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Humanitäre Aufnahmen aus Afghanistan (Antwort zu Drs. 21/3435)

dip / drucksache 20.01.2026 · WP 21 · 21/3720 · Antwort · Original ↗

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Humanitäre Aufnahmen aus Afghanistan (Antwort zu Drs. 21/3435) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3720 21. Wahlperiode 20.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schahina Gambir, Deborah Düring, Marcel Emmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3435 – Humanitäre Aufnahmen aus Afghanistan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Weiterhin befinden sich rund 1 700 afghanische Staatsangehörige mit deutschen Aufnahmezusagen in Pakistan (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 63 der Abgeordneten Deborah Düring vom 3. Dezember 2025, Plenarprotokoll 21/46) und warten darauf, dass deutsche Behörden ihr Verfahren entweder zu Ende bearbeiten oder aber die Einreisevisa für Deutschland erteilen. Ihre Aufnahmezusagen wurden über das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm oder das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) ausgesprochen. Sie haben ihr Vertrauen in Deutschland gesetzt, sich für unsere Soldatinnen und Soldaten, Demokratie, Menschenrechte und den Rechtsstaat eingesetzt und sitzen in Pakistan fest. Die pakistanische Regierung hat Deutschland eine Frist für den Bearbeitungs- und Ausreiseprozess bis zum 31. Dezember 2025 gesetzt (www.tage sschau.de/inland/innenpolitik/afghanistan-ortskraefte-dobrindt-100.html), nach der den Menschen die Abschiebung zu den radikal-islamistischen Taliban nach Afghanistan droht. Nach Ansicht der fragestellenden Fraktion steht es in der Verantwortung der Bundesregierung, gemachte Zusagen einzuhalten und die Verantwortung für das deutsche Engagement in Afghanistan zu übernehmen und diejenigen zu schützen, denen Schutz zugesagt wurde, auch über das Jahr 2025 hinaus. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Finden Verhandlungen der Bundesregierung mit der pakistanischen Regierung über eine Verlängerung der Bearbeitungs- und Ausreisefrist über den 31. Dezember 2025 hinaus statt, damit auch im Jahr 2026 Ausreisen von Afghaninnen und Afghanen mit rechtsverbindlichen Aufnahmezusagen umgesetzt werden können, so wie der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt es in Aussicht gestellt hat (www.spiegel.de/politik/d eutschland/deutschland-laesst-192-afghanen-per-charterflug-nach- erfurteinfliegen-a-44f164d5-21ec-4f6f-bf95-08cedc349dcb), und damit verhindert wird, dass diese Menschen von pakistanischen Behörden vorher inhaftiert und nach Afghanistan abgeschoben werden? Die Bundesregierung stand und steht weiterhin insbesondere über die deutsche Botschaft in Islamabad und über das Auswärtige Amt in Berlin in kontinuierlichem, hochrangigem Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der pakistanischen Regierung. Die mit Pakistan geschlossene Vereinbarung galt bis zum 31. Dezember 2025.  2. Wie plant die Bundesregierung, die Personen, die über eine Aufnahmezusage über das Bundesaufnahmeprogramm und das Ortskräfteverfahren verfügen, aber nicht bis zum 31. Dezember 2025 aus Pakistan ausreisen konnten, zu schützen und zu unterstützen, und welche alternativen Schutzmaßnahmen plant die Bundesregierung über den Zeitraum hinaus? Die Bundesregierung setzt sich weiterhin gegenüber der pakistanischen Regierung intensiv dafür ein, dass die Programmteilnehmerinnen und -teilnehmer für die Dauer der noch offenen Prüfungen im Ausreiseverfahren in Pakistan verbleiben können.  3. Ist eine Evakuierung der bis Ende des Jahres nicht ausgeflogenen Personen in einen Drittstaat geplant, wenn ja, werden bereits Drittstaaten als Zwischenevakuierungsorte geprüft, und wenn ja, welche?  