Schriftliche Frage 3 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Welche Finanzmittel hat die Bundesregierung bislang (Stichtag: 31. Januar 2026) für die Anfang November 2025 gestartete Informationskampagne…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 3 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Welche Finanzmittel hat die Bundesregierung bislang (Stichtag: 31. Januar 2026) für die Anfang November 2025 gestartete Informationskampagne…
Frage 3 (Sebastian Münzenmaier, AfD):
Welche Finanzmittel hat die Bundesregierung bislang (Stichtag: 31. Januar 2026) für die Anfang November 2025 gestartete Informationskampagne „Das kann Deutschland“ insgesamt verausgabt (bitte wenn möglich nach Kosten für erstellende und begleitende Werbeagenturen, Plakatierungen, Videos, Werbekosten und Mediaschaltungen in Social Media, Radio, TV, Online, Kino, Printmedien, Suchmaschinenoptimierung und der Gesamtsumme sonstiger angefallener Kostenträger aufschlüsseln und den Gesamtbetrag angeben), und wenn noch keine Zwischen- oder Schlussrechnung erstellt wurde und bisher keinerlei Mittel geflossen sind, mit bis zu welchem Gesamtbudget hat die Bundesregierung für die Kampagne geplant?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 11. Februar 2026:
Die Kampagne „Das kann Deutschland“, die im November 2025 begonnen wurde, wird auch in diesem Jahr fortgeführt. Insofern ist dieser Vorgang noch nicht abgeschlossen. Die genaue Höhe der genannten Gesamtkosten kann erst nach dem Vorliegen aller Schlussabrechnungen (einschließlich der endgültigen Rabatte) beziffert werden. Dies kann erfahrungsgemäß bis zum Ende der ersten Jahreshälfte des Folgejahres dauern. Bezüglich der Teilfrage des Gesamtbudgets wird darauf verwiesen, dass sich die Kontrollkompetenz des Parlaments grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge erstreckt und nicht die Befugnis umfasst, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137,185 [234 f.]). Die Dachkampagne der Bundesregierung wird im Rahmen der Zuständigkeit des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung aus dem Titel „Ressortübergreifende Kommunikation und Koordinierung“ finanziert (0432/542 03). Ergänzende bzw. begleitende Maßnahmen der Ressorts werden jeweils von diesen selbst finanziert.
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