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Schriftliche Frage 184 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Unterschied von kleinen modularen Kernreaktoren (SMRs) zu „herkömmlichen“ Kernkraftwer…

dip / schriftliche_frage 11.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 184 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Unterschied von kleinen modularen Kernreaktoren (SMRs) zu „herkömmlichen“ Kernkraftwer… Frage 184 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Unterschied von kleinen modularen Kernreaktoren (SMRs) zu „herkömmlichen“ Kernkraftwerken (bitte auch jeweils nach Technologieart, Menge radioaktiven Abfalls, Kosten und Leistungen in Gigawatt aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung SMRs in Bezug auf Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Sicherheitsrisiken, Zwischen- und Endlagerung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 10. Juli 2025: Das Atomgesetz hat nach § 1 Nummer 1 den Zweck, die Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 des Atomgesetzes werden für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität keine Genehmigungen erteilt. Dies schließt kleine modulare Reaktoren (engl.: Small Modular Reactors, SMR) ein. Der Begriff „SMR“ ist nicht abgeschlossen definiert und wird für verschiedene Reaktorkonzepte verwendet. Typischerweise werden Reaktoren mit einer elektrischen Leistung bis maximal 300 Megawatt elektrisch, teilweise aber auch Konzepte mit einer höheren Leistung als SMR bezeichnet. Mit dem Begriff „modular“ ist zumeist gemeint, dass SMRs im Gegensatz zu herkömmlichen Atomkraftwerken größtenteils in standardisierten Bauteilen in Fabriken vorgefertigt, damit skalierbar sind und am jeweiligen Einsatzort nur zusammengesetzt werden. Es kann aber auch gemeint sein, dass der beladene Reaktor zentral gefertigt und dann zum Einsatzort gebracht wird oder mehrere (Reaktor-)Module sich ein Reaktorgebäude teilen. Hinsichtlich der Reaktortechnologie gibt es eine Vielzahl an Projektskizzen und Konzepten für SMRs auf Basis von Reaktortypen der sogenannten „vierten Generation“, die zum Teil auf den Konzepten für „große“ Reaktoren basieren. Die internationale Atomenergie-Organisation (IA- EO) listet derzeit 48 solcher SMR-Konzepte in ihrer Advanced-Reactor- Information-System (ARIS-)Datenbank (Stand: März 2025) auf. In der konkreten Umsetzung wird zumeist auf Konzepte auf Basis herkömmlicher Leichtwasserreaktortechnologie zurückgegriffen, die überwiegend auch in großen herkömmlichen Reaktoren genutzt wird. Bei der nuklearen Sicherheit dürfen keine Abstriche gemacht werden. Aussagen zu möglichen sicherheitstechnischen Vorteilen von SMR- Designs sowie zu inhärenter Sicherheit, z. B. durch passive Sicherheitssysteme, bedürfen stichhaltiger Nachweise und Überprüfung. Insbesondere bei Reaktorkonzepten der sogenannten „vierten Generation“ bestehen offene Fragen zur nuklearen Sicherheit. Im Vergleich zu herkömmlichen Atomkraftwerken sind für die gleiche Leistung deutlich mehr SMRs nötig. Durch die höhere Anzahl von SMRs stellten sich somit zusätzliche Herausforderungen nicht nur hinsichtlich der nuklearen Sicherheit, sondern auch hinsichtlich der Sicherung und der internationalen Kernmaterialüberwachung (Safeguards). Über die Höhe der Stromgestehungskosten (Levelized Cost of Electricity, LCOE) der bereits errichteten kleinen Reaktoren in Russland und China liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Einer vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung beauftragten Studie zufolge würden die Vorteile einer Serienproduktion von SMRs erst mit einem Produktionsvolumen von ca. 3.000 Stück die grundsätzlichen Kostennachteile gegenüber großen Reaktoren überwiegen (Sicherheitstechnische Analyse und Risikobewertung einer Anwendung von SMR-Konzepten (Small Modular Reactors), März 2021.). Die angestrebten Kostenvorteile sind somit bislang nicht erkennbar. Daraus folgt, dass mit Blick auf die Stromgestehungskosten SMRs gegenüber erneuerbaren Energien derzeit nicht konkurrenzfähig sind. Momentan werden laut World Energy Outlook der Internationalen Energieagentur (IEA) für Europa die LCOE von Atomenergie auf das Zwei- bis Dreifache der LCOE für Wind- und Solarenergie geschätzt, auch perspektivisch bis 2050 wird es laut IEA weiterhin einen deutlichen Kostenvorteil von erneuerbaren Energien geben. SMRs, die auf Konzepten herkömmlicher Leichtwasserreaktoren basieren, verwenden einen ähnlichen Brennstofftyp wie bereits existierende Reaktoren. Es kann davon ausgegangen werden, dass hier die bisher vorgesehenen Entsorgungswege genutzt werden müssen. Die Entsorgungspfade für neuartige Brennstoffe, die zum Beispiel bei Reaktoren der sogenannten „vierten Generation“ verwendet werden sollen, befinden sich noch in der Entwicklungsphase.

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