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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 11.04.2025 · WP 21 · 21/29 · Schriftliche Fragen · Original ↗
93 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Knut Abraham (CDU/CSU): Wie und in welchem Umfang plant die Bundesregierung, sich auf nationaler und europäischer Ebene für Radio Free Europe/Radio Liberty einzuset…
  2. Schriftliche Frage 2 von Andreas Bleck (AfD): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Wirtschaftssicherstellungsgesetz regelmäßig überprüft und an aktuelle Herausforderungen ange…
  3. Schriftliche Frage 3 von Andreas Bleck (AfD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Wirtschaftssicherstellungsgesetz an neue Bedrohungsszenarien wie Cyberangriffe, hybride K…
  4. Schriftliche Frage 4 von Andreas Bleck (AfD): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Abhängigkeit Deutschlands von globalen Lieferketten bei kritischen Gütern, i…
  5. Schriftliche Frage 5 von Andreas Bleck (AfD): Wie plant die Bundesregierung, die Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes sicherzustellen, um im Krisen…
  6. Schriftliche Frage 6 von Thomas Dietz (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Export bzw. die Entsorgung von Teilen der in Deutschland zurückgebauten Windkraftanlagen…
  7. Schriftliche Frage 7 von Thomas Dietz (AfD): Wie entwickelte sich der Import-/Export-Saldo bei der Stromerzeugung in Deutschland im Vergleich von 2023 zu 2024 (bitte in Gigawattstunden…
  8. Schriftliche Frage 8 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie viele Filialen der Deutschen Post AG in Eigen- oder Fremdbetrieb wurden seit 2018 in Bayern dauerhaft geschlossen, und für wie viele Fil…
  9. Schriftliche Frage 9 von Pierre Lamely (AfD): War das Zeigen des als geheim bezeichneten Dokuments mit den Gegenzoll-Maßnahmen der EU durch den Bundesminister für Wirtschaft und Klimasch…
  10. Schriftliche Frage 10 von Alois Rainer (CDU/CSU): Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I sowie des Biogas-Pakets durch die EU- Kommi…
  11. Schriftliche Frage 11 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Folgen die Zollpolitik der USA auf die deutsche Wirtschaft hat?
  12. Schriftliche Frage 12 von Bernd Schattner (AfD): Welche Maßnahmen zieht die Bundesregierung gegen die Zollpolitik der USA in Betracht?
  13. Schriftliche Frage 13 von Julian Schmidt (AfD): Wie viele Hektar landwirtschaftliche Flächen bzw. ehemals landwirtschaftliche Flächen (bei vorheriger Umwandlung) wurden in den Jahren 2020…
  14. Schriftliche Frage 14 von Julian Schmidt (AfD): Auf wie vielen Hektar landwirtschaftlicher Fläche bzw. ehemals landwirtschaftlicher Fläche (bei vorheriger Umwandlung) befanden sich im Jahr…
  15. Schriftliche Frage 15 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die Haushaltswirkungen bei einer Absenkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent?
  16. Schriftliche Frage 16 von Stephan Brandner (AfD): In welcher Höhe wurde die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft seit dem Jahr 2015 durch die Bundesregierung jährlich direkt finanziell gef…
  17. Schriftliche Frage 17 von Jan Köstering (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der Liegenschaften der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), und welchen Stand hat das „TH…
  18. Schriftliche Frage 18 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie viele Gebäude und wie viele Wohnungen des Bundes wurden seit 2021 abgerissen (bitte Gebäude nach den vormaligen Nutzungsarten Wohnen, Ge…
  19. Schriftliche Frage 19 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Aus welchen Gründen hat das Kuratorium der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft nach Kenntnis der Bundesregierung in einem letzten…
  20. Schriftliche Frage 20 von Bernd Schattner (AfD): Wie möchte die Bundesregierung die aktuelle Neuverschuldung tilgen, und von welchem Tilgungszeitraum geht man dabei aus (bitte genauen Tilgu…
  21. Schriftliche Frage 21 von Stefan Schröder (AfD): In welcher Form werden die Mittel des sogenannten Sondervermögens an die jeweiligen Landesregierungen ausgereicht (gibt es z. B. entsprechen…
  22. Schriftliche Frage 22 von Stephan Brandner (AfD): Wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 jährlich die deutsche S…
  23. Schriftliche Frage 23 von Stephan Brandner (AfD): Bei wie vielen Personen ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 jährlich der Verlust…
  24. Schriftliche Frage 24 von Thomas Dietz (AfD): Wie viele Mittel hat die Bundeszentrale für politische Bildung jeweils in den Jahren 2020 bis 2024 insgesamt erhalten, und wie gestaltet sic…
  25. Schriftliche Frage 25 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur Nutzung der Blauen Kornblume als Symbol durch Rechtsextreme, welche der Abgeordnete der Fraktion…
  26. Schriftliche Frage 26 von Nicole Höchst (AfD): Wie viele Flüge aus Afghanistan erreichten die Bundesrepublik Deutschland mit wie vielen Personen im Jahr 2024 (bitte nach Geschlecht und Al…
  27. Schriftliche Frage 27 von Nicole Höchst (AfD): Wie viele (kriminelle) Afghanen wurden seit dem Jahr 2020 bis zum aktuellen Stichtag pro Jahr abgeschoben (bitte nach Geschlecht und Alter a…
  28. Schriftliche Frage 28 von Nicole Höchst (AfD): Wie viele Islamisten sind aktuell in Deutschland ausreisepflichtig (bitte nach Herkunftsländern, Geschlecht und Alter auflisten)?
  29. Schriftliche Frage 29 von Leif-Erik Holm (AfD): Wie viele Personen wurden 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung eingebürgert (bitte nach einzelnen Bundesländern aufschlüsseln), und was wa…
  30. Schriftliche Frage 30 von Leif-Erik Holm (AfD): Wie viele Personen erhielten 2024 nach dem Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (bitte nach vorherigem A…
  31. Schriftliche Frage 31 von Leif-Erik Holm (AfD): Sind der Verein „Der Islamische Bund Rostock e. V.“ und der Verein „Sahaba Gemeindezentrum Rostock e. V.“ seit 2015 durch Bundesministerien…
  32. Schriftliche Frage 32 von Leif-Erik Holm (AfD): Hat die Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die Vereine „Der Islamische Bund Rostock e. V.“ (https://moschee-rostoc…
  33. Schriftliche Frage 33 von Steffen Janich (AfD): Sind bei der Bundespolizei in den Jahren 2020 bis 2024 Schusswaffen, Schusswaffenteile oder Munition aus Dienstwaffenbeständen und/oder aus…
  34. Schriftliche Frage 34 von Jan Köstering (DIE LINKE): In welchen THW-Ortsverbänden wurden bereits Baumaßnahmen im Rahmen des THW- Bauprogramms (www.bundesimmobilien.de/mit-dem-th w-bauprogramm-d…
  35. Schriftliche Frage 35 von Jan Köstering (DIE LINKE): In welchem Umfang wurde im Jahr 2024 auf die Fähigkeiten der anerkannten Hilfsorganisationen im Rahmen des Katastrophenschutzes im Zusammenw…
  36. Schriftliche Frage 36 von Enrico Komning (AfD): Wie viele Flüchtlinge waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 in Mecklenburg- Vorpommern untergebracht (bitte nach Landkreisen…
  37. Schriftliche Frage 37 von Enrico Komning (AfD): Wie viele Flüchtlinge können gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung maximal jeweils in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städ…
  38. Schriftliche Frage 38 von Enrico Komning (AfD): Wie viele Flüchtlinge waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 – jeweils in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Me…
  39. Schriftliche Frage 39 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen gemäß den erfolgten Absprachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten im Zusammenha…
  40. Schriftliche Frage 40 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Sammelabschiebungen per Flugcharter (Anzahl der Flüge) gemäß den erfolgten Absprachen mi…
  41. Schriftliche Frage 41 von Markus Matzerath (AfD): Hat die Bundesregierung bereits Werbekampagnen (etwa im Rahmen der Personalgewinnung oder allgemeinen Adressierung von Bürgern) durchgeführt…
  42. Schriftliche Frage 42 von Sergej Minich (AfD): Wurde der Flaschenwurf auf ein AfD-Mitglied an einem Infostand der Partei am 16. März 2025 (www.butenunbinnen.de/nachrichten/angriff-afdbrem…
  43. Schriftliche Frage 43 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Syrer kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit vom 9. Dezember 2024 bis zum 31. März 2025 nach Deutschland (bitte nach…
  44. Schriftliche Frage 44 von Sebastian Münzenmaier (AfD): In welcher Kategorie bzw. in welcher Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung diejeni…
  45. Schriftliche Frage 45 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie vielen Ausreisepflichtigen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vom Dezember 2022 bis zum 31. März 2025 ein Aufenthaltsrecht nach dem…
  46. Schriftliche Frage 46 von Edgar Naujok (AfD): Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, warum bei der polizeilichen Maßnahme am 5. November 2024 in Grimma der Zeitraum von ca…
  47. Schriftliche Frage 47 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Welche Organisationen, Vereine oder Projekte wurden seit 2021 mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt gefördert, deren erklärtes Ziel die Bekämpf…
  48. Schriftliche Frage 48 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie viele öffentlich-rechtliche Stiftungen mit Bundesbeteiligung erhielten im Haushaltsjahr 2024 direkte oder indirekte Bundesmittel, ohne e…
  49. Schriftliche Frage 49 von Stefan Schröder (AfD): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Entschließungsantrag des Bundesrates zum flächendeckenden Einsatz des Programms Palantir un…
  50. Schriftliche Frage 50 von Dr. Christina Baum (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in den Goethe-Instituten im Ausland das Gendern gelehrt wird?
  51. Schriftliche Frage 51 von Thomas Dietz (AfD): Welche Kosten sind in den Jahren 2023, 2024 und bisher im Jahr 2025 (bis zum 31. März 2025) nach Kenntnis der Bundesregierung zulasten des B…
  52. Schriftliche Frage 52 von Jan Köstering (DIE LINKE): Welche Hilfeleistungen plant die Bundesregierung derzeit für die vom Erdbeben in Thailand und Myanmar betroffenen Menschen?
  53. Schriftliche Frage 53 von Tilman Kuban (CDU/CSU): Welche Entscheidung lag dem bei FAZ.NET erwähnten Sonderflug von Ramon/Israel nach Leipzig (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/freiwillig e…
  54. Schriftliche Frage 54 von Matthias Moosdorf (AfD): Welcher Inhalt wurde bei der von der Trans European Policy Studies Association durchgeführten Studie zur Verbesserung der Such- und Rettungs…
  55. Schriftliche Frage 55 von Bernd Schattner (AfD): Hält die Bundesregierung ein baldiges Ende des Ukrainekrieges für möglich, und wenn ja, welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung,…
  56. Schriftliche Frage 56 von Stefan Schröder (AfD): Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich Übergriffen, Misshandlungen und/ oder Tötungen von Minderheiten, z. B. der Alawite…
  57. Schriftliche Frage 57 von René Springer (AfD): Hat die Bundesregierung die Organisation The Gender Research And Communication Agency (GRACA) in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und…
  58. Schriftliche Frage 58 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit stehen, vor dem Hintergrund des tödlichen Übungsunfalls von vier US-Soldaten in Litauen, zur Sicherstellung der prähospitalen Notf…
  59. Schriftliche Frage 59 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Stand haben die Mitte August 2019 mit einer Absichtserklärung (www.bg-kliniken.de/ueb er-uns/das-unternehmen/aktuelles-1/bg-kliniken…
  60. Schriftliche Frage 60 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern sind für die Erweiterung und Verbesserung der Ausbildungskapazitäten für die Ausbildung der 450 pro Jahr zusätzlich neu genehmigte…
  61. Schriftliche Frage 61 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden die persönliche Zuverlässigkeit und etwaige sicherheitsgefährdende Kontakte zu extremistischen oder staatsfeindlichen Verbindungen vo…
  62. Schriftliche Frage 62 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl an Tieren, die im Jahr 2024 (falls noch nicht verfügbar: 2023) bei Stallbränden ums Leben…
  63. Schriftliche Frage 63 von Stephan Protschka (AfD): Hat die Organisation „Animal Rebellion“ Fördermittel oder sonstige Förderungen von Seiten des Bundes erhalten, und wenn ja, wann und in welc…
  64. Schriftliche Frage 64 von Julian Schmidt (AfD): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die aktuelle Lage zur Afrikanischen Schweinepest und zu ihrer Bekämpfung sowie zur Verm…
  65. Schriftliche Frage 65 von Julian Schmidt (AfD): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schäden durch die invasive Tierart Waschbär an landwirtschaftlichen Kulturpflanzen oder Erntegut i…
  66. Schriftliche Frage 66 von Kay Gottschalk (AfD): Wie hoch waren die Zuschüsse seitens des Bundes für das Projekt „Wir sind Paten“ (www.wirsin dpaten.de), das laut Website vom Bundesminister…
  67. Schriftliche Frage 67 von Kay Gottschalk (AfD): Wo wurden die Mittel aus dem Projekt „Wir sind Paten“ (www.wirsindpaten.de) jährlich regional verwendet (bitte nach Summen, Bundesländern un…
  68. Schriftliche Frage 68 von Kay Gottschalk (AfD): Welche Mittel erhielt die Soziale Dienste und Jugendhilfe gGmbH von Bundesministerien während der 20. Wahlperiode für Projekte (bitte jeweil…
  69. Schriftliche Frage 69 von Nicole Höchst (AfD): Wie viele Kinder und Jugendliche, welche sich zu dem Zeitpunkt innerhalb einer Gefährdungseinschätzung bezüglich einer Inobhutnahme – und/ o…
  70. Schriftliche Frage 70 von Markus Matzerath (AfD): Welche Definition legt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Ausdruck „seriöse Medien“ zugrunde, den sie…
  71. Schriftliche Frage 71 von Sergej Minich (AfD): Gibt es aus Sicht der Bundesregierung belastbare Hinweise darauf, dass die Demokratie in Deutschland durch das Zählen und Kategorisieren von…
  72. Schriftliche Frage 72 von Sergej Minich (AfD): Mit welchen staatlichen Fördermitteln hat die Bundesregierung das Projekt keine-randnotiz.de der LidiceHaus gGmbH bezuschusst (bitte jährlic…
  73. Schriftliche Frage 73 von Sergej Minich (AfD): Existieren in Bremen durch die Bundesregierung geförderte Projekte, die sich gezielt gegen Linksextremismus einsetzen, und wenn ja, welche (…
  74. Schriftliche Frage 74 von René Springer (AfD): Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, wie hoch in den Jahren 2015, 2020 und 2023 Anzahl und Anteil der elterngeldbeziehenden Elt…
  75. Schriftliche Frage 75 von Adam Balten (AfD): Welche gesundheitsökonomischen Gesamtkosten in Euro sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2020 bis 2023 durch die Zunahme p…
  76. Schriftliche Frage 76 von Thomas Dietz (AfD): Auf welcher Grundlage wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im März 2020 bewertet, ob die außergewöhnlich hohe Übersterblichkeit in Bergam…
  77. Schriftliche Frage 77 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Wie kommt es, dass der Bundesregierung die in der zweiten Teilfrage meiner Schriftlichen Frage 96 auf Bundestagsdrucksache 20/15135 („[...]…
  78. Schriftliche Frage 78 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Weshalb beantwortet die Bundesregierung die erste Teilfrage meiner Schriftlichen Frage 97 auf Bundestagsdrucksache 20/15135 nicht („Wie hoch…
  79. Schriftliche Frage 79 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung die Einschätzung, die u. a. von der Neuen Richter*innenvereinigung vertreten wird, dass eine mögliche Rücknahme der…
  80. Schriftliche Frage 80 von Dr. Stephan Pilsinger (CDU/CSU): Bestätigt die Bundesregierung meine Interpretation der relevanten Passagen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), dass teilst…
  81. Schriftliche Frage 81 von Michael Donth (CDU/CSU): Stimmt es, dass die DB InfraGO AG die Abteilung Digitalisierung Bahnsystem auflösen wird, und welche „erheblichen Einschnitte bei der Digita…
  82. Schriftliche Frage 82 von Michael Donth (CDU/CSU): Sind das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie die DB AG bzw. die DB InfraGO AG weiterhin an die Ankündigung des Bundesministers…
  83. Schriftliche Frage 83 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie waren die jeweiligen Pünktlichkeitswerte in den neun nach Fahrleistung größten deutschen S- Bahn-Netzen im zweiten Halbjahr 2024, und wi…
  84. Schriftliche Frage 84/85 von Kay Gottschalk (AfD): Wie begründet die Beteiligungsführung des Bundes die Zielerreichung (u. a. Kundenzufriedenheit und Pünktlichkeit) des Vorstandsvorsitzenden…
  85. Schriftliche Frage 86 von Josef Oster (CDU/CSU): Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass der Bund in den vergangenen 20 Jahren nur sehr begrenzt von der Möglichkeit Gebrauch gem…
  86. Schriftliche Frage 87 von Dr. Christoph Ploß (CDU/CSU): Für welchen Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung nach derzeitigem Erkenntnisstand das Vorliegen einer abgeschlossenen, prüfbaren Projektpl…
  87. Schriftliche Frage 88 von Carl-Philipp Sassenrath (CDU/CSU): Welche Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsoder Neubauvorhaben von Brücken an Bundesfernstraßen im Rhein-Kreis Neuss wurden aufgrund des Br…
  88. Schriftliche Frage 89 von Adam Balten (AfD): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse standardisierter Rechtschreibtests in Deutschland in den zehn Jahren nach Ei…
  89. Schriftliche Frage 90 von Adam Balten (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Maßstäbe zur Leistungsbewertung an allgemeinbildenden Schulen in den vergangenen zehn J…
  90. Schriftliche Frage 91 von Edgar Naujok (AfD): Welche Möglichkeiten prüft die Bundesregierung derzeit, um auf den möglichen Wegfall von Mitteln der United States Agency for International…
  91. Schriftliche Frage 92 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Welche Projekte hat der Bund in den vergangenen 20 Jahren im Wahlkreis Biberach (Wahlkreis 292) gefördert (bitte hierbei die Bereiche Sports…
  92. Schriftliche Frage 93 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie viele Gebäude wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 in Deutschland abgerissen, und wie viele Wohnungen wurden seit 2021 abg…
