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Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bundeshaushalten (Antwort zu Drs. 21/2583)

dip / drucksache 01.04.2026 · WP 21 · 21/5178 · Antwort · Original ↗

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Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bundeshaushalten (Antwort zu Drs. 21/2583) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5178 21. Wahlperiode 01.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lukas Rehm, Dr. Michael Espendiller, Raimond Scheirich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2583 – Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bundeshaushalten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nichtregierungsorganisationen (NGOs) nehmen in der politischen Willens- und Entscheidungsbildung der Bundesrepublik Deutschland eine zunehmend einflussreiche Rolle ein. Sie wirken an Gesetzgebungsverfahren mit, beraten Bundesministerien und beeinflussen durch Stellungnahmen, Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit politische Prozesse. Viele dieser Organisationen erhalten in erheblichem Umfang öffentliche Fördermittel aus dem Bundeshaushalt. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob bei der Vergabe dieser Mittel ausreichende Transparenz, Kontrolle und politische Neutralität gewährleistet sind. Insbesondere ist nach Auffassung der Fragesteller zu prüfen, inwieweit Organisationen sowohl aus Bundes- als auch aus EU- Mitteln Zuwendungen für dieselben Projekte erhalten (Doppelfinanzierung), welche Bedingungen an diese Mittelvergabe geknüpft sind und ob gegebenenfalls intransparente Nebenabsprachen oder Vertraulichkeitsvereinbarungen bestehen, die eine politische Einflussnahme über den offiziellen Förderrahmen hinaus ermöglichen. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die haushaltsmäßige Förderung ausgewählter Organisationen im sozialen Bereich für die Jahre 2026 und 2027 offenzulegen, deren institutionelle Einbindung in Entscheidungsprozesse der Bundesregierung zu erfassen sowie mögliche strukturelle oder politische Verflechtungen und intransparente Absprachen zu identifizieren. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Bundesregierung weist zugleich darauf hin, dass der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat von zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Miteinander lebt. Daher unterstützt die Bundesregierung seit Jahrzehnten zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen in verschiede- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ner Art und Weise, um ein vielfältiges und demokratisches Miteinander in der Gesellschaft und freiheitlich-demokratische Grundwerte im In- und Ausland zu fördern.  1. Sind in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Fördermittel für folgende Organisationen vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie verteilen sich die Fördermittel jeweils auf Projektförderung, institutionelle Förderung sowie Sach- und Strukturförderung (bitte in Euro angeben) a) SOS-Kinderdörfer weltweit, b) Plan International Deutschland, c) UNICEF Germany, d) Welthungerhilfe, e) Brot für die Welt, f) Deutsche Stiftung Denkmalschutz, g) Aktion Deutschland Hilft, h) World Vision Deutschland, i) Bethel Stiftung, j) Bündnis Entwicklung Hilft, k) UNO-Flüchtlingshilfe, l) Bischöfliches Hilfswerk Misereor e. V., m) Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), n) Islamic Relief Deutschland e. V., o) International Rescue Committee (IRC) Deutschland, p) Caritas international, q) UNO-Flüchtlingshilfe, r) gut.org, s) UNICEF Germany, t) Amnesty International Deutschland, u) Bund der Freien Waldorfschulen e. V., v) Aktion Deutschland Hilft, w) Help – Hilfe zur Selbsthilfe, x) NRC Flüchtlingshilfe Deutschland gGmbH, y) Die Arche – Christliches Kinder- und Jugendwerk, z) Aktion Sühnezeichen Friedensdienste, aa) terre des hommes Deutschland, bb) Kindernothilfe, cc) AWO International, dd) CARE Deutschland, ee) Oxfam Deutschland, ff) Diakonie Katastrophenhilfe, gg) Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, hh) Stiftung Lesen, ii) Habitat for Humanity Deutschland, jj) Forum Ziviler Friedensdienst, kk) VENRO, ll) CARE Deutschland Stiftung, mm) Alhambra Gesellschaft, nn) Caritasverbände, oo) Amadeu Antonio Stiftung, pp) Anthropoi Bundesverband, qq) Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd), rr) Arbeit und Leben e. V., ss) Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), tt) Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband, uu) Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten, vv) Attac Deutschland, ww) Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), xx) Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO), yy) Bundesverband der Mütterzentren, zz) Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V., aaa) Bundesverband Mobile Beratung, bbb) Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), ccc) Campact e. V. ddd) CLAIM Allianz gegen Muslimfeindlichkeit, eee) Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland, fff) Dachverband Gemeindepsychiatrie e. V., ggg) Der Kinderschutzbund Bundesverband, hhh) Der Paritätische Gesamtverband, iii) Deutsche Bischofskonferenz, jjj) Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e. V., kkk) Deutscher Alpenverein (DAV), lll) Deutscher Bundesjugendring, mmm) Deutscher Caritasverband, nnn) Deutscher Frauenrat, ooo) Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), ppp) Deutscher Mieterbund, qqq) Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), rrr) Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V., sss) Deutscher Volkshochschul-Verband e. V., ttt) Deutsches Jugendherbergswerk (DJH), Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V., uuu) Deutsches Kinderhilfswerk e. V., vvv) Diakonie Deutschland, www) Digitalcourage e. V., xxx) Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland, yyy) Evangelische Akademien in Deutschland e. V., zzz) Evangelische Kirche in Deutschland, aaaa) Forum Menschenrechte, bbbb) Fußball stiftet Zukunft e. V., cccc) Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e. V., dddd) Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd), eeee) Katholische Akademien, ffff) Katholische Erwachsenenbildung Deutschland, gggg) Klima-Allianz Deutschland, hhhh) LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt, iiii) medico international, jjjj) Muslimische Akademie Heidelberg – Teilseiend e. V., kkkk) National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, llll) Netzwerk für Demokratie und Courage e. V. mmmm) Neue Deutsche Organisationen – das postmigrantische netzwerk (ndo) nnnn) Pro Asyl, oooo) Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, pppp) Sozialverband Deutschland, qqqq) Stiftung gegen Rassismus, rrrr) TERRE DES FEMMES, ssss) Türkische Gemeinde in Deutschland e. V., tttt) VBRG – Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V., uuuu) Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., vvvv) Verein für Demokratische Kultur in Berlin (VDK), wwww) Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e. V., xxxx) Volkssolidarität, yyyy) Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), zzzz) Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V., aaaaa) Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus Brandenburg, bbbbb) Kulturbüro Sachsen, ccccc) Miteinander e. V. Sachsen-Anhalt, ddddd) Mobile Beratung in Thüringen MOBIT e. V., eeeee) mobirex – Monitoring | Bildung | Information zur extremen Rechten, GMF und Antifeminismus Baden-Württemberg, fffff) Netzwerk Tolerantes Sachsen, ggggg) Regionalzentrum für demokratische Kultur, RAA Mecklenburg-Vorpommern, hhhhh) Sachsen-Anhalt. Weltoffen!, iiiii) Weltoffenes Thüringen (bitte auch vollständigen Haushaltstitel samt Einzelplan und Kapitel angeben)? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*  2. Welche Bundesministerien oder ihnen nachgeordneten Behörden sind ggf. jeweils für die Bewilligung und Abwicklung der in Frage 1 erfragten Fördermittel zuständig, und gibt es hier auch Doppelzuständigkeiten dahin gehend, dass für einzelne Projekte z. B. zwei oder mehr Bundesministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig sind? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*  3. Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte sind im Rahmen dieser ggf. vorgesehenen Förderungen jeweils geplant oder wurden bereits beantragt (bitte mit Projekttitel, geplanter Laufzeit und Förderhöhe angeben)? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*  4. Bestehen zur Kontrolle der Mittelverwendung bei laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Vorgaben und Instrumente (z. B. Berichterstattungspflichten, Evaluierungen, Prüfverfahren), und wenn ja, welche? Nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 BHO und den jeweils einschlägigen Allgemeinen Nebenbestimmungen (Anlagen 1 bis 4 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO) hat der Zuwendungsempfänger die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuweisen und ist dieser Verwendungsnachweis durch die Bewilligungsbehörde zu prüfen. Darüber hinaus besteht nach § 7 Absatz 2 BHO und der VV Nr. 11a zu § 44 BHO die Pflicht zur Durchführung von Erfolgskontrollen in Bezug auf alle Zuwendungen.  5. Welche tatsächlichen Zahlungen (bitte in Euro angeben) sind in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen erfolgt (bitte nach Haushaltsjahr, Kapiteln, Titeln, zuwendungsbewilligender Bundesbehörde und Verwendungszweck bzw. kurzer Projektbeschreibung gliedern)? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5178 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  6. Welche der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 als Erstempfänger geförderten Organisationen haben die Zahlungen nach Kenntnis der Bundesregierung an Drittorganisationen weitergeleitet (bitte nach Jahren, Förderhöhe sowie Erstempfänger und den dazugehörigen Zwischen- und Letztempfängern gliedern)? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*  7. Welchen prozentualen Anteil am Gesamtvolumen der Bundesfördermittel für nichtstaatliche soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen nehmen die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 voraussichtlich ein, und wie hoch war der entsprechende Anteil in den Jahren 2020 bis 2025? Der prozentuale Anteil der Förderungen an die laut Antwort zu Frage 1 geförderten Organisationen am Gesamtvolumen der Bundesfördermittel für nichtstaatliche soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen kann nicht beziffert werden, da „nichtstaatliche soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen“ begrifflich nicht definiert sind.  8. Sind die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in die Ausarbeitung, Bewertung oder Beratung von politischen Vorhaben der Bundesregierung eingebunden (z. B. durch Beiräte, Anhörungen, Projektbeiratstätigkeit, Konsultationen), und wenn ja, inwieweit? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*  9. Haben Vertreter der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen im Zeitraum 2020 bis 2025 an Veranstaltungen mit Bundesministerien, Anhörungen der Bundesregierung sowie nach Kenntnis der Bundesregierung parlamentarischen Anhörungen teilgenommen, und wenn ja, in welcher Funktion? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* 10. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vergabe der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Fördermittel, und in wieweit kommen wettbewerbliche Verfahren, Ausschreibungen oder Einzelentscheidungen ohne Konkurrenz zum Einsatz (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1367, S. 2)? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5178 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 11. Enthielten die Zuwendungsbescheide an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Auflagen oder Nebenbestimmungen im Hinblick auf politische Neutralität, Zweckbindung oder Transparenzanforderungen? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* 12. Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum (von 2020 bis 2025 sowie nach bekannten Planungen bis 2027) auch Fördermittel aus EU-Fonds, Länderhaushalten oder kommunalen Mitteln erhalten (soweit bekannt, bitte aufschlüsseln)? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* 13. Hat die Bundesregierung Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel Evaluierungen in Auftrag gegeben, die sich auf die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Organisationen oder deren Förderungen beziehen (bitte mit Titel, Kosten der Evaluierung, Jahr und Auftragnehmer nennen)? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* 14. Werden Fördermittel an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen mit inhaltlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit, politischen Kommunikation oder Positionierung verbunden, und wenn ja, inwiefern? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* 15. Verlangt die Bundesregierung bei den von ihr in ihrer Antwort zu Frage 1 genannten Organisationen vor Bewilligung der Fördermittel schriftliche Erklärungen zur politischen Neutralität, Unabhängigkeit und Nichtbindung an parteipolitische Zielsetzungen, und wenn ja, von welchen dieser Organisationen? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* 16. In wie vielen Fällen wurden die Zuwendungsempfänger durch Sicherheitsbehörden des Bundes einer Überprüfung auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse hin untersucht, und was waren die Ergebnisse? Soweit seitens der Ressorts nicht Fehlanzeige gemeldet wurde, ist die Antwort den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* Aus dem Geschäftsbereich des BMI wird zudem wie folgt geantwortet. In begründeten Einzelfällen wurden die Zuwendungsempfänger durch die Sicherheitsbehörden des Bundes auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse hin überprüft. Eine weitere Beantwortung der Frage kann nach eingehender Prüfung in diesem konkreten Einzelfall wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Be- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5178 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. antwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Um die Frage zu beantworten, in welchen Fällen die 113 Zuwendungsempfänger aus Frage 1 in einem zeitlich nicht bestimmten Zeitraum auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse überprüft wurden, wäre die Sichtung eines immensen Aktenbestandes in den Grundsatzbereichen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rn. 249). Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. In diesem konkreten Fall müssten über 1 000 Aktenstücke gesichtet und händisch ausgewertet werden. Diese Aktenstücke enthalten jeweils mehrere Dokumente, die zu sichten wären. Durch systematische Suchanfragen im elektronischen Aktensystem kann diese Arbeit nicht wesentlich erleichtert werden, was durch die nachfolgenden Ausführungen verdeutlicht wird. Zum einen kommt im konkret vorliegenden Fall erschwerend hinzu, dass die angefragten Organisationen zum Teil Einrichtungen unter verschiedenen Namen betreiben. Beispielhaft und nicht abschließend genannt seien die verschiedenen Einrichtungen der „Die Arche – Christliches Kinder- und Jugendwerk“ (vgl. Organisation aus Frage 1y), der Caritasverbände (vgl. Organisation aus Frage 1 nn) und des Arbeiter-Samariter-Bundes (vgl. Organisation aus Frage 1ss). Im vorliegenden Fall müssten daher zu zahlreichen Organisationen mehrere Suchen mit unterschiedlichen Suchbegriffen im elektronischen Aktensystem durchgeführt werden. Zusätzlich wird auf die in der Anfrage enthaltenen, auch im Schriftverkehr gängigen und zum Teil ersatzweise genutzten Abkürzungen verschiedener Organisationen (z. B. UNICEF, UNO, AWO, DGB, DOSB, DJH) verwiesen, die jeweils zusätzlich zu den jeweiligen (in-) offiziellen Langbezeichnungen gesucht werden müssten. Entsprechende Informationen über einschlägige Suchbegriffe müssten zunächst zusammengetragen werden. Dies führt dazu, dass eine systematische und zielführende Suche innerhalb des elektronischen Aktensystems nahezu unmöglich ist. Einen massiv erschwerenden Faktor stellt dabei der Umstand dar, dass insgesamt 113 Organisationen angefragt wurden. Zunächst handelt es sich hierbei um eine äußerst hohe Anzahl an einzelnen, voneinander unabhängigen Organisationen, nach denen jeweils einzeln und vor dem Hintergrund obenstehender Problemstellung recherchiert werden müsste. Zudem würde jede dieser elektronischen Suchen dazu führen, dass alle Dokumente als Ergebnis aufgeführt werden, in denen Buchstabenfolgen genannt werden, die dem Suchbegriff entsprechen, ggf. aber auch weitere Buchstaben enthalten können. Beispielsweise würden bei der Suche nach „SOS“ (vgl. Organisation aus Frage 1a) eine riesige Menge an Treffern anfallen. Erschwerend kommt weiter hinzu, dass bei den jeweiligen Dokumenten nicht unmittelbar der Volltext oder die relevante Textpassage angezeigt wird, in denen die gesuchte Buchstabenfolge auftaucht. Vielmehr werden lediglich die betreffenden Dokumente aufgelistet, in denen der Suchbegriff enthalten ist. Um prüfen zu können, ob es sich bei den Fundstellen tatsächlich um eine der genannten Organisationen handelt, müsste das jeweilige Dokument, das seinerseits wiederum über mehrere Seiten verfügen und teilweise eine Vielzahl von Anlagen aufweisen kann, in der elektronischen Akte aufgerufen und manuell gesichtet werden. Dies würde jeweils einen erheblichen – je nach Umfang des Dokuments einen immensen – Arbeitsaufwand verursachen. Nicht zuletzt reicht der hier vorliegende elektronische Aktenbestand lediglich bis in das Jahr 2007 zurück. Ältere Aktenbestände liegen ausschließlich physisch vor und sind somit ohnehin nicht elektronisch suchfähig. Im Ergebnis würde eine Sichtung der Dokumente einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen. Der mit der händischen Suche verbundene Personalaufwand würde die Personalressourcen der betroffenen Arbeitsbereiche mehrere Wochen binden und die eigentliche Arbeit der betroffenen Bereiche zum Erliegen bringen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/2201 verwiesen. 