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Erweiterung der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bei Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs

Vorgang 324877 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 30.09.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit kann bei Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs die "Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus" nach Auffassung der Bundesregierung erweitert werden, um das entsprechende Ziel aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD "Verantwortung für Deutschland" (Kapitel 4.1. Familien, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie, Unterpunkt "Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen", Zeile 3253 ff., www.koalitionsvertrag2025.de) umzusetzen (bitte mögliche Regelungsinhalte erläutern), und bei welchen dieser möglichen Regelungen besteht zusätzlich Änderungsbedarf im Strafgesetzbuch bei den Regelungen zu § 218 ff.?

Zeitachse

  1. 01.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1089 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.