  93. Schriftliche Frage 94 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie viele Gebäude und wie viele Wohnungen wurden seit 2021 mit Förderung des Bundes abgerissen (bitte Gebäude nach den vormaligen Nutzungsar…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/29 21. Wahlperiode 11.04.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abraham, Knut (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75, 89, 90 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3, 4, 5 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 22, 23 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 58, 59, 60 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7, 24, 51, 76 Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 82 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . 66, 67, 68, 84, 85 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78, 79 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27, 28, 69 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30, 31, 32 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 17, 34, 35, 52 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37, 38 Abgeordnete Nummer der Frage Kuban, Tilman (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 93, 94 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 70 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 71, 72, 73 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . 43, 44, 45 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 91 Oster, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Pilsinger, Stephan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 80 Ploß, Christoph, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 61 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Rainer, Alois (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Sassenrath, Carl-Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 88 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12, 20, 55 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 48 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14, 64, 65 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 49, 56 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 74 Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Abraham, Knut (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 4 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Rainer, Alois (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 21 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22, 24 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Seite Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kuban, Tilman (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 41 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43 Drucksache 21/29 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51, 54 Pilsinger, Stephan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 54 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Seite Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Oster, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Ploß, Christoph, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Sassenrath, Carl-Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 60 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69, 70 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/29 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Knut Abraham (CDU/CSU) Wie und in welchem Umfang plant die Bundesregierung, sich auf nationaler und europäischer Ebene für Radio Free Europe/Radio Liberty einzusetzen, sollte die US-Regierung – wie ursprünglich geplant, aber gerichtlich vorerst widerrufen – dem Sender die Finanzierung und politische Unterstützung entziehen? Antwort der Staatsministerin Claudia Roth vom 8. April 2025 Die Bundesregierung sieht diese Entwicklungen mit Sorge. Radio Free Europe (RFE) ist ein US-amerikanischer Sender mit Sitz in Wilmington, Delaware, USA (Hauptgeschäftsstelle Prag, Tschechische Republik), dessen Finanzierung (Gesamtbudget im Jahr 2024:142,2 Mio. US- Dollar) die gegenwärtige US-Regierung einzustellen erwägt. RFE war über Jahrzehnte Amerikas Stimme der Freiheit und Demokratie, besonders in den Ländern Osteuropas. Sollte die US-Regierung die Finanzierung stoppen, entstünde in diesen Ländern eine Lücke in der Berichterstattung. Derzeit befindet sich die Bundesregierung zum weiteren Vorgehen im Austausch mit den europäischen Partnern und der EU-Kommission, und die Deutsche Welle entwickelt im Kontakt mit France Médias Monde und der BBC Vorschläge. Die Entscheidungsprozesse innerhalb der Bundesregierung sind noch nicht abgeschlossen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 2. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Wirtschaftssicherstellungsgesetz regelmäßig überprüft und an aktuelle Herausforderungen angepasst wird? Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk vom 7. April 2025 Die Überprüfung von Gesetzen ist Gegenstand regulärer und fortlaufender Verwaltungspraxis. Aufgrund der Gesetzeskonzeption ist die Umsetzbarkeit von Maßnahmen nach dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz, etwa durch die zeitgemäße Auslegung von Rechtsbegriffen, grundsätzlich jederzeit gewährleistet. 3. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Wirtschaftssicherstellungsgesetz an neue Bedrohungsszenarien wie Cyberangriffe, hybride Kriegsführung und pandemische Ereignisse anzupassen und damit die wirtschaftliche Versorgungssicherheit Deutschlands zu gewährleisten? Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk vom 7. April 2025 Überlegungen zur Modernisierung des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes und weiterer gesetzlicher Regelungen sind Gegenstand fortlaufender ressortübergreifender Beratungen. Soweit die genannten Bedrohungsszenarien Gesetzesanpassungen erforderlich machen, wird dies berücksichtigt. 4. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Abhängigkeit Deutschlands von globalen Lieferketten bei kritischen Gütern, insbesondere in den Bereichen Energie, Arzneimittel und Technologie, zu reduzieren und die nationale Produktion zu stärken? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 7. April 2025 Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, durch Diversifizierung und die Stärkung inländischer Produktion kritische Abhängigkeiten zu reduzieren. Beispielhaft zu nennen sind hier die Mikroelektronik, Batteriezellen, Arzneimittel und Transformationstechnologien. Die Europäische Union hat mit dem europäischen Chip-Gesetz ein starkes Instrument geschaffen, um die europäische Mikroelektronikbranche zu fördern. Gleichzeitig existiert mit dem Important Project of Common European Interest (IPCEI) ein Werkzeug, das von den Mitgliedstaaten bereits genutzt wird, um Innovationen in der Mikroelektronik in die erste gewerbliche Nutzung zu bringen. Dadurch wird langfristig in diese Branche investiert. Deutschland nutzt beide Instrumente bisher erfolgreich, um die nationale Halbleiterbranche zu stärken und einen Beitrag zur Reduzierung von Abhängigkeiten zu leisten: Derzeit sind insgesamt ca. 9 Mrd. Euro an öffentlichen Mitteln zur Förderung der ansässigen Halbleiterindustrie vorgesehen: ca. 4 Mrd. Euro für das IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien und weitere ca. 5 Mrd. Euro für ein Projekt im Rahmen des Chip-Gesetzes. Dies hebelt insgesamt mindestens ca. 20 Mrd. Euro an Investitionen in Deutschland. Weitere 3 Mrd. Euro sind für weitere Vorhaben deutscher Unternehmen im Rahmen des Chip- Gesetzes entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Mikroelektronik beabsichtigt. Seit der Auflage des ersten Programms zur Förderung der Batteriezellfertigung bemüht sich die Bundesregierung, die Fertigung von Batterien als wichtiges Element der neuen elektromobilen Wertschöpfung in Deutschland anzusiedeln. Batterien sind zudem ein wesentliches Element neuer Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland bei der notwendigen Umstellung auf erneuerbare Energien. Als beihilferechtlicher Rahmen kann ein „wichtiges Vorhaben von gemeinsamem Europäischem Interesse IPCEI“ dienen. Eine Förderung ist auch möglich auf der Basis des Beihilferahmens „temporary crisis and transition framework TCTF“. Zusätzlich hat die Bundesregierung jeweils ein Forschungsförderprogramm zur Qualifizierung von Fachkräften im Batteriebereich sowie zu Rohstoffen und Nachhaltigkeit bei Batterien aufgelegt. Die Aktivitäten werden mit der neuen Bundesregierung fortgesetzt. Die im November 2023 beschlossene Nationale Pharmastrategie der Bundesregierung wird zügig umgesetzt, um die Standortattraktivität Deutschlands für die Pharmaindustrie zu stärken. Zentrale Meilensteine und Ergebnisse sind das Medizinforschungsgesetz sowie die Unterstützung der Erarbeitung eines EU Critical Medicines Act. Die Pharmabranche investiert intensiv in Deutschland. Zu nennen sind u. a. die Milliardeninvestitionen von Eli Lilly (2,3 Mrd. Euro) in Alzey, von Roche (1,4 Mrd. Euro), Daiichi-Sankyo (1 Mrd. Euro) in Pfaffenhofen. Nicht zuletzt gab es jedoch auch in vielen weiteren Pharmaunternehmen in Deutschland Investitionen, die in Summe das Wachstum der Branche in Deutschland erheblich befeuerten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz steht zudem mit der Pharmaindustrie in engem Austausch – sowohl anlassbezogen als auch über das in der letzten Legislatur vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck initiierte Dialogformat „Round Table Gesundheitswirtschaft“. Die Bundesregierung begrüßt den am 11. März 2025 vorgestellten Entwurf des EU Critical Medicines Act und das damit verbundene Ziel, die Vulnerabilität von Lieferketten bei kritischen Arzneimitteln zu adressieren und die Liefersicherheit und Verfügbarkeit dieser Arzneimittel zu verbessern. Der Entwurf wird derzeit durch die Bundesregierung geprüft. Der Critical Medicines Act berücksichtigt die Ergebnisse der durch die Europäische Kommission initiierten Critical Medicines Alliance. In diese hatte sich die Bundesregierung im Vorfeld aktiv eingebracht. Dabei hat sich die Bundesregierung insbesondere dafür eingesetzt, Maßnahmen zur Diversifizierung von Lieferketten und zur Stärkung des EU-Produktionsstandortes für kritische Arzneimittel aufzunehmen. In die Abstimmung des Critical Medicines Act in Brüssel bringt sich die Bundesregierung dahingehend ein, effektive, kosteneffiziente und bürokratiearme Politikinstrumente zur Verbesserung der Versorgungssicherheit einzuführen. In Bezug auf die Investitionsförderung zur Stärkung der nationalen Produktion bei Transformationstechnologien hat die Bundesregierung bereits verschiedene Maßnahmen basierend auf dem besonderen Beihilferahmen der EU-Kommission, konkret dem erweiterten „Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine – Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels“ (TCTF), umgesetzt. Dieser ermöglicht durch die Regelungen in Abschnitt 2.8 (Randnummern 85 und 86) Investitionen in Sektoren, die für die Energiewende und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Im Detail wurden die Fördermöglichkeiten basierend auf der BKR- Bundesregelung in folgenden Programmen ausgeweitet: 1. Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW – je nach regionaler Strukturschwäche am Investitionsstandort, Unternehmensgröße und Form der gewährten Beihilfe bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten für Investitionsvorhaben im Fördergebiet, Umsetzung in der jeweiligen Landeszuständigkeit). 2. Förderung im Bundesprogramm zur Stärkung der Transformationsdynamik und des Aufbruchs in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten (STARK). Die STARK-Förderrichtlinie wurde überarbeitet. Mit der Novelle können Investitionen in den Auf- und Ausbau industrieller Produktionskapazitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Transformationstechnologien in den Kohleregionen gefördert werden (bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten für Investitionsvorhaben in Braunkohleregionen; maximal 200 Mio. Euro Fördersumme in C-Fördergebieten). Zusätzlich fördert die KfW mit ihrem Eigenmittelprogramm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ und dem seit April dieses Jahres neu aufgelegten Modul A+Investitionen in die Herstellung von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS) mit einem zinsgünstigen Darlehen. Als Eigenmittelprogramm wird es ohne zusätzliche Förderung des Bundes umgesetzt. Auf europäischer Ebene ist die Verordnung (EU) 2024/1725 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien (Net-Zero Industry Act – NZIA) am 14. Juni 2024 in Kraft getreten. Der NZIA hat u. a. das Ziel, bestehende dominante Abhängigkeiten in Lieferketten zu reduzieren, Lieferketten zu diversifizieren und die europäische Produktion von Netto-Null-Technologien zu stärken. Dazu sind auch nachfrageseitige Maßnahmen vorgesehen. So sollen für 30 Prozent oder 6 Gigawatt des EE-Auktionsvolumens Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien Berücksichtigung finden (Artikel 26 NZIA). Diese Anforderungen gelten ab dem 30. Dezember 2025; Deutschland muss also ab dem Jahr 2026 solche Auktionen durchführen. Vor einer nationalen Umsetzung muss zunächst die Europäische Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, die die näheren Details zur Umsetzung und Ausgestaltung regeln werden. 5. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Wie plant die Bundesregierung, die Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes sicherzustellen, um im Krisenfall handlungsfähig zu bleiben und die wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten? Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk vom 7. April 2025 Die Finanzierung von finanzwirksamen Maßnahmen der Bundesregierung erfolgt im Rahmen des geltenden Haushaltsrechts. Das gilt auch für auf Basis des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes veranlasste Maßnahmen. 6. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Export bzw. die Entsorgung von Teilen der in Deutschland zurückgebauten Windkraftanlagen ins Ausland, und welche zollrechtlichen Angaben müssen von Behörden erhoben werden, wenn Teile von zurückgebauten Windkraftanlagen ins Nicht-EU-Ausland exportiert bzw. verschifft werden sollen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 7. April 2025 Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über den Umfang von zurückgebauten Windenergieanlagen oder der Komponenten vor, die ins Ausland exportiert wurden. Für die Ausfuhr von Teilen zurückgebauter Windkraftanlagen in Drittländer sind grundsätzlich die Förmlichkeiten des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens gemäß Artikel 269 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 einzuhalten. Insbesondere muss die Ausfuhranmeldung den Datenanforderungen des § 12 Absatz 3 Satz 2 der Außenwirtschaftsverordnung sowie des Anhangs В der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 entsprechen. Eine Überlassung der Waren ins Ausfuhrverfahren darf nur erfolgen, sofern etwaige Beschränkungen geprüft wurden und für die Waren keine Verbote gelten. Diese können sich sowohl aus nationalem wie auch aus europäischem Recht ergeben. Beispielsweise sind, sofern es sich bei der „Entsorgung von Teilen der in Deutschland zurückgebauten Windkraftanlagen ins Ausland“ um zur Beseitigung oder Verwertung bestimmte Abfälle im Sinne der abfallrechtlichen Bestimmungen handeln sollte, im Rahmen der Zollabfertigung die nach der EU-Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EU) 2024/1157) vorgesehenen abfallrechtlichen Dokumente anzugeben. 7. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Wie entwickelte sich der Import-/Export-Saldo bei der Stromerzeugung in Deutschland im Vergleich von 2023 zu 2024 (bitte in Gigawattstunden und Euro ausweisen) sowie außerdem im Vergleich des ersten Quartals 2024 mit dem ersten Quartal 2025 (bitte in Gigawattstunden und Euro ausweisen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 7. April 2025 Die Entwicklung des Stromaußenhandels Deutschlands und daraus resultierende Zahlungsströme folgen dem gesamteuropäischen, stündlichen Zusammenspiel aus Angebot und Nachfrage. Die grenzüberschreitende Marktkopplung ermöglicht es, dass Strom im europäischen Verbund immer dort erzeugt wird, wo dies am günstigsten möglich ist. Deutschland und die anderen europäischen Länder können so wechselseitig von den jeweils günstigsten Erzeugungsbedingungen profitieren. Ein funktionierender Strombinnenmarkt ist damit auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig. Denn ohne Stromimporte würde Deutschland den Strom in eigenen fossilen Kraftwerken zu höheren Kosten und mit höheren CO2-Emissionen produzieren. Der Stromhandel schafft somit Wohlfahrt. Eine Zunahme von Stromimporten ist vor diesem Hintergrund keineswegs ein Zeichen für eine Stromknappheit in Deutschland; vielmehr belegt sie den gut funktionierenden europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt. Außenhandelsdaten erlauben zudem keine Aussage über die Versorgungssicherheit oder die Verfügbarkeit von Kraftwerken in Deutschland. In der folgenden Tabelle sind die Stromimporte, -exporte und - nettoimporte der deutsch-luxemburgischen Gebotszone in Terawattstunden und die Ausgaben und Erlöse hierfür in Millionen Euro für den erfragten Zeitraum dargestellt. Die zugrundeliegenden Daten wurden der öffentlich zugänglichen ENTSO-E Transparency Platform entnommen. Zur Berechnung der Zahlungsströme wurden die stündlich saldierten Handelsflüsse je Gebotszone mit den stündlichen Day-Ahead-Preisen der deutsch-luxemburgischen Gebotszone multipliziert. Dabei handelt es sich um eine synthetisch konstruierte Zahl, weil die tatsächlichen durch den Außenhandel induzierten Zahlungsströme statistisch nicht erfasst werden. So weichen die Preise langfristiger Handelsgeschäfte typischerweise von den Day-Ahead-Preisen im Spotmarkt ab. Die hier vorgenommene Kostenkalkulation ist daher lediglich eine Näherung an die tatsächlichen Kosten der Stromaustausche. Strommengen in Terawattstunden Werte in Millionen Euro Importe Exporte Nettoimport Importausgaben Exporterlöse Differenz 2023 54,1 42,3 11,7 5.747,8 3.458,5 2.289,3 2024 66,6 38,3 28,3 6.028,6 2.298,0 3.730,7 2024 Q1 12,7 11,9  0,9   947,9   680,2   267,7 2025 Q1 16,0 12,0  4,0 1.986,9 1.146,1   840,8 Die Zahlen zeigen, dass Deutschland im Jahr 2024 einen Nettoimport von 28,3 Terawattstunden ausweist, was knapp 5 Prozent des Bruttostromverbrauchs entspricht. Zum Vergleich: Die Importquoten von Steinkohle, Mineralöl und Erdgas lagen im Jahr 2023 bei 100 Prozent, 98 Prozent und 95 Prozent. 8. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Wie viele Filialen der Deutschen Post AG in Eigen- oder Fremdbetrieb wurden seit 2018 in Bayern dauerhaft geschlossen, und für wie viele Filialen ist ein dauerhafter Weiterbetrieb nicht gesichert (bitte auch angeben, für wie viele Filialen davon eine Schließung beschlossen ist)? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 9. April 2025 Die Anzahl der Postfilialen der Deutschen Post AG in Bayern hat sich nach Kenntnis der Bundesnetzagentur (BNetzA) zwischen 2018 und 2024 wie folgt entwickelt: 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Anzahl der Filialen 2.225 2.219 2.233 2.257 2.241 2.282 2.275 – davon eigenbetriebene Filialen   159   139   151   159   165   174   178 – davon fremdbetriebene Filialen 2.066 2.080 2.082 2.098 2.076 2.108 2.097 Die Anzahl von Filialschließungen wird von der BNetzA nicht erfasst. Informationen dazu, für wie viele Postfilialen ein dauerhafter Weiterbetrieb nicht gesichert ist oder für wie viele Postfilialen eine Schließung beschlossen ist, liegen der BNetzA nicht vor. Der Betrieb der Postfilialen liegt in der Verantwortung der Deutschen Post AG. Schließt eine Postfiliale an einem Ort, an dem nach den postgesetzlichen Vorgaben eine Postfiliale zu betreiben ist, muss die Deutsche Post AG an diesem Ort eine neue Postfiliale unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Vorgaben einrichten. Mit dem neuen Postgesetz vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) wurde ein Instrumentarium für die BNetzA geschaffen, mit dem die Einhaltung der Universaldienstvorgaben in Zukunft besser kontrolliert und durchgesetzt werden kann. Konkret kann die BNetzA im Falle von Vakanzen den Betrieb einer Postfiliale anordnen und gegebenenfalls mit Zwangsmitteln durchsetzen. Um die Versorgung gerade auch im Falle von Standortvakanzen sicherzustellen, wird durch das neue Postgesetz zudem die Anerkennung von barrierefreien und ohne eigenes technisches Gerät nutzbaren automatisierten Stationen im Universaldienst ermöglicht. Bei der Zulassung solcher Stationen hat die Bundesnetzagentur die betroffenen Kommunen einzubinden und auf die flächendeckende Verfügbarkeit von Filialen – insbesondere im ländlichen Raum – zu achten. 9. