CyrusOne Germany
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CyrusOne Germany
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
CyrusOne GmbH vertritt Interessen im Zusammenhang mit dem Design, Bau und Betrieb sowie der Regulatorik von Rechenzentren gegenüber der Politik und engagiert sich zudem in politischen Interessenverbänden. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln, relevante Informationen bereitzustellen und Impulse zur Verbesserung der regulatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzubieten. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsvorschlägen hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern geführt. Darüber hinaus werden der Politik Positionspapiere, direkte Anschreiben und Stellungnahmen, auch in Abstimmung mit Verbänden, zu konkreten Regelungsvorhaben übermittelt. Zudem findet ein Austausch über Veranstaltungen und Fachdialoge statt, um den Dialog mit politischen Entscheidungsträgern zu fördern.
Interessenbereiche: Sonstige Interessenbereiche; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Energie"; Kommunikations- und Informationstechnik; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Industriepolitik; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"
Regelungsvorhaben:
- Überarbeitung des Energieeffizienzgesetzes: Praxistaugliche Festsetzung der Effizienzziele; Klarstellung und rechtssichere Regelungen zu Abwärme und Meldefristen; Harmonisierung mit Digitalisierungszielen des Koalitionsvertrags
- Beschleunigung der Genehmigung von Rechenzentren im Städtebaurecht: Beschleunigung der Genehmigungen von Rechenzentren im Städtebaurecht durch eine Anerkennung als ein priveligiertes Vorhaben im Außenbereich nach §35 BauGB sowie durch die Herstellung eines leistungsfähigen Stromanschlusses als Ergänzung in §124 BauGB.
Relationen
Keine Relationen.