Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7573
21. Wahlperiode 14.08.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 10. August 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 15, 110
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 10
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 11
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 16, 61
Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 96, 97, 98, 99
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 18, 19, 87
Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 12, 35, 36
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 81, 82
Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Abgeordnete Nummer
der Frage
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 83
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 89, 90, 91
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 104
Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118, 119
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 74, 105
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 22
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 84
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112, 120, 121
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 75, 76
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 106
Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 37
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24, 25
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 26, 113, 114
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 27, 63, 64
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 28, 65
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 77
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 115, 116
Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . 66, 67, 68, 69
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Abgeordnete Nummer
der Frage
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 93
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 85
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 31, 53
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 107, 108
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 101
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 73
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
Roth, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 54, 55, 56
Abgeordnete Nummer
der Frage
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Schmidt, Paul, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . 57, 58, 59, 60
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 94
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Tesfaiesus, Awet
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 39
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 7, 70
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 79, 80
Drucksache 21/7573 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Tesfaiesus, Awet
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 6
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 7
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Seite
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21, 22
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Tesfaiesus, Awet
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7573
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Seite
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Roth, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 39
Schmidt, Paul, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . 39, 40, 41, 42
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Seite
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 61, 62
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 65, 66
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 69
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Drucksache 21/7573 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Vorabfassung - w
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Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 76, 77
Seite
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/7573
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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Peter Bohnhof
(AfD)
Hat der Bundeskanzler anlässlich der Vorgänge in
den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla
(30. Juli 2026 fortfolgende) den Nationalen
Sicherheitsrat einberufen, und wenn nein, warum
nicht (vgl. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/
2026/massenansturm-ist-das-ziel-der-ceuta-migra
nten-deutschland/)?
2. Abgeordneter
Peter Bohnhof
(AfD)
Haben Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrats
gemäß § 2 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung
(Bundestagsdrucksache 21/1460) anlässlich der
Vorgänge in den spanischen Exklaven Ceuta und
Melilla (30. Juli 2026 fortfolgende) bis dato beim
Bundeskanzler die Einberufung des Nationalen
Sicherheitsrats beantragt, und wenn ja, welche
(vgl. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2026/
massenansturm-ist-das-ziel-der-ceuta-migranten-d
eutschland/)?
Antwort des Staatsministers Philipp Amthor
vom 11. August 2026
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Der Nationale Sicherheitsrat tagt grundsätzlich geheim. Der Nationale
Sicherheitsrat kann anlassbezogen entscheiden, Informationen zu
einzelnen Sitzungen oder zu einzelnen Beschlüsse zu veröffentlichen.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch
schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und
insbesondere der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zählt.
Die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrats bzw. der Bundesregierung
tauschen sich fortlaufend zum Zwecke des regierungsinternen
Meinungs-, Entscheidungs- und Willensbildungsprozesses aus. Auch die in
der Fragestellung genannten Vorgänge sind Gegenstand
regierungsinterner Beratungen. Wann, wo und in welcher Form diese vertraulichen,
regierungsinternen Gespräche stattfinden, fällt jedoch in den Kernbereich
der exekutiven Eigenverantwortung. Bereits die Bestätigung oder das
Dementi, dass die Beratung eines Themas im Nationalen Sicherheitsrat
durch eines oder mehrere seiner Mitglieder beantragt wurde, lässt
direkte Rückschlüsse auf die strategischen Prioritäten, den aktuellen
Erkenntnisstand und den zeitlichen Ablauf regierungsinterner Abstimmungen zu
aktuellen sicherheitspolitischen Fragestellungen zu und würde daher
Offenheit und Unbefangenheit dieser Abstimmungen auf höchster
politischer Ebene beeinträchtigen. Ein parlamentarischer
Informationsanspruch besteht nach gefestigter verfassungsgerichtlicher
Rechtsprechung zudem regelmäßig dann nicht, wenn die begehrten Informationen
zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen können, die in
der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Die Kontrollkompetenz
des Deutschen Bundestages erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits
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abgeschlossene Vorgänge. Sie umfasst ausdrücklich nicht das Recht,
durch das Verlangen von Zwischenständen, Tagesordnungspunkten oder
Beratungsdaten begleitend oder steuernd in noch laufende
Verhandlungen und die vertrauliche Entscheidungsvorbereitung des Nationalen
Sicherheitsrates einzugreifen.
Daher ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu dem
Ergebnis gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen – auch in
eingestufter Form – nicht erfolgen kann. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort
verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des
angefragten Sachverhaltes zu verstehen.
3. Abgeordneter
Dr. Anton
Hofreiter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchem Grund hat der Bundeskanzler
Friedrich Merz den Brief der italienischen
Regierungschefin Giorgia Meloni und der dänischen
Ministerpräsidentin Mette Frederiksen
unterzeichnet, in welchem die Migrationspolitik der
spanischen Regierung als ein entscheidender Faktor für
die Vorkommnisse in Ceuta beschrieben wird,
wobei auch berichtet wird, dass sehr
wahrscheinlich eine Kombination aus gezielt verbreiteten
Falschinformationen und Verhaltensweisen der
marokkanischen Behörden entscheidend waren
(www.tagesspiegel.de/internationales/krise-in-ceu
ta-marokko-macht-falschinformationen-mitverant
wortlich-15898668.html), und wie gedenkt die
Bundesregierung mit der Unterzeichnung des
Briefes den Zusammenhalt der EU in dieser
Situation, vergleichbar mit Situationen an der
östlichen Außengrenze der EU, die gezielt zur
Destabilisierung genutzt werden sollten (www.rnd.de/p
olitik/bis-zu-60-000-migranten-in-ceuta-welche-r
olle-spielen-marokko-und-russland-TJAVDZVA7
5GBRKT5OIEHQOINLU.html), zu stärken und
die EU in dieser geostrategischen Lage zu einen?
Antwort des Staatsministers Philipp Amthor
vom 10. August 2026
Der Bundeskanzler hat am 1. August in einem gemeinsamen Schreiben
von 22 europäischen Staats- und Regierungschefinnen und -chefs an den
Präsidenten des Europäischen Rates, die Präsidentin der Europäischen
Kommission und an den Präsidenten des Rates die übereinstimmende
Besorgnis der Unterzeichnenden über die Vorkommnisse in Ceuta zum
Ausdruck gebracht. Das Schreiben verweist dabei ausdrücklich auf die
Gefahr von hybriden Bedrohungen und einer Instrumentalisierung von
Migration, hingegen nicht auf die spanische Migrationspolitik als
entscheidenden Faktor für die Vorkommnisse in Ceuta. Ausdrücklich wird
auch die Zusammenarbeit Spaniens mit Marokko gewürdigt.
Die im Schreiben zudem erbetene außerordentliche Videokonferenz der
Innenministerinnen und -minister – die dann am 4. August stattgefunden
hat – diente einer genauen Lageanalyse und der Verabredung einer
gemeinsamen, koordinierten europäischen Antwort – und damit ganz kon-
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kret dem Ziel, die Europäische Union in dieser geostrategischen Lage zu
einen und zu stärken.
4. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Inwiefern gilt der im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD vereinbarte Stellenabbau in
der Bundesverwaltung um zwei Prozent jährlich
bzw. acht Prozent bis zum planmäßigen Ende der
Legislaturperiode 2029 (Zeilen 1684/85) auch für
das Bundeskanzleramt, das bereits vor der
anstehenden Erweiterung der größte Regierungssitz
weltweit war (www.bundesstiftung-helmut-koh
l.de/aktuelles/detail/auf-den-spuren-von-helmut-k
ohl-in-berlin), und aus welchen Gründen hält die
Bundesregierung die Erweiterung des
Bundeskanzleramts nach wie vor ggf. für angebracht?
Antwort des Staatsministers Philipp Amthor
vom 10. August 2026
Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Stellenabbau von acht Prozent bis
zum Jahr 2029 gilt auch für das Bundeskanzleramt und wird für das
laufenden Jahr durch § 17 HG 2026 umgesetzt.
Der Bedarf für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes besteht
unverändert. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Beschäftigten, die zum
Bundeskanzleramt gehören und aus arbeitsorganisatorischen Gründen
wieder auf einer Liegenschaft zusammengeführt werden sollen.
Planungsänderungen sind im jetzigen Projektstadium nicht mehr
vorgesehen.
5. Abgeordnete
Iris Nieland
(AfD)
Welcher Betrag der institutionellen
Bundesförderung der Kulturveranstaltungen des Bundes in
Berlin GmbH (KBB) wurde im Jahr 2026 dem
Gropius Bau zugewiesen (bitte auch den Anteil
dieser Mittel für die Ausstellung „Marina
Abramović: Balkan Erotic Epic. The Exhibition“
angeben), und welche Vorgaben, Ziele oder
Erwartungen macht die Bundesregierung hinsichtlich der
inhaltlichen Verwendung der Bundesmittel der
KBB durch die einzelnen Geschäftsbereiche?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 12. August 2026
Der Martin-Gropius-Bau gehört zum Geschäftsbereich des Hauses der
Berliner Festspiele. Das Haus der Berliner Festspiele ist einer von drei
künstlerischen Geschäftsbereichen der Kulturveranstaltung des Bundes
in Berlin GmbH (KBB). Der Bund fördert die KBB institutionell. Der
Martin-Gropius-Bau verausgabt laut Wirtschaftsplan 2026 Mittel in
Höhe von rund 3,6 Mio. Euro. Die Ausstellung „Balkan Erotic Epic“
wird überwiegend aus Mitteln des Hauptstadtkulturfonds und Eintritts-
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geldern finanziert. 2025 wurden zur Vorbereitung der Ausstellung
zudem 48 T Euro aus institutionellen Mitteln verwendet.
Unternehmensgegenstand der KBB ist gemäß des Gesellschaftsvertrages
die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Veranstaltungen
im kulturellen Bereich in der Hauptstadt Berlin. Dieser Zweck spiegelt
sich in wiederkehrenden Festivals, interdisziplinären
Schwerpunktprogrammen, Reihen sowie Einzelveranstaltungen wider. Dies schließt die
Präsentation herausragender Festspielproduktionen im In- und Ausland
sowie vom Gesellschafter veranlasste Sonderveranstaltungen ein. Die
Mittel aus der institutionellen Zuwendung müssen für diesen Zweck
verwendet werden.
Konkrete Vorgaben hinsichtlich der Mittelverwendung werden im
Zuwendungsbescheid geregelt. Dieser beinhaltet u. a. die Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung
(ANBest-I).
Die künstlerische Ausgestaltung des Programms im Martin-Gropius-Bau
wird von der Direktorin des Martin-Gropius-Baus und dem Intendanten
des Hauses der Berliner Festspiele verantwortet. Die künstlerische
Freiheit wird durch Artikel 5 Absatz 3 GG geschützt.
6. Abgeordnete
Awet Tesfaiesus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Warum wurden bisher keiner der seit 2024
überjährig zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe
von 600.000 Euro im Etat des
Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) für die
Finanzierung von der Rückführung von Kulturgütern
aus kolonialen Kontexten verausgabt, und wie
begründet die Bundesregierung, dass die Mittel im
BKM-Haushalt verortet sind, obwohl die
Zuständigkeit für Restitution beim Auswärtigen Amt
liegt?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 10. August 2026
Die einmalige Etatisierung von 600.000 Euro für die Rückführung von
Kulturgütern aus kolonialen Kontexten im Haushalt 2024 des BKM
erfolgte durch den Deutschen Bundestag.
Innerhalb der Bundesregierung ist das Auswärtige Amt für
Rückgabeersuchen ausländischer Staaten zuständig und koordiniert in enger
Abstimmung mit den Trägern und Einrichtungen in Bund, Ländern und
Kommunen Repatriierungen und Rückgaben an selbige. Im vergangenen
Jahr wurde zudem ein Koordinierungsrat geschaffen, der die bestehende
enge Bund-Länder-Abstimmung ergänzt und der vor allem staatlichen
Kommissionen der Herkunftsstaaten als zentraler Ansprechpartner in
Deutschland dient.
Voraussetzung für die Finanzierung von Rückführungen durch den BKM
ist das Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen. Bisher lag dem
BKM kein bewilligungsfähiger Antrag für die Finanzierung der
Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten vor.
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7. Abgeordnete
Donata
Vogtschmidt
(Die Linke)
Kann die Bevölkerung vor dem Hintergrund, dass
die gesetzlichen Schutzfristen für die
Veröffentlichung der NSDAP-Mitgliederkartei Ende 2027
auslaufen und Archivportale wie die der ZEIT
oder des SPIEGEL stark nachgefragt wurden,
damit rechnen, ab dem Jahr 2028 über das
Bundesarchiv auf die vollständige NSDAP-
Mitgliederkartei zugreifen zu können, und welche
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bereits heute,
um nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen
eine möglichst zeitnahe Veröffentlichung
sicherzustellen?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 10. August 2026
Die Benutzung der NSDAP-Mitgliederkartei ist im Bundesarchiv bereits
seit Übernahme der Unterlagen im Jahre 1994 im Rahmen der
archivrechtlichen Regelungen möglich. Nutzende können Anfragen stellen und
erhalten zeitnah Auskunft. Für die Online-Stellung und
Durchsuchbarkeit der Kartei nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen sind
technische Voraussetzungen zu schaffen, zu denen aktuell noch keine
Auskunft gegeben werden kann.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
8. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist sich die Bundesregierung den Auswirkungen
auf die kommunale Handlungsfähigkeit durch
unzureichende Gegenfinanzierung von wachsenden
Aufgaben durch den Bund bewusst, zu dessen
Ergebnis eine Unternehmensbefragung des IHK
Niedersachsen kommt (www.ihk.de/blueprint/ser
vlet/resource/blob/7137792/c42f89ce52ad6382d7
9877a126103535/ihk-niedersachsen-beleuchtet-k
ommunalfinanzen-data.pdf), und wenn ja, welche
Konsequenzen zieht sie mit Blick auf die
anstehenden Haushaltsverhandlungen aus dieser Lage,
und wenn nein, liegen ihr eigene Erkenntnisse zu
den Ergebnissen von der IHK Niedersachsen
Befragung zu Kommunalfinanzen vor, und wenn ja,
welche (www.kreiszeitung-wochenblatt.de/buchh
olz/c-wirtschaft/kommunen-unter-druck-handlung
sbedarf-bei-finanzen-verwaltung-und-investitione
n_a413858), und welche bundesweiten und
länderspezifischen wirtschaftlichen Folgen sieht die
Bundesregierung durch die angespannte Lage der
Kommunalfinanzen (bitte, falls möglich, beziffern
und nach Bundesland aufschlüsseln)?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 14. August 2026
Die Bundesregierung nimmt die Studie zur Kenntnis. Sie kommentiert
externe Studien grundsätzlich nicht.
9. Abgeordneter
Tarek Al-Wazir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kann die Bundesregierung inzwischen
beantworten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache
21/2979 und vgl. Antwort der Bundesregierung
auf meine Mündliche Frage 36 im Plenarprotokoll
21/67), aus welchen konkreten Titeln des
Einzelplans 12 ab 2027 die Gegenfinanzierung der
Senkung der Luftverkehrsteuer erfolgen soll?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 10. August 2026
Im Rahmen der Aufstellung des Regierungsentwurfs zum
Bundeshaushalt 2027 haben sich im Einzelplan 12 geringere Ausgaben gegenüber
der bisherigen Finanzplanung ergeben. Für die Absenkung konkreter
Titel zur Gegenfinanzierung der Senkung der Luftverkehrssteuer als
Konsolidierungsbeitrag bestand daher keine Notwendigkeit mehr.
10. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie begründet die Bundesregierung ihre
Unterstützung der Rats-Position vom Juli 2026 zum
EU-Budget 2027, die eine Absenkung der Mittel
für das Bildungsprogramm „Erasmus+“ um rund
159 Mio. Euro vorsieht, und welche konkreten
Einschnittsrisiken für deutsche Stipendiaten
ergeben sich daraus, sollte sich diese Position in den
finalen Haushaltsverhandlungen im Herbst
durchsetzen (https://data.consilium.europa.eu/doc/docu
ment/ST-11544-2026-INIT/en/pdf)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 12. August 2026
Die Bundesregierung hat im AStV-2 dem Standpunkt des Rates für den
EU-Jahreshaushalt 2027 zugestimmt, weil er einen für alle
Mitgliedstaaten tragbaren Kompromiss darstellt. Die Kürzungen folgen dem
horizontalen Ansatz der Ratspräsidentschaft, über alle Rubriken des
Jahreshaushalts hinweg im Vorschlag der Europäischen Kommission enthaltene
Aufstockungen abzumildern, die Absorptionsfähigkeit zu steigern sowie
ausreichende Margen für unvorhergesehene Ereignisse vorzusehen.
