Schriftliche Frage 58 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit stehen, vor dem Hintergrund des tödlichen Übungsunfalls von vier US-Soldaten in Litauen, zur Sicherstellung der prähospitalen Notf…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 58 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit stehen, vor dem Hintergrund des tödlichen Übungsunfalls von vier US-Soldaten in Litauen, zur Sicherstellung der prähospitalen Notf…
Frage 58 (Dr. Janosch Dahmen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Inwieweit stehen, vor dem Hintergrund des tödlichen Übungsunfalls von vier US-Soldaten in Litauen, zur Sicherstellung der prähospitalen Notfallversorgung bei Verletzungen von Angehörigen der Bundeswehr in Litauen Luftrettungsmittel in einer Weise zur Verfügung, die mit der Verfügbarkeit in Deutschland vergleichbar ist – insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der sogenannten golden hour, also der kritischen Zeitspanne von maximal einer Stunde zwischen Unfallereignis und Versorgung in einem fachlich hinreichend geeigneten Traumazentrum –, und wie bewertet die Bundesregierung die verbindliche Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der konkreten Luftrettungskapazitäten, insbesondere im Kontext militärischer Übungen der Bundeswehr?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller vom 9. April 2025:
Die sanitätsdienstliche Versorgung deutscher Soldatinnen und Soldaten in Litauen richtet sich nach dem durch die NATO vorgegebenen fachlichen Standard sowie den entsprechenden Zeitvorgaben und ist im Sinne der Fragestellung sichergestellt. In Litauen ist eine erste medizinische Behandlung flächendeckend durch entsprechende Kliniken gewährleistet. Daher werden zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft keine gesonderten Luftrettungsmittel im Sinne der Fragestellung benötigt.
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