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) War das Zeigen des als geheim bezeichneten Dokuments mit den Gegenzoll-Maßnahmen der EU durch den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck während der Pressekonferenz am 3. April 2025, bei der er laut „Bild“-Online (https://m.bild.de/politik/inland/ha beck-haelt-geheime-eu-liste-in-kamera-ich-darf-ih nen-das-noch-gar-nicht-zeigen-67ee4adf6b504b6 e7556404e) selbst erklärte „Ich darf Ihnen das noch gar nicht zeigen“, mit der EU-Kommission und anderen EU-Mitgliedstaaten abgestimmt, und falls nein, welche Konsequenzen sind aufgrund dieser möglichen Verletzung der Vertraulichkeit zu erwarten? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 10. April 2025 Es handelte sich bei der vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck während der Pressekonferenz am 3. April dieses Jahres vorgezeigten Liste um eine Produktliste, die seit dem 12. März dieses Jahres öffentlich unter folgendem Link einsehbar ist: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_740. Geheimhaltungsvorgaben wurden nicht verletzt. 10. Abgeordneter Alois Rainer (CDU/CSU) Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I sowie des Biogas-Pakets durch die EU- Kommission erteilt werden, und inwieweit stellt die EU- Kommission eine positive beihilferechtliche Entscheidung unter den Vorbehalt der Einführung eines Abschöpfungsmechanismus für alle Neuanlagen, die zukünftig in einer Ausschreibung einen Zuschlag erhalten (sog. clawback)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 11. April 2025 Die Beihilfegenehmigung für das Solarpaket durch die EU-Kommission hat für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) höchste Priorität. Die Bundesregierung hat intensive Gespräche mit der Europäischen Kommission zur Beihilfegenehmigung für das Solarpaket geführt. Kern der Gespräche war zuletzt die Frage, zu welchem Zeitpunkt das EU-Recht vorschreibt, eine Rückforderungsklausel einzuführen, da die entsprechende Verpflichtung zur Einführung zweiseitiger Differenzverträge aus dem EU-Strommarktdesignpaket erst ab Mitte 2027 greift. Das BMWK erarbeitet derzeit konkrete Handlungsmöglichkeiten für die neue Bundesregierung. Hierzu gehört auch eine mögliche rechtliche Umsetzung einer Rückforderungsklausel im Erneuerbare-Energien- Gesetz. Auch zum Biogas-Paket steht das BMWK bereits in Kontakt mit der Europäischen Kommission. Eine Aussage dazu, wann die Genehmigung vorliegen wird, kann derzeit schon deshalb nicht getroffen werden, weil die Europäische Kommission Herrin des Verfahrens ist. Das BMWK setzt sich dafür ein, dass die Genehmigung möglichst bald erteilt wird. 11. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Folgen die Zollpolitik der USA auf die deutsche Wirtschaft hat? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 7. April 2025 Die Bundesregierung beobachtet die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen der US-Zollpolitik auf die deutsche Wirtschaft sehr genau. Angesichts der Exportorientierung vieler deutscher Unternehmen sowie deren enger Handels- und Produktionsverflechtung mit Unternehmen aus den USA sind im Falle von merklichen US-Zollerhöhungen spürbare direkte und indirekte negative Auswirkungen auf die deutsche Außen- und Gesamtwirtschaft zu erwarten. Die Folgen der Ankündigungen der US-Regierung zur US-Zollpolitik in der letzten Woche und deren Antworten werden derzeit ausgewertet. 12. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Welche Maßnahmen zieht die Bundesregierung gegen die Zollpolitik der USA in Betracht? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 4. April 2025 Die Bundesregierung versteht Ihre Frage dahingehend, dass mit der „Zollpolitik der USA“ die seitens der neuen US-Administration angekündigte oder bereits eingeführte Erhebung von Zöllen zusätzlich zu den bereits seit Jahren und Jahrzehnten von den USA erhobenen Zöllen gemeint ist. Dies betrifft eine Reihe von Maßnahmen der USA, nicht nur gegenüber der EU, sondern auch gegenüber anderen Drittstaaten. Der endgültige sachliche Geltungsbereich der Zölle und die Rechtsgrundlagen sind noch unbekannt. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass Deutschland eine offene Volkswirtschaft mit vielen Unternehmen ist, für die der Außenhandel hohe Bedeutung hat. Die Bundesregierung setzt sich daher für freien, fairen und regelgebundenen internationalen Handel ein. Die Bundesregierung stimmt sich zu Fragen des internationalen Handels wegen der ausschließlichen Kompetenz der EU eng mit der EU- Kommission sowie den Mitgliedstaaten ab – somit auch zu etwaigen Zollerhöhungen in Drittstaaten sowie möglichen Gegenreaktionen darauf. Zu den zuletzt diskutierten Gegenmaßnahmen der EU hat die Europäische Kommission am 12. März dieses Jahres eine Pressemitteilung veröffentlicht: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_740. 13. Abgeordneter Julian Schmidt (AfD) Wie viele Hektar landwirtschaftliche Flächen bzw. ehemals landwirtschaftliche Flächen (bei vorheriger Umwandlung) wurden in den Jahren 2020 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils mit Freiflächen-Photovoltaik- Anlagen (keine Agri-Photovoltaik-Anlagen) bebaut? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 7. April 2025 Der Bundesregierung liegt diese Zahl nicht vor. Insgesamt beträgt die Flächeninanspruchnahme aller bis Ende 2024 installierten Photovoltaik- Freiflächenanlagen inklusive Agri-Photovoltaik-Anlagen in Deutschland rund 45.200 Hektar. Mit gut 15.200 Hektar entfällt der größte Teil auf Ackerflächen, gefolgt von Konversionsflächen mit rund 12.200 Hektar, Seitenrandstreifen mit etwa 5.090 Hektar und Grünland mit ca. 2.360 Hektar. 14. Abgeordneter Julian Schmidt (AfD) Auf wie vielen Hektar landwirtschaftlicher Fläche bzw. ehemals landwirtschaftlicher Fläche (bei vorheriger Umwandlung) befanden sich im Jahr 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (keine Agri- Photovoltaik-Anlagen) in Planung? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 7. April 2025 Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu in Planung befindlichen Photovoltaik-Freiflächenanlagen vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 15. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch sind die Haushaltswirkungen bei einer Absenkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 7. April 2025 Eine Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent auf 10 Prozent würde im Veranlagungsjahr 2026 unter der Annahme einer annähernd gleichbleibenden wirtschaftlichen Entwicklung rechnerisch zu Mindereinnahmen bei der Körperschaftsteuer und beim Solidaritätszuschlag von rund 21 Mrd. Euro führen. 16. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) In welcher Höhe wurde die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft seit dem Jahr 2015 durch die Bundesregierung jährlich direkt finanziell gefördert, und wie hoch ist der jährliche geldwerte Vorteil, der sich für die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft aufgrund der unentgeltlichen Überlassung von Räumlichkeiten und Inventar in der bundeseigenen Liegenschaft ehemaliges Reichstagspräsidentenpalais in Berlin seit dem Jahr 2015 ergeben hat (vgl. Bundeshaushaltsplan 2025, Einzelplan 02, S. 12; bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 9. April 2025 Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e. V. (DPG) wird als institutionelle Zuwendungsempfängerin im Bereich des Deutschen Bundestages aus dem Bundeshaushalt, Kapitel 0212 Titel 685 12 – Förderung von Einrichtungen für parlamentarische Zwecke – gefördert. Die Höhe der jährlichen Förderung der DPG seit dem Jahr 2015 kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Angaben über die Höhe eines geldwerten Vorteils durch die unentgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten und Inventar liegen nicht vor. Jahr Institutionelle Förderung Soll (in 1.000 Euro) 2015 1.671 2016 1.752 2017 1.814 2018 1.904 2019 1.999 2020 2.087 2021 2.473 2022 2.473 2023 2.499 2024 2.735 2025 (Regierungsentwurf) 2.735 17. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der Liegenschaften der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), und welchen Stand hat das „THW-Bauprogramm“ (www.bundesimmobilie n.de/mit-dem-thw-bauprogramm-den- zivilschutzstaerken-8f570e03af92087d) mittlerweile erreicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 7. April 2025 Das Technische Hilfswerk (THW) ist über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM) untergebracht und nutzt nach Angaben der BImA ca. 1.200 Gebäude im gesamten Bundesgebiet. Die Gebäude werden durch die BImA auch im Hinblick auf ihre Integrierte Instandhaltungsstrategie hinsichtlich ihres baulichen Zustands und der energetischen Qualität regelmäßig bewertet und in ein Zustandsklassenmodell (ZK) in der Bandbreite von 1 bis 6 (absteigend) sowohl für den baulichen Zustand (ZK-Bau) als auch für den energetischen Zustand (ZK-E) eingestuft. Für die Gebäude des THW sind Zustandsabweichungen vom Gesamtbestand der BImA im ELM nicht erkennbar. 54 Prozent der THW-Gebäude befinden sich in einem guten bis sehr guten baulichen Zustand (ZK-Bau 1 und 2). Zu verbessern wäre der bauliche Zustand bei rund 28 Prozent der Gebäude, bei denen ein erhöhter Instandsetzungsbedarf besteht (ZK-Bau 3). Sanierungsbedürftig bzw. stark sanierungsbedürftig sind rund 16 Prozent der THW-Gebäude (ZK- Bau 4 und 5). Für die übrigen rund 2 Prozent der THW-Gebäude (ZK- Bau 6) ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse des liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzepts der BImA abzuwägen, ob die Gebäude grundinstandgesetzt, zurückgebaut und durch Neubau ersetzt oder anderweitig verwertet werden sollen. Der energetische Standard für die Gebäude im ELM wird durch die Energieeffizienzfestlegungen für Bundesgebäude (EEFB) vorgegeben und ist damit höher als der gesetzliche Standard aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der energetische Zustand ist bei 5 Prozent der THW-Gebäude sehr gut und vorbildhaft (ZK-E 1 und 2). Rund 39 Prozent der THW-Gebäude entsprechen den Vorgaben für einen Neubau gemäß GEG 2020 und sind damit der energetischen Zustandsklasse 3 (ZK-E 3) zuzuordnen. Die hohe Anzahl dieser Gebäude liegt darin begründet, dass auch bestimmte Gebäudetypen, die keiner energetischen Verbesserung bedürfen, wie z. B. Garagengebäude, zur ZK-E 3 gezählt werden. Energetisch sanierungsbedürftig sind rund 50 Prozent der THW-Gebäude. Eine darüber hinausgehende umfassende Grundinstandsetzung oder eine Erneuerung im energetischen Sinne ist bei rund 6 Prozent der THW-Gebäude erforderlich. Dabei ist abzuwägen, ob das jeweilige Gebäude gemäß energetischem Standard EGB 55 grundinstandzusetzen, rückzubauen, durch Neubau gemäß EGB 40 zu ersetzen oder anderweitig zu verwerten ist. Das THW-Bauprogramm sieht den Neubau bei bis zu 200 Ortsverbänden bis zum Jahr 2030 vor. Aktuell ist ein erster Rahmenvertrag in der Umsetzung. Dieser beinhaltet die Errichtung von 30 Neubauvorhaben für Ortsverbände in serieller Bauweise. 18. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Wie viele Gebäude und wie viele Wohnungen des Bundes wurden seit 2021 abgerissen (bitte Gebäude nach den vormaligen Nutzungsarten Wohnen, Gewerbe und sonstige auflisten; bitte abgerissene Gebäude und Wohnungen nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 8. April 2025 Bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) werden die erbetenen Angaben auch in der erfragten Detailtiefe nicht vorgehalten und können in der für die Beantwortung der Schriftlichen Frage vorgesehenen Frist nicht ermittelt werden. Bei Wohnungsbauprojekten werden in Einzelfällen baufällige, unvermietbare oder unter Wirtschaftlichkeitsaspekten nicht mit vertretbarem Aufwand sanierungsfähige Bestandsgebäude (wohnwirtschaftliche, dienstliche oder sonstige Gebäude, z. B. Garagen) zurückgebaut und durch zeitgemäße Mehrfamilienhäuser ersetzt. Im Zuge von elf Wohnungsbauprojekten erforderte die Entwicklung der Grundstücke die vorherige Beseitigung aufstehender baulicher Anlagen (2021: zwei Projekte, 2022: drei Projekte, 2023: ein Projekt, 2024: vier Projekte, 2025: ein Projekt). Die Anzahl der so ersetzten Gebäude oder Wohnungen wird bei der BImA allerdings nicht erfasst. Im Rahmen der Errichtung und des Betriebs von Endlagern für radioaktive Abfälle bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) wurden in den Jahren 2021, 2023 und 2025 je ein Gebäude, im Jahr 2022 sechs Gebäude und im Jahr 2024 zwei Gebäude auf nicht von der BImA verwalteten Liegenschaften abgerissen. Alle bundeseigenen Gebäude hatten die Nutzungsart Gewerbe. 19. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Aus welchen Gründen hat das Kuratorium der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft nach Kenntnis der Bundesregierung in einem letzten Akt der 20. Wahlperiode das Aussetzen des Benennungsrechts und der Mitgliedschaft der Republik Belarus und des Benennungsrechts der Russischen Föderation beschlossen, und hat die Bundesregierung dieses Vorgehen angesichts des bevorstehenden 80. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Faschismus bewertet, und wenn ja, wie (www.stiftung-evz.de/wer-wir-sind/s tiftung/gremien/statement-der-stiftung-evz-zur-be setzung-des-kuratoriums/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 8. April 2025 Rechtliche Grundlage des genannten Beschlusses des Kuratoriums der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) ist der neue § 5 Absatz 1a des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZStiftG) vom 2. August 2000 (BGBl. I S. 1263), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 68) geändert worden ist. Der § 5 Absatz 1a EVZStiftG wurde aufgrund einer Gesetzesinitiative aus der Mitte des Deutschen Bundestages in das EVZStifG eingefügt. Hierzu gab es keine Stellungnahme des Bundesrates und damit auch keine Gegenäußerung der Bundesregierung. Als Grund für die temporären Suspendierungen hat das Kuratorium der EVZ „die Gefährdung der Verwirklichung der Stiftungszwecke, die Gefährdung für das Ansehen der Stiftung sowie die Gefahr für an Projekten der Stiftung beteiligte Personen“ genannt. 20. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Wie möchte die Bundesregierung die aktuelle Neuverschuldung tilgen, und von welchem Tilgungszeitraum geht man dabei aus (bitte genauen Tilgungsplan anführen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 7. April 2025 Die Neuverschuldung des Bundes setzt sich zusammen aus Kreditaufnahmen zur Tilgung fälliger Kredite und der Nettokreditaufnahme: Als Dauerschuldner finanziert der Bund die Tilgungszahlungen für fällige Kredite durch Aufnahme neuer Kredite (Anschlussfinanzierungen). Aus der Differenz zwischen der (Brutto-)Kreditaufnahme und der Höhe der Anschlussfinanzierungen für Tilgungszahlungen ergibt sich die Nettokreditaufnahme. Die Höhe der zulässigen Nettokreditaufnahme ist in Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes geregelt. Hierfür sind im Regelfall keine Tilgungspläne vorgesehen. Für die Inanspruchnahme von Notlagenkrediten, die die Obergrenzen der in Normallage zulässigen jährlichen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung der tatsächlichen konjunkturellen Entwicklung überschreiten, bedarf es eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages, der gleichzeitig einen Tilgungsplan vorsieht. Gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages ergeben sich die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Tilgungsbeträge für Notlagenkredite. Außerdem sieht § 8 Absatz 2 des Gesetzes zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ Tilgungen der für das Sondervermögen aufgenommenen Kredite spätestens ab dem 1. Januar 2031 vor. Tabelle: Tilgungsplan für die Jahre 2028 bis 2061 für Notlagenkredite des Bundeshaushalts und des Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie aus den Jahren 2020 bis 2023 Tilgungszeitraum Tilgungsbeträge pro Jahr Mrd. Euro Bundeshaushalt 2028 bis 2030  9,2 Bundeshaushalt + Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie 2031 bis 2058 10,8 Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie 2059 bis 2061  1,7 Hinsichtlich der Anpassung von Tilgungsplänen heißt es zur Feststellung der Notlage und Festlegung eines Tilgungsplans (Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses vom 7. Dezember 2023, Bundestagsdrucksache 20/9676): „Höhere Rückführungen sind möglich. Dadurch verringert sich der Tilgungszeitraum entsprechend.“ 21. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) In welcher Form werden die Mittel des sogenannten Sondervermögens an die jeweiligen Landesregierungen ausgereicht (gibt es z. B. entsprechende Antragsverfahren), und in welchem Zeitraum soll die Ausreichung erfolgen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 8. April 2025 Die Entscheidung über die Ausgestaltung der einfachgesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Bestimmungen zum „Sondervermögen Infrastruktur“ gemäß Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes wird erst die neu konstituierte Bundesregierung treffen. Dieser Entscheidung kann nicht vorgegriffen werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat 22. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 jährlich die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen, und welche drei Staatsangehörigkeiten wurden bei diesen Personen vor der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit am häufigsten festgestellt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 7. April 2025 In Bezug auf die Anzahl erfolgter Einbürgerungen in den Jahren 2020 bis 2023 wird auf die jährlich vom Statistischen Bundesamt erstellte Einbürgerungsstatistik verwiesen, die sowohl Auskunft über die jährliche Anzahl der Einbürgerungen gibt als auch eine Aufschlüsselung nach bisheriger Staatsangehörigkeit der eingebürgerten Personen enthält. Die Statistik ist über die Website des Statistischen Bundesamts (www.de statis.de) abrufbar. Die Daten für das Erhebungsjahr 2024 liegen noch nicht vor. Die Einbürgerungsstatistik 2024 wird voraussichtlich im Juni 2025 veröffentlicht. 23. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Bei wie vielen Personen ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 jährlich der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Widerruf oder Rücknahme eingetreten, und was waren die drei am häufigsten festgestellten Gründe hierfür (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 7. April 2025 Nach einer aktualisierten Auswertung des Registers Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA-Register) im Bundesverwaltungsamt können hinsichtlich der Anzahl der Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) bzw. durch Rücknahme/ Widerruf einer früheren positiven Entscheidung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 verloren haben, folgende Angaben gemacht werden: Jahr Rücknahme der rechtswidrigen Einbürgerung gemäß § 35 StAG Rücknahme/Widerruf einer früheren positiven Entscheidung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz 2020  63 4 2021 135 6 2022 135 3 2023 167 2 2024 224 2 Die Gründe für die Rücknahme bzw. den Widerruf werden im EStA- Register nicht erfasst. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung sowie die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10930 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 21 des Abgeordneten Enrico Komning auf Bundestagsdrucksache 20/12372 verwiesen. 24. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Wie viele Mittel hat die Bundeszentrale für politische Bildung jeweils in den Jahren 2020 bis 2024 insgesamt erhalten, und wie gestaltet sich der Stellenplan (bitte mit Aufstellung der Eingruppierungen aufführen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 9. April 2025 Die Daten zu den Mitteln sind für jede Behörde am Anfang eines jeden Kapitels im jeweiligen Einzelplan des Bundeshaushaltsplans in einer Übersicht dargestellt (hier: Einzelplan 06 Kapitel 0635). Die Daten zu den Planstellen und Stellen können für jede Behörde dem Teil „Personalhaushalt“ am Ende eines jeden Einzelplans des Bundeshaushaltsplans entnommen werden (hier: ebenfalls Einzelplan 06 Kapitel 0635). 25. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur Nutzung der Blauen Kornblume als Symbol durch Rechtsextreme, welche der Abgeordnete der Fraktion der AfD Torben Braga bei der konstituierenden Sitzung des 21. Deutschen Bundestages am Revers trug und u. a. der KZ-Gedenkstättenleiter Jens-Christian Wagner als Erkennungszeichen der NSDAP wertet (siehe https://x.com/JensChristian W1/status/1906266364244873316)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 10. April 2025 Die Kornblume findet sich im Emblem der sich selbst als „politische Interessensgemeinschaft“ bezeichnenden rechtsextremistischen Gruppierung „Aufbruch Deutschland 2020“ (AD 20) und wird von Vertretern derselben bei öffentlichen Veranstaltungen getragen. Die Gruppierung weist ausdrücklich auf die Geschichte und Symbolik der Blume für die deutschnationale Bewegung hin. Daneben nutzten vereinzelt Mitglieder der „Alternative für Deutschland“ (AfD; Verdachtsfall) in der Vergangenheit öffentlichkeitswirksam die „Blaue Kornblume“ als Symbol. Gemäß der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 28. August 2019, 189/18 (10. Oktober 2019), sei die „Blaue Kornblume“ ein Symbol der antisemitischen Schönerer-Bewegung und habe in den Dreißigerjahren als Erkennungsmerkmal der in Österreich verbotenen „Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“ (NSDAP) gegolten. 26. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Wie viele Flüge aus Afghanistan erreichten die Bundesrepublik Deutschland mit wie vielen Personen im Jahr 2024 (bitte nach Geschlecht und Alter der Passagiere auflisten und bitte angeben, ob es sich bei den Passagieren um Familien handelte)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 9. April 2025 In allen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan erfolgt das Ausreiseverfahren grundsätzlich über Pakistan. Flüge aus Afghanistan finden seit dem Ende der Evakuierungsmaßnahmen Ende August 2021 nicht mehr statt. Im Rahmen der laufenden Aufnahmeverfahren aus Afghanistan, d. h. des Ortskräfteverfahrens, der sogenannten Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan nach § 23 Absatz 2 AufenthG wurden im Jahr 2024 21 Charterflüge durchgeführt. Über diese Charterflüge sind im Jahr 2024 insgesamt 3.851 afghanische Staatsangehörige aus den o. g. Aufnahmeverfahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Davon waren 1.919 männlich und 1.932 waren weiblich. Von diesen Personen waren 1.647 zum Zeitpunkt der Einreise minderjährig, d. h. unter 18 Jahre. Insgesamt sind 682 Familienverbünde eingereist, wobei zwei oder mehr Personen umfasst werden, die als Familie eingereist sind. 27. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Wie viele (kriminelle) Afghanen wurden seit dem Jahr 2020 bis zum aktuellen Stichtag pro Jahr abgeschoben (bitte nach Geschlecht und Alter auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 8. April 2025 Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 28. Februar 2025 4.541 afghanische Staatsangehörige aus Deutschland abgeschoben worden. Eine Unterteilung nach Alter (0 bis 86 Jahre), Geschlecht und Jahr ist in der folgenden Übersicht dargestellt. Der Hintergrund der Abschiebung einschließlich Angaben zum Anteil an Straftätern und Gefährdern unter den abgeschobenen Personen wird beim Bund nicht statistisch erfasst. männliche afghanische Staatsangehörige Alter 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt  0       2     2         4  1   1     4     4     3   1    13  2   2   3   5     1    10      21  3     2   6     3     5      16  4     2   5     2    15      24  5   1   2   7     2     3      15  6       8     4     6   2    20  7       9     4    10      23  8   1   1  10     2     5   2    21  9   2   4   2     7     4   2    21 10   1     4     2     7   2    16 11       3     4     2   1    10 12   3   1   2     1     4   4    15 13   1   1   4     3     1   1    11 14   1   2   5     6     3   2    19 15     1   5     5     1      12 16     2   5     1     4      12 17     3   2     4     6   3    18 18   7   7  24    30    35   9   112 19  11  15  28    85    77  11   227 20  31  16  15    66    66  17   211 21  38  36  29    74    65  15   257 22  26  52  33    77    95  15   298 23  25  29  37    96    97  14   298 24  26  36  41   100   114  18   335 25  20  25  39    91   108  32   315 26  14  26  37    78    89  19   263 27   7  18  29    50    74  15   193 28   9  20  27    45    64  14   179 29   8  11  25    32    42  14   132 30  12  17  25    33    44   2   133 31   3  15  15    24    33   5    95 32   5  13   9    18    22   8    75 33   3   7  14    16    16   3    59 34   5  10   8     9    27   4    63 35   4   6   8    12    15   5    50 36   2   6   7     8     7      30 37   5   7   6    10    12   1    41 38   3   9   5     7    13   1    38 39   2   1   4     7     8   3    25 40   2   2   3     7     7   1    22 männliche afghanische Staatsangehörige Alter 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt 41     2   3     4     5   1    15 42     2   4     2     5   2    15 43   2     8     5     2   3    20 44   1   1   3     6     3   2    16 45   2   3   1     3     2      11 46     1   3     2     3   1    10 47     2   1     3     3   1    10 48     1   3           4 49     1   2     1     1   1     6 50     2   3     2         7 51     2   2       2       6 52   1   1       4     1       7 53           2         2 54     1   1       3       5 55             1   3     4 56       1     1     1   1     4 57           2     2   1     5 58   1     1     2   1     5 59           1         1 60       1       2   1     4 61     1         1       2 62             1       1 63   1           1       2 64             2       2 65   3     1     1     1     6 66       1       1       2 67     1         2       3 68     1   1           2 69           1         1 70           1         1 72           1     2       3 75   1             1 76           1         1 86             1       1 unb           1         1 Gesamt 292 431 596 1.076 1.268 265 3.928 weibliche afghanische Staatsangehörige Alter 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt  0    2   1     2     5  1    3   1   2   3  3  12  2  1  2   5     7    15  3    1   3   8   2    14  4  3  3   3   2   7  2  20  5  1  1   1   5   7    15  6    3   5   3   6    17  7  1  2   3   4   9  1  20  8  1  3   4   5   3    16  9  1  2   2   3   4    12 10  1  2   4   2   5  2  16 11       1   4   3     8 12    1   5   6   1  1  14 13    2   4   3   2  1  12 14  1  1   2   2   1  1   8 15  2  1     2   2  1   8 16  1  2   5   1   3  2  14 17       5   2   4  4  15 18    1   2   2   3  1   9 19       3   3   3     9 20  1  2     4   2     9 21       3   2   3  1   9 22    2   2   4   5  1  14 23  2  1   2   1   4    10 24       1   1   6  1   9 25  1  4   8   4   7  1  25 26  2  3   6   4   5  2  22 27    1   2   3   8  1  15 28  1     1   3   8    13 29  1  3   3   2   6    15 30    2   4   5   7  1  19 31  1  3   4   2   7  1  18 32    2   2   5   6    15 33  1  1   3   3   3  2  13 34  2     4   4   5  2  17 35    1   3   3   3  1  11 36       5   1    1   7 37  1  3   2   2   1     9 38    1   2     1     4 39  1  2   2   3   2  1  11 40  1     2     2  2   7 41       2   1   1     4 42  1  2       2  1   6 43       1     1     2 44         2    1   3 45    1   1   2       4 46  1  1   2   1    1   6 47       2   1    3   6 49       1     1     2 50       2     1  1   4 51         1   2     3 52    1   1     1     3 weibliche afghanische Staatsangehörige Alter 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt 53         1   2     3 54       1     1  2   4 55  1         1     2 56           1     1 57    1     1   2     4 58           1     1 59       1     3  1   5 60           1     1 61         1   1     2 62         1       1 63       1   1   1  1   4 64  1     1   1   2     5 67         1   1     2 70  1             1 72         1   1     2 74         1       1 Gesamt 33 69 136 132 195 48 613 Die statistischen Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. 28. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Wie viele Islamisten sind aktuell in Deutschland ausreisepflichtig (bitte nach Herkunftsländern, Geschlecht und Alter auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 4. April 2025 Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit auch die Feststellung der Ausreisepflicht liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. 29. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viele Personen wurden 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung eingebürgert (bitte nach einzelnen Bundesländern aufschlüsseln), und was waren die fünf Hauptherkunftsnationalitäten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 7. April 2025 In Bezug auf statistische Fragestellungen wird grundsätzlich auf die jährlich vom Statistischen Bundesamt erstellte Einbürgerungsstatistik verwiesen, die sowohl Auskunft über die jährliche Anzahl der Einbürgerungen gibt als auch eine Aufschlüsselung nach bisheriger Staatsangehörigkeit der eingebürgerten Personen sowie nach Bundesländern enthält. Die Daten für das Erhebungsjahr 2024 liegen dem Statistischen Bundesamt jedoch bislang noch nicht vor. 30. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viele Personen erhielten 2024 nach dem Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (bitte nach vorherigem Aufenthaltsstatus und unter gesonderter Angabe der drei Hauptherkunftsnationalitäten aufschlüsseln), und wie viele waren es bisher im Jahr 2025 (bitte nach einzelnen Monaten und vorherigem Aufenthaltsstatus sowie unter gesonderter Angabe der drei Hauptherkunftsnationalitäten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 9. April 2025 Im Hinblick auf die Tatsache, dass es für die Inhaber des Chancen- Aufenthaltsrechts nach § 104c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) rechtlich noch nicht möglich ist, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG zu erhalten, wird Ihre Frage bezüglich der „dauerhafte[n] Aufenthaltserlaubnis“ dahingehend verstanden, dass nach der Zahl der Personen gefragt wird, die aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG – wie gesetzlich intendiert – in Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a oder § 25b AufenthG gewechselt sind. Zum Stichtag 28. Februar 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 10.648 aufhältige Personen registriert, die im Jahr 2024 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erhielten und davor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG hatten. Die Aufschlüsselung nach dem vorhergehenden Aufenthaltstitel und den Top-3- Staatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden. Chancen-Aufenthaltsrecht vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG Anzahl Personen Summe 10.648 davon: nach § 104c Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig geduldete, gestattete oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aufhältige Ausländer)  8.500 nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für Ehegatten/ Lebenspartner)    188 nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für minderjährige ledige Kinder)  1.908 nach § 104c Absatz 2 Satz 2 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für volljährige ledige Kinder, die bei der Einreise minderjährig waren)     52 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG nach Staatsangehörigkeiten Anzahl Personen Summe 10.648 darunter: Irak  2.209 Nigeria    897 Pakistan    603 Zum Stichtag 28. Februar 2025 waren im AZR 1.261 aufhältige Personen registriert, die im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 28. Februar 2025 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erhielten und davor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG hatten. Die Aufschlüsselung nach dem vorhergehenden Aufenthaltstitel, den Top-3-Staatsangehörigkeiten und nach Monaten kann den folgenden Tabellen entnommen werden. Januar 2025 Chancen-Aufenthaltsrecht vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG Anzahl Personen Summe 1.113 davon: nach § 104c Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig geduldete, gestattete oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aufhältige Ausländer)   841 nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für Ehegatten/ Lebenspartner)    23 nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für minderjährige ledige Kinder)   245 nach § 104c Absatz 2 Satz 2 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für volljährige ledige Kinder, die bei der Einreise minderjährig waren)    4 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG nach Staatsangehörigkeiten Anzahl Personen Summe 1.113 darunter: Irak   256 Nigeria    88 Armenien    59 Februar 2025 Chancen-Aufenthaltsrecht vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG Anzahl Personen Summe 148 davon: nach § 104c Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig geduldete, gestattete oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aufhältige Ausländer) 117 nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für Ehegatten/ Lebenspartner)   3 nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für minderjährige ledige Kinder)  27 nach § 104c Absatz 2 Satz 2 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für volljährige ledige Kinder, die bei der Einreise minderjährig waren)   1 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG nach Staatsangehörigkeiten Anzahl Personen Summe 148 darunter: Irak  24 Gambia  11 Russische Föderation  10 31. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Sind der Verein „Der Islamische Bund Rostock e. V.“ und der Verein „Sahaba Gemeindezentrum Rostock e. V.“ seit 2015 durch Bundesministerien oder Bundesbehörden finanziell gefördert worden (bitte nach Jahren, Summen und zuständigen Behörden/Bundesministerien aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 8. April 2025 Die erfragten Vereine erhalten gegenwärtig keine Förderung durch Bundesministerien und/oder Bundesbehörden und sind auch nicht in der Vergangenheit von diesen gefördert worden. 32. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Hat die Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die Vereine „Der Islamische Bund Rostock e. V.“ (https://moschee-rostoc k .de/) und „Sahaba Gemeindezentrum Rostock e. V.“ (https://sahaba-e-v.de/) sowie über relevante Personen aus deren Umfeld, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 8. April 2025 Bezüglich des Vereins „Der Islamische Bund Rostock e. V.“ liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Das „Sahaba Gemeindezentrum Rostock e. V.“ und dessen Vertreter sind der Bundesregierung bekannt. Eine Auskunft zu Einzelpersonen im Sinne Ihrer Frage muss trotz der grundsätzlichen verfassungsmäßigen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls sowie zum Schutz der Grundrechte Dritter unterbleiben. Im vorliegenden Fall würden durch eine Beantwortung Rückschlüsse auf Einzelpersonen ermöglicht und in der Folge zum Nachteil, insbesondere zu einer Gefährdung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes – GG) sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) der betroffenen Personen führen. Durch die Beantwortung Ihrer Frage würden zudem spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur Methodik und zum Ressourceneinsatz des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) offengelegt, wodurch die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigt zu werden droht. Durch eine öffentliche Stellungnahme, die einen möglichen Rückschluss auf die beteiligten Personen zur Folge hätte, könnte zudem durch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert oder verhindert werden. Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der deutschen Sicherheitsbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und eine damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Durch eine Bekanntgabe von spezifischen Informationen zur Tätigkeit der Sicherheitsbehörden besteht die Gefahr, dass konkrete Arbeitsmethoden, operative Maßnahmen, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile der Sicherheitsbehörden offengelegt und so Rückschlüsse auf deren Vorgehensweise ermöglicht werden, die die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder insbesondere im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung nachhaltig beeinträchtigen und damit einen erheblichen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. 33. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Sind bei der Bundespolizei in den Jahren 2020 bis 2024 Schusswaffen, Schusswaffenteile oder Munition aus Dienstwaffenbeständen und/oder aus Asservatbeständen verloren gegangen, gestohlen worden oder anderweitig abhanden gekommen, und wenn ja, wie viele Gegenstände umfasst dies (bitte nach Jahren und Art der Gegenstände aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 4. April 2025 In den betrachteten Zeiträumen wurden Verluste von dienstlichen Führungs- und Einsatzmitteln (FEM) und Asservaten gemäß nachfolgender Tabelle festgestellt. Jahr Waffen Munition 2020 FEM keine -24- Patronen Kal. 9 x 19 mm Asservate keine 2021 FEM keine -2- Patronen Kal. 9 x 19 mm Asservate keine 2022 FEM keine -19- Patronen Kal. 9 x 19 mm Asservate keine 2023 FEM -3- Pistolen H&K P30 -46- Patronen Kal. 9 x 19 mm Asservate keine 2024 FEM -1- Pistole H&K P30 -7- Patronen Kal. 9 x 19 mm Asservate Für den gesamten von Ihnen genannten Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 entspricht dies einem Gesamtverlust von vier Pistolen H&K P30 und 98 Patronen Kaliber 9 x 19 mm. Die Pistolen im Jahr 2023 kamen beim Nacheilen in Einsätzen und durch Diebstahl im privaten Bereich abhanden. Die Pistole im Jahr 2024 kam bei einem Einsatz auf der Ostsee unwiederbringlich im Wasser abhanden. Die Patronen kamen jeweils bei verschiedenen Einsätzen und Streifentätigkeiten und im Jahr 2023 teilweise durch Diebstahl im privaten Bereich abhanden. 34. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) In welchen THW-Ortsverbänden wurden bereits Baumaßnahmen im Rahmen des THW- Bauprogramms (www.bundesimmobilien.de/mit-dem-th w-bauprogramm-den-zivilschutz-staerken-8f570e 03af92087d) begonnen, und wie viele weitere Ortsverbände werden im Jahr 2025 in das Bauprogramm aufgenommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 4. April 2025 Im Rahmen des vom Bundesministerium des Innern und für Heimat initiierten THW-Bauprogramms sollen für bis zu 200 nicht mehr den aktuellen Bedarfen entsprechende Räumlichkeiten von Ortsverbänden der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) standardisierte, kostengünstige und nachhaltige Liegenschaften errichtet werden. Im ersten Rahmenvertrag des THW-Bauprogramms für Ortsverbände wurden 30 verbindliche und 30 weitere optionale Maßnahmen ausgeschrieben. Die ersten 30 Maßnahmen sind durch Mietmittel im Haushalt des THW refinanziert. Hiervon wurden am Stichtag 1. April 2025 insgesamt 18 Maßnahmen gegenüber dem Rahmenvertragspartner abgerufen. Die erste Baumaßnahme wird im Mai 2025 in Wardenburg begonnen. Die anderen zwölf Maßnahmen werden voraussichtlich im Laufe der Jahres 2025, je nach Planungsfortschritt einige wenige noch 2026 abgerufen. Weitere Maßnahmen im Rahmen des THW-Bauprogramms können abgerufen und umgesetzt werden, sobald die hierfür erforderlichen Mietmittel im THW-Haushalt veranschlagt sind. 35. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) In welchem Umfang wurde im Jahr 2024 auf die Fähigkeiten der anerkannten Hilfsorganisationen im Rahmen des Katastrophenschutzes im Zusammenwirken mit dem Technischen Hilfswerk im In- und Ausland zurückgegriffen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 7. April 2025 Im Inland hat die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) im Jahr 2024 mehr als 15.000 Einsatzdienste geleistet. Die ehrenamtlichen THW-Kräfte arbeiten bei der Einsatzabwicklung regelmäßig mit Kräften der Hilfsorganisationen zusammen und die Einsatzoptionen ergänzen sich. Insbesondere bei größeren Einsatzlagen unterstützt das THW technisch und logistisch Hilfsorganisationen bei ihren verschiedensten Betreuungsaufgaben, medizinischer Versorgung und Verpflegung. Im Ausland hat das THW im Jahr 2024 sieben Einsatzdienste geleistet. Dabei agiert das THW im Ausland grundsätzlich unabhängig von deutschen Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, Malteser International, der Johanniter Unfallhilfe oder der Welthungerhilfe. Allerdings werden hier Hilfsmaßnahmen regelmäßig informell abgestimmt/ besprochen und Informationen zur Lage ausgetauscht. 36. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Wie viele Flüchtlinge waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 in Mecklenburg- Vorpommern untergebracht (bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln), und wie viele Flüchtlinge sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 jeweils in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns untergebracht werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 11. April 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele der erfragten Personen in Mecklenburg-Vorpommern in Aufnahmeeinrichtungen in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten „untergebracht“ waren. Die Unterbringung von Schutzsuchenden sowie deren Verteilung in die Kommunen liegt originär in der Zuständigkeit der Länder. Die Verteilung von Schutzsuchenden auf die Länder erfolgt grundsätzlich nach dem sog. Königsteiner Schlüssel. Für Mecklenburg- Vorpommern gilt demzufolge eine Aufnahmequote von 1,98045 Prozent. 37. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Wie viele Flüchtlinge können gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung maximal jeweils in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns untergebracht werden, und inwieweit ist jeweils in welcher Höhe geplant, Unterbringungskapazitäten neu zu schaffen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 11. April 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da kommunale Unterbringungskapazitäten nicht vom Bund erfasst werden. Die Unterbringung von Schutzsuchenden sowie deren Verteilung in die Kommunen liegt originär in der Zuständigkeit der Länder. 38. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Wie viele Flüchtlinge waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 – jeweils in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns – junge Männer im Alter von bis zu 40 Jahren, und aus welchen Herkunftsländern stammten diese (bitte jeweils die drei häufigsten Herkunftsländer – HKL – angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 11. April 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im engen Sinne der Fragestellung vor. Etwaige Angaben zu ausländischen Staatsangehörigen können aus den Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) nicht nach einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt ermittelt werden. Auch liegen keine Angaben zu Verlaufsdaten zu einem bestimmten Zeitraum (hier dem Jahr 2024) vor. Zudem gibt es im Sinne der Fragestellung keine allgemeingültige Definition des Begriffs „Flüchtling“. Hilfsweise können bestimmte Angaben zu in Mecklenburg-Vorpommern aufhältigen ausländischen Staatsangehörigen zum Stichtag 31. Dezember 2024 gemacht werden. Die nachfolgenden Daten beziehen sich gemäß AZR auf zum genannten Stichtag aufhältige männliche Personen im Alter von 18 bis 40 Jahren mit den folgenden Merkmalen: Personen mit anerkanntem Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz oder diejenigen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen war, sowie Personen, die infolge des russischen Angriffskrieges aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und sich zum Stichtag im Zuständigkeitsbereich von Mecklenburg-Vorpommern aufgehalten haben. AZR zum Stichtag 31.12.2024 männlich im Alter von 18 bis unter 41 Jahren Gesamt 11.468 darunter (HKL): Syrien  4.369 Ukraine  2.643 Afghanistan  1.323 39. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen gemäß den erfolgten Absprachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Dublin-Rücküberstellungen bei Sammelabschiebungen per Flugcharter von Deutschland in den zuständigen EU-Mitgliedstaat bzw. aus einem anderen EU-Mitgliedstaat heraus nach Deutschland pro Flug maximal rücküberstellt werden dürfen (bitte für beide Richtungen jeweils differenziert nach den EU-Mitgliedstaaten Griechenland, Kroatien, Italien, Bulgarien, Frankreich, Spanien, Österreich, Polen, Schweiz, Schweden, Niederlande, Belgien, Rumänien und Portugal auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 7. April 2025 Die erfragten Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Mitgliedstaat der Europäischen Union beziehungsweise Schengen-assoziierter Staat (MS) Absprache über maximale Überstellungen in den MS oder von dem MS nach Deutschland durch Chartermaßnahmen pro Flug Kroatien 20 oder 30 Personen pro Flug (zwei Flüge im Monat mit insgesamt 50 Personen) Bulgarien 10 Personen pro Flug Frankreich 25 Personen pro Flug Spanien 10 Personen pro Flug Österreich 10 Personen verteilt auf zwei Flüge pro Monat Polen 20 Personen pro Flug Schweiz 12 Personen Rumänien 20 Personen Portugal 30 Personen Mit Griechenland, Italien, Schweden, und Belgien gibt es derzeit keine Absprachen über die Möglichkeit von Überstellungen durch Chartermaßnahmen im Sinne der Fragestellung. Mit den Niederlanden besteht eine Verwaltungsvereinbarung, die grundsätzlich Chartermaßnahmen auf dem Luftweg vorsieht, ohne dazu nähere Ausführungen hinsichtlich der Häufigkeit und Personenanzahl zu machen. 40. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Sammelabschiebungen per Flugcharter (Anzahl der Flüge) gemäß den erfolgten Absprachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten derzeit in beide Richtungen (Deutschland–anderer EU- Mitgliedstaat bzw. umgekehrt) pro Jahr möglich sind (bitte für beide Richtungen jeweils differenziert nach den EU-Mitgliedstaaten Griechenland, Kroatien, Italien, Bulgarien, Frankreich, Spanien, Österreich, Polen, Schweiz, Schweden, Niederlande, Belgien, Rumänien und Portugal auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 7. April 2025 Diе erfragten Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Mitgliedstaat der Europäischen Union beziehungsweise Schengen-assoziierter Staat (MS) Absprache über maximale Chartermaßnahmen in den MS oder von dem MS nach Deutschland pro Jahr Kroatien 24 Chartermaßnahmen Bulgarien 24 Chartermaßnahmen Frankreich Keine Begrenzung Spanien Keine Begrenzung Österreich 24 Chartermaßnahmen Polen Keine Begrenzung Schweiz Keine Begrenzung Rumänien Keine Begrenzung Portugal Keine Begrenzung Mit Griechenland, Italien, Schweden und Belgien gibt es derzeit keine Absprachen über die Möglichkeit von Überstellungen durch Chartermaßnahmen im Sinne der Fragestellung. Mit den Niederlanden besteht eine Verwaltungsvereinbarung, die grundsätzlich Chartermaßnahmen auf dem Luftweg vorsieht, ohne dazu nähere Ausführungen hinsichtlich der Häufigkeit und Personenanzahl zu machen. 41. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Hat die Bundesregierung bereits Werbekampagnen (etwa im Rahmen der Personalgewinnung oder allgemeinen Adressierung von Bürgern) durchgeführt, in denen sogenannte Diskriminierung oder Ungleichbehandlung aufgrund der „politischen Anschauungen“ (Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes) adressiert wird, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass in der Bundesverwaltung Personal mit „politischen Anschauungen“ in einer Zusammensetzung beschäftigt ist, die der Verteilung der „politischen Anschauungen“ der Durchschnittsbevölkerung entspricht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 4. April 2025 Der Bundesregierung liegen weder Erkenntnisse zu den in Ihrer Frage angesprochenen Sachverhalten vor, noch wurden durch die Bundesregierung entsprechende Werbekampagnen durchgeführt. 42. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Wurde der Flaschenwurf auf ein AfD-Mitglied an einem Infostand der Partei am 16. März 2025 (www.butenunbinnen.de/nachrichten/angriff-afd- bremen-walle-100.html) durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst, und wenn ja, auf welche Weise (bitte mit Tatzeit, Tatort, Sachverhalt, verwirklichten Straftatbeständen, Zähldelikt, Phänomenbereich, allen Ober- und Unterthemenfeldern, allen Angriffszielen, dem Datum der erstmaligen Aufnahme der Tat in die PMK- Datenbank, dem Sachverhalt wie in Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/5470 und, soweit möglich, mit einer eindeutigen Vorgangsnummer oder anderen Identifikationsnummer angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 4. April 2025 Die Meldung von politisch motivierten Straftaten im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität erfolgt in Zuständigkeit der Länder. Bislang ist keine Meldung des Landes Bremen beim Bundeskriminalamt eingegangen. In diesem Kontext ist zu berücksichtigen, dass entsprechende Meldungen an das Bundeskriminalamt als Zentralstelle regelmäßig erst mit einem gewissen zeitlichen Verzug erfolgen. 43. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Syrer kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit vom 9. Dezember 2024 bis zum 31. März 2025 nach Deutschland (bitte nach einzelnen Monaten aufschlüsseln), und wie viele von diesen werden in der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge jeweils als Erstantragsteller aus der Arabischen Republik Syrien aufgeführt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 7. April 2025 Zum Stichtag 28. Februar 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 13.554 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit registriert, die im Zeitraum vom 9. Dezember 2024 bis zum 28. Februar 2025 eingereist waren. Die Aufteilung nach einzelnen Monaten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Monat letzte Einreise Anzahl Personen Dezember 2024  5.050 Januar 2025  5.143 Februar 2025  3.361 Gesamt 13.554 Von diesen 13.554 Personen war im AZR bei 5.786 ein Asylerstantrag nach ihrer Einreise erfasst. Die Zahl der Asylerstantragstellenden in den erfragten Monaten kann der öffentlich verfügbaren Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter dem nachfolgenden Link entnommen werden: www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/Asyl GesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html. Zahlen für den Monat März 2025 liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. 44. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) In welcher Kategorie bzw. in welcher Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung diejenigen Flüchtlinge aus der Arabischen Republik Syrien geführt, über deren Antrag nur mit einer Bewertung der Lage vor Ort in Syrien entschieden werden kann, und wie viele sind dies im Zeitraum vom 9. Dezember 2024 bis zum 31. März 2025 (oder zum aktuell verfügbaren Stand)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 7. April 2025 Eine gesonderte Statistik zu Personen, über deren Asylantrag nur mit einer Bewertung der Lage vor Ort in Syrien entschieden werden kann, wird nicht geführt. Im Zeitraum vom 9. Dezember 2024 bis zum 28. Februar 2025 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 5.086 Entscheidungen zu sonstigen Verfahrenserledigungen (Unzulässigkeitsentscheidungen) getroffen, die ohne die Bewertung der Lage im Herkunftsland getroffen werden konnten. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 45. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie vielen Ausreisepflichtigen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vom Dezember 2022 bis zum 31. März 2025 ein Aufenthaltsrecht nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht bewilligt (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/plus25469 4454/Aufenthaltstitel-auf-Probe-Diese-Folgen-ha t-das-Chancen-Aufenthaltsrecht-der-Ampel.html), und wie viele von diesen waren zuvor wegen ungeklärter Identität gemäß § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) i. V. m. § 60b Absatz 1 AufenthG geduldet (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 9. April 2025 Bis zum aktuell verfügbaren Stichtag 28. Februar 2025 wurde insgesamt für 82.474 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Ausländerzentralregister erfasst. Darunter hatten 5.970 Personen zuvor eine Duldung nach § 60b Absatz 1 AufenthG (ungeklärte Identität). Davon erhielten 4.291 Personen die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG im Jahr 2023, 1.631 Personen im Jahr 2024 und 48 im Jahr 2025 (keine Person im Jahr 2022). 46. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, warum bei der polizeilichen Maßnahme am 5. November 2024 in Grimma der Zeitraum von ca. fünf Minuten zwischen dem Herausführen der Ehefrau des Beschuldigten aus dem Gefahrenbereich und dem Heraustreten des Beschuldigten auf den Hof des verfahrensgegenständlichen Anwesens (Quelle: Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 29. Januar 2025, Aktenzeichen 603 Js 69812/24 Q) nicht genutzt wurde, um der Ehefrau Gelegenheit zu geben, K. H. telefonisch oder per Megaphon darüber zu informieren, dass es sich um eine polizeiliche Maßnahme und nicht um einen kriminellen Überfall handele, und wenn ja, welche sind dies? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 9. April 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 20/15087 verwiesen. 47. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Welche Organisationen, Vereine oder Projekte wurden seit 2021 mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt gefördert, deren erklärtes Ziel die Bekämpfung sogenannter Desinformation ist (bitte die 14 Organisationen mit der höchsten Fördersumme angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 9. April 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13542 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880 verwiesen. 48. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Wie viele öffentlich-rechtliche Stiftungen mit Bundesbeteiligung erhielten im Haushaltsjahr 2024 direkte oder indirekte Bundesmittel, ohne einer haushaltsrechtlichen Kontrolle durch den Bundesrechnungshof zu unterliegen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 9. April 2025 Gemäß § 111 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) prüft der Bundesrechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Zu diesen zählen auch öffentlich-rechtliche Stiftungen. Demzufolge gibt es keine öffentlich-rechtlichen Stiftungen ohne haushaltsrechtliche Kontrolle durch den Bundesrechnungshof. 49. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Entschließungsantrag des Bundesrates zum flächendeckenden Einsatz des Programms Palantir unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland (www.derstandard.at/story/3000000 262763/deutschland-will-spitzel-software-von-pal antir-flaechendeckend-einsetzen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 8. April 2025 Der Bundesrat hat keinen Entschließungsantrag „zum flächendeckenden Einsatz des Programms Palantir“ gefasst (Bundesratsdrucksache 58/25 (Beschluss)). Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 50. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in den Goethe-Instituten im Ausland das Gendern gelehrt wird? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 7. April 2025 Die Zentrale des Goethe-Instituts gibt den Goethe-Instituten im Ausland keine Vorgaben zur Verwendung und zur Lehre gendergerechter Sprache. 51. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Welche Kosten sind in den Jahren 2023, 2024 und bisher im Jahr 2025 (bis zum 31. März 2025) nach Kenntnis der Bundesregierung zulasten des Bundeshaushaltes (bzw. anteilig zulasten der Länderhaushalte) für die Überführung von sogenannten Ortskräften und anderen Personen in diesem Zusammenhang mit hauptsächlich afghanischer Staatsbürgerschaft aus Afghanistan und Pakistan nach Deutschland entstanden, und um wie viele Personen, die nach Deutschland eingeflogen wurden, handelt es sich bei diesem Programm insgesamt? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 7. April 2025 Die Kosten der Projekte, die unter die unterstützte Ausreise afghanischer Ortskräfte und sonstiger schutzbedürftiger Personen fallen, beliefen sich in den Jahren 2023 und 2024 auf rund 60 Mio. Euro. Die Kosten im Zeitraum Januar bis März 2025 liegen aus buchhalterischen Gründen noch nicht vor. Bisher sind 36.360 Personen (Hauptpersonen und Familienangehörige) im Rahmen der verschiedenen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan nach Deutschland eingereist. 52. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Welche Hilfeleistungen plant die Bundesregierung derzeit für die vom Erdbeben in Thailand und Myanmar betroffenen Menschen? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 7. April 2025 Die Situation in Thailand bedarf nach aktuellem Stand der Bundesregierung keiner internationalen Hilfe, daher konzentriert sich die Hilfe auf Myanmar. Über bereits bestehende humanitäre Projektförderungen in der Region unterstützt die Bundesregierung die durch das Erdbeben betroffene Bevölkerung, u. a. über Projekte deutscher Hilfsorganisationen. Außerdem sind mehrere deutsche Nichtregierungsorganisationen in Myanmar tätig, die aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert werden. Zusätzlich bereitet das Deutsche Rote Kreuz mit deutscher Finanzierung eine Hilfslieferung über die humanitäre Luftbrücke der EU vor. Dadurch sollen 3.500 besonders vulnerable Menschen in den Regionen Mdalay, Bago, Sagaing und Naypitaw erreicht werden. Für den Länderfonds Myanmar des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) hat die Bundesregierung 5 Mio. Euro bereitgestellt. An der finanziellen Unterstützung über den Zentralen Nothilfefonds der Vereinten Nationen (CERF) ist die Bundesregierung maßgeblich beteiligt. Von den 5 Mio. Euro, die bereitgestellt wurden, stammen 20 Prozent aus deutschen Mitteln. Über die flexible Förderung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) ist die Bundesregierung zudem maßgeblich beteiligt. 53. Abgeordneter Tilman Kuban (CDU/CSU) Welche Entscheidung lag dem bei FAZ.NET erwähnten Sonderflug von Ramon/Israel nach Leipzig (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/freiwillig e-ausreise-israel-preist-sonderflug-von-gaza-bewo hnern-nach-leipzig-110394350.html) zugrunde, und über welche Staatsbürgerschaft verfügten die Passagiere jeweils (bitte die genaue Zahl und die Nationalitäten der Passagiere an Bord auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 11. April 2025 Bei dem Flug am 1. April 2025 handelte es sich um eine durch die Bundesregierung unterstützte Ausreise aus Gaza nach Deutschland von 19 deutschen Staatsangehörigen und 14 Familienangehörigen palästinensischer Volkszugehörigkeit auf Grundlage des § 6 des Konsulargesetzes. 