Schriftliche Frage 70 von Volker Scheurell (AfD): Welche Voraussetzungen gelten derzeit für die Verleihung des Ehrenkreuzes der Bundeswehr für Tapferkeit, und inwiefern unterscheiden sich di…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 70 von Volker Scheurell (AfD): Welche Voraussetzungen gelten derzeit für die Verleihung des Ehrenkreuzes der Bundeswehr für Tapferkeit, und inwiefern unterscheiden sich di…
Frage 70 (Volker Scheurell, AfD):
Welche Voraussetzungen gelten derzeit für die Verleihung des Ehrenkreuzes der Bundeswehr für Tapferkeit, und inwiefern unterscheiden sich diese von denjenigen, die bei der ersten Verleihung zugrunde lagen (bitte konkret vergleichen und den damaligen Einsatzkontext benennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 10. Juni 2025:
Gemäß der Allgemeinen Regelung „Das Ehrenzeichen der Bundeswehr“ A-2650/8 muss „zur Verleihung des Ehrenkreuzes der Bundeswehr für Tapferkeit als höchste Form des Ehrenzeichens der Bundeswehr [...] das normale Maß der Grundpflicht gemäß § 7 Soldatengesetz (SG) deutlich überschritten werden. Dies setzt bei außergewöhnlicher Gefährdung von Leib und Leben ein mutiges, standfestes und geduldiges Verhalten voraus, mit dem der militärische Auftrag erfüllt wird“ (Nummer 202). In einem Auszeichnungsvorschlag ist „ggf. auch herausragendes Führungsverhalten in der konkreten Einsatzsituation sowie selbstständiges, entschlossenes und erfolgreiches Handeln in einer ungewissen Situation nachvollziehbar darzustellen“ (Nummer 304). Diese Vorgaben gelten unverändert seit dem Inkrafttreten des Erlasses zur Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 13. August 2008.
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