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Schriftliche Frage 59 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Stand haben die Mitte August 2019 mit einer Absichtserklärung (www.bg-kliniken.de/ueb er-uns/das-unternehmen/aktuelles-1/bg-kliniken…

dip / schriftliche_frage 11.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 59 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Stand haben die Mitte August 2019 mit einer Absichtserklärung (www.bg-kliniken.de/ueb er-uns/das-unternehmen/aktuelles-1/bg-kliniken… Frage 59 (Dr. Janosch Dahmen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Stand haben die Mitte August 2019 mit einer Absichtserklärung (www.bg-kliniken.de/ueb er-uns/das-unternehmen/aktuelles-1/bg-kliniken-u nd-bundeswehrkrankenhaeuser-wollen-kooperie ren/) eingeleiteten Gespräche zwischen den Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung (BG Kliniken) und dem Sanitätsdienst der Bundeswehr über eine vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit, und welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung mit Blick auf die Resilienz des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes und die Erfüllung der NATO-Vorgaben zur Versorgung einer großen Zahl von Patientinnen und Patienten in der „Drehscheibe Deutschland“ für einen zeitnahen Vertragsabschluss (bitte die wesentlichen geplanten Schritte mit Angabe von Umsetzungsfristen auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller vom 10. April 2025: Die Absichtserklärung im Sinne der Fragestellung hat weiterhin Bestand. Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung einer großen Zahl von Soldatinnen und Soldaten kann grundsätzlich nur in einem gesamtstaatlichen Ansatz bewältigt werden. Für den Verteidigungsfall ergänzt der Bund gemäß § 11 ff. des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) die Vorhaltungen der Länder mit weiterer Ausstattung. Zusätzlich stellt der Bund für den Verteidigungsfall gemäß § 23 Absatz 1 ZSKG zusätzliches Sanitätsmaterial bereit. Des Weiteren bevorratet sich der Bund mit Sanitätsmaterial zur Bewältigung von Lagen mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Substanzen.

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