54. Abgeordneter Matthias Moosdorf (AfD) Welcher Inhalt wurde bei der von der Trans European Policy Studies Association durchgeführten Studie zur Verbesserung der Such- und Rettungseinsätze im Mittelmeer im Jahr 2024 thematisiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14727) die vom Auswärtigen Amt mit 14.400 Euro finanziert wurde (bitte auch, falls die Studie veröffentlicht wurde, den Publikationsort angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 11. April 2025 Die Studie „A European Search and Rescue Initiative for the Mediterranean“ untersucht anhand von Fallstudien (Mare Nostrum, Poseidon, Malta-Mechanismus) die Durchführbarkeit verschiedener Optionen einer staatlich getragenen europäischen Such- und Rettungsinitiative im Mittelmeer und diskutiert Handlungsempfehlungen an die Europäische Union und die EU-Mitgliedstaaten. Die Studie wurde seitens der Trans European Policy Studies Association noch nicht veröffentlicht. Für die Inhalte der Studie sind ausschließlich die Verfasserinnen und Verfasser verantwortlich. 55. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hält die Bundesregierung ein baldiges Ende des Ukrainekrieges für möglich, und wenn ja, welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um ein zeitnahes Kriegsende zu ermöglichen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 7. April 2025 Seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 setzt sich die Bundesregierung intensiv für dessen rasches Ende ein. Hierzu steht die Bundesregierung kontinuierlich im engen Austausch mit Partnern – sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren, vor allem in der NATO, der EU und den G7. Russland kann diesen Krieg jederzeit beenden, indem es seine Truppen vollständig aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine abzieht, wozu die Bundesregierung immer wieder aufgefordert hat und in ihrer Forderung nicht nachlässt. 56. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich Übergriffen, Misshandlungen und/ oder Tötungen von Minderheiten, z. B. der Alawiten, nach dem Machtwechsel in Syrien vor? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 8. April 2025 Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden zwischen dem 6. und 9. März 2025 an der Westküste Syriens (Provinzen Latakia und Tartus) gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften der Übergangsregierung und Anhängern des ehemaligen Assad-Regimes, vor allem alawitischer Herkunft, statt. Dabei kam es auch zu Tötungen von Zivilisten der lokalen, größtenteils alawitischen Bevölkerung. Ende März dieses Jahres fanden weitere bewaffnete Auseinandersetzungen in Syrien statt, z. B. in Moqbleh, nordöstlich von Aleppo, in Jableh im Raum Latakia und in Duraykish im Raum Tartus. Die syrische Regierung hat eine Untersuchungskommission zur Aufklärung der Vorfälle eingesetzt. Sie soll innerhalb von 30 Tagen einen Untersuchungsbericht vorlegen. Die Bundesregierung hat öffentlich und im direkten Austausch mit der syrischen Übergangsregierung eine rasche, vollständige und unparteiische Aufklärung der Gewalt vor allem gegen Mitglieder der alawitischen Minderheit gefordert. Die Bundesregierung hat immer deutlich gemacht, dass ein inklusiver Übergangsprozess unter Einschluss aller religiösen und ethnischen Gruppen Maßstab für die künftige Unterstützung Deutschlands in Syrien sein wird. 57. Abgeordneter René Springer (AfD) Hat die Bundesregierung die Organisation The Gender Research And Communication Agency (GRACA) in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und laut Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Kabinettbeschluss) unmittelbar oder mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen gefördert (bitte titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit Angaben zum jeweiligen Förderzeitraum und zur Höhe der Förderung in maschinenlesbarer Form auflisten)? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 11. April 2025 The Gender Research And Communication Agency (GRACA) hat folgende Förderungen der Bundesregierung erhalten: Jahr Summe Kapitel/Titel 2020  46.228,35 Euro 0501/687 23 2022 101.273,00 Euro 0501/687 23 2023 163.178,79 Euro 0501/687 23 2024 208.005,78 Euro 0501/687 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 58. Abgeordneter Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwieweit stehen, vor dem Hintergrund des tödlichen Übungsunfalls von vier US-Soldaten in Litauen, zur Sicherstellung der prähospitalen Notfallversorgung bei Verletzungen von Angehörigen der Bundeswehr in Litauen Luftrettungsmittel in einer Weise zur Verfügung, die mit der Verfügbarkeit in Deutschland vergleichbar ist – insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der sogenannten golden hour, also der kritischen Zeitspanne von maximal einer Stunde zwischen Unfallereignis und Versorgung in einem fachlich hinreichend geeigneten Traumazentrum –, und wie bewertet die Bundesregierung die verbindliche Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der konkreten Luftrettungskapazitäten, insbesondere im Kontext militärischer Übungen der Bundeswehr? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller vom 9. April 2025 Die sanitätsdienstliche Versorgung deutscher Soldatinnen und Soldaten in Litauen richtet sich nach dem durch die NATO vorgegebenen fachlichen Standard sowie den entsprechenden Zeitvorgaben und ist im Sinne der Fragestellung sichergestellt. In Litauen ist eine erste medizinische Behandlung flächendeckend durch entsprechende Kliniken gewährleistet. Daher werden zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft keine gesonderten Luftrettungsmittel im Sinne der Fragestellung benötigt. 59. Abgeordneter Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen Stand haben die Mitte August 2019 mit einer Absichtserklärung (www.bg-kliniken.de/ueb er-uns/das-unternehmen/aktuelles-1/bg-kliniken-u nd-bundeswehrkrankenhaeuser-wollen-kooperie ren/) eingeleiteten Gespräche zwischen den Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung (BG Kliniken) und dem Sanitätsdienst der Bundeswehr über eine vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit, und welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung mit Blick auf die Resilienz des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes und die Erfüllung der NATO-Vorgaben zur Versorgung einer großen Zahl von Patientinnen und Patienten in der „Drehscheibe Deutschland“ für einen zeitnahen Vertragsabschluss (bitte die wesentlichen geplanten Schritte mit Angabe von Umsetzungsfristen auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller vom 10. April 2025 Die Absichtserklärung im Sinne der Fragestellung hat weiterhin Bestand. Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung einer großen Zahl von Soldatinnen und Soldaten kann grundsätzlich nur in einem gesamtstaatlichen Ansatz bewältigt werden. Für den Verteidigungsfall ergänzt der Bund gemäß § 11 ff. des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) die Vorhaltungen der Länder mit weiterer Ausstattung. Zusätzlich stellt der Bund für den Verteidigungsfall gemäß § 23 Absatz 1 ZSKG zusätzliches Sanitätsmaterial bereit. Des Weiteren bevorratet sich der Bund mit Sanitätsmaterial zur Bewältigung von Lagen mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Substanzen. 60. Abgeordneter Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern sind für die Erweiterung und Verbesserung der Ausbildungskapazitäten für die Ausbildung der 450 pro Jahr zusätzlich neu genehmigten Stellen zur Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern im Sanitätsdienst der Bundeswehr gemeinsame Ausbildungsvereinbarungen mit Trägern des Rettungsdienstes (beispielsweise Berufsfeuerwehren), u. a. an Orten, an denen die Bundeswehrkrankenhäuser bereits im Regelrettungsdienst mitwirken, in Arbeit (bitte die letzten 14 hierzu durchgeführten Gespräche nach Orten und beteiligten Organisationen aufschlüsseln), und welche Herausforderungen stehen dem Abschluss solcher Vereinbarungen aktuell entgegen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller vom 10. April 2025 Die Sicherstellung der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern erfolgt über das Bundesgebiet verteilt durch zivile Dienstleistende. Grundlage stellen bestehende Rahmenverträge zwischen dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und den Leistungsanbietenden dar. Die Schließung solcher Verträge erfolgt unter Wahrung des Vergaberechtes. Zu Gesprächen im Rahmen von Vergabeverfahren wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt. Insofern kann die Bundesregierung auch keine pauschale Aussage zu etwaigen Herausforderungen im Sinne der Fragestellung treffen. 61. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Werden die persönliche Zuverlässigkeit und etwaige sicherheitsgefährdende Kontakte zu extremistischen oder staatsfeindlichen Verbindungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Rüstungsunternehmen während eines Vergabeverfahrens der Bundeswehr berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern, und gab es bei der Vergabe für die Modernisierung des Taurus-Systems an den Rüstungskonzern TDW Gesellschaft für verteidigungstechnische Wirksysteme mbH (https:// t a z.de/Rechtsextremer-in-Ruestungskonzern/!6070 827/) Zweifel des Bundesamts für Verfassungsschutz an der persönlichen Zuverlässigkeit von einzelnen Mitarbeitenden durch bestehende oder vergangene Kontakte zu extremistischen oder staatsfeindlichen Verbindungen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 7. April 2025 Grundsätzlich wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens das Nichtvorliegen sog. Ausschlussgründe bei teilnehmenden Unternehmen nach den §§ 123 f. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) geprüft. Bei Vorliegen solcher Ausschlussgründe wird das Unternehmen gemäß § 126 GWB von der weiteren Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für etwaige Unterauftragnehmer. Bei öffentlichen Vergabeverfahren, die zusätzlich besondere Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen oder den Sabotageschutz stellen, werden gemäß § 7 der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen. Bezüglich des Unterauftragnehmers TDW Gesellschaft für verteidigungstechnische Wirksysteme mbH liegen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 62. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl an Tieren, die im Jahr 2024 (falls noch nicht verfügbar: 2023) bei Stallbränden ums Leben gekommen sind, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 7. April 2025 Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die erfragten Informationen zu Brandfällen in Tierhaltungen oder zur Anzahl der dabei getöteten oder verletzten Tiere statistisch nicht erfasst. Der Bundesregierung liegen daher keine derartigen Erkenntnisse vor. 63. Abgeordneter Stephan Protschka (AfD) Hat die Organisation „Animal Rebellion“ Fördermittel oder sonstige Förderungen von Seiten des Bundes erhalten, und wenn ja, wann und in welcher Höhe? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 10. April 2025 Die Organisation „Animal Rebellion“ erhielt keine Fördermittel oder sonstige Förderungen von Seiten des Bundes. 64. Abgeordneter Julian Schmidt (AfD) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die aktuelle Lage zur Afrikanischen Schweinepest und zu ihrer Bekämpfung sowie zur Vermeidung der Weiterverbreitung in Deutschland, insbesondere in Hessen, vor? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 4. April 2025 Aktuell ist kein Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest (ASP) bei gehaltenen Schweinen in Deutschland ausgewiesen. Alle bisher festgestellten Ausbrüche bei gehaltenen Schweinen konnten zeitnah erfolgreich bekämpft und insoweit aufgehoben werden. Die Gesamtzahl der amtlichen ASP-Feststellungen bei Wildschweinen in Deutschland seit dem ersten Eintrag in Brandenburg im September 2020 betrug zum Stichtag 31. März 2025 7.443, davon – 3.446 in Brandenburg, – 2.399 in Sachsen, – 47 in Mecklenburg-Vorpommern, – 1.476 in Hessen, – 72 in Rheinland-Pfalz und – drei in Baden-Württemberg. Das Ausbruchsgeschehen bei Wildschweinen konzentriert sich derzeit auf das Land Hessen. Dort wurden in diesem Jahr 851 Fälle (333 im Januar, 311 im Februar und 207 im März) bei Wildschweinen amtlich festgestellt. Insbesondere in Südhessen an der Grenze zu Baden- Württemberg stellt die hohe Wildschweindichte eine besondere Herausforderung für die erfolgreiche Bekämpfung der ASP dar. Die präventiven Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der ASP werden von den für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Behörden in den Ländern weiterhin mit hoher Priorität umgesetzt. Halterinnen und Halter von Schweinen tragen weiterhin die Verantwortung zur Sicherstellung der Einhaltung der vorgesehenen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt hierfür diverse Infobroschüren und Plakate in verschiedenen Sprachen, zum Beispiel für Landwirtinnen und Landwirte, Jägerinnen und Jäger, Reisende sowie die breite Öffentlichkeit, zur Verfügung, um das Bewusstsein für die Übertragungswege und Eindämmungsmöglichkeiten zu schärfen. Die Materialien werden auf der Website des BMEL unter dem Link www.bmel.de/asp zur Bestellung und zum Download angeboten. Darüber hinaus sind dort weitere Informationen zur ASP abrufbar. Ebenso wurde über die Social-Media- Kanäle des BMEL zur ASP informiert und aufgeklärt. Das BMEL berichtet zur aktuellen Situation der ASP in Deutschland auch regelmäßig im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) der Europäischen Union. Die entsprechenden Präsentationen sind unter dem Link https://ec.europa.eu/foo d/horizontal-topics/committees/paff-committees/animal-health-and- welfare/presentations_en abrufbar. Auch auf der Website des Friedrich- Loeffler-Instituts (FLI) sind unter dem Link www.fli.de/de/aktuelles/tier seuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/ zahlreiche Informationen zur ASP zu finden. 65. Abgeordneter Julian Schmidt (AfD) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schäden durch die invasive Tierart Waschbär an landwirtschaftlichen Kulturpflanzen oder Erntegut in Deutschland, und wenn ja, wie hoch waren diese jeweils in den Jahren 2023 und 2024 (bitte nach Bundesländern untergliedern)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 8. April 2025 Der Bundesregierung liegen keine Angaben zu durch den Waschbären verursachten Schäden an landwirtschaftlichen Kulturpflanzen oder Erntegut vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 66. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Wie hoch waren die Zuschüsse seitens des Bundes für das Projekt „Wir sind Paten“ (www.wirsin dpaten.de), das laut Website vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, in der 20. und 21. Wahlperiode, und wie viele Personen arbeiteten an dem Projekt (bitte nach Summe gesamt, Personalaufwand und Orten des Personaleinsatzes aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 7. April 2025 Die seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellten Fördermittel in der 20. und 21. Wahlperiode für das Projekt „Wir sind Paten: Chancen erkennen – Chancen nutzen – Dranbleiben“ sind der Anlage anhand des Mittelabflusses sowie für das Jahr 2025 anhand der Bewilligungssumme zu entnehmen. Da das Haushaltsjahr 2025 noch nicht abgeschlossen ist, wird sich hier auf die Bewilligungssumme bezogen. In Bezug auf die zweite Teilfrage sind der Anlage zudem die Summe des Personalaufwands des Hauptträgers sowie der dazugehörige Personaleinsatz in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zu entnehmen.1 Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die für das Personal eingesetzten Fördermittel dem Hauptträgerstandort Leipzig zuzuordnen sind. Es erfolgt keine Weiterleitung der Fördermittel an Projektstandorte. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht an jeden Projektstandort vergütetes Personal durch den Hauptträger entsendet wird. 67. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Wo wurden die Mittel aus dem Projekt „Wir sind Paten“ (www.wirsindpaten.de) jährlich regional verwendet (bitte nach Summen, Bundesländern und Orten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 7. April 2025 Die jährlichen, seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellten Fördermittel für das Projekt „Wir sind Paten: Chancen erkennen – Chancen nutzen – Dranbleiben“ sind der Anlage anhand des Mittelabflusses sowie für das Jahr 2025 anhand der Bewilligungssumme zu entnehmen.2 Da das Haushaltsjahr 2025 noch nicht abgeschlossen ist, wird sich hier auf die Bewilligungssumme bezogen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die eingesetzten Fördermittel dem Hauptträgerstandort Leipzig im Bundesland Sachsen zuzuordnen sind. Es erfolgt keine Weiterleitung der Fördermittel an Projektstandorte. 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/29 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/29 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Die Bundesländer und Orte, an denen das Projekt „Wir sind Paten“ umgesetzt wird, sind ebenfalls der Anlage zu entnehmen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht an jeden Projektstandort vergütetes Personal durch den Hauptträger entsendet wird. 68. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Welche Mittel erhielt die Soziale Dienste und Jugendhilfe gGmbH von Bundesministerien während der 20. Wahlperiode für Projekte (bitte jeweils nach Projekt, förderndem Bundesministerium und Jahr aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 7. April 2025 Es wird auf die Antwort zu Frage 66 verwiesen. 69. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Wie viele Kinder und Jugendliche, welche sich zu dem Zeitpunkt innerhalb einer Gefährdungseinschätzung bezüglich einer Inobhutnahme – und/ oder weiterer Folgen von dieser – in einer Pflegefamilie oder einer stationären Einrichtung befanden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland von 2015 bis 2024 sexuell missbraucht bzw. erfuhren sexuelle Gewalt (bitte tabellarisch nach Fallzahl pro Jahr auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 8. April 2025 Es wird eine Zusammenstellung von Daten für den Zeitraum 2015 bis 2023 vorgelegt, die darstellt, wie häufig im Rahmen von Gefährdungseinschätzungen Anzeichen für sexuelle Gewalt bei jungen Menschen festgestellt wurden, die sich zum Zeitpunkt einer Gefährdungseinschätzung in einer Pflegefamilie oder einer stationären Hilfe zur Erziehung befanden (Anlage 1).3 Zudem werden Daten vorgelegt, wie häufig eine Inobhutnahme aufgrund von Hinweisen auf sexuelle Gewalt durchgeführt wurde bei Kindern, die sich zum Inobhutnahmezeitpunkt in einer Pflegefamilie oder einer stationären Hilfe zur Erziehung befanden (Anlage 2).4 Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik zu den sog. 8a-Verfahren erst ab dem Erhebungsjahr 2023 Informationen zu den Personen erhebt, von denen nach Einschätzung der Jugendämter die festgestellte akute oder latente Gefährdung ausgegangen ist (Anlage 3 im Hinblick auf Gefährdungen mit Anzeichen für sexuelle Gewalt).5 Hierzu wird aber der Aufenthaltsort im Sinne der Fragestellung nicht erhoben. Zu Kindern und Jugendlichen, die in stationären Einrichtungen leben, lassen sich daher keine Aussagen zu den Personen treffen, von denen Gefährdungen ausgingen, da die 3 Von einer Drucklegung der Anlage 1 wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/29 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 4 Von einer Drucklegung der Anlage 2 wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/29 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 5 Von einer Drucklegung der Anlage 3 wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/29 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Merkmalskombination „gewöhnlicher Aufenthaltsort“ und „Person, von der die Gefährdung ausgeht“ nicht ausgewiesen wird. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weist zudem darauf hin, dass vor dem Hintergrund der Änderungen der Erhebungen die Zahlen der Jahre 2015 bis 2022 nur eingeschränkt mit denen des Jahres 2023 vergleichbar sind. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die beiden Statistiken in den Anlagen 1 und 2 jeweils unterschiedliche Verfahren erfassen. Bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen dürfte es aber große Überschneidungen geben. Die Zahlen lassen sich daher keinesfalls aufaddieren. 70. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Welche Definition legt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Ausdruck „seriöse Medien“ zugrunde, den sie gegenüber einer Journalistin des Nachrichtenportals „NIUS“ verwendete, und welche konkreten Sachverhalte oder welche Berichterstattung hat die Bundesministerin bislang unter der Definition subsumiert (www.nius.de/politik/news/lisa-p aus-wirft-nius-aus-veranstaltung/0c9bc809-c863- 4bba-8afb-abb8ace067d0 ab Minute 1:23 Lisa Paus: „Und deswegen sage ich nochmal, NIUS ist kein seriöses Medium.“; bitte die wichtigsten 28 Sachverhalte angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 8. April 2025 Es handelt sich hierbei um eine persönliche Meinungsäußerung der Bundesministerin Lisa Paus. 71. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Gibt es aus Sicht der Bundesregierung belastbare Hinweise darauf, dass die Demokratie in Deutschland durch das Zählen und Kategorisieren von Aufklebern auf Laternenmasten, Mülleimern und Stromkästen (wie im Projekt keine-randnotiz.de) geschützt wird vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung das Projekt im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ fördert, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 7. April 2025 Aus der Dokumentation extrem rechter und diskriminierender Propaganda und Vorfälle lassen sich aus Sicht der Bundesregierung Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Präventionsarbeit ableiten. 72. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Mit welchen staatlichen Fördermitteln hat die Bundesregierung das Projekt keine-randnotiz.de der LidiceHaus gGmbH bezuschusst (bitte jährlich seit 2017 angeben), und unter welchen Bedingungen wurden die Zuschüsse erteilt (bitte den hierfür relevanten wesentlichen Wortlaut angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 7. April 2025 Die Projektförderung wird als Zuwendung seit 2018 aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gewährt, bereitgestellt über das Demokratiezentrum Land Bremen, das bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration des Landes Bremen angesiedelt ist. Die Förderung erfolgte von 2018 bis 2024 als Anteilsfinanzierung, seit dem 1. Januar 2025 als Festbetragsfinanzierung. Grundlage für die Zuwendung ist die für den jeweiligen Zeitraum gültige Förderleitlinie bzw. Förderrichtline des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. 73. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Existieren in Bremen durch die Bundesregierung geförderte Projekte, die sich gezielt gegen Linksextremismus einsetzen, und wenn ja, welche (bitte Projekte einzeln mit Fördersummen auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 7. April 2025 Nein. 74. Abgeordneter René Springer (AfD) Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, wie hoch in den Jahren 2015, 2020 und 2023 Anzahl und Anteil der elterngeldbeziehenden Eltern waren, die von einer inflationsbedingten Anhebung des Maximalbetrags im Elterngeld (1.800 Euro) profitiert hätten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 7. April 2025 In nachstehender Tabelle sind die Elterngeldbeziehenden, die von einer inflationsbedingten Anhebung des Maximalbetrags im Elterngeld (1.800 Euro) in den Jahren 2015, 2020 und 2023 profitiert hätten, dargestellt (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2025). Jahr Elterngeldbeziehende, die von einer inflationsbedingten Anhebung des Maximalbetrags im Elterngeld (1.800 Euro) profitiert hätten Anteil an allen Elterngeldbeziehenden (in %) 2015 143.399 12,3 2020 246.228 16,6 2023 305.389 21,3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 75. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Welche gesundheitsökonomischen Gesamtkosten in Euro sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2020 bis 2023 durch die Zunahme psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen infolge der Corona-Maßnahmen entstanden, und inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu einer Differenzierung nach Diagnosegruppen, Altersgruppen sowie direkten und indirekten Kosten vor (bitte aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 7. April 2025 Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen keine Berechnungen der erfragten gesundheitsökonomischen Gesamtkosten für den Zeitraum der Jahre 2020 bis 2023 vor, die sich eindeutig auf die Folgen der COVID-19-Pandemie zurückführen lassen. Eine Zunahme der Anzahl an Diagnosen bestimmter psychischer Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter wird seit dem Jahr 2015 verzeichnet und hat sich auch in den Jahren 2020 bis 2023 fortgesetzt; ein direkter Zusammenhang mit der Corona-Pandemie oder mit einzelnen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens kann auf Grundlage der Daten nicht hergestellt werden. 76. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Auf welcher Grundlage wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im März 2020 bewertet, ob die außergewöhnlich hohe Übersterblichkeit in Bergamo ausschließlich auf das Coronavirus zurückzuführen war oder ob auch andere Faktoren wie Überlastungssituationen in Behörden und Krankenhäusern, eine Überlastung des Gesundheitssystems oder medizinische Fehleinschätzungen eine Rolle gespielt haben könnten, und wie wurde dann bei der Hochstufung der Risikobewertung durch Prof. Dr. Lothar Wieler und Prof. Dr. Lars Schaade geprüft, ob eine vergleichbare Entwicklung in Deutschland auf Basis tatsächlicher epidemiologischer Daten zu erwarten war oder ob strukturelle Fehler im Krisenmanagement in Italien eine entscheidende Rolle gespielt haben könnten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 7. April 2025 Informationen zum Infektionsgeschehen in Bergamo wurden beispielsweise durch die Weltgesundheitsorganisation oder das Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) veröffentlicht(z. B. www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/out- breaknovel-coronavirus-disease-2019-covid-19-situation-italy). Bedingt durch die hohen COVID-19-Fallzahlen im März 2020 verbunden mit hierdurch einhergehenden Herausforderungen wie erkranktem Personal und ausgelasteten Betten, einschließlich auf Intensivstationen, waren die Krankenhäuser und medizinischen Einrichtungen in Bergamo aus- bzw. überlastet. Dies ist in zahlreichen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften publizierten Berichten beschrieben (z. B. www.enfermeriacomunitari a.org/web/attachments/article/2370/At%20the%20Epicenter%20of%20t he%20Covid-19%20Pandemic%20and%20Humanitarian%20Crises%20 in%20Italy-%20Changing%20Perspectives%20on%20Preparation%20a nd%20Mitigation.pdf, https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC7184 497/, https://online-library.wiley.com/doi/10.1111/ijlh.13207). Das Zusammenspiel der durch die Vielzahl an COVID-19 Erkrankten bedingten Umstände kann die hohe Übersterblichkeit mit beeinflusst haben. Hintergrund für die geänderte Risikobewertung des Robert Koch- Instituts (RKI) waren insbesondere die weiter zunehmende Infektionsdynamik mit steigenden Fallzahlen, eine Zunahme der Zahl von schweren COVID-19-Fällen auf Intensivstationen sowie die Tatsache, dass es immer mehr Fälle gab, die sich nicht mehr auf bekannte Fälle zurückführen ließen, d. h. dass Infektionsketten sich zunehmend nicht mehr nachvollziehen ließen (vergleiche z. B. die täglichen Situationsberichte des RKI, www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten- A-Z/C/COVID-19-Pandemie/Situationsberichte/Archiv_tab.html). Ergänzend lagen zu diesem Zeitpunkt bereits die Ergebnisse einer Modellierung des RKI vor, die eine Abschätzung von Szenarien der erwartbaren Dynamik des weiteren Pandemieverlaufs ermöglichten. Mitte März 2020 gab es darüber hinaus einen deutlichen Anstieg der Positivenrate unter den SARS-CoV-2-Testungen. Die gestiegene Positivenrate zeigt, dass es sich bei der damals zunehmenden Fallzahl nicht um ein Artefakt durch vermehrte Testung handelte. Und schließlich zeigte eine Analyse des RKI zur Erkrankungsschwere von COVID-19 im Vergleich zur saisonalen Influenza einen hohen Anteil von Patienten, die einer Beatmung bedurften, sowie eine längere Beatmungsdauer bei Patienten mit COVID-19 im Vergleich zu Patienten mit saisonaler Influenza („Influenza-associated pneumonia as reference to assess seriousness of coronavirus disease (COVID-19)“, Eurosurveillance, 2020, 25, 11). Die Situation in Italien war für die Hochstufung der Risikoeinschätzung – wie oben dargelegt – nicht der entscheidende Faktor. 77. Abgeordneter Ates Gürpinar (Die Linke) Wie kommt es, dass der Bundesregierung die in der zweiten Teilfrage meiner Schriftlichen Frage 96 auf Bundestagsdrucksache 20/15135 („[...] welche zehn Pflegekassen haben derzeit die geringsten Rücklagen bezogen auf eine Monatsausgabe [bitte Höhe der Rücklage für jede Körperschaft bezogen auf eine Monatsausgabe angeben]“) nach ihrer Auskunft in der Antwort die Daten nicht vorlägen, obwohl die Pflegekassen gemäß § 67 Absatz 1 Nummer 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch dazu verpflichtet sind, jeden Monat die Höhe des Betriebsmittelbestandes und der Rücklage zu ermitteln, und die Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Soziale Sicherung, eine den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit unmittelbar nachgeordnete Bundesoberbehörde ist (falls die Daten doch vorliegen sollten, bitte nachliefern), und wie kommt die Bundesregierung in ihrer o. g. Antwort zu der Einschätzung, dass bei der Erhebung dieser Daten von Pflegekassen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts Teil der mittelbaren Staatsverwaltung sind, die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen stärker zu berücksichtigen ist bzw. gar stärker gewichtet werden muss als das verfassungsrechtlich gestützte parlamentarische Fragerecht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 7. April 2025 Sie erbaten in Ihrer Schriftlichen Frage 96 auf Bundestagsdrucksache 20/15135 explizit die Information zu den Rücklagen der Pflegekassen. Da die dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vorliegenden maschinellen Abrechnungsdaten (gemäß § 67 Absatz 1 Nummer 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch) bei den am Ende des Monats verfügbaren Mitteln nicht zwischen Betriebsmitteln und Rücklage unterscheiden, können die Informationen in der gewünschten Form nicht zur Verfügung gestellt werden. Auch aus den genannten Abrechnungsdaten lässt sich nicht unmittelbar ableiten, ob eine Pflegekasse zukünftig Finanzhilfen im Ausgleichssystem des Ausgleichsfonds beantragen muss. Denn ob eine Pflegekasse Finanzhilfen benötigt, hängt auch maßgeblich von ihren Einnahmen und Ausgaben sowie deren Schwankungen im Zeitraum vom Monatsende bis zum Tag des Finanzausgleichs ab. Diese Details sind den dem BAS vorliegenden Daten nicht zu entnehmen. Insoweit fehlte es einer Auflistung der Pflegekassen in Reihenfolge der geringsten verfügbaren Mittel zu einem bestimmten Stichtag an grundsätzlicher Aussagekraft, da die tägliche Volatilität der Finanzströme unberücksichtigt bliebe. Im Übrigen hat die Bundesregierung mit der Antwort auf Ihre Schriftliche Frage 96 auf Bundestagsdrucksache 20/15135 keine Bewertung bzw. Gewichtung des verfassungsrechtlich gestützten parlamentarischen Fragerechts wie in der Fragestellung erwähnt vorgenommen. 78. Abgeordneter Ates Gürpinar (Die Linke) Weshalb beantwortet die Bundesregierung die erste Teilfrage meiner Schriftlichen Frage 97 auf Bundestagsdrucksache 20/15135 nicht („Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die finanzielle Ausstattung des Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung [bitte hier die aktuellen Rücklagen sowie die Ausgaben und die Einnahmen jeweils in den vergangenen neun Monaten benennen]“) – auch wenn sie Bedenken hat, ob sich die abgefragten Daten für eine bestimmte Interpretation eignen –, und kann die Bundesregierung dem Fragerecht entsprechend die abgefragten Daten nachliefern, damit Opposition und Öffentlichkeit ihre Aufgabe wahrnehmen und die Daten bewerten können? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 7. April 2025 Die Mittel der sozialen Pflegeversicherung (SPV) werden als Betriebsmittel und Rücklagen der Pflegekassen sowie in davon getrennten Sondervermögen im Ausgleichsfonds der SPV und im Pflegevorsorgefonds verwaltet. § 63 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) bestimmt die Grundsätze über die Verwendung, Höhe und Verwaltung der Betriebsmittel. § 64 SGB XI verpflichtet die Pflegekassen zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit mittels Bildung einer Rücklage und regelt deren Verwendung. In der solidarisch ausgerichteten SPV – mit einem bundeseinheitlichen Beitragssatz – wird mittels des monatlichen Finanzausgleichs zwischen den Pflegekassen sichergestellt, dass alle Pflegekassen regelmäßig über ausreichend Liquidität verfügen. Die Bereitstellung der dafür erforderlichen liquiden Mittel erfolgt aus dem Ausgleichsfonds, der seinerseits die von den Pflegekassen überwiesenen Überschüsse vereinnahmt. Dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als Behörde der unmittelbaren Bundesverwaltung obliegt die Verwaltung des Ausgleichfonds (§ 65 Absatz 1 SGB XI). Das BAS ist für den Finanzausgleich zwischen allen Pflegekassen (§ 66 Absatz 1 SGB XI) auf monatlicher Basis (§ 67 SGB XI) und für den Jahresausgleich (§ 68 SGB XI) zuständig. Die Bundesregierung weist – wie bereits in ihrer Antwort auf Ihre Schriftliche Frage 97 auf Bundestagsdrucksache 20/15135 – darauf hin, dass der stichtagsbezogene Mittelbestand des Ausgleichsfonds sowohl von den jeweils vorherigen Einnahmen und Ausgaben des Ausgleichsfonds als auch durch monatsspezifische Zu- und Abflüsse bestimmt wird. Die Höhe des Mittelbestands des Ausgleichsfonds zu einem bestimmten Stichtag erlaubt keine Aussage über die Liquidität des Gesamtsystems der SPV und könnte auch in der Öffentlichkeit leicht zu Fehlinterpretationen führen. Die erfragten Informationen zu den Einnahmen und Ausgaben sowie die Mittelbestände des Ausgleichsfonds und der SPV (insgesamt) der vergangenen neun Monate können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Ta be lle : A us gl ei ch sf on ds d er so zi al en P fle ge ve rs ic he ru ng K al en de rm on at Ju n 24 Ju l 2 4 A ug 2 4 Se p 24 O kt 2 4 N ov 2 4 D ez 2 4 Ja n 25 Fe b 25 A ng ab en in M ill io ne n Eu ro , j ew ei ls z um M on at se nd e Ei nn ah m en  2 .0 59  2 .1 55  2 .2 22  2 .0 60  2 .0 76  2 .2 42  2 .3 58  1 .9 80  2 .2 92 A us ga be n –2 .1 08 –1 .6 56 –2 .0 37 –2 .2 06 –2 .1 97 –2 .4 16 –1 .9 06 –2 .1 06 –2 .4 87 M itt el d es A us gl ei ch sf on ds    3 32    8 31  1 .0 16    8 71    7 50    5 76  1 .0 29    9 03    7 08 M itt el d er S PV  5 .7 94  5 .2 42  5 .2 50  5 .0 92  4 .6 97  5 .7 05  5 .1 39  4 .9 26  5 .2 40 Q ue lle : B un de sa m t f ür S oz ia le S ic he ru ng 79. Abgeordneter Ates Gürpinar (Die Linke) Ist der Bundesregierung die Einschätzung, die u. a. von der Neuen Richter*innenvereinigung vertreten wird, dass eine mögliche Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung einer Enteignung der Anbauvereinigungen gleichkommen und deshalb möglicherweise hohe Entschädigungsforderungen nach sich ziehen würde, bekannt ( www.z df.de/nachrichten/politik/deutschland/cannabis-ge setz-cdu-csu-richtervereinigung-100.html), und wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung dazu? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 10. April 2025 Der Bundesregierung ist der in Ihrer Frage zitierte Presseartikel bekannt. Die Entscheidung über mögliche Änderungen am Konsumcannabisgesetz und die Prüfung damit verbundener Einzelheiten obliegen der künftigen Bundesregierung sowie dem Gesetzgeber. 80. Abgeordneter Dr. Stephan Pilsinger (CDU/CSU) Bestätigt die Bundesregierung meine Interpretation der relevanten Passagen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), dass teilstationäre Einrichtungen (Tageskliniken) und besondere Einrichtungen nach § 17b Absatz 1 Satz 10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) aufgrund struktureller Unterschiede nicht den Vorgaben der Leistungsgruppensystematik nach dem KHVVG unterfallen, und wenn nein, wie begründet es die Bundesregierung, dass Tageskliniken und die o. g. besonderen Einrichtungen genauso den Vorgaben zu unterfallen haben wie reguläre stationäre Einrichtungen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 10. April 2025 Weder für Tageskliniken noch für besondere Einrichtungen enthält das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz spezielle Regelungen. Tageskliniken sind überwiegend im psychiatrischen Bereich tätig. Die psychiatrische Versorgung ist von der bundesgesetzlichen Leistungsgruppensystematik nicht umfasst. Für Tageskliniken im somatischen Bereich gilt nach der aktuellen Rechtslage die Leistungsgruppensystematik nach § 135e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und § 6a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), sofern es sich um zugelassene Krankenhäuser handelt und soweit die jeweiligen teilstationären Leistungen von den Leistungsgruppen umfasst sind. Soweit besondere Einrichtungen gemäß § 17b Absatz 1 Satz 10 KHG Leistungen erbringen, die von den Leistungsgruppen umfasst sind, haben sie gemäß § 135e Absatz 2 SGB V die für die jeweilige Leistungsgruppe geltenden Qualitätskriterien zu erfüllen. Die Vergütung von besonderen Einrichtungen, die von dem pauschalierenden Vergütungssystem ausgenommen sind, wird nach § 6 Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) krankenhausindividuell vereinbart. Die Leistungen von besonderen Einrichtungen, die von dem pauschalierenden Vergütungssystem ausgenommen sind, werden nicht auf der Grundlage von bundeseinheitlichen Bewertungsrelationen vergütet; sie erhalten daher keine gesonderte Vorhaltevergütung. Die Landesplanungsbehörden sollten dennoch den besonderen Einrichtungen Leistungsgruppen gemäß § 6a KHG zuweisen. Auch für besondere Einrichtungen gilt ab dem 1. Januar 2027 das Abrechnungsverbot gemäß § 8 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG für Leistungen aus einer nicht nach § 6a Absatz 1 Satz 1 KHG zugewiesenen Leistungsgruppe. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 81. Abgeordneter Michael Donth (CDU/CSU) Stimmt es, dass die DB InfraGO AG die Abteilung Digitalisierung Bahnsystem auflösen wird, und welche „erheblichen Einschnitte bei der Digitalstrategie“ wird die DB InfraGO AG konkret umsetzen (vgl. www.heise.de/news/Interne-Aufna hmen-enthuellen-Bahn-streicht-bei-der-Digitalstra tegie-10326437.