitwirkung abgelehnt. Die Gesamtkosten für die Maßnahme liegen noch nicht abschließend vor. Die Kosten für den Flug belaufen sich auf 455.080 Euro. Die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. gesamte Maßnahme wurde von 97 Beamten, zwei Sprachmittlern und zwei Ärzten begleitet. Der erfragte Rückführungsflug ist nicht für einen Rücktransport von zusätzlichen Passagieren von Afghanistan nach Deutschland geeignet, da der Flug lediglich als Rückführungsflug geplant, gebucht und gegenüber dem Zielstaat als solcher angekündigt wurde. 21. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie lauten die Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ insgesamt) im Bereich der Gewaltkriminalität im Jahr 2025 in Bezug auf Personen aus dem Maghreb (Tunesien, Algerien und Marokko), die ihren Wohnsitz in Deutschland haben (bitte jeweils nach Staat, sowie folgenden Deliktsgruppen aufschlüsseln: PKS-Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“; PKS-Summenschlüssel „892500 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“, PKS-Schlüssel „222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien“, PKS-Schlüssel „111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge“, PKS-Schlüssel „210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer“)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. August 2026 Die erfragten Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) insgesamt (in Deutschland ansässige Tatverdächtige ab acht Jahren insgesamt bezogen auf die jeweilige Wohnbevölkerung), aufgeschlüsselt hach o. g. PKS- Schlüssel und den angefragten Staatsangehörigkeiten (algerisch, marokkanisch, tunesisch) sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: PKS-Schlüssel Straftatbeschreibung TVBZ Algerien TVBZ Marokko TVBZ Tunesien 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB   171,3    68,1    76,2 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB 1.712,7   397,0   555,0 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 3.587,1   942,7 1.608,2 892000 Gewaltkriminalität 5.023,8 1.319,3 2.096,7 892500 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen    76,1    19,3    50,8 Für Informationen zur Berechnung von Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) und Hinweise zu ihrer Interpretation wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundestagsdrucksache 21/6365 verwiesen (https://dserver.bundestag.de/ btd/21/063/2106365.pdf). 22. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchem Umfang (bitte nach Einsatzort und Mitteln auflisten) unterstützt Deutschland aktuell andere EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden über den EU- Katastrophenschutzmechanismus oder anderweitig, und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zusätzlich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. August 2026 Anlässlich der Waldbrandlage unterstützte Deutschland die Länder Spanien und Frankreich über den EU-Katastrophenschutzmechanismus (UCPM). Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordiniert die deutschen Hilfsmaßnahmen und übernimmt damit eine zentrale Rolle bei der internationalen Katastrophenhilfe. Die bereits erfolgten Unterstützungsleistungen sind der folgenden Pressemitteilung des BBK entnehmbar: www.bbk.bund.de/SharedDocs/Press emitteilungen/DE/2026/07/pm-31-waldbraende-ucpm.html. Zum aktuellen Zeitpunkt – im Sinne der Fragestellung – erfolgt keine Unterstützung an weitere EU-Mitgliedstaaten. Durch die Funktionsweise des UCPM ist gewährleistet, dass erforderliche Hilfe zur Unterstützung passgenau eingesetzt werden kann. Sofern neue Anfragen im Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) des BBK eingehen, werden sie anhand der etablierten Prozesse entgegengenommen, gesichtet und an die Länder mit der Bitte um passende Hilfsangebote weitergeleitet. 23. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2020 bundesweit Einbürgerungen nach § 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes zurückgenommen (bitte hierbei auch die Anzahl der derzeit anhängigen Verfahren angeben und bitte, soweit der Bundesregierung aus der amtlichen Statistik bekannt, das Land Hessen gesondert ausweisen), und werden Rücknahmen rechtswidriger Einbürgerungen in der Einbürgerungsstatistik des Bundes bundesweit einheitlich erfasst? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. August 2026 In der Einbürgerungsstatistik werden gemäß § 36 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) Erhebungen über erfolgte Einbürgerungen jeweils für das vorausgegangene Kalenderjahr durchgeführt. Die Anzahl der Rücknahmen rechtswidriger Einbürgerungen ist kein Bestandteil der Einbürgerungsstatistik. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gemäß § 33 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 StAG werden Entscheidungen zum Bestand und gesetzlichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit in das Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) eingetragen. Nach einer aktuellen Auswertung des Registers EStA ist seit dem 1. Januar 2020 in insgesamt 1.219 Fällen die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung auf der Grundlage des § 35 StAG erfolgt. Hiervon entfällt ein Fall auf das Land Hessen. Da im Register EStA Entscheidungen erst nach ihrer Bestandskraft oder nach ihrem Wirksamwerden erfasst werden, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Anzahl der derzeit in den Ländern anhängigen Verfahren vor. Aus diesem Grund sind spätere Korrekturen der genannten Fallzahlen möglich. 24. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Zügen und auf Bahnhöfen in Hessen verübt (bitte jeweils für die Jahre 2023, 2024, 2025 sowie das erste Halbjahr 2026 die Gesamtzahl und die drei häufigsten Straftatbestände angeben), und an welchen fünf Bahnhöfen in Hessen haben die meisten dieser Taten stattgefunden (Bahnhöfe und Anzahl der Straftaten bitte jeweils angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. August 2026 Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Grundlage der Darstellung bildet die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig noch geringfügig ändern. Straftaten in Zügen und auf Bahnhöfen in Hessen 2023 2024 2025 1. Halbjahr 2026 Gesamt 44.781 34.621 33.147 15.105 davon: § 265a StGB 21.777 16.062 16.171  7.118 § 95 Absatz 1 AufenthG  8.659  5.388  4.219  1.795 § 242 StGB  4.637  4.428  3.985  1.663 2023 2024 2025 1. Halbjahr 2026 fünf häufigste Bahnhöfe Frankfurt (Main) Hbf. 10.384 8.162 6.642 3.238 Frankfurt (Main) Flughafen Fernbahnhof  3.633 2.575 2.930 1.097 Fulda  1.366 1.142 1.098   561 Kassel-Wilhelmshöhe    941 1.079 1.140   493 Wiesbaden Hbf.    870   926   874   443 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) War die Bundesregierung zur am 16. Juli 2026 in Washington, D.C. durchgeführten internationalen Veranstaltung zum Wiedererstarken des politischen Terrorismus („Ministerial on the Resurgence of Political Terrorism“) eingeladen und dort offiziell vertreten – falls nein, aus welchen Gründen nicht –, und in welcher konkreten Weise unterstützt die Bundesregierung die von US- Außenminister Marco Rubio angekündigte und gemeinsam mit Partnern in Deutschland geplante Folge- Veranstaltung bzw. ist an dessen Ausrichtung beteiligt (www.state.gov/releases/office-of-the-sp okesperson/2026/07/remarks-at-the-opening-of-th e-ministerial-on-the-resurgence-of-political-terror ism/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. August 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre noch immer aktuelle Antwort auf die Schriftliche Frage 19 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/7434. 26. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Wie viele Schutzplätze gibt es für Tiere in Schutzräumen der Bundesrepublik Deutschland, und welche Rolle spielen Tiere in den Bemühungen der Bundesregierung, Schutzräume zu identifizieren und auszubauen (www.behoerden-spiegel.de/ 2026/03/12/was-vom-schutzraumkonzept-blieb/, aufgerufen 10. August 2026)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. August 2026 Die Zuständigkeit für die Verwaltung und Unterhaltung öffentlicher Zufluchtsräume liegt bei den Kommunen. Bezüglich der Unterbringung von Tieren in öffentlichen Zufluchtsräumen besteht keine bundesweite Regelung. 27. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Jugendliche Intensiv- und Mehrfachtäter in deutschen Ballungsräumen“ (Bundestagsdrucksache 21/7459) festgestellten fehlenden bundeseinheitlichen Datengrundlagen zu beheben, insbesondere hinsichtlich einer einheitlichen Definition jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter sowie der Schaffung eines bundesweiten Lagebildes, und wenn ja, welche? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. August 2026 Die Bundesregierung plant derzeit keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. 28. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Straftaten gegen Sexarbeitende von den Polizeien in Deutschland systematisch erfasst, und wenn nein, wie steht die Bundesregierung zu einer entsprechenden bundesweiten polizeilichen Erfassung zum besseren Schutz von Sexarbeitenden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 10. August 2026 Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst Straftaten gegen Prostituierte im Rahmen der Opferspezifik nicht gesondert. Das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung bildet hingegen die Anzahl der Begleit- bzw. Logistikdelikte ab, die bei polizeilichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung festgestellt wurden. Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt bei Bedarf entsprechende Weiterentwicklungen vor. 29. Abgeordnete Stella Merendino (Die Linke) Erhebt die Bundesregierung Daten zu Vorfällen von Cybersecurity Breaches (unberechtigtem Zugriff auf digitale Datensammlungen) in Krankenhäusern, und wenn ja, wie viele solcher Fälle ereigneten sich im Jahr 2025 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. August 2026 Es besteht nur für erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Bei den erheblichen Sicherheitsvorfällen wird eine eigenständige Fallgruppe Cybersecurity Breaches (unberechtigter Zugriff auf digitale Datensammlungen) vom BSI nicht erhoben. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Meldepflicht 2025 ausschließlich solche Krankenhäuser betroffen hat, die nach der BSI- Kritisverordnung (BSI-KritisV) als Kritische Infrastruktur gelten (Krankenhäuser ab 30.000 vollstationären Fällen/Jahr). Mit Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) am 6. Dezember 2025 wurde die Meldepflicht erheblich ausgeweitet: Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind seither nach § 32 BSIG an das BSI zu melden; erfasst sind besonders wichtige und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. wichtige Einrichtungen (§ 28 BSIG), zu denen nahezu alle zugelassenen Krankenhäuser im Sinne des § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zählen. Die breite Meldepflicht wirkte sich im Jahr 2025 somit nur in den letzten Wochen aus. Unabhängig hiervon sind Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, unter die ein unberechtigter Zugriff regelmäßig fällt, nach Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden zu melden; diese liegen überwiegend in der Zuständigkeit der Länder. Eine bundesweite, nach Ländern aufgeschlüsselte Gesamtzählung genau der abgefragten Fallgruppe entsteht auf diesem Weg nicht. Die Bundesregierung nimmt die Gefährdungslage und die Sicherheitsvorfälle im Gesundheitswesen sehr ernst. Zur Stärkung der IT-Sicherheit wird das Bundesministerium für Gesundheit daher die Einrichtungen entlang des akutstationären Versorgungspfades, insbesondere die Krankenhäuser, mit dem Sofortprogramm Cybersicherheit im Gesundheitswesen unterstützen. 30. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Beladung der ukrainischen Antonow- Flugzeuge auf dem Leipziger Flughafen vor, die mutmaßlich Ziel eines Anschlagversuches in der Nacht zum 5. August 2026 werden sollten, und wenn ja, welche (www.morgenpost.de/politik/article41279 3741/flughafen-leipzig-drohne-hatte-sprengstoff- wohl-in-konservendose-geladen.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. August 2026 Die Erteilung von Auskünften zur Beantwortung der Fragestellung muss (zum jetzigen Zeitpunkt) unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 31. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wie viele geduldete Personen aus den seit dem 29. Juli 2026 zusätzlich als sicher eingestuften Herkunftsstaaten unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung nunmehr einem Arbeitsverbot nach § 60a Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes, und wie viele von ihnen bezogen zuvor ein eigenes Erwerbseinkommen (vgl. Bundesregierung, Gesetzliche Neuregelungen August 2026 – www.bun desregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzliche-neu regelungen-2448548, abgerufen am 6. August 2026)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. August 2026 Seit dem 29. Juli 2026 wurden keine Staaten zusätzlich als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, demnach fallen auch keine geduldeten Personen unter ein Arbeitsverbot im Sinne der Fragestellung. 32. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Plant die Bundesregierung, die Förderung des Violence Prevention Network, das Gespräche mit dem Attentäter auf den Berliner CSD führte, vor dem nach meiner Auffassung zu berücksichtigenden Hintergrund des Umstands einzustellen, dass der Geschäftsführer des Violence Prevention Network, Thomas Mücke (www.tagesschau.de/inlan d/regional/berlin/rbb-wir-haben-es-hier-mit- einerperson-zu-tun-die-am-ende-ihres-radikalisierungs prozesses-stand-102.html), in Personalunion Vorstandsmitglied eines mit Bundesmitteln geförderten Vereins (https://gangway.de/ueber-uns/zentral e-vorstand-mitglieder/) ist, dessen Gruppen in der Vergangenheit Slogans wie „Deutschland aber helal“ (https://nius.de/politik/millionen-euro-steuerg eld-baller-spiele-deradikalisierung) verbreiteten, und wenn nein, weshalb nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. August 2026 Es gibt derzeit keine Planungen im Sinne der Fragestellung. VPN ist ein bundesweit anerkannter Träger der Deradikalisierungsarbeit und Extremismusprävention. Soweit Bundesmittel zur Projektförderung zur Verfügung gestellt wurden, unterliegen diese regelmäßig der Prüfung der Mittelverwendung durch die zuwendungsgebende Stelle. 33. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Wie viele Projekte zur Islamismus-Prävention und -Deradikalisierung förderte die Bundesregierung zwischen 2020 und 2029, und in welcher Höhe (bitte für die Jahre 2020 bis 2026 sowie die Planung für 2027 bis 2029 und sowohl die Anzahl als auch die Gesamtfördersumme angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 10. August 2026 Im Zeitraum 2020 bis 2026 bewilligte die Bundesregierung insgesamt 82.212.197,63 Euro für spezifische Maßnahmen im Bereich der Islamismus-Prävention und -Deradikalisierung. Mit dieser Summe wurden insgesamt 145 Projekte gefördert, die verschiedene Aspekte der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention sowie der politischen Bildung und der Forschung abdecken. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass darüberhinaus viele weitere Projekte und ganze Programmbereiche in den Förderprogrammen der Bundes phänomenübergreifend und/oder transdisziplinär angelegt sind. Eine direkte thematische Zuordnung dieser Fördermittel ist nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/145, 20/4404 und 20/13216) auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD verwiesen. Für die Jahre 2027 und 2028 sind im Etat des Bundesministeriums des Innern für Maßnahmen zur Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 500.000 Euro vorgesehen. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt aktuell ein Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zur Auswahl neuer Projekte auch zur Islamismusprävention ab dem Haushaltsjahr 2027 durch. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt beabsichtigt, im Rahmen der Förderrichtlinie „Islamismus: Auswirkungen, Gegenstrategien und Präventionsmaßnahmen“ im Zeitraum vom 1. September 2026 bis zum 31. Oktober 2030 zehn Forschungsprojekte sowie ein wissenschaftliches Begleitvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 13,5 Mio. Euro zu fördern, um Islamismus in der Breite zu erforschen und Handlungswissen für Politik und Präventionspraxis zu erarbeiten. Darüberhinausgehende Mittel sind abhängig von der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers. Konkrete Aussagen zur Anzahl der geförderten Projekte und den Planungssummen für die kommenden Jahre können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. 34. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Wie viele der 12.539 Personen, deren Asylantrag im Jahr 2025 gemäß § 32a Absatz 2 des Asylgesetzes als zurückgenommen galt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 21/7434) erhielten anschließend einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz, wurden abgeschoben, reisten freiwillig aus oder sind derzeit weiterhin ausreisepflichtig (bitte nach genannten Kriterien aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. August 2026 Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Daten zur der in der Fragestellung genannten Vorfrage wurden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. aus der zentralen IT-Kernanwendung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge MARiS (Migrations-Asyl-Reintegrationssystem) ermittelt. MARiS enthält jedoch keine Daten zum aktuellen Aufenthalt von Personen im Sinne der Fragestellung. Andere statistische Quellen zur Ermittlung der erfragten Daten stehen nicht zur Verfügung. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 35. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchenGründen hat sich die Bundesregierungbei der Abstimmung der Resolution E/2026/ L.23 „Economic and social repercussions of the Israeli occupation on the living conditions of the Palestinian people in the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem, and the Arab population in the occupied Syrian Golan“ (https:// docs.un.org/en/E/2026/L.23) im Economic und Social Council der VereintenNationen (ECOSOC) am 21. Juli 2026 enthalten (https://transcripts.un.o rg/en/ecosoc/2026/39, Minute 58:55), abweichend von der jahrelangen Praxis der Zustimmung für vergleichbare Resolutionen (in den Jahren, in denen Deutschland Mitglied im ECOSOC war), und welche der in der Resolution enthaltenen Forderungen widersprechen der Linie der Bundesregierung? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 10. August 2026 Die Enthaltung der Bundesregierung ist darin begründet, dass die Resolution die Situation vor Ort unzureichend abbildet und im Vorfeld der Abstimmung keine Verhandlungen mit den ECOSOC-Mitgliedstaaten zu einer möglichen Aktualisierung des Textes stattfanden. Die nahostpolitische Haltung der Bundesregierung ist im Übrigen unverändert. 36. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen hat das Auswärtige Amt einschließlich der deutschen Auslandsvertretungen im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Juli 2026 zum Schutz queerer Menschen im Ausland durchgeführt oder gefördert (bei Übersteigung der zulässigen Zahl abgefragter Einzelposten, bitte die nach Auffassung der Bundesregierung 28 prioritären Maßnahmen angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 10. August 2026 Das Auswärtige Amt verweist auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 1 vom 17. Dezember 2025 auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3319 sowie zu Frage 33 vom 30. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7437. Die bereits erteilten Antworten der Bundesregierung enthalten einen umfassenden Überblick im Sinne der Fragestellung für den Zeitraum 2021 bis 2025. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf die in dieser Frist ermittelbaren Informationen beschränkt. Eine abschließende Aufführung aller Maßnahmen im Sinne der Fragestellung für das laufende Jahr 2026 wäre mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden und ist im Einklang mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit nicht möglich. 37. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Spanien während des Massenandrangs auf der spanischen Exklave Ceuta Unterstützung angeboten, und wenn ja, welche, und für welche Form der gemeinsamen europäischen Unterstützung setzt sie sich für künftige vergleichbare Vorfälle ein? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 11. August 2026 Die Bundesregierung hat auf verschiedenen Ebenen umgehend Kontakt mit Amtskollegen aus Spanien, der EU sowie Marokko aufgenommen und ihre Solidarität zugesichert. Die EU-Kommission hat beim Treffen der Innenminister am 4. August 2026 einen Fünf-Punkte-Plan vorgeschlagen, den die Bundesregierung begrüßt. Sie wirkt im Umfang ihrer Zuständigkeiten an dessen Umsetzung mit. Unbenommen davon fordert sie, dass alle Mitgliedstaaten die Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems umsetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 38. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der aktuellen Waldbrände in Südeuropa (z. B. in Spanien, Portugal und Frankreich; vgl. www.dw.com/de/bordeaux-waldbraend e-feuer-flammen-frankreich-urlauber-touristen-sp anien-portugal-macron/a-78139462) auf deutsche Reisende in der betroffenen Regionen und deutsche Reiseunternehmen, die Reisen in die betroffene Region anbieten, und welche konkreten Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen (z. B. über das Auswärtige Amt oder die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort) stellt sie deutschen Reisenden, die von diesen Bränden betroffen sind, zur Verfügung (bitte hierbei auch angeben, was den Reisenden konkret empfohlen wird)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 12. August 2026 Das Auswärtige Amt stellt Reisenden über die Reise- und Sicherheitshinweise aktuelle Informationen zum Reiseland zur Verfügung, so auch zu den aktuellen Waldbränden in Südeuropa. Bezüglich der darin enthaltenden Empfehlungen wird auf die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise verwiesen: www.auswaertigesamt.de/de/reiseundsicherheit. Darüber hinaus hat das Auswärtige Amt an in den betroffenen Regionen auf der elektronischen Krisenvorsorgeliste ELEFAND eingetragene Personen aktuelle Informationen über sog. Landsleutebriefe verteilt. Wenden sich betroffene Reisende an die zuständigen Auslandsvertretungen, erhalten sie konsularische Unterstützung, falls nötig. Zu den aktuellen Waldbränden haben bislang nur wenige Reisende die zuständigen Auslandsvertretungen kontaktiert. Bezüglich der Auswirkungen auf die Reiseindustrie verweist das Auswärtige Amt auf die jeweiligen Reiseveranstalter. 39. Abgeordnete Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Restitutionsprozess im Zusammenhang mit dem Besuch kamerunischer Vertreterinnen und Vertretern an der Universität Freiburg im Juli diesen Jahres (z. B. zu Anlass und Verlauf des Besuches, zur Rolle des kamerunischen Restitutionskommittees und zu getroffene Restitutionsvereinbarungen mit der kamerunischen Regierung), und welche Rolle hat die Bundesregierung oder von ihr geförderte Einrichtungen in dem Prozess eingenommen (z. B. organisatorisch oder finanziell)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 10. August 2026 Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Universität Freiburg das Rückführungsunterfangen im Kontakt mit der kamerunischen Herkunftsgemeinschaft und in Kenntnis der kamerunischen Regierung vor- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. bereitet hat. Die Zeremonie zur Aussegnung der Gebeine im Beisein der Vertreter der Maka-Gemeinschaft wurde am 16. Juli 2026 von der Universität Freiburg organisiert und durchgeführt und seitens der Bundesregierung im Rahmen der konsularischen Zuständigkeiten unterstützt. Die Gebeine waren zuvor im Rahmen eines vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste geförderten Provenienzforschungsprojekts der Maka- Gemeinschaft zugeordnet worden. 40. Abgeordneter Dr. Alexander Wolf (AfD) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang mit christlichen religiösen Stätten sowie Friedhöfen, die im Kosovo-Krieg beschädigt bzw. zerstört wurden, und welche Fälle von Zerstörung oder Vernachlässigung sind der Bundesregierung ggf. bekannt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6829, Frage 16)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. August 2026 Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien befand erstens, dass während des Kosovokriegs (1998-99) einige albanisch-katholische Kirchen durch jugoslawische Einheiten zerstört wurden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien hat zweitens festgestellt, dass die überwältigende Mehrheit der Zerstörungen/Beschädigungen serbisch-orthodoxer Kirchen erst nach dem 11. Juni 1999, also nach Beendigung des Krieges stattfanden. 41. Abgeordneter Dr. Alexander Wolf (AfD) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Lage der christlichen (vor allem serbischen) Minderheit im Kosovo gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte insbesondere darauf eingehen, ob es in den letzten fünf Jahren eine Verbesserung oder Verschlechterung gegeben hat)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. August 2026 Die kosovarische Verfassung garantiert umfassende Rechte für ethnische Minderheiten und Religionsgemeinschaften. Religiöse Minderheiten sind durch einen starken internationalen und verfassungsrechtlichen Rahmen geschützt, insbesondere durch die Garantie der Religionsfreiheit, den säkularen Charakter des Staates sowie spezielle Schutzmechanismen für religiöse Stätten. Systematische religiöse Diskriminierung ist nicht zu beobachten, es bestehen jedoch Herausforderungen in der Rechtsanwendung. Auch in den vergangenen fünf Jahren kam es immer wieder zu Vorfällen, bei denen die Belange der kosovo-serbischen Minderheit nicht ausreichend Beachtung fanden oder religiöse Einrichtungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. beschädigt wurden. Dies hat die Bundesregierung, auch gemeinsam mit internationalen Partnern, öffentlich und über diplomatische Kanäle deutlich zur Sprache gebracht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 42. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Ab welcher Ziffer auf der Skala von 1 bis 10 bei der Abfrage des Interesses am freiwilligen Wehrdienst in der Bereitschaftserklärung (§ 15a des Wehrpflichtgesetzes), die seit Januar 2026 an 18- Jährige verschickt wird, zählt das Bundesministerium der Verteidigung die Angabe als ernsthaftes Interesse, und werden ab einem bestimmten Skalenwert die entsprechenden Personen gesondert kontaktiert, und wenn ja, ab welchem Wert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 13. August 2026 Ziel des Bundesministeriums der Verteidigung ist, mit allen Personen, die in der Bereitschaftserklärung ihr Interesse mit einem Skalenwert von eins bis zehn angegeben haben, in Verbindung zu treten. Die Reihenfolge der Kontaktaufnahmen erfolgt dabei nach der angegebenen Verfügbarkeit. Innerhalb der Verfügbarkeiten erfolgt die Verbindungsaufnahme grundsätzlich absteigend von Skalenwert zehn bis eins. 43. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Plant die Bundesregierung das Lebenswerk des 2022 verstorbenen herausragenden Historiker Prof. Dr. Manfred Messerschmidt, der die kritische Militärgeschichte hierzulande begründete und als bedeutendster Militärhistoriker Deutschlands nach 1945 gilt und ohne dessen jahrzehntelange Arbeit und Forschung zu den Verbrechen der Wehrmacht es viele Erfolge im Kampf um die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit so sicher nicht gegeben hätte, anlässlich seines 100. Geburtstages am 1. Oktober 2026 zu würdigen, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 10. August 2026 Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr plant anlässlich des 100. Geburtstages von Professor Manfred Messerschmidt eine Würdigung auf seiner Website. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 44. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Nach Kenntnis der Bundesregierung, wie hoch waren in den letzten fünf Jahren die für den nächsten Winter von Gashändlern gebuchten Gasspeicherkapazitäten (mit der Bitte um Angabe der Jahre 2021 bis 2026 in Prozent zum jeweiligen Stichtag 1. August) und in Anbetracht der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 21/7311, dass aktuell 74 Prozent der Speicherkapazitäten für den nächsten Winter von Gashändlern gebucht sind, ist die Bundesregierung demnach der Auffassung, dass die noch ausstehenden 6 Prozent bis zum Erreichen der kritischen 80-Prozent-Marke gemäß Gasspeicherfüllstandsverordnung zeitnah marktlich getrieben gebucht werden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. August 2026 Folgende Daten für die Buchung der Gasspeicherkapazitäten: 2023: 97 Prozent 2024: 98 Prozent 2025: 74 Prozent 2026: 74 Prozent Für 2021 und 2022 liegen keine Daten vor. Nach der Gasspeicherfüllstandsverordnung sollen unterschiedliche Füllstände je nach Speicherart und Region erreicht werden – im Durchschnitt 70 Prozent. Für die Erreichung der Füllstandsvorgaben gilt der Grundsatz der marktlichen Befüllung. Das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie beobachtet und bewertet zusammen mit der Bundesnetzagentur fortlaufend die aktuelle Lage. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 45. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einer drohenden Gasmangellage zu begegnen, sollte sich die schleppende Befüllung der Gasspeicher (aktuell ca. 15 Prozent unter Vorjahresstand) in ähnlicher Form weiterentwickeln? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. August 2026 Eine Gasmangellage ist derzeit nicht ersichtlich. Seit Juli 2025 gilt die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas. Demgemäß ergreifen die Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber die notwendigen marktbasierten Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beobachtet und bewertet zusammen mit der Bundesnetzagentur fortlaufend die aktuelle Lage. 46. Abgeordneter Mirze Edis (Die Linke) In welcher Höhe flossen seit 1990 von der Bundesregierung Fördermittel an den Chemiekonzern BASF in Deutschland, insbesondere in Ludwigshafen und in Leuna (www.zeit.de/news/2024-10/1 5/basf-erhaelt-bundesfoerderung-fuer- industriellewaermepumpe), und welche Konditionen hat die Politik an die Fördergelder geknüpft (bitte je nach Jahr und Förderprojekt auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. August 2026 Es wurden durch Auswertung aus der Zuwendungsdatenbank des Bundes keine durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) über Zuwendungen gemäß §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) geförderten Vorhaben am Standort Leuna ermittelt. Es wurden durch Auswertung aus der Zuwendungsdatenbank des Bundes die in der Anlage angegebenen durch BMWE über Zuwendungen gemäß §§ 23 und 44 BHO geförderten Vorhaben am Standort Ludwigshafen ermittelt. Die Angaben beschränken sich auf die innerhalb der Frist ermittelten Zuwendungen (u. a. ohne Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) und Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude), ihre Vollständigkeit kann nicht gewährleistet werden. Im Rahmen der für die Beantwortung der Schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit war eine Abfrage bei anderen Ressorts nicht möglich.1 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7573 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 47. Abgeordneter Mirze Edis (Die Linke) Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderungen der Dow Chemical Company seit 1990 aus Mitteln des Bundeshaushalts, und an welche Vorgaben sind oder waren diese Fördermittel jeweils geknüpft (bitte sowohl Fördermittel ausweisen, die der Dow Chemical Company direkt zugeflossen sind, als auch Fördermittel, die an Dritte gehen, die Unternehmungen bzw. Projekte der Dow Chemical Company unterstützen oder begleiten; bitte nach Jahr und Projekt, für das die Förderung erteilt wurde, auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. August 2026 Es wurden durch Auswertung aus der Zuwendungsdatenbank des Bundes keine durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über Zuwendungen gemäß §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung geförderte Vorhaben für Dow Chemicals Company ermittelt. Im Rahmen der für die Beantwortung der Schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit war eine Abfrage bei anderen Ressorts nicht möglich. 48. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Hat die Bundesnetzagentur als Treuhänderin der Rosneft-Anteile an der Raffinerie PCK für diese die Weisung erteilt, dem Bundeskartellamt die von ihm angefragten Daten zu Kraftstoffpreisen zu liefern (s. www.deutschlandfunk.de/ kartellamtsieht-fortschritte-bei-untersuchung-zu-kraftstoffpr eisen-100.html; wenn nein, bitte begründen)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. August 2026 Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamtes sind zu beantworten und geforderte Informationen an das Bundeskartellamt zu übermitteln. Es bedürfte hierzu keiner Weisung der Bundesnetzagentur als Treuhänderin. 49. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Liegen der Bundesregierung Schätzungen zu den durchschnittlichen Rückbaukosten für Windenergieanlagen an Land und auf See vor, und wenn ja, wie hoch sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 10. August 2026 Der Bundesregierung liegt keine umfassende Analyse der durchschnittlichen Rückbaukosten von Windenergieanlagen vor. Um den späteren Rückbau von Windenergieanlagen garantieren zu können, sind durch die Betreiber entsprechende Sicherheiten zu hinterlegen. Diese Rückstellungen, die durch die Anlagenbetreiber von Windenergieanlagen üblicherweise über die Dauer der Betriebsdauer vorzunehmen und für den späteren Rückbau anzusparen sind, lassen Rückschlüsse auf die Kosten zu. Auf Basis aktueller Erhebungen über die für die Rückstellungen anfallenden Betriebskosten (www.bundeswirtschaftsministeri um.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/kostensituation-der-windenergie-a n-land.pdf) ist bei einer Windenergieanlage an Land mit 6 Megawatt Leistung von Rückbaukosten von ca. 300.000 Euro auszugehen. Für Windenergieanlagen auf See entscheidet das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) über Art, Umfang und Höhe der für den Rückbau von Offshore-Windkraftanlagen zu leistenden Sicherheit. Die Höhe der Sicherheit ist so zu bemessen, dass ausreichende Mittel für die Beseitigung der Anlage zur Verfügung stehen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie fordert Gutachten über die zu erwartende Höhe der Rückbaukosten an und überprüft die Sicherheit nach Nummer 6 der Anlage zu § 80 Absatz 3 des Windenergie-auf-See- Gesetzes alle vier Jahre. Die Ermittlung der Rückbaukosten für Windenergieanlagen auf See ist von vielen Faktoren wie Entfernung von der Küste, Schiffscharterraten und gewählter Rückbautechnik abhängig und dadurch sehr einzelfallabhängig. Eine Auswertung der dem BSH aktuell vorliegenden Rückbaukostenberechnungen ergibt durchschnittliche Rückbaukosten in Höhe von ca. 1,3 Mio. Euro pro Windenergieanlage. 50. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Wurden der Volkswagen Aktiengesellschaft oder ihren verbundenen Konzernunternehmen in den Kalenderjahren 2020 bis einschließlich 2026 Darlehen, Kredite oder Bürgschaften über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt oder Mittel aus Bundes-Sondervermögen zugesprochen, und wenn ja, welches Gesamtvolumen umfassten diese Maßnahmen (bitte nach Jahr und Finanzierungsinstrument aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 12. August 2026 Für eine vollständige Ermittlung der Darlehen, Kredite und Bürgschaften über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) müsste für jedes Kalenderjahr zunächst der aufgrund von Veränderungen der Konzern- und Beteiligungsstruktur wechselnde Kreis der unmittelbar oder mittelbar von der Volkswagen Aktiengesellschaft beherrschten Konzernunternehmen bestimmt und anschließend eine konzernweite Abfrage bei der KfW durchgeführt werden. Eine solche umfassende Erhebung war innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich. Belastbare Angaben zu Darlehen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Krediten oder Bürgschaften über die KfW können daher nicht ausgewiesen werden. Hinsichtlich der Mittel aus Bundes-Sondervermögen enthält die nachfolgende Tabelle die innerhalb der Frist ermittelten Angaben. Für eine vollständige Ermittlung müsste auch insoweit für jedes Kalenderjahr der jeweils maßgebliche Kreis der unmittelbar oder mittelbar von der Volkswagen Aktiengesellschaft beherrschten Konzernunternehmen bestimmt und die Angaben der jeweils zuständigen Stellen zusammengeführt werden. Eine solche umfassende Erhebung war innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Die Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht gewährleistet werden; weitere Mittel aus Bundes-Sondervermögen können nicht ausgeschlossen werden. Die Zuordnung zu den Kalenderjahren erfolgt nach dem Jahr, in dem die jeweiligen Mittel verbindlich zugesagt beziehungsweise bewilligt wurden. Jahr Mittel aus Bundes-Sondervermögen 2020  5.937.432,19 Euro 2021  6.844.837,85 Euro 2022 11.875.175,92 Euro 2023 21.058.558,91 Euro 2024  9.521.235,03 Euro 2025 11.913.678,15 Euro 2026 28.426.846,52 Euro Gesamt 2020 bis 2026 95.557.764,57 Euro 51. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Wie hoch beziffert die Bundesregierung nach eigener Kenntnis den durch Niedrigwasserereignisse der Elbe im Raum Hamburg seit dem Jahr 2020 jährlich entstandenen finanziellen Schaden für den Hamburger Hafen, die Hamburger Hafenwirtschaft und nachgelagerte Unternehmen und welche zusätzlichen ökologischen Folgen des Niedrigwassers, insbesondere für Sauerstoffgehalt, Wassertemperatur und Fischbestände, sind ihr für die Tideelbe bekannt (unter Angabe der zugrundeliegenden Definition von Niedrigwasser sowie der zeitlichen Dauer in Niedrigwassertagen je Jahr seit 2020)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. August 2026 Zuständig für den Hamburger Hafen und Niedrigwasserereignisse im Raum Hamburg und deren wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen für die Hamburger Region ist das Land Hamburg. Die Bundesregierung führt keine separaten Analysen durch. Anhaltende Niedrigwasserphasen können sich auf vielfältige Weise abhängig von den vorherrschenden spezifischen Rahmenbedingungen auf den Zustand der Gewässer auswirken. Für die Überwachung der Gewässergüte sind vorrangig die Länder zuständig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Einen ersten Überblick über aktuelle und historische Messwerte zur Wasserführung und -beschaffenheit (beispielsweise den Sauerstoffgehalt) an ausgewählten Messstellen an der Elbe liefert die von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) betriebene Informationsplattform Undine (siehe: https://undine.bafg.de/). Eine bundesweite Darstellung und Einordnung der aktuellen Niedrigwassersituation an ausgewählten Fluss- und Grundwasserpegeln findet sich hier https://niwis-online.de/. 52. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) In welchem Umfang mussten im Gesamtjahr 2025 Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im Landkreis Ammerland (Niedersachsen) aufgrund von Netzengpässen im Rahmen des Redispatch abgeregelt werden (bitte auflisten nach folgenden Kategorien: abgeregelte Energiemenge in Megawattstunden, Höhe der geleisteten Entschädigungszahlungen, Gesamtkosten für konventionellen Redispatch im Landkreis sowie die prozentuale Auswirkung auf die regionalen Netzentgelte für Letztverbraucher), und welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um diese finanzielle Belastung für die dortigen Verbraucher zukünftig strukturell zu senken? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. August 2026 Der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur liegen keine landkreisscharfen Daten zum Redispatch vor. Der geografische Detailgrad der Redispatch-Daten endet auf Bundeslandebene, diese Daten sind auf der Markttransparenzplattform der Bundesnetzagentur verfügbar: www.sma rd.de/page/home/topic-article/211972/213254/netzengpassmanagement-j e-bundesland-und-anrainerstaaten. Um die Kosten für Redispatchmaßnahmen insgesamt zu senken, treibt die Bundesregierung seit Jahren u. a. einen ambitionierten Netzausbau voran, ergänzt um weitere Maßnahmen für einen effizienten Netzbetrieb. Am 29. Juli 2026 hat die Bundesregierung das sogenannte Netzanschlusspaket beschlossen. Damit wird ein zentraler Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt: Der Zubau der erneuerbaren Energien soll besser mit dem Netzausbau in Einklang gebracht werden, um den Anstieg der Systemkosten zu begrenzen. Hierfür wird die Anschlussleistung von neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen auf ein effizientes Maß begrenzt. Werden neu angeschlossene Anlagen in ausgewiesenen Engpassgebieten abgeregelt, entfällt zudem vorübergehend der Anspruch auf Entschädigung bis zum Erreichen einer bestimmten Obergrenze („Deckel“). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 53. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Mit welchen konkreten finanziellen Mehr- oder Minderbelastungen rechnet die Bundesregierung für Betreiber bestehender privater Photovoltaik- Dachanlagen durch die mit der EEG-Novelle vorgesehene Umstellung auf verpflichtenden Eigenverbrauch oder Direktvermarktung, und ab welcher Anlagengröße soll diese Pflicht greifen (vgl. Handelsblatt – www.handelsblatt.com/politik/deut schland/erneuerbare-energien-bundesregierung-be schliesst-zwei-umstrittene-gesetze/10024178 3.html, abgerufen am 6. August 2026)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. August 2026 Für Anlagen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) 2027 in Betrieb waren und eine Förderung nach dem EEG erhalten, gilt Bestandsschutz. Solche Bestandsanlagen erhalten weiterhin nach den bisherigen Bedingungen eine EEG-Förderung. 54. Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele risikobasierte Kontrollen nach § 14 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit dem 1. Januar 2026 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage neu begonnen, nachdem die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN (Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 21/7228) für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Mai 2026 ausschließlich anlassbezogene Kontrollen ausweist? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 7. August 2026 In dem genannten Zeitraum hat sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle u. a. auf die Bearbeitung noch anhängiger risikobasierter Kontrollen aus den Vorjahren 2023, 2024 und 2025 fokussiert, sodass insgesamt 186 Fälle abgeschlossen werden konnten. Neben den anlassbezogenen Kontrollen wurden neue risikobasierte Kontrollen nicht begonnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 55. Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis zu welchem Datum wird die Prüfplanung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Jahr 2026 zur Kontrolle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes voraussichtlich verabschiedet, deren Vorbereitung durch die Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 21/7228) noch andauert? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 7. August 2026 Die Vorbereitungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind so weit fortgeschritten, um in Kürze mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Einvernehmen zu Leitplanken für das Prüfgeschehen herstellen zu können. Diese sind Grundlage für die Verabschiedung der Prüfplanung durch das BAFA. 56. Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Für welchen Zeitpunkt ist die Wiederaufnahme neu begonnener risikobasierter Kontrollen nach § 14 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgesehen, deren Eröffnung laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 21/7228) derzeit depriorisiert wird? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 9. August 2026 Die Wiederaufnahme neu begonnener risikobasierter Kontrollen nach § 14 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes richtet sich nach der noch vom BAFA mit der Rechts- und Fachaufsicht abzustimmenden Prüfplanung. 57. Abgeordneter Dr. Paul Schmidt (AfD) Welche Fachverbände, Hersteller von Großbatteriespeichern und Energieversorgungsunternehmen wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Zuge der Erarbeitung des Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetzes (StromVKG) zur technischen Leistungsfähigkeit und zu den zu erwartenden Kosten von Großbatteriespeichern konsultiert, und aus welchen Gründen wurden gegebenenfalls keine Fachverbände oder Hersteller beteiligt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 12. August 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat vom 27. April 2026 bis zum 5. Mai 2026 eine umfassende Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom- Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG) durchgeführt. Hierbei hatten alle Teilnehmenden die Möglichkeit zur Stellungnahme (Teilnehmerliste sowie eingereichte Stellungnahmen sind einsehbar unter: https://preview-odp-bmwk-gsb76-prod.init-ag.de/ODP/Redaktion/ DE/OpenData/Stellungnahmen-StromVKG-OpenData.html). Am 29. April 2026 hat im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung auch ein Verbändegespräch stattgefunden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Cezanne, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Einfluss von Lobbyinteressen der Gaswirtschaft auf die Kraftwerksstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“ auf Bundestagsdrucksache 21/6474 verwiesen. 58. Abgeordneter Dr. Paul Schmidt (AfD) Trifft es zu, dass Zuarbeiten von Energieversorgungsunternehmen zum Themenkomplex Gaskraftwerke und Großbatteriespeicher im Zusammenhang mit dem Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) erst nach Medienanfragen im Lobbyregister des Deutschen Bundestages nachgemeldet wurden, und welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um mögliche Verstöße gegen das Lobbyregistergesetz zu prüfen und gegebenenfalls hieraus weitere Maßnahmen abzuleiten (bitte die einzelnen Schritte und Maßnahmen benennen)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 10. August 2026 Innerhalb der Bundesregierung besteht zu einzelnen Vorhaben ein Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, aber auch mit anderen Interessensgruppen und der Wissenschaft. Dies ist unerlässlich, um z. B. Erfahrungen aus der Praxis bei der Gesetzgebung berücksichtigen zu können oder Strategien und Förderprogramme an den Bedarfen der Menschen und der Wirtschaft auszurichten. Dies gilt auch für das Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG). Damit transparent nachvollziehbar ist, in welchen Bereichen sich Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung engagieren, führt der Deutsche Bundestag das Lobbyregister. Die fristgerechte Eintragung und Veröffentlichung von Stellungnahmen im Lobbyregister obliegt ausschließlich den jeweiligen Interessenvertretern nach §§ 3 und 4 des Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (LobbyRG). Eine parallel zum Lobbyregister geführte Übersichts- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. liste besteht daher im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und spezifisch für das StromVKG nicht. Für weitergehende Auskünfte zu konkreten Eintragungen oder etwaigen Verstößen besteht die Zuständigkeit bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages, hier bei der registerführenden Stelle, nicht bei der Bundesregierung, nach § 4 Absatz 1 Satz 1 LobbyRG. Die Bundesregierung selbst prüft daher etwaige Verstöße nicht. Die Bundesministerien haben sich darüber hinaus in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) dazu verpflichtet, bei Gesetzesentwürfen in der Gesetzesbegründung darzustellen, inwieweit Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Gesetzesentwurfs beigetragen haben (sogenannter „exekutiver Fußabdruck“). 