17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Förderzusagen (EU- oder Drittmittel) unter Bedingungen erhalten haben, wonach sie sich verpflichten, bestimmte politische Positionen oder Gesetzgebungsvorhaben aktiv zu unterstützen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Finanzierungsquelle angeben)? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* 18. Prüft die Bundesregierung beim Zuwendungsverfahren, ob für identische Projekte bereits EU-Mittel bewilligt wurden (Stichwort „Doppelfinanzierung“), und wenn ja, in welcher Weise, und wie viele Fälle einer solchen Doppelfinanzierung wurden seit 2020 bei den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ggf. festgestellt? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* 19. Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in den Jahren 2020 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus EU-Programmen erhalten, bei denen die Europäische Kommission eine inhaltliche Abstimmung oder Verpflichtung zu Lobby- bzw. Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland als Förderbedingung formuliert hat (bitte ggf. nach Organisation, Programm, Jahr und Fördersumme aufschlüsseln)? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* 20. Bestehen innerhalb der Bundesregierung interministerielle Richtlinien oder Handreichungen, um sicherzustellen, dass Bundesfördermittel nicht für Maßnahmen verwendet werden, die bereits ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert wurden, und wenn ja, welche sind dies (bitte ggf. Fundstellen bzw. Dokumenttitel nennen, Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1081, S. 3)? Zuwendungen können nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung nur gewährt werden, wenn das mit der Zuwendung verfolgte erhebliche Bundesinteresse ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Bei der Antragsprüfung (dazu Verwaltungsvorschrift Nr. 3.3 zu § 44 BHO) sind daher eventuelle Doppelförderungen auszuschließen. Antragstellende haben im Rahmen des von ihnen vorzulegenden Finanzierungs- bzw. Wirtschaftsplans darzulegen, wie die Gesamtfinanzierung sichergestellt wird (vgl. Verwaltungsvorschrift Nr. 3.2 zu § 44 BHO). Dabei sind auch etwaige Förderungen Dritter (z. B. aus EU- oder Länderförderprogrammen), * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5178 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. die als Deckungsmittel im Rahmen der Gesamtfinanzierung des Fördervorhabens anzusehen sind, auszuweisen. 21. Stehen der Bundesregierung Prüf- oder Sanktionsmechanismen für den Fall zur Verfügung, dass nachträglich festgestellt wird, dass eine der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ihre Fördermittel entgegen den Bewilligungsauflagen zur parteipolitischen Einflussnahme oder unter Verletzung von Neutralitätsklauseln eingesetzt hat, und wenn ja, welche? Soweit die im Zuwendungsbescheid vorgesehenen Zweckbestimmungen und Nebenbestimmungen nicht eingehalten werden, ist der Bescheid regelmäßig (ggf. anteilig) zu widerrufen und die Zuwendung entsprechend zurück zu fordern (vgl. die §§ 49, 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes i. V. m. Verwaltungsvorschrift Nr. 8.2 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung). Bei Förderverträgen sind regelmäßig analoge Befugnisse zu vereinbaren. 22. Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen seit 2020 mit Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Memoranda of Understanding (MoU) geschlossen oder sonstige Absprachen getroffen, die nicht öffentlich zugänglich sind und sich auf finanzielle Zuwendungen, strategische Kooperationen oder politische Unterstützung beziehen (wenn ja, bitte Organisation, Vertragspartner, Datum, Förderhöhe Zweck und Laufzeit nennen)? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* 23. Enthalten die seit 2020 erteilten Zuwendungsbescheide oder Förderverträge mit den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungsklauseln, die die Offenlegung von Projektdokumenten, Verwendungsnachweisen oder Kommunikationsinhalten gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit einschränken (bitte ggf. Fundstellen und betroffene Organisationen angeben)? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* 24. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Förderungen an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen keine stillen Nebenabsprachen (Side Letters) getroffen werden, die über den offiziellen Zuwendungsbescheid hinaus zusätzliche politische Verpflichtungen oder Lobbytätigkeiten vorsehen, und wenn ja, welche? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5178 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 25. Wurden der Bundesregierung seit 2020 Fälle bekannt, in denen eine der in Frage 1 genannten Organisationen Fördermittel erhalten hat und gleichzeitig durch vertrauliche Vereinbarungen dazu verpflichtet war, bestimmte politische Positionen öffentlich zu vertreten oder Lobbyaktivitäten im In- oder Ausland durchzuführen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Reaktion der Bundesregierung schildern)? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* 26. Sind für die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalten 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Mittel vorgesehen, mit denen diese Organisationen Naturschutzflächen erwerben sollen, bzw. sind direkte Übertragungen von Flächen aus Bundesbesitz an diese Organisationen vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte ggf. ebenfalls Höhe der Mittel je Organisation angeben)? Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.* * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5178 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage aus der BT-Drs. 21/2583 Beitrag des: BKAmt Einzelplan: 04, Kapitel 0416 Vorbemerkungen: Die Antwort erfolgt im Nachfolgenden jeweils organisationsspezifisch in einem separaten Datenblatt. Für das Jahr 2026 wird auf Basis des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundeshaushalts 2026 geantwortet, statt auf Basis des Entwurfs der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026. Für das Jahr 2027 erfolgen keine Angaben, da die Bundesregierung grundsätzlich nur Auskünfte zu bereits abgeschlossenen Vorgängen erteilt, nicht aber zu laufenden Verwaltungsvorgängen und Entscheidungsvorbereitungen. Organisation: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) Frage 1: „Sind in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Fördermittel für folgende Organisationen vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie verteilen sich die Fördermittel jeweils auf Projektförderung, institutionelle Förderung sowie Sach- und Strukturförderung (bitte in Euro angeben): […] (bitte auch vollständigen Haushaltstitel samt Einzelplan und Kapitel angeben)?“ Frage 2: „Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden sind ggf. jeweils für die Bewilligung und Abwicklung der in Frage 1 erfragten Fördermittel zuständig und gibt es hier auch Doppelzuständigkeiten dahingehend, dass für einzelne Projekte z.B. zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig sind?“ Antwort zu Frage 1 und 2: Kapitel Titel Zuständige Stelle Institutionelle Förderung - ja oder nein - Förderhöhe im Jahr 2026 - in T€ - davon Sachförderung - in T€ - 0416 531 21 BKAmt, BVA nein 2.070 0 0416 684 21 BKAmt, BVA nein 1.308 0 0416 684 26 BKAmt, BVA nein 100 0 0416 684 23 BKAmt, BVA nein 1.750 0 Sind für einzelne Projekte zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig? Nein. Frage 3: „Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte sind im Rahmen dieser ggf. vorgesehenen Förderungen jeweils geplant oder wurden bereits beantragt (bitte mit Projekttitel, geplanter Laufzeit und Förderhöhe angeben)?“ Antwort: Projekttitel Geplante Laufzeit Förderhöhe - in T€ - Olympiabewerbung, Teilprojekt 2026 (Gesamtlaufzeit 2025 bis 2027) 01.01. - 31.12.2026 2.070 Leistungssportprojekte und sportmedizinische Grunduntersuchungen in 2026 01.01 - 31.12.2026 1.408 Entsendungskosten für Olympiamannschaften zur Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Mailand/Cortina 2026 (Italien) 01.01 - 31.12.2026 1.750 Frage 4: „Bestehen zur Kontrolle der Mittelverwendung bei laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Vorgaben und Instrumente (z. B. Berichterstattungspflichten, Evaluierungen, Prüfverfahren), und wenn ja, welche?“ Vorbemerkung: Auf die allgemeine Antwort auf die Frage 4 wird hingewiesen. Hier werden lediglich Vorgaben und Instrumente mit Bezug zur o. g. Organisation (soweit vorhanden) ergänzt. Antwort: Keine Ergänzung. Frage 5: „Welche tatsächlichen Zahlungen (bitte in Euro angeben) sind in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen erfolgt (bitte gliedern nach Haushaltsjahr, Kapiteln, Titeln, zuwendungsbewilligender Bundesbehörde und Verwendungszweck bzw. kurzer Projektbeschreibung)?“ Antwort: In nachfolgender Darstellung wurden die Zuwendungen der regulären Sportförderung erfasst und die Frage damit wie folgt beantwortet:: Haushaltsjahr Kapitel Titel Bewilligungsbehörde Zahlungen - in T€ - Verwendungszweck (bzw. Projektbeschreibung) 2020 0601 684 21 BMI, BVA 1.373 Leistungssportprojekte und sportmedizinische Grunduntersuchungen in 2020 2020 0601 684 26 BMI, BVA 100 Leistungssportprojekte und sportmedizinische Grunduntersuchungen in 2020 2020 0601 684 23 BMI, BVA 968 Entsendungskosten für Olympiamannschaften zur Teilnahme an den Olympischen Spielen in Tokio 2021 (Japan) 2021 0601 684 21 BMI, BVA 1.337 Leistungssportprojekte und sportmedizinische Grunduntersuchungen in 2021 2021 0601 684 26 BMI, BVA 100 Leistungssportprojekte und sportmedizinische Grunduntersuchungen in 2021 2021 0601 684 23 BMI, BVA 4.000 Entsendungskosten für Olympiamannschaften zur Teilnahme an den Olympischen Spielen in Tokio 2021 (Japan) 2021 0601 684 23 BMI, BVA 2.400 Entsendungskosten für Olympiamannschaften zur Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Beijing 2022 (China) 2021 0601 684 23 BMI, BVA 271 Entsendungskosten World Games 2022 in Birmingham (USA) 2021 0601 686 26 BMI, BVA 2 LEAP - Trainingsprogramm zur Besetzung internationaler Spitzengremien des Sports mit Deutschen 2021 0601 686 26 BMI, BVA 19 Förderung Kandidatur Präsident Internationale Eishockey Föderation 2022 0601 684 21 BMI, BVA 1.278 Leistungssportprojekte und sportmedizinische Grunduntersuchungen in 2022 2022 0601 684 26 BMI, BVA 100 Leistungssportprojekte und sportmedizinische Grunduntersuchungen in 2022 2022 0601 684 23 BMI, BVA 1.731 Entsendungskosten für Olympiamannschaften zur Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Beijing 2022 (China) 2022 0601 684 23 BMI, BVA 968 Entsendungskosten World Games 2022 in Birmingham (USA) Haushaltsjahr Kapitel Titel Bewilligungsbehörde Zahlungen - in T€ - Verwendungszweck (bzw. Projektbeschreibung) 2022 0601 686 26 BMI, BVA 17 LEAP - Trainingsprogramm zur Besetzung internationaler Spitzengremien des Sports mit Deutschen 2023 0601 684 21 BMI, BVA 1.245 Leistungssportprojekte und sportmedizinische Grunduntersuchungen in 2023 2023 0601 684 26 BMI, BVA 100 Leistungssportprojekte und sportmedizinische Grunduntersuchungen in 2023 2023 0601 684 23 BMI, BVA 1.500 Entsendungskosten für Olympiamannschaften zur Teilnahme an den Olympischen Spielen in Paris 2024 (Frankreich) 2023 0601 684 23 BMI, BVA 207 Entsendungskosten European Games 2023 in Krakau 2023 0601 686 26 BMI, BVA 63 LEAP - Trainingsprogramm zur Besetzung internationaler Spitzengremien des Sports mit Deutschen 2023 0601 686 26 BMI, BVA 75 Ausrichtung TAFISA World Congress in Düsseldorf 2023 0601 686 26 BMI, BVA 20 Peer Learning Activity “Digitalisierung in der Trainerausbildung“ 2024 0601 684 21 BMI, BVA 927 Olympiabewerbung, Teilprojekt 2024 2024 0601 684 21 BMI, BVA 1.263 Leistungssportprojekte und sportmedizinische Grunduntersuchungen in 2024 2024 0601 684 26 BMI, BVA 100 Leistungssportprojekte und sportmedizinische Grunduntersuchungen in 2024 2024 0601 684 23 BMI, BVA 2.740 Entsendungskosten für Olympiamannschaften zur Teilnahme an den Olympischen Spielen in Paris 2024 (Frankreich) 2024 0601 684 23 BMI, BVA 95 Entsendungskosten World Games Chengdu 2025 (China) 2024 0601 686 26 BMI, BVA 21 LEAP - Trainingsprogramm zur Besetzung internationaler Spitzengremien des Sports mit Deutschen 2024 0601 686 26 BMI, BVA 449 Ausrichtung Generalversammlung Europäische Olympische Komitees 2025 0601 531 21 BMI, BVA 1.207 Olympiabewerbung, Teilprojekt 2025 2025 0601 684 21 BMI, BVA 1.278 Leistungssportprojekte und sportmedizinische Grunduntersuchungen in 2025 2025 0601 684 26 BMI, BVA 100 Leistungssportprojekte und sportmedizinische Grunduntersuchungen in 2025 2025 0601 684 23 BMI, BVA 2.000 Entsendungskosten für Olympiamannschaften zur Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Mailand/Cortina 2026 (Italien) Haushaltsjahr Kapitel Titel Bewilligungsbehörde Zahlungen - in T€ - Verwendungszweck (bzw. Projektbeschreibung) 2025 0601 684 23 BMI, BVA 830 Entsendungskosten World Games Chengdu 2025 (China) 2025 0601 686 26 BMI, BVA 52 LEAP - Trainingsprogramm zur Besetzung internationaler Spitzengremien des Sports mit Deutschen Frage 6: „Welche der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 als Erstempfänger geförderten Organisationen haben die Zahlungen nach Kenntnis der Bundesregierung an Drittorganisationen weitergeleitet (bitte gliedern nach Jahren, Förderhöhe sowie Erstempfänger und den dazugehörigen Zwischen- und Letztempfängern)?“ Antwort: Weiterleitungen sind nicht erfolgt. Frage 8: „Sind die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in die Ausarbeitung, Bewertung oder Beratung von politischen Vorhaben der Bundesregierung eingebunden (z. B. durch Beiräte, Anhörungen, Projektbeiratstätigkeit, Konsultationen), und wenn ja, inwieweit?“ Antwort: Im Kontext der Olympiabewerbung übernimmt der DOSB die strategische Verantwortung für den Prozess und bindet dabei die Bundesregierung mit ein. Frage 9: „Haben Vertreter der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen im Zeitraum 2020 bis 2025 an Veranstaltungen mit Bundesministerien, Anhörungen der Bundesregierung sowie nach Kenntnis der Bundesregierung parlamentarischen Anhörungen teilgenommen, und wenn ja, in welcher Funktion?“ Antwort: Der DOSB ist der Dachverband des deutschen Sports und nimmt in Wahrnehmung seiner Aufgaben auch an Veranstaltungen mit Bundesministerien teil. Eine detaillierte Erfassung der Teilnahme von Vertretern erfolgt nicht. In dieser Rolle nimmt der DOSB auch als Berichterstatter beispielsweise an Sitzungen des Sportausschusses/des Ausschusses für Sport und Ehrenamt des Deutschen Bundestages teil. Frage 10: „Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vergabe der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Fördermittel, und in wieweit kommen wettbewerbliche Verfahren, Ausschreibungen oder Einzelentscheidungen ohne Konkurrenz zum Einsatz (Bundestagsdrucksache 21/1367, Seite 2)?“ Antwort: Die Fördermittel werden nach zuwendungsrechtlichen Regularien (BHO, AnBest-P) bewilligt. Frage 11: „Enthielten die Zuwendungsbescheide an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Auflagen oder Nebenbestimmungen im Hinblick auf politische Neutralität, Zweckbindung oder Transparenzanforderungen?“ Antwort: Nein Frage 12: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum (von 2020 bis 2025 sowie nach bekannten Planungen bis 2027) auch Fördermittel aus EU-Fonds, Länderhaushalten oder kommunalen Mitteln erhalten (soweit bekannt, bitte aufschlüsseln)?“ Antwort: 2020 - in T€ - 2021 - in T€ - 2022 - in T€ - 2023 - in T€ - 2024 - in T€ - 2025 - in T€ - 2026 - in T€ - EU-Fonds Länderhaushalte 800 100 Kommunale Mittel 150 Frage 13: „Hat die Bundesregierung Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel Evaluierungen in Auftrag gegeben, die sich auf die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Organisationen oder deren Förderungen beziehen (bitte mit Titel, Kosten der Evaluierung, Jahr und Auftragnehmer nennen)?“ Antwort: Nein, im Rahmen der o.g. Förderungen erfolgten keine derartigen Beauftragungen. Frage 14: „Werden Fördermittel an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen mit inhaltlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit, politischen Kommunikation oder Positionierung verbunden, und wenn ja, inwiefern?