Etwaige Auswirkungen der in der Ratsposition vorgesehenen
Anpassungen der Mittel auf die Förderung deutscher Stipendiatinnen und
Stipendiaten sind abhängig vom Ausgang der Verhandlungen zum EU-
Haushalt 2027 und Lassen sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen.
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11. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch ist der Anteil von
Energiepreisentlastungen, und wie hoch der Anteil investiver
Ausgaben an den Gesamtausgaben des Klima- und
Transformationsfonds nach Planung der
Bundesregierung im Entwurf für den Bundeshaushalt
2027 (bitte absolute Zahlen, Anteil in Prozent und
jeweilige Titel angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 12. August 2026
Im Regierungsentwurf des Wirtschaftsplans 2027 des Klima- und
Transformationsfonds (KTF) sind für das Jahr 2027 Entlastungen bei den
Energiekosten in Höhe von insgesamt 13,3 Mrd. Euro (rd. 33 Prozent
der Programmausgaben) vorgesehen. Mit den Entlastungen bei den
Energiekosten soll die Dekarbonisierung der Industrie weiter
vorangebracht werden indem die Kosten für elektrifizierte Produktionsprozesse
gesenkt werden.
Titel Entlastungen bei Energiekosten RegE
Wpl. 2027
(in T Euro)
683 01 Ausgleich der Gasspeicherumlage 24.000
683 03 Zuschüsse an stromintensive Unternehmen
zum Ausgleich von
emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen
5.000.000
683 06 Industriestrompreis zur Entlastung des
Strompreises energieintensiver Unternehmen
2.445.000
683 09 Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 5.525.000
697 02 Finanzielle Kompensationen nach
§ 11 BEHG
256.156
Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf zum KTF-Wirtschaftsplan
2027 führt die Bundesregierung ihre Investitionsoffensive weiter fort
und ergänzt damit den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027
und zum Finanzplan bis 2030. Die im KTF geplanten Investitionen
betragen 22,8 Mrd. Euro. Das entspricht einem Anteil von rd. 57 Prozent
der Programmausgaben des KTF. Die nachfolgende Tabelle enthält eine
Übersicht der Titel mit investiven Ausgaben.
Titel Zweckbestimmung RegE
Wpl. 2027
(in T Euro)
836 01 Tropical Forest Forever Facility (TFFF)
und Maßnahmen der Internationalen
Transformation
178.600
882 02 Finanzhilfen an die Länder zum Bau von
Radschnellwegen
20.000
882 03 Finanzhilfen an die Länder für Investitionen
in den Radverkehr durch das
Sonderprogramm „Stadt und Land“
276.000
882 04 Naturschutz und Klimaanpassung 126.433
883 01 Anpassung urbaner und ländlicher Räume
an den Klimawandel
207.916
891 01 Förderung der aktiven Mobilität 78.604
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Titel Zweckbestimmung RegE
Wpl. 2027
(in T Euro)
891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur
215.139
891 04 Förderprogramm Fahrradparkhäuser
an Bahnhöfen
18.772
892 01 Dekarbonisierung der Industrie 664.207
892 02 Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion 1.619.508
892 03 Umsetzung der Nationalen
Wasserstoffstrategie
1.252.522
892 04 Förderung von Erzeugungsanlagen für
erneuerbare Kraftstoffe und
Antriebstechnologien für die Luft- sowie Schifffahrt
82.000
892 05 Wasserstoff- und
Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr
128.623
892 06 Zuschüsse zur Förderung alternativer
Antriebe im Schienenverkehr
40.118
892 08 Umsetzung der Nationalen
Kreislaufwirtschaftsstrategie
75.000
892 11 Negativemissionen 82.883
892 12 Zuschüsse für Investitionen zur Förderung
von umweltfreundlicher Bordstrom- und
mobiler Landstromversorgung für See- und
Binnenschiffe
6.600
892 13 Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe 918.781
893 01 Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener
Fahrzeuge
1
893 02 Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und
Ladeinfrastruktur
1.631.871
893 04 Industrielle Fertigung für mobile und
stationäre Energiespeicher
500.000
893 08 Zuschüsse für die Anschaffung von
Nutzfahrzeugen mit alternativen,
klimaschonenden Antrieben
150.000
893 09 Förderung des Ankaufs von Bussen mit
alternativen Antrieben
130.061
893 10 Förderung von Maßnahmen der
Energieeffizienz und erneuerbarer Energien
im Gebäudebereich
12.555.000
893 11 Nationales Flottenerneuerungsprogramm
für Nutzfahrzeuge
200
893 12 Umsetzung nationale Kraftwerksstrategie 250
893 13 Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen 79.000
893 17 Investionsförderung für Maßnahmen zum
Klimaschutz in der Landwirtschaft und
Landnutzung
56.565
893 18 Sozial gestaffelte Förderung der Anschaffung
von elektrisch betriebenen Fahrzeugen
803.000
896 01 Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft –
Internationale Kooperation Wasserstoff
219.792
896 02 Investitionen zum Schutz des Klimas und der
Biodiversität im Ausland
612.476
892 14 CO2-Differenzverträge 100.000
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Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der
Regierungsentwurf des Wirtschaftsplans 2027 des KTF gemeinsam mit dem Entwurf
des Bundeshaushalts 2027 und der Finanzplanung bis 2030 am 12.
August 2026 dem Parlament zugeleitet wird.
12. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über Pläne der US- und der venezolanischen
Regierung, ein Umschuldungsprogramm für
Venezuela außerhalb des Common Frameworks for
Debt Treatments umzusetzen, das private vor
öffentlichen Gläubigern zu bevorzugen scheint
(https://erlassjahr.de/blog/venezuela-von-einem-d
er-unter-die-raeuber-fiel/), und wie hoch beziffert
die Bundesregierung zum aktuellsten verfügbaren
Stichtag die bilateralen Forderungen
Deutschlands gegenüber Venezuela einschließlich
Forderungen aus entschädigten Exportkreditgarantien/
Hermesdeckungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 10. August 2026
Die der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse zu den in der
Anfrage genannten Restrukturierungsplänen decken sich mit den in
internationalen Medien berichteten Informationen.
Die bilateralen Forderungen Deutschlands gegenüber Venezuela beliefen
sich zum 31. Dezember 2025 auf 364,9 Mio. Euro.
13. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit Inkrafttreten des Aktionsplans
gegen die Organisierte Kriminalität ergriffen, um
die Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen,
insbesondere in den Bereichen Logistik, Spedition,
Hafenwirtschaft und Immobilien durch organisierte
Tätergruppierungen zu verhindern, und welche
weiteren Maßnahmen sind bis Ende 2026
geplant?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 11. August 2026
Die Bundesregierung hat seit der Verabschiedung des „Gemeinsamen
Aktionsplans gegen die Organisierte Kriminalität sowie Finanz- und
Rauschgiftkriminalität“ eine ressortübergreifende Task Force
eingerichtet Derzeit liegt der Schwerpunkt auf dem Aufbau der im Aktionsplan
vorgesehenen Kooperations- und Analyseverfahren sowie der
Vorbereitung neuer gemeinsamer Organisationsstrukturen.
Bis Ende 2026 sind weitere Schritte geplant, die sich auf den
organisatorischen Aufbau und die sukzessive Implementierung der vorgesehenen
Maßnahmen konzentrieren. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind
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phänomen- und branchenübergreifend ausgestaltet und richten sich nicht
ausschließlich gegen einzelne Wirtschaftsbereiche.
14. Abgeordneter
Marcel
Queckemeyer
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die
Stiftung Hof Hasemann als gemeinnützig
anerkannt ist bzw. in der Vergangenheit als
gemeinnützig anerkannt war?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 12. August 2026
Die Stiftung Hof Hasemann ist im Zuwendungsempfängerregister(ZER),
das auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (zer.bzst.de)
öffentlich zugänglich ist, als steuerbegünstigte Körperschaft aufgeführt.
Das ZER hat keine konstitutive Wirkung. Weitere Informationen liegen
hier nicht vor, da die Durchführung des Besteuerungsverfahrens und die
Entscheidung im konkreten steuerlichen Einzelfall nach den
Grundsätzen unserer Finanzverfassung den Finanzbehörden der Länder obliegt.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
15. Abgeordneter
Dr. Michael Arndt
(Die Linke)
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der
„Verfestigung des Antisemitismus auf
Rekordniveau“ (Josef Schuster, Präsident des Zentralrats
der Juden in Deutschland) mit in den Jahren 2024
und 2025 jeweils über 8.000 beim Bundesverband
der Recherche- und Informationsstellen
Antisemitismus (RIAS) gemeldeten antisemitischen
Vorfällen, die Nationale Strategie gegen
Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS)
weiterzuentwickeln, und wenn ja, mit welchen
Maßnahmen oder zusätzlichen Fördermitteln in den fünf
Handlungsfeldern (bitte auflisten), und wie wird
sie angesichts der angekündigten Kürzungen beim
Bundesprogramm „Demokratie leben“
sicherstellen, dass langfristige zivilgesellschaftliche
Netzwerke, die im letzten Bericht der
Bundesregierung zum Stand der Bekämpfung des
Antisemitismus (Bundestagsdrucksache 20/14490) als
„wertvolle Basis für demokratische Strukturen“
bewertet werden, wie beispielsweise die im
Kompetenznetzwerk Antisemitismus (KOMPAS)
zusammengeschlossenen Einrichtungen Anne-Frank
Zentrum (AFZ), Bildungsstätte Anne Frank,
Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus
(KigA e. V.), RIAS und Kompetenzzentrum für
antisemitismuskritische Bildung und Forschung der
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland
e. V. (ZWST), kontinuierlich weiterarbeiten und
somit ohne Einschränkungen zum Erreichen der
Ziele der NASAS beitragen können (Quelle zu
Zahlen, Übergriffen und Zitat: www.tagesscha
u.de/inland/gesellschaft/antisemitismus-bericht-ri
as-meldestelle-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. August 2026
Im November 2022 legte die Bundesregierung, die unter Federführung
des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in
Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus erarbeitete, erste Nationale
Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS) vor.
Sie bietet einen Handlungsrahmen, um laufende und künftige
Maßnahmen von Bundesregierung, Ländern, Organisationen, Vereinen oder
Unternehmen zu überprüfen. Die NASAS definiert fünf Handlungsfelder
und drei Querschnittsdimensionen, denen Maßnahmen im Bereich von
Antisemitismusbekämpfung und jüdisches Leben zuzuordnen sind:
1. Datenerhebung, Forschung und Lagebild,
2. Bildung als Antisemitismusprävention,
3. Erinnerungskultur, Geschichtsbewusstsein und Gedenken,
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4. Repressive Antisemitismusbekämpfung und Sicherheit,
5. Jüdische Gegenwart und Geschichte.
Die Ziele der fünf Handlungsfelder sind miteinander verbunden. In alle
fünf Handlungsfelder fließen zudem Handlungsaufträge aus den drei
Querschnittsdimensionen A) Betroffenenperspektive, B) Strukturbildung
und C) Digitalität ein. Hieraus ergibt sich ein 5x3-Modell, in welches
sich auch die Fördermaßnahmen der Bundesregierung einordnen lassen
sollten. Im Gegensatz zu einem Aktionsplan, der einzelne erforderliche
Handlungsschritte zur Erreichung von Zielen auflistet, benennt die
NASAS eher abstrakte, übergeordnete Ziele und weniger konkrete
Maßnahmen – letztere können die Akteure – und das sind neben Bund und
Ländern die vielen engagierten Kräfte in der Zivilgesellschaft – auf den
entsprechenden Ebenen nach ihrer jeweils eigenen Bestandsaufnahme
zielgerichtet selbst festlegen oder anpassen.
Die durch die Bundesregierung durchgeführten Maßnahmen und
geförderten Projekte werden kontinuierlich weiterentwickelt und bewegen
sich häufig in mehreren Handlungsfeldern. Eine beschränkende
Zuordnung in ein Handlungsfeld würde der Komplexität und des Umfangs
zahlreicher Maßnahmen und Projekte nicht gerecht werden.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes bearbeiten jegliche Formen
extremistischer Einflussnahme auf Gesellschaft und Politik in der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages. Sie
gehen Hinweisen zu möglichen extremistischen Bestrebungen wie auch
strafrechtlich relevanten Handlungen konsequent nach und prüfen
kontinuierlich sämtliche Bekämpfungsmöglichkeiten des Antisemitismus, die
der Rechtsstaat bereithält (Handlungsfeld 4).
Hierbei ist ein übergreifender Ansatz von repressiven Maßnahmen zur
Zurückdrängung existierender antisemitischer Ideologien und der
Begleitung dieser durch präventive Maßnahmen essentiell.
Einen präventiven Beitrag zur Sensibilisierung zum Thema
Antisemitismus leistet beispielsweise das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV),
welches mit verschiedenen Publikationen, Pressemitteilungen und
Hintergrundbeiträgen auf der BfV-Website (www.verfassungsschutz.de) die
Öffentlichkeit über die verschiedenen Erscheinungsformen des
Antisemitismus in Deutschland aufklärt. Zuletzt im Mai 2026 veröffentlichte
das BfV beispielsweise die Broschüre „Versteckte Botschaften –
Antisemitische Codes und Chiffren“, welche einen kompakten Überblick
über Erscheinungsformen von Antisemitismus bietet und dabei helfen
soll, Antisemitismus zu verstehen, zu erkennen und einzuordnen.
Daneben geht das Bundesministerium des Innern (BMI) auch mit
vereinsrechtlichen Maßnahmen seit Jahrzehnten entschlossen gegen
Vereinigungen vor, die antisemitische Ideologien verbreiten. Vereinsverbote
sind Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. So wurden am 4. August
2023 die „Artgemeinschaft- Germanische Glaubensgemeinschaft
wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ und am 13. Mai 2025 die größte
Vereinigung der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene
in Deutschland „Königreich Deutschland“ durch das BMI verboten.
Diese Verbote stellten ebenso einen Beitrag zur Bekämpfung des
Antisemitismus dar.
Außerdem fördert das BMI zahlreiche Akteure und Projekte, die sich für
die Stärkung und Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Deutschland
engagieren und somit beispielsweise für das Handlungsfeld 5 besonders
relevant sind. Im Vertrag vom 27. Januar 2003 verpflichtet sich die Bun-
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desregierung, den Zentralrat der Juden in Deutschland (ZdJ) bei der
Erfüllung seiner überregionalen, integrationspolitischen und sozialen
Aufgaben, der Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes und
dem Aufbau einer jüdischen Gemeinschaft finanziell zu unterstützen.
Der Betrag wurde 2023 auf jährlich 22 Mio. Euro erhöht. Auch der
Jüdische Kulturfonds wurde auf Initiative des Beauftragten der
Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen
Antisemitismus, Dr. Felix Klein, mit zwei Mio. Euro erstmals im Jahr 2024
in den Bundeshaushalt aufgenommen und zielt auf die Förderung
niedrigschwelliger Projekte zur Stärkung jüdischer Gegenwartskultur. Im
Jahr 2026 erfolgte eine Erhöhung der Mittel auf 2,1 Mio. Euro.
Im Bereich der politischen Bildung werden durch die Bundeszentrale für
politische Bildung (Geschäftsbereich des BMI) ebenfalls zahlreiche
Projekte gefördert, insbesondere auch von einigen Trägern, die in der Frage
namentlich genannt werden. Das Budget der Bundeszentrale für
politische Bildung für Projekte gegen Antisemitismus beträgt 2026 rund
1,1 Mio. Euro.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) unterstützt im Zeitraum von 2026 bis 2030 als neue
Maßnahme im Handlungsfeld 1 der NASAS im Rahmen der Förderrichtlinie
„Ursachen und Dynamiken des aktuellen Antisemitismus“ 14 Einzel-
und Verbundvorhaben zur Erforschung der aktuellen Herausforderungen
des Antisemitismus für die Gesellschaft mit einem Gesamtvolumen von
bis zu 17 Mio. Euro. Darüber hinaus hat das BMFTR seit Dezember
2024 das Kompetenznetzwerk Antisemitismusprävention an
Hochschulen (KoNHAP) bei der Hochschulrektorenkonferenz aufgestockt, das
nun mit einem Gesamtvolumen von knapp 1,5 Mio. Euro im Zeitraum
von Ende 2024 bis Ende 2027 gefördert wird. Als Beitrag zum
Handlungsfeld 5 hat das BMFTR außerdem im Juli 2026 eine Richtlinie zur
Förderung von Vorhaben zum Thema „Jüdische Gegenwartsforschung“
veröffentlicht, wofür bis zu 16 Mio. Euro vorgesehen sind.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
fördert das Jüdische Museum Berlin jährlich mit mehr als 25 Mio. Euro.
