Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Postversorgung und Zukunft der Postfilialen und Poststandorte (Antwort zu Drs. 21/5126)
Text
Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Postversorgung und Zukunft der Postfilialen und Poststandorte (Antwort zu Drs. 21/5126)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5376
21. Wahlperiode 13.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christin Willnat, David Schliesing, Clara
Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5126 –
Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Postversorgung und Zukunft der
Postfilialen und Poststandorte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das seit dem 1. Januar 2025 geltende Postgesetz regelt Inhalt und Umfang der
Grundversorgung mit postalischen Leistungen (Universaldienst). Neben
diesen Leistungen der Grundversorgung sind dort bestimmte Qualitätsmerkmale
für die Brief- und Paketbeförderung festgelegt. Damit regelt das Postgesetz
insbesondere die Frequenz und die Modalitäten der Zustellung, die Zahl und
die Verteilung von Filialen, Automaten und Briefkästen sowie die
durchschnittlichen Brief- und Paketlaufzeiten. Demnach müssen im
Jahresdurchschnitt mindestens 95 Prozent der Briefe und Pakete in Deutschland innerhalb
von drei Werktagen ausgeliefert werden und 99 Prozent müssen nach vier
Werktagen ankommen. Zeitungen und Zeitschriften, die täglich oder
wöchentlich erscheinen, sollen in der Regel am Erscheinungstag zugestellt werden.
Damit eine flächendeckende Grundversorgung gewährleistet ist, müssen
bundesweit mindestens 12 000 Postfilialen vorhanden sein, wobei es in
Gemeinden und Wohngebieten mit mehr als 2 000 Einwohnern mindestens eine
Filiale geben muss. Außerdem muss in Gemeinden ab 4 000 Einwohnern eine
Filiale in zusammenhängend bebauten Gebieten in maximal 2 000 Metern
erreichbar sein. Dort darf der Weg zum nächsten Briefkasten 1 000 Meter nicht
überschreiten. Anstelle einer Filiale kann die Deutsche Post AG an einzelnen
Orten, nach Zustimmung der Bundesnetzagentur und Anhörung der
betroffenen Gemeinde, auch nur noch einen Automaten, der dann als „Filiale“ gilt,
betreiben. Davon macht sie zunehmend Gebrauch und baut ihr Netz
automatisierter Kleinfilialen in dünner besiedelten Gebieten aus. Die
Bundesnetzagentur registrierte nach Medienberichten im vergangenen Jahr einen starken
Anstieg der Beschwerden gegen die Post und drohte mit Strafgeldern (vgl. www.
zeit.de/gesellschaft/2025-11/deutsche-post-filialnetz-automaten-land-stadt
rand).
In Haldensleben, einer Stadt mit rund 19 000 Einwohnern in Sachsen-Anhalt,
sorgt der mangelhafte Postservice seit längerem für Unmut. Die einzige
Postfiliale im Stadtzentrum ist häufig nur stundenweise geöffnet oder bleibt ganz
geschlossen. Der Bürgermeister hat daher bereits offiziell Beschwerde
eingelegt (vgl. www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/boerde/haldens
leben-post-beschwerden-104.html). Haldensleben steht mit diesem Problem
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
13. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nicht allein da, auch aus vielen anderen Städten und Gemeinden in Sachsen-
Anhalt (siehe u. a. www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/salzla
nd/bernburg-post-verspaetung-zustellung-krankenstand-100.html) und
anderen Bundesländern werden ähnliche Missstände gemeldet. Kritische Stimmen
beklagen, dass die flächendeckende postalische Grundversorgung nicht mehr
gewährleistet ist.
1. Wie hat sich die Anzahl der Postfilialen bzw. Poststandorte in
Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahr, Bundesland
und Filialtyp [Postfilialen, Abholstationen, Paketautomaten, Paketshops]
aufschlüsseln)?
