Humanitäre Aufnahmen aus Afghanistan (Antwort zu Drs. 21/3435)
Text
Humanitäre Aufnahmen aus Afghanistan (Antwort zu Drs. 21/3435)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3720
21. Wahlperiode 20.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schahina Gambir, Deborah
Düring, Marcel Emmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3435 –
Humanitäre Aufnahmen aus Afghanistan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Weiterhin befinden sich rund 1 700 afghanische Staatsangehörige mit
deutschen Aufnahmezusagen in Pakistan (Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche Frage 63 der Abgeordneten Deborah Düring vom 3. Dezember
2025, Plenarprotokoll 21/46) und warten darauf, dass deutsche Behörden ihr
Verfahren entweder zu Ende bearbeiten oder aber die Einreisevisa für
Deutschland erteilen. Ihre Aufnahmezusagen wurden über das
Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm oder das
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) ausgesprochen. Sie haben ihr
Vertrauen in Deutschland gesetzt, sich für unsere Soldatinnen und Soldaten,
Demokratie, Menschenrechte und den Rechtsstaat eingesetzt und sitzen in
Pakistan fest. Die pakistanische Regierung hat Deutschland eine Frist für den
Bearbeitungs- und Ausreiseprozess bis zum 31. Dezember 2025 gesetzt (www.tage
sschau.de/inland/innenpolitik/afghanistan-ortskraefte-dobrindt-100.html),
nach der den Menschen die Abschiebung zu den radikal-islamistischen
Taliban nach Afghanistan droht. Nach Ansicht der fragestellenden Fraktion steht
es in der Verantwortung der Bundesregierung, gemachte Zusagen einzuhalten
und die Verantwortung für das deutsche Engagement in Afghanistan zu
übernehmen und diejenigen zu schützen, denen Schutz zugesagt wurde, auch über
das Jahr 2025 hinaus.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Januar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Finden Verhandlungen der Bundesregierung mit der pakistanischen
Regierung über eine Verlängerung der Bearbeitungs- und Ausreisefrist über
den 31. Dezember 2025 hinaus statt, damit auch im Jahr 2026 Ausreisen
von Afghaninnen und Afghanen mit rechtsverbindlichen
Aufnahmezusagen umgesetzt werden können, so wie der Bundesminister des Innern
Alexander Dobrindt es in Aussicht gestellt hat (www.spiegel.de/politik/d
eutschland/deutschland-laesst-192-afghanen-per-charterflug-nach-
erfurteinfliegen-a-44f164d5-21ec-4f6f-bf95-08cedc349dcb), und damit
verhindert wird, dass diese Menschen von pakistanischen Behörden vorher
inhaftiert und nach Afghanistan abgeschoben werden?
Die Bundesregierung stand und steht weiterhin insbesondere über die deutsche
Botschaft in Islamabad und über das Auswärtige Amt in Berlin in
kontinuierlichem, hochrangigem Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der
pakistanischen Regierung. Die mit Pakistan geschlossene Vereinbarung galt bis zum
31. Dezember 2025.
2. Wie plant die Bundesregierung, die Personen, die über eine
Aufnahmezusage über das Bundesaufnahmeprogramm und das Ortskräfteverfahren
verfügen, aber nicht bis zum 31. Dezember 2025 aus Pakistan ausreisen
konnten, zu schützen und zu unterstützen, und welche alternativen
Schutzmaßnahmen plant die Bundesregierung über den Zeitraum hinaus?
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin gegenüber der pakistanischen
Regierung intensiv dafür ein, dass die Programmteilnehmerinnen und -teilnehmer für
die Dauer der noch offenen Prüfungen im Ausreiseverfahren in Pakistan
verbleiben können.
3. Ist eine Evakuierung der bis Ende des Jahres nicht ausgeflogenen
Personen in einen Drittstaat geplant, wenn ja, werden bereits Drittstaaten als
Zwischenevakuierungsorte geprüft, und wenn ja, welche?
4. Wenn die Ausreise in einen Drittstaat geplant ist, werden auch die
Sicherheitsteams, die die noch nicht erfolgten Sicherheitsinterviews
durchführen, dies im Drittstaat tun?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Pläne dieser Art bestehen derzeit nicht.