Im Haushalt des BKM wurden für 2026 zudem insgesamt 30 Mio. Euro
für die institutionelle Förderung von zwölf erinnerungskulturellen
Einrichtungen zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen etatisiert. Zusätzlich
stellt der BKM über fünf Mio. Euro im Haushaltsjahr 2026 für die
Projektförderung nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes zur
Verfügung, mit denen Gedenkstätten in die Lage versetzt werden, ihre
Vermittlungsangebote zu erneuern, auszubauen oder modellhafte Formate
zu entwickeln.
Die Förderung des Kompetenznetzwerks gegen Antisemitismus (KOM-
PAS) über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wurde bereits mit
dem Ende der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms (Laufzeit
2020 bis 2024) beendet. Seit 2025 wird ein Kooperationsverband gegen
Antisemitismus (KOVA), der zusätzlich zu den in der Frage genannten
Organisationen noch um den Zentralrat der Juden in Deutschland
ergänzt wurde, im Bereich der Entwicklung einer bundeszentralen
Infrastruktur noch bis Ende des Jahres gefördert.
Die Förderung der Kooperationsverbünde zur Entwicklung einer
bundeszentralen Infrastruktur läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Stattdessen
startet 2027 auf Bundesebene die „Bundesoffensive Demokratiebildung
und Extremismusprävention“ mit neuem pluralistischem Ansatz, der
Breitenwirkung in der Mitte der Gesellschaft entfalten soll. Antisemitis-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
mus wird dabei als zentrales Themenfeld weiterhin breit und im Sinn der
Nationalen Strategie gegen Antisemitismus adressiert. Alle bisherigen
sowie auch neue Projektträger können sich, sofern sie die
Fördervoraussetzungen erfüllen, erneut um eine Förderung bewerben.
16. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils die
Beihilfeausgaben des Bundes für Beamtinnen und
Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger, und wie hoch war in den
jeweiligen Jahren die personenbezogen nach der
jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Krankenversicherung gekappte Summe der
Dienst- und Versorgungsbezüge dieses
Personenkreises?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 11. August 2026
Die Ausgaben für Beihilfen im Bereich des Bundes sind öffentlich
zugänglich im Bundeshaushalt erfasst und können unter www.bundeshaus
halt.de, Hauptgruppe 4, Obergruppe 44, Titel 441 und 446 eingesehen
werden.
Die erbetene Angabe einer „personenbezogenen, nach der jeweiligen
Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung
gekappten Summe der Dienst- und Versorgungsbezüge“ liegt der
Bundesregierung nicht vor.
17. Abgeordnete
Anne-Mieke
Bremer
(Die Linke)
Auf welche empirischen Erkenntnisse stützt sich
die Bundesregierung bei der von der
Bundeszentrale für politische Bildung angekündigten
stärkeren inhaltlichen Ausrichtung auf die
Themenfelder Linksextremismus und Islamismus, angesichts
dessen, dass der Phänomenbereich PMK-rechts
2025 mit 42.544 Straftaten und 1.598
Gewaltdelikten weiterhin der mit Abstand
fallzahlenstärkste ist (vgl. Politisch motivierte Kriminalität –
Bundesweite Fallzahlen 2025, S. 4) und das
rechtsextremistische Personenpotenzial laut
Verfassungsschutzbericht 2025 um knapp 17 Prozent
auf 58.700 Personen gestiegen ist (www.verfassu
ngsschutz.de/DE/verfassungsschutz/der-bericht/vs
b-rechtsextremismus/2025-vsb-rechtsextremismu
s_artikel.html), und hält die Bundesregierung an
der Aussage des Bundesministers des Innern
Alexander Dobrindt vom 9. Juni 2026 fest,
wonach die größte Gefahr aktuell vom
Rechtsextremismus ausgehe (www.bmi.bund.de/SharedDocs/
pressemitteilungen/DE/2026/06/pmk2025-p
m.html)?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 12. August 2026
Alle Extremismusformen erfordern die nötige Aufmerksamkeit der
Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, da jedwede Bestrebung
gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eine nicht zu
unterschätzende Bedrohung darstellt. Der Rechtsextremismus ist dabei
insbesondere aufgrund seiner Verbreitung und vor dem Hintergrund der im
Folgenden dargestellten Parameter aktuell weiter die größte
extremistische Bedrohung für die Demokratie in Deutschland. Darauf weist u. a.
der mit Abstand höchste Anteil der Straftaten im Phänomenbereich
Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -rechts- an der Gesamtzahl der im
Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) erfassten Delikte hin. Zugleich geht auch vom
Linksextremismus eine wachsende Bedrohung aus. So sind die
linksmotivierten Gewaltdelikte ausweislich der PMK-Fallzahlen 2025 im
vergangenen Jahr um 42,65 Prozent gestiegen. Darüber hinaus weist der
aktuelle Verfassungsschutzbericht einen deutlichen Anstieg des
linksextremistischen Personenpotentials von 38.000 (2024) auf 42.200 (2025)
aus.
Die BpB wird weiterhin vielfältige Inhalte, Veranstaltungen und
Projektförderungen zu allen Formen von Extremismus anbieten. Ein Beispiel ist
der aktuelle Förderaufruf zum Thema Nationalsozialistischer
Untergrund (NSU) mit dem Titel „Erinnerung und Bilden im Kontext des
NSU-Komplexes“. Unter anderem im Rahmen des Planungsanlasses
2027 „50 Jahre Deutscher Herbst“ werden vermehrt Angebote zum
Thema Linksextremismus veröffentlicht. Das Thema wird dabei nicht nur
historisierend, sondern auch gegenwartsbezogen bearbeitet. Zudem
werden die Maßnahmen zum Thema Antisemitismus und jüdisches Leben
ausgebaut.
18. Abgeordnete
Jeanne
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Unternehmen und andere KRITIS-
Einrichtungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bis zum Ablauf der Nachfrist am 31. Juli
2026 ihrer Registrierungspflicht beim Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im
Rahmen der NIS-2 Umsetzung nachgekommen,
und welche Konsequenzen sieht das BSI nun für
diejenigen Unternehmen vor, die sich trotz Ablauf
der Nachfrist nicht registriert haben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 10. August 2026
Bis 31. Juli 2026 sind insgesamt 19.058 Registrierungen erfolgt. Die
Gesamtzahl untergliedert sich wie folgt:
– wichtige Einrichtungen: 12.354,
– besonders wichtige Einrichtungen: 6.487,
– Anteil von KRITIS an besonders wichtige Einrichtungen: 1.378.
Zusätzlich wurde das Statistische Bundesamt durch das
Bundesministerium des Innern gebeten, die Schätzungen zur Anzahl der betroffenen
Unternehmen für den Erfüllungsaufwand aus dem NIS2-Umsetzungsge-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
setz zu verifizieren und eventuelle Diskrepanzen zwischen den
Registrierungszahlen und Schätzungen aufzuklären.
Gemäß § 65 Absatz 2 Nummer 6 des BSI-Gesetzes in Verbindung mit
§ 33 Absatz 4 des BSI-Gesetzes wird das BSI im Rahmen eines
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Unternehmen vorgehen, die einer
Registrierung nicht nachkommen, sobald es Kenntnis darüber erlangt.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dem BSI
registrierungspflichtige Einrichtungen in der Regel namentlich nicht bekannt sind. Um gegen
Einrichtungen vorgehen zu können, die sich rechtswidrig nicht
registriert haben, müssen diese zunächst zeitintensiv und im Einzelnen
ermittelt werden. Das BSI beteiligt zudem regelmäßig Multiplikatoren (z. B.
Handelskammern, Verbände, Social Media), um auf die
Registrierungspflicht hinzuweisen.
19. Abgeordnete
Jeanne
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welcher Datengrundlage hat das Statistische
Bundesamt die dem NIS2-Umsetzungs- und
Cybersicherheitsstärkungsgesetz zugrunde gelegte
Zahl von rund 29.500 betroffenen Unternehmen
und anderen KRITIS-Einrichtungen ermittelt
(bitte Methodik angeben), und welche Annahmen
etwa zu Unternehmensgrößen, Sektorzuordnung
und Schwellenwerten sind in diese Schätzung
eingeflossen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 14. August 2026
Bei den Zahlen im Sinne der Fragestellung handelt es sich um das
Ergebnis eines mehrjährigen Schätzprozesses zum Erfüllungsaufwand aus
dem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung
wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der
Bundesverwaltung. Ziel einer solchen Ex-ante-Schätzung ist es immer,
den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und der
Öffentlichkeit durch das Statistisches Bundesamt (DeStatis) ein realitätsnahes
Bild der Be- und Entlastung der Normadressaten zu bieten.
Da es sich um eine auf Annahmen basierende und notwendigerweise mit
Unsicherheiten behaftete Schätzung handelt, kann von diesen Zahlen
nicht auf die tatsächliche Anzahl betroffener Unternehmen geschlossen
werden.
Im Zuge der vorliegenden Schätzung hat DeStatis in Abstimmung mit
den fachlich zuständigen Stellen anhand der Anhänge I und II der
NIS-2-Richtlinie Annahmen getroffen, wie viele Unternehmen als
„besonders wichtige“ und „wichtige“ Einrichtungen zu klassifizieren sind.
Die angesprochene Zahl von 29.500 Unternehmen setzt sich aus diesen
beiden Gruppen zusammen. Hierfür wurden für verschiedene Sektoren
und Untersektoren eigene Zahlen ermittelt. Dabei handelt es sich im
Wesentlichen um Auswertungen aus dem Statistischen
Unternehmensregister sowie um Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE,
damals BMWK) und des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie
deren Geschäftsbereichsbehörden. Ferner wurde auf
Unternehmensdatenbanken, öffentliche Statistiken und vorherige Schätzungen
zurückgegriffen. Die Datenbasis ist folglich sehr heterogen.
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Diese Aspekte gilt es bei der Bewertung der angenommenen Anzahl von
29.500 Unternehmen zu berücksichtigen.
Die tatsächliche Anzahl der aktuell vom Gesetz betroffenen
Unternehmen ist nicht bekannt.
Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Quellen zu Sektoren und
Untersektoren aufgelistet:
Sector & Subsector Einzelquellen und Annahmen
Sectors of high criticality
Energy
(a) Electricity Angaben von BMWK, BMI und BSI
(b) District heating & cooling Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 35.3)
(c) Oil www.mwv.de/wp-content/uploads/2019/09/190906_MWV_Standortk
arte.pdf, https://ed-info.de/raffinerielandschaft_in_deutschland/,
www.bveg.de/Der-BVEG/Organisation/Mitglieder2/Exploration-Prod
uktion, IBEG Niedersachsen Jahresbericht 2019, S. 54
(d) Gas Angaben von BMWK und BMI
(e) Hydrogen MARKUS Unternehmensdatenbank
Transport
(a) Air Angaben des BMI, www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Form
ulare/B1/B11_Genehmigungen/Merkblaetter_Info/B1_LstLU.pdf;jses
sionid=049BC2672D6321FCC77B72C16B9B9A8D.live21301?__blo
b=publicationFile&v=71 (Annahme von 50 Prozent)
(b) Rail Angaben des BMI
(c) Water Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Codes 50.1, 50.2,
50.3 und 50.4), aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 52.22.2)
(d) Road
Banking Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank (online abrufbar: www.b
undesbank.de/resource/blob/804010/5ecd878ffc945a225a824b68a698
c2f0/mL/iv-strukturzahlen-gesamtinstitute-data.pdf)
Financial market infrastructures Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 66.11)
Health Fachserie 2 Reihe 1.6.1 des StBA, ERN-Suchfunktion der
Europäischen Kommission, Auswertung aus dem Unternehmensregister
(WZ-Code 21) mit eigener Berechnung auf die Größenklassen,
MARKUS Unternehmensdatenbank
Digital infrastructure Angaben aus Nachmessungen zum Erfüllungsaufwand, Angaben von
BMWK und BMI, MARKUS Unternehmensdatenbank, https://esigna
ture.ec.europa.eu/efda/tl-browser/#/screen/tl/DE
ICT service management (B2B) Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Codes 62.03)
Space Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Codes 61.3)
Other critical sectors
Postal and courier services Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 53)
mit eigener Berechnung auf die Größenklassen
Waste management Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 38)
mit eigener Imputation auf die WZ-Codes 38.1 und 38.2
Manufacture, production and
distribution of chemicals
Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 20)
mit eigener Berechnung auf die Größenklassen, Auswertung aus dem
Unternehmensregister (WZ-Code 46.75)
Food production, processing and
distribution
Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Codes 64.3
abzüglich 64.35, 10.1, 10.2, 10.3, 10.4, 10.5, 10.6, 10.7, 10.8 und 11)
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Sector & Subsector Einzelquellen und Annahmen
Manufacturing
(a) Manufacture of medical devices
and in vitro diagnostic medical
devices
Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 32.5)
(b) Manufacture of computer,
electronic and optical products
Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 26)
(c) Manufacture of electrical
equipment
Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 27)
(d) Manufacture of machinery and
equipment n.e.c.
Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 28)
(e) Manufacture of motor vehicles,
trailers and semi-trailers
Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 29)
(f) Manufacture of other transport
equipment
Auswertung aus dem Unternehmensregister (WZ-Code 30)
Digital providers Angaben des BMI, Abschnitt VI 4 des Entwurfes zum
Netzwerkdurchsetzungsgesetz
20. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Wie waren die konkreten Rahmenbedingungen
der Abschiebung von 31 Afghanen, darunter
30 Straftätern, nach Kabul per Charterflug in der
Nacht auf den 28./29. Juli 2026 (www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/abschiebeflug-afghanen-
1 0 2 .html; bitte ausführen und dabei angeben:
Dauer der Planung der Maßnahme; Anzahl der
beteiligten Bundesländer; Anzahl der
Bundesländer, die eine Mitwirkung abgelehnt haben;
Gesamtkosten der Maßnahme; reine Kosten des
(Charter)Flugs für Hin- und Rückreise; Anzahl
der Begleitpersonen wie Bundespolizisten,
medizinischem Personal, Dolmetschern oder
Geistlichen; Anzahl der verbliebenen ungenutzten
Plätze), und wurden die frei gewordenen
Platzkapazitäten beim Rückflug genutzt, um Personen aus
Afghanistan neu nach Deutschland einzufliegen,
ggf. über einen Zwischenhalt in Pakistan,
nachdem im Frühjahr dort noch etwa 280 Menschen
auf die Einreise nach Deutschland warteten
(www.spiegel.de/politik/aufnahmeprogramm-noc
h-rund-280-afghanenwarten-auf-einreise-nach-de
utschland-a-c2cb3b2d-59b5-4ea1-a3ff-2245f8a3
698e; bitte ausführen und Anzahl der
eingeflogenen Personen angeben, aufgeschlüsselt nach
Männern/Frauen sowie Personen unter 18 Jahren)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 10. August 2026
Sammelrückführungsmaßnahmen werden grundsätzlich mehrere
Wochen bis Monate vor der Durchführung geplant. An der Maßnahme
haben sich neun Länder beteiligt. Kein Land hat seine Mitwirkung
abgelehnt. Die Gesamtkosten für die Maßnahme liegen noch nicht
abschließend vor. Die Kosten für den Flug belaufen sich auf 455.080 Euro. Die
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gesamte Maßnahme wurde von 97 Beamten, zwei Sprachmittlern und
zwei Ärzten begleitet.
Der erfragte Rückführungsflug ist nicht für einen Rücktransport von
zusätzlichen Passagieren von Afghanistan nach Deutschland geeignet, da
der Flug lediglich als Rückführungsflug geplant, gebucht und gegenüber
dem Zielstaat als solcher angekündigt wurde.
21. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie lauten die Tatverdächtigenbelastungszahlen
(TVBZ insgesamt) im Bereich der
Gewaltkriminalität im Jahr 2025 in Bezug auf Personen aus
dem Maghreb (Tunesien, Algerien und Marokko),
die ihren Wohnsitz in Deutschland haben (bitte
jeweils nach Staat, sowie folgenden Deliktsgruppen
aufschlüsseln: PKS-Summenschlüssel „892000
Gewaltkriminalität“; PKS-Summenschlüssel
„892500 Mord, Totschlag und Tötung auf
Verlangen“, PKS-Schlüssel „222000 Gefährliche und
schwere Körperverletzung, Verstümmelung
weiblicher Genitalien“, PKS-Schlüssel „111000
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller
Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich
mit Todesfolge“, PKS-Schlüssel „210000 Raub,
räuberische Erpressung und räuberischer Angriff
auf Kraftfahrer“)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 12. August 2026
Die erfragten Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) insgesamt (in
Deutschland ansässige Tatverdächtige ab acht Jahren insgesamt bezogen
auf die jeweilige Wohnbevölkerung), aufgeschlüsselt hach o. g. PKS-
Schlüssel und den angefragten Staatsangehörigkeiten (algerisch,
marokkanisch, tunesisch) sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
PKS-Schlüssel Straftatbeschreibung TVBZ
Algerien
TVBZ
Marokko
TVBZ
Tunesien
111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung
und sexueller Übergriff im besonders
schweren Fall einschließlich mit
Todesfolge §§ 177, 178 StGB
171,3 68,1 76,2
210000 Raub, räuberische Erpressung und
räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
§§ 249–252, 255, 316a StGB
1.712,7 397,0 555,0
222000 Gefährliche und schwere
Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher
Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB
3.587,1 942,7 1.608,2
892000 Gewaltkriminalität 5.023,8 1.319,3 2.096,7
892500 Mord, Totschlag und Tötung auf
Verlangen
76,1 19,3 50,8
Für Informationen zur Berechnung von
Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) und Hinweise zu ihrer Interpretation wird auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Vorabfassung - w
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Bundestagsdrucksache 21/6365 verwiesen (https://dserver.bundestag.de/
btd/21/063/2106365.pdf).
22. Abgeordneter
Dr. Anton
Hofreiter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welchem Umfang (bitte nach Einsatzort und
Mitteln auflisten) unterstützt Deutschland aktuell
andere EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung
von Wald- und Vegetationsbränden über den EU-
Katastrophenschutzmechanismus oder
anderweitig, und welche weiteren Maßnahmen plant die
Bundesregierung zusätzlich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 12. August 2026
Anlässlich der Waldbrandlage unterstützte Deutschland die Länder
Spanien und Frankreich über den EU-Katastrophenschutzmechanismus
(UCPM). Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) koordiniert die deutschen Hilfsmaßnahmen und übernimmt
damit eine zentrale Rolle bei der internationalen Katastrophenhilfe.
Die bereits erfolgten Unterstützungsleistungen sind der folgenden
Pressemitteilung des BBK entnehmbar: www.bbk.bund.de/SharedDocs/Press
emitteilungen/DE/2026/07/pm-31-waldbraende-ucpm.html.
Zum aktuellen Zeitpunkt – im Sinne der Fragestellung – erfolgt keine
Unterstützung an weitere EU-Mitgliedstaaten. Durch die Funktionsweise
des UCPM ist gewährleistet, dass erforderliche Hilfe zur Unterstützung
passgenau eingesetzt werden kann. Sofern neue Anfragen im
Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) des
BBK eingehen, werden sie anhand der etablierten Prozesse
entgegengenommen, gesichtet und an die Länder mit der Bitte um passende
Hilfsangebote weitergeleitet.
23. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2020 bundesweit
Einbürgerungen nach § 35 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes zurückgenommen (bitte hierbei auch
die Anzahl der derzeit anhängigen Verfahren
angeben und bitte, soweit der Bundesregierung aus
der amtlichen Statistik bekannt, das Land Hessen
gesondert ausweisen), und werden Rücknahmen
rechtswidriger Einbürgerungen in der
Einbürgerungsstatistik des Bundes bundesweit einheitlich
erfasst?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 10. August 2026
In der Einbürgerungsstatistik werden gemäß § 36 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) Erhebungen über erfolgte Einbürgerungen jeweils
für das vorausgegangene Kalenderjahr durchgeführt. Die Anzahl der
Rücknahmen rechtswidriger Einbürgerungen ist kein Bestandteil der
Einbürgerungsstatistik.
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Gemäß § 33 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 StAG werden Entscheidungen
zum Bestand und gesetzlichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
in das Register der Entscheidungen in
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) eingetragen. Nach einer aktuellen Auswertung des
Registers EStA ist seit dem 1. Januar 2020 in insgesamt 1.219 Fällen die
Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung auf der Grundlage des
§ 35 StAG erfolgt. Hiervon entfällt ein Fall auf das Land Hessen.
Da im Register EStA Entscheidungen erst nach ihrer Bestandskraft oder
nach ihrem Wirksamwerden erfasst werden, liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse über die Anzahl der derzeit in den Ländern
anhängigen Verfahren vor. Aus diesem Grund sind spätere Korrekturen der
genannten Fallzahlen möglich.
24. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Zügen und auf Bahnhöfen in
Hessen verübt (bitte jeweils für die Jahre 2023,
2024, 2025 sowie das erste Halbjahr 2026 die
Gesamtzahl und die drei häufigsten Straftatbestände
angeben), und an welchen fünf Bahnhöfen in
Hessen haben die meisten dieser Taten stattgefunden
(Bahnhöfe und Anzahl der Straftaten bitte jeweils
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. August 2026
Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung sind der
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Grundlage der Darstellung bildet die
Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die statistischen
Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder
notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig noch
geringfügig ändern.
Straftaten in Zügen und auf Bahnhöfen in Hessen
2023 2024 2025 1. Halbjahr
2026
Gesamt 44.781 34.621 33.147 15.105
davon:
§ 265a StGB 21.777 16.062 16.171 7.118
§ 95 Absatz 1 AufenthG 8.659 5.388 4.219 1.795
§ 242 StGB 4.637 4.428 3.985 1.663
2023 2024 2025 1. Halbjahr
2026
fünf häufigste Bahnhöfe
Frankfurt (Main) Hbf. 10.384 8.162 6.642 3.238
Frankfurt (Main) Flughafen Fernbahnhof 3.633 2.575 2.930 1.097
Fulda 1.366 1.142 1.098 561
Kassel-Wilhelmshöhe 941 1.079 1.140 493
Wiesbaden Hbf. 870 926 874 443
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25. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
War die Bundesregierung zur am 16. Juli 2026 in
Washington, D.C. durchgeführten internationalen
Veranstaltung zum Wiedererstarken des
politischen Terrorismus („Ministerial on the
Resurgence of Political Terrorism“) eingeladen und dort
offiziell vertreten – falls nein, aus welchen
Gründen nicht –, und in welcher konkreten Weise
unterstützt die Bundesregierung die von US-
Außenminister Marco Rubio angekündigte und
gemeinsam mit Partnern in Deutschland geplante Folge-
Veranstaltung bzw. ist an dessen Ausrichtung
beteiligt (www.state.gov/releases/office-of-the-sp
okesperson/2026/07/remarks-at-the-opening-of-th
e-ministerial-on-the-resurgence-of-political-terror
ism/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. August 2026
Die Bundesregierung verweist auf ihre noch immer aktuelle Antwort auf
die Schriftliche Frage 19 der Abgeordneten Clara Bünger auf
Bundestagsdrucksache 21/7434.
26. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Wie viele Schutzplätze gibt es für Tiere in
Schutzräumen der Bundesrepublik Deutschland, und
welche Rolle spielen Tiere in den Bemühungen
der Bundesregierung, Schutzräume zu
identifizieren und auszubauen (www.behoerden-spiegel.de/
2026/03/12/was-vom-schutzraumkonzept-blieb/,
aufgerufen 10. August 2026)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. August 2026
Die Zuständigkeit für die Verwaltung und Unterhaltung öffentlicher
Zufluchtsräume liegt bei den Kommunen. Bezüglich der Unterbringung
von Tieren in öffentlichen Zufluchtsräumen besteht keine bundesweite
Regelung.
27. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen,
um die in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD „Jugendliche Intensiv- und
Mehrfachtäter in deutschen Ballungsräumen“
(Bundestagsdrucksache 21/7459) festgestellten
fehlenden bundeseinheitlichen Datengrundlagen
zu beheben, insbesondere hinsichtlich einer
einheitlichen Definition jugendlicher Intensiv- und
Mehrfachtäter sowie der Schaffung eines
bundesweiten Lagebildes, und wenn ja, welche?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 12. August 2026
Die Bundesregierung plant derzeit keine Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung.
28. Abgeordnete
Denise Loop
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Straftaten gegen Sexarbeitende von den Polizeien
in Deutschland systematisch erfasst, und wenn
nein, wie steht die Bundesregierung zu einer
entsprechenden bundesweiten polizeilichen
Erfassung zum besseren Schutz von Sexarbeitenden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 10. August 2026
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst Straftaten gegen
Prostituierte im Rahmen der Opferspezifik nicht gesondert. Das
Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung bildet hingegen die Anzahl der
Begleit- bzw. Logistikdelikte ab, die bei polizeilichen Ermittlungen
wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten des Menschenhandels
zum Zweck der sexuellen Ausbeutung festgestellt wurden.
Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der
Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung fortlaufend
auf Anpassungsbedarf und nimmt bei Bedarf entsprechende
Weiterentwicklungen vor.
29. Abgeordnete
Stella Merendino
(Die Linke)
Erhebt die Bundesregierung Daten zu Vorfällen
von Cybersecurity Breaches (unberechtigtem
Zugriff auf digitale Datensammlungen) in
Krankenhäusern, und wenn ja, wie viele solcher Fälle
ereigneten sich im Jahr 2025 (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 11. August 2026
Es besteht nur für erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle eine gesetzliche
Meldepflicht gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI). Bei den erheblichen Sicherheitsvorfällen wird eine
eigenständige Fallgruppe Cybersecurity Breaches (unberechtigter
Zugriff auf digitale Datensammlungen) vom BSI nicht erhoben.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Meldepflicht 2025
ausschließlich solche Krankenhäuser betroffen hat, die nach der BSI-
Kritisverordnung (BSI-KritisV) als Kritische Infrastruktur gelten (Krankenhäuser ab
30.000 vollstationären Fällen/Jahr).
Mit Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungs- und
Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) am 6. Dezember 2025 wurde die Meldepflicht
erheblich ausgeweitet: Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind seither nach
§ 32 BSIG an das BSI zu melden; erfasst sind besonders wichtige und
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wichtige Einrichtungen (§ 28 BSIG), zu denen nahezu alle zugelassenen
Krankenhäuser im Sinne des § 108 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) zählen. Die breite Meldepflicht wirkte sich im Jahr 2025
somit nur in den letzten Wochen aus.
Unabhängig hiervon sind Verletzungen des Schutzes personenbezogener
Daten, unter die ein unberechtigter Zugriff regelmäßig fällt, nach
Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den zuständigen
Datenschutzaufsichtsbehörden zu melden; diese liegen überwiegend in
der Zuständigkeit der Länder. Eine bundesweite, nach Ländern
aufgeschlüsselte Gesamtzählung genau der abgefragten Fallgruppe entsteht
auf diesem Weg nicht.
Die Bundesregierung nimmt die Gefährdungslage und die
Sicherheitsvorfälle im Gesundheitswesen sehr ernst. Zur Stärkung der IT-Sicherheit
wird das Bundesministerium für Gesundheit daher die Einrichtungen
entlang des akutstationären Versorgungspfades, insbesondere die
Krankenhäuser, mit dem Sofortprogramm Cybersicherheit im
Gesundheitswesen unterstützen.
30. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über
die Beladung der ukrainischen Antonow-
Flugzeuge auf dem Leipziger Flughafen vor, die
mutmaßlich Ziel eines Anschlagversuches in der Nacht
zum 5. August 2026 werden sollten, und wenn ja,
welche (www.morgenpost.de/politik/article41279
3741/flughafen-leipzig-drohne-hatte-sprengstoff-
wohl-in-konservendose-geladen.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. August 2026
Die Erteilung von Auskünften zur Beantwortung der Fragestellung muss
(zum jetzigen Zeitpunkt) unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen
Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach
sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das
Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten
Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine Auskunft
zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren des
Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof würde konkret weitergehende
Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der
Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der
Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse
genießt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
31. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Wie viele geduldete Personen aus den seit dem
29. Juli 2026 zusätzlich als sicher eingestuften
Herkunftsstaaten unterliegen nach Kenntnis der
Bundesregierung nunmehr einem Arbeitsverbot
nach § 60a Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes, und
wie viele von ihnen bezogen zuvor ein eigenes
Erwerbseinkommen (vgl. Bundesregierung,
Gesetzliche Neuregelungen August 2026 – www.bun
desregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzliche-neu
regelungen-2448548, abgerufen am 6. August
2026)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 13. August 2026
Seit dem 29. Juli 2026 wurden keine Staaten zusätzlich als sichere
Herkunftsstaaten eingestuft, demnach fallen auch keine geduldeten
Personen unter ein Arbeitsverbot im Sinne der Fragestellung.
32. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Plant die Bundesregierung, die Förderung des
Violence Prevention Network, das Gespräche mit
dem Attentäter auf den Berliner CSD führte, vor
dem nach meiner Auffassung zu
berücksichtigenden Hintergrund des Umstands einzustellen, dass
der Geschäftsführer des Violence Prevention
Network, Thomas Mücke (www.tagesschau.de/inlan
d/regional/berlin/rbb-wir-haben-es-hier-mit-
einerperson-zu-tun-die-am-ende-ihres-radikalisierungs
prozesses-stand-102.html), in Personalunion
Vorstandsmitglied eines mit Bundesmitteln
geförderten Vereins (https://gangway.de/ueber-uns/zentral
e-vorstand-mitglieder/) ist, dessen Gruppen in der
Vergangenheit Slogans wie „Deutschland aber
helal“ (https://nius.de/politik/millionen-euro-steuerg
eld-baller-spiele-deradikalisierung) verbreiteten,
und wenn nein, weshalb nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. August 2026
Es gibt derzeit keine Planungen im Sinne der Fragestellung. VPN ist ein
bundesweit anerkannter Träger der Deradikalisierungsarbeit und
Extremismusprävention. Soweit Bundesmittel zur Projektförderung zur
Verfügung gestellt wurden, unterliegen diese regelmäßig der Prüfung der
Mittelverwendung durch die zuwendungsgebende Stelle.
33. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
Wie viele Projekte zur Islamismus-Prävention und
-Deradikalisierung förderte die Bundesregierung
zwischen 2020 und 2029, und in welcher Höhe
(bitte für die Jahre 2020 bis 2026 sowie die
Planung für 2027 bis 2029 und sowohl die Anzahl
als auch die Gesamtfördersumme angeben)?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 10. August 2026
Im Zeitraum 2020 bis 2026 bewilligte die Bundesregierung insgesamt
82.212.197,63 Euro für spezifische Maßnahmen im Bereich der
Islamismus-Prävention und -Deradikalisierung. Mit dieser Summe wurden
insgesamt 145 Projekte gefördert, die verschiedene Aspekte der Primär-,
Sekundär- und Tertiärprävention sowie der politischen Bildung und der
Forschung abdecken.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass darüberhinaus viele weitere
Projekte und ganze Programmbereiche in den Förderprogrammen der
Bundes phänomenübergreifend und/oder transdisziplinär angelegt sind.
Eine direkte thematische Zuordnung dieser Fördermittel ist nicht
möglich. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 20/145, 20/4404 und 20/13216) auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der AfD verwiesen.
Für die Jahre 2027 und 2028 sind im Etat des Bundesministeriums des
Innern für Maßnahmen zur Islamismusprävention und
Islamismusbekämpfung Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils
500.000 Euro vorgesehen. Das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend führt aktuell ein
Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zur
Auswahl neuer Projekte auch zur Islamismusprävention ab dem
Haushaltsjahr 2027 durch. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie
und Raumfahrt beabsichtigt, im Rahmen der Förderrichtlinie
„Islamismus: Auswirkungen, Gegenstrategien und Präventionsmaßnahmen“ im
Zeitraum vom 1. September 2026 bis zum 31. Oktober 2030 zehn
Forschungsprojekte sowie ein wissenschaftliches Begleitvorhaben mit
einem Gesamtvolumen von 13,5 Mio. Euro zu fördern, um Islamismus
in der Breite zu erforschen und Handlungswissen für Politik und
Präventionspraxis zu erarbeiten.
Darüberhinausgehende Mittel sind abhängig von der Entscheidung des
Haushaltsgesetzgebers. Konkrete Aussagen zur Anzahl der geförderten
Projekte und den Planungssummen für die kommenden Jahre können
daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.
34. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Wie viele der 12.539 Personen, deren Asylantrag
im Jahr 2025 gemäß § 32a Absatz 2 des
Asylgesetzes als zurückgenommen galt (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf meine Schriftliche
Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 21/7434)
erhielten anschließend einen Aufenthaltstitel nach
dem Aufenthaltsgesetz, wurden abgeschoben,
reisten freiwillig aus oder sind derzeit weiterhin
ausreisepflichtig (bitte nach genannten Kriterien
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 11. August 2026
Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht
vor. Die Daten zur der in der Fragestellung genannten Vorfrage wurden
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aus der zentralen IT-Kernanwendung des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge MARiS (Migrations-Asyl-Reintegrationssystem)
ermittelt. MARiS enthält jedoch keine Daten zum aktuellen Aufenthalt von
Personen im Sinne der Fragestellung. Andere statistische Quellen zur
Ermittlung der erfragten Daten stehen nicht zur Verfügung.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
35. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchenGründen hat sich die
Bundesregierungbei der Abstimmung der Resolution E/2026/
L.23 „Economic and social repercussions of the
Israeli occupation on the living conditions of the
Palestinian people in the Occupied Palestinian
Territory, including East Jerusalem, and the Arab
population in the occupied Syrian Golan“ (https://
docs.un.org/en/E/2026/L.23) im Economic und
Social Council der VereintenNationen (ECOSOC)
am 21. Juli 2026 enthalten (https://transcripts.un.o
rg/en/ecosoc/2026/39, Minute 58:55), abweichend
von der jahrelangen Praxis der Zustimmung für
vergleichbare Resolutionen (in den Jahren, in
denen Deutschland Mitglied im ECOSOC war),
und welche der in der Resolution enthaltenen
Forderungen widersprechen der Linie der
Bundesregierung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 10. August 2026
Die Enthaltung der Bundesregierung ist darin begründet, dass die
Resolution die Situation vor Ort unzureichend abbildet und im Vorfeld der
Abstimmung keine Verhandlungen mit den ECOSOC-Mitgliedstaaten zu
einer möglichen Aktualisierung des Textes stattfanden.
Die nahostpolitische Haltung der Bundesregierung ist im Übrigen
unverändert.
36. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen hat das Auswärtige Amt
einschließlich der deutschen Auslandsvertretungen
im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Juli
2026 zum Schutz queerer Menschen im Ausland
durchgeführt oder gefördert (bei Übersteigung der
zulässigen Zahl abgefragter Einzelposten, bitte
die nach Auffassung der Bundesregierung 28
prioritären Maßnahmen angeben)?
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Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 10. August 2026
Das Auswärtige Amt verweist auf die Antworten der Bundesregierung
zu Frage 1 vom 17. Dezember 2025 auf die Große Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3319 sowie zu Frage 33 vom
30. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/7437.
Die bereits erteilten Antworten der Bundesregierung enthalten einen
umfassenden Überblick im Sinne der Fragestellung für den Zeitraum
2021 bis 2025. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche
vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf die in
dieser Frist ermittelbaren Informationen beschränkt. Eine abschließende
Aufführung aller Maßnahmen im Sinne der Fragestellung für das
laufende Jahr 2026 wäre mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden und
ist im Einklang mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit nicht
möglich.
37. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Spanien während des
Massenandrangs auf der spanischen Exklave
Ceuta Unterstützung angeboten, und wenn ja,
welche, und für welche Form der gemeinsamen
europäischen Unterstützung setzt sie sich für
künftige vergleichbare Vorfälle ein?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 11. August 2026
Die Bundesregierung hat auf verschiedenen Ebenen umgehend Kontakt
mit Amtskollegen aus Spanien, der EU sowie Marokko aufgenommen
und ihre Solidarität zugesichert. Die EU-Kommission hat beim Treffen
der Innenminister am 4. August 2026 einen Fünf-Punkte-Plan
vorgeschlagen, den die Bundesregierung begrüßt. Sie wirkt im Umfang ihrer
Zuständigkeiten an dessen Umsetzung mit. Unbenommen davon fordert
sie, dass alle Mitgliedstaaten die Regelungen des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems umsetzen.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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38. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
die Auswirkungen der aktuellen Waldbrände in
Südeuropa (z. B. in Spanien, Portugal und
Frankreich; vgl. www.dw.com/de/bordeaux-waldbraend
e-feuer-flammen-frankreich-urlauber-touristen-sp
anien-portugal-macron/a-78139462) auf deutsche
Reisende in der betroffenen Regionen und
deutsche Reiseunternehmen, die Reisen in die
betroffene Region anbieten, und welche konkreten
Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen (z. B.
über das Auswärtige Amt oder die deutschen
Auslandsvertretungen vor Ort) stellt sie deutschen
Reisenden, die von diesen Bränden betroffen sind,
zur Verfügung (bitte hierbei auch angeben, was
den Reisenden konkret empfohlen wird)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 12. August 2026
Das Auswärtige Amt stellt Reisenden über die Reise- und
Sicherheitshinweise aktuelle Informationen zum Reiseland zur Verfügung, so auch
zu den aktuellen Waldbränden in Südeuropa. Bezüglich der darin
enthaltenden Empfehlungen wird auf die jeweiligen Reise- und
Sicherheitshinweise verwiesen: www.auswaertigesamt.de/de/reiseundsicherheit.
Darüber hinaus hat das Auswärtige Amt an in den betroffenen Regionen
auf der elektronischen Krisenvorsorgeliste ELEFAND eingetragene
Personen aktuelle Informationen über sog. Landsleutebriefe verteilt.
Wenden sich betroffene Reisende an die zuständigen
Auslandsvertretungen, erhalten sie konsularische Unterstützung, falls nötig.
Zu den aktuellen Waldbränden haben bislang nur wenige Reisende die
zuständigen Auslandsvertretungen kontaktiert. Bezüglich der
Auswirkungen auf die Reiseindustrie verweist das Auswärtige Amt auf die
jeweiligen Reiseveranstalter.
39. Abgeordnete
Awet Tesfaiesus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
den Restitutionsprozess im Zusammenhang mit
dem Besuch kamerunischer Vertreterinnen und
Vertretern an der Universität Freiburg im Juli
diesen Jahres (z. B. zu Anlass und Verlauf des
Besuches, zur Rolle des kamerunischen
Restitutionskommittees und zu getroffene
Restitutionsvereinbarungen mit der kamerunischen Regierung), und
welche Rolle hat die Bundesregierung oder von
ihr geförderte Einrichtungen in dem Prozess
eingenommen (z. B. organisatorisch oder finanziell)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 10. August 2026
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Universität Freiburg das
Rückführungsunterfangen im Kontakt mit der kamerunischen
Herkunftsgemeinschaft und in Kenntnis der kamerunischen Regierung vor-
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bereitet hat. Die Zeremonie zur Aussegnung der Gebeine im Beisein der
Vertreter der Maka-Gemeinschaft wurde am 16. Juli 2026 von der
Universität Freiburg organisiert und durchgeführt und seitens der
Bundesregierung im Rahmen der konsularischen Zuständigkeiten unterstützt.
Die Gebeine waren zuvor im Rahmen eines vom Deutschen Zentrum
Kulturgutverluste geförderten Provenienzforschungsprojekts der Maka-
Gemeinschaft zugeordnet worden.
40. Abgeordneter
Dr. Alexander
Wolf
(AfD)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über den Umgang mit christlichen religiösen
Stätten sowie Friedhöfen, die im Kosovo-Krieg
beschädigt bzw. zerstört wurden, und welche Fälle
von Zerstörung oder Vernachlässigung sind der
Bundesregierung ggf. bekannt (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
21/6829, Frage 16)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 13. August 2026
Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
befand erstens, dass während des Kosovokriegs (1998-99) einige
albanisch-katholische Kirchen durch jugoslawische Einheiten zerstört
wurden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellung vor.
Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien hat
zweitens festgestellt, dass die überwältigende Mehrheit der
Zerstörungen/Beschädigungen serbisch-orthodoxer Kirchen erst nach dem 11.
Juni 1999, also nach Beendigung des Krieges stattfanden.
41. Abgeordneter
Dr. Alexander
Wolf
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur
Lage der christlichen (vor allem serbischen)
Minderheit im Kosovo gebildet, und wenn ja, wie
lautet diese (bitte insbesondere darauf eingehen, ob
es in den letzten fünf Jahren eine Verbesserung
oder Verschlechterung gegeben hat)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 13. August 2026
Die kosovarische Verfassung garantiert umfassende Rechte für ethnische
Minderheiten und Religionsgemeinschaften. Religiöse Minderheiten
sind durch einen starken internationalen und verfassungsrechtlichen
Rahmen geschützt, insbesondere durch die Garantie der
Religionsfreiheit, den säkularen Charakter des Staates sowie spezielle
Schutzmechanismen für religiöse Stätten. Systematische religiöse Diskriminierung ist
nicht zu beobachten, es bestehen jedoch Herausforderungen in der
Rechtsanwendung. Auch in den vergangenen fünf Jahren kam es immer
wieder zu Vorfällen, bei denen die Belange der kosovo-serbischen
Minderheit nicht ausreichend Beachtung fanden oder religiöse Einrichtungen
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beschädigt wurden. Dies hat die Bundesregierung, auch gemeinsam mit
internationalen Partnern, öffentlich und über diplomatische Kanäle
deutlich zur Sprache gebracht.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
42. Abgeordnete
Desiree Becker
(Die Linke)
Ab welcher Ziffer auf der Skala von 1 bis 10 bei
der Abfrage des Interesses am freiwilligen
Wehrdienst in der Bereitschaftserklärung (§ 15a des
Wehrpflichtgesetzes), die seit Januar 2026 an 18-
Jährige verschickt wird, zählt das
Bundesministerium der Verteidigung die Angabe als ernsthaftes
Interesse, und werden ab einem bestimmten
Skalenwert die entsprechenden Personen gesondert
kontaktiert, und wenn ja, ab welchem Wert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 13. August 2026
Ziel des Bundesministeriums der Verteidigung ist, mit allen Personen,
die in der Bereitschaftserklärung ihr Interesse mit einem Skalenwert von
eins bis zehn angegeben haben, in Verbindung zu treten. Die
Reihenfolge der Kontaktaufnahmen erfolgt dabei nach der angegebenen
Verfügbarkeit. Innerhalb der Verfügbarkeiten erfolgt die Verbindungsaufnahme
grundsätzlich absteigend von Skalenwert zehn bis eins.
43. Abgeordneter
David Schliesing
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung das Lebenswerk des
2022 verstorbenen herausragenden Historiker
Prof. Dr. Manfred Messerschmidt, der die
kritische Militärgeschichte hierzulande begründete
und als bedeutendster Militärhistoriker
Deutschlands nach 1945 gilt und ohne dessen
jahrzehntelange Arbeit und Forschung zu den Verbrechen
der Wehrmacht es viele Erfolge im Kampf um die
Aufarbeitung der NS-Vergangenheit so sicher
nicht gegeben hätte, anlässlich seines 100.
Geburtstages am 1. Oktober 2026 zu würdigen, und
wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum
nicht?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 10. August 2026
Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der
Bundeswehr plant anlässlich des 100. Geburtstages von Professor Manfred
Messerschmidt eine Würdigung auf seiner Website.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
44. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Nach Kenntnis der Bundesregierung, wie hoch
waren in den letzten fünf Jahren die für den
nächsten Winter von Gashändlern gebuchten
Gasspeicherkapazitäten (mit der Bitte um Angabe der
Jahre 2021 bis 2026 in Prozent zum jeweiligen
Stichtag 1. August) und in Anbetracht der
Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche
Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 21/7311, dass
aktuell 74 Prozent der Speicherkapazitäten für
den nächsten Winter von Gashändlern gebucht
sind, ist die Bundesregierung demnach der
Auffassung, dass die noch ausstehenden 6 Prozent bis
zum Erreichen der kritischen 80-Prozent-Marke
gemäß Gasspeicherfüllstandsverordnung zeitnah
marktlich getrieben gebucht werden?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 13. August 2026
Folgende Daten für die Buchung der Gasspeicherkapazitäten:
2023: 97 Prozent
2024: 98 Prozent
2025: 74 Prozent
2026: 74 Prozent
Für 2021 und 2022 liegen keine Daten vor.
Nach der Gasspeicherfüllstandsverordnung sollen unterschiedliche
Füllstände je nach Speicherart und Region erreicht werden – im
Durchschnitt 70 Prozent. Für die Erreichung der Füllstandsvorgaben gilt der
Grundsatz der marktlichen Befüllung. Das
Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie beobachtet und bewertet zusammen mit
der Bundesnetzagentur fortlaufend die aktuelle Lage.
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45. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um einer drohenden Gasmangellage zu begegnen,
sollte sich die schleppende Befüllung der
Gasspeicher (aktuell ca. 15 Prozent unter
Vorjahresstand) in ähnlicher Form weiterentwickeln?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 14. August 2026
Eine Gasmangellage ist derzeit nicht ersichtlich. Seit Juli 2025 gilt die
Frühwarnstufe des Notfallplans Gas. Demgemäß ergreifen die
Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber die
notwendigen marktbasierten Maßnahmen, um die Gasversorgung
aufrechtzuerhalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beobachtet
und bewertet zusammen mit der Bundesnetzagentur fortlaufend die
aktuelle Lage.
46. Abgeordneter
Mirze Edis
(Die Linke)
In welcher Höhe flossen seit 1990 von der
Bundesregierung Fördermittel an den Chemiekonzern
BASF in Deutschland, insbesondere in
Ludwigshafen und in Leuna (www.zeit.de/news/2024-10/1
5/basf-erhaelt-bundesfoerderung-fuer-
industriellewaermepumpe), und welche Konditionen hat die
Politik an die Fördergelder geknüpft (bitte je nach
Jahr und Förderprojekt auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 14. August 2026
Es wurden durch Auswertung aus der Zuwendungsdatenbank des
Bundes keine durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) über Zuwendungen gemäß §§ 23 und 44 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) geförderten Vorhaben am Standort Leuna ermittelt.
Es wurden durch Auswertung aus der Zuwendungsdatenbank des
Bundes die in der Anlage angegebenen durch BMWE über Zuwendungen
gemäß §§ 23 und 44 BHO geförderten Vorhaben am Standort
Ludwigshafen ermittelt.
Die Angaben beschränken sich auf die innerhalb der Frist ermittelten
Zuwendungen (u. a. ohne Förderung des Absatzes von elektrisch
betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) und Bundesförderung für
energieeffiziente Gebäude), ihre Vollständigkeit kann nicht gewährleistet werden.
Im Rahmen der für die Beantwortung der Schriftlichen Frage zur
Verfügung stehenden Zeit war eine Abfrage bei anderen Ressorts nicht
möglich.1
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7573 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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47. Abgeordneter
Mirze Edis
(Die Linke)
Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Förderungen der Dow
Chemical Company seit 1990 aus Mitteln des
Bundeshaushalts, und an welche Vorgaben sind oder
waren diese Fördermittel jeweils geknüpft (bitte
sowohl Fördermittel ausweisen, die der Dow
Chemical Company direkt zugeflossen sind, als auch
Fördermittel, die an Dritte gehen, die
Unternehmungen bzw. Projekte der Dow Chemical
Company unterstützen oder begleiten; bitte nach Jahr
und Projekt, für das die Förderung erteilt wurde,
auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 13. August 2026
Es wurden durch Auswertung aus der Zuwendungsdatenbank des
Bundes keine durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über
Zuwendungen gemäß §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung
geförderte Vorhaben für Dow Chemicals Company ermittelt.
Im Rahmen der für die Beantwortung der Schriftlichen Frage zur
Verfügung stehenden Zeit war eine Abfrage bei anderen Ressorts nicht
möglich.
48. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Hat die Bundesnetzagentur als Treuhänderin der
Rosneft-Anteile an der Raffinerie PCK für diese
die Weisung erteilt, dem Bundeskartellamt die
von ihm angefragten Daten zu Kraftstoffpreisen
zu liefern (s. www.deutschlandfunk.de/
kartellamtsieht-fortschritte-bei-untersuchung-zu-kraftstoffpr
eisen-100.html; wenn nein, bitte begründen)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 14. August 2026
Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamtes sind zu beantworten und
geforderte Informationen an das Bundeskartellamt zu übermitteln. Es
bedürfte hierzu keiner Weisung der Bundesnetzagentur als
Treuhänderin.
49. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Schätzungen zu den
durchschnittlichen Rückbaukosten für
Windenergieanlagen an Land und auf See vor, und wenn ja,
wie hoch sind diese nach Kenntnis der
Bundesregierung?
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Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 10. August 2026
Der Bundesregierung liegt keine umfassende Analyse der
durchschnittlichen Rückbaukosten von Windenergieanlagen vor.
Um den späteren Rückbau von Windenergieanlagen garantieren zu
können, sind durch die Betreiber entsprechende Sicherheiten zu hinterlegen.