Die postrechtlichen Infrastrukturvorgaben zum Betrieb von 12.000
Universaldienstfilialen stellen im Rahmen der Gewährleistung einer postalischen
Grundversorgung allein auf solche Einrichtungen ab, die das vollständige
Leistungsangebot an definierten Universaldienstleistungen bereitstellen. Darüber hinaus
stellen die verschiedenen Anbieter von Postdienstleistungen weitere
Einrichtungen wie Filialen, Paketshops und Paketautomaten bereit. Die von der
Bundesnetzagentur im Rahmen der jährlichen Markterhebung erhobene
Gesamtanzahl von Universaldienstfilialen, Filialen, Paketshops sowie Paketstationen
aller am Markt tätigen Anbieter hat sich seit 2018 wie folgt entwickelt.
Jahr Universaldienstfilialen,
Filialen und Paketshops
Paketstationen
2018 58.140 3.725
2019 59.111 6.154
2020 59.198 8.454
2021 61.911 12.322
2022 60.686 15.277
2023 61.729 16.941
2024 61.407 19.803
Quelle: Markterhebung der Bundesnetzagentur; Zahlen zu Universaldienstfilialen, Filialen und
Paketshops bzw. Paketstationen werden regelmäßig in den Tätigkeitsberichten der Bundesnetzagentur
veröffentlicht.
Frühere sowie nach Bundesländern aufgeschlüsselte Zahlen zu
Universaldienstfilialen, Filialen, Paketshops und Paketstationen aller Anbieter liegen der
Bundesnetzagentur nicht vor. Für das Jahr 2025 hat die Bundesnetzagentur noch
keine Daten erhoben.
Die von der Bundesnetzagentur gesondert erhobene Anzahl der
Universaldienstfilialen der Deutschen Post AG hat sich in den Bundesländern seit 2016
wie folgt entwickelt.
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
BW 1.837 1.823 1.819 1.801 1.808 1.823 1.797 1.824 1.815 1.785
BY 2.228 2.215 2.225 2.219 2.233 2.257 2.241 2.282 2.275 2.194
BE 342 344 341 342 357 363 366 365 365 357
BB 475 472 464 462 462 451 446 444 435 423
HB 73 74 72 72 75 77 76 75 75 73
HH 199 207 207 212 217 225 220 229 236 233
HE 1013 995 994 987 982 985 981 982 964 941
MV 350 347 344 340 336 329 312 308 301 293
NI 1319 1314 1305 1309 1306 1.311 1.302 1.311 1.295 1.269
NW 2240 2217 2204 2176 2206 2.210 2.168 2.174 2.168 2.124
RP 688 675 675 664 663 664 657 667 652 638
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
SL 202 198 198 197 192 196 191 196 192 186
SN 757 749 740 732 739 737 716 717 707 685
ST 435 431 417 412 402 399 395 396 395 381
SH 446 447 445 447 447 446 446 442 449 440
TH 419 409 402 394 395 395 395 394 379 371
∑ 13.023 12.917 12.852 12.766 12.820 12.868 12.709 12.806 12.703 12.393
Quelle: Qualitätsmonitoring der Bundesnetzagentur; Zahlen zu Universaldienstfilialen der
Deutschen Post AG werden regelmäßig auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Zum Ende des Jahres 2025 betrieb die Deutsche Post AG zudem 89
automatisierte Stationen, die die Bundesnetzagentur anstelle von Universaldienstfilialen
zugelassen hat. Diese verteilen sich wie folgt auf die Bundesländer.
Bundesland Erteilte Zulassungen 2025
Baden-Württemberg 6
Bayern 20
Berlin 0
Brandenburg 2
Bremen 0
Hamburg 0
Hessen 7
Mecklenburg-Vorpommern 2
Niedersachsen 9
Nordrhein-Westfalen 21
Rheinland-Pfalz 7
Saarland 2
Sachsen 3
Sachsen-Anhalt 3
Schleswig-Holstein 5
Thüringen 2
Gesamt 89
Quelle: Qualitätsmonitoring Bundesnetzagentur; Zahlen zu zugelassenen automatisierten Stationen
werden regelmäßig auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
2. Wie hat sich die Anzahl der Postbeschäftigten in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte nach Jahr, Bundesland und Anzahl der Beschäftigten
aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Beschäftigten aller Anbieter im Postsektor hat sich nach
Informationen der Bundesnetzagentur seit 2018 wie folgt entwickelt.