5. Ist die Unterbringung von Afghaninnen und Afghanen mit
rechtsverbindlicher deutscher Aufnahmezusage in GIZ GmbH-Gästehäusern (GIZ =
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH)
in Pakistan auch über das Jahr 2025 hinaus sichergestellt und finanziert,
so lange, bis diese nach Deutschland ausgereist sind, um sie möglichst
vor Abschiebungen durch pakistanische Behörden nach Afghanistan zu
schützen, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Für Personen, die sich derzeit in den unterschiedlichen Prüfschritten im
Ausreiseverfahren in Pakistan befinden, erfolgt mindestens für die Dauer des
Verfahrens eine fortgesetzte Unterbringung in Pakistan auch im Jahr 2026. Die
Finanzierung dieser Unterstützung ist gesichert.
6. Für wie viele der 248 Afghaninnen und Afghanen mit deutscher
Aufnahmezusage, die von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden
(www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanen-pakistan-ortskraefte-10
0.html), wurden von deutschen Behörden inzwischen Einreisevisa für
Pakistan beantragt, sodass diese nach Pakistan zurückkehren und das
Ausreiseverfahren nach Deutschland durchlaufen können, und wie viele
der Personen konnten inzwischen von Afghanistan nach Pakistan
zurückkehren?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Güterabwägung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht
in offener Form erfolgen kann. Die fortgesetzte Kooperation mit lokalen
Partnern ist besonders schutzbedürftig. Das Bekanntwerden der Informationen
könnte insbesondere die künftige Zusammenarbeit im Bereich bilateraler
Kooperation bei der Umsetzung der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan
nachteilig gefährden. Nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend
einzustufen. Die Antwort zu Frage 6 ist daher als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und wird dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, Flugvisa für die Wiedereinreise nach
Pakistan für alle 248 nach Afghanistan abgeschobenen Personen zu
beantragen, wenn ja, wann wird dies geschehen, was passiert mit den
Personen, für die die Bundesregierung keine Flugvisa beantragt, und wenn
nein, warum nicht?
Die Unterstützung der Bundesregierung von abgeschobenen Personen bei der
Rückkehr in das Ausreiseverfahren nach Pakistan bezieht sich nur auf Personen
aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und dem
Ortskräfteverfahren. Hinsichtlich der Zahlen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Die
Unterstützung der Bundesregierung bei der Organisation der Rückreise nach
Pakistan erfolgt auf freiwilliger Basis und ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht. Die Rückreise nach Pakistan erfolgt hierbei nach eigenständiger
Entscheidung der Personen und auf deren Risiko.
8. Wird die Bundesregierung diejenigen nach Afghanistan abgeschobenen
Personen mit Aufnahmezusage, die nicht bis Ende des Jahres 2025 nach
Pakistan zurückkehren können, im Jahr 2026 weiter unterstützen,
inwieweit verfolgt die Bundesregierung deren Situation, und welche
Erkenntnisse liegen ihr dazu vor?
Hinsichtlich der Art der Unterstützung wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen. Es ist beabsichtigt, die Unterstützung im Jahr 2026 fortzuführen, soweit
Bedarf besteht. Der von der Bundesregierung beauftragte Dienstleister steht im
Kontakt mit den abgeschobenen Personen.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
9. Auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung seit Mitte November
2025 etwa 120 Ortskräften und ihren Familienmitgliedern ihre
Aufnahmezusage entzogen (https://taz.de/Afghanistan-Politik-der-Bundesregier
ung/!6135271/), werden diese Personen, auch vor dem Hintergrund, dass
sie innerhalb von sieben Tagen ihre GIZ GmbH-Unterkünfte verlassen
müssen, weiter unterstützt, und wenn ja, wie?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 53 der
Abgeordneten Clara Bünger auf Plenarprotokoll 21/49 verwiesen.
