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Schriftliche Frage 111 von Isabelle Vandre (DIE LINKE): Wie viele Wasser-, Strom-, Gas- und Fernwärmeanschlüsse in privaten Haushalten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021 b…

dip / schriftliche_frage 11.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 111 von Isabelle Vandre (DIE LINKE): Wie viele Wasser-, Strom-, Gas- und Fernwärmeanschlüsse in privaten Haushalten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021 b… Frage 111 (Isabelle Vandre, Die Linke): Wie viele Wasser-, Strom-, Gas- und Fernwärmeanschlüsse in privaten Haushalten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2024 in Brandenburg gesperrt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 11. Juli 2025: Bundeslandspezifische Zahlen zu Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung der Strom- und Gasrechnung werden in dem jährlichen Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt veröffentlicht. In Deutschland wurden nach Angaben der Verteilnetzbetreiber im Monitoringbericht in den Jahren 2021, 2022 und 2023 folgende Strom- und Gassperren in Brandenburg durchgeführt: Jahr Anzahl Stromsperren Anzahl Gassperren 2021 5.463 460 2022 7.004 312 2023 4.716 693 Die Bundesregierung verfügt derzeit über keine entsprechenden Zahlen für das Berichtsjahr 2024, da das Monitoring der Bundesnetzagentur für das Berichtsjahr 2024 noch nicht veröffentlicht wurde. Eine Erfassung solcher Versorgungsunterbrechungen erfolgt mit Blick auf die Fernwärme nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen und den hierzu eingeholten Auskünften der Verbände (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – BDEW, Verband kommunaler Unternehmen e. V. – VKU) finden Versorgungsunterbrechungen bei Wärmenetzanschlüssen wegen Zahlungsverzugs oder -ausfalls allenfalls sehr vereinzelt statt. Dies hat seine Ursache darin, dass in Vermietungsfällen typischerweise der Vermieter Kunde des Fernwärmeversorgungsunternehmens ist und mit diesem, nicht jedoch direkt mit dem Endverbraucher der Wärme (dem Mieter) abgerechnet wird. Ein Zahlungsausfall des Vermieters, der eine Versorgungsunterbrechung rechtfertigen würde, kommt in der Praxis kaum vor. Des Weiteren liegen der Bundesregierung keine Informationen zu Versorgungsunterbrechungen im Bereich der Wasserversorgung vor.

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