Schriftliche Frage 76 von Jan van Aken (DIE LINKE): Wie viele Sperrungen der Gasversorgung von Haushalten nach § 41f und § 41g des Energiewirtschaftsgesetzes (sogenannte Gassperren) wurden nac…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 76 von Jan van Aken (DIE LINKE): Wie viele Sperrungen der Gasversorgung von Haushalten nach § 41f und § 41g des Energiewirtschaftsgesetzes (sogenannte Gassperren) wurden nac…
Frage 76 (Jan van Aken, Die Linke):
Wie viele Sperrungen der Gasversorgung von Haushalten nach § 41f und § 41g des Energiewirtschaftsgesetzes (sogenannte Gassperren) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in Deutschland vorgenommen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. März 2026:
Die Regelungen in § 41f und § 41g des Energiewirtschaftsgesetzes traten mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2025 erst im Dezember 2025 in Kraft. Sperrungen im Laufe des Jahres 2025 erfolgten auf der Grundlage der alten Rechtslage, unter anderem nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz. Zahlen zu Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung der Strom- und Gasrechnung werden in dem jährlichen Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt veröffentlicht. Die Bundesregierung verfügt derzeit über keine entsprechenden Zahlen für das Berichtsjahr 2025, da die Datenerhebung für das Monitoring der Bundesnetzagentur noch aussteht.
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