10. Welche Bundesministerien sind für die Rücknahme der
Aufnahmezusagen der Ortskräfte verantwortlich, und im Verantwortungsbereich
welcher Ressorts liegen die Arbeitsverträge der Personen, deren
Aufnahmezusage zurückgenommen wurde (bitte nach Bundesministerien und der
jeweiligen Anzahl der Rücknahmen von Hauptpersonen und
Familienmitgliedern aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Ortskräfteverfahrens erfolgen bei der Aufhebung der
Aufnahmeerklärungen keine Rücknahmen im rechtlichen Sinn. Statistische Angaben
im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.
11. Wie viele Charterflüge hat die Bundesregierung für dieses Jahr
vorgesehen, und wie viele Charterflüge hat die Bundesregierung jeweils für
Januar, Februar und März 2026 vorgesehen?
Unter der aktuellen Bundesregierung wurden im Jahr 2025 drei Charterflüge
aus Pakistan im Zusammenhang mit den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan
umgesetzt. Im Jahr 2026 ist die Einreise weiterer Personen aus den
Aufnahmeverfahren aus Afghanistan auf dem Luftweg aus Pakistan beabsichtigt. Anzahl
und Art der künftigen Einreisen auf dem Luftweg richten sich nach dem
konkreten Bedarf, der in der Regel erst unmittelbar vor einer Einreise feststeht.
12. Was passiert nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2026,
sollte Pakistan flächendeckend Afghaninnen und Afghanen abschieben,
mit den ca. 650 Personen, die Aufnahmezusagen nach § 22 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben, aber auch BAP-Fällen und
Ortskräften, die sich noch in Pakistan und noch im Klageverfahren
befinden?
Hinsichtlich der Personen von der Menschenrechtliste und dem
Überbrückungsprogramm, bei denen im Dezember 2025 die Aufnahmeerklärungen
aufgehoben wurden, gelten die Unterstützungsoptionen für eine Weiterreise in
einen Drittstaat oder Rückreise nach Afghanistan fort. Es wird ferner auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung zu
spekulativen Fragen nicht.
13. Wie viele afghanische Staatsangehörige mit deutscher Aufnahmezusage
haben zum jetzigen Stand auf das Angebot der Bundesregierung, gegen
eine Zahlung von Geld und bzw. oder Sachleistungen aus den
Aufnahmeprogrammen auszusteigen, reagiert (bitte nach Zusage, Absage,
Nachfrage und Hauptpersonen und Angehörigen aufschlüsseln), und wann
müssen diese Personen die Gästehäuser in Pakistan verlassen?
Das Angebot der Bundesregierung haben mit Stand 29. Dezember 2025
insgesamt 167 Personen angenommen. Darunter sind 25 Hauptpersonen und 142
Familienangehörige. 358 Personen haben sich bisher negativ zum Angebot
geäußert. Hierbei handelt es sich um 55 Hauptpersonen und 303
Familienangehörige. Bei 137 Personen bestehen Nachfragen. Hierbei handelt es sich um 24
Hauptpersonen mit 113 Familienangehörigen.
14. Was geschieht mit den Personen, die das Angebot der Bundesregierung,
gegen eine Zahlung von Geld und bzw. oder Sachleistungen aus den
Aufnahmeprogrammen auszusteigen, nicht angenommen haben, müssen sie
aus den Gästehäusern in Pakistan ausziehen, und bearbeitet das BAMF
diese Fälle weiter?
Die Unterstützungsangebote wurden Personen von der Menschenrechtsliste und
dem Überbrückungsprogramm gemacht. Für diese Personen wurde die
Aufnahmeerklärung aufgehoben und eine weitere Bearbeitung dieser Fälle im
Ausreiseverfahren findet nicht statt. Es obliegt den Personen, zu entscheiden, ob und
unter welchen Umständen sie in Pakistan verbleiben wollen, in einen Drittstaat
weiterreisen oder nach Afghanistan zurückkehren. Die Unterstützungsoptionen
für die Weiterreise in einen Drittstaat oder Rückkehr nach Afghanistan gelten
weiterhin. Angesichts der anhaltenden Schließung der Landesgrenze zwischen
Pakistan und Afghanistan, die eine Rückkehr nach Afghanistan derzeit
erschwert, hat die Bundesregierung einer zeitweisen Verlängerung der
Unterbringung für diese Personen zugestimmt.
