Schriftliche Frage 144 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher konkreten Datengrundlage beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Microsoft-Handelspartnervertrag des Besc…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 144 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher konkreten Datengrundlage beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Microsoft-Handelspartnervertrag des Besc…
Frage 144 (Rebecca Lenhard, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Auf welcher konkreten Datengrundlage beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Microsoft-Handelspartnervertrag des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern (BeschA) zum 30. Juni 2026 ausläuft, zugleich jedoch nach Darstellung der Bundesregierung aktuell keine zentrale Controlling-Sicht über den IT-Einkauf des Bundes besteht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 21/4186) und weder ein vollständiges aktuelles Lagebild digitaler Abhängigkeiten noch eine systematische Übersicht über europäische oder Open-Source-basierte Alternativen vorliegt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 85 auf Bundestagsdrucksache 21/4186), über die Ausübung der Verlängerungsoption zu entscheiden, und bis wann soll diese Entscheidung erfolgen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 2. März 2026:
Der Microsoft-Handelspartner-Rahmenvertrag wurde durch die Vorgängerregierung geschlossen und wird durch die Abteilung ZIB des BeschA verantwortet. Zur Schaffung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage für die Ausübung von Verlängerungsoptionen werden die von den bedarfstragenden Behörden bereits abgerufenen Mengen der für die Rahmenvereinbarung gemeldeten Mengen gegenübergestellt und analysiert. Bei Zweifeln im Hinblick auf den tatsächlichen zukünftigen Bedarf werden relevante Hauptbedarfsträger und bei Bedarf der Kundenbeirat der ZIB für eine Ex-ante-Betrachtung in die Entscheidungsbegründung einbezogen, um ein fundiertes Gesamtbild im Vorfeld der Ausübung der Verlängerungsoption zu erreichen.
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