4. Wenn die Ausreise in einen Drittstaat geplant ist, werden auch die Sicherheitsteams, die die noch nicht erfolgten Sicherheitsinterviews durchführen, dies im Drittstaat tun? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Pläne dieser Art bestehen derzeit nicht.  5. Ist die Unterbringung von Afghaninnen und Afghanen mit rechtsverbindlicher deutscher Aufnahmezusage in GIZ GmbH-Gästehäusern (GIZ = Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH) in Pakistan auch über das Jahr 2025 hinaus sichergestellt und finanziert, so lange, bis diese nach Deutschland ausgereist sind, um sie möglichst vor Abschiebungen durch pakistanische Behörden nach Afghanistan zu schützen, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht? Für Personen, die sich derzeit in den unterschiedlichen Prüfschritten im Ausreiseverfahren in Pakistan befinden, erfolgt mindestens für die Dauer des Verfahrens eine fortgesetzte Unterbringung in Pakistan auch im Jahr 2026. Die Finanzierung dieser Unterstützung ist gesichert.  6. Für wie viele der 248 Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage, die von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden (www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanen-pakistan-ortskraefte-10 0.html), wurden von deutschen Behörden inzwischen Einreisevisa für Pakistan beantragt, sodass diese nach Pakistan zurückkehren und das Ausreiseverfahren nach Deutschland durchlaufen können, und wie viele der Personen konnten inzwischen von Afghanistan nach Pakistan zurückkehren? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Güterabwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen kann. Die fortgesetzte Kooperation mit lokalen Partnern ist besonders schutzbedürftig. Das Bekanntwerden der Informationen könnte insbesondere die künftige Zusammenarbeit im Bereich bilateraler Kooperation bei der Umsetzung der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan nachteilig gefährden. Nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Die Antwort zu Frage 6 ist daher als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*  7. Beabsichtigt die Bundesregierung, Flugvisa für die Wiedereinreise nach Pakistan für alle 248 nach Afghanistan abgeschobenen Personen zu beantragen, wenn ja, wann wird dies geschehen, was passiert mit den Personen, für die die Bundesregierung keine Flugvisa beantragt, und wenn nein, warum nicht? Die Unterstützung der Bundesregierung von abgeschobenen Personen bei der Rückkehr in das Ausreiseverfahren nach Pakistan bezieht sich nur auf Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und dem Ortskräfteverfahren. Hinsichtlich der Zahlen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Die Unterstützung der Bundesregierung bei der Organisation der Rückreise nach Pakistan erfolgt auf freiwilliger Basis und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Rückreise nach Pakistan erfolgt hierbei nach eigenständiger Entscheidung der Personen und auf deren Risiko.  8. Wird die Bundesregierung diejenigen nach Afghanistan abgeschobenen Personen mit Aufnahmezusage, die nicht bis Ende des Jahres 2025 nach Pakistan zurückkehren können, im Jahr 2026 weiter unterstützen, inwieweit verfolgt die Bundesregierung deren Situation, und welche Erkenntnisse liegen ihr dazu vor? Hinsichtlich der Art der Unterstützung wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Es ist beabsichtigt, die Unterstützung im Jahr 2026 fortzuführen, soweit Bedarf besteht. Der von der Bundesregierung beauftragte Dienstleister steht im Kontakt mit den abgeschobenen Personen. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.  9. Auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung seit Mitte November 2025 etwa 120 Ortskräften und ihren Familienmitgliedern ihre Aufnahmezusage entzogen (https://taz.de/Afghanistan-Politik-der-Bundesregier ung/!6135271/), werden diese Personen, auch vor dem Hintergrund, dass sie innerhalb von sieben Tagen ihre GIZ GmbH-Unterkünfte verlassen müssen, weiter unterstützt, und wenn ja, wie? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 53 der Abgeordneten Clara Bünger auf Plenarprotokoll 21/49 verwiesen. 10. Welche Bundesministerien sind für die Rücknahme der Aufnahmezusagen der Ortskräfte verantwortlich, und im Verantwortungsbereich welcher Ressorts liegen die Arbeitsverträge der Personen, deren Aufnahmezusage zurückgenommen wurde (bitte nach Bundesministerien und der jeweiligen Anzahl der Rücknahmen von Hauptpersonen und Familienmitgliedern aufschlüsseln)? Im Rahmen des Ortskräfteverfahrens erfolgen bei der Aufhebung der Aufnahmeerklärungen keine Rücknahmen im rechtlichen Sinn. Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 11. Wie viele Charterflüge hat die Bundesregierung für dieses Jahr vorgesehen, und wie viele Charterflüge hat die Bundesregierung jeweils für Januar, Februar und März 2026 vorgesehen? Unter der aktuellen Bundesregierung wurden im Jahr 2025 drei Charterflüge aus Pakistan im Zusammenhang mit den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan umgesetzt. Im Jahr 2026 ist die Einreise weiterer Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan auf dem Luftweg aus Pakistan beabsichtigt. Anzahl und Art der künftigen Einreisen auf dem Luftweg richten sich nach dem konkreten Bedarf, der in der Regel erst unmittelbar vor einer Einreise feststeht. 12. Was passiert nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2026, sollte Pakistan flächendeckend Afghaninnen und Afghanen abschieben, mit den ca. 650 Personen, die Aufnahmezusagen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben, aber auch BAP-Fällen und Ortskräften, die sich noch in Pakistan und noch im Klageverfahren befinden? Hinsichtlich der Personen von der Menschenrechtliste und dem Überbrückungsprogramm, bei denen im Dezember 2025 die Aufnahmeerklärungen aufgehoben wurden, gelten die Unterstützungsoptionen für eine Weiterreise in einen Drittstaat oder Rückreise nach Afghanistan fort. Es wird ferner auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung zu spekulativen Fragen nicht. 13. Wie viele afghanische Staatsangehörige mit deutscher Aufnahmezusage haben zum jetzigen Stand auf das Angebot der Bundesregierung, gegen eine Zahlung von Geld und bzw. oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen, reagiert (bitte nach Zusage, Absage, Nachfrage und Hauptpersonen und Angehörigen aufschlüsseln), und wann müssen diese Personen die Gästehäuser in Pakistan verlassen? Das Angebot der Bundesregierung haben mit Stand 29. Dezember 2025 insgesamt 167 Personen angenommen. Darunter sind 25 Hauptpersonen und 142 Familienangehörige. 358 Personen haben sich bisher negativ zum Angebot geäußert. Hierbei handelt es sich um 55 Hauptpersonen und 303 Familienangehörige. Bei 137 Personen bestehen Nachfragen. Hierbei handelt es sich um 24 Hauptpersonen mit 113 Familienangehörigen. 14. Was geschieht mit den Personen, die das Angebot der Bundesregierung, gegen eine Zahlung von Geld und bzw. oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen, nicht angenommen haben, müssen sie aus den Gästehäusern in Pakistan ausziehen, und bearbeitet das BAMF diese Fälle weiter? Die Unterstützungsangebote wurden Personen von der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm gemacht. Für diese Personen wurde die Aufnahmeerklärung aufgehoben und eine weitere Bearbeitung dieser Fälle im Ausreiseverfahren findet nicht statt. Es obliegt den Personen, zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen sie in Pakistan verbleiben wollen, in einen Drittstaat weiterreisen oder nach Afghanistan zurückkehren. Die Unterstützungsoptionen für die Weiterreise in einen Drittstaat oder Rückkehr nach Afghanistan gelten weiterhin. Angesichts der anhaltenden Schließung der Landesgrenze zwischen Pakistan und Afghanistan, die eine Rückkehr nach Afghanistan derzeit erschwert, hat die Bundesregierung einer zeitweisen Verlängerung der Unterbringung für diese Personen zugestimmt. 