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage
der betroffenen Afghaninnen und Afghanen, die ein Geldangebot von der
Bundesregierung erhalten haben, dass ein Eingehen auf dieses ihre
Sicherheitslage noch weiter gefährde (www.sueddeutsche.de/politik/afghan
en-pakistan-kanzler-merz-flucht-taliban-dobrindt-li.3335753?reduced=
true)?
Bei den Unterstützungsangeboten der Bundesregierung handelt es sich um ein
freiwilliges Angebot. Es obliegt den betroffenen Personen zu entscheiden, wie
sie mit diesem Angebot umgehen wollen.
16. Welchen konkreten Hintergrund hat die Äußerung der Sprecherin des
Bundesministeriums des Innern (Bundespressekonferenz am 10.
Dezember 2025: www.youtube.com/watch?v=PHRGHgoH7Jc), in der sie sagt,
dass das Angebot der Bundesregierung, gegen eine Zahlung von Geld
und bzw. oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen
auszusteigen, weiterhin besteht, obwohl doch die Frist abgelaufen ist, und können
Betroffene das Angebot weiterhin annehmen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
17. Wie erklärt die Bundesregierung, dass es nach Kenntnis der
Fragestellenden immer wieder zu Interventionen der Dokumentenberaterinnen und
Dokumentenberater der Bundespolizei an der Visastelle der Deutschen
Botschaft Islamabad kommt, auch wenn das BAMF die
Gefährdungsüberprüfung und auch die Prüfung der Dokumente längst positiv
abgeschlossen hat?
Alle Aufnahmezusagen stehen stets unter dem Vorbehalt, dass sich im weiteren
Verfahren keine Erkenntnisse ergeben, die einer Einreise entgegenstehen und
das Visumverfahren erfolgreich durchlaufen wird. Grundsätzlich können sich in
jedem Stadium des Verfahrens Erkenntnisse ergeben, die zu einer Aufhebung
der Aufnahmezusagen führen können. Die Durchführung des Visumverfahrens
einschließlich der Identitätsfeststellung erfolgt durch die Deutsche Botschaft
Islamabad. Im Ausland werden besonders qualifizierte Beamte der Bundespolizei
für das Auswärtige Amt im Visumverfahren eingesetzt, die Dokumenten und
Visaberater der Bundespolizei (DVB). Sie sind in beratender Funktion an der
Botschaft im Rahmen des Visumverfahrens tätig, um Einreisen mit
inkriminierten Dokumenten bereits im Vorfeld zu erkennen und zu unterbinden. Ergeben
sich aus den Prüfungen Hinweise und Erkenntnisse werden diese durch die
zuständigen Behörden geprüft. Dies kann im Fall von neuen Erkenntnissen auch
erfolgen, nachdem die betroffene Behörde ihre eigenen Prüfungen durchgeführt
hat. Nur wenn alle Verfahrensschritte erfolgreich durchlaufen werden und die
notwendigen Voraussetzungen für eine Visumerteilung vorliegen, kann ein
Visum ausgestellt werden.
18. Warum werden keine Sicherheitsinterviews mehr für die ca. 650
Menschen durchgeführt, die Aufnahmezusagen über die Menschenrechtsliste
und das Überbrückungsprogramm erhalten haben?
Nach eingehender Prüfung sind die verantwortlichen Ressorts zu dem Ergebnis
gelangt, dass ein politisches Interesse an der Aufnahme der bisher nicht
eingereisten Personen aus dem Verfahren der sog. Menschenrechtsliste und dem sog.
Überbrückungsprogramm nicht (mehr) besteht. Diese Aufnahmeerklärungen
wurden daher aufgehoben und die Visumsanträge abgelehnt. Eine Grundlage
für die Fortführung des Ausreiseverfahrens einschließlich der Durchführung
von Anhörungen zum Ausschluss von Sicherheitsbedenken (sog.
Sicherheitsinterviews) besteht in diesen Fällen daher nicht mehr.
19. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund allgemeiner
Vertrauensschutzgesichtspunkte die Verantwortung, die sie für die ca.