Jahr Beschäftigte
2018 389.308
2019 395.761
2020 402.510
2021 401.961
2022 381.123
2023 367.715
2024 343.664
Quelle: Markterhebung der Bundesnetzagentur; Zahlen zu Beschäftigten im Postsektor sind im
Datenportal auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Frühere sowie nach Bundesländern aufgeschlüsselte Zahlen liegen der
Bundesnetzagentur nicht vor. Für das Jahr 2025 hat die Bundesnetzagentur noch keine
Daten erhoben.
3. Kann die Bundesregierung in der bundesweiten Entwicklung der Anzahl
von Postfilialen und Poststandorten in den letzten zehn Jahren Trends
feststellen, wenn ja, welche sind dies, und wie bewertet sie diese bzw.
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Gesamtanzahl von Universaldienstfilialen, anderen Filialen und Paketshops
aller Anbieter ist zwischen 2018 und 2024 (siehe Antwort zu Frage 1) um rund
5,6 Prozent gestiegen, wobei die darin enthaltene Zahl der
Universaldienstfilialen der Deutschen Post AG um knapp 1,2 Prozent gesunken ist. Im selben
Zeitraum hat sich die Zahl der Paketstationen aller Anbieter mehr als verfünffacht.
Diese Entwicklungen spiegeln die gestiegene Bedeutung von
Paketdienstleistungen (insbesondere im Online-Handel) und damit im Zusammenhang
stehender Infrastrukturen sowie die fortschreitende Digitalisierung wider. Die
Bundesregierung begrüßt den kontinuierlichen Ausbau und die Weiterentwicklung
der postalischen Infrastruktur im Interesse einer bedarfsgerechten Versorgung
der Nutzerinnen und Nutzer.
4. Liegen bereits Berichte der Bundesnetzagentur vor, inwieweit und in
welchem Umfang die seit dem 1. Januar 2025 geltenden Regeln für die
postalische Grundsicherung eingehalten werden, und wenn ja,
a) mit welchem Ergebnis?
b) wie viele Beanstandungen wurden festgestellt?
c) wurden Auflagen seitens der Bundesnetzagentur erteilt?
d) Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Die Fragen 4a bis 4d werden gemeinsam beantwortet.
Das Postgesetz sieht verschiedene Regelungen zur Qualität der postalischen
Grundversorgung vor:
Einhaltung von Laufzeitvorgaben: Das Postgesetz sieht vor, dass im
Universaldienst im bundesweiten Jahresdurchschnitt 95 Prozent aller inländischen Briefe
und Pakete innerhalb von drei Werktagen und 99 Prozent innerhalb von vier
Werktagen zuzustellen sind. Ausweislich einer Laufzeitmessung im Auftrag der
Deutsche Post AG wurden im Jahr 2025 im bundesweiten Durchschnitt
97,4 Prozent der Briefeinzelsendungen innerhalb von drei Werktagen und
99 Prozent innerhalb von vier Werktagen zugestellt. Von den Paketen im
Universaldienst wurden nach Angaben der Deutsche Post AG 97,6 Prozent
innerhalb von drei Werktagen und 99,1 Prozent innerhalb von vier Werktagen
zugestellt.
Der Bundesnetzagentur obliegt nach dem im Jahr 2024 novellierten Postgesetz
die Aufgabe, künftig eigene Laufzeitmessungen für inländische Briefsendungen
zu beauftragen. Die entsprechenden Messungen wurden bereits im April 2025
ausgeschrieben. Aktuell ist ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren
beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig. Die Bundesnetzagentur konnte
den Zuschlag daher bislang nicht erteilen.