“ Antwort: Die Zuwendungsbescheide enthalten eine Auflage, dass bei allen Veröffentlichungen auf die Förderung durch das Bundesministerium des Innern/Bundeskanzleramt auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages hinzuweisen sei. Die entsprechenden Bildwortmarken hierfür wurden jeweils zur Verfügung gestellt. Auch bei Interviews in Presse und Funk ist auf die Förderung durch den Bund angemessen hinzuweisen Frage 15: „Verlangt die Bundesregierung bei den von ihr in ihrer Antwort zu Frage 1 genannten Organisationen vor Bewilligung der Fördermittel schriftliche Erklärungen zur politischen Neutralität, Unabhängigkeit und Nichtbindung an parteipolitische Zielsetzungen, und wenn ja, von welchen dieser Organisationen?“ Antwort: Nein, im Rahmen der Förderungen wurden keine derartigen Erklärungen eingefordert. Frage 16: „In wie vielen Fällen wurden die Zuwendungsempfänger durch Sicherheitsbehörden des Bundes einer Überprüfung auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse hin untersucht und was waren die Ergebnisse?“ Antwort: Eine Überprüfung durch Sicherheitsbehörden hat nicht stattgefunden. Frage 17: „Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Förderzusagen (EU- oder Drittmittel) unter Bedingungen erhalten haben, wonach sie sich verpflichten, bestimmte politische Positionen oder Gesetzgebungsvorhaben aktiv zu unterstützen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Finanzierungsquelle angeben)?“ Antwort: Darüber liegen im Bundeskanzleramt keine Kenntnisse vor. Frage 18: „Prüft die Bundesregierung beim Zuwendungsverfahren, ob für identische Projekte bereits EU-Mittel bewilligt wurden (Stichwort „Doppelfinanzierung“), und wenn ja, in welcher Weise, und wie viele Fälle einer solchen Doppelfinanzierung wurden seit 2020 bei den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ggf. festgestellt?“ Antwort: Die Zielsetzung einiger geförderter Projekte schließt eine gleichzeitige Förderung mit EU-Mitteln grundsätzlich aus. Dies wird im Rahmen der Bewilligung geprüft. Frage 19: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in den Jahren 2020 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus EU-Programmen erhalten, bei denen die Europäische Kommission eine inhaltliche Abstimmung oder Verpflichtung zu Lobby- bzw. Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland als Förderbedingung formuliert hat (bitte ggf. nach Organisation, Programm, Jahr und Fördersumme aufschlüsseln)?“ Antwort: Darüber liegen im Bundeskanzleramt keine Kenntnisse vor. Frage 22: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen seit 2020 mit Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Memoranda of Understanding (MoU) geschlossen oder sonstige Absprachen getroffen, die nicht öffentlich zugänglich sind und sich auf finanzielle Zuwendungen, strategische Kooperationen oder politische Unterstützung beziehen (wenn ja, bitte Organisation, Vertragspartner, Datum, Förderhöhe Zweck und Laufzeit nennen)?“ Antwort: Darüber liegen im Bundeskanzleramt keine Kenntnisse vor. Frage 23: „Enthalten die seit 2020 erteilten Zuwendungsbescheide oder Förderverträge mit den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungsklauseln, die die Offenlegung von Projektdokumenten, Verwendungsnachweisen oder Kommunikationsinhalten gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit einschränken (bitte ggf. Fundstellen und betroffene Organisationen angeben)?“ Antwort: Nein, die Zuwendungsbescheide enthalten keine derartigen Passagen. Frage 24: „Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Förderungen an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen keine stillen Nebenabsprachen (Side Letters) getroffen werden, die über den offiziellen Zuwendungsbescheid hinaus zusätzliche politische Verpflichtungen oder Lobbytätigkeiten vorsehen, und wenn ja, welche?“ Antwort: Nein, im Rahmen der Förderungen werden keine derartigen Maßnahmen ergriffen. Frage 25: „Wurden der Bundesregierung seit 2020 Fälle bekannt, in denen eine der in Frage 1 genannten Organisationen Fördermittel erhalten hat und gleichzeitig durch vertrauliche Vereinbarungen dazu verpflichtet war, bestimmte politische Positionen öffentlich zu vertreten oder Lobbyaktivitäten im In- oder Ausland durchzuführen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Reaktion der Bundesregierung schildern)?“ Antwort: Darüber liegen im Bundeskanzleramt keine Kenntnisse vor. Frage 26: „Sind für die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalten 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Mittel vorgesehen, mit denen diese Organisationen Naturschutzflächen erwerben sollen, bzw. sind direkte Übertragungen von Flächen aus Bundesbesitz an diese Organisationen vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte ggf. ebenfalls Höhe der Mittel je Organisation angeben)?“ Antwort: Nein, dafür sind im Einzelplan 04, Kapitel 0416 und 0417 keine Mittel vorgesehen. Organisation: Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e.V. Frage 1: „Sind in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Fördermittel für folgende Organisationen vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie verteilen sich die Fördermittel jeweils auf Projektförderung, institutionelle Förderung sowie Sach- und Strukturförderung (bitte in Euro angeben): […] (bitte auch vollständigen Haushaltstitel samt Einzelplan und Kapitel angeben)?“ Frage 2: „Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden sind ggf. jeweils für die Bewilligung und Abwicklung der in Frage 1 erfragten Fördermittel zuständig und gibt es hier auch Doppelzuständigkeiten dahingehend, dass für einzelne Projekte z.B. zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig sind?“ Antwort zu Frage 1 und 2: Kapitel Titel Zuständige Stelle Institutionelle Förderung - ja oder nein - Förderhöhe im Jahr 2026 - in T€ - davon Sachförderung - in T€ - 0416 684 20 BKAmt, BVA nein 750 0 Sind für einzelne Projekte zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig? Nein. Frage 3: „Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte sind im Rahmen dieser ggf. vorgesehenen Förderungen jeweils geplant oder wurden bereits beantragt (bitte mit Projekttitel, geplanter Laufzeit und Förderhöhe angeben)?“ Antwort: Projekttitel Geplante Laufzeit Förderhöhe - in T€ - Umsetzung der Fördersäule „Sportverbände und Sportvereine“ im Bundes-/Präventionsprogramm gegen Extremismus und Antisemitismus im Sport 01.01. - 31.12.2026 750 Frage 4: „Bestehen zur Kontrolle der Mittelverwendung bei laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Vorgaben und Instrumente (z. B. Berichterstattungspflichten, Evaluierungen, Prüfverfahren), und wenn ja, welche?“ Vorbemerkung: Auf die allgemeine Antwort auf die Frage 4 wird hingewiesen. Hier werden lediglich Vorgaben und Instrumente mit Bezug zur o. g. Organisation (soweit vorhanden) ergänzt. Antwort: Keine Ergänzung. Frage 5: „Welche tatsächlichen Zahlungen (bitte in Euro angeben) sind in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen erfolgt (bitte gliedern nach Haushaltsjahr, Kapiteln, Titeln, zuwendungsbewilligender Bundesbehörde und Verwendungszweck bzw. kurzer Projektbeschreibung)?“ Antwort: Die Frage wird anhand der folgenden Übersicht beantwortet: Haushaltsjahr Kapitel Titel Bewilligungsbehörde Zahlungen - in T€ - Verwendungszweck (bzw. Projektbeschreibung) 2023 0601 684 20 BMI 1.224 Umsetzung 2023 des Präventionsprogramms gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport im Jahr 2023; Einrichtung einer Programmstelle sowie Förderung von Präventionsprojekten und Einzelmaßnahmen von Sportverbänden und -vereinen sowie Initiativen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport 2024 0601 684 20 BMI 600 Umsetzung 2024 der Fördersäule Sportverbände und Sportvereine des Bundes- /Präventionsprogramms gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport zur Fortführung einer Programmstelle bei der dsj sowie zur Förderung von Präventionsprojekten und Einzelmaßnahmen von Sportverbänden und -vereinen sowie Initiativen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport 2025 0601 684 20 BMI 750 Umsetzung 2025 der Fördersäule Sportverbände und Sportvereine im Bundes- /Präventionsprogramms gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport Frage 6: „Welche der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 als Erstempfänger geförderten Organisationen haben die Zahlungen nach Kenntnis der Bundesregierung an Drittorganisationen weitergeleitet (bitte gliedern nach Jahren, Förderhöhe sowie Erstempfänger und den dazugehörigen Zwischen- und Letztempfängern)?“ Antwort: Die Frage wird anhand der folgenden Übersicht beantwortet. Die Verwendungsnachweisprüfungen der Förderungen im Haushaltsjahr 2025 sind derzeit noch nicht abgeschlossen, so dass die nachstehende Darstellung vorbehaltlich der Ergebnisse dieser erfolgt. Haushaltsjahr Förderhöhe - in T€ - Zwischen- und Letztempfänger 2023 3 BSG Chemie Leipzig e.V. 2023 3 Bundesfachverband für Kickboxen e.V. 2023 1 Caritasverband Paderborn e.V. 2023 14 CCJD - Cheerleading und Cheerperformance Jugend Deutschland 2023 14 Deutsche Schachjugend e.V. 2023 3 Deutsche Schwimmjugend im DSV e.V. 2023 26 Deutsche Volleyball-Jugend 2023 40 Deutscher Judo-Bund e.V. 2023 37 Deutscher Rollsport und Inline Verband e.V. 2023 1 Deutscher Schachbund e. V. 2023 4 Deutscher Turner-Bund e.V. 2023 2 DJK Sportjugend im DJK-Sportverband e.V. 2023 2 DJK-Sportverband der Erzdiözese München und Freising 2023 15 DMSB - Deutscher Motor Sport Bund e.V. 2023 50 Eintracht Hildesheim von 1861 e.V. 2023 9 ESV Olympia Köln – Abteilung Fußball 2023 5 Fan-Projekt Bremen e.V. 2023 2 Fan-Projekt Dortmund e.V. 2023 1 Fanprojekt Plauen-Vogtland e.V. (freier Trägerverein) 2023 5 Frankfurter Turn- und Sport-Gemeinschaft 1847 J.P. 2023 1 Fußballverband Rheinland e.V. 2023 31 Hanauer Ruderclub Hassia e.V. 2023 2 Hannoverscher SC von 1893 e.V. 2023 17 Hessischer Fußball-Verband e.V. 2023 37 Hessischer Rollsport- und Inline Verband 2023 3 Hessischer Skiverband e.V. 2023 2 IB Südwest gGmbH 2023 18 Idealverein für Sportkommunikation und Bildung e.V. 2023 1 Internationaler Bund 2023 12 Internationaler SportClub AlHilal Bonn 2023 1 Jugend und Sport e.V. 2023 4 Kreissportbund Rhein-Sieg e.V. 2023 2 Kreissportbund Siegen-Wittgenstein e.V. 2023 12 Landessportbund Thüringen e.V. 2023 161 MAKKABI Deutschland e.V. 2023 12 Outlaw gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe mbH 2023 30 Polizei Sportverein Braunschweig e. V. 2023 71 RKB „Solidarität“ Deutschland 1896 e.V. 2023 45 Roter Stern Leipzig 99 e.V. 2023 10 Seitenwechsel - Sportverein für FrauenLesbenTrans*Inter* und Mädchen e.V. 2023 22 Sportjugend Berlin 2023 78 Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.V. 2023 3 Stadt Wolfsburg, Abteilung Jugendförderung 2023 45 Stadtsportbund Bielefeld e.V. 2023 27 SV Azadi Lübeck e.V. 2023 2 Taekwondo Team Kocer e.V. 2023 3 TURNVEREIN BONN-RHEINDORF 1911 E.V. Haushaltsjahr Förderhöhe - in T€ - Zwischen- und Letztempfänger 2023 1 Wichernhaus Wuppertal gGmbH 2024 16 Athletic Sonnenberg e. V. 2024 15 AWO Kreisverband Braunschweig e.V. 2024 12 Berliner Fußball-Verband 2024 14 Brandenburgische Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V. 2024 25 Cheerleading und Cheerperformance Verband Deutschland 2024 31 Deutsche Judojugend im Deutschen Judo-Bund e.V. 2024 5 Deutsche Taekwondo-Jugend 2024 9 Deutsche Triathlon Union e.V. / Deutsche Triathlonjugend 2024 15 Deutsche Volleyball-Jugend 2024 7 Deutscher Fechter-Bund e.V. 2024 1 Deutscher Schachbund e. V. 2024 29 Deutscher Schützenbund e.V. 2024 1 Fanprojekt Plauen-Vogtland e.V. 2024 4 Hessischer Schwimm-Verband e.V. 2024 15 Hessischer Skiverband e.V. 2024 0,4 Jugend und Sport e.V. 2024 1 Kreissportbund Coesfeld e. V. 2024 1 Landessportbund Thüringen e.V. 2024 15 Münchner Sportjugend im BLSV 2024 3 Outlaw gGmbH 2024 19 Polar Pinguin Berlin e.V. 2024 50 RKB Solidarität 1896 Deutschland e.V. 2024 15 Rollsportjugend im Deutschen Rollsport und Inline Verband e.V. 2024 39 Sportjugend Berlin 2024 11 Sportjugend Sachsen im LSB Sachsen e.V. 2024 14 Spvgg Oberhausen 1920 e.V. 2024 1 Stadt Oldenburg 2024 15 Stadtsportbund Bielefeld e.V. 2025 2 1. FC Eichsfeld von 2022 e.V. 2025 8 Backyard e.V. 2025 1 Bear City ROller Derby 2025 19 Berliner Turn- und Sportclub e.V. (BTSC) 2025 7 Boxclub Olympia 05 e.V. 2025 15 Brandenburgischer Basketball-Verband e.V. 2025 17 Deutsche Basketballjugend im Deutschen Basketball Bund e.V. 2025 12 Deutscher Rugby Verband e.V. 2025 14 Deutscher Schwimm-Verband e.V. 2025 4 Fan-Projekt Bielefeld e.V. 2025 3 Fanprojekt der Sportjugend im Landessportbund Berlin e.V. 2025 4 Fanprojekt FSV Frankfurt unter Federführung der Sportjugend Frankfurt 2025 6 Fanprojekt Heidenheim in Trägerschaft G-Recht e.V. 2025 20 Fight University e. V. 2025 3 FREIZEIT und AKTIV e.V. 2025 8 Fußballverband Sachsen-Anhalt e.V. 2025 18 Ibbenbürener Spielvereinigung 08 e.V. 2025 10 KiBo Bad Berka e.V. 2025 4 Kreissportbund Gotha e.V. 2025 3 Kreissportbund Rhein-Sieg e.V. 2025 15 Landesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte NRW e. V. 2025 5 Outlaw gGmbH / Fanprojekt Leipzig 2025 24 Sportjugend Hessen im LSBH e.V. 2025 2 SV Empor Berlin e.V. 2025 18 Württembergischer Landessportbund e.V. 2025 9 TSV 1886 Gera-Leumnitz e.V. 2025 15 Deutsche Schachjugend e.V. 2025 7 Olympic Gym e.V. 2025 15 Athletic Sonnenberg e.V. Haushaltsjahr Förderhöhe - in T€ - Zwischen- und Letztempfänger 2025 5 VfL Theesen e.V. 2025 3 Polar Pinguin Berlin e.V. 2025 7 DJK Sportjugend 2025 22 Deutsche Volleyball-Jugend, eigenständige Jugendorganisation im Deutschen Volleyball-Verband 2025 3 Spvgg 1920 Oberhausen e.V. 2025 7 Deutsche Behindertensportjugend 2025 5 TV Mühlacker e.V. 2025 15 Cheerleading und Cheerperformance Jugend Deutschland 2025 8 FC Motor Neubrandenburg Süd e.V. 2025 10 THC Franziskaner 2025 8 Eintracht Hildesheim von 1861 e. V. 2025 16 Rollsportjugend 2025 15 Sportjugend Sachsen im LSB Sachsen e.V. 2025 6 Landessportbund Bremen e.V. 2025 1 TSC Eintracht Dortmund 2025 11 IcanDo - Spiel, Sport und Soziale Arbeit Hannover e.V. 2025 2 SV Motor Mickten-Dresden e.V. 2025 15 TuS Makkabi Frankfurt e.V 2025 5 Turnjugend DTB 2025 11 Deutscher Judo Bund e.V. 2025 5 Boxsportclub Kiel e.V. (1. Platz Vereinswettbewerb) 2025 5 Sportclub Alstertal-Langenhorn e. V Frage 8: „Sind die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in die Ausarbeitung, Bewertung oder Beratung von politischen Vorhaben der Bundesregierung eingebunden (z. B. durch Beiräte, Anhörungen, Projektbeiratstätigkeit, Konsultationen), und wenn ja, inwieweit?“ Antwort: Im Kontext des Bundesprogrammes gegen Extremismus und Antisemitismus im Sport übernimmt die dsj die operative Verantwortung für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und Auswahl der Projekte. Frage 9: „Haben Vertreter der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen im Zeitraum 2020 bis 2025 an Veranstaltungen mit Bundesministerien, Anhörungen der Bundesregierung sowie nach Kenntnis der Bundesregierung parlamentarischen Anhörungen teilgenommen, und wenn ja, in welcher Funktion?“ Antwort: Die dsj ist die Jugendorganisation im Deutschen olympischen Sportbund (DOSB) und vertritt als Dachverband die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sport. Die dsj nimmt in Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch an Veranstaltungen mit Bundesministerien teil. Eine detaillierte Erfassung der Teilnahme von Vertretern erfolgt nicht. Die dsj nahm als Berichterstatter beispielsweise an Sitzungen des Sportausschusses des Deutschen Bundestags teil. Frage 10: „Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vergabe der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Fördermittel, und in wieweit kommen wettbewerbliche Verfahren, Ausschreibungen oder Einzelentscheidungen ohne Konkurrenz zum Einsatz (Bundestagsdrucksache 21/1367, Seite 2)?“ Antwort: Die Fördermittel werden nach zuwendungsrechtlichen Regularien (BHO, ANBest-P) bewilligt. Frage 11: „Enthielten die Zuwendungsbescheide an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Auflagen oder Nebenbestimmungen im Hinblick auf politische Neutralität, Zweckbindung oder Transparenzanforderungen?“ Antwort: Nein Frage 12: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum (von 2020 bis 2025 sowie nach bekannten Planungen bis 2027) auch Fördermittel aus EU-Fonds, Länderhaushalten oder kommunalen Mitteln erhalten (soweit bekannt, bitte aufschlüsseln)?“ Antwort: Darüber liegen im Bundeskanzleramt keine Kenntnisse vor. Frage 13: „Hat die Bundesregierung Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel Evaluierungen in Auftrag gegeben, die sich auf die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Organisationen oder deren Förderungen beziehen (bitte mit Titel, Kosten der Evaluierung, Jahr und Auftragnehmer nennen)?“ Antwort: Nein im Rahmen des Bundesprogrammes erfolgten keine derartigen Beauftragungen. Frage 14: „Werden Fördermittel an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen mit inhaltlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit, politischen Kommunikation oder Positionierung verbunden, und wenn ja, inwiefern?“ Antwort: Die Zuwendungsbescheide enthielten eine Auflage, dass bei allen Veröffentlichungen auf die Förderung durch das Bundesministerium des Innern auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages hinzuweisen sei. Die entsprechenden Bildwortmarken hierfür wurden jeweils zur Verfügung gestellt. Frage 15: „Verlangt die Bundesregierung bei den von ihr in ihrer Antwort zu Frage 1 genannten Organisationen vor Bewilligung der Fördermittel schriftliche Erklärungen zur politischen Neutralität, Unabhängigkeit und Nichtbindung an parteipolitische Zielsetzungen, und wenn ja, von welchen dieser Organisationen?