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Schriftliche Frage 20 von Martin Hess (AfD): Auf welche zahlenmäßig relevanten Tatörtlichkeiten verteilen sich die in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 ausgewiesenen 29.014 Straf…

dip / schriftliche_frage 27.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 20 von Martin Hess (AfD): Auf welche zahlenmäßig relevanten Tatörtlichkeiten verteilen sich die in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 ausgewiesenen 29.014 Straf… Frage 20 (Martin Hess, AfD): Auf welche zahlenmäßig relevanten Tatörtlichkeiten verteilen sich die in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 ausgewiesenen 29.014 Straftaten, bei denen ein „Messerangriff“ erfasst wurde, und wie hoch ist der Anteil an Messerangriffen, die im öffentlichen Raum im Gegensatz zu nicht öffentlichen Räumen begangen worden sind (bitte für die elf zahlenmäßig relevantesten Tatörtlichkeiten neben absoluten Zahlen auch den prozentualen Anteil angeben sowie weitere, weniger anteilsrelevante Tatörtlichkeiten als „sonstige Tatörtlichkeiten“ zusammenfassend ausgeben; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Matthias Helferich (fraktionslos) auf Bundestagsdrucksache 20/7431)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Juni 2025: Die 29.014 ausgewiesenen Fälle von Messerangriffen im Berichtsjahr 2024 verteilen sich auf die folgenden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundes erfassten Tatörtlichkeiten (absteigend nach Anzahl der Fälle sortiert): Anzahl Fälle Anteil an allen erfassten Tatörtlichkeiten im Zusammenhang mit Phänomen „Messerangriff“ in Prozent PKS-Tatörtlichkeit (TÖ) 7.823 27,0 Sonstige öffentliche Straße, Weg, Platz (ohne Park und Grünanlage sowie Verkehrseinrichtung/-bereich) 5.112 17,6 in Mehrfamilienhaus/Wohnblock 2.433  8,4 sonstige Wohnung 1.120  3,9 Asylbewerberunterkunft 847  2,9 Park, Grünanlage (öffentliche) 834  2,9 Einfamilienhaus (auch Reihenhaus/Doppelhaushälfte) 743  2,6 Schule 721  2,5 Sonstige TÖ Bahnhof 584  2,0 Sonstiger Parkplatz 535  1,8 Haltestelle für ÖPV (öffentlicher Personenverkehr) außerhalb des Bahnhofs 486  1,7 Gaststätte 7.776 26.8 Andere Tatörtlichkeit1) 1) Da der Begriff „sonstige Tatörtlichkeit“ in der PKS explizit definiert ist, wurde hier von der Fragestellung abweichend formuliert, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine Beantwortung der Teilfrage zum Anteil der „Messerangriffe“, die im öffentlichen Raum begangen wurden, ist nicht möglich, da es keine allgemeingültige Definition für den „öffentlichen Raum“ in der PKS des Bundes gibt. Insbesondere in Bezug auf „andere Tatörtlichkeiten“ wäre zudem eine Zuordnung nicht möglich.

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