Einhaltung von Filialvorgaben: Die Bundesnetzagentur erfasst regelmäßig die
ihr bekannten Standorte, an denen die Deutsche Post AG entgegen den
gesetzlichen Vorgaben keine Universaldienstfiliale bzw. keine zugelassene
automatisierte Station betreibt (sog. unbesetzte Pflichtstandorte). Zum 30. September
2025 waren insgesamt 160 Pflichtstandorte unbesetzt. Viele der
Pflichtstandorte sind jedoch erfahrungsgemäß im Rahmen der üblichen und zu erwartenden
Fluktuation bei Filialpartnern nur vorübergehend unbesetzt. Die Liste der
unbesetzten Pflichtstandorte ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
abrufbar.
Bezüglich der in der Einleitung der Anfrage angeführten Universaldienstfiliale
in Haldensleben hat die Bundesnetzagentur im Oktober 2025 festgestellt, dass
diese nur stundenweise geöffnet oder an einzelnen Werktagen vollständig
geschlossen war. Die Deutsche Post AG wurde daraufhin zur Abhilfe
aufgefordert. Die betroffene Universaldienstfiliale wurde noch im November 2025 von
einem neuen Filialpartner übernommen. Werktägliche und nachfragegerechte
Öffnungszeiten sind dort nach Auffassung der Bundesnetzagentur
zwischenzeitlich wieder gewährleistet.
Anlassprüfungen: Aufgrund lokaler Beschwerdehäufungen führte die
Bundesnetzagentur im Jahr 2025 insgesamt 19 Anlassprüfungen im Hinblick auf die
Gewährleistung des Universaldienstes durch die Deutsche Post AG durch.
Zudem hat sich die Bundesnetzagentur infolge hoher Beschwerdezahlen zur
Briefzustellung im Sommer 2025 kontinuierlich von der Deutschen Post AG über
die Entwicklung der betrieblichen Lage in Teilen des Landes Schleswig-
Holstein und der Region Berlin-Brandenburg unterrichten lassen. Im Herbst 2025
konnte die Bundesnetzagentur insoweit einen Rückgang der Beschwerdezahlen
in den genannten Regionen feststellen.
Eine förmliche Anordnung von Durchsetzungsmaßnahmen durch die
Bundesnetzagentur auf Grundlage des neuen Postgesetzes ist bislang nicht erfolgt.
Diese würde im Falle schwerwiegender, andauernder oder wiederholter
Verstöße gegen gesetzliche Qualitätsvorgaben in Betracht kommen, wenn mildere
Mittel nicht zum Erfolg führen.
5. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Pläne zur
Standortsicherung oder zum Standortabbau in den kommenden fünf Jahren,
und welche Kriterien liegen diesen Plänen zugrunde (z. B. Rentabilität,
Kundennutzen, Mobilitätszugang)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Der Betrieb von
postalischen Einrichtungen liegt grundsätzlich in der Verantwortung der
Anbieter. Die Bundesnetzagentur überwacht in diesem Zusammenhang die
Einhaltung der gesetzlichen Mindestvorgaben zur Universaldienstinfrastruktur nach
den Vorgaben des Postgesetzes.
6. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Standort- bzw.
Filialschließungen auf sozial benachteiligte Gruppen sowie auf eine älter
werdende Bevölkerung mit eingeschränkter Mobilität ein (z. B.