59. Abgeordneter Dr. Paul Schmidt (AfD) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die im Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) vorgesehenen kurzen Bewerbungsfristen bis zum 8. September 2026 beziehungsweise 29. Dezember 2026 geeignet sind, eine möglichst breite Beteiligung an den jeweiligen Ausschreibungen zu gewährleisten, und wie begegnet sie der mir zugetragenen Kritik, die kurzen Fristen würden insbesondere große Energieversorgungsunternehmen gegenüber kleineren Marktteilnehmern, etwa Stadtwerken, begünstigen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 10. August 2026 Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die nach dem Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) vorgesehenen Fristen für die Abgabe von Geboten für die Gebotstermine am 8. September 2026 und 29. Dezember 2026 ausreichend lang sind, um eine möglichst breite Beteiligung, einschließlich kleinerer Marktteilnehmer wie etwa Stadtwerken, an den jeweiligen Ausschreibungen zu gewährleisten. Die auf sieben Wochen zwischen Bekanntmachung und Gebotstermin der jeweiligen Ausschreibung begrenzten Fristen stellen gleichzeitig sicher, dass ausreichend Zeit für die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme der bezuschlagten Projekte bis zum Beginn des Erbringungszeitraums im Jahr 2031 besteht und damit die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 60. Abgeordneter Dr. Paul Schmidt (AfD) Wurden kleinere Energieversorgungsunternehmen, insbesondere Stadtwerke, vor der Verabschiedung des Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetzes (StromVKG) in die Erarbeitung der Förderkriterien für Projekte nach dem StromVKG einbezogen oder über die beabsichtigten Förderkriterien informiert, und wenn ja, welche und wie (bitte für die Unternehmen MVV Energie AG (Mannheim), Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Stadtwerke Ettlingen GmbH, SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG, Stadtwerke Calw GmbH, Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG, Stadtwerke Stuttgart GmbH, Stadtwerke Heilbronn GmbH, Stadtwerke Heidelberg GmbH, badenova AG & Co. KG (Freiburg im Breisgau), Stadtwerke Tübingen GmbH, SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, Stadtwerke Konstanz GmbH, Stadtwerke Singen (Eigenbetrieb der Stadt Singen) mit dem Zeitpunkt benennen)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 10. August 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat vom 27. April 2026 bis zum 5. Mai 2026 eine umfassende Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom- Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG) durchgeführt. Hierbei hatten alle Teilnehmenden die Möglichkeit zur Stellungnahme (Teilnehmerliste sowie eingereichte Stellungnamen sind einsehbar unter: https://preview-odp-bmwk-gsb76-prod.init-ag.de/ODP/Redaktion/DE/O penData/Stellungnahmen-StromVKG-OpenData.html). Am 29. April 2026 hat im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung auch ein Verbändegespräch stattgefunden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Cezanne, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Einfluss von Lobbyinteressen der Gaswirtschaft auf die Kraftwerksstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“ auf Bundestagsdrucksache 21/6474 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 61. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist Zeitplan zur Einführung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (S. 86) angekündigten Elementarschadenversicherung, gerade vor dem Hintergrund der Auskunft im Februar diesen Jahres, dass die Umsetzung dieser Zielsetzung von der Bundesregierung entschlossen vorangetrieben würde (Bundestagsdrucksache 21/4097), und wann werden insbesondere Eckpunkte vorgelegt, die bereits etwa im Mai diesen Jahres konkret öffentlich angekündigt wurden (www.gdv.de/gdv/themen/klima/elementa rschadenversicherung-justizministerium-kuendig t-eckpunkte-an-199168)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 13. August 2026 Das im Koalitionsvertrag vorgesehene Konzept zur Elementarschadenversicherung ist ein wichtiges Vorhaben. Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Umsetzung. 62. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie oft haben Ermittlungsbehörden des Bundes in den Jahren 2022 bis einschließlich 2025 das sogenannte „Account-Cloning“ (nach MüKoStPO/ Rückert, 2. Aufl. 2023, StPO § 100b Rn. 38–40a) durchgeführt (bitte nach Behörde aufschlüsseln), und mit welcher Methode sind sie dabei vorgegangen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 14. August 2026 Ermittlungsbehörde im Bereich des Bundes ist ausschließlich der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA). Bezogen auf seine Strafverfolgungszuständigkeit kann eine Beantwortung der Frage wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 folgend). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. „Account-Cloning“ ist kein Kriterium, das in den Verfahrensregistern des GBA statistisch erfasst wird. Erforderlich wäre daher die händische Auswertung eines bis in das Jahr 2022 zurückreichenden überaus umfangreichen Aktenbestandes, was die Ressourcen der betroffenen Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen Zeitraum voll- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ständig beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen würde. 63. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Kann die Bundesregierung konkrete tatsächlichen Vorwürfe benennen, die dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegen, das sich nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Ergänzende Fragen zu den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien“ (Bundestagsdrucksache 21/7462) auch gegen einen deutschen Staatsangehörigen richtete, insbesondere bezogen auf eindeutige Aussagen zu Ermittlungen hinsichtlich mutmaßlichen Handlungen, Tatorten und Tatzeiträumen, und mit welchem konkreten Verfahrensausgang endete das Ermittlungsverfahren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 13. August 2026 Der Tatvorwurf in dem fragegegenständlichen Ermittlungsverfahren lautete Beihilfe zum Völkermord nach § 220a des Strafgesetzbuches alte Fassung durch Beteiligung an ethnischen Säuberungen sowie an sexualisierter Gewalt und Tötung von Männern und Kindern während des Jugoslawien-Krieges. Zu einer näheren Konkretisierung, insbesondere zu Tatzeit und Tatort, kam es nicht. Das Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. 64. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Wie verteilen sich die nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 21/7462) insgesamt 130 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen im Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien auf Verfahren mit Anklageerhebung, rechtskräftig abgeschlossene Verfahren, noch anhängige Verfahren, nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellte Verfahren sowie gegen unbekannte beziehungsweise namentlich bekannte Beschuldigte geführte Ermittlungsverfahren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 13. August 2026 Aus den in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) ergibt sich, dass vier der fragegegenständlichen Verfahren durch Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurden. In einem weiteren Verfahren wurde Anklage erhoben. Hinsichtlich der Zahl der nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verfahren im Sinne der Fragestellung wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 3. August 2026 zu Frage 8 der Kleinen Anfrage „Ergänzende Fragen zu den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien“ (Bundestagsdrucksache 21/7462) verwiesen. Fünf Verfahren im Sinne der Fragestellung richteten sich gegen Unbekannt und 125 Verfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte. Drei Verfahren hiervon richteten sich auch gegen Unbekannt. Hinsichtlich des Ausgangs von 26 weiteren Ermittlungsverfahren kann keine Beantwortung erfolgen, da die fragegegenständlichen Informationen beim GBA insbesondere bis zum Jahr 2000 statistisch nicht flächendeckend erfasst wurden, so dass eine vollständige Beantwortung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Dies würde die händische Sichtung und einzelfallbezogene Auswertung der betreffenden Ermittlungsakten des GBA erfordern, was die Ressourcen der betroffenen Abteilung für einen erheblichen Zeitraum beanspruchen und deren Ermittlungstätigkeit nahezu vollständig zum Erliegen bringen würde. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 folgend). 65. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Verschärfung des § 232a Absatz 6 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Freierbestrafung) danach verurteilt, und wenn keine Person verurteilt wurde, woran könnte dies nach Kenntnis der Bundesregierung liegen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 10. August 2026 Die Abgeurteilten und Verurteilten nach § 232a Absatz 6 des Strafgesetzbuchs (StGB) „Zwangsprostitution (Freierstrafbarkeit)“ werden seit dem Jahr 2017 in dem zuletzt für das Berichtsjahr 2024 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Statistischen Bericht erfasst, der über die Homepage des Statistischen Bundesamtes zum kostenlosen Download zur Verfügung steht. Für das Jahr 2024 ist eine Person als Abgeurteilte ausgewiesen. Werden in einem Urteil mehrere Straftaten abgeurteilt, wird in der Statistik jeweils nur das abstrakt schwerste Delikt erfasst. Die Schwere richtet sich nach der gesetzlichen Strafandrohung. Soweit zu einem Straftatbestand niedrige Verurteilungszahlen ausgewiesen sind, bedeutet dies daher nicht zwangsläufig, dass es nur wenige Aburteilungen oder Verurteilungen nach diesem Tatbestand gegeben hat. Vielmehr liegt es gerade im Kontext der Menschenhandelsdelikte mit ihren häufig sehr hohen Strafandrohungen nahe, dass Delikte nach § 232a Absatz 6 StGB, die eine Strafandrohung von drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe aufweisen, gemeinsam mit noch schwereren Straftaten, etwa nach den übrigen Absätzen des § 232a StGB (Freiheitsstrafe von sechs Monaten beziehungsweise einem Jahr bis zu zehn Jahren) oder allgemeinen Sexual- oder Gewaltdelikten, abgeurteilt wurden und deswegen nicht gesondert in der Statistik ausgewiesen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 66. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Strafverfahren zu beschleunigen und gleichzeitig die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien für alle Beteiligten zu gewährleisten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 11. August 2026 Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Strafverfahren durch eine Kombination aus mehr Personal, Digitalisierung und Verfahrensreformen zu beschleunigen. Im Juni 2026 haben Bund und Länder den Pakt für den Rechtsstaat beschlossen. Der Bund stellt finanzielle Mittel bereit, damit die Länder zusätzliche Stellen, insbesondere für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen können. Hierdurch sollen Verfahrensrückstände abgebaut und die Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Zudem werden Bund und Länder zentrale ebenenübergreifende Digitalisierungsvorhaben zügig umsetzen und Chancen der Künstlichen Intelligenz verantwortungsvoll nutzen. Darüber hinaus erarbeitet die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz im September 2025 eingesetzte Expertenkommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder Vorschläge für eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung, um Strafverfahren effizienter zu gestalten. Es sollen insbesondere Vorschläge für eine Effektivierung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung unter Wahrung der Rechte von Beschuldigten und Opfern erarbeitet werden. Die Kommission soll zum Ende des Jahres 2026 ihren Abschlussbericht vorlegen, damit die Ergebnisse noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können. 67. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die konsequente Verfolgung von Gewalt- und Sexualdelikten weiter zu verbessern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 11. August 2026 Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die konsequente Verfolgung von Gewalt- und Sexualdelikten zu verbessern. Unter anderem wurden die folgenden Gesetzentwürfe vorgelegt: • Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung, • Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen, • Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt, • Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. • Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung und • Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 24. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage „Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit Blick auf digitale geschlechtsspezifische Gewalt“ (Bundestagsdrucksache 21/7330) Bezug genommen. Darüber hinaus haben sich Bund und Länder im Juni 2026 auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Durch eine Kombination aus personeller Stärkung und erweiterter Digitalisierung der Justiz sowie Verfahrensreformen soll der Bestand offener Strafverfahren besser bewältigt und der Rechtsstaat gestärkt werden. 68. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um den Schutz von Opfern im Strafverfahren, insbesondere durch bessere Beratung und Prozessbegleitung, weiter auszubauen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 11. August 2026 Die Bundesregierung hat am 25. März 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung beschlossen und ins parlamentarische Verfahren eingebracht (Bundestagsdrucksache 21/6214). Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, dass Betroffene von schweren Straftaten im Strafverfahren leichter professionelle Unterstützung erhalten können. Die Inanspruchnahme der psychosozialen Prozessbegleitung soll erleichtert und ihr Anwendungsbereich ausgedehnt werden. Insbesondere sollen auch Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen künftig einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung und auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Außerdem sollen die Informationslage für Betroffene verbessert und die Vergütung von Prozessbegleiterinnen und -begleitern erhöht werden, damit das Angebot auch künftig flächendeckend zur Verfügung steht. Die Bundesregierung wird zudem den Anpassungs- und Weiterentwicklungsbedarf im Bereich der Opferrechte im Strafverfahren im Rahmen der Umsetzung der überarbeiteten Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU sowie aufgrund etwaiger Empfehlungen der von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Expertenkommission zur Strafprozessordnung prüfen. 69. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche bundesrechtlichen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um den Schutz von Amtsträgern, Einsatzkräften und Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt und Bedrohungen weiter zu stärken? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 11. August 2026 Auf die Antwort der Bundesregierung vom 8. April 2026 zu der Kleinen Anfrage „Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ (Bundestagsdrucksache 21/5288), insbesondere auf die Ausführungen zu den Fragen 18 und 19, wird verwiesen. Nach Auswertung der zu dem dort genannten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens eingegangenen umfangreichen Stellungnahmen von Ressorts, Ländern und Verbänden wird derzeit ein Regierungsentwurf erarbeitet. 70. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Erkennt die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungs- oder Klarstellungsbedarf vor dem Hintergrund der in der öffentlichen Wahrnehmung diskutierten unterschiedlichen Sicherheitsmaßnahmen und Rahmenbedingungen bei politisch motivierten Strafverfahren – insbesondere im Vergleich zwischen dem Hintergrund des Verfahrens gegen die sogenannten „Ulm5“ vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Elbit-Sabotage – Prozess in Stammheim: Inszenierte Gefährlichkeit der „Ulm 5“, www.nd-aktuell.de/artikel/1200882.elbi t-sabotage-prozess-in-stammheim-inszenierte-gef aehrlichkeit-der-ulm.html), bei dem unter anderem eine 23-stündige Einzelhaft der Angeklagten sowie umfangreiche Sicherungsmaßnahmen beim Transport und im Gerichtssaal angeordnet wurden, und anderen Verfahren wegen schwerster politisch motivierter Straftaten wie dem Verfahren gegen mutmaßliche Angehörige des sogenannten „militärischen Arms“ der Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß (Prozess um Reuß- Gruppe beginnt: „Militärischer Arm“ vor Gericht, www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/prozess-re ichsbuerger-reuss-100.html) – um das Verständnis der Öffentlichkeit für Sicherheitsmaßnahmen und Verfahrensbedingungen bei politisch motivierten Strafverfahren zu fördern und damit einer möglichen Beeinträchtigung des Vertrauens in die Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns entgegenzuwirken? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 11. August 2026 Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind aus Sicht der Bundesregierung sachgerecht und ausreichend. Nach § 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dem Vorsitzenden des Gerichts. Die Ordnung in der Sitzung bedeutet nach dem Gesetz, dass dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten eine störungsfreie Ausübung ihrer Funktionen ermöglicht wird. Die entsprechenden Maßnahmen trifft der Vorsitzende nach pflichtgemäßem Ermessen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Auf der Grundlage von § 119 der Strafprozessordnung (StPO) können dem Beschuldigten über die bloße Freiheitsentziehung hinausgehende Beschränkungen im Vollzug der Untersuchungshaft auferlegt werden. So kann nach § 119 Absatz 1 Nummer 4, 5 StPO Einzelhaft angeordnet werden, wenn dies etwa zur Abwehr einer Flucht- oder Verdunkelungsgefahr erforderlich ist. Entsprechende Entscheidungen werden in einem Strafverfahren von den Vorsitzenden oder den Gerichten unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles getroffen. Dies ist sachgerecht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 71. Abgeordnete Birgit Bessin (AfD) Wie viele Vereine beziehungsweise sonstige Organisationen erhielten im Jahr 2025 Bundesmittel im Rahmen der sogenannten infrastrukturellen Förderung, durch welche das Jugendnetzwerk Lambda e. V. in den Jahren 2024 bis 2026 jeweils Bundesmittel in Höhe von rund 380.000 Euro erhielt (vgl. https://nius.de/gesellsc haft/winderfetisch-bmbfsfj-lambda-foerderung; bitte die Gesamtzahl angeben sowie die zehn höchsten Zuwendungsempfänger unter Angabe der jeweiligen Fördersumme aufführen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 14. August 2026 Das Jugendnetzwerk Lambda e. V. wird auf Grundlage der Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) im Bereich Kinder- und Jugendverbandsarbeit gefördert. Im Jahr 2025 erhielten insgesamt 38 Jugendverbände Bundesmittel im Rahmen dieser infrastrukturellen Förderung. Die zehn höchsten Zuwendungssummen entfielen im Jahr 2025 auf folgende Zuwendungsempfänger: Zuwendungsempfänger Bewilligungssumme Haushaltsjahr 2025 Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. 5.490.697,00 € Jugendhaus Düsseldorf e. V. 4.501.894,00 € DGB-Jugend im Deutschen Gewerkschaftsbund 3.021.156,00 € Deutscher Bundesjugendring e. V. (DBJR) 1.842.390,00 € Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e. V. (djo) 1.555.741,00 € Bund der Deutschen Landjugend e. V. 1.056.358,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zuwendungsempfänger Bewilligungssumme Haushaltsjahr 2025 Bundesverband der Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken e. V. 1.044.781,00 € Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg e. V.   820.949,00 € Kinder- und Jugendwerk der Naturfreunde, Verein zur Förderung der Naturfreundejugend Deutschlands e. V.   503.761,00 € Deutsche Wanderjugend im Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e. V.   435.732,00 € 72. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) In welcher Gesamthöhe hat der Bund den Verein „Gangway, Straßensozialarbeit in Berlin e. V.“ seit dem Jahr 2014 unmittelbar oder mittelbar unterstützt (beispielsweise durch Zuwendungen, Projektförderungen, Aufträge oder über vom Bund finanzierte Dritte), und wurden bei der Bewilligung oder Kontrolle etwaiger Förderungen, vom Verein öffentlich verbreitete politische oder religiöse Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit dem jeweiligen Förderzweck und den zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft? 73. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Wie viele Bundesmittel hat Gangway e. V. in den Jahren 2015 bis 2025 erhalten, und wie viele dieser Bundesmittel erhielt Gangway e. V. jeweils aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (https://gangway.de/, Jahresbericht 2023, S. 61)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 10. August 2026 Die Fragen 72 und 73 werden gemeinsam beantwortet. Der Verein „Gangway, Straßensozialarbeit in Berlin e. V.