Schriftliche Frage 75 von Janina Böttger (DIE LINKE): In welchen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Pflichtstandorte nach dem Postg…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 75 von Janina Böttger (DIE LINKE): In welchen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Pflichtstandorte nach dem Postg…
Frage 75 (Janina Böttger, Die Linke):
In welchen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Pflichtstandorte nach dem Postgesetz unbesetzt, und in welchen Gemeinden dieser Bundesländer sind nach neuer Regelung Filialen durch Automaten ersetzt worden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 10. November 2025:
Gemäß § 17 des Postgesetzes muss in allen Gemeinden und in allen zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 2.000 Einwohnern mindestens eine Filiale betrieben werden. Außerdem muss in zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 4.000 Einwohnern eine Filiale in höchstens 2.000 Metern erreichbar sein. Die örtliche Versorgung kann auch mit einer automatisierten Station anstelle einer Filiale sichergestellt werden, wenn die Bundesnetzagentur dies auf Antrag im Einzelfall im Benehmen mit der örtlichen Kommune zugelassen hat. Nach Kenntnis der Bundesnetzagentur waren am 30. September 2025 in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die in der Tabelle aufgeführten Standorte nicht mit Filialen oder einer automatisierten Station besetzt. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme. Viele der Pflichtstandorte sind erfahrungsgemäß im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Fluktuation nur vorübergehend unbesetzt. Für fünf unbesetzte Pflichtstandorte hat die Deutsche Post AG angekündigt, bis spätestens Ende 2025 eine neue Filiale zu eröffnen oder eine automatisierte Station in Betrieb zu nehmen; diese Standorte sind in der Tabelle mit * gekennzeichnet. 01109 Dresden Hellerau/Wilschdorf Sachsen 01326 Dresden-Pillnitz-Hosterwitz Sachsen 01796 Struppen Sachsen 01796 Pirna-Graupa Sachsen 01809 Dohna Sachsen 02899 Ostritz Sachsen 04179 Leipzig-Leutzsch Sachsen 04509 Löbnitz* Sachsen 04571 Rötha* Sachsen 04613 Lucka Thüringen 04668 Parthenstein* Sachsen 06118 Halle-Frohe Zukunft Sachsen-Anhalt 06425 Alsleben (Saale) Sachsen-Anhalt 06682 Teuchern* Sachsen-Anhalt 09228 Chemnitz-Wittgensdorf Sachsen 39175 Biederitz-Gerwisch Sachsen-Anhalt 99991 Unstrut-Hainich OT Großengottern* Thüringen Bis zum 30. September 2025 hat die Bundesnetzagentur insgesamt sechs automatisierte Stationen in den folgenden Gemeinden Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens zugelassen: 04838 Zschepplin Sachsen 06308 Benndorf Sachsen-Anhalt 06774 Muldestausee Sachsen-Anhalt 39171 Sülzetal Sachsen-Anhalt 99510 Ilmtal-Weinstraße Thüringen 99768 Harztor Thüringen
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