Schriftliche Frage 38 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat – wenn ja, wie – das Bundesministerium des Innern (BMI) bereits über die Förderfähigkeit und Förderung (§§ 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1 des…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 38 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat – wenn ja, wie – das Bundesministerium des Innern (BMI) bereits über die Förderfähigkeit und Förderung (§§ 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1 des…
Frage 38 (Dr. Konstantin von Notz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat – wenn ja, wie – das Bundesministerium des Innern (BMI) bereits über die Förderfähigkeit und Förderung (§§ 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1 des Stiftungsfinanzierungsgesetzes) der Desiderius- Erasmus-Stiftung entschieden, und ist dem BMI inzwischen eine Untätigkeitsklage in der Sache zugestellt worden bzw. rechnet das BMI damit?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 10. September 2026:
Die Prüfung der Fördervoraussetzungen durch das Bundesministerium des Innern im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz dauert für die Desiderius-Erasmus-Stiftung noch an. Aktuell kann noch nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird. Im Bundesministerium des Innern ist keine Untätigkeitsklage in der Sache eingegangen.
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