650 Personen hat, die gemäß § 22 AufenthG schon seit bis zu drei Jahren
über eine deutsche Aufnahmezusage verfügen?
Aufnahmeerklärungen nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
sind keine Verwaltungsakte und nicht rechtlich bindend. Gesichtspunkte des
Vertrauensschutzes führen daher auch nicht zu einem Anspruch auf Aufnahme
in diesen Fällen, so wie dies zuletzt auch in der verwaltungsgerichtlichen
Rechtsprechung entschieden wurde.
20. Welchen konkreten Hintergrund hat die Äußerung der Sprecherin des
Bundesinnenministeriums (Bundespressekonferenz am 10. Dezember
2025: www.youtube.com/watch?v=PHRGHgoH7Jc), dass die etwa 650
von der Absage Deutschlands betroffenen Menschen, die über die
Menschenrechtsliste und das Überbrückungsprogramm Aufnahmezusagen
erhalten hatten, in ihrem aktuellen Zufluchtsland Pakistan weiter von
Deutschland unterstützt werden und nicht in die Obdachlosigkeit
getrieben oder auf die Straße gesetzt werden sollen (www.stern.de/politik/ausl
and/ortskraefte-aus-afghanistan-sollen-nicht-mehr-nach-deutschland-ko
mmen-36948472.html), und was plant die Bundesregierung genau für die
betroffenen Personen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
21. Erfolgen die Geldzahlungen, die als Gegenleistung zum Ausstieg aus den
Aufnahmeprogrammen gezahlt werden, aus dem Haushaltstitel
„Resettlement und Leistungen im Rahmen der humanitären Aufnahme“
(Einzelplan 06, Kapitel 06 03 Titel 684 61), wenn ja, wie bewertet die
Bundesregierung die Verwendung der Mittel nicht zur Durchführung für
Aufnahmen, sondern für Zahlungen, die ausdrücklich der Verhinderung
der Einreise dienen, warum sieht die Bundesregierung hierin keine
Zweckentfremdung der bereitgestellten Mittel im Sinne des § 45
Absatz 1 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), und wenn nein, aus
welchen Haushaltstiteln erfolgen die Zahlungen stattdessen?
Die angebotenen Unterstützungsleistungen für Personen der
Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm werden aus dem Einzelplan 06 Kapitel
0603 Titel 684 61 finanziert. Aus Sicht der Bundesregierung begegnet dieses
Vorgehen keinen haushaltsrechtlichen Bedenken. Die Maßnahmen weisen den
erforderlichen Sachzusammenhang mit der Zweckbestimmung des Titels
(„Resettlement und Leistungen im Rahmen der humanitären Aufnahme“) auf. Denn
nur Personen aus einem Aufnahmeverfahren können von den
Unterstützungsoptionen Gebrauch machen. Die Maßnahmen bilden zudem nicht den
Schwerpunkt der Ausgaben und ändern damit auch nicht den Gesamtcharakter des
Titels.
22. In welcher Höhe sind Mittel – sofern die Zahlungen aus diesem Titel
erfolgen – aus dem Titel „Resettlement und Leistungen im Rahmen der
humanitären Aufnahme“ (Einzelplan 06, Kapitel 06 03 Titel 684 61) für
Geld- und bzw. oder Sachleistungen im Rahmen der von der
Bundesregierung so bezeichneten „Unterstützungsoptionen“ an Personen aus
dem Verfahren der Menschenrechtsliste und des
Überbrückungsprogramms tatsächlich abgeflossen?
Für die Unterstützungsoptionen sind mit Stand vom 29. Dezember 2025 bisher
keine Mittel aus dem genannten Haushaltstitel abgeflossen. Zu berücksichtigen
ist, dass Mittelabflüsse in der Regel mit einem zeitlichen Verzug zur
Umsetzung der Maßnahmen erfolgen.