Diese Rückstellungen, die durch die Anlagenbetreiber von
Windenergieanlagen üblicherweise über die Dauer der Betriebsdauer vorzunehmen
und für den späteren Rückbau anzusparen sind, lassen Rückschlüsse auf
die Kosten zu. Auf Basis aktueller Erhebungen über die für die
Rückstellungen anfallenden Betriebskosten (www.bundeswirtschaftsministeri
um.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/kostensituation-der-windenergie-a
n-land.pdf) ist bei einer Windenergieanlage an Land mit 6 Megawatt
Leistung von Rückbaukosten von ca. 300.000 Euro auszugehen.
Für Windenergieanlagen auf See entscheidet das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) über Art, Umfang und Höhe der für
den Rückbau von Offshore-Windkraftanlagen zu leistenden Sicherheit.
Die Höhe der Sicherheit ist so zu bemessen, dass ausreichende Mittel für
die Beseitigung der Anlage zur Verfügung stehen. Das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie fordert Gutachten über die zu
erwartende Höhe der Rückbaukosten an und überprüft die Sicherheit nach
Nummer 6 der Anlage zu § 80 Absatz 3 des Windenergie-auf-See-
Gesetzes alle vier Jahre. Die Ermittlung der Rückbaukosten für
Windenergieanlagen auf See ist von vielen Faktoren wie Entfernung von der
Küste, Schiffscharterraten und gewählter Rückbautechnik abhängig und
dadurch sehr einzelfallabhängig. Eine Auswertung der dem BSH aktuell
vorliegenden Rückbaukostenberechnungen ergibt durchschnittliche
Rückbaukosten in Höhe von ca. 1,3 Mio. Euro pro Windenergieanlage.
50. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Wurden der Volkswagen Aktiengesellschaft oder
ihren verbundenen Konzernunternehmen in den
Kalenderjahren 2020 bis einschließlich 2026
Darlehen, Kredite oder Bürgschaften über die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt oder
Mittel aus Bundes-Sondervermögen
zugesprochen, und wenn ja, welches Gesamtvolumen
umfassten diese Maßnahmen (bitte nach Jahr und
Finanzierungsinstrument aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 12. August 2026
Für eine vollständige Ermittlung der Darlehen, Kredite und
Bürgschaften über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) müsste für jedes
Kalenderjahr zunächst der aufgrund von Veränderungen der Konzern- und
Beteiligungsstruktur wechselnde Kreis der unmittelbar oder mittelbar
von der Volkswagen Aktiengesellschaft beherrschten
Konzernunternehmen bestimmt und anschließend eine konzernweite Abfrage bei der
KfW durchgeführt werden. Eine solche umfassende Erhebung war
innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Frage zur
Verfügung stehenden Frist nicht möglich. Belastbare Angaben zu Darlehen,
Vorabfassung - w
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Krediten oder Bürgschaften über die KfW können daher nicht
ausgewiesen werden.
Hinsichtlich der Mittel aus Bundes-Sondervermögen enthält die
nachfolgende Tabelle die innerhalb der Frist ermittelten Angaben. Für eine
vollständige Ermittlung müsste auch insoweit für jedes Kalenderjahr der
jeweils maßgebliche Kreis der unmittelbar oder mittelbar von der
Volkswagen Aktiengesellschaft beherrschten Konzernunternehmen bestimmt
und die Angaben der jeweils zuständigen Stellen zusammengeführt
werden. Eine solche umfassende Erhebung war innerhalb der zur Verfügung
stehenden Frist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
Die Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht gewährleistet werden;
weitere Mittel aus Bundes-Sondervermögen können nicht
ausgeschlossen werden. Die Zuordnung zu den Kalenderjahren erfolgt nach dem
Jahr, in dem die jeweiligen Mittel verbindlich zugesagt beziehungsweise
bewilligt wurden.
Jahr Mittel aus
Bundes-Sondervermögen
2020 5.937.432,19 Euro
2021 6.844.837,85 Euro
2022 11.875.175,92 Euro
2023 21.058.558,91 Euro
2024 9.521.235,03 Euro
2025 11.913.678,15 Euro
2026 28.426.846,52 Euro
Gesamt 2020 bis 2026 95.557.764,57 Euro
51. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Wie hoch beziffert die Bundesregierung nach
eigener Kenntnis den durch
Niedrigwasserereignisse der Elbe im Raum Hamburg seit dem Jahr
2020 jährlich entstandenen finanziellen Schaden
für den Hamburger Hafen, die Hamburger
Hafenwirtschaft und nachgelagerte Unternehmen und
welche zusätzlichen ökologischen Folgen des
Niedrigwassers, insbesondere für
Sauerstoffgehalt, Wassertemperatur und Fischbestände, sind
ihr für die Tideelbe bekannt (unter Angabe der
zugrundeliegenden Definition von Niedrigwasser
sowie der zeitlichen Dauer in Niedrigwassertagen
je Jahr seit 2020)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 13. August 2026
Zuständig für den Hamburger Hafen und Niedrigwasserereignisse im
Raum Hamburg und deren wirtschaftlichen und ökologischen
Auswirkungen für die Hamburger Region ist das Land Hamburg. Die
Bundesregierung führt keine separaten Analysen durch.
Anhaltende Niedrigwasserphasen können sich auf vielfältige Weise
abhängig von den vorherrschenden spezifischen Rahmenbedingungen auf
den Zustand der Gewässer auswirken. Für die Überwachung der
Gewässergüte sind vorrangig die Länder zuständig.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Einen ersten Überblick über aktuelle und historische Messwerte zur
Wasserführung und -beschaffenheit (beispielsweise den
Sauerstoffgehalt) an ausgewählten Messstellen an der Elbe liefert die von der
Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) betriebene Informationsplattform
Undine (siehe: https://undine.bafg.de/). Eine bundesweite Darstellung
und Einordnung der aktuellen Niedrigwassersituation an ausgewählten
Fluss- und Grundwasserpegeln findet sich hier https://niwis-online.de/.
52. Abgeordneter
Andreas Paul
(AfD)
In welchem Umfang mussten im Gesamtjahr 2025
Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im Landkreis Ammerland
(Niedersachsen) aufgrund von Netzengpässen im
Rahmen des Redispatch abgeregelt werden (bitte
auflisten nach folgenden Kategorien: abgeregelte
Energiemenge in Megawattstunden, Höhe der
geleisteten Entschädigungszahlungen,
Gesamtkosten für konventionellen Redispatch im Landkreis
sowie die prozentuale Auswirkung auf die
regionalen Netzentgelte für Letztverbraucher), und
welche konkreten Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um diese finanzielle Belastung für
die dortigen Verbraucher zukünftig strukturell zu
senken?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 14. August 2026
Der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur liegen keine
landkreisscharfen Daten zum Redispatch vor. Der geografische Detailgrad der
Redispatch-Daten endet auf Bundeslandebene, diese Daten sind auf der
Markttransparenzplattform der Bundesnetzagentur verfügbar: www.sma
rd.de/page/home/topic-article/211972/213254/netzengpassmanagement-j
e-bundesland-und-anrainerstaaten.
Um die Kosten für Redispatchmaßnahmen insgesamt zu senken, treibt
die Bundesregierung seit Jahren u. a. einen ambitionierten Netzausbau
voran, ergänzt um weitere Maßnahmen für einen effizienten Netzbetrieb.
Am 29. Juli 2026 hat die Bundesregierung das sogenannte
Netzanschlusspaket beschlossen. Damit wird ein zentraler Auftrag aus dem
Koalitionsvertrag umgesetzt: Der Zubau der erneuerbaren Energien soll
besser mit dem Netzausbau in Einklang gebracht werden, um den
Anstieg der Systemkosten zu begrenzen. Hierfür wird die
Anschlussleistung von neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen auf ein effizientes Maß
begrenzt. Werden neu angeschlossene Anlagen in ausgewiesenen
Engpassgebieten abgeregelt, entfällt zudem vorübergehend der Anspruch auf
Entschädigung bis zum Erreichen einer bestimmten Obergrenze
(„Deckel“).
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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53. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Mit welchen konkreten finanziellen Mehr- oder
Minderbelastungen rechnet die Bundesregierung
für Betreiber bestehender privater Photovoltaik-
Dachanlagen durch die mit der EEG-Novelle
vorgesehene Umstellung auf verpflichtenden
Eigenverbrauch oder Direktvermarktung, und ab
welcher Anlagengröße soll diese Pflicht greifen (vgl.
Handelsblatt – www.handelsblatt.com/politik/deut
schland/erneuerbare-energien-bundesregierung-be
schliesst-zwei-umstrittene-gesetze/10024178
3.html, abgerufen am 6. August 2026)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 14. August 2026
Für Anlagen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes (EEG) 2027 in Betrieb waren und eine Förderung nach
dem EEG erhalten, gilt Bestandsschutz. Solche Bestandsanlagen
erhalten weiterhin nach den bisherigen Bedingungen eine EEG-Förderung.
54. Abgeordnete
Claudia Roth
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele risikobasierte Kontrollen nach § 14 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat
das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit dem 1. Januar 2026 bis zum
Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage neu
begonnen, nachdem die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN (Antwort zu Frage 14 auf
Bundestagsdrucksache 21/7228) für den Zeitraum
vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Mai 2026
ausschließlich anlassbezogene Kontrollen ausweist?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 7. August 2026
In dem genannten Zeitraum hat sich das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle u. a. auf die Bearbeitung noch anhängiger
risikobasierter Kontrollen aus den Vorjahren 2023, 2024 und 2025 fokussiert, sodass
insgesamt 186 Fälle abgeschlossen werden konnten. Neben den
anlassbezogenen Kontrollen wurden neue risikobasierte Kontrollen nicht
begonnen.
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55. Abgeordnete
Claudia Roth
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bis zu welchem Datum wird die Prüfplanung des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) für das Jahr 2026 zur Kontrolle des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes voraussichtlich
verabschiedet, deren Vorbereitung durch die
Rechts- und Fachaufsicht des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie laut Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Antwort
zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 21/7228)
noch andauert?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 7. August 2026
Die Vorbereitungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
sind so weit fortgeschritten, um in Kürze mit dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales Einvernehmen zu Leitplanken für das
Prüfgeschehen herstellen zu können. Diese sind Grundlage für die
Verabschiedung der Prüfplanung durch das BAFA.
56. Abgeordnete
Claudia Roth
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Für welchen Zeitpunkt ist die Wiederaufnahme
neu begonnener risikobasierter Kontrollen nach
§ 14 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
(LkSG) durch das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgesehen, deren
Eröffnung laut Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN (Antwort zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 21/7228) derzeit depriorisiert
wird?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 9. August 2026
Die Wiederaufnahme neu begonnener risikobasierter Kontrollen nach
§ 14 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes richtet sich nach der
noch vom BAFA mit der Rechts- und Fachaufsicht abzustimmenden
Prüfplanung.
57. Abgeordneter
Dr. Paul Schmidt
(AfD)
Welche Fachverbände, Hersteller von
Großbatteriespeichern und Energieversorgungsunternehmen
wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie im Zuge der Erarbeitung des
Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetzes
(StromVKG) zur technischen Leistungsfähigkeit
und zu den zu erwartenden Kosten von
Großbatteriespeichern konsultiert, und aus welchen
Gründen wurden gegebenenfalls keine Fachverbände
oder Hersteller beteiligt?
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Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 12. August 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat vom 27. April
2026 bis zum 5. Mai 2026 eine umfassende Länder- und
Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der
Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-
Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG) durchgeführt.
Hierbei hatten alle Teilnehmenden die Möglichkeit zur Stellungnahme
(Teilnehmerliste sowie eingereichte Stellungnahmen sind einsehbar
unter: https://preview-odp-bmwk-gsb76-prod.init-ag.de/ODP/Redaktion/
DE/OpenData/Stellungnahmen-StromVKG-OpenData.html). Am
29. April 2026 hat im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung auch
ein Verbändegespräch stattgefunden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Abgeordneten Jörg Cezanne, Janine Wissler, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Einfluss von Lobbyinteressen der
Gaswirtschaft auf die Kraftwerksstrategie des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie“ auf Bundestagsdrucksache 21/6474 verwiesen.
58. Abgeordneter
Dr. Paul Schmidt
(AfD)
Trifft es zu, dass Zuarbeiten von
Energieversorgungsunternehmen zum Themenkomplex
Gaskraftwerke und Großbatteriespeicher im
Zusammenhang mit dem Stromversorgungssicherheits-
und Kapazitätsgesetz (StromVKG) erst nach
Medienanfragen im Lobbyregister des Deutschen
Bundestages nachgemeldet wurden, und welche
Schritte hat die Bundesregierung unternommen,
um mögliche Verstöße gegen das
Lobbyregistergesetz zu prüfen und gegebenenfalls hieraus
weitere Maßnahmen abzuleiten (bitte die einzelnen
Schritte und Maßnahmen benennen)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 10. August 2026
Innerhalb der Bundesregierung besteht zu einzelnen Vorhaben ein
Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, aber auch mit
anderen Interessensgruppen und der Wissenschaft. Dies ist unerlässlich,
um z. B. Erfahrungen aus der Praxis bei der Gesetzgebung
berücksichtigen zu können oder Strategien und Förderprogramme an den Bedarfen
der Menschen und der Wirtschaft auszurichten. Dies gilt auch für das
Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG).
Damit transparent nachvollziehbar ist, in welchen Bereichen sich
Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter gegenüber dem Deutschen
Bundestag und gegenüber der Bundesregierung engagieren, führt der
Deutsche Bundestag das Lobbyregister. Die fristgerechte Eintragung
und Veröffentlichung von Stellungnahmen im Lobbyregister obliegt
ausschließlich den jeweiligen Interessenvertretern nach §§ 3 und 4 des
Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung
gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der
Bundesregierung (LobbyRG). Eine parallel zum Lobbyregister geführte Übersichts-
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liste besteht daher im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
und spezifisch für das StromVKG nicht.
Für weitergehende Auskünfte zu konkreten Eintragungen oder etwaigen
Verstößen besteht die Zuständigkeit bei der Verwaltung des Deutschen
Bundestages, hier bei der registerführenden Stelle, nicht bei der
Bundesregierung, nach § 4 Absatz 1 Satz 1 LobbyRG. Die Bundesregierung
selbst prüft daher etwaige Verstöße nicht.
Die Bundesministerien haben sich darüber hinaus in der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) dazu verpflichtet, bei
Gesetzesentwürfen in der Gesetzesbegründung darzustellen, inwieweit
Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter sowie beauftragte
Dritte wesentlich zum Inhalt des Gesetzesentwurfs beigetragen haben
(sogenannter „exekutiver Fußabdruck“).
59. Abgeordneter
Dr. Paul Schmidt
(AfD)
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die
im Stromversorgungssicherheits- und
Kapazitätsgesetz (StromVKG) vorgesehenen kurzen
Bewerbungsfristen bis zum 8. September 2026
beziehungsweise 29. Dezember 2026 geeignet sind,
eine möglichst breite Beteiligung an den
jeweiligen Ausschreibungen zu gewährleisten, und wie
begegnet sie der mir zugetragenen Kritik, die
kurzen Fristen würden insbesondere große
Energieversorgungsunternehmen gegenüber kleineren
Marktteilnehmern, etwa Stadtwerken,
begünstigen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 10. August 2026
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die nach dem
Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) vorgesehenen
Fristen für die Abgabe von Geboten für die Gebotstermine am 8.
September 2026 und 29. Dezember 2026 ausreichend lang sind, um eine
möglichst breite Beteiligung, einschließlich kleinerer Marktteilnehmer
wie etwa Stadtwerken, an den jeweiligen Ausschreibungen zu
gewährleisten. Die auf sieben Wochen zwischen Bekanntmachung und
Gebotstermin der jeweiligen Ausschreibung begrenzten Fristen stellen
gleichzeitig sicher, dass ausreichend Zeit für die Planung, Errichtung und
Inbetriebnahme der bezuschlagten Projekte bis zum Beginn des
Erbringungszeitraums im Jahr 2031 besteht und damit die
Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann.
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60. Abgeordneter
Dr. Paul Schmidt
(AfD)
Wurden kleinere
Energieversorgungsunternehmen, insbesondere Stadtwerke, vor der
Verabschiedung des Stromversorgungssicherheits- und
Kapazitätsgesetzes (StromVKG) in die
Erarbeitung der Förderkriterien für Projekte nach dem
StromVKG einbezogen oder über die
beabsichtigten Förderkriterien informiert, und wenn ja,
welche und wie (bitte für die Unternehmen MVV
Energie AG (Mannheim), Stadtwerke Karlsruhe
GmbH, Stadtwerke Ettlingen GmbH, SWP
Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG, Stadtwerke
Calw GmbH, Stadtwerke Freudenstadt GmbH &
Co. KG, Stadtwerke Stuttgart GmbH, Stadtwerke
Heilbronn GmbH, Stadtwerke Heidelberg GmbH,
badenova AG & Co. KG (Freiburg im Breisgau),
Stadtwerke Tübingen GmbH, SWU Stadtwerke
Ulm/Neu-Ulm GmbH, Stadtwerke Konstanz
GmbH, Stadtwerke Singen (Eigenbetrieb der
Stadt Singen) mit dem Zeitpunkt benennen)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 10. August 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat vom 27. April
2026 bis zum 5. Mai 2026 eine umfassende Länder- und
Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der
Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-
Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG) durchgeführt.
