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Schriftliche Frage 104 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Welche Finanzmittel hat der Bund bislang für die Informationskampagne bzw. die Informationsmaßnahmen zur Einbürgerung „Der Weg zum deutschen…

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 104 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Welche Finanzmittel hat der Bund bislang für die Informationskampagne bzw. die Informationsmaßnahmen zur Einbürgerung „Der Weg zum deutschen… Frage 104 (Sebastian Münzenmaier, AfD): Welche Finanzmittel hat der Bund bislang für die Informationskampagne bzw. die Informationsmaßnahmen zur Einbürgerung „Der Weg zum deutschen Pass“ (www.integrationsbeauftragte.de/ ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuerger ung/der-weg-zum-deutschen-pass-1869146) inklusive der entsprechenden Netzseite (www.einbü rgerung.de) und den Broschüren sowie Flyern „Mein Weg zum deutschen Pass“ insgesamt verausgabt (bitte die Gesamtkosten seit Beginn der Informationskampagne bzw. der Informationsmaßnahmen angeben und nach Kosten für Broschüre, Flyer (Erstellung und Druck), Erstellen und Pflege der zugehörigen Netzseiten, Social- Media-Formate, Kosten für den sog. Quick-Check (www.einbürgerung.de/fragebogen.php), Kosten für begleitende Agenturen, ggf. Suchmaschinenoptimierung sowie Werbung in Printmedien, Internet, Radio, TV, Kino, an Außenwerbeflächen und sonstigen angefallenen Kostenträgern zu dieser Informationskampagne aufschlüsseln), und welche Summe ist seit dem 8. Mai 2025 für die Informationskampagne verausgabt worden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 4. Mai 2026: Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat nach § 93 Nummer 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) den gesetzlichen Auftrag, über die Voraussetzungen der Einbürgerung zu informieren. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode vereinbarten „Kampagne über die Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit“ lag in der Zuständigkeit der Beauftragten. Ziel der Kampagne war es, Einbürgerungsinteressierte und potenziell Einbürgerungsberechtigte über die Voraussetzungen und die Abläufe der Einbürgerung zu informieren. Sie umfasste insbesondere auch Informationen zum Staatsangehörigkeitsrechtsmodernisierungsgesetz, das zum 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist und wesentliche Änderungen bezüglich einzelner Voraussetzungen beinhaltete. In der 20. Legislaturperiode beliefen sich die verausgabten Kosten für die Informationsmaßnahmen im Rahmen der Kampagne auf 177.774,78 Euro für die Website www. e i n b ü r g e r u n g .de (exkl. Quick Check), 17.850,00 Euro für den Quick Check, 96.371,47 Euro für Broschüre und Flyer „Mein Weg zum deutschen Pass“, 117.556,65 Euro für Social- Media-Formate und 36.333,35 Euro für Search Engine Advertising und Social Media Ads. Die Kampagne endete mit Ablauf der 20. Legislaturperiode. In der 21. Legislaturperiode informiert die Beauftragte aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags über die Voraussetzungen der Einbürgerung. Für notwendige Aktualisierungen der Website, der Broschüre und des Flyers aufgrund des im Oktober 2025 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften sowie für den Betrieb der Website wurden in der 21. Legislaturperiode 33.998,73 Euro verausgabt (Stand: 27. April 2026).

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