Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
93 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Knut Abraham (CDU/CSU): Wie und in welchem Umfang plant die Bundesregierung, sich auf nationaler und europäischer Ebene für Radio Free Europe/Radio Liberty einzuset…
- Schriftliche Frage 2 von Andreas Bleck (AfD): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Wirtschaftssicherstellungsgesetz regelmäßig überprüft und an aktuelle Herausforderungen ange…
- Schriftliche Frage 3 von Andreas Bleck (AfD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Wirtschaftssicherstellungsgesetz an neue Bedrohungsszenarien wie Cyberangriffe, hybride K…
- Schriftliche Frage 4 von Andreas Bleck (AfD): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Abhängigkeit Deutschlands von globalen Lieferketten bei kritischen Gütern, i…
- Schriftliche Frage 5 von Andreas Bleck (AfD): Wie plant die Bundesregierung, die Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes sicherzustellen, um im Krisen…
- Schriftliche Frage 6 von Thomas Dietz (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Export bzw. die Entsorgung von Teilen der in Deutschland zurückgebauten Windkraftanlagen…
- Schriftliche Frage 7 von Thomas Dietz (AfD): Wie entwickelte sich der Import-/Export-Saldo bei der Stromerzeugung in Deutschland im Vergleich von 2023 zu 2024 (bitte in Gigawattstunden…
- Schriftliche Frage 8 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie viele Filialen der Deutschen Post AG in Eigen- oder Fremdbetrieb wurden seit 2018 in Bayern dauerhaft geschlossen, und für wie viele Fil…
- Schriftliche Frage 9 von Pierre Lamely (AfD): War das Zeigen des als geheim bezeichneten Dokuments mit den Gegenzoll-Maßnahmen der EU durch den Bundesminister für Wirtschaft und Klimasch…
- Schriftliche Frage 10 von Alois Rainer (CDU/CSU): Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I sowie des Biogas-Pakets durch die EU- Kommi…
- Schriftliche Frage 11 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Folgen die Zollpolitik der USA auf die deutsche Wirtschaft hat?
- Schriftliche Frage 12 von Bernd Schattner (AfD): Welche Maßnahmen zieht die Bundesregierung gegen die Zollpolitik der USA in Betracht?
- Schriftliche Frage 13 von Julian Schmidt (AfD): Wie viele Hektar landwirtschaftliche Flächen bzw. ehemals landwirtschaftliche Flächen (bei vorheriger Umwandlung) wurden in den Jahren 2020…
- Schriftliche Frage 14 von Julian Schmidt (AfD): Auf wie vielen Hektar landwirtschaftlicher Fläche bzw. ehemals landwirtschaftlicher Fläche (bei vorheriger Umwandlung) befanden sich im Jahr…
- Schriftliche Frage 15 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die Haushaltswirkungen bei einer Absenkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent?
- Schriftliche Frage 16 von Stephan Brandner (AfD): In welcher Höhe wurde die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft seit dem Jahr 2015 durch die Bundesregierung jährlich direkt finanziell gef…
- Schriftliche Frage 17 von Jan Köstering (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der Liegenschaften der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), und welchen Stand hat das „TH…
- Schriftliche Frage 18 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie viele Gebäude und wie viele Wohnungen des Bundes wurden seit 2021 abgerissen (bitte Gebäude nach den vormaligen Nutzungsarten Wohnen, Ge…
- Schriftliche Frage 19 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Aus welchen Gründen hat das Kuratorium der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft nach Kenntnis der Bundesregierung in einem letzten…
- Schriftliche Frage 20 von Bernd Schattner (AfD): Wie möchte die Bundesregierung die aktuelle Neuverschuldung tilgen, und von welchem Tilgungszeitraum geht man dabei aus (bitte genauen Tilgu…
- Schriftliche Frage 21 von Stefan Schröder (AfD): In welcher Form werden die Mittel des sogenannten Sondervermögens an die jeweiligen Landesregierungen ausgereicht (gibt es z. B. entsprechen…
- Schriftliche Frage 22 von Stephan Brandner (AfD): Wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 jährlich die deutsche S…
- Schriftliche Frage 23 von Stephan Brandner (AfD): Bei wie vielen Personen ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 jährlich der Verlust…
- Schriftliche Frage 24 von Thomas Dietz (AfD): Wie viele Mittel hat die Bundeszentrale für politische Bildung jeweils in den Jahren 2020 bis 2024 insgesamt erhalten, und wie gestaltet sic…
- Schriftliche Frage 25 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur Nutzung der Blauen Kornblume als Symbol durch Rechtsextreme, welche der Abgeordnete der Fraktion…
- Schriftliche Frage 26 von Nicole Höchst (AfD): Wie viele Flüge aus Afghanistan erreichten die Bundesrepublik Deutschland mit wie vielen Personen im Jahr 2024 (bitte nach Geschlecht und Al…
- Schriftliche Frage 27 von Nicole Höchst (AfD): Wie viele (kriminelle) Afghanen wurden seit dem Jahr 2020 bis zum aktuellen Stichtag pro Jahr abgeschoben (bitte nach Geschlecht und Alter a…
- Schriftliche Frage 28 von Nicole Höchst (AfD): Wie viele Islamisten sind aktuell in Deutschland ausreisepflichtig (bitte nach Herkunftsländern, Geschlecht und Alter auflisten)?
- Schriftliche Frage 29 von Leif-Erik Holm (AfD): Wie viele Personen wurden 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung eingebürgert (bitte nach einzelnen Bundesländern aufschlüsseln), und was wa…
- Schriftliche Frage 30 von Leif-Erik Holm (AfD): Wie viele Personen erhielten 2024 nach dem Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (bitte nach vorherigem A…
- Schriftliche Frage 31 von Leif-Erik Holm (AfD): Sind der Verein „Der Islamische Bund Rostock e. V.“ und der Verein „Sahaba Gemeindezentrum Rostock e. V.“ seit 2015 durch Bundesministerien…
- Schriftliche Frage 32 von Leif-Erik Holm (AfD): Hat die Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die Vereine „Der Islamische Bund Rostock e. V.“ (https://moschee-rostoc…
- Schriftliche Frage 33 von Steffen Janich (AfD): Sind bei der Bundespolizei in den Jahren 2020 bis 2024 Schusswaffen, Schusswaffenteile oder Munition aus Dienstwaffenbeständen und/oder aus…
- Schriftliche Frage 34 von Jan Köstering (DIE LINKE): In welchen THW-Ortsverbänden wurden bereits Baumaßnahmen im Rahmen des THW- Bauprogramms (www.bundesimmobilien.de/mit-dem-th w-bauprogramm-d…
- Schriftliche Frage 35 von Jan Köstering (DIE LINKE): In welchem Umfang wurde im Jahr 2024 auf die Fähigkeiten der anerkannten Hilfsorganisationen im Rahmen des Katastrophenschutzes im Zusammenw…
- Schriftliche Frage 36 von Enrico Komning (AfD): Wie viele Flüchtlinge waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 in Mecklenburg- Vorpommern untergebracht (bitte nach Landkreisen…
- Schriftliche Frage 37 von Enrico Komning (AfD): Wie viele Flüchtlinge können gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung maximal jeweils in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städ…
- Schriftliche Frage 38 von Enrico Komning (AfD): Wie viele Flüchtlinge waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 – jeweils in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Me…
- Schriftliche Frage 39 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen gemäß den erfolgten Absprachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten im Zusammenha…
- Schriftliche Frage 40 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Sammelabschiebungen per Flugcharter (Anzahl der Flüge) gemäß den erfolgten Absprachen mi…
- Schriftliche Frage 41 von Markus Matzerath (AfD): Hat die Bundesregierung bereits Werbekampagnen (etwa im Rahmen der Personalgewinnung oder allgemeinen Adressierung von Bürgern) durchgeführt…
- Schriftliche Frage 42 von Sergej Minich (AfD): Wurde der Flaschenwurf auf ein AfD-Mitglied an einem Infostand der Partei am 16. März 2025 (www.butenunbinnen.de/nachrichten/angriff-afdbrem…
- Schriftliche Frage 43 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Syrer kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit vom 9. Dezember 2024 bis zum 31. März 2025 nach Deutschland (bitte nach…
- Schriftliche Frage 44 von Sebastian Münzenmaier (AfD): In welcher Kategorie bzw. in welcher Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung diejeni…
- Schriftliche Frage 45 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie vielen Ausreisepflichtigen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vom Dezember 2022 bis zum 31. März 2025 ein Aufenthaltsrecht nach dem…
- Schriftliche Frage 46 von Edgar Naujok (AfD): Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, warum bei der polizeilichen Maßnahme am 5. November 2024 in Grimma der Zeitraum von ca…
- Schriftliche Frage 47 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Welche Organisationen, Vereine oder Projekte wurden seit 2021 mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt gefördert, deren erklärtes Ziel die Bekämpf…
- Schriftliche Frage 48 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie viele öffentlich-rechtliche Stiftungen mit Bundesbeteiligung erhielten im Haushaltsjahr 2024 direkte oder indirekte Bundesmittel, ohne e…
- Schriftliche Frage 49 von Stefan Schröder (AfD): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Entschließungsantrag des Bundesrates zum flächendeckenden Einsatz des Programms Palantir un…
- Schriftliche Frage 50 von Dr. Christina Baum (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in den Goethe-Instituten im Ausland das Gendern gelehrt wird?
- Schriftliche Frage 51 von Thomas Dietz (AfD): Welche Kosten sind in den Jahren 2023, 2024 und bisher im Jahr 2025 (bis zum 31. März 2025) nach Kenntnis der Bundesregierung zulasten des B…
- Schriftliche Frage 52 von Jan Köstering (DIE LINKE): Welche Hilfeleistungen plant die Bundesregierung derzeit für die vom Erdbeben in Thailand und Myanmar betroffenen Menschen?
- Schriftliche Frage 53 von Tilman Kuban (CDU/CSU): Welche Entscheidung lag dem bei FAZ.NET erwähnten Sonderflug von Ramon/Israel nach Leipzig (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/freiwillig e…
- Schriftliche Frage 54 von Matthias Moosdorf (AfD): Welcher Inhalt wurde bei der von der Trans European Policy Studies Association durchgeführten Studie zur Verbesserung der Such- und Rettungs…
- Schriftliche Frage 55 von Bernd Schattner (AfD): Hält die Bundesregierung ein baldiges Ende des Ukrainekrieges für möglich, und wenn ja, welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung,…
- Schriftliche Frage 56 von Stefan Schröder (AfD): Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich Übergriffen, Misshandlungen und/ oder Tötungen von Minderheiten, z. B. der Alawite…
- Schriftliche Frage 57 von René Springer (AfD): Hat die Bundesregierung die Organisation The Gender Research And Communication Agency (GRACA) in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und…
- Schriftliche Frage 58 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit stehen, vor dem Hintergrund des tödlichen Übungsunfalls von vier US-Soldaten in Litauen, zur Sicherstellung der prähospitalen Notf…
- Schriftliche Frage 59 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Stand haben die Mitte August 2019 mit einer Absichtserklärung (www.bg-kliniken.de/ueb er-uns/das-unternehmen/aktuelles-1/bg-kliniken…
- Schriftliche Frage 60 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern sind für die Erweiterung und Verbesserung der Ausbildungskapazitäten für die Ausbildung der 450 pro Jahr zusätzlich neu genehmigte…
- Schriftliche Frage 61 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden die persönliche Zuverlässigkeit und etwaige sicherheitsgefährdende Kontakte zu extremistischen oder staatsfeindlichen Verbindungen vo…
- Schriftliche Frage 62 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl an Tieren, die im Jahr 2024 (falls noch nicht verfügbar: 2023) bei Stallbränden ums Leben…
- Schriftliche Frage 63 von Stephan Protschka (AfD): Hat die Organisation „Animal Rebellion“ Fördermittel oder sonstige Förderungen von Seiten des Bundes erhalten, und wenn ja, wann und in welc…
- Schriftliche Frage 64 von Julian Schmidt (AfD): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die aktuelle Lage zur Afrikanischen Schweinepest und zu ihrer Bekämpfung sowie zur Verm…
- Schriftliche Frage 65 von Julian Schmidt (AfD): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schäden durch die invasive Tierart Waschbär an landwirtschaftlichen Kulturpflanzen oder Erntegut i…
- Schriftliche Frage 66 von Kay Gottschalk (AfD): Wie hoch waren die Zuschüsse seitens des Bundes für das Projekt „Wir sind Paten“ (www.wirsin dpaten.de), das laut Website vom Bundesminister…
- Schriftliche Frage 67 von Kay Gottschalk (AfD): Wo wurden die Mittel aus dem Projekt „Wir sind Paten“ (www.wirsindpaten.de) jährlich regional verwendet (bitte nach Summen, Bundesländern un…
- Schriftliche Frage 68 von Kay Gottschalk (AfD): Welche Mittel erhielt die Soziale Dienste und Jugendhilfe gGmbH von Bundesministerien während der 20. Wahlperiode für Projekte (bitte jeweil…
- Schriftliche Frage 69 von Nicole Höchst (AfD): Wie viele Kinder und Jugendliche, welche sich zu dem Zeitpunkt innerhalb einer Gefährdungseinschätzung bezüglich einer Inobhutnahme – und/ o…
- Schriftliche Frage 70 von Markus Matzerath (AfD): Welche Definition legt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Ausdruck „seriöse Medien“ zugrunde, den sie…
- Schriftliche Frage 71 von Sergej Minich (AfD): Gibt es aus Sicht der Bundesregierung belastbare Hinweise darauf, dass die Demokratie in Deutschland durch das Zählen und Kategorisieren von…
- Schriftliche Frage 72 von Sergej Minich (AfD): Mit welchen staatlichen Fördermitteln hat die Bundesregierung das Projekt keine-randnotiz.de der LidiceHaus gGmbH bezuschusst (bitte jährlic…
- Schriftliche Frage 73 von Sergej Minich (AfD): Existieren in Bremen durch die Bundesregierung geförderte Projekte, die sich gezielt gegen Linksextremismus einsetzen, und wenn ja, welche (…
- Schriftliche Frage 74 von René Springer (AfD): Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, wie hoch in den Jahren 2015, 2020 und 2023 Anzahl und Anteil der elterngeldbeziehenden Elt…
- Schriftliche Frage 75 von Adam Balten (AfD): Welche gesundheitsökonomischen Gesamtkosten in Euro sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2020 bis 2023 durch die Zunahme p…
- Schriftliche Frage 76 von Thomas Dietz (AfD): Auf welcher Grundlage wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im März 2020 bewertet, ob die außergewöhnlich hohe Übersterblichkeit in Bergam…
- Schriftliche Frage 77 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Wie kommt es, dass der Bundesregierung die in der zweiten Teilfrage meiner Schriftlichen Frage 96 auf Bundestagsdrucksache 20/15135 („[...]…
- Schriftliche Frage 78 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Weshalb beantwortet die Bundesregierung die erste Teilfrage meiner Schriftlichen Frage 97 auf Bundestagsdrucksache 20/15135 nicht („Wie hoch…
- Schriftliche Frage 79 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung die Einschätzung, die u. a. von der Neuen Richter*innenvereinigung vertreten wird, dass eine mögliche Rücknahme der…
- Schriftliche Frage 80 von Dr. Stephan Pilsinger (CDU/CSU): Bestätigt die Bundesregierung meine Interpretation der relevanten Passagen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), dass teilst…
- Schriftliche Frage 81 von Michael Donth (CDU/CSU): Stimmt es, dass die DB InfraGO AG die Abteilung Digitalisierung Bahnsystem auflösen wird, und welche „erheblichen Einschnitte bei der Digita…
- Schriftliche Frage 82 von Michael Donth (CDU/CSU): Sind das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie die DB AG bzw. die DB InfraGO AG weiterhin an die Ankündigung des Bundesministers…
- Schriftliche Frage 83 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie waren die jeweiligen Pünktlichkeitswerte in den neun nach Fahrleistung größten deutschen S- Bahn-Netzen im zweiten Halbjahr 2024, und wi…
- Schriftliche Frage 84/85 von Kay Gottschalk (AfD): Wie begründet die Beteiligungsführung des Bundes die Zielerreichung (u. a. Kundenzufriedenheit und Pünktlichkeit) des Vorstandsvorsitzenden…
- Schriftliche Frage 86 von Josef Oster (CDU/CSU): Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass der Bund in den vergangenen 20 Jahren nur sehr begrenzt von der Möglichkeit Gebrauch gem…
- Schriftliche Frage 87 von Dr. Christoph Ploß (CDU/CSU): Für welchen Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung nach derzeitigem Erkenntnisstand das Vorliegen einer abgeschlossenen, prüfbaren Projektpl…
- Schriftliche Frage 88 von Carl-Philipp Sassenrath (CDU/CSU): Welche Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsoder Neubauvorhaben von Brücken an Bundesfernstraßen im Rhein-Kreis Neuss wurden aufgrund des Br…
- Schriftliche Frage 89 von Adam Balten (AfD): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse standardisierter Rechtschreibtests in Deutschland in den zehn Jahren nach Ei…
- Schriftliche Frage 90 von Adam Balten (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Maßstäbe zur Leistungsbewertung an allgemeinbildenden Schulen in den vergangenen zehn J…
- Schriftliche Frage 91 von Edgar Naujok (AfD): Welche Möglichkeiten prüft die Bundesregierung derzeit, um auf den möglichen Wegfall von Mitteln der United States Agency for International…
- Schriftliche Frage 92 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Welche Projekte hat der Bund in den vergangenen 20 Jahren im Wahlkreis Biberach (Wahlkreis 292) gefördert (bitte hierbei die Bereiche Sports…
- Schriftliche Frage 93 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie viele Gebäude wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 in Deutschland abgerissen, und wie viele Wohnungen wurden seit 2021 abg…
- Schriftliche Frage 94 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie viele Gebäude und wie viele Wohnungen wurden seit 2021 mit Förderung des Bundes abgerissen (bitte Gebäude nach den vormaligen Nutzungsar…
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/29
21. Wahlperiode 11.04.2025
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 7. April 2025
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Abraham, Knut (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75, 89, 90
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3, 4, 5
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 22, 23
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 58, 59, 60
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7, 24, 51, 76
Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 82
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . 66, 67, 68, 84, 85
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78, 79
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27, 28, 69
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30, 31, 32
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 17, 34, 35, 52
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37, 38
Abgeordnete Nummer
der Frage
Kuban, Tilman (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 93, 94
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 70
Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 71, 72, 73
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . 43, 44, 45
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 91
Oster, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Pilsinger, Stephan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 80
Ploß, Christoph, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 61
Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Rainer, Alois (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Sassenrath, Carl-Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 88
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12, 20, 55
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 48
Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14, 64, 65
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 49, 56
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 74
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Abraham, Knut (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 4
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Rainer, Alois (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9
Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 21
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22, 24
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Seite
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Kuban, Tilman (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 39, 40
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 41
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43
Drucksache 21/29 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51, 54
Pilsinger, Stephan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 54
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr
Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Seite
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Oster, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Ploß, Christoph, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Sassenrath, Carl-Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 60
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69, 70
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/29
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Knut Abraham
(CDU/CSU)
Wie und in welchem Umfang plant die
Bundesregierung, sich auf nationaler und europäischer
Ebene für Radio Free Europe/Radio Liberty
einzusetzen, sollte die US-Regierung – wie
ursprünglich geplant, aber gerichtlich vorerst
widerrufen – dem Sender die Finanzierung und
politische Unterstützung entziehen?
Antwort der Staatsministerin Claudia Roth
vom 8. April 2025
Die Bundesregierung sieht diese Entwicklungen mit Sorge. Radio Free
Europe (RFE) ist ein US-amerikanischer Sender mit Sitz in Wilmington,
Delaware, USA (Hauptgeschäftsstelle Prag, Tschechische Republik),
dessen Finanzierung (Gesamtbudget im Jahr 2024:142,2 Mio. US-
Dollar) die gegenwärtige US-Regierung einzustellen erwägt. RFE war über
Jahrzehnte Amerikas Stimme der Freiheit und Demokratie, besonders in
den Ländern Osteuropas.