Barrierefreiheit, Erreichbarkeit, Versorgungssicherheit), und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die gesetzlichen Infrastrukturvorgaben für den postalischen Universaldienst
stellen sicher, dass für alle Menschen in Deutschland ein ausreichender und
angemessener Zugang zu grundlegenden Postdienstleistungen und -
infrastrukturen verfügbar und erreichbar ist. Konkret zur Frage der Barrierefreiheit des
Zugangs zu Postdienstleistungen und -infrastrukturen ist darauf hinzuweisen, dass
die Bundesnetzagentur automatisierte Stationen anstelle von
Universaldienstfilialen nur dann zulässt, wenn die Stationen den gesetzlichen Vorgaben des
Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes genügen. Im Hinblick auf die Hinterlegung von
unzustellbaren Postsendungen in automatisierten Stationen berücksichtigt das
neue Postgesetz die Interessen von Nutzerinnen und Nutzern, die auf die
Nutzung von Smartphones und Applösungen verzichten möchten oder müssen.
7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung bzw. die
Deutsche Post AG zur Sicherstellung der postalischen Grundversorgung in
ländlichen und strukturschwachen Regionen (bitte jeweils nach
Bundesländern aufführen)?
Die gesetzlichen Infrastrukturvorgaben für den postalischen Universaldienst
stellen sicher, dass die postalische Grundversorgung auch im ländlichen Raum
und in strukturschwachen Regionen gewährleistet bleibt. Bei der Zulassung
automatisierter Stationen durch die Bundesnetzagentur ist die Berücksichtigung
der flächendeckend angemessenen und ausreichenden Verfügbarkeit von
(personenbetriebenen) Universaldienstfilialen, insbesondere im ländlichen Raum,
gesetzlich abgesichert.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung und
die Auswirkungen der Neuregelungen des Postgesetzes insbesondere
bezüglich der langsameren Briefzustellung?
Das Postgesetz sieht vor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie zukünftig regelmäßig einen Bericht über die Lage der Erbringung und das
Erfordernis einer Weiterentwicklung des Universaldienstes vorlegt. Gegenstand
dieses Evaluierungsberichts werden voraussichtlich auch die Auswirkungen der
neuen Laufzeitvorgaben sein. Der erste Bericht ist im Jahr 2027 vorzulegen.
9. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die
Entschleunigung der Standardbriefzustellung im Zuge der Postgesetz-
Novelle nicht zu einer Zwei-Klassen-Versorgung führt, bei der
Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum faktisch auf teurere Eil-Services
angewiesen sind?
Das Postgesetz enthält einheitliche Laufzeitvorgaben für das gesamte
Bundesgebiet. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Sendungen im ländlichen
Raum langsamer befördert würden als in städtischen Gebieten.
10. Gibt es Informations- und Beratungsangebote für Bürgerinnen und
Bürger zu alternativen Versorgungswegen sowie zu barrierefreien Zugängen,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Informations- und Beratungsangebote für Kundinnen und Kunden liegen in
erster Linie in der Verantwortung der Anbieter von Postdienstleistungen.
Mindestvorgaben für die beim Angebot von Postdienstleistungen zur Verfügung zu
stellenden Informationen gibt das Postgesetz vor. Das Gesetz sieht zudem die
Einrichtung eines digitalen Atlas zur Postversorgung vor. Dieser befindet sich
aktuell im Aufbau. Der digitale Atlas soll Transparenz bezüglich der
Verfügbarkeit von Annahme- und Zustellstrukturen aller Anbieter von
Postdienstleistungen schaffen.
11. Welche Rolle spielen öffentliche Fördermittel, kommunale
Kooperationen oder landesweite Initiativen bei der Sicherung von
Postdienstleistungen in der Fläche (bitte ggf. entsprechend unterschiedlicher Lage für die
Bundesländer getrennt aufführen)?
12. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen, um neue oder
erweiterte Standorte (z. B. Bürgerdienste, Postfilialen in Kooperation mit
lokalen Institutionen) zu konzessionieren oder zu unterstützen, um
Anreisewege zu reduzieren, und wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?
13. Gibt es bezüglich Frage 11 nach Kenntnis der Bundesregierung
Förderprogramme zum Strukturaufbau von postalischen Angeboten für die
Bevölkerung, wenn ja, welche sind dies, und wer kann sich auf diese Mittel
bewerben?
