Schriftliche Frage 156 von Martin Sichert (AfD): Fließen nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig ausgefallene sowie teilweise ausgefallene Züge des Fernverkehrs der Deutschen Bahn AG…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 156 von Martin Sichert (AfD): Fließen nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig ausgefallene sowie teilweise ausgefallene Züge des Fernverkehrs der Deutschen Bahn AG…
Frage 156 (Martin Sichert, AfD):
Fließen nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig ausgefallene sowie teilweise ausgefallene Züge des Fernverkehrs der Deutschen Bahn AG in die betriebliche Verspätungs- bzw. Pünktlichkeitsstatistik ein, und wenn ja, wie viele von diesen Zügen betraf es in den letzten Jahren (bitte jeweils getrennt nach komplett ausgefallenen und teil-ausgefallen Zügen für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 10. Februar 2026:
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) fließen ausgefallene Züge sowie der bei Teilausfällen entfallene Teil einer Zugfahrt der DB Fernverkehr AG – wie bei anderen europäischen Bahnen (ÖBB u. a.) – nicht in die betriebliche Verspätungs- bzw. Pünktlichkeitsstatistik ein. Im Fernverkehr fallen nur ein bis drei Prozent aller Züge aus. D. h., die Einbeziehung der wenigen ausfallenden Züge würde für die Gesamtpünktlichkeit keine wesentliche statistische Abweichung bedeuten.
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