Sollte die US-Regierung die Finanzierung stoppen, entstünde in diesen
Ländern eine Lücke in der Berichterstattung. Derzeit befindet sich die
Bundesregierung zum weiteren Vorgehen im Austausch mit den
europäischen Partnern und der EU-Kommission, und die Deutsche Welle
entwickelt im Kontakt mit France Médias Monde und der BBC Vorschläge.
Die Entscheidungsprozesse innerhalb der Bundesregierung sind noch
nicht abgeschlossen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz
2. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das
Wirtschaftssicherstellungsgesetz regelmäßig
überprüft und an aktuelle Herausforderungen
angepasst wird?
Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk
vom 7. April 2025
Die Überprüfung von Gesetzen ist Gegenstand regulärer und
fortlaufender Verwaltungspraxis. Aufgrund der Gesetzeskonzeption ist die
Umsetzbarkeit von Maßnahmen nach dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz,
etwa durch die zeitgemäße Auslegung von Rechtsbegriffen,
grundsätzlich jederzeit gewährleistet.
3. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um das Wirtschaftssicherstellungsgesetz an neue
Bedrohungsszenarien wie Cyberangriffe, hybride
Kriegsführung und pandemische Ereignisse
anzupassen und damit die wirtschaftliche
Versorgungssicherheit Deutschlands zu gewährleisten?
Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk
vom 7. April 2025
Überlegungen zur Modernisierung des
Wirtschaftssicherstellungsgesetzes und weiterer gesetzlicher Regelungen sind Gegenstand fortlaufender
ressortübergreifender Beratungen. Soweit die genannten
Bedrohungsszenarien Gesetzesanpassungen erforderlich machen, wird dies
berücksichtigt.
4. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um die Abhängigkeit Deutschlands
von globalen Lieferketten bei kritischen Gütern,
insbesondere in den Bereichen Energie,
Arzneimittel und Technologie, zu reduzieren und die
nationale Produktion zu stärken?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 7. April 2025
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, durch Diversifizierung und die
Stärkung inländischer Produktion kritische Abhängigkeiten zu
reduzieren. Beispielhaft zu nennen sind hier die Mikroelektronik,
Batteriezellen, Arzneimittel und Transformationstechnologien.
Die Europäische Union hat mit dem europäischen Chip-Gesetz ein
starkes Instrument geschaffen, um die europäische Mikroelektronikbranche
zu fördern. Gleichzeitig existiert mit dem Important Project of Common
European Interest (IPCEI) ein Werkzeug, das von den Mitgliedstaaten
bereits genutzt wird, um Innovationen in der Mikroelektronik in die
erste gewerbliche Nutzung zu bringen. Dadurch wird langfristig in diese
Branche investiert.
Deutschland nutzt beide Instrumente bisher erfolgreich, um die nationale
Halbleiterbranche zu stärken und einen Beitrag zur Reduzierung von
Abhängigkeiten zu leisten: Derzeit sind insgesamt ca. 9 Mrd. Euro an
öffentlichen Mitteln zur Förderung der ansässigen Halbleiterindustrie
vorgesehen: ca. 4 Mrd. Euro für das IPCEI Mikroelektronik und
Kommunikationstechnologien und weitere ca. 5 Mrd. Euro für ein Projekt
im Rahmen des Chip-Gesetzes. Dies hebelt insgesamt mindestens ca.
20 Mrd. Euro an Investitionen in Deutschland. Weitere 3 Mrd. Euro sind
für weitere Vorhaben deutscher Unternehmen im Rahmen des Chip-
Gesetzes entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Mikroelektronik
beabsichtigt.
Seit der Auflage des ersten Programms zur Förderung der
Batteriezellfertigung bemüht sich die Bundesregierung, die Fertigung von Batterien
als wichtiges Element der neuen elektromobilen Wertschöpfung in
Deutschland anzusiedeln. Batterien sind zudem ein wesentliches
Element neuer Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland bei der
notwendigen Umstellung auf erneuerbare Energien. Als
beihilferechtlicher Rahmen kann ein „wichtiges Vorhaben von gemeinsamem
Europäischem Interesse IPCEI“ dienen. Eine Förderung ist auch möglich auf
der Basis des Beihilferahmens „temporary crisis and transition
framework TCTF“. Zusätzlich hat die Bundesregierung jeweils ein
Forschungsförderprogramm zur Qualifizierung von Fachkräften im
Batteriebereich sowie zu Rohstoffen und Nachhaltigkeit bei Batterien
aufgelegt. Die Aktivitäten werden mit der neuen Bundesregierung fortgesetzt.
Die im November 2023 beschlossene Nationale Pharmastrategie der
Bundesregierung wird zügig umgesetzt, um die Standortattraktivität
Deutschlands für die Pharmaindustrie zu stärken. Zentrale Meilensteine
und Ergebnisse sind das Medizinforschungsgesetz sowie die
Unterstützung der Erarbeitung eines EU Critical Medicines Act.
Die Pharmabranche investiert intensiv in Deutschland. Zu nennen sind
u. a. die Milliardeninvestitionen von Eli Lilly (2,3 Mrd. Euro) in Alzey,
von Roche (1,4 Mrd. Euro), Daiichi-Sankyo (1 Mrd. Euro) in
Pfaffenhofen. Nicht zuletzt gab es jedoch auch in vielen weiteren
Pharmaunternehmen in Deutschland Investitionen, die in Summe das Wachstum der
Branche in Deutschland erheblich befeuerten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz steht zudem mit
der Pharmaindustrie in engem Austausch – sowohl anlassbezogen als
auch über das in der letzten Legislatur vom Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck initiierte Dialogformat
„Round Table Gesundheitswirtschaft“.
Die Bundesregierung begrüßt den am 11. März 2025 vorgestellten
Entwurf des EU Critical Medicines Act und das damit verbundene Ziel, die
Vulnerabilität von Lieferketten bei kritischen Arzneimitteln zu
adressieren und die Liefersicherheit und Verfügbarkeit dieser Arzneimittel zu
verbessern. Der Entwurf wird derzeit durch die Bundesregierung
geprüft. Der Critical Medicines Act berücksichtigt die Ergebnisse der
durch die Europäische Kommission initiierten Critical Medicines
Alliance. In diese hatte sich die Bundesregierung im Vorfeld aktiv
eingebracht. Dabei hat sich die Bundesregierung insbesondere dafür
eingesetzt, Maßnahmen zur Diversifizierung von Lieferketten und zur
Stärkung des EU-Produktionsstandortes für kritische Arzneimittel
aufzunehmen.
In die Abstimmung des Critical Medicines Act in Brüssel bringt sich die
Bundesregierung dahingehend ein, effektive, kosteneffiziente und
bürokratiearme Politikinstrumente zur Verbesserung der
Versorgungssicherheit einzuführen.
In Bezug auf die Investitionsförderung zur Stärkung der nationalen
Produktion bei Transformationstechnologien hat die Bundesregierung
bereits verschiedene Maßnahmen basierend auf dem besonderen
Beihilferahmen der EU-Kommission, konkret dem erweiterten „Befristeten
Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des
Angriffs Russlands auf die Ukraine – Krisenbewältigung und Gestaltung
des Wandels“ (TCTF), umgesetzt. Dieser ermöglicht durch die
Regelungen in Abschnitt 2.8 (Randnummern 85 und 86) Investitionen in
Sektoren, die für die Energiewende und den Übergang zu einer
klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind.
Im Detail wurden die Fördermöglichkeiten basierend auf der BKR-
Bundesregelung in folgenden Programmen ausgeweitet:
1. Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW – je nach regionaler
Strukturschwäche am Investitionsstandort, Unternehmensgröße und Form der
gewährten Beihilfe bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten für
Investitionsvorhaben im Fördergebiet, Umsetzung in der jeweiligen
Landeszuständigkeit).
2. Förderung im Bundesprogramm zur Stärkung der
Transformationsdynamik und des Aufbruchs in den Revieren und an den
Kohlekraftwerksstandorten (STARK). Die STARK-Förderrichtlinie wurde
überarbeitet. Mit der Novelle können Investitionen in den Auf- und
Ausbau industrieller Produktionskapazitäten entlang der gesamten
Wertschöpfungskette von Transformationstechnologien in den
Kohleregionen gefördert werden (bis zu 40 Prozent der förderfähigen
Kosten für Investitionsvorhaben in Braunkohleregionen; maximal
200 Mio. Euro Fördersumme in C-Fördergebieten).
Zusätzlich fördert die KfW mit ihrem Eigenmittelprogramm
„Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ und dem seit April dieses Jahres neu
aufgelegten Modul A+Investitionen in die Herstellung von Batterien,
Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und
Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2
(CCUS) mit einem zinsgünstigen Darlehen. Als Eigenmittelprogramm
wird es ohne zusätzliche Förderung des Bundes umgesetzt.
Auf europäischer Ebene ist die Verordnung (EU) 2024/1725 zur
Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen
Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien (Net-Zero
Industry Act – NZIA) am 14. Juni 2024 in Kraft getreten. Der NZIA hat
u. a. das Ziel, bestehende dominante Abhängigkeiten in Lieferketten zu
reduzieren, Lieferketten zu diversifizieren und die europäische
Produktion von Netto-Null-Technologien zu stärken. Dazu sind auch
nachfrageseitige Maßnahmen vorgesehen. So sollen für 30 Prozent oder 6
Gigawatt des EE-Auktionsvolumens Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien
Berücksichtigung finden (Artikel 26 NZIA). Diese Anforderungen
gelten ab dem 30. Dezember 2025; Deutschland muss also ab dem Jahr
2026 solche Auktionen durchführen. Vor einer nationalen Umsetzung
muss zunächst die Europäische Kommission Durchführungsrechtsakte
erlassen, die die näheren Details zur Umsetzung und Ausgestaltung
regeln werden.
5. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Wie plant die Bundesregierung, die Finanzierung
von Maßnahmen im Rahmen des
Wirtschaftssicherstellungsgesetzes sicherzustellen, um im
Krisenfall handlungsfähig zu bleiben und die
wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung zu
gewährleisten?
Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk
vom 7. April 2025
Die Finanzierung von finanzwirksamen Maßnahmen der
Bundesregierung erfolgt im Rahmen des geltenden Haushaltsrechts. Das gilt auch
für auf Basis des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes veranlasste
Maßnahmen.
6. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
den Export bzw. die Entsorgung von Teilen der in
Deutschland zurückgebauten Windkraftanlagen
ins Ausland, und welche zollrechtlichen Angaben
müssen von Behörden erhoben werden, wenn
Teile von zurückgebauten Windkraftanlagen ins
Nicht-EU-Ausland exportiert bzw. verschifft
werden sollen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 7. April 2025
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über den Umfang von
zurückgebauten Windenergieanlagen oder der Komponenten vor, die ins
Ausland exportiert wurden. Für die Ausfuhr von Teilen zurückgebauter
Windkraftanlagen in Drittländer sind grundsätzlich die Förmlichkeiten
des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens gemäß Artikel 269 der
Verordnung (EU) Nr. 952/2013 einzuhalten. Insbesondere muss die
Ausfuhranmeldung den Datenanforderungen des § 12 Absatz 3 Satz 2 der
Außenwirtschaftsverordnung sowie des Anhangs В der Delegierten
Verordnung (EU) 2015/2446 entsprechen. Eine Überlassung der Waren ins
Ausfuhrverfahren darf nur erfolgen, sofern etwaige Beschränkungen
geprüft wurden und für die Waren keine Verbote gelten. Diese können sich
sowohl aus nationalem wie auch aus europäischem Recht ergeben.
Beispielsweise sind, sofern es sich bei der „Entsorgung von Teilen der in
Deutschland zurückgebauten Windkraftanlagen ins Ausland“ um zur
Beseitigung oder Verwertung bestimmte Abfälle im Sinne der
abfallrechtlichen Bestimmungen handeln sollte, im Rahmen der Zollabfertigung die
nach der EU-Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EU)
2024/1157) vorgesehenen abfallrechtlichen Dokumente anzugeben.
7. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Wie entwickelte sich der Import-/Export-Saldo
bei der Stromerzeugung in Deutschland im
Vergleich von 2023 zu 2024 (bitte in
Gigawattstunden und Euro ausweisen) sowie außerdem im
Vergleich des ersten Quartals 2024 mit dem ersten
Quartal 2025 (bitte in Gigawattstunden und Euro
ausweisen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 7. April 2025
Die Entwicklung des Stromaußenhandels Deutschlands und daraus
resultierende Zahlungsströme folgen dem gesamteuropäischen,
stündlichen Zusammenspiel aus Angebot und Nachfrage. Die
grenzüberschreitende Marktkopplung ermöglicht es, dass Strom im europäischen
Verbund immer dort erzeugt wird, wo dies am günstigsten möglich ist.
Deutschland und die anderen europäischen Länder können so
wechselseitig von den jeweils günstigsten Erzeugungsbedingungen profitieren.
Ein funktionierender Strombinnenmarkt ist damit auch für die
Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig. Denn ohne Stromimporte würde
Deutschland den Strom in eigenen fossilen Kraftwerken zu höheren
Kosten und mit höheren CO2-Emissionen produzieren. Der Stromhandel
schafft somit Wohlfahrt.
Eine Zunahme von Stromimporten ist vor diesem Hintergrund
keineswegs ein Zeichen für eine Stromknappheit in Deutschland; vielmehr
belegt sie den gut funktionierenden europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt.
Außenhandelsdaten erlauben zudem keine Aussage über die
Versorgungssicherheit oder die Verfügbarkeit von Kraftwerken in Deutschland.
In der folgenden Tabelle sind die Stromimporte, -exporte und -
nettoimporte der deutsch-luxemburgischen Gebotszone in Terawattstunden und
die Ausgaben und Erlöse hierfür in Millionen Euro für den erfragten
Zeitraum dargestellt. Die zugrundeliegenden Daten wurden der
öffentlich zugänglichen ENTSO-E Transparency Platform entnommen. Zur
Berechnung der Zahlungsströme wurden die stündlich saldierten
Handelsflüsse je Gebotszone mit den stündlichen Day-Ahead-Preisen der
deutsch-luxemburgischen Gebotszone multipliziert. Dabei handelt es
sich um eine synthetisch konstruierte Zahl, weil die tatsächlichen durch
den Außenhandel induzierten Zahlungsströme statistisch nicht erfasst
werden. So weichen die Preise langfristiger Handelsgeschäfte
typischerweise von den Day-Ahead-Preisen im Spotmarkt ab. Die hier
vorgenommene Kostenkalkulation ist daher lediglich eine Näherung an die
tatsächlichen Kosten der Stromaustausche.
Strommengen in Terawattstunden Werte in Millionen Euro
Importe Exporte Nettoimport
Importausgaben Exporterlöse Differenz
2023 54,1 42,3 11,7 5.747,8 3.458,5 2.289,3
2024 66,6 38,3 28,3 6.028,6 2.298,0 3.730,7
2024 Q1 12,7 11,9 0,9 947,9 680,2 267,7
2025 Q1 16,0 12,0 4,0 1.986,9 1.146,1 840,8
Die Zahlen zeigen, dass Deutschland im Jahr 2024 einen Nettoimport
von 28,3 Terawattstunden ausweist, was knapp 5 Prozent des
Bruttostromverbrauchs entspricht. Zum Vergleich: Die Importquoten von
Steinkohle, Mineralöl und Erdgas lagen im Jahr 2023 bei 100 Prozent,
98 Prozent und 95 Prozent.
8. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(Die Linke)
Wie viele Filialen der Deutschen Post AG in
Eigen- oder Fremdbetrieb wurden seit 2018 in
Bayern dauerhaft geschlossen, und für wie viele
Filialen ist ein dauerhafter Weiterbetrieb nicht
gesichert (bitte auch angeben, für wie viele Filialen
davon eine Schließung beschlossen ist)?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 9. April 2025
Die Anzahl der Postfilialen der Deutschen Post AG in Bayern hat sich
nach Kenntnis der Bundesnetzagentur (BNetzA) zwischen 2018 und
2024 wie folgt entwickelt:
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Anzahl der Filialen 2.225 2.219 2.233 2.257 2.241 2.282 2.275
– davon eigenbetriebene Filialen 159 139 151 159 165 174 178
– davon fremdbetriebene Filialen 2.066 2.080 2.082 2.098 2.076 2.108 2.097
Die Anzahl von Filialschließungen wird von der BNetzA nicht erfasst.
Informationen dazu, für wie viele Postfilialen ein dauerhafter
Weiterbetrieb nicht gesichert ist oder für wie viele Postfilialen eine Schließung
beschlossen ist, liegen der BNetzA nicht vor. Der Betrieb der
Postfilialen liegt in der Verantwortung der Deutschen Post AG. Schließt eine
Postfiliale an einem Ort, an dem nach den postgesetzlichen Vorgaben
eine Postfiliale zu betreiben ist, muss die Deutsche Post AG an diesem
Ort eine neue Postfiliale unter Berücksichtigung der infrastrukturellen
Vorgaben einrichten.
Mit dem neuen Postgesetz vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236)
wurde ein Instrumentarium für die BNetzA geschaffen, mit dem die
Einhaltung der Universaldienstvorgaben in Zukunft besser kontrolliert und
durchgesetzt werden kann. Konkret kann die BNetzA im Falle von
Vakanzen den Betrieb einer Postfiliale anordnen und gegebenenfalls mit
Zwangsmitteln durchsetzen. Um die Versorgung gerade auch im Falle
von Standortvakanzen sicherzustellen, wird durch das neue Postgesetz
zudem die Anerkennung von barrierefreien und ohne eigenes
technisches Gerät nutzbaren automatisierten Stationen im Universaldienst
ermöglicht. Bei der Zulassung solcher Stationen hat die
Bundesnetzagentur die betroffenen Kommunen einzubinden und auf die
flächendeckende Verfügbarkeit von Filialen – insbesondere im ländlichen Raum
– zu achten.
9. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
War das Zeigen des als geheim bezeichneten
Dokuments mit den Gegenzoll-Maßnahmen der EU
durch den Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz Dr. Robert Habeck während der
Pressekonferenz am 3. April 2025, bei der er laut
„Bild“-Online (https://m.bild.de/politik/inland/ha
beck-haelt-geheime-eu-liste-in-kamera-ich-darf-ih
nen-das-noch-gar-nicht-zeigen-67ee4adf6b504b6
e7556404e) selbst erklärte „Ich darf Ihnen das
noch gar nicht zeigen“, mit der EU-Kommission
und anderen EU-Mitgliedstaaten abgestimmt, und
falls nein, welche Konsequenzen sind aufgrund
dieser möglichen Verletzung der Vertraulichkeit
zu erwarten?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 10. April 2025
Es handelte sich bei der vom Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz Dr. Robert Habeck während der Pressekonferenz am 3. April
dieses Jahres vorgezeigten Liste um eine Produktliste, die seit dem
12. März dieses Jahres öffentlich unter folgendem Link einsehbar ist:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_740.
Geheimhaltungsvorgaben wurden nicht verletzt.
10. Abgeordneter
Alois Rainer
(CDU/CSU)
Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die
beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I
sowie des Biogas-Pakets durch die EU-
Kommission erteilt werden, und inwieweit stellt die EU-
Kommission eine positive beihilferechtliche
Entscheidung unter den Vorbehalt der Einführung
eines Abschöpfungsmechanismus für alle
Neuanlagen, die zukünftig in einer Ausschreibung einen
Zuschlag erhalten (sog. clawback)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 11. April 2025
Die Beihilfegenehmigung für das Solarpaket durch die EU-Kommission
hat für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) höchste Priorität. Die Bundesregierung hat intensive
Gespräche mit der Europäischen Kommission zur Beihilfegenehmigung für das
Solarpaket geführt. Kern der Gespräche war zuletzt die Frage, zu
welchem Zeitpunkt das EU-Recht vorschreibt, eine Rückforderungsklausel
einzuführen, da die entsprechende Verpflichtung zur Einführung
zweiseitiger Differenzverträge aus dem EU-Strommarktdesignpaket erst ab
Mitte 2027 greift.
