Schriftliche Frage 69 von Anne Zerr (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die jährlichen staatlichen Ausgaben für die Unterstützung von erwerbstätigen e…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 69 von Anne Zerr (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die jährlichen staatlichen Ausgaben für die Unterstützung von erwerbstätigen e…
Frage 69 (Anne Zerr, Die Linke):
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die jährlichen staatlichen Ausgaben für die Unterstützung von erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Bürgergelds (Aufstocker/Ergänzer), die geringfügig beschäftigt waren und in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen in Teilzeit arbeiteten, und liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch die jährlichen Einsparungen ausgefallen wären, wenn diese Beschäftigten in Vollzeit arbeiten würden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 17. November 2025:
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit berichtet in ihrem Produkt „Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ über die Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften mit erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsu che_Formular.html?nn=1524064&topic_f=einkommen, siehe Tabellenblatt „10. BG Zahl Art Erwerbst. D“). In dieser Standardberichterstattung erfolgt eine Differenzierung nach der Hauptbeschäftigung in der Beschäftigungsstatistik. Eine Auswertung zu Zahlungsansprüchen von erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die sozialversicherungspflichtig in Teilzeit beschäftigt und gleichzeitig im Nebenjob geringfügig tätig sind, ist nur durch eine aufwändige Sonderauswertung für einzelne Monate auf Ebene der erwerbstätigen Leistungsberechtigten möglich (nicht auf Ebene der Bedarfsgemeinschaft). Demnach gab es im Dezember 2024 rund 19.400 erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in Teilzeit sozialversicherungspflichtig und gleichzeitig geringfügig beschäftigt waren. Die Höhe der Zahlungsansprüche für diese Personen betrug im Dezember 2024 rund 11,6 Mio. Euro.
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