“ Antwort: Nein im Rahmen der Förderungen des Bundesprogrammes wurden keine derartigen Erklärungen eingefordert. Frage 16: „In wie vielen Fällen wurden die Zuwendungsempfänger durch Sicherheitsbehörden des Bundes einer Überprüfung auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse hin untersucht und was waren die Ergebnisse?“ Antwort: Eine Überprüfung durch Sicherheitsbehörden hat nicht stattgefunden. Frage 17: „Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Förderzusagen (EU- oder Drittmittel) unter Bedingungen erhalten haben, wonach sie sich verpflichten, bestimmte politische Positionen oder Gesetzgebungsvorhaben aktiv zu unterstützen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Finanzierungsquelle angeben)?“ Antwort: Darüber liegen im Bundeskanzleramt keine Kenntnisse vor. Frage 18: „Prüft die Bundesregierung beim Zuwendungsverfahren, ob für identische Projekte bereits EU-Mittel bewilligt wurden (Stichwort „Doppelfinanzierung“), und wenn ja, in welcher Weise, und wie viele Fälle einer solchen Doppelfinanzierung wurden seit 2020 bei den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ggf. festgestellt?“ Antwort: Im Rahmen eines Zuwendungsverfahrens wird eine etwaige Doppelfinanzierung geprüft. Eine solche wurde für die geförderte Organisation nicht festgestellt. Frage 19: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in den Jahren 2020 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus EU-Programmen erhalten, bei denen die Europäische Kommission eine inhaltliche Abstimmung oder Verpflichtung zu Lobby- bzw. Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland als Förderbedingung formuliert hat (bitte ggf. nach Organisation, Programm, Jahr und Fördersumme aufschlüsseln)?“ Antwort: Darüber liegen im Bundeskanzleramt keine Kenntnisse vor. Frage 22: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen seit 2020 mit Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Memoranda of Understanding (MoU) geschlossen oder sonstige Absprachen getroffen, die nicht öffentlich zugänglich sind und sich auf finanzielle Zuwendungen, strategische Kooperationen oder politische Unterstützung beziehen (wenn ja, bitte Organisation, Vertragspartner, Datum, Förderhöhe Zweck und Laufzeit nennen)?“ Antwort: Darüber liegen im Bundeskanzleramt keine Kenntnisse vor. Frage 23: „Enthalten die seit 2020 erteilten Zuwendungsbescheide oder Förderverträge mit den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungsklauseln, die die Offenlegung von Projektdokumenten, Verwendungsnachweisen oder Kommunikationsinhalten gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit einschränken (bitte ggf. Fundstellen und betroffene Organisationen angeben)?“ Antwort: Nein, die Zuwendungsbescheide enthalten keine derartigen Passagen. Frage 24: „Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Förderungen an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen keine stillen Nebenabsprachen (Side Letters) getroffen werden, die über den offiziellen Zuwendungsbescheid hinaus zusätzliche politische Verpflichtungen oder Lobbytätigkeiten vorsehen, und wenn ja, welche?“ Antwort: Nein, im Rahmen der Förderungen des Bundesprogrammes werden keine derartigen Maßnahmen ergriffen. Frage 25: „Wurden der Bundesregierung seit 2020 Fälle bekannt, in denen eine der in Frage 1 genannten Organisationen Fördermittel erhalten hat und gleichzeitig durch vertrauliche Vereinbarungen dazu verpflichtet war, bestimmte politische Positionen öffentlich zu vertreten oder Lobbyaktivitäten im In- oder Ausland durchzuführen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Reaktion der Bundesregierung schildern)?“ Antwort: Darüber liegen im Bundeskanzleramt keine Kenntnisse vor. Frage 26: „Sind für die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalten 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Mittel vorgesehen, mit denen diese Organisationen Naturschutzflächen erwerben sollen, bzw. sind direkte Übertragungen von Flächen aus Bundesbesitz an diese Organisationen vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte ggf. ebenfalls Höhe der Mittel je Organisation angeben)?“ Antwort: Nein, im Rahmen der Förderungen des Bundesprogrammes (Einzelplan 04, Kapitel 0416, Titel 684 20) sind dafür keine Mittel vorgesehen. Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage aus der BT-Drs. 21/2583 Beitrag des: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Einzelplan: 0432 Vorbemerkungen: Die Antwort erfolgt im Nachfolgenden jeweils organisationsspezifisch in einem separaten Datenblatt. Für das Jahr 2026 wird auf Basis des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundeshaushalts 2026 geantwortet, statt auf Basis des Entwurfs der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026. Für das Jahr 2027 erfolgen keine Angaben, da die Bundesregierung grundsätzlich nur Auskünfte zu bereits abgeschlossenen Vorgängen erteilt, nicht aber zu laufenden Verwaltungsvorgängen und Entscheidungsvorbereitungen. Organisation: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Frage 1: „Sind in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Fördermittel für folgende Organisationen vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie verteilen sich die Fördermittel jeweils auf Projektförderung, institutionelle Förderung sowie Sach- und Strukturförderung (bitte in Euro angeben): […] (bitte auch vollständigen Haushaltstitel samt Einzelplan und Kapitel angeben)?“ Frage 2: „Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden sind ggf. jeweils für die Bewilligung und Abwicklung der in Frage 1 erfragten Fördermittel zuständig und gibt es hier auch Doppelzuständigkeiten dahingehend, dass für einzelne Projekte z.B. zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig sind?“ Antwort zu Frage 1 und 2: Fehlanzeige Frage 3: „Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte sind im Rahmen dieser ggf. vorgesehenen Förderungen jeweils geplant oder wurden bereits beantragt (bitte mit Projekttitel, geplanter Laufzeit und Förderhöhe angeben)?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 4: „Bestehen zur Kontrolle der Mittelverwendung bei laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Vorgaben und Instrumente (z. B. Berichterstattungspflichten, Evaluierungen, Prüfverfahren), und wenn ja, welche?“ Vorbemerkung: Auf die allgemeine Antwort auf die Frage 4 wird hingewiesen. Hier werden lediglich Vorgaben und Instrumente mit Bezug zur o. g. Organisation (soweit vorhanden) ergänzt. Antwort: Fehlanzeige Frage 5: „Welche tatsächlichen Zahlungen (bitte in Euro angeben) sind in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen erfolgt (bitte gliedern nach Haushaltsjahr, Kapiteln, Titeln, zuwendungsbewilligender Bundesbehörde und Verwendungszweck bzw. kurzer Projektbeschreibung)?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 6: „Welche der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 als Erstempfänger geförderten Organisationen haben die Zahlungen nach Kenntnis der Bundesregierung an Drittorganisationen weitergeleitet (bitte gliedern nach Jahren, Förderhöhe sowie Erstempfänger und den dazugehörigen Zwischen- und Letztempfängern)?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 8: „Sind die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in die Ausarbeitung, Bewertung oder Beratung von politischen Vorhaben der Bundesregierung eingebunden (z. B. durch Beiräte, Anhörungen, Projektbeiratstätigkeit, Konsultationen), und wenn ja, inwieweit?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 9: „Haben Vertreter der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen im Zeitraum 2020 bis 2025 an Veranstaltungen mit Bundesministerien, Anhörungen der Bundesregierung sowie nach Kenntnis der Bundesregierung parlamentarischen Anhörungen teilgenommen, und wenn ja, in welcher Funktion?“ Antwort: Die Bundesregierung hat in der 20. Legislaturperiode die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie unter Beteiligung von Akteuren aus allen Bereichen von Wissenschaft, Wirtschaft und der gesamten Gesellschaft weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang organisierte das Bundeskanzleramt gemeinsam mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Dialogkonferenzen in Berlin (19. Oktober 2023 EUREF- Campus) und Bremen (7. Dezember 2023 Universität Bremen). An diesen Nachhaltigkeitskonferenzen nahmen Vertreterinnen/Vertreter folgender Organisationen teil: 19. Oktober 2023 EUREF-Campus: Brot für die Welt Deutscher Bundesjugendring Diakonie Deutschland Islamic Relief Deutschland e.V. Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe - VENRO DOSB / Deutscher Olympischer Sportbund 7. Dezember 2023 Universität Bremen: Deutscher Bundesjugendring Arbeit und Leben e.V. Deutscher Alpenverein (DAV) DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) Frage 10: „Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vergabe der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Fördermittel, und in wieweit kommen wettbewerbliche Verfahren, Ausschreibungen oder Einzelentscheidungen ohne Konkurrenz zum Einsatz (Bundestagsdrucksache 21/1367, Seite 2)?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 11: „Enthielten die Zuwendungsbescheide an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Auflagen oder Nebenbestimmungen im Hinblick auf politische Neutralität, Zweckbindung oder Transparenzanforderungen?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 12: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum (von 2020 bis 2025 sowie nach bekannten Planungen bis 2027) auch Fördermittel aus EU-Fonds, Länderhaushalten oder kommunalen Mitteln erhalten (soweit bekannt, bitte aufschlüsseln)?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 13: „Hat die Bundesregierung Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel Evaluierungen in Auftrag gegeben, die sich auf die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Organisationen oder deren Förderungen beziehen (bitte mit Titel, Kosten der Evaluierung, Jahr und Auftragnehmer nennen)?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 14: „Werden Fördermittel an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen mit inhaltlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit, politischen Kommunikation oder Positionierung verbunden, und wenn ja, inwiefern?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 15: „Verlangt die Bundesregierung bei den von ihr in ihrer Antwort zu Frage 1 genannten Organisationen vor Bewilligung der Fördermittel schriftliche Erklärungen zur politischen Neutralität, Unabhängigkeit und Nichtbindung an parteipolitische Zielsetzungen, und wenn ja, von welchen dieser Organisationen?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 17: „Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Förderzusagen (EU- oder Drittmittel) unter Bedingungen erhalten haben, wonach sie sich verpflichten, bestimmte politische Positionen oder Gesetzgebungsvorhaben aktiv zu unterstützen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Finanzierungsquelle angeben)?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 18: „Prüft die Bundesregierung beim Zuwendungsverfahren, ob für identische Projekte bereits EU-Mittel bewilligt wurden (Stichwort „Doppelfinanzierung“), und wenn ja, in welcher Weise, und wie viele Fälle einer solchen Doppelfinanzierung wurden seit 2020 bei den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ggf. festgestellt?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 19: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in den Jahren 2020 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus EU-Programmen erhalten, bei denen die Europäische Kommission eine inhaltliche Abstimmung oder Verpflichtung zu Lobby- bzw. Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland als Förderbedingung formuliert hat (bitte ggf. nach Organisation, Programm, Jahr und Fördersumme aufschlüsseln)?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 22: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen seit 2020 mit Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Memoranda of Understanding (MoU) geschlossen oder sonstige Absprachen getroffen, die nicht öffentlich zugänglich sind und sich auf finanzielle Zuwendungen, strategische Kooperationen oder politische Unterstützung beziehen (wenn ja, bitte Organisation, Vertragspartner, Datum, Förderhöhe Zweck und Laufzeit nennen)?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 23: „Enthalten die seit 2020 erteilten Zuwendungsbescheide oder Förderverträge mit den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungsklauseln, die die Offenlegung von Projektdokumenten, Verwendungsnachweisen oder Kommunikationsinhalten gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit einschränken (bitte ggf. Fundstellen und betroffene Organisationen angeben)?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 24: „Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Förderungen an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen keine stillen Nebenabsprachen (Side Letters) getroffen werden, die über den offiziellen Zuwendungsbescheid hinaus zusätzliche politische Verpflichtungen oder Lobbytätigkeiten vorsehen, und wenn ja, welche?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 25: „Wurden der Bundesregierung seit 2020 Fälle bekannt, in denen eine der in Frage 1 genannten Organisationen Fördermittel erhalten hat und gleichzeitig durch vertrauliche Vereinbarungen dazu verpflichtet war, bestimmte politische Positionen öffentlich zu vertreten oder Lobbyaktivitäten im In- oder Ausland durchzuführen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Reaktion der Bundesregierung schildern)?“ Antwort: Fehlanzeige Frage 26: „Sind für die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalten 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Mittel vorgesehen, mit denen diese Organisationen Naturschutzflächen erwerben sollen, bzw. sind direkte Übertragungen von Flächen aus Bundesbesitz an diese Organisationen vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte ggf. ebenfalls Höhe der Mittel je Organisation angeben)?“ Antwort: Fehlanzeige Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage aus der BT-Drs. 21/2583 Beitrag des: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Einzelplan: 04 (Kapitel 0451 bis 0456) Vorbemerkungen: Die Antwort erfolgt im Nachfolgenden jeweils organisationsspezifisch in einem separaten Datenblatt. Für das Jahr 2026 wird auf Basis des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundeshaushalts 2026 geantwortet, statt auf Basis des Entwurfs der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026. Für das Jahr 2027 erfolgen keine Angaben, da die Bundesregierung grundsätzlich nur Auskünfte zu bereits abgeschlossenen Vorgängen erteilt, nicht aber zu laufenden Verwaltungsvorgängen und Entscheidungsvorbereitungen. Organisation: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. Frage 1: „Sind in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Fördermittel für folgende Organisationen vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie verteilen sich die Fördermittel jeweils auf Projektförderung, institutionelle Förderung sowie Sach- und Strukturförderung (bitte in Euro angeben): Frage 2: „Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden sind ggf. jeweils für die Bewilligung und Abwicklung der in Frage 1 erfragten Fördermittel zuständig und gibt es hier auch Doppelzuständigkeiten dahingehend, dass für einzelne Projekte z.B. zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig sind?“ Antwort zu Frage 1und 2: Kapitel Titel Zuständige Stelle Institutionelle Förderung - ja oder nein - Förderhöhe im Jahr 2026 - in T€ - davon Sachförderung - in T€ - 0452 685 21 Erl. 2.9 BKM nein 384 Sind für einzelne Projekte zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig? Nein Frage 3: „Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte sind im Rahmen dieser ggf. vorgesehenen Förderungen jeweils geplant oder wurden bereits beantragt (bitte mit Projekttitel, geplanter Laufzeit und Förderhöhe angeben)?“ Antwort: Projekttitel Geplante Laufzeit Förderhöhe - in T€ - „Erinnern gegen das Vergessen – Erinnerung-Sichtbarkeit-Aufklärung“ 01.03.2025 – 31.12.2027 1.000 Frage 4: „Bestehen zur Kontrolle der Mittelverwendung bei laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Vorgaben und Instrumente (z. B. Berichterstattungspflichten, Evaluierungen, Prüfverfahren), und wenn ja, welche?“ Vorbemerkung: Auf die allgemeine Antwort auf die Frage 4 wird hingewiesen. Hier werden lediglich Vorgaben und Instrumente mit Bezug zur o. g. Organisation (soweit vorhanden) ergänzt. Antwort: Keine Ergänzung Frage 5: „Welche tatsächlichen Zahlungen (bitte in Euro angeben) sind in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen erfolgt (bitte gliedern nach Haushaltsjahr, Kapiteln, Titeln, zuwendungsbewilligender Bundesbehörde und Verwendungszweck bzw. kurzer Projektbeschreibung)?