Das BMWK erarbeitet derzeit konkrete Handlungsmöglichkeiten für die
neue Bundesregierung. Hierzu gehört auch eine mögliche rechtliche
Umsetzung einer Rückforderungsklausel im Erneuerbare-Energien-
Gesetz.
Auch zum Biogas-Paket steht das BMWK bereits in Kontakt mit der
Europäischen Kommission. Eine Aussage dazu, wann die Genehmigung
vorliegen wird, kann derzeit schon deshalb nicht getroffen werden, weil
die Europäische Kommission Herrin des Verfahrens ist. Das BMWK
setzt sich dafür ein, dass die Genehmigung möglichst bald erteilt wird.
11. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber,
welche Folgen die Zollpolitik der USA auf die
deutsche Wirtschaft hat?
Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig
vom 7. April 2025
Die Bundesregierung beobachtet die möglichen wirtschaftlichen
Auswirkungen der US-Zollpolitik auf die deutsche Wirtschaft sehr genau.
Angesichts der Exportorientierung vieler deutscher Unternehmen sowie
deren enger Handels- und Produktionsverflechtung mit Unternehmen
aus den USA sind im Falle von merklichen US-Zollerhöhungen spürbare
direkte und indirekte negative Auswirkungen auf die deutsche Außen-
und Gesamtwirtschaft zu erwarten.
Die Folgen der Ankündigungen der US-Regierung zur US-Zollpolitik in
der letzten Woche und deren Antworten werden derzeit ausgewertet.
12. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Welche Maßnahmen zieht die Bundesregierung
gegen die Zollpolitik der USA in Betracht?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 4. April 2025
Die Bundesregierung versteht Ihre Frage dahingehend, dass mit der
„Zollpolitik der USA“ die seitens der neuen US-Administration
angekündigte oder bereits eingeführte Erhebung von Zöllen zusätzlich zu den
bereits seit Jahren und Jahrzehnten von den USA erhobenen Zöllen
gemeint ist. Dies betrifft eine Reihe von Maßnahmen der USA, nicht nur
gegenüber der EU, sondern auch gegenüber anderen Drittstaaten. Der
endgültige sachliche Geltungsbereich der Zölle und die
Rechtsgrundlagen sind noch unbekannt.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass Deutschland eine offene
Volkswirtschaft mit vielen Unternehmen ist, für die der Außenhandel hohe
Bedeutung hat. Die Bundesregierung setzt sich daher für freien, fairen
und regelgebundenen internationalen Handel ein.
Die Bundesregierung stimmt sich zu Fragen des internationalen Handels
wegen der ausschließlichen Kompetenz der EU eng mit der EU-
Kommission sowie den Mitgliedstaaten ab – somit auch zu etwaigen
Zollerhöhungen in Drittstaaten sowie möglichen Gegenreaktionen darauf. Zu
den zuletzt diskutierten Gegenmaßnahmen der EU hat die Europäische
Kommission am 12. März dieses Jahres eine Pressemitteilung
veröffentlicht: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_740.
13. Abgeordneter
Julian Schmidt
(AfD)
Wie viele Hektar landwirtschaftliche Flächen
bzw. ehemals landwirtschaftliche Flächen (bei
vorheriger Umwandlung) wurden in den Jahren
2020 bis 2024 nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils mit Freiflächen-Photovoltaik-
Anlagen (keine Agri-Photovoltaik-Anlagen) bebaut?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 7. April 2025
Der Bundesregierung liegt diese Zahl nicht vor. Insgesamt beträgt die
Flächeninanspruchnahme aller bis Ende 2024 installierten Photovoltaik-
Freiflächenanlagen inklusive Agri-Photovoltaik-Anlagen in Deutschland
rund 45.200 Hektar. Mit gut 15.200 Hektar entfällt der größte Teil auf
Ackerflächen, gefolgt von Konversionsflächen mit rund 12.200 Hektar,
Seitenrandstreifen mit etwa 5.090 Hektar und Grünland mit ca.
2.360 Hektar.
14. Abgeordneter
Julian Schmidt
(AfD)
Auf wie vielen Hektar landwirtschaftlicher Fläche
bzw. ehemals landwirtschaftlicher Fläche (bei
vorheriger Umwandlung) befanden sich im Jahr
2024 nach Kenntnis der Bundesregierung
Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (keine Agri-
Photovoltaik-Anlagen) in Planung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 7. April 2025
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu in Planung
befindlichen Photovoltaik-Freiflächenanlagen vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
15. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch sind die Haushaltswirkungen bei einer
Absenkung der Körperschaftsteuer von derzeit
15 Prozent auf 10 Prozent?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 7. April 2025
Eine Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent auf
10 Prozent würde im Veranlagungsjahr 2026 unter der Annahme einer
annähernd gleichbleibenden wirtschaftlichen Entwicklung rechnerisch
zu Mindereinnahmen bei der Körperschaftsteuer und beim
Solidaritätszuschlag von rund 21 Mrd. Euro führen.
16. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
In welcher Höhe wurde die Deutsche
Parlamentarische Gesellschaft seit dem Jahr 2015 durch die
Bundesregierung jährlich direkt finanziell
gefördert, und wie hoch ist der jährliche geldwerte
Vorteil, der sich für die Deutsche Parlamentarische
Gesellschaft aufgrund der unentgeltlichen
Überlassung von Räumlichkeiten und Inventar in der
bundeseigenen Liegenschaft ehemaliges
Reichstagspräsidentenpalais in Berlin seit dem Jahr 2015
ergeben hat (vgl. Bundeshaushaltsplan 2025,
Einzelplan 02, S. 12; bitte jeweils nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 9. April 2025
Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e. V. (DPG) wird als
institutionelle Zuwendungsempfängerin im Bereich des Deutschen
Bundestages aus dem Bundeshaushalt, Kapitel 0212 Titel 685 12 – Förderung
von Einrichtungen für parlamentarische Zwecke – gefördert. Die Höhe
der jährlichen Förderung der DPG seit dem Jahr 2015 kann der
nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Angaben über die Höhe eines geldwerten Vorteils durch die
unentgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten und Inventar liegen nicht vor.
Jahr Institutionelle Förderung Soll
(in 1.000 Euro)
2015 1.671
2016 1.752
2017 1.814
2018 1.904
2019 1.999
2020 2.087
2021 2.473
2022 2.473
2023 2.499
2024 2.735
2025
(Regierungsentwurf)
2.735
17. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand
der Liegenschaften der Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk (THW), und welchen Stand hat das
„THW-Bauprogramm“ (www.bundesimmobilie
n.de/mit-dem-thw-bauprogramm-den-
zivilschutzstaerken-8f570e03af92087d) mittlerweile
erreicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 7. April 2025
Das Technische Hilfswerk (THW) ist über die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen des Einheitlichen
Liegenschaftsmanagements (ELM) untergebracht und nutzt nach Angaben der BImA ca.
1.200 Gebäude im gesamten Bundesgebiet.
Die Gebäude werden durch die BImA auch im Hinblick auf ihre
Integrierte Instandhaltungsstrategie hinsichtlich ihres baulichen Zustands
und der energetischen Qualität regelmäßig bewertet und in ein
Zustandsklassenmodell (ZK) in der Bandbreite von 1 bis 6 (absteigend) sowohl
für den baulichen Zustand (ZK-Bau) als auch für den energetischen
Zustand (ZK-E) eingestuft.
Für die Gebäude des THW sind Zustandsabweichungen vom
Gesamtbestand der BImA im ELM nicht erkennbar.
54 Prozent der THW-Gebäude befinden sich in einem guten bis sehr
guten baulichen Zustand (ZK-Bau 1 und 2). Zu verbessern wäre der
bauliche Zustand bei rund 28 Prozent der Gebäude, bei denen ein erhöhter
Instandsetzungsbedarf besteht (ZK-Bau 3). Sanierungsbedürftig bzw.
stark sanierungsbedürftig sind rund 16 Prozent der THW-Gebäude (ZK-
Bau 4 und 5). Für die übrigen rund 2 Prozent der THW-Gebäude (ZK-
Bau 6) ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse des
liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzepts der BImA abzuwägen, ob die Gebäude
grundinstandgesetzt, zurückgebaut und durch Neubau ersetzt oder anderweitig
verwertet werden sollen.
Der energetische Standard für die Gebäude im ELM wird durch die
Energieeffizienzfestlegungen für Bundesgebäude (EEFB) vorgegeben
und ist damit höher als der gesetzliche Standard aus dem
Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Der energetische Zustand ist bei 5 Prozent der THW-Gebäude sehr gut
und vorbildhaft (ZK-E 1 und 2). Rund 39 Prozent der THW-Gebäude
entsprechen den Vorgaben für einen Neubau gemäß GEG 2020 und sind
damit der energetischen Zustandsklasse 3 (ZK-E 3) zuzuordnen. Die
hohe Anzahl dieser Gebäude liegt darin begründet, dass auch bestimmte
Gebäudetypen, die keiner energetischen Verbesserung bedürfen, wie
z. B. Garagengebäude, zur ZK-E 3 gezählt werden. Energetisch
sanierungsbedürftig sind rund 50 Prozent der THW-Gebäude. Eine darüber
hinausgehende umfassende Grundinstandsetzung oder eine Erneuerung
im energetischen Sinne ist bei rund 6 Prozent der THW-Gebäude
erforderlich. Dabei ist abzuwägen, ob das jeweilige Gebäude gemäß
energetischem Standard EGB 55 grundinstandzusetzen, rückzubauen, durch
Neubau gemäß EGB 40 zu ersetzen oder anderweitig zu verwerten ist.
Das THW-Bauprogramm sieht den Neubau bei bis zu 200
Ortsverbänden bis zum Jahr 2030 vor. Aktuell ist ein erster Rahmenvertrag in der
Umsetzung. Dieser beinhaltet die Errichtung von 30 Neubauvorhaben
für Ortsverbände in serieller Bauweise.
18. Abgeordnete
Caren Lay
(Die Linke)
Wie viele Gebäude und wie viele Wohnungen des
Bundes wurden seit 2021 abgerissen (bitte
Gebäude nach den vormaligen Nutzungsarten Wohnen,
Gewerbe und sonstige auflisten; bitte abgerissene
Gebäude und Wohnungen nach Jahren
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 8. April 2025
Bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) werden die
erbetenen Angaben auch in der erfragten Detailtiefe nicht vorgehalten und
können in der für die Beantwortung der Schriftlichen Frage
vorgesehenen Frist nicht ermittelt werden.
Bei Wohnungsbauprojekten werden in Einzelfällen baufällige,
unvermietbare oder unter Wirtschaftlichkeitsaspekten nicht mit vertretbarem
Aufwand sanierungsfähige Bestandsgebäude (wohnwirtschaftliche,
dienstliche oder sonstige Gebäude, z. B. Garagen) zurückgebaut und
durch zeitgemäße Mehrfamilienhäuser ersetzt. Im Zuge von elf
Wohnungsbauprojekten erforderte die Entwicklung der Grundstücke die
vorherige Beseitigung aufstehender baulicher Anlagen (2021: zwei
Projekte, 2022: drei Projekte, 2023: ein Projekt, 2024: vier Projekte, 2025:
ein Projekt). Die Anzahl der so ersetzten Gebäude oder Wohnungen
wird bei der BImA allerdings nicht erfasst.
Im Rahmen der Errichtung und des Betriebs von Endlagern für
radioaktive Abfälle bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
wurden in den Jahren 2021, 2023 und 2025 je ein Gebäude, im Jahr
2022 sechs Gebäude und im Jahr 2024 zwei Gebäude auf nicht von der
BImA verwalteten Liegenschaften abgerissen. Alle bundeseigenen
Gebäude hatten die Nutzungsart Gewerbe.
19. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Aus welchen Gründen hat das Kuratorium der
Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft
nach Kenntnis der Bundesregierung in einem
letzten Akt der 20. Wahlperiode das Aussetzen des
Benennungsrechts und der Mitgliedschaft der
Republik Belarus und des Benennungsrechts der
Russischen Föderation beschlossen, und hat die
Bundesregierung dieses Vorgehen angesichts des
bevorstehenden 80. Jahrestages der Befreiung
Deutschlands vom Faschismus bewertet, und
wenn ja, wie (www.stiftung-evz.de/wer-wir-sind/s
tiftung/gremien/statement-der-stiftung-evz-zur-be
setzung-des-kuratoriums/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 8. April 2025
Rechtliche Grundlage des genannten Beschlusses des Kuratoriums der
Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) ist der neue § 5
Absatz 1a des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ (EVZStiftG) vom 2. August 2000 (BGBl. I
S. 1263), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Februar 2025
(BGBl. 2025 I Nr. 68) geändert worden ist.
Der § 5 Absatz 1a EVZStiftG wurde aufgrund einer Gesetzesinitiative
aus der Mitte des Deutschen Bundestages in das EVZStifG eingefügt.
Hierzu gab es keine Stellungnahme des Bundesrates und damit auch
keine Gegenäußerung der Bundesregierung.
Als Grund für die temporären Suspendierungen hat das Kuratorium der
EVZ „die Gefährdung der Verwirklichung der Stiftungszwecke, die
Gefährdung für das Ansehen der Stiftung sowie die Gefahr für an Projekten
der Stiftung beteiligte Personen“ genannt.
20. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Wie möchte die Bundesregierung die aktuelle
Neuverschuldung tilgen, und von welchem
Tilgungszeitraum geht man dabei aus (bitte genauen
Tilgungsplan anführen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 7. April 2025
Die Neuverschuldung des Bundes setzt sich zusammen aus
Kreditaufnahmen zur Tilgung fälliger Kredite und der Nettokreditaufnahme: Als
Dauerschuldner finanziert der Bund die Tilgungszahlungen für fällige
Kredite durch Aufnahme neuer Kredite (Anschlussfinanzierungen). Aus
der Differenz zwischen der (Brutto-)Kreditaufnahme und der Höhe der
Anschlussfinanzierungen für Tilgungszahlungen ergibt sich die
Nettokreditaufnahme. Die Höhe der zulässigen Nettokreditaufnahme ist in
Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes geregelt. Hierfür sind im Regelfall
keine Tilgungspläne vorgesehen. Für die Inanspruchnahme von
Notlagenkrediten, die die Obergrenzen der in Normallage zulässigen
jährlichen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung der tatsächlichen
konjunkturellen Entwicklung überschreiten, bedarf es eines Beschlusses
der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages, der
gleichzeitig einen Tilgungsplan vorsieht. Gemäß Beschluss des Deutschen
Bundestages ergeben sich die in nachfolgender Tabelle aufgeführten
Tilgungsbeträge für Notlagenkredite. Außerdem sieht § 8 Absatz 2 des
Gesetzes zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines
„Sondervermögens Bundeswehr“ Tilgungen der für das Sondervermögen
aufgenommenen Kredite spätestens ab dem 1. Januar 2031 vor.
Tabelle: Tilgungsplan für die Jahre 2028 bis 2061 für Notlagenkredite des Bundeshaushalts und des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie aus den Jahren 2020 bis 2023
Tilgungszeitraum
Tilgungsbeträge
pro Jahr
Mrd. Euro
Bundeshaushalt 2028 bis 2030 9,2
Bundeshaushalt +
Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie 2031 bis 2058 10,8
Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie 2059 bis 2061 1,7
Hinsichtlich der Anpassung von Tilgungsplänen heißt es zur
Feststellung der Notlage und Festlegung eines Tilgungsplans
(Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses vom 7. Dezember 2023,
Bundestagsdrucksache 20/9676): „Höhere Rückführungen sind möglich.
Dadurch verringert sich der Tilgungszeitraum entsprechend.“
21. Abgeordneter
Stefan Schröder
(AfD)
In welcher Form werden die Mittel des
sogenannten Sondervermögens an die jeweiligen
Landesregierungen ausgereicht (gibt es z. B.
entsprechende Antragsverfahren), und in welchem
Zeitraum soll die Ausreichung erfolgen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 8. April 2025
Die Entscheidung über die Ausgestaltung der einfachgesetzlichen
Regelungen zur Umsetzung der Bestimmungen zum „Sondervermögen
Infrastruktur“ gemäß Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes wird erst die
neu konstituierte Bundesregierung treffen. Dieser Entscheidung kann
nicht vorgegriffen werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat
22. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar
2020 bis zum 31. Dezember 2024 jährlich die
deutsche Staatsbürgerschaft verliehen, und welche
drei Staatsangehörigkeiten wurden bei diesen
Personen vor der Verleihung der deutschen
Staatsangehörigkeit am häufigsten festgestellt (bitte
nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 7. April 2025
In Bezug auf die Anzahl erfolgter Einbürgerungen in den Jahren 2020
bis 2023 wird auf die jährlich vom Statistischen Bundesamt erstellte
Einbürgerungsstatistik verwiesen, die sowohl Auskunft über die
jährliche Anzahl der Einbürgerungen gibt als auch eine Aufschlüsselung
nach bisheriger Staatsangehörigkeit der eingebürgerten Personen enthält.
Die Statistik ist über die Website des Statistischen Bundesamts (www.de
statis.de) abrufbar.
Die Daten für das Erhebungsjahr 2024 liegen noch nicht vor. Die
Einbürgerungsstatistik 2024 wird voraussichtlich im Juni 2025
veröffentlicht.
23. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Bei wie vielen Personen ist nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar
2020 bis zum 31. Dezember 2024 jährlich der
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch
Widerruf oder Rücknahme eingetreten, und was
waren die drei am häufigsten festgestellten
Gründe hierfür (bitte nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 7. April 2025
Nach einer aktualisierten Auswertung des Registers Entscheidungen in
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA-Register) im
Bundesverwaltungsamt können hinsichtlich der Anzahl der Personen, welche die
deutsche Staatsangehörigkeit durch Rücknahme eines rechtswidrigen
Verwaltungsaktes gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 35
des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) bzw. durch Rücknahme/
Widerruf einer früheren positiven Entscheidung nach dem
Verwaltungsverfahrensgesetz im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024
verloren haben, folgende Angaben gemacht werden:
Jahr Rücknahme der
rechtswidrigen Einbürgerung
gemäß § 35 StAG
Rücknahme/Widerruf
einer früheren
positiven Entscheidung
nach dem
Verwaltungsverfahrensgesetz
2020 63 4
2021 135 6
2022 135 3
2023 167 2
2024 224 2
Die Gründe für die Rücknahme bzw. den Widerruf werden im EStA-
Register nicht erfasst.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung sowie die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/10930 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 21 des Abgeordneten Enrico
Komning auf Bundestagsdrucksache 20/12372 verwiesen.
24. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Wie viele Mittel hat die Bundeszentrale für
politische Bildung jeweils in den Jahren 2020 bis 2024
insgesamt erhalten, und wie gestaltet sich der
Stellenplan (bitte mit Aufstellung der
Eingruppierungen aufführen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 9. April 2025
Die Daten zu den Mitteln sind für jede Behörde am Anfang eines jeden
Kapitels im jeweiligen Einzelplan des Bundeshaushaltsplans in einer
Übersicht dargestellt (hier: Einzelplan 06 Kapitel 0635).
Die Daten zu den Planstellen und Stellen können für jede Behörde dem
Teil „Personalhaushalt“ am Ende eines jeden Einzelplans des
Bundeshaushaltsplans entnommen werden (hier: ebenfalls Einzelplan 06
Kapitel 0635).
