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Schriftliche Frage 119 von Robert Teske (AfD): Hat der Jugendhilfeverein Fähre e. V. (Suhl/ Sonneberg, Thüringen) nach Kenntnis der Bundesregierung als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänge…

dip / schriftliche_frage 04.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 119 von Robert Teske (AfD): Hat der Jugendhilfeverein Fähre e. V. (Suhl/ Sonneberg, Thüringen) nach Kenntnis der Bundesregierung als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänge… Frage 119 (Robert Teske, AfD): Hat der Jugendhilfeverein Fähre e. V. (Suhl/ Sonneberg, Thüringen) nach Kenntnis der Bundesregierung als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten (bitte für jedes Jahr ab dem Haushaltsjahr 2020 getrennt nach Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 2. Juli 2025: Der Verein Jugendhilfeverein Fähre e. V. hat Bundesmittel für die Jahre 2020 bis 2025 als Letztempfänger erhalten: Förderzeitraum Indirekter Fördermittelempfänger (hier „Letztempfänger“) Bundesmittel im Rahmen einer Weiterleitung 01.01.2020–31.12.2020 Jugendhilfeverein Fähre e. V.  38.251,07 € 01.01.2021–31.12.2021 Jugendhilfeverein Fähre e. V.  79.101,32 € 01.01.2022–31.12.2022 Jugendhilfeverein Fähre e. V.  70.267,03 € 01.01.2023–31.12.2023 Jugendhilfeverein Fähre e. V.  57.111,36 € Gesamt Jugendhilfeverein Fähre e. V. 244.730,78 € Für die Jahre 2024 und 2025 ist der Bundesregierung bekannt, dass der Jugendhilfeverein Fähre e. V. eine Zuwendung im Rahmen einer Weiterleitung erhalten hat oder voraussichtlich erhalten wird.

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