Die Fragen 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Artikel 87f des Grundgesetzes gewährleistet der Bund eine
flächendeckend angemessene und ausreichende Versorgung mit Postdienstleistungen.
Diese Dienstleistungen werden als privatwirtschaftliche Tätigkeit durch private
Anbieter erbracht. Die Deutsche Post AG ist nach dem Postgesetz zur
flächendeckenden Versorgung mit Postdienstleistungen und zur Sicherstellung der
gesetzlich festgeschriebenen Postinfrastruktur verpflichtet. Die
Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben.
14. Wie viele Beschwerden zu verspäteten Briefen, Postsendungen oder zu
geschlossenen Postfilialen gab es 2023, 2024 und 2025 bundesweit (bitte
entsprechend nach Jahren und Bundesländern aufführen), und wie viele
Beschwerden stammten jeweils von
a) Privatpersonen,
b) Unternehmen und
c) Behörden bzw. öffentlichen Verwaltungen?
Die Zahl der bei der Bundesnetzagentur in den Jahren 2023 bis 2025
eingegangenen Beschwerden zu Postdienstleistungen hat sich wie folgt entwickelt.
Beschwerden insgesamt
2023 2024 2025
41.589 44.406 55.395
Die Beschwerden verteilen sich wie folgt auf die Bundesländer (Beschwerden
aus dem Ausland und Beschwerden ohne Absenderadresse sind dabei nicht
berücksichtigt).
Beschwerden nach Bundesländern
Bundesland 2023 2024 2025
Baden-Württemberg 5.360 5.509 5.834
Bayern 5.024 5.204 7.120
Berlin 3.949 3.311 3.693
Brandenburg 1.139 1.171 1.661
Bremen 842 486 578
Hamburg 1.588 1.666 1.571
Hessen 4.116 3.846 4.184
Mecklenburg-Vorpommern 416 584 747
Niedersachsen 4.247 4.619 5.091
Nordrhein-Westfalen 8.264 10.057 11.844
Rheinland-Pfalz 1.792 2.342 2.763
Saarland 402 585 717
Sachsen 871 1.032 1.386
Bundesland 2023 2024 2025
Sachsen-Anhalt 443 579 1.328
Schleswig-Holstein 2.085 2.486 5.650
Thüringen 640 678 952
Quelle: Bürgereingaben Post Bundesnetzagentur; Beschwerdezahlen werden regelmäßig im
Datenportal auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Eine Aufschlüsselung der Beschwerden nach Privatpersonen, Unternehmen
und Behörden bzw. öffentlicher Verwaltung liegt der Bundesregierung nicht
vor. Bei der Betrachtung der Beschwerdezahlen ist zu berücksichtigen, dass die
bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Beschwerden nicht in jedem Fall
tatsächliche Qualitätsmängel oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften
darstellen. Die Bundesnetzagentur kann nicht jeder einzelnen Meldung nachgehen
und im Einzelfall feststellen, ob tatsächlich ein objektiver Mangel vorliegt.
Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es vielmehr, strukturelle Mängel in der
Versorgung zu erkennen und zu beseitigen.
15. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Klage der
Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Deutsche Post AG zur
AGB-Klausel (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen) über
Ersatzempfänger (vgl. www.verbraucherzentrale.de/verbandsklagen/klage-gege
n-deutsche-post-ag-110508), und erwägt sie gesetzgeberische Schritte,
um Bürgerinnen und Bürger in Mehrfamilienhäusern und dörflichen
Strukturen vor zusätzlichem Aufwand oder vor Verlusten von
Postsendungen zu schützen (bitte begründen)?
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Klage der Verbraucherzentrale
Brandenburg abgewiesen. Gegen die Klageabweisung des Oberlandesgerichts Hamm
hat die Verbraucherzentrale Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Die
Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden
Gerichtsverfahren. Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens wird die Bundesregierung beraten
und bewerten, ob aus der dann getroffenen Entscheidung etwaige
Schlussfolgerungen zu ziehen sind.
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