Hierbei hatten alle Teilnehmenden die Möglichkeit zur Stellungnahme
(Teilnehmerliste sowie eingereichte Stellungnamen sind einsehbar unter:
https://preview-odp-bmwk-gsb76-prod.init-ag.de/ODP/Redaktion/DE/O
penData/Stellungnahmen-StromVKG-OpenData.html). Am 29. April
2026 hat im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung auch ein
Verbändegespräch stattgefunden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Abgeordneten Jörg Cezanne, Janine Wissler, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Einfluss von Lobbyinteressen der
Gaswirtschaft auf die Kraftwerksstrategie des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie“ auf Bundestagsdrucksache 21/6474 verwiesen.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
61. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist Zeitplan zur Einführung der im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
(S. 86) angekündigten
Elementarschadenversicherung, gerade vor dem Hintergrund der Auskunft
im Februar diesen Jahres, dass die Umsetzung
dieser Zielsetzung von der Bundesregierung
entschlossen vorangetrieben würde
(Bundestagsdrucksache 21/4097), und wann werden
insbesondere Eckpunkte vorgelegt, die bereits etwa im
Mai diesen Jahres konkret öffentlich angekündigt
wurden (www.gdv.de/gdv/themen/klima/elementa
rschadenversicherung-justizministerium-kuendig
t-eckpunkte-an-199168)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 13. August 2026
Das im Koalitionsvertrag vorgesehene Konzept zur
Elementarschadenversicherung ist ein wichtiges Vorhaben. Die Bundesregierung arbeitet
intensiv an der Umsetzung.
62. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie oft haben Ermittlungsbehörden des Bundes
in den Jahren 2022 bis einschließlich 2025 das
sogenannte „Account-Cloning“ (nach MüKoStPO/
Rückert, 2. Aufl. 2023, StPO § 100b Rn. 38–40a)
durchgeführt (bitte nach Behörde aufschlüsseln),
und mit welcher Methode sind sie dabei
vorgegangen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 14. August 2026
Ermittlungsbehörde im Bereich des Bundes ist ausschließlich der
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA).
Bezogen auf seine Strafverfolgungszuständigkeit kann eine
Beantwortung der Frage wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der
Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das
parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht
(BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147,
50, 147 folgend).
Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die
Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung
bringen kann. „Account-Cloning“ ist kein Kriterium, das in den
Verfahrensregistern des GBA statistisch erfasst wird. Erforderlich wäre daher
die händische Auswertung eines bis in das Jahr 2022 zurückreichenden
überaus umfangreichen Aktenbestandes, was die Ressourcen der
betroffenen Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen Zeitraum voll-
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ständig beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen
würde.
63. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Kann die Bundesregierung konkrete tatsächlichen
Vorwürfe benennen, die dem
Ermittlungsverfahren zugrunde liegen, das sich nach der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD „Ergänzende Fragen zu den
Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden zu
mutmaßlichen Beteiligungen deutscher
Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen
Jugoslawien“ (Bundestagsdrucksache 21/7462)
auch gegen einen deutschen Staatsangehörigen
richtete, insbesondere bezogen auf eindeutige
Aussagen zu Ermittlungen hinsichtlich
mutmaßlichen Handlungen, Tatorten und Tatzeiträumen,
und mit welchem konkreten Verfahrensausgang
endete das Ermittlungsverfahren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 13. August 2026
Der Tatvorwurf in dem fragegegenständlichen Ermittlungsverfahren
lautete Beihilfe zum Völkermord nach § 220a des Strafgesetzbuches alte
Fassung durch Beteiligung an ethnischen Säuberungen sowie an
sexualisierter Gewalt und Tötung von Männern und Kindern während des
Jugoslawien-Krieges. Zu einer näheren Konkretisierung, insbesondere zu
Tatzeit und Tatort, kam es nicht. Das Verfahren wurde mangels
hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung
(StPO) eingestellt.
64. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Wie verteilen sich die nach der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der AfD (Bundestagsdrucksache 21/7462)
insgesamt 130 eingeleiteten Ermittlungsverfahren
wegen Völkerrechtsverbrechen im Zusammenhang
mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien
auf Verfahren mit Anklageerhebung, rechtskräftig
abgeschlossene Verfahren, noch anhängige
Verfahren, nach § 170 Absatz 2 der
Strafprozessordnung eingestellte Verfahren sowie gegen
unbekannte beziehungsweise namentlich bekannte
Beschuldigte geführte Ermittlungsverfahren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 13. August 2026
Aus den in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten
des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) ergibt sich,
dass vier der fragegegenständlichen Verfahren durch Urteil rechtskräftig
abgeschlossen wurden. In einem weiteren Verfahren wurde Anklage
erhoben. Hinsichtlich der Zahl der nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellten
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Verfahren im Sinne der Fragestellung wird auf die Antwort der
Bundesregierung vom 3. August 2026 zu Frage 8 der Kleinen Anfrage
„Ergänzende Fragen zu den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden zu
mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an
Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien“ (Bundestagsdrucksache 21/7462)
verwiesen. Fünf Verfahren im Sinne der Fragestellung richteten sich
gegen Unbekannt und 125 Verfahren gegen namentlich bekannte
Beschuldigte. Drei Verfahren hiervon richteten sich auch gegen Unbekannt.
Hinsichtlich des Ausgangs von 26 weiteren Ermittlungsverfahren kann
keine Beantwortung erfolgen, da die fragegegenständlichen
Informationen beim GBA insbesondere bis zum Jahr 2000 statistisch nicht
flächendeckend erfasst wurden, so dass eine vollständige Beantwortung mit
zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Dies würde die händische
Sichtung und einzelfallbezogene Auswertung der betreffenden
Ermittlungsakten des GBA erfordern, was die Ressourcen der betroffenen Abteilung
für einen erheblichen Zeitraum beanspruchen und deren
Ermittlungstätigkeit nahezu vollständig zum Erliegen bringen würde. Das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt,
dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE
2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 folgend).
65. Abgeordnete
Denise Loop
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit der Verschärfung des § 232a
Absatz 6 des Strafgesetzbuchs (sogenannte
Freierbestrafung) danach verurteilt, und wenn keine
Person verurteilt wurde, woran könnte dies nach
Kenntnis der Bundesregierung liegen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 10. August 2026
Die Abgeurteilten und Verurteilten nach § 232a Absatz 6 des
Strafgesetzbuchs (StGB) „Zwangsprostitution (Freierstrafbarkeit)“ werden seit
dem Jahr 2017 in dem zuletzt für das Berichtsjahr 2024 vom
Statistischen Bundesamt veröffentlichten Statistischen Bericht erfasst, der über
die Homepage des Statistischen Bundesamtes zum kostenlosen
Download zur Verfügung steht. Für das Jahr 2024 ist eine Person als
Abgeurteilte ausgewiesen.
Werden in einem Urteil mehrere Straftaten abgeurteilt, wird in der
Statistik jeweils nur das abstrakt schwerste Delikt erfasst. Die Schwere
richtet sich nach der gesetzlichen Strafandrohung. Soweit zu einem
Straftatbestand niedrige Verurteilungszahlen ausgewiesen sind, bedeutet
dies daher nicht zwangsläufig, dass es nur wenige Aburteilungen oder
Verurteilungen nach diesem Tatbestand gegeben hat. Vielmehr liegt es
gerade im Kontext der Menschenhandelsdelikte mit ihren häufig sehr
hohen Strafandrohungen nahe, dass Delikte nach § 232a Absatz 6 StGB,
die eine Strafandrohung von drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe
aufweisen, gemeinsam mit noch schwereren Straftaten, etwa nach den
übrigen Absätzen des § 232a StGB (Freiheitsstrafe von sechs Monaten
beziehungsweise einem Jahr bis zu zehn Jahren) oder allgemeinen
Sexual- oder Gewaltdelikten, abgeurteilt wurden und deswegen nicht
gesondert in der Statistik ausgewiesen sind.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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66. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um Strafverfahren zu beschleunigen und
gleichzeitig die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien
für alle Beteiligten zu gewährleisten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 11. August 2026
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Strafverfahren durch eine
Kombination aus mehr Personal, Digitalisierung und Verfahrensreformen zu
beschleunigen. Im Juni 2026 haben Bund und Länder den Pakt für den
Rechtsstaat beschlossen. Der Bund stellt finanzielle Mittel bereit, damit
die Länder zusätzliche Stellen, insbesondere für Richterinnen und
Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen können.
Hierdurch sollen Verfahrensrückstände abgebaut und die Bearbeitungszeiten
verkürzt werden. Zudem werden Bund und Länder zentrale
ebenenübergreifende Digitalisierungsvorhaben zügig umsetzen und Chancen der
Künstlichen Intelligenz verantwortungsvoll nutzen. Darüber hinaus
erarbeitet die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
im September 2025 eingesetzte Expertenkommission aus Wissenschaft
und Praxis unter Beteiligung der Länder Vorschläge für eine
grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung, um Strafverfahren
effizienter zu gestalten. Es sollen insbesondere Vorschläge für eine
Effektivierung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung unter Wahrung der
Rechte von Beschuldigten und Opfern erarbeitet werden. Die
Kommission soll zum Ende des Jahres 2026 ihren Abschlussbericht vorlegen,
damit die Ergebnisse noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden
können.
67. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um die konsequente Verfolgung von
Gewalt- und Sexualdelikten weiter zu verbessern?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 11. August 2026
Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die
konsequente Verfolgung von Gewalt- und Sexualdelikten zu verbessern.
Unter anderem wurden die folgenden Gesetzentwürfe vorgelegt:
• Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen
Schutzes vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung,
• Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes
vor sogenannten K.-o.-Tropfen,
• Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und
strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt,
• Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung
und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im
Strafverfahren,
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
• Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten
insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale
Prozessbegleitung und
• Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen
Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 24. Juli
2026 auf die Kleine Anfrage „Zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt mit Blick auf digitale geschlechtsspezifische Gewalt“
(Bundestagsdrucksache 21/7330) Bezug genommen.
Darüber hinaus haben sich Bund und Länder im Juni 2026 auf einen
neuen Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Durch eine Kombination aus
personeller Stärkung und erweiterter Digitalisierung der Justiz sowie
Verfahrensreformen soll der Bestand offener Strafverfahren besser
bewältigt und der Rechtsstaat gestärkt werden.
68. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung,
um den Schutz von Opfern im Strafverfahren,
insbesondere durch bessere Beratung und
Prozessbegleitung, weiter auszubauen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 11. August 2026
Die Bundesregierung hat am 25. März 2026 den Entwurf eines Gesetzes
zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt-
und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung beschlossen
und ins parlamentarische Verfahren eingebracht (Bundestagsdrucksache
21/6214).
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, dass Betroffene von schweren
Straftaten im Strafverfahren leichter professionelle Unterstützung
erhalten können. Die Inanspruchnahme der psychosozialen Prozessbegleitung
soll erleichtert und ihr Anwendungsbereich ausgedehnt werden.
Insbesondere sollen auch Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden
Fällen künftig einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale
Prozessbegleitung und auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Außerdem sollen
die Informationslage für Betroffene verbessert und die Vergütung von
Prozessbegleiterinnen und -begleitern erhöht werden, damit das Angebot
auch künftig flächendeckend zur Verfügung steht.
Die Bundesregierung wird zudem den Anpassungs- und
Weiterentwicklungsbedarf im Bereich der Opferrechte im Strafverfahren im Rahmen
der Umsetzung der überarbeiteten Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU
sowie aufgrund etwaiger Empfehlungen der von der Bundesministerin der
Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Expertenkommission zur
Strafprozessordnung prüfen.
69. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Welche bundesrechtlichen Maßnahmen
beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um den
Schutz von Amtsträgern, Einsatzkräften und
Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt und
Bedrohungen weiter zu stärken?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 11. August 2026
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 8. April 2026 zu der Kleinen
Anfrage „Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst“
(Bundestagsdrucksache 21/5288), insbesondere auf die Ausführungen zu den
Fragen 18 und 19, wird verwiesen. Nach Auswertung der zu dem dort
genannten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des
Gemeinwesens eingegangenen umfangreichen Stellungnahmen von Ressorts,
Ländern und Verbänden wird derzeit ein Regierungsentwurf erarbeitet.
70. Abgeordnete
Donata
Vogtschmidt
(Die Linke)
Erkennt die Bundesregierung gesetzgeberischen
Handlungs- oder Klarstellungsbedarf vor dem
Hintergrund der in der öffentlichen Wahrnehmung
diskutierten unterschiedlichen
Sicherheitsmaßnahmen und Rahmenbedingungen bei politisch
motivierten Strafverfahren – insbesondere im
Vergleich zwischen dem Hintergrund des Verfahrens
gegen die sogenannten „Ulm5“ vor dem
Oberlandesgericht Stuttgart (Elbit-Sabotage – Prozess
in Stammheim: Inszenierte Gefährlichkeit der
„Ulm 5“, www.nd-aktuell.de/artikel/1200882.elbi
t-sabotage-prozess-in-stammheim-inszenierte-gef
aehrlichkeit-der-ulm.html), bei dem unter
anderem eine 23-stündige Einzelhaft der Angeklagten
sowie umfangreiche Sicherungsmaßnahmen beim
Transport und im Gerichtssaal angeordnet
wurden, und anderen Verfahren wegen schwerster
politisch motivierter Straftaten wie dem Verfahren
gegen mutmaßliche Angehörige des sogenannten
„militärischen Arms“ der Gruppe um
Heinrich XIII. Prinz Reuß (Prozess um Reuß-
Gruppe beginnt: „Militärischer Arm“ vor Gericht,
www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/prozess-re
ichsbuerger-reuss-100.html) – um das Verständnis
der Öffentlichkeit für Sicherheitsmaßnahmen und
Verfahrensbedingungen bei politisch motivierten
Strafverfahren zu fördern und damit einer
möglichen Beeinträchtigung des Vertrauens in die
Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit
staatlichen Handelns entgegenzuwirken?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 11. August 2026
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind aus Sicht der
Bundesregierung sachgerecht und ausreichend. Nach § 176 des
Gerichtsverfassungsgesetzes obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung
dem Vorsitzenden des Gerichts. Die Ordnung in der Sitzung bedeutet
nach dem Gesetz, dass dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten eine
störungsfreie Ausübung ihrer Funktionen ermöglicht wird. Die
entsprechenden Maßnahmen trifft der Vorsitzende nach pflichtgemäßem
Ermessen.
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Auf der Grundlage von § 119 der Strafprozessordnung (StPO) können
dem Beschuldigten über die bloße Freiheitsentziehung hinausgehende
Beschränkungen im Vollzug der Untersuchungshaft auferlegt werden. So
kann nach § 119 Absatz 1 Nummer 4, 5 StPO Einzelhaft angeordnet
werden, wenn dies etwa zur Abwehr einer Flucht- oder
Verdunkelungsgefahr erforderlich ist.
Entsprechende Entscheidungen werden in einem Strafverfahren von den
Vorsitzenden oder den Gerichten unter Berücksichtigung der Umstände
des jeweiligen Einzelfalles getroffen. Dies ist sachgerecht.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
71. Abgeordnete
Birgit Bessin
(AfD)
Wie viele Vereine beziehungsweise sonstige
Organisationen erhielten im Jahr 2025
Bundesmittel im Rahmen der sogenannten
infrastrukturellen Förderung, durch welche das
Jugendnetzwerk Lambda e. V. in den Jahren 2024 bis 2026
jeweils Bundesmittel in Höhe von rund
380.000 Euro erhielt (vgl. https://nius.de/gesellsc
haft/winderfetisch-bmbfsfj-lambda-foerderung;
bitte die Gesamtzahl angeben sowie die zehn
höchsten Zuwendungsempfänger unter Angabe
der jeweiligen Fördersumme aufführen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 14. August 2026
Das Jugendnetzwerk Lambda e. V. wird auf Grundlage der Richtlinien
zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) im Bereich Kinder- und
Jugendverbandsarbeit gefördert.
Im Jahr 2025 erhielten insgesamt 38 Jugendverbände Bundesmittel im
Rahmen dieser infrastrukturellen Förderung.