25. Abgeordnete
Mandy Eißing
(Die Linke)
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur
Nutzung der Blauen Kornblume als Symbol durch
Rechtsextreme, welche der Abgeordnete der
Fraktion der AfD Torben Braga bei der
konstituierenden Sitzung des 21. Deutschen Bundestages am
Revers trug und u. a. der KZ-Gedenkstättenleiter
Jens-Christian Wagner als Erkennungszeichen der
NSDAP wertet (siehe https://x.com/JensChristian
W1/status/1906266364244873316)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 10. April 2025
Die Kornblume findet sich im Emblem der sich selbst als „politische
Interessensgemeinschaft“ bezeichnenden rechtsextremistischen
Gruppierung „Aufbruch Deutschland 2020“ (AD 20) und wird von Vertretern
derselben bei öffentlichen Veranstaltungen getragen. Die Gruppierung
weist ausdrücklich auf die Geschichte und Symbolik der Blume für die
deutschnationale Bewegung hin.
Daneben nutzten vereinzelt Mitglieder der „Alternative für
Deutschland“ (AfD; Verdachtsfall) in der Vergangenheit öffentlichkeitswirksam
die „Blaue Kornblume“ als Symbol.
Gemäß der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin
vom 28. August 2019, 189/18 (10. Oktober 2019), sei die „Blaue
Kornblume“ ein Symbol der antisemitischen Schönerer-Bewegung und habe
in den Dreißigerjahren als Erkennungsmerkmal der in Österreich
verbotenen „Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“ (NSDAP)
gegolten.
26. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Wie viele Flüge aus Afghanistan erreichten die
Bundesrepublik Deutschland mit wie vielen
Personen im Jahr 2024 (bitte nach Geschlecht und
Alter der Passagiere auflisten und bitte angeben,
ob es sich bei den Passagieren um Familien
handelte)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 9. April 2025
In allen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan erfolgt das
Ausreiseverfahren grundsätzlich über Pakistan. Flüge aus Afghanistan finden seit dem
Ende der Evakuierungsmaßnahmen Ende August 2021 nicht mehr statt.
Im Rahmen der laufenden Aufnahmeverfahren aus Afghanistan, d. h.
des Ortskräfteverfahrens, der sogenannten Menschenrechtsliste und des
Überbrückungsprogramms nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) sowie des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan
nach § 23 Absatz 2 AufenthG wurden im Jahr 2024 21 Charterflüge
durchgeführt.
Über diese Charterflüge sind im Jahr 2024 insgesamt 3.851 afghanische
Staatsangehörige aus den o. g. Aufnahmeverfahren in die
Bundesrepublik Deutschland eingereist. Davon waren 1.919 männlich und 1.932
waren weiblich. Von diesen Personen waren 1.647 zum Zeitpunkt der
Einreise minderjährig, d. h. unter 18 Jahre. Insgesamt sind 682
Familienverbünde eingereist, wobei zwei oder mehr Personen umfasst
werden, die als Familie eingereist sind.
27. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Wie viele (kriminelle) Afghanen wurden seit dem
Jahr 2020 bis zum aktuellen Stichtag pro Jahr
abgeschoben (bitte nach Geschlecht und Alter
auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 8. April 2025
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Zeitraum vom 1. Januar
2020 bis zum 28. Februar 2025 4.541 afghanische Staatsangehörige aus
Deutschland abgeschoben worden.
Eine Unterteilung nach Alter (0 bis 86 Jahre), Geschlecht und Jahr ist in
der folgenden Übersicht dargestellt. Der Hintergrund der Abschiebung
einschließlich Angaben zum Anteil an Straftätern und Gefährdern unter
den abgeschobenen Personen wird beim Bund nicht statistisch erfasst.
männliche afghanische Staatsangehörige
Alter 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt
0 2 2 4
1 1 4 4 3 1 13
2 2 3 5 1 10 21
3 2 6 3 5 16
4 2 5 2 15 24
5 1 2 7 2 3 15
6 8 4 6 2 20
7 9 4 10 23
8 1 1 10 2 5 2 21
9 2 4 2 7 4 2 21
10 1 4 2 7 2 16
11 3 4 2 1 10
12 3 1 2 1 4 4 15
13 1 1 4 3 1 1 11
14 1 2 5 6 3 2 19
15 1 5 5 1 12
16 2 5 1 4 12
17 3 2 4 6 3 18
18 7 7 24 30 35 9 112
19 11 15 28 85 77 11 227
20 31 16 15 66 66 17 211
21 38 36 29 74 65 15 257
22 26 52 33 77 95 15 298
23 25 29 37 96 97 14 298
24 26 36 41 100 114 18 335
25 20 25 39 91 108 32 315
26 14 26 37 78 89 19 263
27 7 18 29 50 74 15 193
28 9 20 27 45 64 14 179
29 8 11 25 32 42 14 132
30 12 17 25 33 44 2 133
31 3 15 15 24 33 5 95
32 5 13 9 18 22 8 75
33 3 7 14 16 16 3 59
34 5 10 8 9 27 4 63
35 4 6 8 12 15 5 50
36 2 6 7 8 7 30
37 5 7 6 10 12 1 41
38 3 9 5 7 13 1 38
39 2 1 4 7 8 3 25
40 2 2 3 7 7 1 22
männliche afghanische Staatsangehörige
Alter 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt
41 2 3 4 5 1 15
42 2 4 2 5 2 15
43 2 8 5 2 3 20
44 1 1 3 6 3 2 16
45 2 3 1 3 2 11
46 1 3 2 3 1 10
47 2 1 3 3 1 10
48 1 3 4
49 1 2 1 1 1 6
50 2 3 2 7
51 2 2 2 6
52 1 1 4 1 7
53 2 2
54 1 1 3 5
55 1 3 4
56 1 1 1 1 4
57 2 2 1 5
58 1 1 2 1 5
59 1 1
60 1 2 1 4
61 1 1 2
62 1 1
63 1 1 2
64 2 2
65 3 1 1 1 6
66 1 1 2
67 1 2 3
68 1 1 2
69 1 1
70 1 1
72 1 2 3
75 1 1
76 1 1
86 1 1
unb 1 1
Gesamt 292 431 596 1.076 1.268 265 3.928
weibliche afghanische Staatsangehörige
Alter 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt
0 2 1 2 5
1 3 1 2 3 3 12
2 1 2 5 7 15
3 1 3 8 2 14
4 3 3 3 2 7 2 20
5 1 1 1 5 7 15
6 3 5 3 6 17
7 1 2 3 4 9 1 20
8 1 3 4 5 3 16
9 1 2 2 3 4 12
10 1 2 4 2 5 2 16
11 1 4 3 8
12 1 5 6 1 1 14
13 2 4 3 2 1 12
14 1 1 2 2 1 1 8
15 2 1 2 2 1 8
16 1 2 5 1 3 2 14
17 5 2 4 4 15
18 1 2 2 3 1 9
19 3 3 3 9
20 1 2 4 2 9
21 3 2 3 1 9
22 2 2 4 5 1 14
23 2 1 2 1 4 10
24 1 1 6 1 9
25 1 4 8 4 7 1 25
26 2 3 6 4 5 2 22
27 1 2 3 8 1 15
28 1 1 3 8 13
29 1 3 3 2 6 15
30 2 4 5 7 1 19
31 1 3 4 2 7 1 18
32 2 2 5 6 15
33 1 1 3 3 3 2 13
34 2 4 4 5 2 17
35 1 3 3 3 1 11
36 5 1 1 7
37 1 3 2 2 1 9
38 1 2 1 4
39 1 2 2 3 2 1 11
40 1 2 2 2 7
41 2 1 1 4
42 1 2 2 1 6
43 1 1 2
44 2 1 3
45 1 1 2 4
46 1 1 2 1 1 6
47 2 1 3 6
49 1 1 2
50 2 1 1 4
51 1 2 3
52 1 1 1 3
weibliche afghanische Staatsangehörige
Alter 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt
53 1 2 3
54 1 1 2 4
55 1 1 2
56 1 1
57 1 1 2 4
58 1 1
59 1 3 1 5
60 1 1
61 1 1 2
62 1 1
63 1 1 1 1 4
64 1 1 1 2 5
67 1 1 2
70 1 1
72 1 1 2
74 1 1
Gesamt 33 69 136 132 195 48 613
Die statistischen Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik der
Bundespolizei können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen
Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern.
28. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Wie viele Islamisten sind aktuell in Deutschland
ausreisepflichtig (bitte nach Herkunftsländern,
Geschlecht und Alter auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 4. April 2025
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse im Sinne
der Fragestellung vor. Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit auch
die Feststellung der Ausreisepflicht liegen grundsätzlich in der
Zuständigkeit der Länder.
29. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Wie viele Personen wurden 2024 nach Kenntnis
der Bundesregierung eingebürgert (bitte nach
einzelnen Bundesländern aufschlüsseln), und was
waren die fünf Hauptherkunftsnationalitäten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 7. April 2025
In Bezug auf statistische Fragestellungen wird grundsätzlich auf die
jährlich vom Statistischen Bundesamt erstellte Einbürgerungsstatistik
verwiesen, die sowohl Auskunft über die jährliche Anzahl der
Einbürgerungen gibt als auch eine Aufschlüsselung nach bisheriger
Staatsangehörigkeit der eingebürgerten Personen sowie nach Bundesländern
enthält. Die Daten für das Erhebungsjahr 2024 liegen dem Statistischen
Bundesamt jedoch bislang noch nicht vor.
30. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Wie viele Personen erhielten 2024 nach dem
Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht eine
dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (bitte nach vorherigem
Aufenthaltsstatus und unter gesonderter Angabe
der drei Hauptherkunftsnationalitäten
aufschlüsseln), und wie viele waren es bisher im Jahr 2025
(bitte nach einzelnen Monaten und vorherigem
Aufenthaltsstatus sowie unter gesonderter Angabe
der drei Hauptherkunftsnationalitäten
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 9. April 2025
Im Hinblick auf die Tatsache, dass es für die Inhaber des Chancen-
Aufenthaltsrechts nach § 104c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) rechtlich
noch nicht möglich ist, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nach
§ 9 AufenthG zu erhalten, wird Ihre Frage bezüglich der „dauerhafte[n]
Aufenthaltserlaubnis“ dahingehend verstanden, dass nach der Zahl der
Personen gefragt wird, die aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c
AufenthG – wie gesetzlich intendiert – in Aufenthaltserlaubnisse nach
§ 25a oder § 25b AufenthG gewechselt sind.
Zum Stichtag 28. Februar 2025 waren im Ausländerzentralregister
(AZR) 10.648 aufhältige Personen registriert, die im Jahr 2024 eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erhielten und
davor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG hatten. Die
Aufschlüsselung nach dem vorhergehenden Aufenthaltstitel und den Top-3-
Staatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
Chancen-Aufenthaltsrecht vor Erteilung
einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder
§ 25b AufenthG
Anzahl
Personen
Summe 10.648
davon:
nach § 104c Absatz 1 Satz 1 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig
geduldete, gestattete oder mit einer
Aufenthaltserlaubnis aufhältige Ausländer)
8.500
nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für Ehegatten/
Lebenspartner)
188
nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für minderjährige
ledige Kinder)
1.908
nach § 104c Absatz 2 Satz 2 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für volljährige ledige
Kinder, die bei der Einreise minderjährig waren)
52
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a oder § 25b AufenthG
nach Staatsangehörigkeiten
Anzahl
Personen
Summe 10.648
darunter:
Irak 2.209
Nigeria 897
Pakistan 603
Zum Stichtag 28. Februar 2025 waren im AZR 1.261 aufhältige
Personen registriert, die im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 28. Februar
2025 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG
erhielten und davor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG hatten.
Die Aufschlüsselung nach dem vorhergehenden Aufenthaltstitel, den
Top-3-Staatsangehörigkeiten und nach Monaten kann den folgenden
Tabellen entnommen werden.
Januar 2025
Chancen-Aufenthaltsrecht vor Erteilung
einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder
§ 25b AufenthG
Anzahl
Personen
Summe 1.113
davon:
nach § 104c Absatz 1 Satz 1 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig
geduldete, gestattete oder mit einer
Aufenthaltserlaubnis aufhältige Ausländer)
841
nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für Ehegatten/
Lebenspartner)
23
nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für minderjährige
ledige Kinder)
245
nach § 104c Absatz 2 Satz 2 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für volljährige ledige
Kinder, die bei der Einreise minderjährig waren)
4
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a oder § 25b AufenthG
nach Staatsangehörigkeiten
Anzahl
Personen
Summe 1.113
darunter:
Irak 256
Nigeria 88
Armenien 59
Februar 2025
Chancen-Aufenthaltsrecht vor Erteilung
einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder
§ 25b AufenthG
Anzahl
Personen
Summe 148
davon:
nach § 104c Absatz 1 Satz 1 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig
geduldete, gestattete oder mit einer
Aufenthaltserlaubnis aufhältige Ausländer)
117
nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für Ehegatten/
Lebenspartner)
3
nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für minderjährige
ledige Kinder)
27
nach § 104c Absatz 2 Satz 2 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für volljährige ledige
Kinder, die bei der Einreise minderjährig waren)
1
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a oder § 25b AufenthG
nach Staatsangehörigkeiten
Anzahl
Personen
Summe 148
darunter:
Irak 24
Gambia 11
Russische Föderation 10
31. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Sind der Verein „Der Islamische Bund Rostock
e. V.“ und der Verein „Sahaba Gemeindezentrum
Rostock e. V.“ seit 2015 durch Bundesministerien
oder Bundesbehörden finanziell gefördert worden
(bitte nach Jahren, Summen und zuständigen
Behörden/Bundesministerien aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 8. April 2025
Die erfragten Vereine erhalten gegenwärtig keine Förderung durch
Bundesministerien und/oder Bundesbehörden und sind auch nicht in der
Vergangenheit von diesen gefördert worden.
32. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Hat die Bundesregierung
verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die Vereine „Der
Islamische Bund Rostock e. V.“ (https://moschee-rostoc
k .de/) und „Sahaba Gemeindezentrum Rostock
e. V.“ (https://sahaba-e-v.de/) sowie über
relevante Personen aus deren Umfeld, und wenn ja,
welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 8. April 2025
Bezüglich des Vereins „Der Islamische Bund Rostock e. V.“ liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Das „Sahaba Gemeindezentrum Rostock e. V.“ und dessen Vertreter sind
der Bundesregierung bekannt.
Eine Auskunft zu Einzelpersonen im Sinne Ihrer Frage muss trotz der
grundsätzlichen verfassungsmäßigen Pflicht, Informationsansprüche des
Deutschen Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls sowie
zum Schutz der Grundrechte Dritter unterbleiben. Im vorliegenden Fall
würden durch eine Beantwortung Rückschlüsse auf Einzelpersonen
ermöglicht und in der Folge zum Nachteil, insbesondere zu einer
Gefährdung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes – GG) sowie des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1
Absatz 1 GG) der betroffenen Personen führen. Durch die Beantwortung
Ihrer Frage würden zudem spezifische Informationen zur Tätigkeit,
insbesondere zur Methodik und zum Ressourceneinsatz des Bundesamts
für Verfassungsschutz (BfV) offengelegt, wodurch die
Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigt zu werden droht. Durch eine
öffentliche Stellungnahme, die einen möglichen Rückschluss auf die
beteiligten Personen zur Folge hätte, könnte zudem durch die Missachtung
einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich
der Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert oder verhindert
werden.
Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner
Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der deutschen Sicherheitsbehörden sowie den daraus
resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland ergibt sich, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung und eine damit einhergehende Einsichtnahme über
die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine
Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern
wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Durch eine Bekanntgabe von
spezifischen Informationen zur Tätigkeit der Sicherheitsbehörden besteht
die Gefahr, dass konkrete Arbeitsmethoden, operative Maßnahmen,
Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile der Sicherheitsbehörden
offengelegt und so Rückschlüsse auf deren Vorgehensweise ermöglicht werden,
die die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der
Länder insbesondere im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung
nachhaltig beeinträchtigen und damit einen erheblichen Nachteil für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten
gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
33. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Sind bei der Bundespolizei in den Jahren 2020 bis
2024 Schusswaffen, Schusswaffenteile oder
Munition aus Dienstwaffenbeständen und/oder
aus Asservatbeständen verloren gegangen,
gestohlen worden oder anderweitig abhanden
gekommen, und wenn ja, wie viele Gegenstände
umfasst dies (bitte nach Jahren und Art der
Gegenstände aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 4. April 2025
In den betrachteten Zeiträumen wurden Verluste von dienstlichen
Führungs- und Einsatzmitteln (FEM) und Asservaten gemäß nachfolgender
Tabelle festgestellt.
Jahr Waffen Munition
2020 FEM keine -24- Patronen Kal. 9 x 19 mm
Asservate keine
2021 FEM keine -2- Patronen Kal. 9 x 19 mm
Asservate keine
2022 FEM keine -19- Patronen Kal. 9 x 19 mm
Asservate keine
2023 FEM -3- Pistolen H&K P30 -46- Patronen Kal. 9 x 19 mm
Asservate keine
2024 FEM -1- Pistole H&K P30 -7- Patronen Kal. 9 x 19 mm
Asservate
Für den gesamten von Ihnen genannten Zeitraum vom 1. Januar 2020
bis zum 31. Dezember 2024 entspricht dies einem Gesamtverlust von
vier Pistolen H&K P30 und 98 Patronen Kaliber 9 x 19 mm. Die
Pistolen im Jahr 2023 kamen beim Nacheilen in Einsätzen und durch
Diebstahl im privaten Bereich abhanden. Die Pistole im Jahr 2024 kam bei
einem Einsatz auf der Ostsee unwiederbringlich im Wasser abhanden.
Die Patronen kamen jeweils bei verschiedenen Einsätzen und
Streifentätigkeiten und im Jahr 2023 teilweise durch Diebstahl im privaten
Bereich abhanden.
34. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
In welchen THW-Ortsverbänden wurden bereits
Baumaßnahmen im Rahmen des THW-
Bauprogramms (www.bundesimmobilien.de/mit-dem-th
w-bauprogramm-den-zivilschutz-staerken-8f570e
03af92087d) begonnen, und wie viele weitere
Ortsverbände werden im Jahr 2025 in das
Bauprogramm aufgenommen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 4. April 2025
Im Rahmen des vom Bundesministerium des Innern und für Heimat
initiierten THW-Bauprogramms sollen für bis zu 200 nicht mehr den
aktuellen Bedarfen entsprechende Räumlichkeiten von Ortsverbänden der
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) standardisierte,
kostengünstige und nachhaltige Liegenschaften errichtet werden.
Im ersten Rahmenvertrag des THW-Bauprogramms für Ortsverbände
wurden 30 verbindliche und 30 weitere optionale Maßnahmen
ausgeschrieben.
Die ersten 30 Maßnahmen sind durch Mietmittel im Haushalt des THW
refinanziert. Hiervon wurden am Stichtag 1. April 2025 insgesamt
18 Maßnahmen gegenüber dem Rahmenvertragspartner abgerufen. Die
erste Baumaßnahme wird im Mai 2025 in Wardenburg begonnen. Die
anderen zwölf Maßnahmen werden voraussichtlich im Laufe der Jahres
2025, je nach Planungsfortschritt einige wenige noch 2026 abgerufen.
Weitere Maßnahmen im Rahmen des THW-Bauprogramms können
abgerufen und umgesetzt werden, sobald die hierfür erforderlichen
Mietmittel im THW-Haushalt veranschlagt sind.
35. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
In welchem Umfang wurde im Jahr 2024 auf die
Fähigkeiten der anerkannten Hilfsorganisationen
im Rahmen des Katastrophenschutzes im
Zusammenwirken mit dem Technischen Hilfswerk im
In- und Ausland zurückgegriffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 7. April 2025
Im Inland hat die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) im Jahr
2024 mehr als 15.000 Einsatzdienste geleistet. Die ehrenamtlichen
THW-Kräfte arbeiten bei der Einsatzabwicklung regelmäßig mit Kräften
der Hilfsorganisationen zusammen und die Einsatzoptionen ergänzen
sich. Insbesondere bei größeren Einsatzlagen unterstützt das THW
technisch und logistisch Hilfsorganisationen bei ihren verschiedensten
Betreuungsaufgaben, medizinischer Versorgung und Verpflegung.
Im Ausland hat das THW im Jahr 2024 sieben Einsatzdienste geleistet.
Dabei agiert das THW im Ausland grundsätzlich unabhängig von
deutschen Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, Malteser
International, der Johanniter Unfallhilfe oder der Welthungerhilfe.
Allerdings werden hier Hilfsmaßnahmen regelmäßig informell abgestimmt/
besprochen und Informationen zur Lage ausgetauscht.
36. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Wie viele Flüchtlinge waren nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2024 in Mecklenburg-
Vorpommern untergebracht (bitte nach
Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln), und
wie viele Flüchtlinge sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 jeweils in den
einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten
Mecklenburg-Vorpommerns untergebracht
werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 11. April 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele
der erfragten Personen in Mecklenburg-Vorpommern in
Aufnahmeeinrichtungen in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten
„untergebracht“ waren. Die Unterbringung von Schutzsuchenden sowie
deren Verteilung in die Kommunen liegt originär in der Zuständigkeit
der Länder. Die Verteilung von Schutzsuchenden auf die Länder erfolgt
grundsätzlich nach dem sog. Königsteiner Schlüssel. Für Mecklenburg-
Vorpommern gilt demzufolge eine Aufnahmequote von 1,98045
Prozent.
37. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Wie viele Flüchtlinge können gegenwärtig nach
Kenntnis der Bundesregierung maximal jeweils in
den einzelnen Landkreisen und kreisfreien
Städten Mecklenburg-Vorpommerns untergebracht
werden, und inwieweit ist jeweils in welcher
Höhe geplant, Unterbringungskapazitäten neu zu
schaffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 11. April 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor, da kommunale Unterbringungskapazitäten nicht vom Bund
erfasst werden. Die Unterbringung von Schutzsuchenden sowie deren
Verteilung in die Kommunen liegt originär in der Zuständigkeit der Länder.
38. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Wie viele Flüchtlinge waren nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2024 – jeweils in den
einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten
Mecklenburg-Vorpommerns – junge Männer im
Alter von bis zu 40 Jahren, und aus welchen
Herkunftsländern stammten diese (bitte jeweils die
drei häufigsten Herkunftsländer – HKL –
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 11. April 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im engen Sinne der
Fragestellung vor. Etwaige Angaben zu ausländischen Staatsangehörigen
können aus den Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) nicht nach
einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt ermittelt
werden. Auch liegen keine Angaben zu Verlaufsdaten zu einem
bestimmten Zeitraum (hier dem Jahr 2024) vor. Zudem gibt es im Sinne
der Fragestellung keine allgemeingültige Definition des Begriffs
„Flüchtling“.
Hilfsweise können bestimmte Angaben zu in Mecklenburg-Vorpommern
aufhältigen ausländischen Staatsangehörigen zum Stichtag 31.
Dezember 2024 gemacht werden. Die nachfolgenden Daten beziehen sich
gemäß AZR auf zum genannten Stichtag aufhältige männliche Personen
im Alter von 18 bis 40 Jahren mit den folgenden Merkmalen: Personen
mit anerkanntem Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz oder
diejenigen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen war, sowie
Personen, die infolge des russischen Angriffskrieges aus der Ukraine
nach Deutschland geflüchtet sind und sich zum Stichtag im
Zuständigkeitsbereich von Mecklenburg-Vorpommern aufgehalten haben.
AZR zum Stichtag 31.12.2024 männlich im Alter von 18 bis
unter 41 Jahren
Gesamt 11.468
darunter (HKL):
Syrien 4.369
Ukraine 2.643
Afghanistan 1.323
39. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie
viele Personen gemäß den erfolgten Absprachen
mit den anderen EU-Mitgliedstaaten im
Zusammenhang mit Dublin-Rücküberstellungen bei
Sammelabschiebungen per Flugcharter von
Deutschland in den zuständigen EU-Mitgliedstaat
bzw. aus einem anderen EU-Mitgliedstaat heraus
nach Deutschland pro Flug maximal
rücküberstellt werden dürfen (bitte für beide Richtungen
jeweils differenziert nach den EU-Mitgliedstaaten
Griechenland, Kroatien, Italien, Bulgarien,
Frankreich, Spanien, Österreich, Polen, Schweiz,
Schweden, Niederlande, Belgien, Rumänien und
Portugal auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 7. April 2025
Die erfragten Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Mitgliedstaat der
Europäischen Union
beziehungsweise
Schengen-assoziierter
Staat (MS)
Absprache über maximale Überstellungen
in den MS oder von dem MS nach
Deutschland durch Chartermaßnahmen
pro Flug
Kroatien 20 oder 30 Personen pro Flug (zwei Flüge
im Monat mit insgesamt 50 Personen)
Bulgarien 10 Personen pro Flug
Frankreich 25 Personen pro Flug
Spanien 10 Personen pro Flug
Österreich 10 Personen verteilt auf zwei Flüge
pro Monat
Polen 20 Personen pro Flug
Schweiz 12 Personen
Rumänien 20 Personen
Portugal 30 Personen
Mit Griechenland, Italien, Schweden, und Belgien gibt es derzeit keine
Absprachen über die Möglichkeit von Überstellungen durch
Chartermaßnahmen im Sinne der Fragestellung. Mit den Niederlanden besteht
eine Verwaltungsvereinbarung, die grundsätzlich Chartermaßnahmen
auf dem Luftweg vorsieht, ohne dazu nähere Ausführungen hinsichtlich
der Häufigkeit und Personenanzahl zu machen.
40. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie
viele Sammelabschiebungen per Flugcharter
(Anzahl der Flüge) gemäß den erfolgten Absprachen
mit den anderen EU-Mitgliedstaaten derzeit in
beide Richtungen (Deutschland–anderer EU-
Mitgliedstaat bzw. umgekehrt) pro Jahr möglich sind
(bitte für beide Richtungen jeweils differenziert
nach den EU-Mitgliedstaaten Griechenland,
Kroatien, Italien, Bulgarien, Frankreich, Spanien,
Österreich, Polen, Schweiz, Schweden, Niederlande,
Belgien, Rumänien und Portugal auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 7. April 2025
Diе erfragten Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Mitgliedstaat der
Europäischen Union
beziehungsweise
Schengen-assoziierter
Staat (MS)
Absprache über maximale
Chartermaßnahmen in den MS oder von dem MS
nach Deutschland pro Jahr
Kroatien 24 Chartermaßnahmen
Bulgarien 24 Chartermaßnahmen
Frankreich Keine Begrenzung
Spanien Keine Begrenzung
Österreich 24 Chartermaßnahmen
Polen Keine Begrenzung
Schweiz Keine Begrenzung
Rumänien Keine Begrenzung
Portugal Keine Begrenzung
Mit Griechenland, Italien, Schweden und Belgien gibt es derzeit keine
Absprachen über die Möglichkeit von Überstellungen durch
Chartermaßnahmen im Sinne der Fragestellung. Mit den Niederlanden besteht
eine Verwaltungsvereinbarung, die grundsätzlich Chartermaßnahmen
auf dem Luftweg vorsieht, ohne dazu nähere Ausführungen hinsichtlich
der Häufigkeit und Personenanzahl zu machen.
41. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Hat die Bundesregierung bereits
Werbekampagnen (etwa im Rahmen der Personalgewinnung
oder allgemeinen Adressierung von Bürgern)
durchgeführt, in denen sogenannte
Diskriminierung oder Ungleichbehandlung aufgrund der
„politischen Anschauungen“ (Artikel 3 Absatz 3
des Grundgesetzes) adressiert wird, und liegen
der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,
dass in der Bundesverwaltung Personal mit
„politischen Anschauungen“ in einer
Zusammensetzung beschäftigt ist, die der Verteilung der
„politischen Anschauungen“ der
Durchschnittsbevölkerung entspricht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 4. April 2025
Der Bundesregierung liegen weder Erkenntnisse zu den in Ihrer Frage
angesprochenen Sachverhalten vor, noch wurden durch die
Bundesregierung entsprechende Werbekampagnen durchgeführt.
42. Abgeordneter
Sergej Minich
(AfD)
Wurde der Flaschenwurf auf ein AfD-Mitglied an
einem Infostand der Partei am 16. März 2025
(www.butenunbinnen.de/nachrichten/angriff-afd-
bremen-walle-100.html) durch den
Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nach Kenntnis
der Bundesregierung erfasst, und wenn ja, auf
welche Weise (bitte mit Tatzeit, Tatort,
Sachverhalt, verwirklichten Straftatbeständen, Zähldelikt,
Phänomenbereich, allen Ober- und
Unterthemenfeldern, allen Angriffszielen, dem Datum der
erstmaligen Aufnahme der Tat in die PMK-
Datenbank, dem Sachverhalt wie in Anlage 1 auf
Bundestagsdrucksache 20/5470 und, soweit möglich,
mit einer eindeutigen Vorgangsnummer oder
anderen Identifikationsnummer angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 4. April 2025
Die Meldung von politisch motivierten Straftaten im Rahmen des
Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität erfolgt in Zuständigkeit der Länder. Bislang ist keine Meldung des
Landes Bremen beim Bundeskriminalamt eingegangen. In diesem
Kontext ist zu berücksichtigen, dass entsprechende Meldungen an das
Bundeskriminalamt als Zentralstelle regelmäßig erst mit einem gewissen
zeitlichen Verzug erfolgen.
43. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele Syrer kamen nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Zeit vom 9. Dezember 2024
bis zum 31. März 2025 nach Deutschland (bitte
nach einzelnen Monaten aufschlüsseln), und wie
viele von diesen werden in der
Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge jeweils als Erstantragsteller aus der
Arabischen Republik Syrien aufgeführt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 7. April 2025
Zum Stichtag 28. Februar 2025 waren im Ausländerzentralregister
(AZR) 13.554 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit registriert, die
im Zeitraum vom 9. Dezember 2024 bis zum 28. Februar 2025
eingereist waren. Die Aufteilung nach einzelnen Monaten kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Monat letzte Einreise Anzahl
Personen
Dezember 2024 5.050
Januar 2025 5.143
Februar 2025 3.361
Gesamt 13.554
Von diesen 13.554 Personen war im AZR bei 5.786 ein Asylerstantrag
nach ihrer Einreise erfasst.
Die Zahl der Asylerstantragstellenden in den erfragten Monaten kann
der öffentlich verfügbaren Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter dem nachfolgenden Link
entnommen werden: www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/Asyl
GesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html.
Zahlen für den Monat März 2025 liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch
nicht vor.
44. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
In welcher Kategorie bzw. in welcher Statistik des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
werden nach Kenntnis der Bundesregierung
diejenigen Flüchtlinge aus der Arabischen Republik
Syrien geführt, über deren Antrag nur mit einer
Bewertung der Lage vor Ort in Syrien
entschieden werden kann, und wie viele sind dies im
Zeitraum vom 9. Dezember 2024 bis zum 31. März
2025 (oder zum aktuell verfügbaren Stand)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 7. April 2025
Eine gesonderte Statistik zu Personen, über deren Asylantrag nur mit
einer Bewertung der Lage vor Ort in Syrien entschieden werden kann,
wird nicht geführt. Im Zeitraum vom 9. Dezember 2024 bis zum 28.
Februar 2025 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt
5.086 Entscheidungen zu sonstigen Verfahrenserledigungen
(Unzulässigkeitsentscheidungen) getroffen, die ohne die Bewertung der Lage im
Herkunftsland getroffen werden konnten. Weitere Erkenntnisse im Sinne
der Fragestellung liegen nicht vor.
45. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie vielen Ausreisepflichtigen wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung vom Dezember
2022 bis zum 31. März 2025 ein Aufenthaltsrecht
nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht bewilligt
(vgl. www.welt.de/politik/deutschland/plus25469
4454/Aufenthaltstitel-auf-Probe-Diese-Folgen-ha
t-das-Chancen-Aufenthaltsrecht-der-Ampel.html),
und wie viele von diesen waren zuvor wegen
ungeklärter Identität gemäß § 60a Absatz 2 Satz 3
des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) i. V. m. § 60b
Absatz 1 AufenthG geduldet (bitte nach einzelnen
Jahren aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 9. April 2025
Bis zum aktuell verfügbaren Stichtag 28. Februar 2025 wurde insgesamt
für 82.474 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Ausländerzentralregister erfasst. Darunter
hatten 5.970 Personen zuvor eine Duldung nach § 60b Absatz 1
AufenthG (ungeklärte Identität). Davon erhielten 4.291 Personen die
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG im Jahr 2023, 1.631
Personen im Jahr 2024 und 48 im Jahr 2025 (keine Person im Jahr 2022).
46. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Informationen
darüber vor, warum bei der polizeilichen Maßnahme
am 5. November 2024 in Grimma der Zeitraum
von ca. fünf Minuten zwischen dem Herausführen
der Ehefrau des Beschuldigten aus dem
Gefahrenbereich und dem Heraustreten des Beschuldigten
auf den Hof des verfahrensgegenständlichen
Anwesens (Quelle: Einstellungsverfügung der
Staatsanwaltschaft Leipzig vom 29. Januar 2025,
Aktenzeichen 603 Js 69812/24 Q) nicht genutzt
wurde, um der Ehefrau Gelegenheit zu geben, K.
H. telefonisch oder per Megaphon darüber zu
informieren, dass es sich um eine polizeiliche
Maßnahme und nicht um einen kriminellen Überfall
handele, und wenn ja, welche sind dies?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 9. April 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche
Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 20/15087 verwiesen.
47. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(AfD)
Welche Organisationen, Vereine oder Projekte
wurden seit 2021 mit Mitteln aus dem
Bundeshaushalt gefördert, deren erklärtes Ziel die
Bekämpfung sogenannter Desinformation ist (bitte
die 14 Organisationen mit der höchsten
Fördersumme angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 9. April 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13542 sowie auf die
Antwort der Bundesregierung auf Ihre Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880 verwiesen.
48. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(AfD)
Wie viele öffentlich-rechtliche Stiftungen mit
Bundesbeteiligung erhielten im Haushaltsjahr
2024 direkte oder indirekte Bundesmittel, ohne
einer haushaltsrechtlichen Kontrolle durch den
Bundesrechnungshof zu unterliegen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 9. April 2025
Gemäß § 111 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) prüft der
Bundesrechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung der
bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Zu diesen
zählen auch öffentlich-rechtliche Stiftungen. Demzufolge gibt es keine
öffentlich-rechtlichen Stiftungen ohne haushaltsrechtliche Kontrolle
durch den Bundesrechnungshof.
49. Abgeordneter
Stefan Schröder
(AfD)
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem
Entschließungsantrag des Bundesrates zum
flächendeckenden Einsatz des Programms Palantir
unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes der
Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik
Deutschland (www.derstandard.at/story/3000000
262763/deutschland-will-spitzel-software-von-pal
antir-flaechendeckend-einsetzen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 8. April 2025
Der Bundesrat hat keinen Entschließungsantrag „zum flächendeckenden
Einsatz des Programms Palantir“ gefasst (Bundesratsdrucksache 58/25
(Beschluss)).
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
50. Abgeordnete
Dr. Christina
Baum
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in
den Goethe-Instituten im Ausland das Gendern
gelehrt wird?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 7. April 2025
Die Zentrale des Goethe-Instituts gibt den Goethe-Instituten im Ausland
keine Vorgaben zur Verwendung und zur Lehre gendergerechter
Sprache.
51. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Welche Kosten sind in den Jahren 2023, 2024 und
bisher im Jahr 2025 (bis zum 31. März 2025)
nach Kenntnis der Bundesregierung zulasten des
Bundeshaushaltes (bzw. anteilig zulasten der
Länderhaushalte) für die Überführung von
sogenannten Ortskräften und anderen Personen in diesem
Zusammenhang mit hauptsächlich afghanischer
Staatsbürgerschaft aus Afghanistan und Pakistan
nach Deutschland entstanden, und um wie viele
Personen, die nach Deutschland eingeflogen
wurden, handelt es sich bei diesem Programm
insgesamt?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 7. April 2025
Die Kosten der Projekte, die unter die unterstützte Ausreise afghanischer
Ortskräfte und sonstiger schutzbedürftiger Personen fallen, beliefen sich
in den Jahren 2023 und 2024 auf rund 60 Mio. Euro. Die Kosten im
Zeitraum Januar bis März 2025 liegen aus buchhalterischen Gründen
noch nicht vor.
Bisher sind 36.360 Personen (Hauptpersonen und Familienangehörige)
im Rahmen der verschiedenen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan
nach Deutschland eingereist.
52. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Welche Hilfeleistungen plant die
Bundesregierung derzeit für die vom Erdbeben in Thailand
und Myanmar betroffenen Menschen?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 7. April 2025
Die Situation in Thailand bedarf nach aktuellem Stand der
Bundesregierung keiner internationalen Hilfe, daher konzentriert sich die Hilfe auf
Myanmar.
Über bereits bestehende humanitäre Projektförderungen in der Region
unterstützt die Bundesregierung die durch das Erdbeben betroffene
Bevölkerung, u. a. über Projekte deutscher Hilfsorganisationen. Außerdem
sind mehrere deutsche Nichtregierungsorganisationen in Myanmar tätig,
die aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert werden.
Zusätzlich bereitet das Deutsche Rote Kreuz mit deutscher Finanzierung
eine Hilfslieferung über die humanitäre Luftbrücke der EU vor. Dadurch
sollen 3.500 besonders vulnerable Menschen in den Regionen Mdalay,
Bago, Sagaing und Naypitaw erreicht werden.
Für den Länderfonds Myanmar des Amtes der Vereinten Nationen für
die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) hat die
Bundesregierung 5 Mio. Euro bereitgestellt. An der finanziellen
Unterstützung über den Zentralen Nothilfefonds der Vereinten Nationen (CERF)
ist die Bundesregierung maßgeblich beteiligt. Von den 5 Mio. Euro, die
bereitgestellt wurden, stammen 20 Prozent aus deutschen Mitteln. Über
die flexible Förderung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz
(IKRK), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen
Organisation für Migration (IOM) und des Kinderhilfswerks der
Vereinten Nationen (UNICEF) ist die Bundesregierung zudem maßgeblich
beteiligt.
53. Abgeordneter
Tilman Kuban
(CDU/CSU)
Welche Entscheidung lag dem bei FAZ.NET
erwähnten Sonderflug von Ramon/Israel nach
Leipzig (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/freiwillig
e-ausreise-israel-preist-sonderflug-von-gaza-bewo
hnern-nach-leipzig-110394350.html) zugrunde,
und über welche Staatsbürgerschaft verfügten die
Passagiere jeweils (bitte die genaue Zahl und die
Nationalitäten der Passagiere an Bord auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 11. April 2025
Bei dem Flug am 1. April 2025 handelte es sich um eine durch die
Bundesregierung unterstützte Ausreise aus Gaza nach Deutschland von 19
deutschen Staatsangehörigen und 14 Familienangehörigen
palästinensischer Volkszugehörigkeit auf Grundlage des § 6 des Konsulargesetzes.