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem
Umfang Taliban-Vertreter in Deutschland über die Generalkonsulate auf
Daten afghanischer Staatsangehöriger zugreifen können, und laut Berichten
möglicherweise gegen internationale Finanzsanktionen verstoßen, indem
Gelder über Deutschland nach Afghanistan verbracht werden (www.tage
sschau.de/investigativ/taliban-afghanistan-sanktionen-deutschland-10
0.html), und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
ergriffen, um diese Aktivitäten zu unterbinden, damit Daten und Gelder nicht
an Islamisten geraten?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über den Umfang der in den
afghanischen Auslandsvertretungen vorliegenden Daten von afghanischen
Staatsangehörigen. Die afghanischen Vertretungen werden weiterhin von Personen
geleitet, die von der Islamischen Republik Afghanistan vor dem Machtwechsel
im August 2021 entsandt und in Deutschland akkreditiert wurden. Das
Generalkonsulat Bonn steht unter Aufsicht der afghanischen Botschaft in Berlin. Die
afghanischen Vertretungen tragen die Verantwortung für den Umgang mit den
Daten der Vertretungen im Rahmen der Wiener Übereinkommen über
diplomatische und konsularische Beziehungen. Eventuelle Beschwerden werden über
das Auswärtige Amt auf diplomatischem Weg adressiert.
Der Zahlungsverkehr nach Afghanistan unterliegt einer Vielzahl von
Einschränkungen. Die EU-Kommission hat Afghanistan als Hochrisikoland
eingestuft, womit bei Banken erhöhte Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Geldwäsche
und Terrorfinanzierung einhergehen. Darüber hinaus hat die EU auf Grundlage
der Sanktionen der Vereinten Nationen gegen die Taliban restriktive
Maßnahmen ergriffen, um u. a. finanzielle Transaktionen von gelisteten Taliban und/
oder weiteren Entitäten zu unterbinden. Diese werden auch in Deutschland
umgesetzt und sind geltendes Recht. Entsprechend den Wiener Übereinkommen
über diplomatische und konsularische Beziehungen gilt dies auch für die
afghanischen Auslandsvertretungen in Deutschland.
24. Welchen Stellenwert, insbesondere für die Sicherheit der Soldaten, hat
der Einsatz von Ortskräften im Ausland in Afghanistan für die
Bundeswehr gespielt?
Die Bandbreite der Ortskräfte in den deutschen Einsatzkontingenten erstreckt
sich von Sprachmittlern und Sprachmittlerinnen bis hin zu Arbeitskräften zur
Unterstützung und für fachlich qualifizierte Aufgaben. Da ein Einsatz stets im
Verbund erfolgt, tragen auch Ortskräfte mittelbar zur Auftragserfüllung bei. Ein
unmittelbarer Beitrag zur Sicherheit besteht nicht.
25. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass potenzielle Ortskräfte in
Auslandseinsätzen davon abgeschreckt werden, dass Deutschland
versucht, sich aus rechtlich eingegangenen Aufnahmeverpflichtungen
herauszukaufen?
Die Aufnahmen von Ortskräften bezog sich primär auf Afghanen und
Afghaninnen, die für deutsche Institutionen (Bundeswehr, Ministerien, GIZ etc.)
gearbeitet haben und wegen ihrer Tätigkeit in Lebensgefahr durch die Taliban
geraten sind. Die letzten deutschen Soldaten kehrten bis 30. Juni 2021 nach
Deutschland zurück, womit der Afghanistaneinsatz der Bundeswehr offiziell
endete. In den viereinhalb Jahren seither waren und sind „Ortskräfte“ in
anderen Auslandseinsätzen für Deutschland tätig, ohne dass sich hier eine
Veränderung in den Zusammenarbeitsbeziehungen abzeichnet.
26. Welche Folgen prognostiziert die Bundesregierung für zukünftige oder
aktuelle Auslandseinsätze der Bundeswehr im Hinblick auf die
Unterstützung vor Ort?
Es wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
27. Welche Strategien plant die Bundesregierung, um sich in Zukunft bei
Auslandseinsätzen der Bundeswehr nicht auf örtliche Unterstützung
verlassen zu müssen?
Eigenes Personal wird auch künftig durch den lageangepassten Einsatz von
„Ortskräften“ in den deutschen Einsatzkontingenten ergänzt werden. Die
Ausprägung wird u. a. vom Auftrag, der Sicherheitslage und Aspekten der
militärischen Sicherheit abhängen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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