Die zehn höchsten Zuwendungssummen entfielen im Jahr 2025 auf
folgende Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger
Bewilligungssumme
Haushaltsjahr 2025
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend
in Deutschland e. V.
5.490.697,00 €
Jugendhaus Düsseldorf e. V. 4.501.894,00 €
DGB-Jugend im Deutschen Gewerkschaftsbund 3.021.156,00 €
Deutscher Bundesjugendring e. V. (DBJR) 1.842.390,00 €
Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e. V.
(djo)
1.555.741,00 €
Bund der Deutschen Landjugend e. V. 1.056.358,00 €
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Zuwendungsempfänger
Bewilligungssumme
Haushaltsjahr 2025
Bundesverband der Sozialistischen Jugend
Deutschlands – Die Falken e. V.
1.044.781,00 €
Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg e. V. 820.949,00 €
Kinder- und Jugendwerk der Naturfreunde,
Verein zur Förderung der Naturfreundejugend
Deutschlands e. V.
503.761,00 €
Deutsche Wanderjugend im Verband Deutscher
Gebirgs- und Wandervereine e. V.
435.732,00 €
72. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
In welcher Gesamthöhe hat der Bund den Verein
„Gangway, Straßensozialarbeit in Berlin e. V.“
seit dem Jahr 2014 unmittelbar oder mittelbar
unterstützt (beispielsweise durch Zuwendungen,
Projektförderungen, Aufträge oder über vom
Bund finanzierte Dritte), und wurden bei der
Bewilligung oder Kontrolle etwaiger Förderungen,
vom Verein öffentlich verbreitete politische oder
religiöse Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit dem
jeweiligen Förderzweck und den
zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft?
73. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Wie viele Bundesmittel hat Gangway e. V. in den
Jahren 2015 bis 2025 erhalten, und wie viele
dieser Bundesmittel erhielt Gangway e. V. jeweils
aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“
(https://gangway.de/, Jahresbericht 2023, S. 61)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 10. August 2026
Die Fragen 72 und 73 werden gemeinsam beantwortet.
Der Verein „Gangway, Straßensozialarbeit in Berlin e. V.“ erhielt in den
vergangenen Jahren Bundesmittel aus dem Kinder- und Jugendplan des
Bundes (KJP) sowie aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
Die Angaben zum KJP werden ab dem Haushaltsjahr 2020 dargestellt.
Eine darüberhinausgehende Darstellung ist im Rahmen der zur
Beantwortung einer Schriftlichen Frage vorgegebenen Frist nicht möglich.
Zuwendungen werden zweckgebunden nach § 23 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit § 44 Absatz 1 BHO gewährt. Die
bewilligten Bundesmittel dürfen ausschließlich zur Erreichung des
jeweiligen Verwendungszwecks verwendet werden (vgl. Bundestagsdrucksache
21/3156 vom 5. Dezember 2025, S. 5).
Die Prüfung von Zuwendungsanträgen auf ihre Vereinbarkeit mit dem
jeweiligen Förderzweck und den zuwendungsrechtlichen
Voraussetzungen ist integraler Bestandteil des Bewilligungsverfahrens. Die
Bundesregierung ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern Vorgaben
hinsichtlich ihrer durch das Grundgesetz (GG) geschützten Meinungs- und
Pressefreiheit zu machen. Verlautbarungen außerhalb der konkret geförder-
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ten Projektumsetzung sind Ausdruck einer Grundrechtsausübung, die
von der vollziehenden Gewalt zu gewährleisten, aber nicht zu
beschränken ist (Artikel 1 Absatz 3 GG).
Im Zentralstellenverfahren des KJP erhielt der Verein zur Durchführung
von Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustauschmaßnahmen in den
Haushaltsjahren 2020 bis 2025 folgende Mittel:
Haushaltsjahr 2020 20.466,96 €
Haushaltsjahr 2021 30.400,00 €
Haushaltsjahr 2022 35.100,00 €
Haushaltsjahr 2023 31.016,28 €
Haushaltsjahr 2024 25.722,48 €
Haushaltsjahr 2025 35.495,20 €
In den Jahren 2015 bis 2024 erhielt der Projektträger „Gangway e. V.“
im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im
Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ Zuwendungen aus
Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 200.680,97 Euro. Die Erfassung der
Letztempfänger für die zweite Förderperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ (2020 bis 2024) ist noch nicht in allen Fällen
abgeschlossen. Im Zuge der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung können
sich die Angaben in Einzelfällen noch ändern.
Die Mittel für das Jahr 2025 sind unter folgendem Link veröffentlicht:
www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/wen-wir-foerdern. Eine
Übersicht der Zwischen- und Letztempfänger liegt für das Jahr 2025 nicht
vor.
74. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
In welcher Gesamthöhe hat der Bund die
„Violence Prevention Network gGmbH“ seit dem Jahr
2014 unmittelbar oder mittelbar gefördert, und
welche Ergebnisse der vom Bund veranlassten
Erfolgskontrollen und Evaluationen belegen nach
Auffassung der Bundesregierung die Wirksamkeit
der durch diesen Träger durchgeführten
Maßnahmen zur Prävention und Deradikalisierung im
Bereich des islamistischen Extremismus?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 10. August 2026
Für die Violence Prevention Network (VPN) gGmbH werden die
bewilligten Gesamtbundesmittel ab dem Jahr 2020 ausgewiesen. Eine über
diesen Zeitraum hinausgehende Darstellung ist im Rahmen der zur
Beantwortung einer Schriftlichen Frage vorgegebenen Fristen zeitlich
nicht möglich. Bewilligt wurde 2020 ein Betrag von insgesamt
4.393.783,54 Euro und für das Jahr 2021 insgesamt 4.716.458,20 Euro.
Für die Ausweisung der bewilligten direkten und indirekten
Gesamtbundesmittel für VPN der Jahre 2022 bis 2026 wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 34 auf
Bundestagsdrucksache 21/7509 verwiesen.
Zur Evaluation bundesfinanzierter Beratungsstellen des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Schwerpunkt
Distanzierung und Deradikalisierung vom islamistischen Extremismus wird hier-
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auf verwiesen: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Beitr
agsreihe/beitrag-band-12-evaluation-beratungsstellen-deradikalisierung.
html?nn=284020. Zur Evaluation der einzelnen Programmbereiche im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird auf folgenden Link
verwiesen: www.demokratie-leben.de/dl/programm/evaluation.
75. Abgeordnete
Misbah Khan
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Neuen Religiösen Bewegungen (sog.
„Sekten“), die in mindestens einem Bundesland
vertreten sind, sind der Bundesregierung bekannt
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und
welche dieser Neuen Religiösen Bewegungen
richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung
mit ihren Anwerbungs- oder
Rekrutierungsbemühungen gezielt an Kinder und Jugendliche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 13. August 2026
Es werden keine Statistiken über die in Deutschland agierenden
neureligiösen Bewegungen oder sogenannten Sekten bzw. konfliktträchtigen
oder problematischen Gruppen geführt, auch nicht zu solchen, die sich
bei der Anwerbung gezielt an Kinder und Jugendliche richten.
Es wird jeweils im Einzelfall geprüft, inwiefern aktuell
Konfliktpotenzial von einer Bewegung ausgeht und ob für Mitglieder die Gefahr einer
gesundheitlichen oder finanziellen Schädigung besteht.
76. Abgeordnete
Misbah Khan
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die Anzahl der Fälle von Schulverweigerung bei
schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln), und welche Erkenntnisse
liegen der Bundesregierung über einen
Zusammenhang zwischen Schulverweigerung und
konfliktträchtigen Weltanschauungen sowie Neuen
Religiösen Bewegungen vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 13. August 2026
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da nach der
föderalen Kompetenzordnung der Bundesrepublik Deutschland das
Schulwesen in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder fällt. Dies
gilt auch für die Erhebung und Auswertung entsprechender Daten im
Rahmen der Schulstatistik.
Nach Kenntnis der Bundesregierung enthält die amtliche Schulstatistik
keine bundesweit verfügbaren Angaben zu Fehlzeiten oder
Schulabsentismus.
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77. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Plant die Bundesregierung, die Ergebnisse der
Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes, die
CDU, CSU und SPD in ihrer
Koalitionsvereinbarung bis zum 31. Juli 2026 vorgesehen haben
(Zeilen 3320 bis 3325), vorzulegen, und wenn ja,
in seiner Gänze und wann, und wenn nein, warum
nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 10. August 2026
Es wird auf die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike
Lotte Wulf vom 6. Februar 2026 auf die Schriftliche Frage 108 des
Abgeordneten Maik Brückner (Die Linke) auf Bundestagsdrucksache
21/4006, S. 73 verwiesen.
78. Abgeordneter
Kay-Uwe Ziegler
(AfD)
Welche Stellen oder Funktionsträger außerhalb
des Bundesamtes für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben, insbesondere die
Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen, der
Oberbürgermeister, das federführende Amt oder der vom Stadtrat
bestimmte neue Träger der Koordinierungs- und
Fachstelle, hat das Bundesamt seit dem
Stadtratsbeschluss vom 1. April 2026 im Rahmen seiner
Prüfung um Auskünfte, Unterlagen oder
Stellungnahmen ersucht (bitte jeweils Datum, Adressat
und Gegenstand des Ersuchens angeben), und von
welchen dieser Stellen stehen zum Zeitpunkt der
Beantwortung noch Antworten oder Unterlagen
aus?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 14. August 2026
Das federführende Amt und damit die Erstkontaktstelle der
Bewilligungsbehörde Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (BAFzA) ist das „Amt für kommunale Angelegenheiten/Recht“
der Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen.
Diese Stelle wurde im Rahmen der Programmberatung des BAFzA
mehrfach kontaktiert.
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79. Abgeordneter
Kay-Uwe Ziegler
(AfD)
Welche konkret bezeichneten Informationen,
Unterlagen oder behördeninternen Prüfschritte
fehlen dem Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben derzeit noch für eine
abschließende Entscheidung über die Fortführung
der Förderung der Partnerschaft für Demokratie
Bitterfeld-Wolfen im Förderjahr 2026, und bis zu
welchem konkreten Datum rechnet die
Bundesregierung mit dem Abschluss der Prüfung und
einer Entscheidung über die Aufhebung der
vorläufigen Sperre?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 14. August 2026
Die rechtliche Prüfung ist nicht abgeschlossen. Ein konkreter Zeitpunkt
über eine etwaige Aufhebung der vorläufigen Sperre kann derzeit nicht
benannt werden.
80. Abgeordneter
Kay-Uwe Ziegler
(AfD)
Welche zuwendungsrechtlichen Möglichkeiten
bestehen für den vom Stadtrat Bitterfeld-Wolfen
bestimmten neuen Träger der Koordinierungs-
und Fachstelle, die für das Förderjahr 2026
vorgesehenen Aufgaben bereits während der
vorläufigen Sperre wahrzunehmen, und können die
hierfür seit dem Trägerwechsel notwendigen und
nachweisbaren Personal- und Sachausgaben nach
einer späteren Freigabe der Zuwendungen
rückwirkend als förderfähig anerkannt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 14. August 2026
In diesem Fall besteht das zuwendungsrechtliche Verhältnis zwischen
dem federführenden Amt und dem Träger der Koordinierungs- und
Fachstelle. Weitere Informationen liegen dem Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht vor.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
81. Abgeordneter
Timon Dzienus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales im Rahmen der Ressortabstimmung zum
13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) auf die nach meiner
Kenntnis vom Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz geäußerten Bedenken zu
§ 32a Absatz 1 Satz 1 SGB II-neu reagiert,
wonach für den vollständigen Entzug des
Regelbedarfs nach drei aufeinanderfolgenden
Meldeversäumnissen insbesondere eine hinreichende
Begründung der Notwendigkeit, Geeignetheit und
Verhältnismäßigkeit der zusätzlichen
Sanktionsstufe sowie tragfähige Erkenntnisse zu den
erwarteten Wirkungen und möglichen negativen Folgen
fehlten, und durch welche Änderungen am
Gesetzentwurf wurde diesen Bedenken Rechnung
getragen?
82. Abgeordneter
Timon Dzienus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales im Rahm
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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- part_of_vorgang → Konsultierte Fachverbände und Hersteller von Großbatteriespeichern bei der Erarbeitung des StromVKG (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten der DB InfraGO durch Klagen gegen Beschlüsse der Bundesnetzagentur (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosteneinsparungen durch die Zusammenlegung von BfR, MRI und BZfE zum neuen Bundesinstitut für Risikobewertung und Ernährung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kredite, Darlehen und Bürgschaften der KfW an Volkswagen seit 2020 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kriterien der Autobahn GmbH für Ausnahmen von Bauverbotsregelungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen des Auswärtigen Amts zum Schutz queerer Menschen im Ausland in den Jahren 2021 bis 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen gegen die Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch organisierte Kriminalität (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen gegen eine drohende Gasmangellage (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren durch die Neuregelung der Familienversicherung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nachmeldung von Zuarbeiten von Energieversorgungsunternehmen zum StromVKG im Lobbyregister (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Neureligiöse Bewegungen in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Pläne der US- und der venezolanischen Regierung bezüglich eines Umschuldungsprogramms für Venezuela außerhalb des Common Frameworks (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Planungsstand und Finanzierung der ABS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung und vorläufige Förderaussetzung der Partnerschaft für Demokratie Bitterfeld-Wolfen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rahmenbedingungen der Abschiebung von Afghanen nach Kabul im Juli 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtliche Bedenken des Bundesjustizministeriums bzgl. der Sanktionsverschärfung bei Meldeversäumnissen von Grundsicherungsempfängern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtsstaatskonforme Beschleunigung von Strafverfahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Reduktion der Zahl gesetzlicher Krankenkassen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Reduktion der Zahl gesetzlicher Krankenkassen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Restitutionsprozess im Zusammenhang mit dem Besuch kamerunischer Vertreter an der Universität Freiburg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Risikobasierte Kontrollen gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch das BAFA (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Risiko von Pestizidrückständen aus ukrainischen Agrarimporten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rückbaukosten von Windenergieanlagen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rücknahme von Einbürgerungen nach § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz seit 2020 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schulverweigerung bei Kindern und Jugendlichen in den vergangenen zehn Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schutzplätze für Tiere in Schutzräumen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schutz von Amtsträgern, Einsatzkräften und Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt und Bedrohungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Senkung der Mittel für das Bildungsprogramm „Erasmus+“ (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Skala zur Feststellung des Interesse am freiwilligen Wehrdienst in der Bereitschaftserklärung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Straftaten in Zügen und an Bahnhöfen in Hessen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Systematische Erfassung von Straftaten gegen Sexarbeitende (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Tatverdächtigenbelastungszahlen im Bereich der Gewaltkriminalität bei Personen aus den Maghreb-Staaten im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnahme an der internationalen Veranstaltung zum Wiedererstarken des politischen Terrorismus in Washington D.C.im Juli 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnahme des früheren Bundesministers Jens Spahn an einer Veranstaltung des "Dialog"-Netzwerks im Jahr 2019 in Italien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Temperaturabhängige Schutzvorgaben für innerstaatliche Zucht- und Nutztiertransporte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umgang mit durch den Kosovo-Krieg beschädigten christlichen Stätten und Friedhöfen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützung für EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützungsangebot an Spanien während des Massenandrangs von Migranten auf Ceuta (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterzeichnung des gemeinsamen Schreibens zu den Vorkommnissen in Ceuta und Haltung zur Migrationspolitik Spaniens durch den Bundeskanzler F (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vandalismusschäden am Eigentum der Deutschen Bahn (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veränderungen im Nachhaltigkeitsbereich der Deutschen Bahn (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verausgabung der Mittel zur Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verbesserung der Verfolgung von Gewalt- und Sexualdelikten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verbleib der Personen mit zurückgenommenen Asylantrag (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verurteilungen seit Verschärfung der Freierbestrafung gemäß § 232a Absatz 6 StGB (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verwendung der für Marokko bereitgestellten Mittel für Klimaanpassung und Klimaschutz im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorlage der Ergebnisse der Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Weisung der Bundesnetzagentur an die Raffinerie PCK zur Übermittlung von Daten zu Kraftstoffpreisen an das Bundeskartellamt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Weiterentwicklung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus angesichts steigender antisemitischer Vorfälle (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Weiterentwicklung der Tiergesundheitsstrategie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Würdigung des Historikers Manfred Messerschmidt anlässlich seines 100. Geburtstags (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan für die Einführung einer Elementarschadenversicherung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zinseinnahmen und ausstehendes Kreditvolumen der KfW-Entwicklungskredite (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zugriff auf NSDAP-Mitgliederkartei nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zuwendungen an BASF und die Dow Chemical Company seit 1990 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)