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Schriftliche Frage 84 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Gemeinden in Bayern, die nicht bedarfsgerecht und regelkonform mit postalischen Dienstleistungen v…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 84 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Gemeinden in Bayern, die nicht bedarfsgerecht und regelkonform mit postalischen Dienstleistungen v… Frage 84 (Nicole Gohlke, Die Linke): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Gemeinden in Bayern, die nicht bedarfsgerecht und regelkonform mit postalischen Dienstleistungen versorgt werden (etwa im Sinne des § 17 des Postgesetzes – PostG), und wenn ja, welche, und hat die Bundesnetzagentur bisher in Bayern festgestellt, dass Universaldienstleistungen nicht oder ungenügend (vgl. §§ 22 und 26 PostG) erfüllt worden sind (bitte auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 6. November 2025: Gemäß § 17 des Postgesetzes muss in allen Gemeinden und in allen zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 2.000 Einwohnern mindestens eine Filiale betrieben werden. Außerdem muss in zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 4.000 Einwohnern eine Filiale in höchstens 2.000 Metern erreichbar sein. Die örtliche Versorgung kann auch mit einer automatisierten Station anstelle einer Filiale sichergestellt werden, wenn die Bundesnetzagentur dies auf Antrag im Einzelfall im Benehmen mit der örtlichen Kommune zugelassen hat. Nach Kenntnis der Bundesnetzagentur waren am 30. September 2025 in Bayern die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten 32 Standorte nicht mit Filialen oder einer automatisierten Station besetzt. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme. Viele der Pflichtstandorte sind erfahrungsgemäß im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Fluktuation nur vorübergehend unbesetzt. Für zwölf unbesetzte Pflichtstandorte hat die Deutsche Post AG angekündigt, bis spätestens Ende 2025 eine neue Filiale zu eröffnen oder eine automatisierte Station in Betrieb zu nehmen; diese Standorte sind in der Tabelle mit * gekennzeichnet. 63791 Karlstein am Main OT Großwelzheim* 63911 Klingenberg am Main* 63911 Klingenberg am Main OT Trennfurt 81829 München Trudering-Riem 82347 Bernried am Starnberger See* 83362 Surberg* 83373 Taching am See 83404 Ainring* 83454 Anger 83562 Rechtmehring 83646 Wackersberg 83708 Kreuth 85402 Kranzberg 85413 Hörgertshausen 86508 Rehling* 86857 Hurlach* 86919 Utting am Ammersee* 89312 Günzburg-Reisensburg 89356 Haldenwang (Landkreis Günzburg) 91154 Roth-Eckersmühlen* 91301 Forchheim-Burk 91413 Neustadt an der Aisch 92278 Illschwang 92539 Schönsee 92546 Schmidgaden 93499 Zandt 94377 Steinach 94505 Bernried* 94550 Künzing 97080 Würzburg-Unterdürrbach* 97618 Hohenroth 97846 Partenstein* Hinsichtlich der Qualität der Briefzustellung hat die Bundesnetzagentur für den Monat August 2025 aus dem Postleitzahlbereich 91056 Erlangen eine Beschwerdehäufung festgestellt. Diese Beschwerden werden derzeit inhaltlich ausgewertet. Wenn die Beschwerden den Verdacht gravierender Probleme bei der Zustellung in Erlangen untermauern, wird die Bundesnetzagentur eine Anlassprüfung durchführen. Darüber hinaus konnte die Bundesnetzagentur im Jahr 2025 bislang keine im bundesweiten Vergleich auffälligen Beschwerdehäufungen aus bayerischen Gemeinden verzeichnen.

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