“ Antwort: Haushaltsjahr Kapitel Titel Bewilligungsbehörde Zahlungen - in T€ - Verwendungszweck (bzw. Projektbeschreibung) 2025 0452 685 21 Erl. 2.9 BKM 188 „Erinnern gegen das Vergessen – Erinnerung-Sichtbarkeit- Aufklärung“ Frage 6: „Welche der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 als Erstempfänger geförderten Organisationen haben die Zahlungen nach Kenntnis der Bundesregierung an Drittorganisationen weitergeleitet (bitte gliedern nach Jahren, Förderhöhe sowie Erstempfänger und den dazugehörigen Zwischen- und Letztempfängern)?“ Antwort: Die zugewendeten Mittel wurden nicht zur Weiterleitung bewilligt. Frage 8: „Sind die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in die Ausarbeitung, Bewertung oder Beratung von politischen Vorhaben der Bundesregierung eingebunden (z. B. durch Beiräte, Anhörungen, Projektbeiratstätigkeit, Konsultationen), und wenn ja, inwieweit?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 9: „Haben Vertreter der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen im Zeitraum 2020 bis 2025 an Veranstaltungen mit Bundesministerien, Anhörungen der Bundesregierung sowie nach Kenntnis der Bundesregierung parlamentarischen Anhörungen teilgenommen, und wenn ja, in welcher Funktion?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 10: „Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vergabe der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Fördermittel, und in wieweit kommen wettbewerbliche Verfahren, Ausschreibungen oder Einzelentscheidungen ohne Konkurrenz zum Einsatz (Bundestagsdrucksache 21/1367, Seite 2)?“ Antwort: Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage des § 23 BHO i.V. § 44 BHO und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO. Frage 11: „Enthielten die Zuwendungsbescheide an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Auflagen oder Nebenbestimmungen im Hinblick auf politische Neutralität, Zweckbindung oder Transparenzanforderungen?“ Antwort: Die Förderung unterliegt der Zweckbindung des jeweiligen Titels im Bundeshaushalt sowie der Zweckbindung des jeweiligen Zuwendungszecks der Einzelförderung. Transparenzanforderungen werden durch die Erfolgskontrolle, Sachberichte und die Prüfung der Mittelverwendung (Verwendungsnachweis) geprüft. Der Zuwendungsbescheid enthielt darüber hinaus keine Auflagen oder Nebenbestimmungen im Sinne der Fragestellung. Frage 12: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum (von 2020 bis 2025 sowie nach bekannten Planungen bis 2027) auch Fördermittel aus EU-Fonds, Länderhaushalten oder kommunalen Mitteln erhalten (soweit bekannt, bitte aufschlüsseln)?“ Antwort: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird geprüft, ob für das spezifische Projekt mit dem gleichen Zuwendungszweck bereits Fördermittel anderer Stellen (EU, Bund, Land, Kommunen) beantragt und/oder zugesagt wurden. Hinweise dazu lagen hier nicht vor. Frage 13: „Hat die Bundesregierung Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel Evaluierungen in Auftrag gegeben, die sich auf die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Organisationen oder deren Förderungen beziehen (bitte mit Titel, Kosten der Evaluierung, Jahr und Auftragnehmer nennen)?“ Antwort: Derartige Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel Evaluierungen wurden nicht in Auftrag geben. Frage 14: „Werden Fördermittel an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen mit inhaltlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit, politischen Kommunikation oder Positionierung verbunden, und wenn ja, inwiefern?“ Antwort: Nein Frage 15: „Verlangt die Bundesregierung bei den von ihr in ihrer Antwort zu Frage 1 genannten Organisationen vor Bewilligung der Fördermittel schriftliche Erklärungen zur politischen Neutralität, Unabhängigkeit und Nichtbindung an parteipolitische Zielsetzungen, und wenn ja, von welchen dieser Organisationen?“ Antwort: Nein Frage 17: „Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Förderzusagen (EU- oder Drittmittel) unter Bedingungen erhalten haben, wonach sie sich verpflichten, bestimmte politische Positionen oder Gesetzgebungsvorhaben aktiv zu unterstützen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Finanzierungsquelle angeben)?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 18: „Prüft die Bundesregierung beim Zuwendungsverfahren, ob für identische Projekte bereits EU-Mittel bewilligt wurden (Stichwort „Doppelfinanzierung“), und wenn ja, in welcher Weise, und wie viele Fälle einer solchen Doppelfinanzierung wurden seit 2020 bei den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ggf. festgestellt?“ Antwort: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird geprüft, ob für das spezifische Projekt mit dem gleichen Zuwendungszweck bereits Fördermittel anderer Stellen (EU, Bund, Land) beantragt und/oder zugesagt wurden. Hinweise zur Doppelfinanzierung lagen hier nicht vor. Frage 19: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in den Jahren 2020 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus EU-Programmen erhalten, bei denen die Europäische Kommission eine inhaltliche Abstimmung oder Verpflichtung zu Lobby- bzw. Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland als Förderbedingung formuliert hat (bitte ggf. nach Organisation, Programm, Jahr und Fördersumme aufschlüsseln)?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 22: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen seit 2020 mit Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Memoranda of Understanding (MoU) geschlossen oder sonstige Absprachen getroffen, die nicht öffentlich zugänglich sind und sich auf finanzielle Zuwendungen, strategische Kooperationen oder politische Unterstützung beziehen (wenn ja, bitte Organisation, Vertragspartner, Datum, Förderhöhe Zweck und Laufzeit nennen)?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 23: „Enthalten die seit 2020 erteilten Zuwendungsbescheide oder Förderverträge mit den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungsklauseln, die die Offenlegung von Projektdokumenten, Verwendungsnachweisen oder Kommunikationsinhalten gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit einschränken (bitte ggf. Fundstellen und betroffene Organisationen angeben)?“ Antwort: Nein Frage 24: „Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Förderungen an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen keine stillen Nebenabsprachen (Side Letters) getroffen werden, die über den offiziellen Zuwendungsbescheid hinaus zusätzliche politische Verpflichtungen oder Lobbytätigkeiten vorsehen, und wenn ja, welche?“ Antwort: Nein Frage 25: „Wurden der Bundesregierung seit 2020 Fälle bekannt, in denen eine der in Frage 1 genannten Organisationen Fördermittel erhalten hat und gleichzeitig durch vertrauliche Vereinbarungen dazu verpflichtet war, bestimmte politische Positionen öffentlich zu vertreten oder Lobbyaktivitäten im In- oder Ausland durchzuführen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Reaktion der Bundesregierung schildern)?“ Antwort: Nein Frage 26: „Sind für die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalten 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Mittel vorgesehen, mit denen diese Organisationen Naturschutzflächen erwerben sollen, bzw. sind direkte Übertragungen von Flächen aus Bundesbesitz an diese Organisationen vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte ggf. ebenfalls Höhe der Mittel je Organisation angeben)?“ Antwort: Nein Organisation: Katholische Akademie in Berlin e.V. Frage 1: „Sind in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Fördermittel für folgende Organisationen vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie verteilen sich die Fördermittel jeweils auf Projektförderung, institutionelle Förderung sowie Sach- und Strukturförderung (bitte in Euro angeben): […] (bitte auch vollständigen Haushaltstitel samt Einzelplan und Kapitel angeben)?“ Antwort: Es sind keine Fördermittel vorgesehen. Frage 2: „Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden sind ggf. jeweils für die Bewilligung und Abwicklung der in Frage 1 erfragten Fördermittel zuständig und gibt es hier auch Doppelzuständigkeiten dahingehend, dass für einzelne Projekte z.B. zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig sind?“ Antwort: Entfällt Sind für einzelne Projekte zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig? Entfällt Frage 3: „Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte sind im Rahmen dieser ggf. vorgesehenen Förderungen jeweils geplant oder wurden bereits beantragt (bitte mit Projekttitel, geplanter Laufzeit und Förderhöhe angeben)?“ Antwort: Entfällt Frage 4: „Bestehen zur Kontrolle der Mittelverwendung bei laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Vorgaben und Instrumente (z. B. Berichterstattungspflichten, Evaluierungen, Prüfverfahren), und wenn ja, welche?“ Vorbemerkung: Auf die allgemeine Antwort auf die Frage 4 wird hingewiesen. Hier werden lediglich Vorgaben und Instrumente mit Bezug zur o. g. Organisation (soweit vorhanden) ergänzt. Antwort: Keine Ergänzung Frage 5: „Welche tatsächlichen Zahlungen (bitte in Euro angeben) sind in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen erfolgt (bitte gliedern nach Haushaltsjahr, Kapiteln, Titeln, zuwendungsbewilligender Bundesbehörde und Verwendungszweck bzw. kurzer Projektbeschreibung)?“ Antwort: Haushaltsjahr Kapitel Titel Bewilligungsbehörde Zahlunge n - in T€ - Verwendungszweck (bzw. Projektbeschreibung) 2020 0452 684 17 Erl. 2 BKM 18 Projekt „anstand digital“: Förderung einer bewussten und höflichen digitalen Kommunikation. Zu diesem Zweck wurden öffentliche Programmabende/workshops veranstaltet. Des Weiteren wurde ein Leitfaden zu klassischen Themen des höflichen Umgangs in der digitalen Kommunikation neu definiert: u.a. Nähe und Distanz, Leiblichkeit, Gefühle und Scham, Diskretion und Verschwiegenheit/Vertraulichkeit/Kl atsch, Begrüßungen und Anreden, der Umgang mit Hierarchien und Ritualen, die Bedeutung von Einsamkeit, Sozialen Netzwerken und Öffentlichkeit etc. erarbeitet. 2021 0452 684 17 Erl. 2 BKM 10 Projekt „anstand digital“: Förderung einer bewussten und höflichen digitalen Kommunikation. Zu diesem Zweck wurden öffentliche Programmabende/workshops veranstaltet. Des Weiteren wurde ein Leitfaden zu klassischen Themen des höflichen Umgangs in der digitalen Kommunikation neu definiert: u.a. Nähe und Distanz, Leiblichkeit, Gefühle und Scham, Diskretion und Verschwiegenheit/Vertraulichkeit/Kl atsch, Begrüßungen und Anreden, der Umgang mit Hierarchien und Ritualen, die Bedeutung von Einsamkeit, Sozialen Netzwerken und Öffentlichkeit etc. erarbeitet. 2022 0452 684 17 Erl. 2 BKM 32 Projekt „anstand digital“: Förderung einer bewussten und höflichen digitalen Kommunikation. Zu diesem Zweck wurden öffentliche Programmabende/workshops veranstaltet. Des Weiteren wurde ein Leitfaden zu klassischen Themen des höflichen Umgangs in der digitalen Kommunikation neu definiert: u.a. Nähe und Distanz, Leiblichkeit, Gefühle und Scham, Diskretion und Verschwiegenheit/Vertraulichkeit/Kl atsch, Begrüßungen und Anreden, der Umgang mit Hierarchien und Ritualen, die Bedeutung von Einsamkeit, Sozialen Netzwerken und Öffentlichkeit etc. erarbeitet. Frage 6: „Welche der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 als Erstempfänger geförderten Organisationen haben die Zahlungen nach Kenntnis der Bundesregierung an Drittorganisationen weitergeleitet (bitte gliedern nach Jahren, Förderhöhe sowie Erstempfänger und den dazugehörigen Zwischen- und Letztempfängern)?“ Antwort: Die zugewendeten Mittel wurden nicht zur Weiterleitung bewilligt. Frage 8: „Sind die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in die Ausarbeitung, Bewertung oder Beratung von politischen Vorhaben der Bundesregierung eingebunden (z. B. durch Beiräte, Anhörungen, Projektbeiratstätigkeit, Konsultationen), und wenn ja, inwieweit?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 9: „Haben Vertreter der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen im Zeitraum 2020 bis 2025 an Veranstaltungen mit Bundesministerien, Anhörungen der Bundesregierung sowie nach Kenntnis der Bundesregierung parlamentarischen Anhörungen teilgenommen, und wenn ja, in welcher Funktion?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 10: „Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vergabe der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Fördermittel, und in wieweit kommen wettbewerbliche Verfahren, Ausschreibungen oder Einzelentscheidungen ohne Konkurrenz zum Einsatz (Bundestagsdrucksache 21/1367, Seite 2)?“ Antwort: Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage des § 23 BHO i.V. § 44 BHO und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO. Frage 11: „Enthielten die Zuwendungsbescheide an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Auflagen oder Nebenbestimmungen im Hinblick auf politische Neutralität, Zweckbindung oder Transparenzanforderungen?“ Antwort: Die Förderung unterliegt der Zweckbindung des jeweiligen Titels im Bundeshaushalt sowie der Zweckbindung des jeweiligen Zuwendungszecks der Einzelförderung. Transparenzanforderungen werden durch die Erfolgskontrolle, Sachberichte und die Prüfung der Mittelverwendung (Verwendungsnachweis) geprüft. Der Zuwendungsbescheid enthielt darüber hinaus keine Auflagen oder Nebenbestimmungen im Sinne der Fragestellung. Frage 12: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum (von 2020 bis 2025 sowie nach bekannten Planungen bis 2027) auch Fördermittel aus EU-Fonds, Länderhaushalten oder kommunalen Mitteln erhalten (soweit bekannt, bitte aufschlüsseln)?“ Antwort: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird geprüft, ob für das spezifische Projekt mit dem gleichen Zuwendungszweck bereits Fördermittel anderer Stellen (EU, Bund, Land, Kommunen) beantragt und/oder zugesagt wurden. Hinweise dazu lagen hier nicht vor. Frage 13: „Hat die Bundesregierung Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel Evaluierungen in Auftrag gegeben, die sich auf die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Organisationen oder deren Förderungen beziehen (bitte mit Titel, Kosten der Evaluierung, Jahr und Auftragnehmer nennen)?“ Antwort: Derartige Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel Evaluierungen wurden nicht in Auftrag geben. Frage 14: „Werden Fördermittel an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen mit inhaltlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit, politischen Kommunikation oder Positionierung verbunden, und wenn ja, inwiefern?“ Antwort: Nein Frage 15: „Verlangt die Bundesregierung bei den von ihr in ihrer Antwort zu Frage 1 genannten Organisationen vor Bewilligung der Fördermittel schriftliche Erklärungen zur politischen Neutralität, Unabhängigkeit und Nichtbindung an parteipolitische Zielsetzungen, und wenn ja, von welchen dieser Organisationen?“ Antwort: Nein Frage 17: „Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Förderzusagen (EU- oder Drittmittel) unter Bedingungen erhalten haben, wonach sie sich verpflichten, bestimmte politische Positionen oder Gesetzgebungsvorhaben aktiv zu unterstützen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Finanzierungsquelle angeben)?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 18: „Prüft die Bundesregierung beim Zuwendungsverfahren, ob für identische Projekte bereits EU-Mittel bewilligt wurden (Stichwort „Doppelfinanzierung“), und wenn ja, in welcher Weise, und wie viele Fälle einer solchen Doppelfinanzierung wurden seit 2020 bei den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ggf. festgestellt?“ Antwort: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird geprüft, ob für das spezifische Projekt mit dem gleichen Zuwendungszweck bereits Fördermittel anderer Stellen (EU, Bund, Land) beantragt und/oder zugesagt wurden. Hinweise zur Doppelfinanzierung lagen hier nicht vor. Frage 19: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in den Jahren 2020 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus EU-Programmen erhalten, bei denen die Europäische Kommission eine inhaltliche Abstimmung oder Verpflichtung zu Lobby- bzw. Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland als Förderbedingung formuliert hat (bitte ggf. nach Organisation, Programm, Jahr und Fördersumme aufschlüsseln)?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 22: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen seit 2020 mit Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Memoranda of Understanding (MoU) geschlossen oder sonstige Absprachen getroffen, die nicht öffentlich zugänglich sind und sich auf finanzielle Zuwendungen, strategische Kooperationen oder politische Unterstützung beziehen (wenn ja, bitte Organisation, Vertragspartner, Datum, Förderhöhe Zweck und Laufzeit nennen)?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 23: „Enthalten die seit 2020 erteilten Zuwendungsbescheide oder Förderverträge mit den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungsklauseln, die die Offenlegung von Projektdokumenten, Verwendungsnachweisen oder Kommunikationsinhalten gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit einschränken (bitte ggf. Fundstellen und betroffene Organisationen angeben)?“ Antwort: Nein Frage 24: „Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Förderungen an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen keine stillen Nebenabsprachen (Side Letters) getroffen werden, die über den offiziellen Zuwendungsbescheid hinaus zusätzliche politische Verpflichtungen oder Lobbytätigkeiten vorsehen, und wenn ja, welche?