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Schriftliche Frage 79 von Stephan Protschka (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Linksextremistin Hanna S. inzwischen rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitglie…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 79 von Stephan Protschka (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Linksextremistin Hanna S. inzwischen rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitglie… Frage 79 (Stephan Protschka, AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Linksextremistin Hanna S. inzwischen rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurde, und wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Vergabe des 27. Bundespreises für Kunststudierende, mit dem Hanna S. in diesem Jahr ausgezeichnet wurde, insbesondere auch mit Verweis auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Nicole Hess auf Bundestagsdrucksache 21/88 (www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-fu enf-jahre-haft-fuer-mutmassliche-linksextremisti n-hanna-s-100.html; https://diekunsthochschule n.de/aktuell/27-bundespreis-fur-kunststudier ende)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 20. Oktober 2025: Hanna S. wurde am 26. September 2025 vom Oberlandesgericht München erstinstanzlich zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Nicole Hess auf Bundestagsdrucksache 21/88 verwiesen.

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