54. Abgeordneter
Matthias Moosdorf
(AfD)
Welcher Inhalt wurde bei der von der Trans
European Policy Studies Association durchgeführten
Studie zur Verbesserung der Such- und
Rettungseinsätze im Mittelmeer im Jahr 2024 thematisiert
(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 16
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/14727) die vom
Auswärtigen Amt mit 14.400 Euro finanziert wurde
(bitte auch, falls die Studie veröffentlicht wurde,
den Publikationsort angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 11. April 2025
Die Studie „A European Search and Rescue Initiative for the
Mediterranean“ untersucht anhand von Fallstudien (Mare Nostrum, Poseidon,
Malta-Mechanismus) die Durchführbarkeit verschiedener Optionen
einer staatlich getragenen europäischen Such- und Rettungsinitiative im
Mittelmeer und diskutiert Handlungsempfehlungen an die Europäische
Union und die EU-Mitgliedstaaten.
Die Studie wurde seitens der Trans European Policy Studies Association
noch nicht veröffentlicht. Für die Inhalte der Studie sind ausschließlich
die Verfasserinnen und Verfasser verantwortlich.
55. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hält die Bundesregierung ein baldiges Ende des
Ukrainekrieges für möglich, und wenn ja, welche
Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung,
um ein zeitnahes Kriegsende zu ermöglichen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 7. April 2025
Seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen
die Ukraine am 24. Februar 2022 setzt sich die Bundesregierung intensiv
für dessen rasches Ende ein. Hierzu steht die Bundesregierung
kontinuierlich im engen Austausch mit Partnern – sowohl bilateral als auch im
Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren, vor
allem in der NATO, der EU und den G7. Russland kann diesen Krieg
jederzeit beenden, indem es seine Truppen vollständig aus dem
Hoheitsgebiet der Ukraine abzieht, wozu die Bundesregierung immer wieder
aufgefordert hat und in ihrer Forderung nicht nachlässt.
56. Abgeordneter
Stefan Schröder
(AfD)
Welche Informationen liegen der
Bundesregierung bezüglich Übergriffen, Misshandlungen und/
oder Tötungen von Minderheiten, z. B. der
Alawiten, nach dem Machtwechsel in Syrien vor?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 8. April 2025
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden zwischen dem 6. und
9. März 2025 an der Westküste Syriens (Provinzen Latakia und Tartus)
gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften der
Übergangsregierung und Anhängern des ehemaligen Assad-Regimes,
vor allem alawitischer Herkunft, statt. Dabei kam es auch zu Tötungen
von Zivilisten der lokalen, größtenteils alawitischen Bevölkerung.
Ende März dieses Jahres fanden weitere bewaffnete
Auseinandersetzungen in Syrien statt, z. B. in Moqbleh, nordöstlich von Aleppo, in Jableh
im Raum Latakia und in Duraykish im Raum Tartus.
Die syrische Regierung hat eine Untersuchungskommission zur
Aufklärung der Vorfälle eingesetzt. Sie soll innerhalb von 30 Tagen einen
Untersuchungsbericht vorlegen.
Die Bundesregierung hat öffentlich und im direkten Austausch mit der
syrischen Übergangsregierung eine rasche, vollständige und
unparteiische Aufklärung der Gewalt vor allem gegen Mitglieder der
alawitischen Minderheit gefordert.
Die Bundesregierung hat immer deutlich gemacht, dass ein inklusiver
Übergangsprozess unter Einschluss aller religiösen und ethnischen
Gruppen Maßstab für die künftige Unterstützung Deutschlands in Syrien
sein wird.
57. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Hat die Bundesregierung die Organisation The
Gender Research And Communication Agency
(GRACA) in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023,
2024 und laut Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2025 (Kabinettbeschluss) unmittelbar
oder mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum
des Bundes befindliche Unternehmen gefördert
(bitte titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit
Angaben zum jeweiligen Förderzeitraum und zur
Höhe der Förderung in maschinenlesbarer Form
auflisten)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 11. April 2025
The Gender Research And Communication Agency (GRACA) hat
folgende Förderungen der Bundesregierung erhalten:
Jahr Summe Kapitel/Titel
2020 46.228,35 Euro 0501/687 23
2022 101.273,00 Euro 0501/687 23
2023 163.178,79 Euro 0501/687 23
2024 208.005,78 Euro 0501/687 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
58. Abgeordneter
Dr. Janosch
Dahmen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwieweit stehen, vor dem Hintergrund des
tödlichen Übungsunfalls von vier US-Soldaten in
Litauen, zur Sicherstellung der prähospitalen
Notfallversorgung bei Verletzungen von Angehörigen
der Bundeswehr in Litauen Luftrettungsmittel in
einer Weise zur Verfügung, die mit der
Verfügbarkeit in Deutschland vergleichbar ist –
insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der
sogenannten golden hour, also der kritischen Zeitspanne
von maximal einer Stunde zwischen
Unfallereignis und Versorgung in einem fachlich hinreichend
geeigneten Traumazentrum –, und wie bewertet
die Bundesregierung die verbindliche
Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der konkreten
Luftrettungskapazitäten, insbesondere im Kontext
militärischer Übungen der Bundeswehr?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller
vom 9. April 2025
Die sanitätsdienstliche Versorgung deutscher Soldatinnen und Soldaten
in Litauen richtet sich nach dem durch die NATO vorgegebenen
fachlichen Standard sowie den entsprechenden Zeitvorgaben und ist im
Sinne der Fragestellung sichergestellt.
In Litauen ist eine erste medizinische Behandlung flächendeckend durch
entsprechende Kliniken gewährleistet. Daher werden zur Sicherstellung
der Einsatzbereitschaft keine gesonderten Luftrettungsmittel im Sinne
der Fragestellung benötigt.
59. Abgeordneter
Dr. Janosch
Dahmen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen Stand haben die Mitte August 2019 mit
einer Absichtserklärung (www.bg-kliniken.de/ueb
er-uns/das-unternehmen/aktuelles-1/bg-kliniken-u
nd-bundeswehrkrankenhaeuser-wollen-kooperie
ren/) eingeleiteten Gespräche zwischen den
Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung (BG
Kliniken) und dem Sanitätsdienst der Bundeswehr
über eine vertraglich vereinbarte
Zusammenarbeit, und welche konkreten Schritte unternimmt
die Bundesregierung mit Blick auf die Resilienz
des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes und
die Erfüllung der NATO-Vorgaben zur
Versorgung einer großen Zahl von Patientinnen und
Patienten in der „Drehscheibe Deutschland“ für
einen zeitnahen Vertragsabschluss (bitte die
wesentlichen geplanten Schritte mit Angabe von
Umsetzungsfristen auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller
vom 10. April 2025
Die Absichtserklärung im Sinne der Fragestellung hat weiterhin
Bestand.
Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung einer großen Zahl
von Soldatinnen und Soldaten kann grundsätzlich nur in einem
gesamtstaatlichen Ansatz bewältigt werden. Für den Verteidigungsfall ergänzt
der Bund gemäß § 11 ff. des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes
(ZSKG) die Vorhaltungen der Länder mit weiterer Ausstattung.
Zusätzlich stellt der Bund für den Verteidigungsfall gemäß § 23
Absatz 1 ZSKG zusätzliches Sanitätsmaterial bereit. Des Weiteren
bevorratet sich der Bund mit Sanitätsmaterial zur Bewältigung von Lagen mit
chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Substanzen.
60. Abgeordneter
Dr. Janosch
Dahmen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern sind für die Erweiterung und
Verbesserung der Ausbildungskapazitäten für die
Ausbildung der 450 pro Jahr zusätzlich neu genehmigten
Stellen zur Ausbildung von Notfallsanitäterinnen
und -sanitätern im Sanitätsdienst der Bundeswehr
gemeinsame Ausbildungsvereinbarungen mit
Trägern des Rettungsdienstes (beispielsweise
Berufsfeuerwehren), u. a. an Orten, an denen die
Bundeswehrkrankenhäuser bereits im
Regelrettungsdienst mitwirken, in Arbeit (bitte die letzten 14
hierzu durchgeführten Gespräche nach Orten und
beteiligten Organisationen aufschlüsseln), und
welche Herausforderungen stehen dem Abschluss
solcher Vereinbarungen aktuell entgegen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller
vom 10. April 2025
Die Sicherstellung der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und
Notfallsanitätern erfolgt über das Bundesgebiet verteilt durch zivile
Dienstleistende. Grundlage stellen bestehende Rahmenverträge zwischen dem
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und den
Leistungsanbietenden dar. Die Schließung solcher Verträge erfolgt unter
Wahrung des Vergaberechtes. Zu Gesprächen im Rahmen von
Vergabeverfahren wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt.
Insofern kann die Bundesregierung auch keine pauschale Aussage zu
etwaigen Herausforderungen im Sinne der Fragestellung treffen.
61. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Werden die persönliche Zuverlässigkeit und
etwaige sicherheitsgefährdende Kontakte zu
extremistischen oder staatsfeindlichen Verbindungen
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von
Rüstungsunternehmen während eines
Vergabeverfahrens der Bundeswehr berücksichtigt, und wenn ja,
inwiefern, und gab es bei der Vergabe für die
Modernisierung des Taurus-Systems an den
Rüstungskonzern TDW Gesellschaft für
verteidigungstechnische Wirksysteme mbH (https:// t a
z.de/Rechtsextremer-in-Ruestungskonzern/!6070
827/) Zweifel des Bundesamts für
Verfassungsschutz an der persönlichen Zuverlässigkeit von
einzelnen Mitarbeitenden durch bestehende oder
vergangene Kontakte zu extremistischen oder
staatsfeindlichen Verbindungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler
vom 7. April 2025
Grundsätzlich wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens das
Nichtvorliegen sog. Ausschlussgründe bei teilnehmenden Unternehmen nach den
§§ 123 f. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
geprüft.
Bei Vorliegen solcher Ausschlussgründe wird das Unternehmen gemäß
§ 126 GWB von der weiteren Teilnahme an dem Vergabeverfahren
ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für etwaige
Unterauftragnehmer.
Bei öffentlichen Vergabeverfahren, die zusätzlich besondere
Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen oder den Sabotageschutz
stellen, werden gemäß § 7 der Vergabeverordnung für die Bereiche
Verteidigung und Sicherheit entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen.
Bezüglich des Unterauftragnehmers TDW Gesellschaft für
verteidigungstechnische Wirksysteme mbH liegen dem Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr keine
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
62. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die
Anzahl an Tieren, die im Jahr 2024 (falls noch nicht
verfügbar: 2023) bei Stallbränden ums Leben
gekommen sind, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 7. April 2025
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die erfragten Informationen
zu Brandfällen in Tierhaltungen oder zur Anzahl der dabei getöteten
oder verletzten Tiere statistisch nicht erfasst.
Der Bundesregierung liegen daher keine derartigen Erkenntnisse vor.
63. Abgeordneter
Stephan Protschka
(AfD)
Hat die Organisation „Animal Rebellion“
Fördermittel oder sonstige Förderungen von Seiten des
Bundes erhalten, und wenn ja, wann und in
welcher Höhe?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 10. April 2025
Die Organisation „Animal Rebellion“ erhielt keine Fördermittel oder
sonstige Förderungen von Seiten des Bundes.
64. Abgeordneter
Julian Schmidt
(AfD)
Welche Informationen liegen der
Bundesregierung über die aktuelle Lage zur Afrikanischen
Schweinepest und zu ihrer Bekämpfung sowie zur
Vermeidung der Weiterverbreitung in
Deutschland, insbesondere in Hessen, vor?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 4. April 2025
Aktuell ist kein Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest (ASP) bei
gehaltenen Schweinen in Deutschland ausgewiesen. Alle bisher
festgestellten Ausbrüche bei gehaltenen Schweinen konnten zeitnah erfolgreich
bekämpft und insoweit aufgehoben werden. Die Gesamtzahl der
amtlichen ASP-Feststellungen bei Wildschweinen in Deutschland seit dem
ersten Eintrag in Brandenburg im September 2020 betrug zum Stichtag
31. März 2025 7.443, davon
– 3.446 in Brandenburg,
– 2.399 in Sachsen,
– 47 in Mecklenburg-Vorpommern,
– 1.476 in Hessen,
– 72 in Rheinland-Pfalz und
– drei in Baden-Württemberg.
Das Ausbruchsgeschehen bei Wildschweinen konzentriert sich derzeit
auf das Land Hessen. Dort wurden in diesem Jahr 851 Fälle (333 im
Januar, 311 im Februar und 207 im März) bei Wildschweinen amtlich
festgestellt. Insbesondere in Südhessen an der Grenze zu Baden-
Württemberg stellt die hohe Wildschweindichte eine besondere Herausforderung
für die erfolgreiche Bekämpfung der ASP dar. Die präventiven
Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der ASP werden von
den für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Behörden in den
Ländern weiterhin mit hoher Priorität umgesetzt.
Halterinnen und Halter von Schweinen tragen weiterhin die
Verantwortung zur Sicherstellung der Einhaltung der vorgesehenen
Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben. Das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) stellt hierfür diverse Infobroschüren und
Plakate in verschiedenen Sprachen, zum Beispiel für Landwirtinnen und
Landwirte, Jägerinnen und Jäger, Reisende sowie die breite
Öffentlichkeit, zur Verfügung, um das Bewusstsein für die Übertragungswege und
Eindämmungsmöglichkeiten zu schärfen. Die Materialien werden auf
der Website des BMEL unter dem Link www.bmel.de/asp zur
Bestellung und zum Download angeboten. Darüber hinaus sind dort weitere
Informationen zur ASP abrufbar. Ebenso wurde über die Social-Media-
Kanäle des BMEL zur ASP informiert und aufgeklärt.
Das BMEL berichtet zur aktuellen Situation der ASP in Deutschland
auch regelmäßig im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere,
Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) der Europäischen Union. Die
entsprechenden Präsentationen sind unter dem Link https://ec.europa.eu/foo
d/horizontal-topics/committees/paff-committees/animal-health-and-
welfare/presentations_en abrufbar. Auch auf der Website des Friedrich-
Loeffler-Instituts (FLI) sind unter dem Link www.fli.de/de/aktuelles/tier
seuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/ zahlreiche Informationen
zur ASP zu finden.
65. Abgeordneter
Julian Schmidt
(AfD)
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
Schäden durch die invasive Tierart Waschbär an
landwirtschaftlichen Kulturpflanzen oder Erntegut in
Deutschland, und wenn ja, wie hoch waren diese
jeweils in den Jahren 2023 und 2024 (bitte nach
Bundesländern untergliedern)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 8. April 2025
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zu durch den Waschbären
verursachten Schäden an landwirtschaftlichen Kulturpflanzen oder
Erntegut vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
66. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Wie hoch waren die Zuschüsse seitens des
Bundes für das Projekt „Wir sind Paten“ (www.wirsin
dpaten.de), das laut Website vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
gefördert wird, in der 20. und 21. Wahlperiode,
und wie viele Personen arbeiteten an dem Projekt
(bitte nach Summe gesamt, Personalaufwand und
Orten des Personaleinsatzes aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 7. April 2025
Die seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend bereitgestellten Fördermittel in der 20. und 21. Wahlperiode für
das Projekt „Wir sind Paten: Chancen erkennen – Chancen nutzen –
Dranbleiben“ sind der Anlage anhand des Mittelabflusses sowie für das
Jahr 2025 anhand der Bewilligungssumme zu entnehmen. Da das
Haushaltsjahr 2025 noch nicht abgeschlossen ist, wird sich hier auf die
Bewilligungssumme bezogen.
In Bezug auf die zweite Teilfrage sind der Anlage zudem die Summe des
Personalaufwands des Hauptträgers sowie der dazugehörige
Personaleinsatz in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zu entnehmen.1 Die
Bundesregierung weist darauf hin, dass die für das Personal eingesetzten
Fördermittel dem Hauptträgerstandort Leipzig zuzuordnen sind. Es erfolgt keine
Weiterleitung der Fördermittel an Projektstandorte. Es wird zudem
darauf hingewiesen, dass nicht an jeden Projektstandort vergütetes
Personal durch den Hauptträger entsendet wird.
67. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Wo wurden die Mittel aus dem Projekt „Wir sind
Paten“ (www.wirsindpaten.de) jährlich regional
verwendet (bitte nach Summen, Bundesländern
und Orten aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 7. April 2025
Die jährlichen, seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend bereitgestellten Fördermittel für das Projekt „Wir
sind Paten: Chancen erkennen – Chancen nutzen – Dranbleiben“ sind
der Anlage anhand des Mittelabflusses sowie für das Jahr 2025 anhand
der Bewilligungssumme zu entnehmen.2 Da das Haushaltsjahr 2025
noch nicht abgeschlossen ist, wird sich hier auf die Bewilligungssumme
bezogen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die eingesetzten
Fördermittel dem Hauptträgerstandort Leipzig im Bundesland Sachsen
zuzuordnen sind. Es erfolgt keine Weiterleitung der Fördermittel an
Projektstandorte.
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/29 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/29 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Bundesländer und Orte, an denen das Projekt „Wir sind Paten“
umgesetzt wird, sind ebenfalls der Anlage zu entnehmen. Es wird zudem
darauf hingewiesen, dass nicht an jeden Projektstandort vergütetes
Personal durch den Hauptträger entsendet wird.
68. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Welche Mittel erhielt die Soziale Dienste und
Jugendhilfe gGmbH von Bundesministerien
während der 20. Wahlperiode für Projekte (bitte
jeweils nach Projekt, förderndem
Bundesministerium und Jahr aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 7. April 2025
Es wird auf die Antwort zu Frage 66 verwiesen.
69. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Wie viele Kinder und Jugendliche, welche sich zu
dem Zeitpunkt innerhalb einer
Gefährdungseinschätzung bezüglich einer Inobhutnahme – und/
oder weiterer Folgen von dieser – in einer
Pflegefamilie oder einer stationären Einrichtung
befanden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland von 2015 bis 2024 sexuell
missbraucht bzw. erfuhren sexuelle Gewalt (bitte
tabellarisch nach Fallzahl pro Jahr auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz
vom 8. April 2025
Es wird eine Zusammenstellung von Daten für den Zeitraum 2015 bis
2023 vorgelegt, die darstellt, wie häufig im Rahmen von
Gefährdungseinschätzungen Anzeichen für sexuelle Gewalt bei jungen Menschen
festgestellt wurden, die sich zum Zeitpunkt einer
Gefährdungseinschätzung in einer Pflegefamilie oder einer stationären Hilfe zur Erziehung
befanden (Anlage 1).3
Zudem werden Daten vorgelegt, wie häufig eine Inobhutnahme
aufgrund von Hinweisen auf sexuelle Gewalt durchgeführt wurde bei
Kindern, die sich zum Inobhutnahmezeitpunkt in einer Pflegefamilie oder
einer stationären Hilfe zur Erziehung befanden (Anlage 2).4
Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass die amtliche Kinder- und
Jugendhilfestatistik zu den sog. 8a-Verfahren erst ab dem Erhebungsjahr
2023 Informationen zu den Personen erhebt, von denen nach
Einschätzung der Jugendämter die festgestellte akute oder latente Gefährdung
ausgegangen ist (Anlage 3 im Hinblick auf Gefährdungen mit
Anzeichen für sexuelle Gewalt).5 Hierzu wird aber der Aufenthaltsort im
Sinne der Fragestellung nicht erhoben. Zu Kindern und Jugendlichen,
die in stationären Einrichtungen leben, lassen sich daher keine Aussagen
zu den Personen treffen, von denen Gefährdungen ausgingen, da die
3 Von einer Drucklegung der Anlage 1 wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/29 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4 Von einer Drucklegung der Anlage 2 wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/29 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5 Von einer Drucklegung der Anlage 3 wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/29 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Merkmalskombination „gewöhnlicher Aufenthaltsort“ und „Person, von
der die Gefährdung ausgeht“ nicht ausgewiesen wird.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weist
zudem darauf hin, dass vor dem Hintergrund der Änderungen der
Erhebungen die Zahlen der Jahre 2015 bis 2022 nur eingeschränkt mit denen
des Jahres 2023 vergleichbar sind. Darüber hinaus ist darauf
hinzuweisen, dass die beiden Statistiken in den Anlagen 1 und 2 jeweils
unterschiedliche Verfahren erfassen. Bei den betroffenen Kindern und
Jugendlichen dürfte es aber große Überschneidungen geben. Die Zahlen
lassen sich daher keinesfalls aufaddieren.
70. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Welche Definition legt Lisa Paus,
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
dem Ausdruck „seriöse Medien“ zugrunde, den
sie gegenüber einer Journalistin des
Nachrichtenportals „NIUS“ verwendete, und welche
konkreten Sachverhalte oder welche Berichterstattung
hat die Bundesministerin bislang unter der
Definition subsumiert (www.nius.de/politik/news/lisa-p
aus-wirft-nius-aus-veranstaltung/0c9bc809-c863-
4bba-8afb-abb8ace067d0 ab Minute 1:23 Lisa
Paus: „Und deswegen sage ich nochmal, NIUS ist
kein seriöses Medium.“; bitte die wichtigsten
28 Sachverhalte angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 8. April 2025
Es handelt sich hierbei um eine persönliche Meinungsäußerung der
Bundesministerin Lisa Paus.
71. Abgeordneter
Sergej Minich
(AfD)
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung belastbare
Hinweise darauf, dass die Demokratie in
Deutschland durch das Zählen und Kategorisieren von
Aufklebern auf Laternenmasten, Mülleimern und
Stromkästen (wie im Projekt keine-randnotiz.de)
geschützt wird vor dem Hintergrund, dass die
Bundesregierung das Projekt im Rahmen des
Programms „Demokratie leben!“ fördert, und wenn
ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 7. April 2025
Aus der Dokumentation extrem rechter und diskriminierender
Propaganda und Vorfälle lassen sich aus Sicht der Bundesregierung Maßnahmen
zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Präventionsarbeit ableiten.
72. Abgeordneter
Sergej Minich
(AfD)
Mit welchen staatlichen Fördermitteln hat die
Bundesregierung das Projekt keine-randnotiz.de
der LidiceHaus gGmbH bezuschusst (bitte
jährlich seit 2017 angeben), und unter welchen
Bedingungen wurden die Zuschüsse erteilt (bitte den
hierfür relevanten wesentlichen Wortlaut
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 7. April 2025
Die Projektförderung wird als Zuwendung seit 2018 aus Mitteln des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gewährt, bereitgestellt über das
Demokratiezentrum Land Bremen, das bei der Senatorin für Arbeit,
Soziales, Jugend und Integration des Landes Bremen angesiedelt ist.
Die Förderung erfolgte von 2018 bis 2024 als Anteilsfinanzierung, seit
dem 1. Januar 2025 als Festbetragsfinanzierung. Grundlage für die
Zuwendung ist die für den jeweiligen Zeitraum gültige Förderleitlinie bzw.
Förderrichtline des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
73. Abgeordneter
Sergej Minich
(AfD)
Existieren in Bremen durch die Bundesregierung
geförderte Projekte, die sich gezielt gegen
Linksextremismus einsetzen, und wenn ja, welche (bitte
Projekte einzeln mit Fördersummen auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 7. April 2025
Nein.
74. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu
vor, wie hoch in den Jahren 2015, 2020 und 2023
Anzahl und Anteil der elterngeldbeziehenden
Eltern waren, die von einer inflationsbedingten
Anhebung des Maximalbetrags im Elterngeld
(1.800 Euro) profitiert hätten, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz
vom 7. April 2025
In nachstehender Tabelle sind die Elterngeldbeziehenden, die von einer
inflationsbedingten Anhebung des Maximalbetrags im Elterngeld
(1.800 Euro) in den Jahren 2015, 2020 und 2023 profitiert hätten,
dargestellt (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2025).
Jahr Elterngeldbeziehende,
die von einer inflationsbedingten
Anhebung des Maximalbetrags
im Elterngeld (1.800 Euro)
profitiert hätten
Anteil an
allen
Elterngeldbeziehenden
(in %)
2015 143.399 12,3
2020 246.228 16,6
2023 305.389 21,3
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
75. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Welche gesundheitsökonomischen Gesamtkosten
in Euro sind nach Kenntnis der Bundesregierung
im Zeitraum von 2020 bis 2023 durch die
Zunahme psychischer Erkrankungen bei Kindern und
Jugendlichen infolge der Corona-Maßnahmen
entstanden, und inwieweit liegen der
Bundesregierung Erkenntnisse zu einer Differenzierung
nach Diagnosegruppen, Altersgruppen sowie
direkten und indirekten Kosten vor (bitte
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 7. April 2025
Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen keine Berechnungen der
erfragten gesundheitsökonomischen Gesamtkosten für den Zeitraum der
Jahre 2020 bis 2023 vor, die sich eindeutig auf die Folgen der
COVID-19-Pandemie zurückführen lassen. Eine Zunahme der Anzahl
an Diagnosen bestimmter psychischer Erkrankungen im Kindes- und
Jugendalter wird seit dem Jahr 2015 verzeichnet und hat sich auch in den
Jahren 2020 bis 2023 fortgesetzt; ein direkter Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie oder mit einzelnen Maßnahmen zur Eindämmung des
Infektionsgeschehens kann auf Grundlage der Daten nicht hergestellt
werden.
76. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Auf welcher Grundlage wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung im März 2020 bewertet, ob die
außergewöhnlich hohe Übersterblichkeit in
Bergamo ausschließlich auf das Coronavirus
zurückzuführen war oder ob auch andere Faktoren wie
Überlastungssituationen in Behörden und
Krankenhäusern, eine Überlastung des
Gesundheitssystems oder medizinische Fehleinschätzungen
eine Rolle gespielt haben könnten, und wie wurde
dann bei der Hochstufung der Risikobewertung
durch Prof. Dr. Lothar Wieler und Prof. Dr. Lars
Schaade geprüft, ob eine vergleichbare
Entwicklung in Deutschland auf Basis tatsächlicher
epidemiologischer Daten zu erwarten war oder ob
strukturelle Fehler im Krisenmanagement in
Italien eine entscheidende Rolle gespielt haben
könnten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 7. April 2025
Informationen zum Infektionsgeschehen in Bergamo wurden
beispielsweise durch die Weltgesundheitsorganisation oder das Europäisches
Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)
veröffentlicht(z. B. www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/out-
breaknovel-coronavirus-disease-2019-covid-19-situation-italy). Bedingt durch
die hohen COVID-19-Fallzahlen im März 2020 verbunden mit
hierdurch einhergehenden Herausforderungen wie erkranktem Personal und
ausgelasteten Betten, einschließlich auf Intensivstationen, waren die
Krankenhäuser und medizinischen Einrichtungen in Bergamo aus- bzw.
überlastet. Dies ist in zahlreichen in wissenschaftlichen
Fachzeitschriften publizierten Berichten beschrieben (z. B. www.enfermeriacomunitari
a.org/web/attachments/article/2370/At%20the%20Epicenter%20of%20t
he%20Covid-19%20Pandemic%20and%20Humanitarian%20Crises%20
in%20Italy-%20Changing%20Perspectives%20on%20Preparation%20a
nd%20Mitigation.pdf, https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC7184
497/, https://online-library.wiley.com/doi/10.1111/ijlh.13207). Das
Zusammenspiel der durch die Vielzahl an COVID-19 Erkrankten bedingten
Umstände kann die hohe Übersterblichkeit mit beeinflusst haben.
Hintergrund für die geänderte Risikobewertung des Robert Koch-
Instituts (RKI) waren insbesondere die weiter zunehmende
Infektionsdynamik mit steigenden Fallzahlen, eine Zunahme der Zahl von schweren
COVID-19-Fällen auf Intensivstationen sowie die Tatsache, dass es
immer mehr Fälle gab, die sich nicht mehr auf bekannte Fälle zurückführen
ließen, d. h. dass Infektionsketten sich zunehmend nicht mehr
nachvollziehen ließen (vergleiche z. B. die täglichen Situationsberichte des RKI,
www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-
A-Z/C/COVID-19-Pandemie/Situationsberichte/Archiv_tab.html).
Ergänzend lagen zu diesem Zeitpunkt bereits die Ergebnisse einer
Modellierung des RKI vor, die eine Abschätzung von Szenarien der
erwartbaren Dynamik des weiteren Pandemieverlaufs ermöglichten. Mitte
März 2020 gab es darüber hinaus einen deutlichen Anstieg der
Positivenrate unter den SARS-CoV-2-Testungen. Die gestiegene Positivenrate
zeigt, dass es sich bei der damals zunehmenden Fallzahl nicht um ein
Artefakt durch vermehrte Testung handelte. Und schließlich zeigte eine
Analyse des RKI zur Erkrankungsschwere von COVID-19 im Vergleich
zur saisonalen Influenza einen hohen Anteil von Patienten, die einer
Beatmung bedurften, sowie eine längere Beatmungsdauer bei Patienten mit
COVID-19 im Vergleich zu Patienten mit saisonaler Influenza
(„Influenza-associated pneumonia as reference to assess seriousness of
coronavirus disease (COVID-19)“, Eurosurveillance, 2020, 25, 11). Die Situation
in Italien war für die Hochstufung der Risikoeinschätzung – wie oben
dargelegt – nicht der entscheidende Faktor.
77. Abgeordneter
Ates Gürpinar
(Die Linke)
Wie kommt es, dass der Bundesregierung die in
der zweiten Teilfrage meiner Schriftlichen
Frage 96 auf Bundestagsdrucksache 20/15135
(„[...] welche zehn Pflegekassen haben derzeit die
geringsten Rücklagen bezogen auf eine
Monatsausgabe [bitte Höhe der Rücklage für jede
Körperschaft bezogen auf eine Monatsausgabe
angeben]“) nach ihrer Auskunft in der Antwort die
Daten nicht vorlägen, obwohl die Pflegekassen
gemäß § 67 Absatz 1 Nummer 4 des Elften Buches
Sozialgesetzbuch dazu verpflichtet sind, jeden
Monat die Höhe des Betriebsmittelbestandes und
der Rücklage zu ermitteln, und die
Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Soziale Sicherung, eine
den Bundesministerien für Arbeit und Soziales
sowie für Gesundheit unmittelbar nachgeordnete
Bundesoberbehörde ist (falls die Daten doch
vorliegen sollten, bitte nachliefern), und wie kommt
die Bundesregierung in ihrer o. g. Antwort zu der
Einschätzung, dass bei der Erhebung dieser Daten
von Pflegekassen, die als Körperschaften des
öffentlichen Rechts Teil der mittelbaren
Staatsverwaltung sind, die Wahrung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen stärker zu berücksichtigen ist
bzw. gar stärker gewichtet werden muss als das
verfassungsrechtlich gestützte parlamentarische
Fragerecht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 7. April 2025
Sie erbaten in Ihrer Schriftlichen Frage 96 auf Bundestagsdrucksache
20/15135 explizit die Information zu den Rücklagen der Pflegekassen.
Da die dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vorliegenden
maschinellen Abrechnungsdaten (gemäß § 67 Absatz 1 Nummer 4 des
Elften Buches Sozialgesetzbuch) bei den am Ende des Monats verfügbaren
Mitteln nicht zwischen Betriebsmitteln und Rücklage unterscheiden,
können die Informationen in der gewünschten Form nicht zur Verfügung
gestellt werden. Auch aus den genannten Abrechnungsdaten lässt sich
nicht unmittelbar ableiten, ob eine Pflegekasse zukünftig Finanzhilfen
im Ausgleichssystem des Ausgleichsfonds beantragen muss. Denn ob
eine Pflegekasse Finanzhilfen benötigt, hängt auch maßgeblich von
ihren Einnahmen und Ausgaben sowie deren Schwankungen im
Zeitraum vom Monatsende bis zum Tag des Finanzausgleichs ab. Diese
Details sind den dem BAS vorliegenden Daten nicht zu entnehmen.
Insoweit fehlte es einer Auflistung der Pflegekassen in Reihenfolge der
geringsten verfügbaren Mittel zu einem bestimmten Stichtag an
grundsätzlicher Aussagekraft, da die tägliche Volatilität der Finanzströme
unberücksichtigt bliebe. Im Übrigen hat die Bundesregierung mit der
Antwort auf Ihre Schriftliche Frage 96 auf Bundestagsdrucksache
20/15135 keine Bewertung bzw. Gewichtung des verfassungsrechtlich
gestützten parlamentarischen Fragerechts wie in der Fragestellung
erwähnt vorgenommen.
78. Abgeordneter
Ates Gürpinar
(Die Linke)
Weshalb beantwortet die Bundesregierung die
erste Teilfrage meiner Schriftlichen Frage 97 auf
Bundestagsdrucksache 20/15135 nicht („Wie
hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
finanzielle Ausstattung des Ausgleichsfonds der
sozialen Pflegeversicherung [bitte hier die
aktuellen Rücklagen sowie die Ausgaben und die
Einnahmen jeweils in den vergangenen neun
Monaten benennen]“) – auch wenn sie Bedenken hat,
ob sich die abgefragten Daten für eine bestimmte
Interpretation eignen –, und kann die
Bundesregierung dem Fragerecht entsprechend die
abgefragten Daten nachliefern, damit Opposition und
Öffentlichkeit ihre Aufgabe wahrnehmen und die
Daten bewerten können?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 7. April 2025
Die Mittel der sozialen Pflegeversicherung (SPV) werden als
Betriebsmittel und Rücklagen der Pflegekassen sowie in davon getrennten
Sondervermögen im Ausgleichsfonds der SPV und im Pflegevorsorgefonds
verwaltet. § 63 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) bestimmt
die Grundsätze über die Verwendung, Höhe und Verwaltung der
Betriebsmittel. § 64 SGB XI verpflichtet die Pflegekassen zur
Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit mittels Bildung einer Rücklage und regelt
deren Verwendung. In der solidarisch ausgerichteten SPV – mit einem
bundeseinheitlichen Beitragssatz – wird mittels des monatlichen
Finanzausgleichs zwischen den Pflegekassen sichergestellt, dass alle
Pflegekassen regelmäßig über ausreichend Liquidität verfügen. Die Bereitstellung
der dafür erforderlichen liquiden Mittel erfolgt aus dem
Ausgleichsfonds, der seinerseits die von den Pflegekassen überwiesenen
Überschüsse vereinnahmt. Dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als
Behörde der unmittelbaren Bundesverwaltung obliegt die Verwaltung
des Ausgleichfonds (§ 65 Absatz 1 SGB XI). Das BAS ist für den
Finanzausgleich zwischen allen Pflegekassen (§ 66 Absatz 1 SGB XI) auf
monatlicher Basis (§ 67 SGB XI) und für den Jahresausgleich (§ 68
SGB XI) zuständig.
Die Bundesregierung weist – wie bereits in ihrer Antwort auf Ihre
Schriftliche Frage 97 auf Bundestagsdrucksache 20/15135 – darauf hin,
dass der stichtagsbezogene Mittelbestand des Ausgleichsfonds sowohl
von den jeweils vorherigen Einnahmen und Ausgaben des
Ausgleichsfonds als auch durch monatsspezifische Zu- und Abflüsse bestimmt
wird. Die Höhe des Mittelbestands des Ausgleichsfonds zu einem
bestimmten Stichtag erlaubt keine Aussage über die Liquidität des
Gesamtsystems der SPV und könnte auch in der Öffentlichkeit leicht zu
Fehlinterpretationen führen. Die erfragten Informationen zu den
Einnahmen und Ausgaben sowie die Mittelbestände des Ausgleichsfonds und
der SPV (insgesamt) der vergangenen neun Monate können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
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79. Abgeordneter
Ates Gürpinar
(Die Linke)
Ist der Bundesregierung die Einschätzung, die
u. a. von der Neuen Richter*innenvereinigung
vertreten wird, dass eine mögliche Rücknahme
der Cannabis-Teillegalisierung einer Enteignung
der Anbauvereinigungen gleichkommen und
deshalb möglicherweise hohe
Entschädigungsforderungen nach sich ziehen würde, bekannt ( www.z
df.de/nachrichten/politik/deutschland/cannabis-ge
setz-cdu-csu-richtervereinigung-100.html), und
wenn ja, wie positioniert sich die
Bundesregierung dazu?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 10. April 2025
Der Bundesregierung ist der in Ihrer Frage zitierte Presseartikel bekannt.
Die Entscheidung über mögliche Änderungen am
Konsumcannabisgesetz und die Prüfung damit verbundener Einzelheiten obliegen der
künftigen Bundesregierung sowie dem Gesetzgeber.
80. Abgeordneter
Dr. Stephan
Pilsinger
(CDU/CSU)
Bestätigt die Bundesregierung meine
Interpretation der relevanten Passagen im
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), dass
teilstationäre Einrichtungen (Tageskliniken) und
besondere Einrichtungen nach § 17b Absatz 1
Satz 10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
(KHG) aufgrund struktureller Unterschiede nicht
den Vorgaben der Leistungsgruppensystematik
nach dem KHVVG unterfallen, und wenn nein,
wie begründet es die Bundesregierung, dass
Tageskliniken und die o. g. besonderen
Einrichtungen genauso den Vorgaben zu unterfallen haben
wie reguläre stationäre Einrichtungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 10. April 2025
Weder für Tageskliniken noch für besondere Einrichtungen enthält das
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz spezielle Regelungen.
Tageskliniken sind überwiegend im psychiatrischen Bereich tätig. Die
psychiatrische Versorgung ist von der bundesgesetzlichen
Leistungsgruppensystematik nicht umfasst. Für Tageskliniken im somatischen
Bereich gilt nach der aktuellen Rechtslage die Leistungsgruppensystematik
nach § 135e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und § 6a
des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), sofern es sich um
zugelassene Krankenhäuser handelt und soweit die jeweiligen teilstationären
Leistungen von den Leistungsgruppen umfasst sind.
Soweit besondere Einrichtungen gemäß § 17b Absatz 1 Satz 10 KHG
Leistungen erbringen, die von den Leistungsgruppen umfasst sind,
haben sie gemäß § 135e Absatz 2 SGB V die für die jeweilige
Leistungsgruppe geltenden Qualitätskriterien zu erfüllen. Die Vergütung von
besonderen Einrichtungen, die von dem pauschalierenden
Vergütungssystem ausgenommen sind, wird nach § 6 Absatz 1 des
Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) krankenhausindividuell vereinbart. Die
Leistungen von besonderen Einrichtungen, die von dem
pauschalierenden Vergütungssystem ausgenommen sind, werden nicht auf der
Grundlage von bundeseinheitlichen Bewertungsrelationen vergütet; sie
erhalten daher keine gesonderte Vorhaltevergütung. Die
Landesplanungsbehörden sollten dennoch den besonderen Einrichtungen Leistungsgruppen
gemäß § 6a KHG zuweisen. Auch für besondere Einrichtungen gilt ab
dem 1. Januar 2027 das Abrechnungsverbot gemäß § 8 Absatz 4 Satz 4
KHEntgG für Leistungen aus einer nicht nach § 6a Absatz 1 Satz 1
KHG zugewiesenen Leistungsgruppe.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr
81. Abgeordneter
Michael Donth
(CDU/CSU)
Stimmt es, dass die DB InfraGO AG die
Abteilung Digitalisierung Bahnsystem auflösen wird,
und welche „erheblichen Einschnitte bei der
Digitalstrategie“ wird die DB InfraGO AG konkret
umsetzen (vgl. www.heise.de/news/Interne-Aufna
hmen-enthuellen-Bahn-streicht-bei-der-Digitalstra
tegie-10326437.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 7. April 2025
Die DB InfraGO AG wird die Digitalisierung des Bahnnetzes weiter
vorantreiben. Der Bereich der Digitalen Schiene wird aus diesem Grunde
nicht aufgelöst, sondern es werden einzelne Entwicklungen repriorisiert
und anders organisiert. Dabei wird der Fokus zukünftig primär auf
marktreife bzw. mittelfristig marktreife Produkte gelegt werden.