“ Antwort: Nein Frage 25: „Wurden der Bundesregierung seit 2020 Fälle bekannt, in denen eine der in Frage 1 genannten Organisationen Fördermittel erhalten hat und gleichzeitig durch vertrauliche Vereinbarungen dazu verpflichtet war, bestimmte politische Positionen öffentlich zu vertreten oder Lobbyaktivitäten im In- oder Ausland durchzuführen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Reaktion der Bundesregierung schildern)?“ Antwort: Nein Frage 26: „Sind für die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalten 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Mittel vorgesehen, mit denen diese Organisationen Naturschutzflächen erwerben sollen, bzw. sind direkte Übertragungen von Flächen aus Bundesbesitz an diese Organisationen vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte ggf. ebenfalls Höhe der Mittel je Organisation angeben)?“ Antwort: Nein Organisation: Stiftung Lesen Frage 1: „Sind in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Fördermittel für folgende Organisationen vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie verteilen sich die Fördermittel jeweils auf Projektförderung, institutionelle Förderung sowie Sach- und Strukturförderung (bitte in Euro angeben): […] (bitte auch vollständigen Haushaltstitel samt Einzelplan und Kapitel angeben)?“ Antwort: Es sind keine Fördermittel vorgesehen. Frage 2: „Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden sind ggf. jeweils für die Bewilligung und Abwicklung der in Frage 1 erfragten Fördermittel zuständig und gibt es hier auch Doppelzuständigkeiten dahingehend, dass für einzelne Projekte z.B. zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig sind?“ Antwort: Entfällt Sind für einzelne Projekte zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig? Entfällt Frage 3: „Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte sind im Rahmen dieser ggf. vorgesehenen Förderungen jeweils geplant oder wurden bereits beantragt (bitte mit Projekttitel, geplanter Laufzeit und Förderhöhe angeben)?“ Antwort: Entfällt Frage 4: „Bestehen zur Kontrolle der Mittelverwendung bei laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Vorgaben und Instrumente (z. B. Berichterstattungspflichten, Evaluierungen, Prüfverfahren), und wenn ja, welche?“ Vorbemerkung: Auf die allgemeine Antwort auf die Frage 4 wird hingewiesen. Hier werden lediglich Vorgaben und Instrumente mit Bezug zur o. g. Organisation (soweit vorhanden) ergänzt. Antwort: Keine Ergänzung Frage 5: „Welche tatsächlichen Zahlungen (bitte in Euro angeben) sind in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen erfolgt (bitte gliedern nach Haushaltsjahr, Kapiteln, Titeln, zuwendungsbewilligender Bundesbehörde und Verwendungszweck bzw. kurzer Projektbeschreibung)?“ Antwort: Haushaltsjahr Kapitel Titel Bewilligungsbehörde Zahlungen - in T€ - Verwendungszweck (bzw. Projektbeschreibung) 2021-2024 0452 684 21 Erl. Ziff. 2.2 BKM Je 57 Förderung Preiskategorie „Herausragende Leseförderung mit digitalen Medien“ des Deutschen Lesepreises 2023 0452 685 10 BKM 400 „Prävention und Sensibilisierung gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus mittels handlungs- und produktionsorientierter Auseinandersetzung mit Literatur und Medien“ Frage 6: „Welche der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 als Erstempfänger geförderten Organisationen haben die Zahlungen nach Kenntnis der Bundesregierung an Drittorganisationen weitergeleitet (bitte gliedern nach Jahren, Förderhöhe sowie Erstempfänger und den dazugehörigen Zwischen- und Letztempfängern)?“ Antwort: Die zugewendeten Mittel wurden nicht zur Weiterleitung bewilligt. Frage 8: „Sind die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in die Ausarbeitung, Bewertung oder Beratung von politischen Vorhaben der Bundesregierung eingebunden (z. B. durch Beiräte, Anhörungen, Projektbeiratstätigkeit, Konsultationen), und wenn ja, inwieweit?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 9: „Haben Vertreter der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen im Zeitraum 2020 bis 2025 an Veranstaltungen mit Bundesministerien, Anhörungen der Bundesregierung sowie nach Kenntnis der Bundesregierung parlamentarischen Anhörungen teilgenommen, und wenn ja, in welcher Funktion?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor.] Frage 10: „Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vergabe der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Fördermittel, und in wieweit kommen wettbewerbliche Verfahren, Ausschreibungen oder Einzelentscheidungen ohne Konkurrenz zum Einsatz (Bundestagsdrucksache 21/1367, Seite 2)?“ Antwort: Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage des § 23 BHO i.V. § 44 BHO und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO. Frage 11: „Enthielten die Zuwendungsbescheide an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Auflagen oder Nebenbestimmungen im Hinblick auf politische Neutralität, Zweckbindung oder Transparenzanforderungen?“ Antwort: Die Förderung unterliegt der Zweckbindung des jeweiligen Titels im Bundeshaushalt sowie der Zweckbindung des jeweiligen Zuwendungszecks der Einzelförderung. Transparenzanforderungen werden durch die Erfolgskontrolle, Sachberichte und die Prüfung der Mittelverwendung (Verwendungsnachweis) geprüft. Der Zuwendungsbescheid enthielt darüber hinaus keine Auflagen oder Nebenbestimmungen im Sinne der Fragestellung. Frage 12: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum (von 2020 bis 2025 sowie nach bekannten Planungen bis 2027) auch Fördermittel aus EU-Fonds, Länderhaushalten oder kommunalen Mitteln erhalten (soweit bekannt, bitte aufschlüsseln)?“ Antwort: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird geprüft, ob für das spezifische Projekt mit dem gleichen Zuwendungszweck bereits Fördermittel anderer Stellen (EU, Bund, Land, Kommunen) beantragt und/oder zugesagt wurden. Hinweise dazu lagen hier nicht vor. Frage 13: „Hat die Bundesregierung Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel Evaluierungen in Auftrag gegeben, die sich auf die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Organisationen oder deren Förderungen beziehen (bitte mit Titel, Kosten der Evaluierung, Jahr und Auftragnehmer nennen)?“ Antwort: Derartige Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel Evaluierungen wurden nicht in Auftrag geben. Frage 14: „Werden Fördermittel an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen mit inhaltlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit, politischen Kommunikation oder Positionierung verbunden, und wenn ja, inwiefern?“ Antwort: Nein Frage 15: „Verlangt die Bundesregierung bei den von ihr in ihrer Antwort zu Frage 1 genannten Organisationen vor Bewilligung der Fördermittel schriftliche Erklärungen zur politischen Neutralität, Unabhängigkeit und Nichtbindung an parteipolitische Zielsetzungen, und wenn ja, von welchen dieser Organisationen?“ Antwort: Nein Frage 17: „Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Förderzusagen (EU- oder Drittmittel) unter Bedingungen erhalten haben, wonach sie sich verpflichten, bestimmte politische Positionen oder Gesetzgebungsvorhaben aktiv zu unterstützen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Finanzierungsquelle angeben)?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 18: „Prüft die Bundesregierung beim Zuwendungsverfahren, ob für identische Projekte bereits EU-Mittel bewilligt wurden (Stichwort „Doppelfinanzierung“), und wenn ja, in welcher Weise, und wie viele Fälle einer solchen Doppelfinanzierung wurden seit 2020 bei den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ggf. festgestellt?“ Antwort: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird geprüft, ob für das spezifische Projekt mit dem gleichen Zuwendungszweck bereits Fördermittel anderer Stellen (EU, Bund, Land) beantragt und/oder zugesagt wurden. Hinweise zur Doppelfinanzierung lagen hier nicht vor. Frage 19: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in den Jahren 2020 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus EU-Programmen erhalten, bei denen die Europäische Kommission eine inhaltliche Abstimmung oder Verpflichtung zu Lobby- bzw. Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland als Förderbedingung formuliert hat (bitte ggf. nach Organisation, Programm, Jahr und Fördersumme aufschlüsseln)?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 22: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen seit 2020 mit Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Memoranda of Understanding (MoU) geschlossen oder sonstige Absprachen getroffen, die nicht öffentlich zugänglich sind und sich auf finanzielle Zuwendungen, strategische Kooperationen oder politische Unterstützung beziehen (wenn ja, bitte Organisation, Vertragspartner, Datum, Förderhöhe Zweck und Laufzeit nennen)?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 23: „Enthalten die seit 2020 erteilten Zuwendungsbescheide oder Förderverträge mit den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungsklauseln, die die Offenlegung von Projektdokumenten, Verwendungsnachweisen oder Kommunikationsinhalten gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit einschränken (bitte ggf. Fundstellen und betroffene Organisationen angeben)?“ Antwort: Nein Frage 24: „Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Förderungen an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen keine stillen Nebenabsprachen (Side Letters) getroffen werden, die über den offiziellen Zuwendungsbescheid hinaus zusätzliche politische Verpflichtungen oder Lobbytätigkeiten vorsehen, und wenn ja, welche?“ Antwort: Nein Frage 25: „Wurden der Bundesregierung seit 2020 Fälle bekannt, in denen eine der in Frage 1 genannten Organisationen Fördermittel erhalten hat und gleichzeitig durch vertrauliche Vereinbarungen dazu verpflichtet war, bestimmte politische Positionen öffentlich zu vertreten oder Lobbyaktivitäten im In- oder Ausland durchzuführen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Reaktion der Bundesregierung schildern)?“ Antwort: Nein Frage 26: „Sind für die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalten 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Mittel vorgesehen, mit denen diese Organisationen Naturschutzflächen erwerben sollen, bzw. sind direkte Übertragungen von Flächen aus Bundesbesitz an diese Organisationen vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte ggf. ebenfalls Höhe der Mittel je Organisation angeben)?“ Antwort: Nein Organisation: Amadeu Antonio Stiftung Frage 1: „Sind in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Fördermittel für folgende Organisationen vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie verteilen sich die Fördermittel jeweils auf Projektförderung, institutionelle Förderung sowie Sach- und Strukturförderung (bitte in Euro angeben): […] (bitte auch vollständigen Haushaltstitel samt Einzelplan und Kapitel angeben)?“ Antwort: Es sind keine Fördermittel vorgesehen. Frage 2: „Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden sind ggf. jeweils für die Bewilligung und Abwicklung der in Frage 1 erfragten Fördermittel zuständig und gibt es hier auch Doppelzuständigkeiten dahingehend, dass für einzelne Projekte z.B. zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig sind?“ Antwort: Entfällt Sind für einzelne Projekte zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig? Entfällt Frage 3: „Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte sind im Rahmen dieser ggf. vorgesehenen Förderungen jeweils geplant oder wurden bereits beantragt (bitte mit Projekttitel, geplanter Laufzeit und Förderhöhe angeben)?“ Antwort: Entfällt Frage 4: „Bestehen zur Kontrolle der Mittelverwendung bei laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Vorgaben und Instrumente (z. B. Berichterstattungspflichten, Evaluierungen, Prüfverfahren), und wenn ja, welche?“ Vorbemerkung: Auf die allgemeine Antwort auf die Frage 4 wird hingewiesen. Hier werden lediglich Vorgaben und Instrumente mit Bezug zur o. g. Organisation (soweit vorhanden) ergänzt. Antwort: Keine Ergänzung Frage 5: „Welche tatsächlichen Zahlungen (bitte in Euro angeben) sind in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen erfolgt (bitte gliedern nach Haushaltsjahr, Kapiteln, Titeln, zuwendungsbewilligender Bundesbehörde und Verwendungszweck bzw. kurzer Projektbeschreibung)?“ Antwort: Haushaltsjahr Kapitel Titel Bewilligungsbehörde Zahlungen - in T€ - Verwendungszweck (bzw. Projektbeschreibung) 2023 0452 685 21 Erl. 2.9 BKM 35 Antisemitismus als Kulturtechnik 2024 0452 685 21 Erl. 2.9 BKM 103 Antisemitismus als Kulturtechnik 2025 0452 685 21 Erl. 2.9 BKM 66 Antisemitismus als Kulturtechnik Frage 6: „Welche der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 als Erstempfänger geförderten Organisationen haben die Zahlungen nach Kenntnis der Bundesregierung an Drittorganisationen weitergeleitet (bitte gliedern nach Jahren, Förderhöhe sowie Erstempfänger und den dazugehörigen Zwischen- und Letztempfängern)?“ Antwort: Die zugewendeten Mittel wurden nicht zur Weiterleitung bewilligt. Frage 8: „Sind die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in die Ausarbeitung, Bewertung oder Beratung von politischen Vorhaben der Bundesregierung eingebunden (z. B. durch Beiräte, Anhörungen, Projektbeiratstätigkeit, Konsultationen), und wenn ja, inwieweit?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 9: „Haben Vertreter der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen im Zeitraum 2020 bis 2025 an Veranstaltungen mit Bundesministerien, Anhörungen der Bundesregierung sowie nach Kenntnis der Bundesregierung parlamentarischen Anhörungen teilgenommen, und wenn ja, in welcher Funktion?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 10: „Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vergabe der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Fördermittel, und in wieweit kommen wettbewerbliche Verfahren, Ausschreibungen oder Einzelentscheidungen ohne Konkurrenz zum Einsatz (Bundestagsdrucksache 21/1367, Seite 2)?“ Antwort: Die Vergabe der Fördermittel erfolgte auf Grundlage des § 23 BHO i.V. § 44 BHO und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO. Frage 11: „Enthielten die Zuwendungsbescheide an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Auflagen oder Nebenbestimmungen im Hinblick auf politische Neutralität, Zweckbindung oder Transparenzanforderungen?“ Antwort: Die Förderung unterliegt der Zweckbindung des jeweiligen Titels im Bundeshaushalt sowie der Zweckbindung des jeweiligen Zuwendungszecks der Einzelförderung. Transparenzanforderungen werden durch die Erfolgskontrolle, Sachberichte und die Prüfung der Mittelverwendung (Verwendungsnachweis) geprüft. Der Zuwendungsbescheid enthielt darüber hinaus keine Auflagen oder Nebenbestimmungen im Sinne der Fragestellung. Frage 12: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum (von 2020 bis 2025 sowie nach bekannten Planungen bis 2027) auch Fördermittel aus EU-Fonds, Länderhaushalten oder kommunalen Mitteln erhalten (soweit bekannt, bitte aufschlüsseln)?“ Antwort: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird geprüft, ob für das spezifische Projekt mit dem gleichen Zuwendungszweck bereits Fördermittel anderer Stellen (EU, Bund, Land, Kommunen) beantragt und/oder zugesagt wurden. Hinweise dazu lagen hier nicht vor. Frage 13: „Hat die Bundesregierung Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel Evaluierungen in Auftrag gegeben, die sich auf die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Organisationen oder deren Förderungen beziehen (bitte mit Titel, Kosten der Evaluierung, Jahr und Auftragnehmer nennen)?“ Antwort: Derartige Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel Evaluierungen wurden nicht in Auftrag geben. Frage 14: „Werden Fördermittel an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen mit inhaltlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit, politischen Kommunikation oder Positionierung verbunden, und wenn ja, inwiefern?“ Antwort: Nein Frage 15: „Verlangt die Bundesregierung bei den von ihr in ihrer Antwort zu Frage 1 genannten Organisationen vor Bewilligung der Fördermittel schriftliche Erklärungen zur politischen Neutralität, Unabhängigkeit und Nichtbindung an parteipolitische Zielsetzungen, und wenn ja, von welchen dieser Organisationen?“ Antwort: Nein Frage 17: „Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Förderzusagen (EU- oder Drittmittel) unter Bedingungen erhalten haben, wonach sie sich verpflichten, bestimmte politische Positionen oder Gesetzgebungsvorhaben aktiv zu unterstützen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Finanzierungsquelle angeben)?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 18: „Prüft die Bundesregierung beim Zuwendungsverfahren, ob für identische Projekte bereits EU-Mittel bewilligt wurden (Stichwort „Doppelfinanzierung“), und wenn ja, in welcher Weise, und wie viele Fälle einer solchen Doppelfinanzierung wurden seit 2020 bei den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ggf. festgestellt?