Schriftliche Frage 86 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Gründe ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Steigerung der Kosten für Microsoft-Lizenzen in den letzten Jahren (vgl.
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 86 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Gründe ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Steigerung der Kosten für Microsoft-Lizenzen in den letzten Jahren (vgl.
Frage 86 (Rebecca Lenhard, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Auf welche Gründe ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Steigerung der Kosten für Microsoft-Lizenzen in den letzten Jahren (vgl.
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 19. Februar 2026:
Ihre Frage 142 auf Bundestagsdrucksache 21/4006 betrifft den Microsoft-Handelspartnervertrag, den die Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern (BMI) abgeschlossen hat. Der Vertrag ist in drei Lose unterteilt mit einer Laufzeit für ein Jahr vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026. Es besteht die Option der Verlängerung bis zum 30. Juni 2028. Die verfügbaren Controlling-Daten aus dem Handelspartner-Rahmenvertrag erlauben keine detaillierte Auswertung von Trends. Es handelt sich um kumulierte Summen mit dem Zweck, vor dem Erreichen des maximalen Abrufvolumens einen neuen Vergabewettbewerb auf Rahmenvertragsebene zu initiieren. Detaillierte Daten und Hintergründe für die Abrufe liegen ausschließlich bei den jeweiligen Behörden vor, die auf Basis des Rahmenvertrags eigene Abrufverträge direkt mit dem Handelspartner abschließen. Seit der Einrichtung der strategischen Steuerung des IT‑Einkaufs des Bundes im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wird an einem Beschaffungscontrolling gearbeitet, das zukünftig auf Basis von E‑Rechnungsdaten einen tiefgehenden Einblick in die gelieferten Produkte, Preise und Trends unabhängig von bestimmten Rahmenverträgen bieten soll. Die Vergleichbarkeit von Beschaffungszahlen hängt stark von der konkreten Fragestellung ab. Ihre Schriftliche Frage 142 auf Bundestagsdrucksache 21/4006 adressiert einen spezifischen Rahmenvertrag des Beschaffungsamts des BMI, der eine bloße Bündelungsfunktion erfüllt. Die über diesen Rahmenvertrag ermittelbaren Volumina sind den bezugsberechtigten Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sowie den angeschlossenen Zuwendungsempfängern des Bundes insgesamt zuzuordnen. Frühere Fragestellungen, z. B. nach Ressorts und nachgeordneten Behörden, müssen mit anderen Erhebungsmethoden beantwortet werden, so dass keine Vergleichbarkeit gegeben ist. Aktuell existiert noch keine zentrale Controlling-Sicht über den IT‑ Einkauf des Bundes. Mit Einrichtung des zuvor bereits erwähnten IT‑ Beschaffungscontrollings im BMDS wird die erforderliche Datengrundlage für entsprechende Analysen zur Verfügung stehen. Das BMDS arbeitet daran, zukünftig neue Rahmenverträge insbesondere mit europäischen Anbietern im Bereich Cloud und KI abzuschließen. Die aktuell noch von der vorherigen Bundesregierung bestehende Vertragslage führt automatisch dazu, dass die gestiegenen KI-Aufwände zu entsprechend höheren Abrufen der Microsoft Azure Cloud führen.
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