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 7. April 2025 Die DB InfraGO AG wird die Digitalisierung des Bahnnetzes weiter vorantreiben. Der Bereich der Digitalen Schiene wird aus diesem Grunde nicht aufgelöst, sondern es werden einzelne Entwicklungen repriorisiert und anders organisiert. Dabei wird der Fokus zukünftig primär auf marktreife bzw. mittelfristig marktreife Produkte gelegt werden. Der Ersatz störanfälliger Alt-Stellwerke durch schnell verfügbare und moderne Technik (European Train Control System (ETCS) und digitale Stellwerksplattformen) hat weiterhin Priorität, um damit positive Effekte auf Qualität und Kapazität im Bestandsnetz zu erzielen. Dies ist nach Angaben der DB InfraGO AG wesentlicher Bestandteil des konzernweiten Sanierungsprogramms S3. 82. Abgeordneter Michael Donth (CDU/CSU) Sind das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie die DB AG bzw. die DB InfraGO AG weiterhin an die Ankündigung des Bundesministers für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing vom Schienengipfel 2022 zur Inbetriebnahme der festgelegten Maßnahmen in der sogenannten Etappe 2026 bis 2030 des Deutschlandtakts verbindlich gebunden, und welche der zwölf Kernmaßnahmen kann realistisch bis 2030 erreicht werden (bitte pro Maßnahme angeben; vgl. www.deutschlandtakt.de/downloads-und-presse/s chienengipfel-2022/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 8. April 2025 Das im Rahmen des Schienengipfels veröffentlichte Potenzialkonzept zur Etappe 2026 bis 2030 des Deutschlandtakts hat keinen verbindlichen Charakter. Die Inbetriebnahme neuer Infrastruktur hängt maßgeblich davon ab, Baurecht zu erlangen, finanzielle Mittel sicherzustellen sowie verfügbare Projektressourcen (Planungs- und Baukapazitäten der Industrie) und Sperrpausen im Streckennetz der DB InfraGO AG nutzen zu können. Nachfolgend sind für die in der betreffenden Unterlage genannten zwölf Kernmaßnahmen die aktualisierten Angaben der Deutschen Bahn AG zu einer planmäßigen Inbetriebnahme bis 2030 zusammengestellt. Nr. Kernmaßnahme gemäß Potentialkonzept zur Etappierung Deutschlandtakt, Stand 08/22 Inbetriebnahme bis 2030 vsl. möglich  1 FBQ: Hinterlandanbindung feste Fehmarnbeltquerung Ja  2 ABS Lübeck–Schwerin Ja  3 Knoten Hamburg, Bf Altona-Nord Ja  4 ABS Angermünde–Grenze D/PL(–Stettin) Ja  5.1 Ostkorridor Nord ABS Uelzen–Stendal–Magdeburg–Halle Abschnitt Uelzen–Stendal (2. Baustufe, inkl. Einbindung Knoten Stendal) Ja1)  5.2 Ostkorridor Nord ABS Uelzen–Stendal–Magdeburg–Halle Abschnitt Stendal–Magdeburg–Halle Ja1)  6.1 Dresdner Bahn Berlin Südkreuz–Berlin Blankenfelde Ja  6.2 ABS Berlin–Dresden (2. Baustufe) Ja  7.1 ABS (Amsterdam–)Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen Ja1)  7.2 Knoten Oberhausen mit Verbindungskurve Sterkrade Nein  8.1 Knoten Frankfurt, 2. Baustufe Stadion Ja1)  8.2 Knoten Frankfurt, 3. Baustufe Stadion Nein  8.3 Knoten Frankfurt, Nordmainische S-Bahn Nein  9.1 Wallauer Spange Ja  9.2 NBS Zeppelinheim–Abzw. Nordanbindung Darmstadt Nein 10 Güterzugtunnel Fürth (Teil von VDE 8.1) Nein 11 Tiefbahnhof Stuttgart 21 und weitere Zusammenhangsmaßnahmen Ja 12 Elektrifizierung der Hochrheinbahn Ja 1) Teilinbetriebnahme. 83. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie waren die jeweiligen Pünktlichkeitswerte in den neun nach Fahrleistung größten deutschen S- Bahn-Netzen im zweiten Halbjahr 2024, und wie häufig traten in dem Zeitraum jeweils Störungen an der Infrastruktur auf (bitte getrennt nach Weichen- und LST-Störungen darstellen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 8. April 2025 Die Pünktlichkeitswerte der neun größten DB-internen S-Bahnnetze für das zweite Halbjahr 2024 (1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024) können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die Pünktlichkeitsangaben im Sinne der Fragestellung sind jedoch grundsätzlich kaum miteinander vergleichbar: – Die jeweiligen S-Bahn-Systeme sind unterschiedlich groß. – Die unterschiedliche Ausgestaltung der Verkehrsverträge führt zu verschiedenen Pünktlichkeitsschwellwerten (zwischen 2:59 Minuten und 5:59 Minuten, z. T. ist die durchschnittliche Verspätung Maßstab). – Sobald Sonderregelungen greifen (beispielsweise Bauarbeiten oder Unwetter) steuern S-Bahnen nicht nach den Werten der DB InfraGO AG, sondern nach den für die Verkehrsverträge maßgeblichen Kenngrößen. – Sobald Regionalzüge im Auftrag der S-Bahnnetze verkehren, werden diese nicht im System der DB InfraGO AG gekennzeichnet und erfasst. Pünktlichkeit, zweites Halbjahr 2024 S-Bahn-Netz Pünktlichkeit Gesamt DB-S-Bahnen 91,5 % S-Bahn Berlin 96,8 % S-Bahn München * S-Bahn Rhein-Main 88,0 % S-Bahn Hamburg 97,7 % S-Bahn Rhein-Neckar 86,4 % S-Bahn Köln 81,9 % S-Bahn Stuttgart 91,2 % S-Bahn Mitteldeutschland 93,6 % S-Bahn Rhein-Ruhr 85,9 % * Die Kommunikation der Werte für die S-Bahn München obliegt der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) als Aufgabenträger. Diese beabsichtigt, die Werte zu einem späteren Zeitpunkt zu kommunizieren. Quelle: DB AG Zum zweiten Teil der Fragestellung ist nachfolgend die Anzahl an Störfällen angegeben, die im zweiten Halbjahr 2024 den Verspätungsursachen Weichen und Leit- und Sicherungstechnik (LST) zugeordnet wurden. Signalstörungen sind ein Teil von LST-Störungen und werden gesamthaft betrachtet. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) empfiehlt aus den folgenden Gründen grundsätzlich nicht, quantitative Störungsangaben im Sinne der Fragestellung miteinander zu vergleichen: – Die reine Störungsanzahl lässt keinen Rückschluss auf die betrieblichen Auswirkungen der Störung zu. – Sowohl die S-Bahn Hamburg als auch die S-Bahn Berlin werden mit Gleichstrom und nicht mit Wechselstrom betrieben. Daher befahren beide S-Bahnen ein unabhängiges, eigenes Netz, wodurch die Komplexität des Systems geringer und es weniger anfällig für Störungen ist. – Mit zunehmender Größe und Komplexität des S-Bahn-Netzes steigt die Anzahl an möglichen Fehlerquellen (Signalisierung, Weichen, etc.). – Soweit S-Bahn-Netze teilweise in Tunneln geführt werden ist die Technik besser vor Witterungseinflüssen geschützt. Vorkommen und Anzahl der Tunnel unterscheiden sich in den S-Bahn-Netzen erheblich. Anzahl Störfälle, zweites Halbjahr 2024 S-Bahn-Netz Störfälle LST Störfälle Weichen S-Bahn Berlin 797 107 S-Bahn München * * S-Bahn Rhein-Main 706 197 S-Bahn Hamburg 446 79 S-Bahn Rhein-Neckar 702 184 S-Bahn Köln 569 202 S-Bahn Stuttgart 746 131 S-Bahn Mitteldeutschland 436 122 S-Bahn Rhein-Ruhr 792 263 * Die Kommunikation der Werte für die S-Bahn München obliegt der BEG als Aufgabenträger. Diese beabsichtigt, die Werte zu einem späteren Zeitpunkt zu kommunizieren. Quelle: DB AG 84. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Wie begründet die Beteiligungsführung des Bundes die Zielerreichung (u. a. Kundenzufriedenheit und Pünktlichkeit) des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, die zur vollen Ausschüttung der variablen Vergütung geführt hat? 85. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Inwiefern hat sich die Vergütungsregelung des Vorstands der Deutschen Bahn AG für das Geschäftsjahr 2025 nach der Veräußerung der Schenker AG den veränderten Verhältnissen anzupassen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 10. April 2025 Die Fragen 84 und 85 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Vergütung des Vorstands der Deutsche Bahn AG (DB AG) ist Angelegenheit des Aufsichtsrats der DB AG. Anpassungen der Vergütung des Vorstands der DB AG obliegen dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Die der Vergütung für die Vorstände der DB AG zugrundeliegende Systematik ist im Integrierten Bericht der DB AG veröffentlicht. 86. Abgeordneter Josef Oster (CDU/CSU) Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass der Bund in den vergangenen 20 Jahren nur sehr begrenzt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat (zweimal), sich gemäß § 5a des Bundesfernstraßengesetzes an der Finanzierung kommunaler Straßenbauprojekte zu beteiligen, und welche gesetzlichen Anpassungen wären erforderlich, um diese Finanzierungsmöglichkeiten künftig auszuweiten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 9. April 2025 Zuwendungen gemäß § 5a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) für fremde Träger der Straßenbaulast sind Finanzhilfen nach Artikel 104b Absatz 1 des Grundgesetzes (GG). § 5a FStrG ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass Zuwendungen ausschließlich für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen gewährt werden können, weil dem Bund insoweit eine Gesetzgebungskompetenz zusteht (Artikel 104b Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 GG. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich um freiwillige Leistungen des Bundes bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung. Sie können nur in Ausnahmefällen bei einem erheblichen Bundesinteresse insbesondere in verkehrlicher Hinsicht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen gewährt werden. Da der Bund den Ländern über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und seine Nachfolgeregelungen – so z. B. mit dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen aus dem Jahr 2013 – erhebliche Fördermittel für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Kommunen zur Verfügung gestellt hat und die Länder u. a. dafür seit 2020 einen höheren Anteil vom Umsatzsteueraufkommen erhalten, wird eine Zuwendung nach § 5a FStrG sehr restriktiv gehandhabt. Eine Gesetzesänderung ist vor diesem Hintergrund derzeit nicht erforderlich. 87. Abgeordneter Dr. Christoph Ploß (CDU/CSU) Für welchen Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung nach derzeitigem Erkenntnisstand das Vorliegen einer abgeschlossenen, prüfbaren Projektplanung mit Kostenberechnung für den Bau einer neuen Köhlbrandbrücke in Hamburg, und welche Maßnahmen können aus Sicht der Bundesregierung vonseiten des Bundes vorgenommen werden, um die Freie und Hansestadt Hamburg als Trägerin der Baulast zu unterstützen und die Planungsprozesse zu beschleunigen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 10. April 2025 Die zeitliche Ausgestaltung der zügigen technischen Ersatzneubauplanung zur Köhlbrandbrücke obliegt der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Anliegens der schnellstmöglichen Planung steht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit der FHH zu diesem Projekt in engem Austausch. So berichtet die FHH dem BMDV im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Jours fixes u. a., um die förderfähigen Projektkosten und die auf dieser Basis noch zu ermittelnde Kostenbeteiligung des Bundes frühzeitig abschätzen zu können. Ziel ist die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bis 2030. 88. Abgeordneter Carl-Philipp Sassenrath (CDU/CSU) Welche Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsoder Neubauvorhaben von Brücken an Bundesfernstraßen im Rhein-Kreis Neuss wurden aufgrund des Brückenmodernisierungsprogramms neu begonnen bzw. neu bewertet oder neu priorisiert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 7. April 2025 Im Bereich des Rhein-Kreises Neuss musste die Autobahn GmbH des Bundes bislang kein Bauwerk in das Brückenmodernisierungsprogramm aufnehmen. Sollten sich bei Erhaltungszuständen Änderungen ergeben, erfolgt eine entsprechende Neubewertung sowie Aufnahme in das und Umpriorisierung im Bauprogramm der Autobahn GmbH des Bundes. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 89. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse standardisierter Rechtschreibtests in Deutschland in den zehn Jahren nach Einführung der Rechtschreibreform im Jahr 1998 im Vergleich zu den zehn Jahren davor entwickelt, und inwieweit liegen der Bundesregierung dazu belastbare Erkenntnisse aus bundesweiten Vergleichsstudien vor (bitte nach Jahrgängen einzeln differenzieren und nach Schulformen insgesamt aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 7. April 2025 Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. In den Jahren 1988 bis 2008 wurden bundesweit keine standardisierten und validierten Rechtschreibtests durchgeführt, die einen Vergleich der Rechtschreibleistungen über die Zeiträume zehn Jahre vor und nach der Rechtschreibreform hinweg erlauben. 90. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Maßstäbe zur Leistungsbewertung an allgemeinbildenden Schulen in den vergangenen zehn Jahren im Hinblick auf bundesweite Vergleichsstudien, und inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in welcher Weise diese Entwicklung mit dem Fachkräftemangel in der Bundesrepublik Deutschland korreliert (bitte nach Branchen und Qualifikationsebenen aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 7. April 2025 Nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind für Fragen der Leistungsbewertung an allgemeinbildenden Schulen sowie für das nationale Bildungsmonitoring, d. h. für die Bildungsstandards und den IQB-Bildungstrend (IQB: Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen), ausschließlich die Länder zuständig. Die Ergebnisse der PISA-Studie (PISA: Programme for International Student Assessment) sind als zentraler Teil des internationalen Bildungsmonitorings nicht direkt mit Leistungsbewertungen in allgemeinbildenden Schulen vergleichbar, da das PISA nicht am Curriculum orientiert ist. Zur Frage, ob und inwieweit die Entwicklung der Leistungsbewertung an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland mit Fachkräfteengpässen in den verschiedenen Branchen und Qualifikationsebenen korreliert, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass neben Bildungs- und Qualifikationslücken auch der demographische Wandel sowie wirtschaftliche und technologische Veränderungen die Fachkräftesituation aktuell beeinflussen. Fachkräfteengpässe können zudem regional und je nach Berufsgruppe sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 91. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Welche Möglichkeiten prüft die Bundesregierung derzeit, um auf den möglichen Wegfall von Mitteln der United States Agency for International Development (USAID) bei den in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 20/15087 genannten Entwicklungshilfeprojekten zu reagieren, und was wären hierbei die Konsequenzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Niels Annen vom 7. April 2025 Ein Großteil der in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 20/15087 genannten Projekte ist nicht betroffen, weil die USAID ihren Anteil bereits vollständig ausgezahlt hat oder die Projekte fortgesetzt werden. In den Projekten, die die USAID gekündigt hat, sowie in den Projekten, über die noch nicht entschieden ist, prüft die Bundesregierung derzeit Projektanpassungen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 92. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Welche Projekte hat der Bund in den vergangenen 20 Jahren im Wahlkreis Biberach (Wahlkreis 292) gefördert (bitte hierbei die Bereiche Sportstätten, Technisches Hilfswerk, Denkmalsanierung und Breitbandausbau gemeinsam betrachten und bitte das jeweilige Projekt und die jeweilige Bundesförderung konkret benennen; sollten es insgesamt mehr als zwölf Projekte sein, dann bitte die zwölf mit der jeweils höchsten Bundesförderung nennen), und in welchem Umfang hat der Bund bisher das Erlebnisbad DONAUBAD der Donaubad Ulm/Neu-Ulm GmbH und hier insbesondere die „größte Rutschen-Welt in der Region“ (www.don aubad.de/rutschenwelt/) gefördert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 7. April 2025 Die im Wahlkreis (WK) Biberach (Wahlkreis 292) in den genannten Bereichen Sportstätten, Denkmalsanierung und Breitbandausbau in den vergangenen 20 Jahren geförderten zwölf Projekte mit dem höchsten Fördervolumen können der folgenden Tabelle 1 entnommen werden. Entsprechend der Fragestellung sind in allen drei Bereichen weitere im Wahlkreis 292 geförderte Projekte nicht aufgeführt. Eine Förderung von Projekten des Technischen Hilfswerks über den regulären Haushaltstitel hinaus erfolgte nicht. Ergänzend ist zum Bereich Sportstätten Folgendes anzumerken: Neben den in der Tabelle genannten Förderprogrammen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und „Investitionspakt Sportstätten“ wurden im Wahlkreis 292 auch Fördermittel für Sportstätten aus der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative sowie des Infrastrukturprogramms nach Kapitel 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG I) verausgabt. Eine Förderung von Sportstätten kann auch im Rahmen von Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung erfolgen, sofern sich die Förderung in den Kontext der Förderprogramme einfügt. Die Verantwortung für das Antrags- und Bewilligungsverfahren liegt hier bei den Ländern. Separat ausgewiesen oder statistisch erfasst wird eine im Rahmen der Städtebauförderung erfolgende Förderung von Sportstätten nicht. Auch aus dem im März 2023 gestarteten Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau ist grundsätzlich eine Förderung von Sportstätten denkbar. Soweit entsprechende Anträge an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt wurden, unterliegen diese jedoch dem Bankengeheimnis. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), aus der ebenfalls eine Förderung von Sportstätten möglich ist, wird von der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchgeführt. Grundsätzlich gilt: Die BEG ist ein Breitenförderprogramm, das (im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel) durchgängig bereitgestellt wird. Die Förderung steht für alle Maßnahmen an Gebäuden zur Verfügung, die nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen der Förderrichtlinien (insbesondere der technischen Mindestanforderungen) als förderfähig anerkannt werden können. Aus Gründen des Datenschutzes werden keine Informationen zu konkreten BEG-geförderten Vorhaben veröffentlicht. Maßnahmen des Breitbandausbaus wurden im Rahmen der verschiedenen Förderprogramme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gefördert sowie des Infrastrukturprogramms nach dem KInvFG I. Das Erlebnisbad DONAUBAD der Donaubad Ulm/Neu-Ulm GmbH hat aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eine Förderung in Höhe von 1.440.000 Euro für die Sanierung der Rutschenanlage erhalten. Erstempfänger der Zuwendung ist die Stadt Ulm, die diese an den Letztempfänger Donaubad Ulm/Neu-Ulm GmbH weitergeleitet hat. Ta be lle 1 Fö rd er un g vo n Sp or ts tä tte n im W K 2 92 L fd . N r. Pr og ra m m K om m un e Pr oj ek tn am e Fö rd er ze itr au m H öh e de r B un de sfö rd er un g – in T € – 1 Sa ni er un g ko m m un al er E in - ric ht un ge n in d en B er ei ch en Sp or t, Ju ge nd u nd K ul tu r (S JK 2 01 5- 20 21 ) B ib er ac h an d er R iß Er sa tz ne ub au d es F re ib ad es 20 22 –2 02 5 3. 00 0 2 Sa ni er un g ko m m un al er E in - ric ht un ge n in d en B er ei ch en Sp or t, Ju ge nd u nd K ul tu r (S JK 2 01 5– 20 21 ) B ad W ur za ch Er sa tz ne ub au H al le nb ad B ad W ur za ch 20 17 –2 02 1 2. 39 0 3 Sa ni er un g ko m m un al er E in - ric ht un ge n in d en B er ei ch en Sp or t, Ju ge nd u nd K ul tu r (S JK 2 01 5– 20 21 ) Sc he m m er ho fe n Sa ni er un g un d Er w ei te ru ng d er M eh rz w ec kh al le In ge rk in ge n 20 21 –2 02 5 2. 26 9 4 Sa ni er un g ko m m un al er E in - ric ht un ge n in d en B er ei ch en Sp or t, Ju ge nd u nd K ul tu r (S JK 2 01 5– 20 21 ) K irc hd or f a n de r I lle r Sa ni er un g un d Er sa tz ne ub au de s E in ga ng s- , U m kl ei de - u nd Te ch ni kb er ei ch s d es F re ib ad es 20 21 –2 02 5 2. 00 0 5 In ve st iti on sp ak t S po rts tä tte n Eb er ha rd ze ll M od er ni si er un g Sc hw im m - ha lle 20 21 –2 02 2 1. 83 1 6 Sa ni er un g ko m m un al er E in - ric ht un ge n in d en B er ei ch en Sp or t, Ju ge nd u nd K ul tu r (S JK 2 02 2) B ad W ur za ch Sa ni er un g de r M eh rz w ec kh al le Se ib ra n

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