“ Antwort: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird geprüft, ob für das spezifische Projekt mit dem gleichen Zuwendungszweck bereits Fördermittel anderer Stellen (EU, Bund, Land) beantragt und/oder zugesagt wurden. Hinweise zur Doppelfinanzierung lagen hier nicht vor. Frage 19: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in den Jahren 2020 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus EU-Programmen erhalten, bei denen die Europäische Kommission eine inhaltliche Abstimmung oder Verpflichtung zu Lobby- bzw. Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland als Förderbedingung formuliert hat (bitte ggf. nach Organisation, Programm, Jahr und Fördersumme aufschlüsseln)?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 22: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen seit 2020 mit Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Memoranda of Understanding (MoU) geschlossen oder sonstige Absprachen getroffen, die nicht öffentlich zugänglich sind und sich auf finanzielle Zuwendungen, strategische Kooperationen oder politische Unterstützung beziehen (wenn ja, bitte Organisation, Vertragspartner, Datum, Förderhöhe Zweck und Laufzeit nennen)?“ Antwort: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 23: „Enthalten die seit 2020 erteilten Zuwendungsbescheide oder Förderverträge mit den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungsklauseln, die die Offenlegung von Projektdokumenten, Verwendungsnachweisen oder Kommunikationsinhalten gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit einschränken (bitte ggf. Fundstellen und betroffene Organisationen angeben)?“ Antwort: Nein Frage 24: „Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Förderungen an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen keine stillen Nebenabsprachen (Side Letters) getroffen werden, die über den offiziellen Zuwendungsbescheid hinaus zusätzliche politische Verpflichtungen oder Lobbytätigkeiten vorsehen, und wenn ja, welche?“ Antwort: Nein Frage 25: „Wurden der Bundesregierung seit 2020 Fälle bekannt, in denen eine der in Frage 1 genannten Organisationen Fördermittel erhalten hat und gleichzeitig durch vertrauliche Vereinbarungen dazu verpflichtet war, bestimmte politische Positionen öffentlich zu vertreten oder Lobbyaktivitäten im In- oder Ausland durchzuführen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Reaktion der Bundesregierung schildern)?“ Antwort: Nein Frage 26: „Sind für die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalten 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Mittel vorgesehen, mit denen diese Organisationen Naturschutzflächen erwerben sollen, bzw. sind direkte Übertragungen von Flächen aus Bundesbesitz an diese Organisationen vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte ggf. ebenfalls Höhe der Mittel je Organisation angeben)?“ Antwort: Nein Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage aus der BT-Drs. 21/2583 Beitrag des: Auswärtiges Amt Einzelplan: 05 Vorbemerkungen: Die Antwort erfolgt im Nachfolgenden jeweils organisationsspezifisch in einem separaten Datenblatt. Für das Jahr 2026 wird auf Basis des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundeshaushalts 2026 geantwortet, statt auf Basis des Entwurfs der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026. Für das Jahr 2027 erfolgen keine Angaben, da die Bundesregierung grundsätzlich nur Auskünfte zu bereits abgeschlossenen Vorgängen erteilt, nicht aber zu laufenden Verwaltungsvorgängen und Entscheidungsvorbereitungen. Die folgenden Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand in der vorgegebenen Frist ermittelbaren Informationen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Es können immer nur die Daten geliefert werden, die mit zumutbarem Aufwand (z.B. aus Datenbanken) abrufbar sind. Für Zuwendungen könnten viele der Detailfragen nur durch händische Durchsicht von Einzelvorgängen (Akten) beantwortet werden. Das ist mit zumutbarem Aufwand nicht leistbar. Die Bewilligung von Zuwendungen bedarf immer eines entsprechenden Antrags. Im Auswärtigen Amt werden Bewilligungen, nicht jedoch Förderanträge, zentral registriert. Soweit für die genannten Organisationen oder Zeiträume keine Angaben folgen, waren zum Zeitpunkt der Anfrage Zuwendungen für die genannten Organisationen und Zeiträume nicht bewilligt. Organisation: SOS-Kinderdörfer (weltweit) Frage 1: „Sind in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Fördermittel für folgende Organisationen vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie verteilen sich die Fördermittel jeweils auf Projektförderung, institutionelle Förderung sowie Sach- und Strukturförderung (bitte in Euro angeben): […] (bitte auch vollständigen Haushaltstitel samt Einzelplan und Kapitel angeben)?“ Frage 2: „Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden sind ggf. jeweils für die Bewilligung und Abwicklung der in Frage 1 erfragten Fördermittel zuständig und gibt es hier auch Doppelzuständigkeiten dahingehend, dass für einzelne Projekte z.B. zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig sind?“ Frage 3: „Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte sind im Rahmen dieser ggf. vorgesehenen Förderungen jeweils geplant oder wurden bereits beantragt (bitte mit Projekttitel, geplanter Laufzeit und Förderhöhe angeben)?“ Antwort zu Frage 1, 2 und 3: Die Fragen 1 und 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Sofern der Haushaltsgesetzgeber Zuwendungen für bestimmte Organisationen im Bundeshaushaltsplan vorsieht, kann der Bundeshaushaltsplan im Internet unter https://www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html abgerufen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 4: „Bestehen zur Kontrolle der Mittelverwendung bei laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Vorgaben und Instrumente (z. B. Berichterstattungspflichten, Evaluierungen, Prüfverfahren), und wenn ja, welche?“ Vorbemerkung: Auf die allgemeine Antwort auf die Frage 4 wird hingewiesen. Hier werden lediglich Vorgaben und Instrumente mit Bezug zur o. g. Organisation (soweit vorhanden) ergänzt. Antwort: Im Auswärtigen Amt existieren keine über die im Internet veröffentlichten Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/foerdermittel) hinausgehenden Regelungen für einzelne Organisationen. Frage 5: „Welche tatsächlichen Zahlungen (bitte in Euro angeben) sind in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen erfolgt (bitte gliedern nach Haushaltsjahr, Kapiteln, Titeln, zuwendungsbewilligender Bundesbehörde und Verwendungszweck bzw. kurzer Projektbeschreibung)?“ Antwort: Haushaltsjahr Kapitel Titel Bewilligungsbehörde Zahlungen - in T€ - Verwendungszweck (bzw. Projektbeschreibung) 2020 0501 687 32 AA 197 mehrere Projektförderungen im Rahmen der hum. Hilfe 2023 0501 687 32 AA 1.125 mehrere Projektförderungen im Rahmen der hum. Hilfe 2024 0501 687 32 AA 1.350 mehrere Projektförderungen im Rahmen der hum. Hilfe 2025 0501 687 32 AA 225 mehrere Projektförderungen im Rahmen der hum. Hilfe Frage 6: „Welche der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 als Erstempfänger geförderten Organisationen haben die Zahlungen nach Kenntnis der Bundesregierung an Drittorganisationen weitergeleitet (bitte gliedern nach Jahren, Förderhöhe sowie Erstempfänger und den dazugehörigen Zwischen- und Letztempfängern)?“ Antwort: Weiterleitungsverhältnisse und Empfängerpositionen werden im Auswärtigen Amt nicht zentral erfasst. Auf die Vorbemerkung wird insoweit verwiesen. Frage 8: „Sind die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in die Ausarbeitung, Bewertung oder Beratung von politischen Vorhaben der Bundesregierung eingebunden (z. B. durch Beiräte, Anhörungen, Projektbeiratstätigkeit, Konsultationen), und wenn ja, inwieweit?“ Antwort: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes tauschen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen aus. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Studien und anderer Dokumente, die zum Ausbau des Wissens der Bundesregierung über ein Fachthema dienen, besteht nicht. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung für das Auswärtige Amt leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Frage 9: „Haben Vertreter der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen im Zeitraum 2020 bis 2025 an Veranstaltungen mit Bundesministerien, Anhörungen der Bundesregierung sowie nach Kenntnis der Bundesregierung parlamentarischen Anhörungen teilgenommen, und wenn ja, in welcher Funktion?“ Antwort: Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten, beispielsweise die Erfassung sämtlicher Veranstaltungen oder Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmer, besteht grundsätzlich nicht und ist auch nicht im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar. Auf die Vorbemerkung wird insofern verwiesen. Frage 10: „Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vergabe der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Fördermittel, und in wieweit kommen wettbewerbliche Verfahren, Ausschreibungen oder Einzelentscheidungen ohne Konkurrenz zum Einsatz (Bundestagsdrucksache 21/1367, Seite 2)?“ Antwort: Zuwendungen werden gemäß § 23 i. V. m. § 44 der Bundeshaushaltsordnung gewährt nach Maßgabe der vom Deutschen Bundestag als Haushaltsgesetzgeber jeweils beschlossenen Veranschlagungen und ggf. ergänzenden Bestimmungen im Bundeshaushalt. Auf diesen Grundlagen werden die konkreten Verfahren, nach denen die Anträge auf Bewilligung von Zuwendungen gestellt werden können und für eine Bewilligung ausgewählt werden, in der Regel mit entsprechenden Fördergrundlagen wie bspw. Förderrichtlinien festgelegt und veröffentlicht. Die Fördergrundlagen des Auswärtigen Amtes sind im Internet veröffentlicht (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/foerdermittel). Frage 11: „Enthielten die Zuwendungsbescheide an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Auflagen oder Nebenbestimmungen im Hinblick auf politische Neutralität, Zweckbindung oder Transparenzanforderungen?“ Antwort: Das Auswärtige Amt ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern Vorgaben für deren Aktivitäten zu machen, sofern diese nicht Gegenstand einer Förderung sind, das gilt auch für die parteipolitische Neutralität. Soweit Regelungen zur Zweckbindung und Transparenz Gegenstand der Förderung sind, können diese den im Internet veröffentlichten Förderbedingungen des Auswärtigen Amtes entnommen werden. Auf die Antwort zu Frage 10 wird insoweit verwiesen. Frage 12: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum (von 2020 bis 2025 sowie nach bekannten Planungen bis 2027) auch Fördermittel aus EU-Fonds, Länderhaushalten oder kommunalen Mitteln erhalten (soweit bekannt, bitte aufschlüsseln)?“ Antwort: Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Fördermittel der EU, Bundesländer oder Kommunen zu überwachen. Dem Auswärtigen Amt liegen daher keine Daten über Fördermittel der EU, Bundesländer oder Kommunen vor. Frage 13: „Hat die Bundesregierung Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel Evaluierungen in Auftrag gegeben, die sich auf die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Organisationen oder deren Förderungen beziehen (bitte mit Titel, Kosten der Evaluierung, Jahr und Auftragnehmer nennen)?“ Antwort: Das Auswärtige Amt evaluiert Projekte und Projektclusters/Portfolios und deren Umsetzung, nicht Organisationen selbst. Evaluationen einzelner Organisationen auf Projektebene werden im Auswärtigen Amt nicht systematisch erfasst. Frage 14: „Werden Fördermittel an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen mit inhaltlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit, politischen Kommunikation oder Positionierung verbunden, und wenn ja, inwiefern?“ Antwort: In Zuwendungsbescheiden wird im Regelfall die Auflage erteilt, dass der Zuwendungsempfänger bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit einen Hinweis auf die Förderung durch das jeweilige Ressort aufzunehmen hat. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Frage 15: „Verlangt die Bundesregierung bei den von ihr in ihrer Antwort zu Frage 1 genannten Organisationen vor Bewilligung der Fördermittel schriftliche Erklärungen zur politischen Neutralität, Unabhängigkeit und Nichtbindung an parteipolitische Zielsetzungen, und wenn ja, von welchen dieser Organisationen?“ Antwort: Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Frage 16: In wie vielen Fällen wurden die Zuwendungsempfänger durch Sicherheitsbehörden des Bundes einer Überprüfung auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse hin untersucht und was waren die Ergebnisse? Antwort: Dem Auswärtigen Amt liegen keine Erkenntnisse über Überprüfungen durch Sicherheitsbehörden des Bundes vor. Zu Frage 17: „Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Förderzusagen (EU- oder Drittmittel) unter Bedingungen erhalten haben, wonach sie sich verpflichten, bestimmte politische Positionen oder Gesetzgebungsvorhaben aktiv zu unterstützen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Finanzierungsquelle angeben)?“ Antwort: Dem Auswärtigen Amt liegen keine Informationen über die Förderbedingungen zu EU- oder Drittmitteln vor. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Frage 18: „Prüft die Bundesregierung beim Zuwendungsverfahren, ob für identische Projekte bereits EU-Mittel bewilligt wurden (Stichwort „Doppelfinanzierung“), und wenn ja, in welcher Weise, und wie viele Fälle einer solchen Doppelfinanzierung wurden seit 2020 bei den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ggf. festgestellt?“ Antwort: Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn das mit der Zuwendung verfolgte Bundesinteresse ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Bei der Antragsprüfung sind daher eventuelle Doppelförderungen auszuschließen. Antragsteller haben im Rahmen des von ihnen vorzulegenden Finanzierungsplans darzulegen, wie die Gesamtfinanzierung sichergestellt wird. Dabei sind auch etwaige Förderungen Dritter (z. B. aus EU- oder Länderförderprogrammen), die als Deckungsmittel im Rahmen der Gesamtfinanzierung des Fördervorhabens anzusehen sind, auszuweisen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Frage 19: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in den Jahren 2020 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus EU-Programmen erhalten, bei denen die Europäische Kommission eine inhaltliche Abstimmung oder Verpflichtung zu Lobby- bzw. Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland als Förderbedingung formuliert hat (bitte ggf. nach Organisation, Programm, Jahr und Fördersumme aufschlüsseln)?“ Antwort: Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Frage 22: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen seit 2020 mit Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Memoranda of Understanding (MoU) geschlossen oder sonstige Absprachen getroffen, die nicht öffentlich zugänglich sind und sich auf finanzielle Zuwendungen, strategische Kooperationen oder politische Unterstützung beziehen (wenn ja, bitte Organisation, Vertragspartner, Datum, Förderhöhe Zweck und Laufzeit nennen)?“ Antwort: Dem Auswärtigen Amt liegen keine Informationen über Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Memoranda of Understanding oder sonstige Absprachen vor. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Frage 23: „Enthalten die seit 2020 erteilten Zuwendungsbescheide oder Förderverträge mit den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungsklauseln, die die Offenlegung von Projektdokumenten, Verwendungsnachweisen oder Kommunikationsinhalten gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit einschränken (bitte ggf. Fundstellen und betroffene Organisationen angeben)?“ Antwort: Die Bundesregierung ist verfassungsrechtlich verpflichtet, öffentliche Belange zu schützen. Dazu gehört, den Anspruch auf Informationszugang für die Öffentlichkeit einzuschränken, wenn durch die Veröffentlichung öffentliche Belange gefährdet werden. Sofern zum Schutz öffentlicher Belange konkrete Informationen nicht veröffentlicht werden können, geschieht dies, da diese die Vorgaben der Verschlusssachenanweisung (VSA) zur Einstufung als Verschlusssache erfüllen. Eine standardisierte Erfassung von Einzelfällen, in denen eine solche Einstufung notwendig war, erfolgt durch das Auswärtige Amt nicht. Frage 24: „Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Förderungen an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen keine stillen Nebenabsprachen (Side Letters) getroffen werden, die über den offiziellen Zuwendungsbescheid hinaus zusätzliche politische Verpflichtungen oder Lobbytätigkeiten vorsehen, und wenn ja, welche?“ Frage 25: „Wurden der Bundesregierung seit 2020 Fälle bekannt, in denen eine der in Frage 1 genannten Organisationen Fördermittel erhalten hat und gleichzeitig durch vertrauliche Vereinbarungen dazu verpflichtet war, bestimmte politische Positionen öffentlich zu vertreten oder Lobbyaktivitäten im In- oder Ausland durchzuführen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Reaktion der Bundesregierung schildern)?