15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage der betroffenen Afghaninnen und Afghanen, die ein Geldangebot von der Bundesregierung erhalten haben, dass ein Eingehen auf dieses ihre Sicherheitslage noch weiter gefährde (www.sueddeutsche.de/politik/afghan en-pakistan-kanzler-merz-flucht-taliban-dobrindt-li.3335753?reduced= true)? Bei den Unterstützungsangeboten der Bundesregierung handelt es sich um ein freiwilliges Angebot. Es obliegt den betroffenen Personen zu entscheiden, wie sie mit diesem Angebot umgehen wollen. 16. Welchen konkreten Hintergrund hat die Äußerung der Sprecherin des Bundesministeriums des Innern (Bundespressekonferenz am 10. Dezember 2025: www.youtube.com/watch?v=PHRGHgoH7Jc), in der sie sagt, dass das Angebot der Bundesregierung, gegen eine Zahlung von Geld und bzw. oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen, weiterhin besteht, obwohl doch die Frist abgelaufen ist, und können Betroffene das Angebot weiterhin annehmen? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 17. Wie erklärt die Bundesregierung, dass es nach Kenntnis der Fragestellenden immer wieder zu Interventionen der Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberater der Bundespolizei an der Visastelle der Deutschen Botschaft Islamabad kommt, auch wenn das BAMF die Gefährdungsüberprüfung und auch die Prüfung der Dokumente längst positiv abgeschlossen hat? Alle Aufnahmezusagen stehen stets unter dem Vorbehalt, dass sich im weiteren Verfahren keine Erkenntnisse ergeben, die einer Einreise entgegenstehen und das Visumverfahren erfolgreich durchlaufen wird. Grundsätzlich können sich in jedem Stadium des Verfahrens Erkenntnisse ergeben, die zu einer Aufhebung der Aufnahmezusagen führen können. Die Durchführung des Visumverfahrens einschließlich der Identitätsfeststellung erfolgt durch die Deutsche Botschaft Islamabad. Im Ausland werden besonders qualifizierte Beamte der Bundespolizei für das Auswärtige Amt im Visumverfahren eingesetzt, die Dokumenten und Visaberater der Bundespolizei (DVB). Sie sind in beratender Funktion an der Botschaft im Rahmen des Visumverfahrens tätig, um Einreisen mit inkriminierten Dokumenten bereits im Vorfeld zu erkennen und zu unterbinden. Ergeben sich aus den Prüfungen Hinweise und Erkenntnisse werden diese durch die zuständigen Behörden geprüft. Dies kann im Fall von neuen Erkenntnissen auch erfolgen, nachdem die betroffene Behörde ihre eigenen Prüfungen durchgeführt hat. Nur wenn alle Verfahrensschritte erfolgreich durchlaufen werden und die notwendigen Voraussetzungen für eine Visumerteilung vorliegen, kann ein Visum ausgestellt werden. 18. Warum werden keine Sicherheitsinterviews mehr für die ca. 650 Menschen durchgeführt, die Aufnahmezusagen über die Menschenrechtsliste und das Überbrückungsprogramm erhalten haben? Nach eingehender Prüfung sind die verantwortlichen Ressorts zu dem Ergebnis gelangt, dass ein politisches Interesse an der Aufnahme der bisher nicht eingereisten Personen aus dem Verfahren der sog. Menschenrechtsliste und dem sog. Überbrückungsprogramm nicht (mehr) besteht. Diese Aufnahmeerklärungen wurden daher aufgehoben und die Visumsanträge abgelehnt. Eine Grundlage für die Fortführung des Ausreiseverfahrens einschließlich der Durchführung von Anhörungen zum Ausschluss von Sicherheitsbedenken (sog. Sicherheitsinterviews) besteht in diesen Fällen daher nicht mehr. 19. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund allgemeiner Vertrauensschutzgesichtspunkte die Verantwortung, die sie für die ca. 650 Personen hat, die gemäß § 22 AufenthG schon seit bis zu drei Jahren über eine deutsche Aufnahmezusage verfügen? Aufnahmeerklärungen nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sind keine Verwaltungsakte und nicht rechtlich bindend. Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes führen daher auch nicht zu einem Anspruch auf Aufnahme in diesen Fällen, so wie dies zuletzt auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entschieden wurde. 20. Welchen konkreten Hintergrund hat die Äußerung der Sprecherin des Bundesinnenministeriums (Bundespressekonferenz am 10. Dezember 2025: www.youtube.com/watch?v=PHRGHgoH7Jc), dass die etwa 650 von der Absage Deutschlands betroffenen Menschen, die über die Menschenrechtsliste und das Überbrückungsprogramm Aufnahmezusagen erhalten hatten, in ihrem aktuellen Zufluchtsland Pakistan weiter von Deutschland unterstützt werden und nicht in die Obdachlosigkeit getrieben oder auf die Straße gesetzt werden sollen (www.stern.de/politik/ausl and/ortskraefte-aus-afghanistan-sollen-nicht-mehr-nach-deutschland-ko mmen-36948472.html), und was plant die Bundesregierung genau für die betroffenen Personen? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 21. Erfolgen die Geldzahlungen, die als Gegenleistung zum Ausstieg aus den Aufnahmeprogrammen gezahlt werden, aus dem Haushaltstitel „Resettlement und Leistungen im Rahmen der humanitären Aufnahme“ (Einzelplan 06, Kapitel 06 03 Titel 684 61), wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Verwendung der Mittel nicht zur Durchführung für Aufnahmen, sondern für Zahlungen, die ausdrücklich der Verhinderung der Einreise dienen, warum sieht die Bundesregierung hierin keine Zweckentfremdung der bereitgestellten Mittel im Sinne des § 45 Absatz 1 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), und wenn nein, aus welchen Haushaltstiteln erfolgen die Zahlungen stattdessen? Die angebotenen Unterstützungsleistungen für Personen der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm werden aus dem Einzelplan 06 Kapitel 0603 Titel 684 61 finanziert. Aus Sicht der Bundesregierung begegnet dieses Vorgehen keinen haushaltsrechtlichen Bedenken. Die Maßnahmen weisen den erforderlichen Sachzusammenhang mit der Zweckbestimmung des Titels („Resettlement und Leistungen im Rahmen der humanitären Aufnahme“) auf. Denn nur Personen aus einem Aufnahmeverfahren können von den Unterstützungsoptionen Gebrauch machen. Die Maßnahmen bilden zudem nicht den Schwerpunkt der Ausgaben und ändern damit auch nicht den Gesamtcharakter des Titels. 22. In welcher Höhe sind Mittel – sofern die Zahlungen aus diesem Titel erfolgen – aus dem Titel „Resettlement und Leistungen im Rahmen der humanitären Aufnahme“ (Einzelplan 06, Kapitel 06 03 Titel 684 61) für Geld- und bzw. oder Sachleistungen im Rahmen der von der Bundesregierung so bezeichneten „Unterstützungsoptionen“ an Personen aus dem Verfahren der Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms tatsächlich abgeflossen? Für die Unterstützungsoptionen sind mit Stand vom 29. Dezember 2025 bisher keine Mittel aus dem genannten Haushaltstitel abgeflossen. Zu berücksichtigen ist, dass Mittelabflüsse in der Regel mit einem zeitlichen Verzug zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang Taliban-Vertreter in Deutschland über die Generalkonsulate auf Daten afghanischer Staatsangehöriger zugreifen können, und laut Berichten möglicherweise gegen internationale Finanzsanktionen verstoßen, indem Gelder über Deutschland nach Afghanistan verbracht werden (www.tage sschau.de/investigativ/taliban-afghanistan-sanktionen-deutschland-10 0.html), und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um diese Aktivitäten zu unterbinden, damit Daten und Gelder nicht an Islamisten geraten? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über den Umfang der in den afghanischen Auslandsvertretungen vorliegenden Daten von afghanischen Staatsangehörigen. Die afghanischen Vertretungen werden weiterhin von Personen geleitet, die von der Islamischen Republik Afghanistan vor dem Machtwechsel im August 2021 entsandt und in Deutschland akkreditiert wurden. Das Generalkonsulat Bonn steht unter Aufsicht der afghanischen Botschaft in Berlin. Die afghanischen Vertretungen tragen die Verantwortung für den Umgang mit den Daten der Vertretungen im Rahmen der Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen. Eventuelle Beschwerden werden über das Auswärtige Amt auf diplomatischem Weg adressiert. Der Zahlungsverkehr nach Afghanistan unterliegt einer Vielzahl von Einschränkungen. Die EU-Kommission hat Afghanistan als Hochrisikoland eingestuft, womit bei Banken erhöhte Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorfinanzierung einhergehen. Darüber hinaus hat die EU auf Grundlage der Sanktionen der Vereinten Nationen gegen die Taliban restriktive Maßnahmen ergriffen, um u. a. finanzielle Transaktionen von gelisteten Taliban und/ oder weiteren Entitäten zu unterbinden. Diese werden auch in Deutschland umgesetzt und sind geltendes Recht. Entsprechend den Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen gilt dies auch für die afghanischen Auslandsvertretungen in Deutschland. 24. Welchen Stellenwert, insbesondere für die Sicherheit der Soldaten, hat der Einsatz von Ortskräften im Ausland in Afghanistan für die Bundeswehr gespielt? Die Bandbreite der Ortskräfte in den deutschen Einsatzkontingenten erstreckt sich von Sprachmittlern und Sprachmittlerinnen bis hin zu Arbeitskräften zur Unterstützung und für fachlich qualifizierte Aufgaben. Da ein Einsatz stets im Verbund erfolgt, tragen auch Ortskräfte mittelbar zur Auftragserfüllung bei. Ein unmittelbarer Beitrag zur Sicherheit besteht nicht. 25. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass potenzielle Ortskräfte in Auslandseinsätzen davon abgeschreckt werden, dass Deutschland versucht, sich aus rechtlich eingegangenen Aufnahmeverpflichtungen herauszukaufen? Die Aufnahmen von Ortskräften bezog sich primär auf Afghanen und Afghaninnen, die für deutsche Institutionen (Bundeswehr, Ministerien, GIZ etc.) gearbeitet haben und wegen ihrer Tätigkeit in Lebensgefahr durch die Taliban geraten sind. Die letzten deutschen Soldaten kehrten bis 30. Juni 2021 nach Deutschland zurück, womit der Afghanistaneinsatz der Bundeswehr offiziell endete. In den viereinhalb Jahren seither waren und sind „Ortskräfte“ in anderen Auslandseinsätzen für Deutschland tätig, ohne dass sich hier eine Veränderung in den Zusammenarbeitsbeziehungen abzeichnet. 26. Welche Folgen prognostiziert die Bundesregierung für zukünftige oder aktuelle Auslandseinsätze der Bundeswehr im Hinblick auf die Unterstützung vor Ort? Es wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 27. Welche Strategien plant die Bundesregierung, um sich in Zukunft bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr nicht auf örtliche Unterstützung verlassen zu müssen? Eigenes Personal wird auch künftig durch den lageangepassten Einsatz von „Ortskräften“ in den deutschen Einsatzkontingenten ergänzt werden. Die Ausprägung wird u. a. vom Auftrag, der Sicherheitslage und Aspekten der militärischen Sicherheit abhängen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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