Schriftliche Frage 53 von Markus Matzerath (AfD): Wurden die sogenannten „Ortskräfte“ in Afghanistan für ihre Tätigkeit bezahlt, und wenn ja, wie hoch waren die Löhne nach Kenntnis der Bunde…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 53 von Markus Matzerath (AfD): Wurden die sogenannten „Ortskräfte“ in Afghanistan für ihre Tätigkeit bezahlt, und wenn ja, wie hoch waren die Löhne nach Kenntnis der Bunde…
Frage 53 (Markus Matzerath, AfD):
Wurden die sogenannten „Ortskräfte“ in Afghanistan für ihre Tätigkeit bezahlt, und wenn ja, wie hoch waren die Löhne nach Kenntnis der Bundesregierung für die einzelnen Tätigkeiten jeweils im Vergleich zu den in Afghanistan ortsüblichen Löhnen (bitte für die zehn häufigsten Tätigkeiten sowohl in absoluten Werten als auch in relativen Werten über den ortsüblichen Löhnen angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 10. November 2025:
Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, lokal Beschäftigten im Ausland einen ortsüblichen Lohn zu zahlen. Die Ortsüblichkeit richtet sich nach den Arbeitsbedingungen vergleichbarer Arbeitgeber vor Ort für entsprechend Beschäftigte. Daher sind die gezahlten Löhne ortsüblich und müssen bei einer Veränderung der Ortsüblichkeit angepasst werden. Zum Schutz der Lokal Beschäftigen können einzelne Gehälter nicht mitgeteilt werden.
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