“ Antwort zu Frage 24 und 25: Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Das Zuwendungsrecht sieht stille Nebenabsprachen oder vertrauliche Vereinbarungen zum Zuwendungsbescheid nicht vor. Dem Auswärtigen Amt liegen keine Informationen über Nebenabsprachen oder sonstige vertrauliche Vereinbarungen vor. Zu Frage 26: „Sind für die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalten 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Mittel vorgesehen, mit denen diese Organisationen Naturschutzflächen erwerben sollen, bzw. sind direkte Übertragungen von Flächen aus Bundesbesitz an diese Organisationen vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte ggf. ebenfalls Höhe der Mittel je Organisation angeben)?“ Antwort: Sofern der Haushaltsgesetzgeber in den Bundeshaushalten 2026 und 2027 Mittel für bestimmte Organisationen zum Erwerb oder für die Übertragung von Naturschutzflächen im Bundeshaushaltsplan vorsieht, kann der Bundeshaushaltsplan im Internet unter https://www.bundeshaushalt.de/DE/Download- Portal/download-portal.html abgerufen werden. Auf die Vorbemerkung wird im Übrigen verwiesen. Organisation: Plan International Deutschland Frage 1: „Sind in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Fördermittel für folgende Organisationen vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie verteilen sich die Fördermittel jeweils auf Projektförderung, institutionelle Förderung sowie Sach- und Strukturförderung (bitte in Euro angeben): […] (bitte auch vollständigen Haushaltstitel samt Einzelplan und Kapitel angeben)?“ Frage 2: „Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden sind ggf. jeweils für die Bewilligung und Abwicklung der in Frage 1 erfragten Fördermittel zuständig und gibt es hier auch Doppelzuständigkeiten dahingehend, dass für einzelne Projekte z.B. zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig sind?“ Frage 3: „Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte sind im Rahmen dieser ggf. vorgesehenen Förderungen jeweils geplant oder wurden bereits beantragt (bitte mit Projekttitel, geplanter Laufzeit und Förderhöhe angeben)?“ Antwort zu Frage 1, 2 und 3 Die Fragen 1 und 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die zu Fragen 1 und 2 genannten Fördermittel wurden mit überjährigen Zuwendungen bereits in Vorjahren bewilligt. Sofern der Haushaltsgesetzgeber Zuwendungen für bestimmte Organisationen im Bundeshaushaltsplan vorsieht, kann der Bundeshaushaltsplan im Internet unter https://www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download- portal.html abgerufen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Kapitel Titel Zuständige Stelle Institutionelle Förderung - ja oder nein - Förderhöhe im Jahr 2026 - in T€ - davon Sachförderung - in T€ - 0501 687 32 AA nein 8.708 0 Sind für einzelne Projekte zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig? Nein Frage 4: „Bestehen zur Kontrolle der Mittelverwendung bei laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Vorgaben und Instrumente (z. B. Berichterstattungspflichten, Evaluierungen, Prüfverfahren), und wenn ja, welche?“ Vorbemerkung: Auf die allgemeine Antwort auf die Frage 4 wird hingewiesen. Hier werden lediglich Vorgaben und Instrumente mit Bezug zur o. g. Organisation (soweit vorhanden) ergänzt. Antwort: Im Auswärtigen Amt existieren keine über die im Internet veröffentlichten Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/foerdermittel) hinausgehenden Regelungen für einzelne Organisationen. Frage 5: „Welche tatsächlichen Zahlungen (bitte in Euro angeben) sind in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen erfolgt (bitte gliedern nach Haushaltsjahr, Kapiteln, Titeln, zuwendungsbewilligender Bundesbehörde und Verwendungszweck bzw. kurzer Projektbeschreibung)?“ Antwort: Haushaltsjahr Kapitel Titel Bewilligungsbehörde Zahlungen - in T€ - Verwendungszweck (bzw. Projektbeschreibung) 2020 0501 687 32 AA 11.648 mehrere Projektförderungen im Rahmen der hum. Hilfe 2021 0501 687 32 AA 8.858 mehrere Projektförderungen im Rahmen der hum. Hilfe 2022 0501 687 32 AA 8.799 mehrere Projektförderungen im Rahmen der hum. Hilfe 2023 0501 687 32 AA 17.700 mehrere Projektförderungen im Rahmen der hum. Hilfe 2024 0501 687 32 AA 17.546 mehrere Projektförderungen im Rahmen der hum. Hilfe 2025 0501 687 32 AA 16.972 mehrere Projektförderungen im Rahmen der hum. Hilfe 2021 0501 687 34 AA 450 Friedensförderung durch gemeinschaftsbasierte Konflikt- Lösung und sozioökonomische Unterstützungsdienste für junge Menschen in 30 von Konflikt betroffenen Gemeinden in der Provinz Maguindanao (SPMS- Box), Mindanao 2022 0501 687 34 AA 510 Friedensförderung durch gemeinschaftsbasierte Konflikt- Lösung und sozioökonomische Unterstützungsdienste für junge Menschen in SPMS-Box (alle Gemeinden, die besonders von dem Konflikt auf Mindanao getroffen wurden), Mindanao 2023 0501 687 34 AA 423 Friedensförderung durch gemeinschaftsbasierte Konfliktlösung und sozioökonomische Unterstützungsdienste für junge Menschen in SPMS-Box, Mindanao Frage 6: „Welche der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 als Erstempfänger geförderten Organisationen haben die Zahlungen nach Kenntnis der Bundesregierung an Drittorganisationen weitergeleitet (bitte gliedern nach Jahren, Förderhöhe sowie Erstempfänger und den dazugehörigen Zwischen- und Letztempfängern)?“ Antwort: Weiterleitungsverhältnisse und Empfängerpositionen werden im Auswärtigen Amt nicht zentral erfasst. Auf die Vorbemerkung wird insoweit verwiesen. Frage 8: „Sind die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in die Ausarbeitung, Bewertung oder Beratung von politischen Vorhaben der Bundesregierung eingebunden (z. B. durch Beiräte, Anhörungen, Projektbeiratstätigkeit, Konsultationen), und wenn ja, inwieweit?“ Antwort: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes tauschen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen aus. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Studien und anderer Dokumente, die zum Ausbau des Wissens der Bundesregierung über ein Fachthema dienen, besteht nicht. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung für das Auswärtige Amt leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Frage 9: „Haben Vertreter der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen im Zeitraum 2020 bis 2025 an Veranstaltungen mit Bundesministerien, Anhörungen der Bundesregierung sowie nach Kenntnis der Bundesregierung parlamentarischen Anhörungen teilgenommen, und wenn ja, in welcher Funktion?“ Antwort: Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten, beispielsweise die Erfassung sämtlicher Veranstaltungen oder Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmer, besteht grundsätzlich nicht und ist auch nicht im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar. Auf die Vorbemerkung wird insofern verwiesen. Frage 10: „Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vergabe der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Fördermittel, und in wieweit kommen wettbewerbliche Verfahren, Ausschreibungen oder Einzelentscheidungen ohne Konkurrenz zum Einsatz (Bundestagsdrucksache 21/1367, Seite 2)?“ Antwort: Zuwendungen werden gemäß § 23 i. V. m. § 44 der Bundeshaushaltsordnung gewährt nach Maßgabe der vom Deutschen Bundestag als Haushaltsgesetzgeber jeweils beschlossenen Veranschlagungen und ggf. ergänzenden Bestimmungen im Bundeshaushalt. Auf diesen Grundlagen werden die konkreten Verfahren, nach denen die Anträge auf Bewilligung von Zuwendungen gestellt werden können und für eine Bewilligung ausgewählt werden, in der Regel mit entsprechenden Fördergrundlagen wie bspw. Förderrichtlinien festgelegt und veröffentlicht. Die Fördergrundlagen des Auswärtigen Amtes sind im Internet veröffentlicht (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/foerdermittel). Frage 11: „Enthielten die Zuwendungsbescheide an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Auflagen oder Nebenbestimmungen im Hinblick auf politische Neutralität, Zweckbindung oder Transparenzanforderungen?“ Antwort: Das Auswärtige Amt ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern Vorgaben für deren Aktivitäten zu machen, sofern diese nicht Gegenstand einer Förderung sind, das gilt auch für die parteipolitische Neutralität. Soweit Regelungen zur Zweckbindung und Transparenz Gegenstand der Förderung sind, können diese den im Internet veröffentlichten Förderbedingungen des Auswärtigen Amtes entnommen werden. Auf die Antwort zu Frage 10 wird insoweit verwiesen. Frage 12: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum (von 2020 bis 2025 sowie nach bekannten Planungen bis 2027) auch Fördermittel aus EU-Fonds, Länderhaushalten oder kommunalen Mitteln erhalten (soweit bekannt, bitte aufschlüsseln)?“ Antwort: Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Fördermittel der EU, Bundesländer oder Kommunen zu überwachen. Dem Auswärtigen Amt liegen daher keine Daten über Fördermittel der EU, Bundesländer oder Kommunen vor. Frage 13: „Hat die Bundesregierung Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel Evaluierungen in Auftrag gegeben, die sich auf die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Organisationen oder deren Förderungen beziehen (bitte mit Titel, Kosten der Evaluierung, Jahr und Auftragnehmer nennen)?“ Antwort: Das Auswärtige Amt evaluiert Projekte und Projektclusters/Portfolios und deren Umsetzung, nicht Organisationen selbst. Evaluationen einzelner Organisationen auf Projektebene werden im Auswärtigen Amt nicht systematisch erfasst. Frage 14: „Werden Fördermittel an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen mit inhaltlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit, politischen Kommunikation oder Positionierung verbunden, und wenn ja, inwiefern?“ Antwort: In Zuwendungsbescheiden wird im Regelfall die Auflage erteilt, dass der Zuwendungsempfänger bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit einen Hinweis auf die Förderung durch das jeweilige Ressort aufzunehmen hat. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Frage 15: „Verlangt die Bundesregierung bei den von ihr in ihrer Antwort zu Frage 1 genannten Organisationen vor Bewilligung der Fördermittel schriftliche Erklärungen zur politischen Neutralität, Unabhängigkeit und Nichtbindung an parteipolitische Zielsetzungen, und wenn ja, von welchen dieser Organisationen?“ Antwort: Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Frage 16: In wie vielen Fällen wurden die Zuwendungsempfänger durch Sicherheitsbehörden des Bundes einer Überprüfung auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse hin untersucht und was waren die Ergebnisse? Antwort: Dem Auswärtigen Amt liegen keine Erkenntnisse über Überprüfungen durch Sicherheitsbehörden des Bundes vor. Frage 17: „Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Förderzusagen (EU- oder Drittmittel) unter Bedingungen erhalten haben, wonach sie sich verpflichten, bestimmte politische Positionen oder Gesetzgebungsvorhaben aktiv zu unterstützen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Finanzierungsquelle angeben)?“ Antwort: Dem Auswärtigen Amt liegen keine Informationen über die Förderbedingungen zu EU- oder Drittmitteln vor. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Frage 18: „Prüft die Bundesregierung beim Zuwendungsverfahren, ob für identische Projekte bereits EU-Mittel bewilligt wurden (Stichwort „Doppelfinanzierung“), und wenn ja, in welcher Weise, und wie viele Fälle einer solchen Doppelfinanzierung wurden seit 2020 bei den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ggf. festgestellt?“ Antwort: Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn das mit der Zuwendung verfolgte Bundesinteresse ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Bei der Antragsprüfung sind daher eventuelle Doppelförderungen auszuschließen. Antragsteller haben im Rahmen des von ihnen vorzulegenden Finanzierungsplans darzulegen, wie die Gesamtfinanzierung sichergestellt wird. Dabei sind auch etwaige Förderungen Dritter (z. B. aus EU- oder Länderförderprogrammen), die als Deckungsmittel im Rahmen der Gesamtfinanzierung des Fördervorhabens anzusehen sind, auszuweisen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Frage 19: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in den Jahren 2020 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus EU-Programmen erhalten, bei denen die Europäische Kommission eine inhaltliche Abstimmung oder Verpflichtung zu Lobby- bzw. Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland als Förderbedingung formuliert hat (bitte ggf. nach Organisation, Programm, Jahr und Fördersumme aufschlüsseln)?“ Antwort: Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Frage 22: „Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen seit 2020 mit Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Memoranda of Understanding (MoU) geschlossen oder sonstige Absprachen getroffen, die nicht öffentlich zugänglich sind und sich auf finanzielle Zuwendungen, strategische Kooperationen oder politische Unterstützung beziehen (wenn ja, bitte Organisation, Vertragspartner, Datum, Förderhöhe Zweck und Laufzeit nennen)?“ Antwort: Dem Auswärtigen Amt liegen keine Informationen über Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Memoranda of Understanding oder sonstige Absprachen vor. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Frage 23: „Enthalten die seit 2020 erteilten Zuwendungsbescheide oder Förderverträge mit den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungsklauseln, die die Offenlegung von Projektdokumenten, Verwendungsnachweisen oder Kommunikationsinhalten gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit einschränken (bitte ggf. Fundstellen und betroffene Organisationen angeben)?“ Antwort: Die Bundesregierung ist verfassungsrechtlich verpflichtet, öffentliche Belange zu schützen. Dazu gehört, den Anspruch auf Informationszugang für die Öffentlichkeit einzuschränken, wenn durch die Veröffentlichung öffentliche Belange gefährdet werden. Sofern zum Schutz öffentlicher Belange konkrete Informationen nicht veröffentlicht werden können, geschieht dies, da diese die Vorgaben der Verschlusssachenanweisung (VSA) zur Einstufung als Verschlusssache erfüllen. Eine standardisierte Erfassung von Einzelfällen, in denen eine solche Einstufung notwendig war, erfolgt durch das Auswärtige Amt nicht. Frage 24: „Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Förderungen an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen keine stillen Nebenabsprachen (Side Letters) getroffen werden, die über den offiziellen Zuwendungsbescheid hinaus zusätzliche politische Verpflichtungen oder Lobbytätigkeiten vorsehen, und wenn ja, welche?“ Frage 25: „Wurden der Bundesregierung seit 2020 Fälle bekannt, in denen eine der in Frage 1 genannten Organisationen Fördermittel erhalten hat und gleichzeitig durch vertrauliche Vereinbarungen dazu verpflichtet war, bestimmte politische Positionen öffentlich zu vertreten oder Lobbyaktivitäten im In- oder Ausland durchzuführen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Reaktion der Bundesregierung schildern)?“ Antwort zu Frage 24 und 25: Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Das Zuwendungsrecht sieht stille Nebenabsprachen oder vertrauliche Vereinbarungen zum Zuwendungsbescheid nicht vor. Dem Auswärtigen Amt liegen keine Informationen über Nebenabsprachen oder sonstige vertrauliche Vereinbarungen vor. Frage 26: „Sind für die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalten 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Mittel vorgesehen, mit denen diese Organisationen Naturschutzflächen erwerben sollen, bzw. sind direkte Übertragungen von Flächen aus Bundesbesitz an diese Organisationen vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte ggf. ebenfalls Höhe der Mittel je Organisation angeben)?“ Antwort: Sofern der Haushaltsgesetzgeber in den Bundeshaushalten 2026 und 2027 Mittel für bestimmte Organisationen zum Erwerb oder für die Übertragung von Naturschutzflächen im Bundeshaushaltsplan vorsieht, kann der Bundeshaushaltsplan im Internet unter https://www.bundeshaushalt.de/DE/Download- Portal/download-portal.html abgerufen werden. Auf die Vorbemerkung wird im Übrigen verwiesen. Organisation: Unicef Germany Zu Frage 1: „Sind in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Fördermittel für folgende Organisationen vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie verteilen sich die Fördermittel jeweils auf Projektförderung, institutionelle Förderung sowie Sach- und Strukturförderung (bitte in Euro angeben): […] (bitte auch vollständigen Haushaltstitel samt Einzelplan und Kapitel angeben)?“ Frage 2: „Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden sind ggf. jeweils für die Bewilligung und Abwicklung der in Frage 1 erfragten Fördermittel zuständig und gibt es hier auch Doppelzuständigkeiten dahingehend, dass für einzelne Projekte z.B. zwei oder mehr Ministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig sind?“ Frage 3: „Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte sind im Rahmen dieser ggf. vorgesehenen Förderungen jeweils geplant oder wurden bereits beantragt (bitte mit Projekttitel, geplanter Laufzeit und Förderhöhe angeben)?“ Antwort zu Frage 1, 2 und 3: Die Fragen 1 und 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die zu Fragen 1 und 2 genannten Fördermittel wurden mit überjährigen Zuwendungen bereits in Vorjahren bewilligt. Sofern der Haushaltsgesetzgeber Zuwendungen für bestimmte Organisationen im Bundeshaushaltsplan vorsieht, kann der Bundeshaushaltsplan i

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