“ erhielt in den vergangenen Jahren Bundesmittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) sowie aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Die Angaben zum KJP werden ab dem Haushaltsjahr 2020 dargestellt. Eine darüberhinausgehende Darstellung ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Schriftlichen Frage vorgegebenen Frist nicht möglich. Zuwendungen werden zweckgebunden nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit § 44 Absatz 1 BHO gewährt. Die bewilligten Bundesmittel dürfen ausschließlich zur Erreichung des jeweiligen Verwendungszwecks verwendet werden (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3156 vom 5. Dezember 2025, S. 5). Die Prüfung von Zuwendungsanträgen auf ihre Vereinbarkeit mit dem jeweiligen Förderzweck und den zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen ist integraler Bestandteil des Bewilligungsverfahrens. Die Bundesregierung ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern Vorgaben hinsichtlich ihrer durch das Grundgesetz (GG) geschützten Meinungs- und Pressefreiheit zu machen. Verlautbarungen außerhalb der konkret geförder- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ten Projektumsetzung sind Ausdruck einer Grundrechtsausübung, die von der vollziehenden Gewalt zu gewährleisten, aber nicht zu beschränken ist (Artikel 1 Absatz 3 GG). Im Zentralstellenverfahren des KJP erhielt der Verein zur Durchführung von Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustauschmaßnahmen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 folgende Mittel: Haushaltsjahr 2020 20.466,96 € Haushaltsjahr 2021 30.400,00 € Haushaltsjahr 2022 35.100,00 € Haushaltsjahr 2023 31.016,28 € Haushaltsjahr 2024 25.722,48 € Haushaltsjahr 2025 35.495,20 € In den Jahren 2015 bis 2024 erhielt der Projektträger „Gangway e. V.“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ Zuwendungen aus Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 200.680,97 Euro. Die Erfassung der Letztempfänger für die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (2020 bis 2024) ist noch nicht in allen Fällen abgeschlossen. Im Zuge der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung können sich die Angaben in Einzelfällen noch ändern. Die Mittel für das Jahr 2025 sind unter folgendem Link veröffentlicht: www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/wen-wir-foerdern. Eine Übersicht der Zwischen- und Letztempfänger liegt für das Jahr 2025 nicht vor. 74. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) In welcher Gesamthöhe hat der Bund die „Violence Prevention Network gGmbH“ seit dem Jahr 2014 unmittelbar oder mittelbar gefördert, und welche Ergebnisse der vom Bund veranlassten Erfolgskontrollen und Evaluationen belegen nach Auffassung der Bundesregierung die Wirksamkeit der durch diesen Träger durchgeführten Maßnahmen zur Prävention und Deradikalisierung im Bereich des islamistischen Extremismus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 10. August 2026 Für die Violence Prevention Network (VPN) gGmbH werden die bewilligten Gesamtbundesmittel ab dem Jahr 2020 ausgewiesen. Eine über diesen Zeitraum hinausgehende Darstellung ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Schriftlichen Frage vorgegebenen Fristen zeitlich nicht möglich. Bewilligt wurde 2020 ein Betrag von insgesamt 4.393.783,54 Euro und für das Jahr 2021 insgesamt 4.716.458,20 Euro. Für die Ausweisung der bewilligten direkten und indirekten Gesamtbundesmittel für VPN der Jahre 2022 bis 2026 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 21/7509 verwiesen. Zur Evaluation bundesfinanzierter Beratungsstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Schwerpunkt Distanzierung und Deradikalisierung vom islamistischen Extremismus wird hier- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. auf verwiesen: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Beitr agsreihe/beitrag-band-12-evaluation-beratungsstellen-deradikalisierung. html?nn=284020. Zur Evaluation der einzelnen Programmbereiche im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird auf folgenden Link verwiesen: www.demokratie-leben.de/dl/programm/evaluation. 75. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Neuen Religiösen Bewegungen (sog. „Sekten“), die in mindestens einem Bundesland vertreten sind, sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und welche dieser Neuen Religiösen Bewegungen richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihren Anwerbungs- oder Rekrutierungsbemühungen gezielt an Kinder und Jugendliche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 13. August 2026 Es werden keine Statistiken über die in Deutschland agierenden neureligiösen Bewegungen oder sogenannten Sekten bzw. konfliktträchtigen oder problematischen Gruppen geführt, auch nicht zu solchen, die sich bei der Anwerbung gezielt an Kinder und Jugendliche richten. Es wird jeweils im Einzelfall geprüft, inwiefern aktuell Konfliktpotenzial von einer Bewegung ausgeht und ob für Mitglieder die Gefahr einer gesundheitlichen oder finanziellen Schädigung besteht. 76. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Fälle von Schulverweigerung bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über einen Zusammenhang zwischen Schulverweigerung und konfliktträchtigen Weltanschauungen sowie Neuen Religiösen Bewegungen vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 13. August 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da nach der föderalen Kompetenzordnung der Bundesrepublik Deutschland das Schulwesen in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder fällt. Dies gilt auch für die Erhebung und Auswertung entsprechender Daten im Rahmen der Schulstatistik. Nach Kenntnis der Bundesregierung enthält die amtliche Schulstatistik keine bundesweit verfügbaren Angaben zu Fehlzeiten oder Schulabsentismus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 77. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Plant die Bundesregierung, die Ergebnisse der Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes, die CDU, CSU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung bis zum 31. Juli 2026 vorgesehen haben (Zeilen 3320 bis 3325), vorzulegen, und wenn ja, in seiner Gänze und wann, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 10. August 2026 Es wird auf die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 6. Februar 2026 auf die Schriftliche Frage 108 des Abgeordneten Maik Brückner (Die Linke) auf Bundestagsdrucksache 21/4006, S. 73 verwiesen. 78. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Welche Stellen oder Funktionsträger außerhalb des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, insbesondere die Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen, der Oberbürgermeister, das federführende Amt oder der vom Stadtrat bestimmte neue Träger der Koordinierungs- und Fachstelle, hat das Bundesamt seit dem Stadtratsbeschluss vom 1. April 2026 im Rahmen seiner Prüfung um Auskünfte, Unterlagen oder Stellungnahmen ersucht (bitte jeweils Datum, Adressat und Gegenstand des Ersuchens angeben), und von welchen dieser Stellen stehen zum Zeitpunkt der Beantwortung noch Antworten oder Unterlagen aus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 14. August 2026 Das federführende Amt und damit die Erstkontaktstelle der Bewilligungsbehörde Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist das „Amt für kommunale Angelegenheiten/Recht“ der Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen. Diese Stelle wurde im Rahmen der Programmberatung des BAFzA mehrfach kontaktiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 79. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Welche konkret bezeichneten Informationen, Unterlagen oder behördeninternen Prüfschritte fehlen dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben derzeit noch für eine abschließende Entscheidung über die Fortführung der Förderung der Partnerschaft für Demokratie Bitterfeld-Wolfen im Förderjahr 2026, und bis zu welchem konkreten Datum rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der Prüfung und einer Entscheidung über die Aufhebung der vorläufigen Sperre? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 14. August 2026 Die rechtliche Prüfung ist nicht abgeschlossen. Ein konkreter Zeitpunkt über eine etwaige Aufhebung der vorläufigen Sperre kann derzeit nicht benannt werden. 80. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Welche zuwendungsrechtlichen Möglichkeiten bestehen für den vom Stadtrat Bitterfeld-Wolfen bestimmten neuen Träger der Koordinierungs- und Fachstelle, die für das Förderjahr 2026 vorgesehenen Aufgaben bereits während der vorläufigen Sperre wahrzunehmen, und können die hierfür seit dem Trägerwechsel notwendigen und nachweisbaren Personal- und Sachausgaben nach einer späteren Freigabe der Zuwendungen rückwirkend als förderfähig anerkannt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 14. August 2026 In diesem Fall besteht das zuwendungsrechtliche Verhältnis zwischen dem federführenden Amt und dem Träger der Koordinierungs- und Fachstelle. Weitere Informationen liegen dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 81. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der Ressortabstimmung zum 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) auf die nach meiner Kenntnis vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geäußerten Bedenken zu § 32a Absatz 1 Satz 1 SGB II-neu reagiert, wonach für den vollständigen Entzug des Regelbedarfs nach drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen insbesondere eine hinreichende Begründung der Notwendigkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der zusätzlichen Sanktionsstufe sowie tragfähige Erkenntnisse zu den erwarteten Wirkungen und möglichen negativen Folgen fehlten, und durch welche Änderungen am Gesetzentwurf wurde diesen Bedenken Rechnung getragen? 82. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahm

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