Der Ersatz störanfälliger Alt-Stellwerke durch schnell verfügbare und
moderne Technik (European Train Control System (ETCS) und digitale
Stellwerksplattformen) hat weiterhin Priorität, um damit positive Effekte
auf Qualität und Kapazität im Bestandsnetz zu erzielen. Dies ist nach
Angaben der DB InfraGO AG wesentlicher Bestandteil des
konzernweiten Sanierungsprogramms S3.
82. Abgeordneter
Michael Donth
(CDU/CSU)
Sind das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr sowie die DB AG bzw. die DB InfraGO
AG weiterhin an die Ankündigung des
Bundesministers für Digitales und Verkehr Dr. Volker
Wissing vom Schienengipfel 2022 zur
Inbetriebnahme der festgelegten Maßnahmen in der
sogenannten Etappe 2026 bis 2030 des
Deutschlandtakts verbindlich gebunden, und welche der zwölf
Kernmaßnahmen kann realistisch bis 2030
erreicht werden (bitte pro Maßnahme angeben; vgl.
www.deutschlandtakt.de/downloads-und-presse/s
chienengipfel-2022/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 8. April 2025
Das im Rahmen des Schienengipfels veröffentlichte Potenzialkonzept
zur Etappe 2026 bis 2030 des Deutschlandtakts hat keinen verbindlichen
Charakter. Die Inbetriebnahme neuer Infrastruktur hängt maßgeblich
davon ab, Baurecht zu erlangen, finanzielle Mittel sicherzustellen sowie
verfügbare Projektressourcen (Planungs- und Baukapazitäten der
Industrie) und Sperrpausen im Streckennetz der DB InfraGO AG nutzen zu
können.
Nachfolgend sind für die in der betreffenden Unterlage genannten zwölf
Kernmaßnahmen die aktualisierten Angaben der Deutschen Bahn AG zu
einer planmäßigen Inbetriebnahme bis 2030 zusammengestellt.
Nr. Kernmaßnahme gemäß Potentialkonzept zur Etappierung Deutschlandtakt,
Stand 08/22
Inbetriebnahme
bis 2030 vsl.
möglich
1 FBQ: Hinterlandanbindung feste Fehmarnbeltquerung Ja
2 ABS Lübeck–Schwerin Ja
3 Knoten Hamburg, Bf Altona-Nord Ja
4 ABS Angermünde–Grenze D/PL(–Stettin) Ja
5.1 Ostkorridor Nord ABS Uelzen–Stendal–Magdeburg–Halle
Abschnitt Uelzen–Stendal (2. Baustufe, inkl. Einbindung Knoten Stendal)
Ja1)
5.2 Ostkorridor Nord ABS Uelzen–Stendal–Magdeburg–Halle
Abschnitt Stendal–Magdeburg–Halle
Ja1)
6.1 Dresdner Bahn Berlin Südkreuz–Berlin Blankenfelde Ja
6.2 ABS Berlin–Dresden (2. Baustufe) Ja
7.1 ABS (Amsterdam–)Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen Ja1)
7.2 Knoten Oberhausen mit Verbindungskurve Sterkrade Nein
8.1 Knoten Frankfurt, 2. Baustufe Stadion Ja1)
8.2 Knoten Frankfurt, 3. Baustufe Stadion Nein
8.3 Knoten Frankfurt, Nordmainische S-Bahn Nein
9.1 Wallauer Spange Ja
9.2 NBS Zeppelinheim–Abzw. Nordanbindung Darmstadt Nein
10 Güterzugtunnel Fürth (Teil von VDE 8.1) Nein
11 Tiefbahnhof Stuttgart 21 und weitere Zusammenhangsmaßnahmen Ja
12 Elektrifizierung der Hochrheinbahn Ja
1) Teilinbetriebnahme.
83. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie waren die jeweiligen Pünktlichkeitswerte in
den neun nach Fahrleistung größten deutschen S-
Bahn-Netzen im zweiten Halbjahr 2024, und wie
häufig traten in dem Zeitraum jeweils Störungen
an der Infrastruktur auf (bitte getrennt nach
Weichen- und LST-Störungen darstellen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 8. April 2025
Die Pünktlichkeitswerte der neun größten DB-internen S-Bahnnetze für
das zweite Halbjahr 2024 (1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024) können
der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die
Pünktlichkeitsangaben im Sinne der Fragestellung sind jedoch grundsätzlich kaum
miteinander vergleichbar:
– Die jeweiligen S-Bahn-Systeme sind unterschiedlich groß.
– Die unterschiedliche Ausgestaltung der Verkehrsverträge führt zu
verschiedenen Pünktlichkeitsschwellwerten (zwischen 2:59 Minuten
und 5:59 Minuten, z. T. ist die durchschnittliche Verspätung
Maßstab).
– Sobald Sonderregelungen greifen (beispielsweise Bauarbeiten oder
Unwetter) steuern S-Bahnen nicht nach den Werten der DB InfraGO
AG, sondern nach den für die Verkehrsverträge maßgeblichen
Kenngrößen.
– Sobald Regionalzüge im Auftrag der S-Bahnnetze verkehren, werden
diese nicht im System der DB InfraGO AG gekennzeichnet und
erfasst.
Pünktlichkeit, zweites Halbjahr 2024
S-Bahn-Netz Pünktlichkeit
Gesamt DB-S-Bahnen 91,5 %
S-Bahn Berlin 96,8 %
S-Bahn München *
S-Bahn Rhein-Main 88,0 %
S-Bahn Hamburg 97,7 %
S-Bahn Rhein-Neckar 86,4 %
S-Bahn Köln 81,9 %
S-Bahn Stuttgart 91,2 %
S-Bahn Mitteldeutschland 93,6 %
S-Bahn Rhein-Ruhr 85,9 %
* Die Kommunikation der Werte für die S-Bahn München obliegt der Bayerischen
Eisenbahngesellschaft (BEG) als Aufgabenträger. Diese beabsichtigt, die Werte zu einem
späteren Zeitpunkt zu kommunizieren.
Quelle: DB AG
Zum zweiten Teil der Fragestellung ist nachfolgend die Anzahl an
Störfällen angegeben, die im zweiten Halbjahr 2024 den
Verspätungsursachen Weichen und Leit- und Sicherungstechnik (LST) zugeordnet
wurden. Signalstörungen sind ein Teil von LST-Störungen und werden
gesamthaft betrachtet.
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) empfiehlt aus den folgenden Gründen
grundsätzlich nicht, quantitative Störungsangaben im Sinne der
Fragestellung miteinander zu vergleichen:
– Die reine Störungsanzahl lässt keinen Rückschluss auf die
betrieblichen Auswirkungen der Störung zu.
– Sowohl die S-Bahn Hamburg als auch die S-Bahn Berlin werden mit
Gleichstrom und nicht mit Wechselstrom betrieben. Daher befahren
beide S-Bahnen ein unabhängiges, eigenes Netz, wodurch die
Komplexität des Systems geringer und es weniger anfällig für Störungen
ist.
– Mit zunehmender Größe und Komplexität des S-Bahn-Netzes steigt
die Anzahl an möglichen Fehlerquellen (Signalisierung, Weichen,
etc.).
– Soweit S-Bahn-Netze teilweise in Tunneln geführt werden ist die
Technik besser vor Witterungseinflüssen geschützt. Vorkommen und
Anzahl der Tunnel unterscheiden sich in den S-Bahn-Netzen
erheblich.
Anzahl Störfälle, zweites Halbjahr 2024
S-Bahn-Netz Störfälle
LST
Störfälle
Weichen
S-Bahn Berlin 797 107
S-Bahn München * *
S-Bahn Rhein-Main 706 197
S-Bahn Hamburg 446 79
S-Bahn Rhein-Neckar 702 184
S-Bahn Köln 569 202
S-Bahn Stuttgart 746 131
S-Bahn Mitteldeutschland 436 122
S-Bahn Rhein-Ruhr 792 263
* Die Kommunikation der Werte für die S-Bahn München obliegt der BEG als
Aufgabenträger. Diese beabsichtigt, die Werte zu einem späteren Zeitpunkt zu kommunizieren.
Quelle: DB AG
84. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Wie begründet die Beteiligungsführung des
Bundes die Zielerreichung (u. a. Kundenzufriedenheit
und Pünktlichkeit) des Vorstandsvorsitzenden der
Deutschen Bahn AG, die zur vollen Ausschüttung
der variablen Vergütung geführt hat?
85. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Inwiefern hat sich die Vergütungsregelung des
Vorstands der Deutschen Bahn AG für das
Geschäftsjahr 2025 nach der Veräußerung der
Schenker AG den veränderten Verhältnissen
anzupassen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 10. April 2025
Die Fragen 84 und 85 werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Vergütung des Vorstands der Deutsche Bahn AG (DB AG) ist
Angelegenheit des Aufsichtsrats der DB AG. Anpassungen der Vergütung des
Vorstands der DB AG obliegen dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Die
der Vergütung für die Vorstände der DB AG zugrundeliegende
Systematik ist im Integrierten Bericht der DB AG veröffentlicht.
86. Abgeordneter
Josef Oster
(CDU/CSU)
Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür,
dass der Bund in den vergangenen 20 Jahren nur
sehr begrenzt von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht hat (zweimal), sich gemäß § 5a des
Bundesfernstraßengesetzes an der Finanzierung
kommunaler Straßenbauprojekte zu beteiligen, und
welche gesetzlichen Anpassungen wären
erforderlich, um diese Finanzierungsmöglichkeiten
künftig auszuweiten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 9. April 2025
Zuwendungen gemäß § 5a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) für
fremde Träger der Straßenbaulast sind Finanzhilfen nach Artikel 104b
Absatz 1 des Grundgesetzes (GG). § 5a FStrG ist verfassungskonform
dahingehend auszulegen, dass Zuwendungen ausschließlich für
Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen gewährt werden können, weil
dem Bund insoweit eine Gesetzgebungskompetenz zusteht (Artikel 104b
Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 GG. Bei diesen
Zuwendungen handelt es sich um freiwillige Leistungen des Bundes bei
Vorliegen der Voraussetzungen nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung.
Sie können nur in Ausnahmefällen bei einem erheblichen
Bundesinteresse insbesondere in verkehrlicher Hinsicht im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium der Finanzen gewährt werden.
Da der Bund den Ländern über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und seine Nachfolgeregelungen – so z. B. mit dem Gesetz zur
Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen aus dem Jahr
2013 – erhebliche Fördermittel für Investitionen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Kommunen zur Verfügung gestellt hat und die
Länder u. a. dafür seit 2020 einen höheren Anteil vom
Umsatzsteueraufkommen erhalten, wird eine Zuwendung nach § 5a FStrG sehr restriktiv
gehandhabt. Eine Gesetzesänderung ist vor diesem Hintergrund derzeit
nicht erforderlich.
87. Abgeordneter
Dr. Christoph Ploß
(CDU/CSU)
Für welchen Zeitpunkt erwartet die
Bundesregierung nach derzeitigem Erkenntnisstand das
Vorliegen einer abgeschlossenen, prüfbaren
Projektplanung mit Kostenberechnung für den Bau einer
neuen Köhlbrandbrücke in Hamburg, und welche
Maßnahmen können aus Sicht der
Bundesregierung vonseiten des Bundes vorgenommen
werden, um die Freie und Hansestadt Hamburg als
Trägerin der Baulast zu unterstützen und die
Planungsprozesse zu beschleunigen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 10. April 2025
Die zeitliche Ausgestaltung der zügigen technischen
Ersatzneubauplanung zur Köhlbrandbrücke obliegt der Freien und Hansestadt Hamburg
(FHH). Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Anliegens der
schnellstmöglichen Planung steht das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (BMDV) mit der FHH zu diesem Projekt in engem Austausch. So
berichtet die FHH dem BMDV im Rahmen von regelmäßig
stattfindenden Jours fixes u. a., um die förderfähigen Projektkosten und die auf
dieser Basis noch zu ermittelnde Kostenbeteiligung des Bundes frühzeitig
abschätzen zu können. Ziel ist die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens bis 2030.
88. Abgeordneter
Carl-Philipp
Sassenrath
(CDU/CSU)
Welche Modernisierungs- bzw.
Instandsetzungsoder Neubauvorhaben von Brücken an
Bundesfernstraßen im Rhein-Kreis Neuss wurden
aufgrund des Brückenmodernisierungsprogramms
neu begonnen bzw. neu bewertet oder neu
priorisiert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 7. April 2025
Im Bereich des Rhein-Kreises Neuss musste die Autobahn GmbH des
Bundes bislang kein Bauwerk in das Brückenmodernisierungsprogramm
aufnehmen. Sollten sich bei Erhaltungszuständen Änderungen ergeben,
erfolgt eine entsprechende Neubewertung sowie Aufnahme in das und
Umpriorisierung im Bauprogramm der Autobahn GmbH des Bundes.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung
89. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Wie haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Ergebnisse standardisierter
Rechtschreibtests in Deutschland in den zehn Jahren nach
Einführung der Rechtschreibreform im Jahr 1998 im
Vergleich zu den zehn Jahren davor entwickelt,
und inwieweit liegen der Bundesregierung dazu
belastbare Erkenntnisse aus bundesweiten
Vergleichsstudien vor (bitte nach Jahrgängen einzeln
differenzieren und nach Schulformen insgesamt
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 7. April 2025
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. In den Jahren
1988 bis 2008 wurden bundesweit keine standardisierten und validierten
Rechtschreibtests durchgeführt, die einen Vergleich der
Rechtschreibleistungen über die Zeiträume zehn Jahre vor und nach der
Rechtschreibreform hinweg erlauben.
90. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Entwicklung der Maßstäbe zur Leistungsbewertung an
allgemeinbildenden Schulen in den vergangenen
zehn Jahren im Hinblick auf bundesweite
Vergleichsstudien, und inwieweit liegen der
Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in
welcher Weise diese Entwicklung mit dem
Fachkräftemangel in der Bundesrepublik Deutschland
korreliert (bitte nach Branchen und
Qualifikationsebenen aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 7. April 2025
Nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind für
Fragen der Leistungsbewertung an allgemeinbildenden Schulen sowie für
das nationale Bildungsmonitoring, d. h. für die Bildungsstandards und
den IQB-Bildungstrend (IQB: Institut zur Qualitätsentwicklung im
Bildungswesen), ausschließlich die Länder zuständig.
Die Ergebnisse der PISA-Studie (PISA: Programme for International
Student Assessment) sind als zentraler Teil des internationalen
Bildungsmonitorings nicht direkt mit Leistungsbewertungen in
allgemeinbildenden Schulen vergleichbar, da das PISA nicht am Curriculum orientiert
ist.
Zur Frage, ob und inwieweit die Entwicklung der Leistungsbewertung
an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland mit Fachkräfteengpässen
in den verschiedenen Branchen und Qualifikationsebenen korreliert,
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Des Weiteren ist zu
berücksichtigen, dass neben Bildungs- und Qualifikationslücken auch
der demographische Wandel sowie wirtschaftliche und technologische
Veränderungen die Fachkräftesituation aktuell beeinflussen.
Fachkräfteengpässe können zudem regional und je nach Berufsgruppe sehr
unterschiedlich ausgeprägt sein.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
91. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Welche Möglichkeiten prüft die Bundesregierung
derzeit, um auf den möglichen Wegfall von
Mitteln der United States Agency for International
Development (USAID) bei den in der Antwort
der Bundesregierung auf meine Schriftliche
Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 20/15087
genannten Entwicklungshilfeprojekten zu reagieren,
und was wären hierbei die Konsequenzen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Niels Annen
vom 7. April 2025
Ein Großteil der in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre
Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 20/15087 genannten Projekte
ist nicht betroffen, weil die USAID ihren Anteil bereits vollständig
ausgezahlt hat oder die Projekte fortgesetzt werden.
In den Projekten, die die USAID gekündigt hat, sowie in den Projekten,
über die noch nicht entschieden ist, prüft die Bundesregierung derzeit
Projektanpassungen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
92. Abgeordnete
Gökay Akbulut
(Die Linke)
Welche Projekte hat der Bund in den vergangenen
20 Jahren im Wahlkreis Biberach (Wahlkreis 292)
gefördert (bitte hierbei die Bereiche Sportstätten,
Technisches Hilfswerk, Denkmalsanierung und
Breitbandausbau gemeinsam betrachten und bitte
das jeweilige Projekt und die jeweilige
Bundesförderung konkret benennen; sollten es insgesamt
mehr als zwölf Projekte sein, dann bitte die zwölf
mit der jeweils höchsten Bundesförderung
nennen), und in welchem Umfang hat der Bund
bisher das Erlebnisbad DONAUBAD der Donaubad
Ulm/Neu-Ulm GmbH und hier insbesondere die
„größte Rutschen-Welt in der Region“ (www.don
aubad.de/rutschenwelt/) gefördert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 7. April 2025
Die im Wahlkreis (WK) Biberach (Wahlkreis 292) in den genannten
Bereichen Sportstätten, Denkmalsanierung und Breitbandausbau in den
vergangenen 20 Jahren geförderten zwölf Projekte mit dem höchsten
Fördervolumen können der folgenden Tabelle 1 entnommen werden.
Entsprechend der Fragestellung sind in allen drei Bereichen weitere im
Wahlkreis 292 geförderte Projekte nicht aufgeführt. Eine Förderung von
Projekten des Technischen Hilfswerks über den regulären Haushaltstitel
hinaus erfolgte nicht.
Ergänzend ist zum Bereich Sportstätten Folgendes anzumerken: Neben
den in der Tabelle genannten Förderprogrammen Bundesprogramm
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und
Kultur“ und „Investitionspakt Sportstätten“ wurden im Wahlkreis 292
auch Fördermittel für Sportstätten aus der Kommunalrichtlinie im
Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative sowie des
Infrastrukturprogramms nach Kapitel 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
(KInvFG I) verausgabt.
Eine Förderung von Sportstätten kann auch im Rahmen von
Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung erfolgen, sofern sich die Förderung
in den Kontext der Förderprogramme einfügt. Die Verantwortung für
das Antrags- und Bewilligungsverfahren liegt hier bei den Ländern.
Separat ausgewiesen oder statistisch erfasst wird eine im Rahmen der
Städtebauförderung erfolgende Förderung von Sportstätten nicht.
Auch aus dem im März 2023 gestarteten Förderprogramm
Klimafreundlicher Neubau ist grundsätzlich eine Förderung von Sportstätten
denkbar. Soweit entsprechende Anträge an die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) gestellt wurden, unterliegen diese jedoch dem
Bankengeheimnis.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), aus der ebenfalls
eine Förderung von Sportstätten möglich ist, wird von der KfW und dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchgeführt.
Grundsätzlich gilt: Die BEG ist ein Breitenförderprogramm, das (im Rahmen
verfügbarer Haushaltsmittel) durchgängig bereitgestellt wird. Die
Förderung steht für alle Maßnahmen an Gebäuden zur Verfügung, die nach
Maßgabe der geltenden Bestimmungen der Förderrichtlinien
(insbesondere der technischen Mindestanforderungen) als förderfähig anerkannt
werden können. Aus Gründen des Datenschutzes werden keine
Informationen zu konkreten BEG-geförderten Vorhaben veröffentlicht.
Maßnahmen des Breitbandausbaus wurden im Rahmen der
verschiedenen Förderprogramme des Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr (BMDV) gefördert sowie des Infrastrukturprogramms nach dem
KInvFG I.
Das Erlebnisbad DONAUBAD der Donaubad Ulm/Neu-Ulm GmbH hat
aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in
den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eine Förderung in Höhe von
1.440.000 Euro für die Sanierung der Rutschenanlage erhalten.
Erstempfänger der Zuwendung ist die Stadt Ulm, die diese an den
Letztempfänger Donaubad Ulm/Neu-Ulm GmbH weitergeleitet hat.
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